Generali Münchener Rentenversicherung kündigen: Höhere Auszahlung erhalten

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Legal Tech Experte

Stephanie Prinz
Autor: 
Stephanie Prinz

Das Wichtigste in Kürze

  • Als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer können Sie Ihre Generali Münchener Rentenversicherung jederzeit kündigen. Der Versicherer darf lediglich Form und Frist vorgeben, er hat aber keine Möglichkeit, das Kündigungsrecht generell einzuschränken oder gar auszuschließen
  • Die Kündigung einer privaten Rentenversicherung führt zur Auszahlung des sogenannten Rückkaufswertes. Dieser liegt aufgrund zahlreicher Kosten, die der Versicherer abzieht, in der Regel unter der Summe der von Ihnen eingezahlten Beiträge 
  • Mit dem „ewigen Widerruf“ erhalten Sie im Schnitt eine deutlich höhere Auszahlung. Hintergrund sind fehlerhafte Widerrufsbelehrungen und die Tatsache, dass der Versicherer fast keine Kosten vom Vertragsvermögen abziehen darf

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1Wie Sie Ihre Generali Münchener Rentenversicherung richtig kündigen

Möchten Sie Ihre Generali Münchener Rentenversicherung kündigen, müssen Sie dabei insbesondere die jeweils vorgegebene Form beachten. Diese finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, kurz AVB. Weitere und in der Regel konkretere Regelungen schreibt der Versicherer im Versicherungsschein, der eigentlichen Police, nieder. Zu unterscheiden ist dabei zwischen zwei Formen: 

  • Schriftform: Sie umfasst „echte Schreiben“, vor allem also Brief und Fax. Nicht von der Schriftform umfasst sind elektronische Kündigungen, zum Beispiel per Mail 
  • Textform: Bei der Textform sind neben schriftlichen auch elektronische Kündigungen, insbesondere per Mail und über Online-Portale der Versicherungsgesellschaften, zulässig 

Bei der Generali Münchener Rentenversicherung ist die Schriftform vorgeschrieben. Neuere Verträge lassen sich mitunter auch elektronisch kündigen. 

Halten Sie diese Form unbedingt ein. Formmängel führen in der Regel zur Unwirksamkeit der eingereichten Kündigung, selbst wenn diese dem Versicherer innerhalb der Kündigungsfrist zugeht. Allerdings weisen die wenigsten Versicherungsunternehmen darauf hin, dass die Rentenversicherung nicht formgerecht gekündigt wurde. Mitunter ist die Kündigungsfrist dann bereits abgelaufen, wenn Sie den Fehler bemerken.

Was den Inhalt des Kündigungsschreibens angeht, machen Versicherungsgesellschaften in der Regel keine besonderen Vorgaben. Sie sollten als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer dennoch sicherstellen, dass es nicht zu Missverständnissen und Rückfragen kommt. Nehmen Sie daher – so unsere Empfehlung – immer mindestens die folgenden Punkte in das Kündigungsschreiben auf: 

  1. Geben Sie alle relevanten Daten an. Dazu gehören nicht nur Name, Anschrift, Geburtsdatum und telefonische Erreichbarkeit, sondern auch Vertragsinformationen wie Kunden- und Versicherungsnummer. Mit diesen Angaben ermöglichen Sie dem Versicherer eine schnelle Zuordnung Ihrer Kündigung.
  2. Verwenden Sie den Begriff „Kündigung“ mindestens einmal im Schreiben. Denn die Erfahrung zeigt, dass Fehler bei der Auslegung von Anträgen des Versicherungsnehmers in der Praxis keine Seltenheit sind. 
  3. Geben Sie einen konkreten Kündigungstermin an, sofern Sie Ihre Generali Münchener Rentenversicherung nicht direkt zum nächstmöglichen Zeitpunkt (dieser entspricht meist dem Ende der Versicherungsperiode) kündigen.
  4. Bitten Sie den Versicherer um eine schriftliche oder elektronische Bestätigung Ihrer Kündigung. 
  5. Fordern Sie den Versicherer auf, den Rückkaufswert der Rentenversicherung zu berechnen und an Sie auszuzahlen. Geben Sie gegebenenfalls die Bankverbindung an, soweit sie nicht schon vorliegt. 
  6. Unterschreiben Sie Ihre Kündigung händisch. 

Wichtig:

Denken Sie außerdem daran, dass Sie als Absenderin oder Absender im Zweifel in der Beweislast sind, was den Zugang der Kündigung angeht. helpcheck empfiehlt daher, bei schriftlichen Kündigungen immer für einen Zugangsnachweis zu sorgen – zum Beispiel in Form des Faxberichts oder Einschreibens mit Rückschein. Bei elektronischen Kündigungen ist der Versicherer in der Beweispflicht, sollte er behaupten, Ihr Schreiben nicht erhalten zu haben! 

Entsorgen Sie den Zugangsnachweis erst, wenn Sie diese vom Versicherungsunternehmen erhalten haben. Nur so sind Sie auf der sicheren Seite.

2Generali Münchener Rentenversicherung kündigen: die geltenden Fristen

Wie bei der Form, müssten Sie auch bei der Frist die individuellen Vorgaben des Versicherers beachten, wenn Sie Ihre Generali Münchener Rentenversicherung kündigen. Zu unterscheiden ist hier zwischen der ordentlichen auf der einen und der außerordentlichen Kündigung auf der anderen Seite. Die entsprechenden Rahmenbedingungen gibt das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) vor. 

Für die ordentliche Kündigung benötigen Sie keinen Kündigungsgrund. Dies ist ausschließlich bei der Sonderkündigung der Fall. 

Ordentliche Kündigung der privaten Rentenversicherung 

Die ordentliche Kündigung der Generali Münchener Rentenversicherung ist zum Ende der Versicherungsperiode möglich (§ 168 Absatz 1 VVG). Diese wird, weil sie in der Regel 12 Monate dauert, auch als „Versicherungsjahr“ bezeichnet (§ 12 VVG). Sie benötigen zwar keinen Kündigungsgrund, müssen aber die vom Versicherer vorgegebene Kündigungsfrist zwischen einem und drei Monaten einhalten (§ 11 Absatz 3 VVG). 

Bei der Generali Münchener Rentenversicherung dauert die Kündigungsfrist drei Monate, sie bezieht sich auf das Ende der Versicherungsperiode. 

Haben Sie Ihre Rentenversicherung zum Beispiel am 01.08. abgeschlossen, beginnt hier das Versicherungsjahr. Es endet 12 Monate später, am 31.07. des entsprechenden Folgejahres. Drei Monate vorher, spätestens am 30.04. des jeweiligen Jahres, muss Ihre Kündigung beim Versicherer eingehen. 

Aber Achtung:

Einige Versicherer vereinbaren mit ihren Kunden aus Vereinfachungsgründen eine kürzere Versicherungsperiode, etwa vom 01.08. bis 31.12. Dies hat den Vorteil, dass alle weiteren Versicherungsjahre am 01.01. beginnen, am 31.12. enden und damit dem Kalenderjahr entsprechen. In diesem Fall müssen Sie Ihre Generali Münchener Rentenversicherung spätestens am 30.09. kündigen.  

Achten Sie daher immer auf individuelle Vereinbarungen im Versicherungsschein. So sind Sie auf der sicheren Seite. Kommt Ihre Kündigung zu spät an, wird sie erst zum Ende der folgenden Versicherungsperiode wirksam. 

Für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist ausschließlich relevant, wann Ihre Kündigung beim Versicherer ankommt. Keine Rolle spielt indes, wann Sie das Schreiben absenden oder wann es vom Versicherer bearbeitet wird. In Zweifelsfällen gilt das auf Ihrem Zugangsnachweis (Faxbericht oder Rückschein) genannte Datum. 

Außerordentliche Kündigung der Rentenversicherung 

Möchten Sie Ihre Generali Münchener Rentenversicherung außerordentlich kündigen, benötigen Sie hierfür einen entsprechenden Kündigungsgrund. Dieser ergibt sich aus § 40 VVG, wobei der Versicherer den hier genannten Katalog auch aus Kulanz erweitern kann. Verschiedene Versicherungsgesellschaften ermöglichen ihren Kunden etwa dann eine Sonderkündigung, wenn der Versicherungsnehmer verstirbt. 

Bei einer Anpassung der Police zu Ihren Ungunsten ist der Versicherer verpflichtet, die außerordentliche Kündigung zuzulassen. Regelmäßig steht hier eine Beitragserhöhung ohne entsprechende Ausweitung der versicherten Leistungen im Fokus. Allerdings löst auch eine Leistungsreduzierung das Sonderkündigungsrecht aus, wenn der Beitrag nicht im selben Zug ebenfalls sinkt. 

Der Versicherer ist verpflichtet, Sie einen Monat vor der entsprechenden Änderung auf diese an sich und das mit ihr verbundene Sonderkündigungsrecht hinzuweisen (§ 40 Absatz 1 Satz 2 VVG). Entsprechend lange haben Sie dann Zeit, Ihre Generali Münchener Rentenversicherung außerordentlich zu kündigen. 

Beachten Sie dabei folgende Punkte

  • Halten Sie die vom Versicherer für die Sonderkündigung vorgeschriebene Form ein und denken Sie auch hier an einen Zugangsnachweis
  • Sprechen Sie explizit von der außerordentlichen Kündigung, da der Versicherer sonst mitunter von einer ordentlichen Kündigung der Police ausgeht 
  • Bitten Sie um eine Kündigungsbestätigung und bewahren Sie den Zugangsnachweis entsprechend lange auf 

So sind Sie auch hier auf der sicheren Seite. Bei der außerordentlichen Kündigung zahlt der Versicherer – wie auch bei der regulären Kündigung – den Rückkaufswert nach § 169 Absatz 1 VVG aus. Insoweit gibt es keine Unterschiede.

Außerdem sind in erster Linie Rentenversicherungen mit Zusatzbausteinen wie einem BU-Schutz vom Sonderkündigungsrecht betroffen. Passt der Versicherer nur den Zusatzbaustein an und können Sie diesen nicht getrennt von der Hauptversicherung kündigen, bezieht sich das Recht zur außerordentlichen Kündigung stets auf die gesamte Police. Die konkreten Modalitäten sind auch hier individuell im Versicherungsschein geregelt. 

3Auszahlung der Generali Münchener Rentenversicherung: Rückkaufswert und Todesfall 

Wenn Sie Ihre Generali Münchener Rentenversicherung kündigen, erhalten Sie den Rückkaufswert ausgezahlt. So regelt es § 169 Absatz 1 VVG. Entsprechendes gilt auch dann, wenn Sie den Vertrag aufgrund eines Todesfalles von einer anderen Person übernommen haben. helpcheck zeigt, welche Grundsätze in diesen Fällen gelten und wie sie sich in der Praxis auf die Rentenversicherung auswirken. 

Rückkaufswert bei Kündigung der Rentenversicherung 

Der Rückkaufswert bildet nach § 169 Absatz 1 und 3 VVG den Wert der Police aus Sicht der Versicherungsgesellschaft ab. Er wird nach versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnet, wobei der Stichtag (Wirksamkeit Ihrer Kündigung zum Ende der gegebenenfalls verkürzten Versicherungsperiode) maßgeblich ist. Die Berechnung muss für einen sachkundigen Dritten nachvollziehbar sein und ist daher in den Technischen Berechnungsgrundlagen des Versicherers (TBG) normiert.

Dabei können Sie bei allen privaten Rentenversicherungen von der folgenden – vereinfacht dargestellten – Formel ausgehen: 

Formel:

Summe der Beiträge (ohne Risikoanteile für einen BU-Schutz oder eine Todesfallabsicherung) – Abschluss- und Verwaltungskosten + Überschüsse und Zinsen = Rückkaufswert

Rückkaufswert – Stornopauschale = schlussendlicher Auszahlungsbetrag 

Nach dem Versicherungsvertragsgesetz gelten für Ermittlung und Auszahlung des Vertragsvermögens die folgenden Grundsätze: 

  • Viele Rentenversicherungen werden zusammen mit Risikobausteinen zur Absicherung von Berufsunfähigkeit und vorzeitigem Todesfall abgeschlossen. Diese Bausteine stellen rechtlich eigene Versicherungen dar, sodass die entsprechenden Beiträge nicht in die Berechnung des Rückkaufswertes einfließen. Hintergrund ist, dass Sie den jeweiligen Versicherungsschutz bereits erhalten haben, auch wenn kein Versicherungsfall eingetreten ist
  • Der Rückkaufswert wird am Ende der Versicherungsperiode berechnet. Dabei darf er 50 Prozent der – ausgenommen Risikoanteile – eingezahlten Beiträge nicht unterschreiten (Untergrenze)
  • Eine Stornopauschale, die einer zusätzlichen Kündigungsgebühr entspricht, darf der Versicherer nur unter den Voraussetzungen des § 169 Absatz 5 VVG vom Rückkaufswert abziehen. Dabei gilt, dass eine eindeutige und im Voraus bestehende Vereinbarung über den entsprechenden Abzug zwingend notwendig ist. Außerdem darf die Kündigungsgebühr nicht dazu führen, dass die 50-Prozent-Untergrenze unterschritten wird 

Auch der Rückkaufswert steht der bezugsberechtigten Person im Sinne des § 159 VVG zu. Im Zweifel ist dies die Versicherungsnehmerin oder der Versicherungsnehmer. 

Was passiert bei einem Todesfall mit der Rentenversicherung? 

Private Renten- und Lebensversicherungen unterscheiden sich von „klassischen“ Risikoversicherungen. Denn hier steht nicht die Absicherung einer bestimmten Gefahr, sondern rein der Vermögensaufbau im Vordergrund. Das entsprechende Vertragsvermögen wird später als Ablaufleistung an die bezugsberechtigte Person ausgezahlt. 

Stirbt die Versicherungsnehmerin oder der Versicherungsnehmer, geht der gesamte Vertrag daher an die Erben über. Sie führen die Generali Münchener Rentenversicherung mit allen Rechten und Pflichten fort, soweit sie sich aus dem Versicherungsvertrag ergeben. Sie übernehmen also in erster Linie die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge, erhalten im Leistungsfall aber auch die entsprechende Rente. 

Ausnahmen gelten bei einem abweichenden Bezugsrecht. Denn dieses bleibt auch dann bestehen, wenn der Versicherungsnehmer wechselt. In diesen Fällen ist eine manuelle Anpassung der Bezugsberechtigung (§ 159 Absatz 2 und 3 VVG) notwendig. 

Als „neue Versicherungsnehmerin“ oder „neuer Versicherungsnehmer“ können Sie die geerbte Generali Münchener Rentenversicherung natürlich auch kündigen. Beachten Sie dabei lediglich die folgenden zusätzlichen Punkte

  • Informieren Sie die Versicherungsgesellschaft rechtzeitig über den Erbfall. Denken Sie auch daran, entsprechende Nachweise – vor allem den Erbschein – vorzulegen 
  • Ändern Sie gegebenenfalls das Bezugsrecht, sofern dieses nicht vom Versicherungsnehmer unmittelbar auf Sie als Erbin oder Erbe übergeht. Bei einem unwiderruflich vereinbarten Bezugsrecht ist zusätzlich die Zustimmung des aktuellen Bezugsberechtigten notwendig 
  • Denken Sie an eine Anpassung der Bankverbindung. Denn der Rückkaufswert kann mitunter nicht mehr auf das (bereits aufgelöste) Konto des Erblassers überwiesen werden

So vermeiden Sie auch hier zusätzlichen Aufwand für beide Seiten und zeitaufwendige Rückfragen der Versicherungsgesellschaft. 

4Generali Münchener Rentenversicherung kündigen – ewiger Widerruf als Alternative! 

Grundsätzlich entscheiden Sie selbst, ob und wann Sie Ihre Generali Münchener Rentenversicherung kündigen. Dabei sollten Sie allerdings beachten, dass die Kündigung regelmäßig der teuerste Weg ist, eine laufende Rentenversicherung aufzulösen. In den meisten Fällen sind Sie mit dem „ewigen Widerruf“ deutlich besser bedient – und dieser ist bei zahllosen Verträgen möglich. helpcheck zeigt, welche Möglichkeiten Sie haben! 

Anfällig für Verluste: Kündigung der Generali Münchener Rentenversicherung

Kündigen Sie Ihre private Rentenversicherung, zahlt der Versicherer den Rückkaufswert aus – so regelt es § 169 VVG. Abweichungen sind nicht oder nur in engen Grenzen möglich. Damit ist die Kündigung durch ein einfaches Schreiben an den Versicherer zwar komfortabel, führt aber regelmäßig auch zum höchsten Verlust. Denn in den meisten Fällen sind die einmaligen und laufenden Kosten der Police höher als die bis zur Kündigung erzielte Rendite.

Der Versicherer berechnet alle Kosten bereits beim Abschluss der Police auf Basis des voraussichtlichen Endvermögens. Auch wenn Sie den Vertrag nun vorzeitig auflösen, fallen die Gebühren in voller Höhe an – und so kommt es am Ende zu entsprechenden Verlusten. 

Hintergrund sind schlicht die immensen Vertragsgebühren, die bei vielen Policen noch durch zusätzliche Kündigungspauschalen ergänzt werden. Je früher Sie Ihre Generali Münchener Rentenversicherung kündigen, desto größer werden auch die anfallenden Verluste. 

helpcheck rät daher von einer vorschnellen Kündigung der Rentenversicherung ab. Lassen Sie den Vertrag zunächst von Experten prüfen, bevor Sie eine Entscheidung treffen!  

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Ein Pärchen schaut sich ihre Vertragsunterlagen an

Ihr Ass im Ärmel: Der „ewige Widerruf“ der Rentenversicherung 

Grundsätzlich können Sie eine private Rentenversicherung nur innerhalb der ersten 30 Tage nach dem Abschluss widerrufen (§§ 8 Absatz 1 und 152 Absatz 1 VVG). Die Widerrufsfrist beginnt nach § 8 Absatz 2 VVG, nachdem Ihnen alle relevanten Vertragsunterlagen zugegangen sind. Zu diesen Dokumenten gehören vor allem Versicherungsschein, Pflichtinformationen, der Auszug aus den AVB und eine wirksame Widerrufsbelehrung.

„Wirksam“ ist die Widerrufsbelehrung nach § 8 Absatz 2 Nummer 2 VVG nur, wenn sie dem Deutlichkeitsgrundsatz entspricht. Dazu muss sie fettgedruckt, deutlich erkennbar, rechtlich eindeutig und vollständig sein. Mängel führen in der Regel zu einer unwirksamen Widerrufsbelehrung. 

Da eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung zwingende Voraussetzung für den Beginn der Widerrufsfrist ist, beginnt diese ohne entsprechende Belehrung nicht zu laufen. Nach allgemeinen zivilrechtlichen Grundsätzen kann eine Widerrufsfrist aber nur dann enden, wenn sie auch begonnen hat – und so entsteht auch bei der Generali Münchener Rentenversicherung mitunter ein „ewiges Widerrufsrecht“. 

Betroffen sind vor allem Verträge aus den Jahren 1994 bis 2007, da die Versicherer hier einheitliche und fehlerhafte Textbausteine für die Widerrufsbelehrung genutzt haben. Dieses hat der BGH mit Urteil vom 07.05.2014 (Az. IV ZR 76/11) bestätigt! 

Indem Sie Ihre Generali Münchener Rentenversicherung nicht kündigen, sondern widerrufen, profitieren Sie von einer Auszahlung, die schnell mehrere tausend oder gar zehntausend Euro über dem Rückkaufswert liegt. Hintergrund sind die folgenden Unterschiede des Widerrufs gegenüber der regulären Kündigung: 

  • Der Versicherer muss alle eingezahlten Beiträge wieder auszahlen. Kosten darf er nicht abziehen, sodass Sie – bis auf enthaltene Risikoanteile – auch die Gebühren zurückerhalten
  • Ihnen steht die tatsächliche Rendite, die das Versicherungsunternehmen mit Ihren Beiträgen erwirtschaftet hat, zu. Ein eventuell vereinbarter Garantiezins spielt keine Rolle mehr
  • Der Widerruf wird sofort mit Eingang beim Versicherer wirksam. Sie müssen nicht bis zum Ende der Versicherungsperiode warten

Lassen Sie den „ewigen Widerruf“ Ihrer Rentenversicherung noch heute prüfen. Es lohnt sich! 

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Bei helpcheck nehmen erfahrene Anwälte für Versicherungsrecht Ihren Vertrag genau unter die Lupe. Wir prüfen, ob ein ewiges Widerrufsrecht besteht, ob sich der Widerruf lohnt und mit welcher Auszahlung Sie rechnen können. Auf Wunsch setzen wir den Widerruf für Sie durch, wobei Sie keinerlei Kostenrisiko tragen. Denn ein Honorar fällt bei helpcheck nur an, wenn wir mit dem Widerruf am Ende tatsächlich erfolgreich sind! 

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Stephanie Prinz ist bei helpcheck seit 2018 im Bereich Business Development tätig. Bereits während Ihres abgeschlossenen Master Studiums der Kommunikationswissenschaften an der RWTH Aachen interessierte Sie sich für Verbraucherrechte und absolvierte im Zuge Ihres Auslandssemester in San Diego, Kalifornien, verschiedene Praktika in aufstrebenden Legal Tech-Unternehmen. Seit 2022 ist sie im Rahmen des helpcheck Online-Ratgebers für die Themen Arbeitsrecht und Finanzen zuständig und kümmert sich um die sprachliche Qualität aller Texte.

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