PLUS Rentenversicherung kündigen: Höhere Auszahlung erhalten
Autor:
Stephanie Prinz
Redaktion
|
helpcheck
Inhaltsübersicht
Das Wichtigste in Kürze
Folge der Kündigung ist die Auszahlung des Rückkaufswerts, der nach versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnet wird. Er liegt wegen hoher Kosten und weiterer Abzüge allerdings meist unter der Summe der eingezahlten Versicherungsbeiträge, wodurch ein Verlust entsteht
Ihre PLUS Rentenversicherung können Sie in Textform, also auch per Mail, kündigen. Der Versicherer darf zwar Form und Frist vorgeben, das Kündigungsrecht aber nicht weiter einschränken oder gar ausschließen
Hat der Versicherer bei der Policierung Fehler in der Widerrufsbelehrung gemacht, besteht möglicherweise ein „ewiges Widerrufsrecht“. Es führt dazu, dass kaum Kosten abgezogen werden dürfen und Sie eine erheblich höhere Auszahlung als bei der Kündigung der PLUS Rentenversicherung erhalten
Erhalten Sie mit einem Widerruf Ihrer Rentenversicherung in nur drei Schritten einen Großteil Ihrer Beiträge zuzüglich Zinsen zurück.
1Warum immer mehr Kunden ihre PLUS Rentenversicherung kündigen
Der Abschluss einer privaten Rentenversicherung galt in den 80er und 90er Jahren immer als eine der bestenMöglichkeiten, sein Geld anzulegen. Doch das hat sich enormgewandelt, und seit einigen Jahren nehmen die Kündigungen bei der PLUS Rentenversicherung immer weiter zu. Viele der Gründe, die fast schon zu einer Kündigung drängen, betreffen jeden Versicherten. In der Statistik werden drei Ursachen besonders häufig angegeben:
Seit etwa zwanzig Jahren sinken die Zinsen immer weiter ab, und machen eine Anlage in die private Rentenversicherung immer weniger lukrativ. Der Leitzins der europäischen Zentralbank (EZB) lag im Jahr 2000 noch bei vier Prozent und ist seither bis in das Jahr 2022 auf nur noch 0,25 Prozent abgesunken. Das bewegt viele Menschen dazu, die PLUS Rentenversicherung vorzeitig wieder zu kündigen, da es deutlich lukrativere Anlagemöglichkeiten gibt
Die Intransparenz der Versicherer trägt zusätzlich dazu bei, dass viele Menschen lieber auf eine andere Anlagemöglichkeit zurückgreifen. Bei Abschluss der Police bekommen Sie nie eine klare Information über Rendite oder die tatsächlichen Kosten, die während der Laufzeit auf Sie zukommen. Während die Versicherer das mit dem Prinzip des kollektiven Ansparens begründen, sorgt es bei den Kunden für Verunsicherung und immer größer werdende Zweifel an die Seriosität der Anbieter
Gleichzeitig zu den sinkenden Zinsen haben die meisten Anbieter in den letzten 20 Jahren auch die Kosten ihrer Policen immer weiter erhöht, ohne auch das Leistungsspektrum anzupassen. Hierdurch gehört die private Rentenversicherung mittlerweile zu den teuersten Anlagemöglichkeiten, was die meisten Kunden auch bemerkt haben
Selbstverständlich gilt das nicht für alle Rentenversicherungen, in einigen Fällen können Sie auch Glück haben und eine flexible, moderne Police besitzen. Neuere Rentenversicherungen beispielsweise ermöglichen ein Investment in Aktien und ETFs, mit welchen Sie auch in vielen Jahren noch gut aufgestellt sind und einen großen Anpassungsspielraum haben – informieren Sie sich zu Ihren Möglichkeiten mit einem solchen Vertrag am besten direkt bei Ihrem Versicherer!
2Was unterscheidet eigentlich die Renten- von der Kapitallebensversicherung?
Auch bei privaten Rentenversicherungen handelt es sich um Lebensversicherungen im Sinne des Versicherungsvertragsgesetzes(VVG), weil ein biometrisches Risiko abgesichert wird. Im Ergebnis hat die Unterscheidung zwischen „Rentenversicherung“ und „Lebensversicherung“ keine rechtliche Bedeutung.
Der wesentliche Unterschied beider Policen besteht lediglich in der Tatsache, dass Sie die sogenannte Ablaufleistung bei der privaten Rentenversicherung als lebenslange Rente erhalten, während sie bei der kapitalbildenden Lebensversicherung in einer Summe und am Ende der Vertragslaufzeitausgezahlt wird.
Damit sichert die PLUS Rentenversicherung das sogenannte Langlebigkeitsrisiko ab. Es beschreibt die Gefahr einer nicht kalkulierbaren Lebensdauer, sodass die versicherte Person nie genau weiß, ob das bis zur Rente angesparte Vermögen auch tatsächlich für die gesamte Bezugsdauer ausreicht.
Von der privaten PLUS Rentenversicherung erhalten Sie die Rente aber auch dann weiterhin überwiesen, wenn das Vertragsvermögen rein rechnerisch bereits verbraucht wurde. Damit dient die Police eher der „echten“ Altersvorsorge, während eine kapitalbildende Lebensversicherung in erster Linie für Zwecke des Vermögensaufbaus abgeschlossen wird.
Viele Versicherer bieten mittlerweile aber auch ein sogenanntes Kapitalwahlrecht an. Durch die entsprechende Klausel im Versicherungsvertrag entscheiden Sie bei Fälligkeit der Ablaufleistung Ihrer PLUS Rentenversicherung selbst, wie Sie das Geld erhalten möchten – und wählen flexibel zwischen der Zahlung einer festen Summe und der lebenslangen Überweisung als monatliche Leibrente.
3PLUS Rentenversicherung rechtssicher kündigen – Form und Inhalt
Möchten Sie Ihre PLUS Rentenversicherung kündigen, müssen Sie dabei die Form einhalten, die der Versicherer in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und im Versicherungsschein (der eigentlichen Police) vorgibt. Zu unterscheiden ist dabei grundsätzlich zwischen:
Schriftform, die nur Brief und Fax umfasst
Textform, die neben Brief und Fax auch E-Mails an den Versicherer zulässt
Bei der PLUS Rentenversicherung ist eine Kündigung auch in Textform möglich!
Achtung:
Halten Sie die Form, die der Versicherer für die Kündigung vorgibt, unbedingt ein, da sie sonst in der Regel unwirksam ist. Leider weisen nur wenige Versicherer ihre Kunden auf diesen durchaus erheblichen Nachteil hin, was in der Regel dazu führt, dass die Kündigungsfrist bereits abgelaufen ist, wenn Sie den Fehler bemerken. Kündigen Sie, wenn Sie Ihre Vertragsunterlagen nicht mehr finden oder sich nicht sicher sind, immer schriftlich. Denn die Schriftform wird von allen Versicherungsunternehmen akzeptiert.
Hinsichtlich des Inhalts der Kündigung macht der Versicherer keine besonderen Vorgaben. Für eine schnellere Bearbeitung sollten Sie aber in jedem Fall auf die folgenden Punkte eingehen:
Achten Sie auf die richtige Adressierung und nennen Sie Ihre persönlichen sowie die Vertragsdaten, vor allem Kunden- und Versicherungsnummer.
Verwenden Sie den Begriff „Kündigung“; so vermeiden Sie eine abweichende Auslegung Ihres Schreibens durch den Versicherer.
Geben Sie den Kündigungsgrund an, wenn Sie Ihre PLUS Rentenversicherung außerordentlich nach § 40 VVG kündigen.
Entscheiden Sie sich für einen konkreten Kündigungstermin. Eine „Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ wird zum Ende der Versicherungsperiode wirksam.
Bitten Sie den Versicherer um Auszahlung des Rückkaufswerts und um eine Kündigungsbestätigung.
Unterschreiben Sie Ihre Kündigung persönlich.
Denken Sie außerdem an einen Zugangsnachweis. Denn im Zweifel muss der Absender beweisen, dass der Versicherer die Kündigung erhalten hat. Beim Fax heben Sie bestenfalls den Faxbericht auf, bei einer Kündigung auf dem Postweg wählen Sie das Einschreiben. So sind Sie auf der sicheren Seite. Den Nachweis können Sie entsorgen, sobald Ihnen der Versicherer die Kündigung verbindliche bestätigt hat.
4Die Kündigungsfristen – unterscheiden Sie zwischen außerordentlicher und ordentlicher Kündigung
Grundsätzlich haben Sie zwei Möglichkeiten, Ihre PLUS Rentenversicherung zu kündigen. Auf der einen Seite steht die außerordentliche Kündigung, für die bestimmte Voraussetzungen vorliegen müssen. Auf der anderen Seite besteht die Möglichkeit der ordentlichen Kündigung, die ohne besonderen Grund möglich ist. Die jeweiligen Rechtsgrundlagen finden sich im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und werden durch Vorgaben des Versicherers im Versicherungsschein konkretisiert.
Die ordentliche Kündigung
Sie ist stets zum Ende der Versicherungsperiode möglich (§ 168 Absatz 1 VVG). Die Versicherungsperiode wird auch als „Versicherungsjahr“ bezeichnet und dauert in der Regel 12 Monate (§ 12 VVG). Die Versicherungsperiode beginnt mit dem Abschluss der Rentenversicherung. Allerdings hat der Versicherer die Möglichkeit, eine abweichende Versicherungsperiode festzulegen. So kann er etwa bestimmen, dass die erste Versicherungsperiode bereits am 31.12. des Abschlussjahres endet. Alle weiteren Versicherungsjahre entsprechen dann dem Kalenderjahr, was die Verwaltung des Vertrags erleichtert.
Zusätzlich legt die Versicherungsgesellschaft eine Frist zwischen ein und drei Monaten fest (§ 11 Absatz 3 VVG). Sie bezieht sich immer auf das Versicherungsjahr.
Bei der PLUS Rentenversicherung dauert die Kündigungsfrist – wie bei fast allen Versicherern – drei Monate.
Beispiel: Sie haben Ihre Rentenversicherung am 01.12. abgeschlossen. Mangels abweichender Vereinbarungen endet das Versicherungsjahr am 30.11. des Folgejahres. Drei Monate vorher, also am 31.08., muss der Versicherer Ihre Kündigung erhalten haben.
Wichtig:
Versäumen Sie die Kündigungsfrist, wird Ihre Kündigung erst zum Ende der folgenden Versicherungsperiode wirksam. Der Vertrag verlängert sich also automatisch um ein weiteres Jahr. Für die Einhaltung der Frist ist stets der Zugang der Kündigung der PLUS Rentenversicherung maßgeblich. Es spielt also keine Rolle, wann Sie Ihr Schreiben absenden oder wann der Versicherer tatsächlich mit der Bearbeitung beginnt. Im Zweifel gilt das Datum des Einschreibens bzw. Faxberichts.
Die Sonderkündigung (außerordentliche Kündigung)
Wenn Sie Ihre PLUS Rentenversicherung außerordentlich kündigen möchten, benötigen Sie einen der in § 40 Absatz 1 und 2 VVG normierten Kündigungsgründe. Ein solcher liegt vor, wenn der Versicherer
die Beiträge erhöht, die Leistungen aber nicht entsprechend anpasst, oder
die Leistungen reduziert, ohne die Beiträge anzupassen.
In beiden Fällen geht der Gesetzgeber also zugunsten des Kunden davon aus, dass die ursprüngliche vertragliche Vereinbarung zum Nachteil des Versicherungsnehmers abgeändert werden soll. Daher haben Sie hier ein Sonderkündigungsrecht, auf das Sie der Versicherer mindestens einen Monat vor Umsetzung der geplanten Änderung hinweisen muss (§ 40 Absatz 1 Satz 2 VVG). Entsprechend haben Sie bis zum Wirksamwerden Zeit, Ihre PLUS Rentenversicherung zu kündigen.
Achtung:
Geben Sie bei einer Sonderkündigung immer den Kündigungsgrund an, da der Versicherer sonst von einer ordentlichen Kündigung ausgehen wird.
Außerordentliche Kündigungen nach § 40 VVG spielen vor allem bei Policen mit Zusatzbausteinen wie einem BU-Schutz eine Rolle. Denn wenn der Versicherer hier die Beiträge anpasst, Sie den Zusatzschutz aber nicht ohne die Hauptversicherung kündigen können, besteht das Sonderkündigungsrecht grundsätzlich für die gesamte Kombipolice.
5PLUS Rentenversicherung – kündigen nach dem Tod des Versicherungsnehmers
Immer wieder kommt es vor, dass der Versicherungsnehmer einer Rentenversicherung bereits vor dem vertraglichen Auszahlungszeitpunkt verstirbt. In diesem Fall erfolgt aber – anders als es etwa bei Unfall- oder Krankenversicherungen der Fall ist – nicht einfach eine Auflösung des Vertrags. Stattdessen geht die Police, das in ihr enthaltene Vermögen und alle Rechte und Pflichten des Versicherungsnehmers auf den Erben über.
Der Erbe führt den Vertrag als „neuer Versicherungsnehmer“ fort. Er kann die geerbte PLUS Rentenversicherung daher auch kündigen, wobei es zusätzlich folgende Punkte zu beachten gilt:
Informieren Sie den Versicherer rechtzeitig über den Erbfall. So kann er alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen.
Legen Sie einen Nachweis über die Erbschaft, vor allem den Erbschein, möglichst zeitnah in Kopie vor.
Ändern Sie die Bankverbindung, da sie für die Auszahlung des Rückkaufswerts relevant ist.
Passen Sie gegebenenfalls das Bezugsrecht an.
Zum Bezugsrecht: Grundsätzlich ist der Versicherungsnehmer auch die Person, die im Versicherungsfall die Ablaufleistung erhält. Er kann dieses sogenannte Bezugsrecht aber auch einer anderen Person übertragen (abweichendes Bezugsrecht). Eine Änderung ist bei einem widerruflichen Bezugsrecht jederzeit und bei einem unwiderruflichen Bezugsrecht nur im Einzelfall mit Zustimmung des Berechtigten möglich (§ 159 VVG). Auch bei einem Erbfall bleibt das Recht bestehen.
6Die Auszahlung des Rückkaufswerts bei der PLUS Rentenversicherung
Wenn Sie Ihre PLUS Rentenversicherung kündigen, erhalten Sie vom Versicherer den sogenannten Rückkaufswert der Police ausgezahlt (§ 169 Absatz 1 VVG). Denn rein rechtlich ist es so, dass der Versicherer bei einer Kündigung den Vertrag vom Versicherungsnehmer „zurückkauft“. Die entsprechende Auszahlung wird nach versicherungsmathematischen Methoden berechnet (§ 169 Absatz 3 VVG).
Durch die Anwendung der Versicherungsmathematik ist sichergestellt, dass auch ein sachkundiger Dritter die Berechnung des Rückkaufswerts nachvollziehen kann. In den Technischen Berechnungsgrundlagen (TBG) des Versicherers beschreibt dieser, wie er den jeweiligen Auszahlungsbetrag berechnet.
Grundsätzlich finden folgende Formeln, die wir hier vereinfacht darstellen, Anwendung:
Rückkaufswert = Summe der Versicherungsbeiträge (ohne Risikoanteile für BU-Schutz etc.= - Abschluss- und Verwaltungskosten + Überschüsse und Zinsen
Der Rückkaufswert wird immer identisch berechnet. Allerdings ziehen nicht alle Versicherer eine sogenannte Stornopauschale (Kündigungsgebühr) vom Vertragsvermögen ab. Denn ihr Abzug ist nur zulässig, wenn er angemessen, beziffert und vertraglich vereinbart ist (§ 169 Absatz 5 VVG). Ohne entsprechende Vereinbarung im Versicherungsvertrag kommen daher keine weiteren Abzüge infrage.
Außerdem muss der Versicherer beachten, dass der Auszahlungsbetrag nach allen Abzügen nicht weniger als 50 Prozent der eingezahlten Prämien betragen darf. Haben Sie etwa 15.000 Euro eingezahlt, erhalten Sie bei Kündigung mindestens 7.500 Euro zurück – auch wenn nach der Berechnung des Versicherers zum Beispiel nur 6.000 Euro für die Auszahlung zur Verfügung stehen.
Der Rückkaufswert wird am letzten Tag der Versicherungsperiode nach dem Stichtagsprinzip berechnet. Erst hier erfolgt die Auszahlung. Im Schnitt warten Sie rund zwei Wochen auf Ihr Geld. Fragen Sie im Zweifel aber einfach beim Versicherer nach und holen Sie so eine verbindliche Auskunft ein.
7PLUS Rentenversicherung kündigen oder widerrufen – ein Überblick
Immer mehr Menschen möchten ihre PLUS Rentenversicherung kündigen und den Vertrag damit auf die offensichtlichste Weise loswerden. Allerdings ist die Kündigung nur selten der lukrativste Weg. Besser ist der ewige Widerruf, der bei vielen Policen wegen fehlerhafter Belehrungen noch Jahrzehnte nach dem Abschluss möglich ist. helpcheck gibt einen Überblick und zeigt, welche Optionen Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer haben.
Die Kündigung: Meist mit Verlusten verbunden
Wenn Sie Ihre PLUS Rentenversicherung kündigen, machen Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Verlust. Dies liegt vor allem daran, dass der Versicherer aus Anlass der Kündigung verschiedene Zusatzgebühren in Abzug bringen kann. Außerdem fallen die Abschlusskosten in voller Höhe an, auch wenn das Vertragsvermögen, das der Versicherer als Kalkulationsgrundlage genutzt hat, längst nicht erreicht ist.
Das folgende Beispiel zeigt, warum die Kündigung einer kapitalbildenden Rentenversicherung schnell zum Verlustgeschäft wird:
Sie lösen den Vertrag nach 10 Jahren, also zum Ende des zehnten Versicherungsjahres, auf. Eingezahlt wurden 10.000 Euro, der Versicherer hat weitere 800 Euro als Zinsen gutgeschrieben. Die Abschluss- und Verwaltungskosten liegen bei 3.800 Euro und der Stornoabschlag bei 500 Euro. So erhalten Sie gerade einmal 6.500 Euro ausgezahlt.
Obwohl Sie eine positive Rendite erwirtschaftet haben, entsteht bei Kündigung Ihrer PLUS Rentenversicherung ein Verlust von über 3.000 Euro. Ebenfalls zu berücksichtigen wäre die Inflation, also der Kaufkraftverlust.
Generell raten wir davon ab, eine Rentenversicherung direkt zu kündigen – denn meist handelt es sich hier nicht um eine wirtschaftlich sinnvolle Entscheidung. Besser ist der Widerruf der Police, sofern er möglich ist.
Der Widerruf: Nutzen Sie Ihren „Joker“ in der Hinterhand!
Grundsätzlich ist der Widerruf einer abgeschlossenen Rentenversicherung bzw. der Vertragserklärung nur innerhalb der ersten 30 Tage möglich (§§ 8 Absatz 1 und 152 Absatz 1 VVG). Die Frist beginnt, wenn Sie alle Vertragsunterlagen vom Versicherer erhalten haben und über das Widerrufsrecht aufgeklärt wurden (§ 8 Absatz 2 Nummer 1 und 2 VVG). Kommen Unterlagen zeitversetzt bei Ihnen an, beginnt die Frist erst mit Zugang der letzten Dokumente.
Der Versicherer muss Sie in der Widerrufsbelehrung ausführlich und rechtlich einwandfrei über das Widerrufsrecht informieren. Dazu hat die Belehrung dem sogenannten „Deutlichkeitsgrundsatz“ zu entsprechen. Verstöße, insbesondere gegen das Deutlichkeitsgebot, führen dazu, dass die Widerrufsbelehrung der PLUS Rentenversicherung als Ganzes unwirksam ist.
Eine unwirksame Widerrufsbelehrung hat zur Folge, dass es nicht zu einem Beginn der Widerrufsfrist kommt. Denn die Belehrung ist eine der zwingenden Voraussetzungen für den Beginn des Fristlaufs. Fristen, die nicht beginnen, können auch nicht enden – die Versicherungsnehmerin oder der Versicherungsnehmer hat dann ein „ewiges Widerrufsrecht“.
Das ewige Widerrufsrecht können Sie zeitlich unbeschränkt und auch Jahrzehnte nach dem Abschluss der Versicherung noch ausüben. Dies hat der BGH unter anderem mit Urteil vom 07.05.2014 – Az. IV ZR 76/11 – entschieden.
Beim Widerruf kommen Sie – besonders im Vergleich mit der Kündigung – in den Genuss verschiedenster Vorteile:
Sie erhalten alle Kosten, die der Versicherer einbehalten hat, wieder ausgezahlt. Denn weder Abschluss-, noch Verwaltungs- und Kündigungsgebühren dürfen vom Vertragsvermögen abgezogen werden. Zulässig ist lediglich der Abzug von anteiligen Beiträgen für versicherte Risiken, etwa im Rahmen eines mitversicherten BU-Schutzes
Ihnen steht die tatsächliche Rendite, die vom Versicherer erzielt wurde, zu. Der Garantiezins spielt insoweit keine Rolle mehr
Der Widerruf wird sofort und nicht erst mit Ablauf der aktuellen Versicherungsperiode wirksam
Zwischen 1994 und 2007 wurden nach Schätzungen von Experten mehr als 100 Millionen Lebens- und Rentenversicherungen abgeschlossen, bei denen die Widerrufsbelehrung unwirksam ist. Betroffene Verträge der PLUS Rentenversicherung lassen sich noch heute in vollem Umfang rückabwickeln.
Bei einem erfolgreichen Widerruf erhalten Sie bis zu 150 Prozent der Beiträge zurück. Lassen Sie sich diese Chance nicht entgehen & Ihre PLUS Rentenversicherung noch heute prüfen!
Reichen Sie dazu einfach Ihre Vertragsunterlagen online oder per Post bei helpcheck ein. Unsere Partneranwälte nehmen die Dokumente unter die Lupe und berechnen, wie viel Sie bei einem Widerruf erhalten könnten. Ein Honorar fällt dann schlussendlich nur an, wenn Sie tatsächlich eine Auszahlung über dem Rückkaufswert erhalten haben.
Sie tragen also keinerlei Kostenrisiko - abgesehen von einem möglichen Selbstbehalt Ihrer Rechtsschutzversicherung.
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