myLife Rentenversicherung kündigen: Höhere Auszahlung erhalten

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Magnus Kaminski

Legal Tech Experte

Stephanie Prinz
Autor: 
Stephanie Prinz

Das Wichtigste in Kürze

  • Sie bestimmen, ob und wann Sie Ihre myLife Rentenversicherung kündigen. Einschränkungen darf der Versicherer nur hinsichtlich Form und Frist der Kündigung vornehmen
  • Bei der Kündigung erhalten Sie den Rückkaufswert – zur Auszahlung ist der Versicherer verpflichtet. Allerdings machen Sie dabei oft einen Verlust, denn vom Vertragsvermögen werden zahlreiche Abzüge vorgenommen 
  • Durch fehlerhafte Widerrufsbelehrungen lassen sich zahlreiche Rentenversicherungen noch Jahrzehnte nach dem Abschluss widerrufen. Kunden erhalten hier schnell mehrere zehntausend Euro über dem Rückkaufswert ausgezahlt

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1Das Langlebigkeitsrisiko – Bedeutung der privaten Rentenversicherung

Grundsätzlich gehört auch die private Rentenversicherung zu den „Versicherungen auf biometrische Risiken“ und damit zu den Lebensversicherungen. Der Unterschied zur Kapitallebensversicherung liegt dabei nicht in der Art des Vermögensaufbaus, sondern bei der Auszahlung. Denn die private Rentenversicherung zahlt Ihnen eine lebenslange Rente aus, während Sie das Vertragsvermögen der kapitalbildenden Lebensversicherung in einer Summe erhalten.

Durch die lebenslange Rentenzahlung sichert die private Rentenversicherung das Langlebigkeitsrisiko ab. Es bezeichnet die Gefahr, dass ein Vermögen „X“, das Sie für die Altersversorgung nutzen, aufgebraucht ist, Sie aber noch leben. Eine Rentenversicherung zahlt die Rente aber auch dann weiter, wenn das Vertragsvermögen rechnerisch bereits verbraucht wurde. 

Die Höhe der monatlichen Rente ermittelt sich dabei nach dem sogenannten Rentenfaktor. Er gilt immer je 10.000 Euro Vertragsvermögen.

Die Absicherung des Langlebigkeitsrisikos ist nicht zu unterschätzen und wird besonders in Zukunft immer wichtiger. Ohne die zwischengeschaltete Rentenversicherung, die praktisch die Vermögensverwaltung übernimmt, tragen Sie das volle Risiko selbst. 

Viele Rentenversicherungen bieten Ihnen heutzutage aber auch ein sogenanntes Kapitalwahlrecht und nähern sich der Kapitallebensversicherung damit noch mehr an. Durch das Wahlrecht entscheiden Sie selbst, ob Sie das Vermögen verrenten oder in einer Summe ausgezahlt bekommen. Auch eine Aufteilung ist in der Regel möglich. 

2Warum immer mehr Kunden ihre myLife Rentenversicherung kündigen 

Die Menge der Kündigungen bei der myLife Rentenversicherung hat sich in den letzten Jahren enorm gesteigert. Viele Menschen entscheiden sich dazu, ihre Police aufzulösen und lieber auf lukrativere Anlagemöglichkeiten umzusteigen. Die Kündigungsgründe sind meist persönlichen Ursprungs, jedoch bewegen auch allgemeine Nachteile viele Menschen zur vorzeitigen Kündigung der Police

  • Die sinkenden Zinsen sind einer der Hauptgründe bei einer Kündigung der myLife Rentenversicherung. In den letzten 30 Jahren sind diese immer weiter gesunken und in Zukunft werden Sie wahrscheinlich sogar aufzahlen müssen, wenn Sie sich noch für eine private Rentenversicherung entscheiden. Im Jahr 2000 lag der Leitzins der EZB noch bei vier Prozent, heute sind es bereits nur noch 0,25 Prozent. Viele Kunden steigen daher lieber auf andere Investments um, da diese Anlage kaum noch lohnenswert ist 
  • Wer eine private Rentenversicherung abschließt, der ist an das gebunden, was der Versicherer vorgibt. Sie haben bei der zinsgebundenen Rentenversicherung im Nachhinein kaum Spielraum für Änderungen oder Anpassungen, auch bei den Auszahlungen müssen Sie sich an die Vorgaben Ihres Versicherers halten. Wenn sich nun Ihre Situation entscheidend ändert, müssen Sie dennoch die im Vertrag vereinbarten Konditionen in Kauf nehmen und haben eventuell eine zu geringe Rente. Da es mittlerweile deutlich flexiblere Anlagen gibt, wechseln viele Menschen zu diesen 
  • Zusätzlich zu Inflation und sinkenden Zinsen sind die privaten Rentenversicherungen in den letzten 20 Jahren auch immer teurer geworden – bei gleichbeliebenden oder sinkenden Leistungen. Mittlerweile liegen die Kosten bereits bei etwa drei Prozent der Vertragssumme und somit ist die private Rentenversicherung einer der teuersten Anlagemöglichkeiten, für die Sie sich entscheiden können. Ein Grund für viele Kunden, auf bessere Anlagen zu wechseln 

Selbstverständlich gelten diese Nachteile nicht für jede private Rentenversicherung, hier muss immer im Einzelfall entscheiden werden. Moderne Policen beispielsweise bieten einen großen Anpassungsspielraum und lassen auch nachträgliche Änderungen zu – hierfür gibt es heute die sogenannte ,,Nachversicherungsgarantie“, die auch spätere Anpassungen zulässt. 

3So gehen Sie bei der Kündigung Ihrer Rentenversicherung richtig vor 

Möchten Sie Ihre myLife Rentenversicherung kündigen, müssen Sie ein Schreiben an die Versicherungsgesellschaft schicken. Denn sie schreibt in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) die sogenannte Schriftform vor. Kündigungen per Mail sind nur möglich, wenn der Versicherer die „Textform“ vorgibt. 

Halten Sie die Kündigungsform unbedingt ein. Ihre Kündigung wird sonst nicht wirksam. 

Achtung:

Beachten Sie außerdem, dass Sie den Zugang des Schreibens im Zweifel beweisen müssen. Behauptet der Versicherer, er habe Ihre Kündigung nicht oder zu spät erhalten, liegt die Pflicht, das Gegenteil zu belegen, bei Ihnen als Absender. Wir empfehlen daher, bei Faxen den Faxbericht aufzuheben und Schreiben auf dem Postweg stets per Einschreiben zu versenden. So haben Sie einen gerichtsfesten Nachweis in der Hand.

Inhaltlich sollten Sie bei Ihrer Kündigung an die folgenden Punkte denken, auch wenn es hierfür keine verbindlichen Vorgaben gibt: 

  1. Geben Sie Ihre persönlichen Daten an. Nennen Sie außerdem Kunden- und Versicherungsnummer, also die wesentlichen Vertragsdaten. So kann der Versicherer Ihre Kündigung schnell zuordnen.
  2. Verwenden Sie stets den Begriff „Kündigung“. Sie vermeiden damit, dass der Versicherer Ihr Anliegen falsch versteht oder das Schreiben anders auslegt, als es gemeint ist. 
  3. Nennen Sie einen festen Kündigungstermin. Ordentlich können Sie Ihre myLife Rentenversicherung nur zum Ende der Versicherungsperiode kündigen. Eine Kündigung kann daher auch zum „nächstmöglichen Zeitpunkt“ ausgesprochen werden.
  4. Bitten Sie den Versicherer um eine schriftliche Kündigungsbestätigung. Fordern Sie ihn darüber hinaus auf, den Rückkaufswert an die bezugsberechtigte Person auszuzahlen. Teilen Sie gegebenenfalls Ihre Bankverbindung mit. 
  5. Bei außerordentlichen Kündigungen ist ein Grund erforderlich. Nennen Sie diesen direkt im Kündigungsschreiben. Für die ordentliche Kündigung brauchen Sie hingegen keinen besonderen Grund. 
  6. Unterschreiben Sie Ihre Kündigung händisch oder nutzen Sie eine digitale Signatur. Bei Mails ist keine Unterschrift notwendig.

Prüfen Sie die Kündigungsbestätigung bei Eingang auf ihre Richtigkeit, insbesondere mit Blick auf den Kündigungstermin. Entsorgen Sie den Zugangsnachweis Ihres Schreibens erst, wenn Sie sich vergewissert haben, dass Ihre Kündigung zum richtigen Termin wirksam wird. 

4Die Kündigungsfristen bei der myLife Rentenversicherung

Um Ihre myLife Rentenversicherung wirksam kündigen zu können, müssen Sie die vom Versicherer vorgegebene Kündigungsfrist einhalten. Versäumen Sie diese Frist, wird Ihre Kündigung erst zum Ende der folgenden Versicherungsperiode wirksam – Vertrag und damit alle Kosten laufen also weiter. 

Generell wird zwischen der ordentlichen auf der einen und der außerordentlichen Kündigung auf der anderen Seite unterschieden. Die jeweiligen Grundlagen finden Sie im VVG und im Versicherungsschein selbst. 

Die ordentliche Kündigung 

Für die ordentliche Kündigung Ihrer myLife Rentenversicherung brauchen Sie keinen bestimmten Grund. Sie ist jederzeit zum Ende einer Versicherungsperiode bzw. eines Versicherungsjahres möglich (§ 168 Absatz 1 VVG). Wichtig ist, dass sie innerhalb der Kündigungsfrist bei der Versicherungsgesellschaft eingeht.

Bei der myLife dauert die Kündigungsfrist drei Monate. Sie bezieht sich auf das Ende des Versicherungsjahres. 

Das Versicherungsjahr beginnt mit dem Abschluss der Rentenversicherung und dauert regelmäßig 12 Monate. Dadurch endet es exakt ein Jahr später, entspricht aber nur selten dem Kalenderjahr, da die wenigsten Versicherungen am 01.01. eines Jahres abgeschossen werden. Vom Ende der Versicherungsperiode rechnen Sie drei Monate zurück und erhalten den letzten Tag, an dem Ihre Kündigung wirksam werden kann. 

Beispiel: Abschluss Ihrer myLife Rentenversicherung war der 01.11. Dadurch endet das Versicherungsjahr am 31.10. des Folgejahres. Drei Monate vorher, spätestens am 31.07. des entsprechenden Jahres, muss Ihre Kündigung beim Versicherer angekommen sein. 

Beachten Sie, dass einige Versicherer im Versicherungsschein ein abweichendes Versicherungsjahr vorgeben. Es beginnt beispielsweise ebenfalls mit dem Abschluss der Versicherung, endet aber bereits am 31.12. desselben Jahres. Da die weiteren Versicherungsperioden dann 12 Monate dauern, entsprechen sie dem Kalenderjahr. Bei einer dreimonatigen Kündigungsfrist muss Ihre Kündigung in diesen Fällen bis 30.09. beim Versicherer eingehen. 

Wichtig:

Werfen Sie daher immer einen Blick in die Police und vermeiden Sie Fehler bei der Ermittlung der richtigen Kündigungsfrist! 

Beachten Sie außerdem, dass für die Wirksamkeit der Kündigung ausschließlich der Zugang beim Versicherer maßgeblich ist. Unerheblich ist hingegen, wann Sie das Schreiben versenden oder wann es bearbeitet wird. 

Außerordentliche Kündigung 

Die außerordentliche Kündigung erfolgt, wie der Name bereits sagt, außerhalb der sonst geltenden Kündigungsfristen. Daher brauchen Sie für sie einen triftigen Kündigungsgrund, wobei § 40 VVG die entsprechenden Umstände, die eine Sonderkündigung rechtfertigen, vorgibt. Eine außerordentliche Kündigung ist demnach möglich, wenn 

  • der Versicherer Ihre Beiträge erhöht, gleichzeitig aber keine höherwertigen oder zusätzliche Leistungen in den Vertrag integriert.
  • der Versicherer zwar die Leistungen reduziert, Ihr Beitrag aber gleichbleibt oder nicht im selben Maße mit sinkt.

Durch die für Sie nachteilige Anpassung besteht ein vollumfängliches und sofortiges Sonderkündigungsrecht für die myLife Rentenversicherung. Auf dieses muss Sie der Versicherer einen Monat vor Wirksamwerden der geplanten Änderungen hinweisen (§ 40 Absatz 1 Satz 2 VVG). Entsprechend lange haben Sie dann Zeit, Ihre myLife Rentenversicherung außerordentlich zu kündigen. 

Sonderkündigungsrechte spielen daher vor allem bei Rentenversicherungen mit Zusatzpolicen wie dem BU-Schutz eine Rolle. „Klassische“ Lebens- und Rentenversicherungen der myLife sind nie bis selten von ihnen betroffen, da es hier kein Kollektivrisiko gibt, das der Versicherer durch höhere Beiträge ausgleichen muss. 

Achtung:

Weisen Sie die myLife bei der Sonderkündigung darauf hin, dass Sie Ihr Recht zur außerordentlichen Kündigung beanspruchen. Der Versicherer wird sonst von einer „normalen“ Kündigung ausgehen.

Im Übrigen gibt es keine Unterschiede zur ordentlichen Kündigung. Auch bei der Sonderkündigung erhalten Sie den Rückkaufswert und der Vertrag endet. 

5myLife Rentenversicherung kündigen: Todesfall beim Versicherungsnehmer

Rentenversicherungen gehören, wie beispielsweise auch ein Aktiendepot, zum übertragbaren Vermögen. Stirbt der frühere Versicherungsnehmer vor dem Ablauf der Police, wird letztere auf die Erben übertragen. Wer das Vermögen übernimmt, richtet sich dabei nach der gesetzlichen oder durch Testament abweichend bestimmten Erbfolge. 

Zu beachten: Eine Rentenversicherung kann nur „ganz oder gar nicht“ übernommen werden. Wer die Police erbt, ist also auch zur Beitragszahlung verpflichtet. 

Außerdem sollten Sie einen genaueren Blick auf das in der myLife Rentenversicherung vereinbarte Bezugsrecht werfen. Üblicherweise ist der Versicherungsnehmer auch bezugsberechtigt, er kann diese Berechtigung aber auf eine andere Person übertragen. Das Bezugsrecht bleibt auch dann bestehen, wenn die Police an den Erben übertragen wird. 

Sie können Ihre geerbte myLife Rentenversicherung sowohl kündigen als auch widerrufen. Beachten Sie bei der Kündigung lediglich folgende Punkte: 

  • Legen Sie den Erbschein oder ein anderes Nachweisdokument über die Erbschaft in Kopie vor – so sparen Sie sich Rückfragen des Versicherers
  • Teilen Sie der Gesellschaft Ihre Bankverbindung mit, da der Rückkaufswert sonst möglicherweise auf ein nicht mehr existentes Konto überwiesen wird

Grundsätzlich gilt: Durch den „Eintritt in die Fußstapfen“ des früheren Versicherungsnehmers haben Sie als neue Eigentümerin oder neuer Eigentümer des Vertrages alle Rechte, die auch der frühere Versicherungsnehmer hatte! Entsprechendes gilt bei der Schenkung.

6Auszahlung der myLife Rentenversicherung: Der Rückkaufswert 

Wenn Sie Ihre myLife Rentenversicherung kündigen, erhalten Sie nach § 169 Absatz 1 VVG den sogenannten Rückkaufswert ausgezahlt. Er setzt sich aus Einzahlungen, Rendite und Kosten zusammen. Der Versicherer berechnet den finalen Auszahlungsbetrag nach versicherungsmathematischen Grundsätzen, die Sie in den Technischen Berechnungsgrundlagen finden (§ 169 Absatz 3 VVG). Vereinfacht wendet er folgende Formel an: 

Auszahlungsbetrag = Summe der Beiträge ohne Risikoanteile – Abschluss- und Verwaltungskosten + Überschüsse und Zinsen = Rückkaufswert – Stornopauschale 

Risikoanteile sind die Beitragsteile, die zum Beispiel auf einen BU-Schutz oder eine Absicherung von Hinterbliebenen entfallen. Sie werden nicht ausgezahlt, da Sie im Gegenzug tatsächlich Versicherungsschutz erhalten haben. 

Eine Stornopauschale (Kündigungsgebühr) darf der Versicherer nur mit entsprechender Vereinbarung abziehen. Außerdem muss sie der Höhe nach angemessen sein (§ 169 Absatz 5 VVG). In der Regel handelt es sich beim Abzug um einen prozentualen Anteil des Rückkaufswerts oder um einen festen Betrag. 

Der Rückkaufswert wird am letzten Tag der Versicherungsperiode berechnet (Stichtag). Im Schnitt dauert es von diesem Zeitpunkt an rund 14 Tage, bis Sie die Überweisung erhalten. Allerdings kommt es hier auf den Einzelfall an, weshalb Sie für eine verbindliche Auskunft bei der Versicherungsgesellschaft nachfragen sollten. 

7myLife Rentenversicherung kündigen oder widerrufen? 

Grundsätzlich entscheiden Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer selbst, ob Sie Ihre myLife Rentenversicherung lieber kündigen oder auf andere Weise auflösen. Die Kündigung (sogenannter Rückkauf) ist in den meisten Fällen der einfachste, aber auch teuerste Weg, den Vertrag loszuwerden. Lukrativer ist der Widerruf, den Sie bei vielen Policen noch Jahrzehnte nach dem Abschluss aussprechen können. 

Die Kündigung – meistens ein teurer Weg 

Bei der Kündigung Ihrer privaten Rentenversicherung erhalten Sie in keinem Fall mehr als den Rückkaufswert. Oft zieht der Versicherer von dieser Summe sogar noch eine Kündigungsgebühr ab, die die Auszahlung weiter vermindert. Dabei ist die Kündigung zwar vergleichsweise komfortabel – immerhin reicht ein Schreiben an die Versicherungsgesellschaft aus – sie führt aber auch zu hohen Verlusten.

Denn der Versicherer berechnet alle Kosten bereits beim Abschluss der Police. Dabei geht er von einer bestimmten Vertragslaufzeit und einem Endvermögen aus. Diese Rechengrößen dienen als Grundlage für die Kalkulation. Beenden Sie Ihren Vertrag nun vorzeitig, ist weder das Vermögen vorhanden noch wurde die Vertragslaufzeit erreicht. Allerdings zieht der Versicherer trotzdem sämtliche Kosten in voller Höhe vom Vertragsvermögen ab. 

helpcheck rät daher von einer Kündigung der privaten Rentenversicherung ab. Sinnvoller ist es, sich zunächst mit den möglichen Alternativen zu beschäftigen und diese – am besten anwaltlich – prüfen zu lassen. So finden Sie den Weg, mit dem Sie Ihre myLife Rentenversicherung am günstigsten loswerden! 

myLife Rentenversicherung Vertragsunterlagen noch heute bei helpcheck einreichen & von erfahrenen Anwälten für Versicherungsrecht prüfen lassen. Es lohnt sich! 

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Ein Rentnerpaar schaut glücklich auf Ihre Vertragsunterlagen

Der „ewige Widerruf“ bei privaten Rentenversicherungen 

Im Gegensatz zur Kündigung lösen Sie den Vertrag beim Widerruf nicht nach dessen Abschluss auf, sondern veranlassen eine vollständige Rückabwicklung. Dadurch muss der Versicherer alle Beiträge und abgezogene Kosten wieder auszahlen. Einbehalten darf er nur den Teil der Beiträge, für den Sie tatsächlich Versicherungsschutz erhalten haben (etwa in Form einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung). 

Die Widerrufsfrist beträgt dabei 30 Tage und beginnt mit Zugang der vollständigen Vertragsunterlagen beim Versicherungsnehmer. 

Außerdem müssen Sie vom Versicherer nach § 8 Absatz 2 Nummer 2 VVG wirksam über das Widerrufsrecht belehrt werden. Die Belehrung muss unter anderem deutlich hervorgehoben und vollständig sein, sie darf keine rechtlichen Fehler enthalten. Die Widerrufsfrist kann nur beginnen, wenn die Belehrung alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt. Tut sie dies nicht, kommt es niemals zu einem Beginn der Widerrufsfrist.

Der „Joker“: Zwischen 1994 und 2007 wurden zahlreiche Rentenversicherungen mit unwirksamer Widerrufsbelehrung verkauft. Bei diesen Policen ist der Widerruf noch heute möglich (BGH vom 07.05.2014, Az. IV ZR 76/11).

Die Rückabwicklung der myLife Rentenversicherung hat für Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer dabei fast ausschließlich Vorteile: 

  • Sie erhalten alle eingezahlten Beiträge und die vom Versicherer vereinnahmten Kosten wieder ausgezahlt 
  • Der Widerruf wird sofort wirksam, Sie müssen nicht bis zum Ende der Versicherungsperiode warten
  • Ihnen steht die tatsächliche Rendite der Versicherungsgesellschaft zu, der Garantiezins spielt insoweit keine Rolle mehr 
  • Der Abzug von Stornokosten ist unzulässig; haben Sie Ihre Police bereits gekündigt, erhalten Sie die Gebühren inklusive Zinsen wieder zurück 

Im Schnitt erhalten Kunden mehrere tausend oder zehntausend Euro über dem Rückkaufswert, wenn sie ihre myLife Rentenversicherung nicht kündigen und an deren Stelle widerrufen. Bei helpcheck lassen Sie Ihren Vertrag dabei kostenfrei prüfen. Nur wenn eine Widerrufsmöglichkeit besteht und wir mit dem Widerruf Ihrer Police tatsächlich erfolgreich sind, fällt ein Honorar an. Es berechnet sich nach dem gegenüber dem gegebenenfalls fiktiv berechneten Rückkaufswert erzielten Mehrwert, also Ihrem tatsächlichen Gewinn. 

Lassen Sie Ihre myLife Rentenversicherung noch heute prüfen & senden Sie Ihre Vertragsunterlagen an helpcheck! Unsere Anwälte sind gerne für Sie da! 

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Häufige Fragen zu myLife Rentenversicherung kündigen

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Stephanie Prinz ist bei helpcheck seit 2018 im Bereich Business Development tätig. Bereits während Ihres abgeschlossenen Master Studiums der Kommunikationswissenschaften an der RWTH Aachen interessierte Sie sich für Verbraucherrechte und absolvierte im Zuge Ihres Auslandssemester in San Diego, Kalifornien, verschiedene Praktika in aufstrebenden Legal Tech-Unternehmen. Seit 2022 ist sie im Rahmen des helpcheck Online-Ratgebers für die Themen Arbeitsrecht und Finanzen zuständig und kümmert sich um die sprachliche Qualität aller Texte.

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