Rechtsschutzversicherung

Magnus Kaminski
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Magnus Kaminski

Legal Tech Experte

Stephanie Prinz
Autor: 
Stephanie Prinz
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Was ist eine Rechtsschutzversicherung?

Eine Rechtsschutzversicherung hat die Aufgabe, Kosten rechtlicher Auseinandersetzungen zu übernehmen. Sie ermöglicht Rechtssuchenden den Gang zum Anwalt und vor Gericht, um ihr Recht dort tatsächlich durchsetzen zu können. Denn – und dies zeigen Statistiken: Viele Menschen schrecken vor einem gerichtlichen Verfahren zurück, weil sie die entsprechenden Kosten fürchten. Je höher der Streitwert, desto größer wird dabei auch die Angst. 

Funktionsweise einer Rechtsschutzversicherung 

Die Rechtsschutzversicherung ist keine klassische Risikoversicherung. Denn der Versicherer trägt zwar das Risiko, dass der Versicherte einen Rechtsstreit beginnt, die Entscheidung treffen Sie aber selbst. Klassische Rechtsschutzversicherungen sind daher eher mit einer Zahn- oder anderen Krankenzusatzversicherung vergleichbar. Denn auch hier trifft der Versicherte in den meisten Fällen aktiv die Entscheidung, einen Versicherungsfall herbeizuführen. 

Von der Rechtsschutzversicherung werden dann entsprechend des versicherten Umfangs die Kosten eines Rechtsstreits übernommen. Dazu gehören insbesondere: 

  • Die Anwaltskosten, die sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) richten und regelmäßig durch den Gesetzgeber angepasst werden
  • Gerichtsgebühren, die im Gerichtskostengesetz (GKG) geregelt sind 
  • Honorare für Sachverständige, soweit sie auf gerichtliche Anordnung hin tätig werden 

Achtung:

Auch für Rechtsschutzversicherungen gilt die Vertragsfreiheit. Es ist also kein „Gesetz“, dass die genannten Leistungen tatsächlich übernommen werden. Hier kommt es immer auf den konkreten Vertrag mit dem Versicherungsunternehmen an.

Die meisten Rechtsschutzversicherungen bestehen aus mehreren Bausteinen. Dabei können Versicherte selbst bestimmen, welche Module ihnen wichtig sind und sie entsprechend in den Tarif aufnehmen möchten. Klassischerweise handelt es sich dabei um die folgenden Bausteine:

  1. Allgemeines Zivilrecht: Hierunter fallen allgemeine, zivilrechtliche Streitigkeiten, die ihren Ursprung im BGB haben. Beispiele sind Schadensersatzforderungen, Haftungsangelegenheiten und Auseinandersetzungen im Produkthaftungsrecht. Wichtig ist, dass die allgemeine Klausel fürs Zivilrecht nur greift, wenn der versicherte Sachverhalt nicht bereits unter einen anderen Baustein fällt. 
  2. Arbeits- und Dienstrecht: Im Berufsbaustein sind Angelegenheiten rund um das Arbeits- und Dienstrecht abgesichert. Diese Ansprüche finden sich zwar zum Teil ebenfalls im BGB, allerdings kommen auch Vorschriften wie das Kündigungsschutzgesetz oder das Bundesurlaubsgesetz infrage. Vereinfacht gesagt, umfasst der Baustein alles, was im Arbeits- und Beamtenrecht auf Personen zukommen kann. 
  3. Verkehrsrecht: Der Baustein „Verkehrsrecht“ umfasst neben Streitigkeiten mit Behörden, etwa über die Rechtmäßigkeit von Bußgeldbescheiden, auch allgemeine Unfallfolgen, Schadensersatz- und Haftungsansprüche. 
  4. Familien- und Unterhaltsrecht: Dieses Modul umfasst außergerichtliche und gerichtliche Auseinandersetzungen aus dem Familienrecht. Dieses findet sich ebenfalls zu großen Teilen als Abschnitt im BGB. 

Viele Versicherer bieten darüber hinaus zahlreiche weitere Bausteine an. So können Sie Ihren Versicherungsschutz individuell gestalten. 

Wann und wie leistet die Rechtsschutzversicherung? 

Grundsätzlich übernehmen Rechtsschutzversicherungen alle außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten, soweit sie unter die versicherten Bausteine fallen. Bereits die erste Beratung beim Anwalt ist vom Versicherungsschutz umfasst. Auch wenn ein Verfahren durch mehrere Instanzen geht, besteht der volle Schutz der Rechtsschutzversicherung. Ist dies nicht der Fall, besteht eine Deckungslücke – seien Sie hier vorsichtig

Nicht versichert sind in der Folge Aufwendungen, die zwar durch rechtliche Streitigkeiten entstehen, aber nicht durch die gewählten Bausteine gedeckt sind. 

Beispiel: Sie haben den Baustein „Zivilrecht“ versichert. Nun haben Sie einen Verkehrsunfall und Dritte machen Schadensersatz gegen Sie geltend. Da der Verkehrsunfall und seine Folgen unter das Modul „Verkehrsrecht“ fallen, besteht kein Versicherungsschutz – auch wenn es dem Grunde nach um eine zivilrechtliche Angelegenheit geht! 

Beachten Sie außerdem die folgenden Punkte, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung abschließen: 

  1. Seien Sie vorsichtig bei Selbstbehalten. Vereinbaren Sie beispielsweise 500 Euro, müssen Sie bei jedem Verfahren zunächst 500 Euro selbst übernehmen und erst dann leistet die Rechtsschutzversicherung. So kommen mit der Zeit hohe Kosten zusammen. Halten Sie daher die Selbstbeteiligung nach Möglichkeit eher niedrig, etwa bei 150 Euro. 
  2. Achten Sie darauf, dass auch Verfahren, bei denen Sie beispielsweise einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Tat beschuldigt werden, abgesichert sind. 
  3. Lesen Sie die Akzeptanzquoten der Versicherung. Denn die Rechtsschutzversicherung kann eine Kostendeckungszusage auch verweigern, wenn sie das angestrebte Verfahren für nicht erfolgsversprechend genug hält. 

Mit der sogenannten Kostendeckungszusage sagt Ihnen der Versicherer zu, die Gebühren des geplanten Rechtsstreits zu übernehmen. Dazu schildern Sie den Sachverhalt und die Ansprüche, die Sie geltend machen möchten. Versicherer beschäftigen hier eigene Juristen, die aber – je nach Versicherer – gerne vor allem zugunsten der Gesellschaft arbeiten. Daher sollten Sie hier den Fokus auf Bewertungen anderer Kunden legen, um einen wirklich guten Tarif zu erwischen! 

Rechtsschutzversicherungen leisten außerdem meist nur in Höhe des RVG. Vereinbaren Sie mit Ihrem Anwalt eine höhere Vergütung, bleiben Sie auf der Differenz sitzen. 

Beispiel: Nach dem RVG kann der Anwalt für einen Arbeitsrechtsstreit 2.500 Euro abrechnen. Da er hiervon aber nicht ausreichend leben kann, legt er Ihnen eine Honorarvereinbarung vor. Insgesamt zahlen Sie 3.200 Euro für das Verfahren. Die Versicherung übernimmt jetzt nur die 2.500 Euro, die übrigen 700 Euro zahlen Sie aus eigener Tasche.

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Daher raten wir Ihnen davon ab, Ihre Albingia Lebensversicherung direkt zu kündigen. Lassen Sie den Vertrag zunächst vom Anwalt prüfen und treffen Sie erst dann Ihre Entscheidung! 

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