Hamburg Mannheimer Rentenversicherung kündigen: Höhere Auszahlung erhalten

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Magnus Kaminski

Legal Tech Experte

Stephanie Prinz
Autor: 
Stephanie Prinz

Das Wichtigste in Kürze

  • Als Kundin oder Kunde können Sie selbst entscheiden, ob und wann Sie Ihre Hamburg Mannheimer Rentenversicherung kündigen. Sie müssen dabei lediglich die Vorgaben des Versicherers zu Form und Frist der Kündigung beachten
  • Kündigen Sie Ihre Police, erhalten Sie den Rückkaufswert ausgezahlt. Durch verschiedenste, hohe Kosten entsteht hier oft ein Verlust – Sie erhalten also weniger überwiesen, als Sie dem Vertrag durch Beiträge zugeführt haben
  • In vielen Fällen ist ein Widerruf der Rentenversicherung noch Jahre oder sogar Jahrzehnte nach dem Ablauf der originären Widerrufsfrist möglich. Hintergrund sind fehlerhafte Belehrungen in Verträgen aus den Jahren 1994 bis 2007

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1Hamburg Mannheimer Rentenversicherung kündigen: Form und Inhalt der Kündigung

Möchten Sie Ihre Hamburg Mannheimer Rentenversicherung kündigen, müssen Sie die Form, die vom Versicherer in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) vorgegeben wird, einhalten. Einzelvertragliche Vereinbarungen im Versicherungsschein (der eigentlichen Police) gehen den allgemeinen Hinweisen in den AVB grundsätzlich vor. Unterschieden wird bei Versicherungsverträgen grundsätzlich zwischen zwei Formen

  • Schriftform: Sie umfasst nur „echte Schreiben“, also solche, die Sie entweder per Brief oder Fax an den Versicherer senden
  • Textform: Sie ermöglicht eine Kündigung zusätzlich auch auf elektronischem Wege, zum Beispiel per Mail oder über das Online-Portal der jeweiligen Versicherungsgesellschaft 

Bei der Hamburg Mannheimer Rentenversicherung ist die Schriftform vorgeschrieben. Kündigungen akzeptiert der Versicherer also nur, wenn sie per Brief oder Fax eingehen.

Bedenken Sie, dass die Versicherungsgesellschaft Sie in der Regel nicht auf die Unwirksamkeit der Kündigung hinweisen wird. Die Folge ist, dass der Vertrag mitunter über die eigentliche Kündigungsfrist hinaus weiterläuft, sodass eine wirksame Kündigung erst wieder ein Jahr später möglich ist. Kündigen Sie im Zweifel immer schriftlich, denn diese Form akzeptieren grundsätzlich alle Versicherer. 

Wichtig:

Achten Sie außerdem auf einen Zugangsnachweis, da Sie den Eingang des Schreibens beim Versicherer in Zweifelsfällen beweisen müssen. Wir empfehlen Ihnen hier, die Kündigung via Einschreiben mit Rückschein oder per Fax zu versenden und den Faxbericht aufzubewahren. Entsorgen Sie den Nachweis erst, wenn Sie die Bestätigung des Versicherers erhalten haben. So sind Sie auf der sicheren Seite und haben in Streitfällen einen Beweis in der Hand. 

Bei elektronischen Kündigungen gehen Gesetzgeber und Rechtsprechung zu Ihren Gunsten davon aus, dass sie beim Versicherer ankommen. Behauptet letzterer das Gegenteil, muss er es beweisen – beispielsweise, wenn ein Ausfall der EDV vorliegt. Dies wird aber in den seltensten Fällen praktisch relevant sein. 

Anders als bei der Form, machen Versicherer – so auch die Hamburg Mannheimer– in der Regel keine Vorgaben zum Inhalt der Kündigung. Dennoch sollten Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer daran denken, dass Ihr Vertragspartner Ihr Anliegen auf Anhieb verstehen sollte. Wir empfehlen Ihnen daher, im Kündigungsschreiben mindestens die folgenden Punkte anzusprechen respektive auf sie einzugehen: 

  1. Nennen Sie Ihre persönlichen Daten und außerdem die Vertragsinformationen, vor allem also Kunden- und Versicherungsnummer. So kann der Versicherer Ihre Kündigung direkt zuordnen.
  2. Um Missverständnisse zu vermeiden, sollten Sie den Begriff „Kündigung“ bestenfalls im Betreff Ihres Anschreibens verwenden. So stellen Sie sicher, dass Ihre Kündigung nicht falsch ausgelegt werden kann. 
  3. Nennen Sie einen konkreten Kündigungstermin. Alternativ kündigen Sie Ihre Hamburg Mannheimer Rentenversicherung zum nächstmöglichen Zeitpunkt, der dem Ende der Versicherungsperiode entspricht. 
  4. Bitten Sie den Versicherer, Ihnen den vertraglichen Rückkaufswert auszuzahlen. Teilen Sie im gegebenenfalls Ihre Bankverbindung mit, falls er sie nicht oder nicht in der aktuellen Form vorliegen hat. 
  5. Fordern Sie die Versicherungsgesellschaft auf, Ihnen die Kündigung – am besten schriftlich – zu bestätigen
  6. Unterschreiben Sie Ihre Kündigung händisch. Dieser Schritt entfällt, wenn Sie Ihre Hamburg Mannheimer Rentenversicherung per Mail oder online kündigen. 

Durch Beachtung der genannten Punkte stellen Sie eine zeitnahe und zügige Bearbeitung Ihrer Kündigung sicher! 

2Warum immer mehr Kunden ihre Hamburg Mannheimer Rentenversicherung kündigen

Seit einigen Jahren entscheiden sich immer mehr Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer dafür, ihre Hamburg Mannheimer Rentenversicherung zu kündigen. Hierfür gibt es zahlreiche Gründe, die statistisch häufigsten sind aber die folgenden: 

  1. Lebens- und Rentenversicherungen verursachen immense Kosten, nicht nur beim Abschluss, sondern auch während der Laufzeit immense Kosten (Abschluss- und Verwaltungsgebühren). Je nach Höhe der Rendite liegen die Kosten deutlich darüber, sodass Sie „unter dem Strich“ einen Verlust machen.
  2. Private Rentenversicherungen bieten Ihnen in der Regel kaum Flexibilität. Sie haben keine Möglichkeit, selbst zu entscheiden, wie der Versicherer Ihre Beiträge anlegt. Selbst wenn es eine solche Option gibt, ist sie mit zusätzlichen Kosten verbunden – und diese schmälern dann wieder Ihre Rendite. 
  3. Niedrige Zinsen führen zu weiteren Verlusten, weil die Versicherungsgesellschaften bei ihrem Garantiezins an die Leitzinsen der EZB gebunden sind. Zwischen 2004 und 2022 sind letztere von etwa vier auf 0,25 Prozent pro Jahr gesunken – das ist nicht mehr der Rede wert. 

3Ordentliche und außerordentliche Kündigung der Hamburg Mannheimer Rentenversicherung

Wie die meisten Verträge, können Sie auch Ihre Hamburg Mannheimer Rentenversicherung sowohl ordentlich als auch außerordentlich kündigen. Dabei gelten die Grundsätze des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) sowie die Konkretisierungen, die der Versicherer im Versicherungsschein selbst oder in den AVB vorgenommen hat. Werfen Sie daher immer einen Blick in diese Unterlagen, da zum Beispiel das Sonderkündigungsrecht auch zu Ihren Gunsten umfassender ausgestaltet werden kann. 

Das VVG gibt dabei allerdings den rechtlich verbindlichen Rahmen vor. Es gilt für alle Versicherungsarten, Rentenversicherungen sind im Abschnitt „Lebensversicherungen“ geregelt, da sie zu ihnen gehören. 

Die ordentliche Kündigung 

Eine ordentliche Kündigung der Rentenversicherung ist ohne besonderen Grund möglich. Sie sind nicht verpflichtet, den Anlass für Ihre Entscheidung anzugeben, können es aber natürlich freiwillig tun. Ordentliche Kündigungen werden immer zum Ende einer sogenannten Versicherungsperiode wirksam (§ 168 Absatz 1 VVG). Sie wird auch „Versicherungsjahr“ genannt, da sie in der Regel 12 Monate dauert, aber nicht zwingend dem Kalenderjahr entspricht (§ 12 VVG). Das Versicherungsjahr beginnt mit dem Abschluss der Police. 

Außerdem gibt der Versicherer die Kündigungsfrist, die er im Rahmen von einem bis drei Monaten bestimmen kann, vor (§ 11 Absatz 3 VVG). Bei der Hamburg Mannheimer Rentenversicherung dauert diese Frist drei Monate, sie bezieht sich immer auf das Ende des Versicherungsjahres. 

Beispiel: Sie haben Ihre Hamburg Mannheimer Rentenversicherung am 01.12. abgeschlossen. Da das Versicherungsjahr 12 Monate dauert, endet es am 30.11. des jeweiligen Folgejahres. Damit Ihre Kündigung bei einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende der Versicherungsperiode fristgerecht eingeht, muss sie den Versicherer spätestens am 31.08. des entsprechenden Jahres erreichen.

Achtung:

Einige Versicherer vereinbaren mit ihren Kunden ein Versicherungsjahr, das dem Kalenderjahr entspricht (01.01. bis 31.12.). Achten Sie daher immer auf die individuellen Abmachungen im Versicherungsschein, um zu vermeiden, dass Sie die Kündigungsfrist aus reiner Unachtsamkeit verpassen!

Versäumen Sie die Kündigungsfrist, wird Ihre Kündigung erst ein Jahr später wirksam (Ende der folgenden Versicherungsperiode). Maßgeblich hierbei ist stets der Eingang beim Versicherer; wann Sie das Schreiben absenden oder zu welchem Zeitpunkt es vom Versicherungsunternehmen bearbeitet wird, spielt hingegen keine Rolle. Im Zweifel gilt immer das Datum, das auf Ihrem Zugangsnachweis – zum Beispiel dem Rückschein des Einschreibens – genannt ist. 

Die außerordentliche Kündigung 

Neben der ordentlichen können Sie Ihre Hamburg Mannheimer Rentenversicherung auch außerordentlich kündigen. Die sogenannte Sonderkündigung ist dabei nach § 40 Absatz 1 und 2 VVG immer dann möglich, wenn der Versicherer eine vertragliche Anpassung vornimmt, die sich unmittelbar zu Ihrem Nachteil auswirkt. Das ist unter anderem der Fall, wenn sich Beitrag oder Leistung ändern, die jeweils andere Komponente aber nicht. 

Beispiel: Die Versicherungsgesellschaft plant zum 01.05.2023 eine Erhöhung des vereinbarten Beitrags um 10 Euro monatlich. An den versicherten Leistungen ändert sich nichts. 

Der Versicherer ist nun verpflichtet, Sie nach § 40 Absatz 1 Satz 2 VVG einen Monat vor Umsetzung der geplanten Änderung darauf hinzuweisen, dass mit der Anpassung auch ein Sonderkündigungsrecht verbunden ist. Entsprechend lange haben Sie ab diesem Zeitpunkt dann Zeit, Ihre Hamburg Mannheimer Rentenversicherung außerordentlich zu kündigen. 

Versäumen Sie die besondere Kündigungsfrist des § 40 VVG oder halten Sie die entsprechende Form nicht ein und läuft dadurch die Kündigungsfrist ab, erlischt das Sonderkündigungsrecht wieder. Ihre Rentenversicherung kann dann nur wieder im Rahmen der regulären Vorgaben für die ordentliche Kündigung gekündigt werden. 

Achten Sie daher auch bei der außerordentlichen Kündigung auf Form, Frist und Inhalt des Schreibens. Sorgen Sie für einen entsprechenden Zugangsnachweis, um im Zweifel einen Beweis in den Händen zu halten. 

4Hamburg Mannheimer Rentenversicherung kündigen: Der Rückkaufswert

Wenn Sie Ihre Hamburg Mannheimer Rentenversicherung kündigen, erhalten Sie vom Versicherer nach § 169 Absatz 1 VVG den Rückkaufswert ausgezahlt. Der Rückkaufswert ist dabei ein versicherungsmathematisch berechneter Wert, der das Vertragsvermögen aus Sicht der Versicherungsgesellschaft widerspiegelt. Die entsprechenden Berechnungsformeln finden Sie in den Technischen Berechnungsgrundlagen (TBG) des Versicherers (§ 169 Absatz 3 VVG).

Um es etwas vereinfacht darzustellen, können Sie bei der Berechnung des Rückkaufswertes von der folgenden Formel ausgehen: 

Summe der eingezahlten Beiträge (ohne Risikoanteile) – Abschluss- und Verwaltungskosten + Überschüsse und Zinsen = Rückkaufswert – Stornopauschale nach § 169 Absatz 5 VVG = Rückkaufswert

Dabei gelten die folgenden Grundsätze, wenn Sie Ihre Hamburg Mannheimer Rentenversicherung kündigen

  • Der Versicherer darf eine Stornopauschale nach § 169 Absatz 5 VVG nur abziehen, wenn sie der Höhe nach angemessen ist und vertraglich vereinbart wurde. Schauen Sie daher am besten in den Versicherungsschein und dort unter die Regelungen zur Kündigung der Rentenversicherung
  • Der Rückkaufswert respektive die Auszahlungssumme muss bei mindestens 50 Prozent der eingezahlten Beiträge liegen
  • Bei der Berechnung des Rückkaufswerts und der 50-Prozent-Grenze bleiben in den gezahlten Beiträgen enthaltene Risikoanteile außer Betrachtung. Hintergrund ist, dass Sie für die Beiträge, die Sie beispielsweise für Ihren BU-Schutz gezahlt haben, bereits den entsprechenden Versicherungsschutz genießen konnten

Der Versicherer muss den Rückkaufswert außerdem nach dem sogenannten Stichtagsprinzip und damit am letzten Tag des Versicherungsjahres berechnen. Im Schnitt warten Sie daher rund zwei Wochen, bis Sie die entsprechende Überweisung erhalten. 

Sollten Sie weder eine Kündigungsbestätigung noch eine Information zur Auszahlung des Rückkaufswerts erhalten, fragen Sie einfach persönlich beim Versicherer nach. Hier erhalten Sie in der Regel eine verbindliche und persönliche Auskunft. 

5Todesfall beim Versicherungsnehmer: Was passiert mit der Hamburg Mannheimer Rentenversicherung?

Leider passiert es immer wieder, dass die Versicherungsnehmerin oder dass der Versicherungsnehmer stirbt, bevor es zur Auszahlung der in der Hamburg Mannheimer Rentenversicherung vereinbarten lebenslangen Rente kommt. Denn eine Rentenversicherung ist in der Regel wie eine Kapitallebensversicherung aufgebaut, der wesentliche Unterschied besteht aber darin, dass das Vertragsvermögen nicht in einer Summe, sondern lebenslang als Rente gezahlt wird (Absicherung des Langlebigkeitsrisikos). 

Da in der Police Vermögen aufgebaut wird und nicht – wie beispielsweise bei der Kranken- oder Berufsunfähigkeitsversicherung – nur die Absicherung eines Risikos im Vordergrund steht, wird der Vertrag beim Ableben des Versicherungsnehmers nicht einfach aufgelöst. Stattdessen geht die Police mit allen Rechten und Pflichten, die sich aus dem Versicherungsvertrag ergeben, auf die Erbin oder den Erben über. 

Als Erbin oder Erbe führen Sie den Vertrag fort. Sie zahlen Beiträge und erhalten das Bezugsrecht auf die entsprechenden Leistungen. Ausnahmen können aber gelten, wenn ein nach § 159 VVG abweichendes Bezugsrecht vereinbart wurde: 

  • Das Bezugsrecht kann von der versicherten Person abweichen. Sie können die Police beispielsweise auf sich als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer abschließen, die Rente aber einer anderen Person zusprechen. Hierbei handelt es sich dann um ein abweichendes Bezugsrecht 
  • Wurde das Bezugsrecht widerruflich vereinbart, können Sie es jederzeit wieder ändern – also zum Beispiel auf eine andere Person übertragen
  • Ein als unwiderruflich vereinbartes Bezugsrecht (§ 159 Absatz 3 VVG) kann nur geändert werden, wenn die bezugsberechtigte Person zustimmt. Das entsprechende Dokument müssen Sie Ihrem Änderungsantrag beifügen 

Das Bezugsrecht ist ebenfalls vererblich. Haben Sie es beispielsweise auf Ihre Tante übertragen und verstirbt diese, geht es auf ihre Nachkommen über. 

Als neue Versicherungsnehmerin oder neuer Versicherungsnehmer können Sie eine geerbte Hamburg Mannheimer Rentenversicherung ebenfalls kündigen. Beachten Sie dabei aber zusätzlich die folgenden Punkte: 

  • Informieren Sie den Versicherer rechtzeitig über den Erbfall. Legen Sie direkt den entsprechenden Nachweis, etwa den Erbschein, mit vor
  • Ändern Sie gegebenenfalls das Bezugsrecht, wenn es bei einer anderen Person liegt und widerruflich vereinbart wurde (§ 159 Absatz 2 VVG)
  • Teilen Sie Ihre Kontodaten mit, wenn nur die des Verstorbenen gespeichert sind

So vermeiden Sie Rückfragen und entsprechende Zeitverzögerungen bei der Bearbeitung Ihrer Kündigung. Geben Sie dem Versicherer immer direkt alle benötigten Informationen an die Hand und bedenken Sie, dass ein Todesfall kein Sonderkündigungsrecht auslöst. Vielmehr führen Sie die vom Versicherer begonnenen Fristen, insbesondere die Versicherungsperiode, schlichtweg fort. Sie können die Hamburg Mannheimer Rentenversicherung nur ordentlich kündigen. 

6Hamburg Mannheimer Rentenversicherung – kündigen oder doch widerrufen?

Grundsätzlich entscheiden Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer selbst, ob Sie Ihre Hamburg Mannheimer Rentenversicherung kündigen oder lieber widerrufen. Dabei ist der Widerruf aber meist die bessere Lösung, da Sie wesentlich mehr Geld aus Ihrer Police herausholen können. Hintergrund sind fehlerhafte Widerrufsbelehrungen, die dazu führen, dass die Widerrufsfrist auf der einen Seite nicht beginnt und auf der anderen Seite auch nicht mehr endet.

Die Kündigung – denken Sie an mögliche Verluste

Wenn Sie Ihre Hamburg Mannheimer Rentenversicherung kündigen, nehmen Sie in vielen Fällen hohe Verluste in Kauf. Dabei ist die Kündigung zwar vergleichsweise komfortabel – schließlich reicht hier ein Schreiben an den Versicherer aus – dieser Komfort steht aber in keinem guten Verhältnis zu den Abzügen, die das Versicherungsunternehmen vom Vertragsvermögen vornehmen kann. 

Hintergrund ist die Berechnung der Abschluss- und Verwaltungskosten. Sie erfolgt auf Basis des voraussichtlichen Endvermögens in der Police, das der Versicherer anhand der geplanten Einzahlungen und der vertraglichen Verzinsung berechnet. Die entsprechenden Kosten werden dann fixiert und von den jeweiligen Prämien abgezogen. Kündigen Sie die Police nun frühzeitig, ist das Vertragsvermögen zwar erst deutlich niedriger, die Gebühren bleiben aber gleich. 

Die Folge ist eine unverhältnismäßig hohe Kostenquote. Um dieses Risiko zu minimieren, sollte die Kündigung immer der letzte Ausweg sein. Lassen Sie zunächst andere Optionen prüfen und entscheiden Sie sich auf dieser Basis dann für die in Ihrem Fall beste Alternative. So vermeiden Sie Verluste, die nicht sein müssten. 

Bei helpcheck können Sie Ihre Hamburg Mannheimer Rentenversicherung kostenfrei prüfen lassen. Reichen Sie Ihre Unterlagen noch heute ein oder laden Sie sie online hoch! 

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Der Widerruf – nutzen Sie den Joker bei Ihrer Rentenversicherung! 

Generell ist der Widerruf einer Hamburg Mannheimer Rentenversicherung nur innerhalb der ersten 30 Tage nach dem Abschluss der Police möglich. Die Frist beginnt nach §§ 8 Absatz 1 und 152 Absatz 1 VVG erst, wenn Ihnen die AVB, der Versicherungsschein und eine wirksame Widerrufsbelehrung zugegangen sind. Die Belehrung ist nur dann wirksam, wenn sie dem Deutlichkeitsgrundsatz des § 8 Absatz 2 Nummer 2 VVG entspricht.

Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass die Widerrufsfrist bei einer unwirksamen Widerrufsbelehrung gar nicht erst beginnt. Da sie in der Folge auch nicht mehr enden kann, haben Sie ein „ewiges Widerrufsrecht“. Dieses hat der BGH unter anderem mit Urteil vom 07.04.2014 (Az. IV ZR 76/11) bestätigt. 

Wie Sie das „ewige Widerrufsrecht“ ausüben, bestimmt der Versicherer. In der Regel müssen Sie auch hier eine bestimmte Form einhalten, die Sie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) entnehmen können.

Der Widerruf hat – vor allem im Vergleich zur in der Regel teuren und unrentablen Kündigung – gleich mehrere starke Vorteile

  • Sie erhalten alle eingezahlten Beiträge (ohne Risikoanteile) wieder ausgezahlt. Dies gilt auch für Gebühren, die der Versicherer von den Beiträgen einbehalten hat 
  • Ihnen steht die tatsächliche Verzinsung der einbehaltenen Beiträge und Kosten zu. Sie erhalten also unabhängig von eventuell vereinbarten Garantiezinsen die Rendite, die der Versicherer selbst mit Ihren Beiträgen erwirtschaftet hat, überwiesen
  • Der Widerruf wird sofort und – anders als die Kündigung – nicht erst zum Ende der Versicherungsperiode wirksam 

Kunden, die ihre Hamburg Mannheimer Rentenversicherung nicht kündigen, sondern den Vertrag stattdessen widerrufen, erhalten im Schnitt tausende oder gar zehntausende Euro über dem Rückkaufswert ausgezahlt. Die Berechnung erfolgt dabei ebenfalls nach den Grundsätzen der Versicherungsmathematik. 

Lassen Sie Ihre Hamburg Mannheimer Rentenversicherung noch heute von erfahrenen Anwälten für Versicherungsrecht bei helpcheck prüfen. Bei uns tragen Sie keinerlei Kostenrisiko, Sie zahlen also nur ein Honorar, wenn wir auch tatsächlich erfolgreich mit dem Widerruf sind. Dies ist der Fall, wenn Sie eine höhere Auszahlung als den Rückkaufswert erhalten. Das Honorar beträgt dann 29,75 bis 39,75 Prozent der entsprechenden Differenz zwischen Rückkaufswert und tatsächlicher Auszahlung. 

Noch heute Unterlagen einreichen – entweder per Post oder bequem online. Wir schauen uns gerne auch Ihren Fall an!

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Häufige Fragen zu Hamburg Mannheimer Rentenversicherung kündigen

Warum gibt es den „ewigen Widerruf“ bei der Hamburg Mannheimer Rentenversicherung?

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Über den Autor
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Stephanie Prinz ist bei helpcheck seit 2018 im Bereich Business Development tätig. Bereits während Ihres abgeschlossenen Master Studiums der Kommunikationswissenschaften an der RWTH Aachen interessierte Sie sich für Verbraucherrechte und absolvierte im Zuge Ihres Auslandssemester in San Diego, Kalifornien, verschiedene Praktika in aufstrebenden Legal Tech-Unternehmen. Seit 2022 ist sie im Rahmen des helpcheck Online-Ratgebers für die Themen Arbeitsrecht und Finanzen zuständig und kümmert sich um die sprachliche Qualität aller Texte.

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