Deutsche Allgemeine Lebensversicherung kündigen: Höhere Auszahlung erhalten

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Legal Tech Experte

Stephanie Prinz
Autor: 
Stephanie Prinz

Das Wichtigste in Kürze

  • Möchten Sie Ihre Deutsche Allgemeine Lebensversicherung kündigen, müssen Sie Form und Frist einhalten. Beides gibt der Versicherer in den AVB oder im Versicherungsschein vor. Weitere Einschränkungen des Kündigungsrechts sind aber nicht zulässig 
  • Mit der Kündigung verbunden ist stets die Auszahlung des Rückkaufswerts und dadurch meist ein Verlust. Grund ist, dass der Versicherer zahlreiche Abzüge vom Vertragsvermögen vornehmen darf
  • Wegen fehlerhafter Policierung gibt es bei zahlreichen Lebensversicherungen ein „ewiges Widerrufsrecht“. Dieses können Sie auch noch Jahrzehnte nach dem Abschluss Ihrer Police ausüben und erhalten so bis zu 150 Prozent der eingezahlten Beiträge zurück

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1So gehen Sie bei der Kündigung Ihrer Deutsche Allgemeine Lebensversicherung richtig vor

Um Ihre Deutsche Allgemeine Lebensversicherung zu kündigen, müssen Sie ein Schreiben an den Versicherer senden. Dabei wird zwischen Schrift- und Textform unterschieden, wobei Sie die konkrete Vorgabe in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) oder im Versicherungsschein selbst finden: 

  • Schriftform: Umfasst „echte Schreiben“, also solche, die dem Versicherer per Brief oder Fax zugehen
  • Textform: Umfasst neben schriftlichen auch elektronische Kündigungen, etwa per E-Mail an den Versicherer 

Bei der Deutsche Allgemeine Lebensversicherung ist die Schriftform vorgegeben. Sie können die Police nur per Brief oder Fax kündigen. 

Halten Sie sich unbedingt an die Form, die der Versicherer vorgibt. Ihre Kündigung wird sonst auch bei einem fristgerechten Eingang beim Versicherer nicht wirksam. Leider weisen nur wenige Versicherungsgesellschaften ihre Kunden darauf hin, dass sie unwirksam gekündigt haben. Bis Sie den Fehler selbst bemerken oder beim Versicherer nachgefragt haben, ist die Kündigungsfrist möglicherweise bereits abgelaufen. 

Unser Tipp daher:

Kündigen Sie sicherheitshalber schriftlich, wenn Sie die konkrete Vorgabe nicht kennen. Denn Kündigungen in Schriftform werden von allen Versicherern akzeptiert.

Was den Inhalt der Kündigung angeht, gibt es in den AVB keine konkreten Vorgaben. Auch im Versicherungsvertragsgesetz (VVG), der wichtigsten Rechtsgrundlage von Versicherungsverträgen, existieren keine entsprechenden Bestimmungen. Allerdings sollten Sie – das zeigt die Erfahrung – dennoch einige Punkte beachten. So ermöglichen Sie eine reibungslose Bearbeitung Ihrer Kündigung: 

  1. Adressieren Sie Ihre Kündigung richtig. Nennen Sie außerdem Ihre Vertragsdaten, mindestens in jedem Fall Kunden- und Versicherungsnummer. So kann die Kündigung schnell zugeordnet werden.
  2. Nutzen Sie den Begriff „Kündigung“. Denn Schreiben werden immer wieder falsch ausgelegt, wenn der Versicherer Ihren Wunsch nicht eindeutig bestimmen kann. 
  3. Geben Sie einen konkreten Kündigungszeitpunkt an. Sie können auch zum „nächstmöglichen Termin“ kündigen. Dann endet der Vertrag mit Ablauf der vereinbarten Versicherungsperiode. 
  4. Nennen Sie bei außerordentlichen Kündigungen den Kündigungsgrund, der gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben ist. 
  5. Bitten Sie den Versicherer um Auszahlung des Rückkaufswerts und um eine – am besten schriftliche – Kündigungsbestätigung.
  6. Unterschreiben Sie Ihre Kündigung persönlich. 

Stellen Sie sicher, dass Sie den Eingang der Kündigung beim Versicherer im Zweifel beweisen können, und versenden Sie sie mittels Einschreiben oder heben Sie den Faxbericht auf. Denn ohne Nachweis wird der Versicherer Recht bekommen, wenn er behauptet, er habe Ihre Kündigung nicht erhalten. Grundsätzlich ist der Absender in der Beweispflicht

2Welche Kündigungsfristen gelten bei der Deutsche Allgemeine Lebensversicherung?

Auch wenn Sie Ihre Deutsche Allgemeine Lebensversicherung kündigen möchten, müssen Sie bestimmte Fristen einhalten. Hier wird zwischen der außerordentlichen auf der einen und der ordentlichen Kündigung auf der anderen Seite unterschieden. Die jeweiligen Grundsätze finden sich in den §§ 11 und 40 VVG. helpcheck gibt einen kurzen Überblick über die Unterschiede zwischen regulärer und Sonderkündigung. 

Die außerordentliche Kündigung der Lebensversicherung 

Bei der außerordentlichen Kündigung, die ohne Einhaltung einer bestimmten Frist möglich ist, benötigen Sie einen bestimmten Kündigungsgrund. Er ist gegeben, wenn der Versicherer entweder die Beiträge erhöht, ohne die Leistungen anzupassen, oder die Leistungen reduziert, ohne dass Sie eine niedrigere Prämie zu zahlen haben (§ 40 Abs.1 und 2 VVG).

Der Versicherer ist verpflichtet, Sie auf das Sonderkündigungsrecht hinzuweisen (§ 40 Abs.1 Satz 2 VVG). Der entsprechende Hinweis muss spätestens einen Monat vor Umsetzung der Änderungen erfolgen. In der Regel erhalten Sie ein Schreiben darüber, welche Leistungen der Versicherer anpassen möchte und wie Sie das Sonderkündigungsrecht ausüben. Für die außerordentliche Kündigung haben Sie dann bis zum Wirksamwerden der Anpassungen Zeit.

Achtung:

Vergessen Sie bei der Sonderkündigung nicht, den Kündigungsgrund anzugeben. Sie laufen sonst Gefahr, dass die Versicherungsgesellschaft eine ordentliche Kündigung annimmt. 

§ 40 VVG ist bei Lebensversicherungen fast ausschließlich relevant, wenn sie mit anderen Bausteinen – zum Beispiel einem BU-Schutz – kombiniert wurden. Können Sie das Modul nicht ohne die Hauptversicherung kündigen, bezieht sich das Sonderkündigungsrecht auf beide Policen. Im Übrigen erhalten Sie auch bei der Sonderkündigung den Rückkaufswert der Lebensversicherung ausgezahlt (§ 169 Abs.1 VVG).

Die ordentliche Kündigung einer Lebensversicherung 

Wenn Sie Ihre Deutsche Allgemeine Lebensversicherung ordentlich kündigen möchten, können Sie dies stets zum Ende einer Versicherungsperiode tun (§ 168 Abs.1 VVG). Dabei müssen Sie zwar keinen Grund angeben, aber die Kündigungsfrist, die der Versicherer in der Police vorgibt, einhalten. Die Frist beträgt ein bis drei Monate, wobei der Versicherer die konkrete Dauer selbst bestimmen kann (§ 11 Abs.3 VVG).

Bei der Deutsche Allgemeine Lebensversicherung gilt – wie bei fast allen Versicherungsgesellschaften – eine Kündigungsfrist von drei Monaten. 

Die Frist gibt an, wann Ihre Kündigung spätestens beim Versicherer ankommen muss. Ausgangspunkt ist dabei die Versicherungsperiode, die auch „Versicherungsjahr“ genannt wird, da sie genau 12 Monate dauert (§ 12 VVG). Dazu zwei Beispiele: 

  1. Sie haben Ihre Lebensversicherung am 01.06. abgeschlossen, am 31.05. des Folgejahres endet die Versicherungsperiode. Ihre Kündigung muss drei Monate vorher, spätestens also am 28.02., beim Versicherer ankommen.
  2. Wie Beispiel 1, mit dem Versicherer wurde aber eine abweichende Versicherungsperiode vereinbart. Sie beginnt am 01.06. und endet am 31.12. des Jahres, in dem die Police abgeschlossen wurde. Da alle weiteren Versicherungsjahre nun dem Kalenderjahr entsprechen und am 31.12. enden, muss Ihre Kündigung bis zum 30.09. des jeweiligen Jahres beim Versicherer eingehen.

Werfen Sie daher immer einen Blick in den Versicherungsschein und vermeiden Sie damit, die Kündigungsfrist wegen der Annahme einer falschen Versicherungsperiode zu verpassen. 

Relevant für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist stets der Zugang der Kündigung beim Versicherer. Es spielt also keine Rolle, wann Sie das Schreiben an Ihren Vertragspartner absenden oder wann dieser mit der Bearbeitung beginnt. 

3Deutsche Allgemeine Lebensversicherung kündigen: Welche Gründe gibt es?

Besonders in den letzten Jahren ist auffällig, dass immer mehr Menschen ihre Deutsche Allgemeine Lebensversicherung kündigen. Dafür gibt es nahezu unbegrenzt viele Gründe, wobei auch hier einige besonders hervorstechen. Dazu gehören: 

  1. Fehlende Flexibilität: Kapitalbildende Lebensversicherungen lassen sich kaum bis gar nicht an geänderte Lebensverhältnisse anpassen. Auch wenn Sie Ihr Geld anderweitig investieren oder Kapital etwa in eine Anlage am Aktienmarkt umschichten möchten, ist dies meist überhaupt nicht möglich. Diese nicht vorhandene Flexibilität und die damit verbundenen Einschränkungen bringen viele Kunden dazu, über eine Kündigung der Lebensversicherung nachzudenken. 
  2. Hohe Kosten: Lebensversicherungen verursachen sowohl beim Abschluss als auch für die laufende Verwaltung immense Kosten. Die Abschlusskosten werden üblicherweise auf die ersten drei bis fünf Jahre verteilt, die Kosten für die Verwaltung des Vertragsvermögens fallen bis zur Zahlung der Ablaufleistung an. Die Kombination aus steigenden Gebühren und sinkenden Zinsen bringt viele Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer dazu, über eine Kündigung nachzudenken.
  3. Sinkende Zinsen: Die Niedrigzinspolitik der EZB wirkt sich unmittelbar auf Lebensversicherungen aus, bei denen die Garantiezinsen immer weiter sinken. Aktuell (2022) liegt der Leitzins – Berechnungsgrundlage für Versicherer – bei 0,25 Prozent p.a. Auch die Überschussbeteiligungen fallen niedriger aus, da die Versicherungsunternehmen hohe Rücklagen für besser verzinste Altverträge bilden müssen. Denn auch hier haben die Versicherungsnehmer eine entsprechende Zinsgarantie erhalten. 

All das sind valide Gründe, die Police aufzulösen. Sie sollten Ihre Deutsche Allgemeine Lebensversicherung aber nicht kündigen, ohne die Alternativen geprüft zu haben. So vermeiden Sie Verluste.

Nutzen Sie den helpcheck Service und lassen Sie Ihre Deutsche Allgemeine Lebensversicherung kostenfrei prüfen. Gemeinsam mit erfahrenen Anwälten finden Sie heraus, wie Sie den Vertrag am günstigsten loswerden! 

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4Versicherungsnehmer verstorben: Was passiert nun mit der Lebensversicherung? 

Immer wieder kommt es vor, dass der Versicherungsnehmer verstirbt, bevor die Ablaufleistung der Lebensversicherung zur Auszahlung kommt. Denn in der Regel ist letztere an ein bestimmtes Lebensalter, etwa das 65., gekoppelt. Bei einem Todesfall geht die Police nun mit allen Rechten und Pflichten auf den Erben über. Er führt den Vertrag fort, erhält das Bezugsrecht und muss die vereinbarten Beiträge zahlen.

Als Erbin oder Erbe werden Sie also „neuer Versicherungsnehmer“. Sie können die Deutsche Allgemeine Lebensversicherung daher auch kündigen, sollten aber einige zusätzliche Punkte beachten: 

  • Informieren Sie den Versicherer zeitnah über den Erbfall und legen Sie den Erbschein, sofern er Ihnen bereits zugegangen ist, vor
  • Ändern Sie die beim Versicherer gespeicherte Bankverbindung. So vermeiden Sie, dass die Auszahlung des Rückkaufswerts auf ein möglicherweise bereits geschlossenes Konto erfolgt
  • Passen Sie das Bezugsrecht an, sofern nach § 159 VVG ein abweichendes vereinbart wurde. Beachten Sie dabei, dass Sie nur widerrufliche Bezugsrechte ohne Zustimmung des aktuellen Berechtigten anpassen können. Unwiderrufliche Bezugsrechte lassen sich nach § 159 Abs.3 VVG nur mit der entsprechenden Einwilligung ändern 

5Deutsche Allgemeine Lebensversicherung kündigen – der Rückkaufswert 

Sobald Sie Ihre Deutsche Allgemeine Lebensversicherung kündigen, lösen Sie beim Versicherer die Verpflichtung zur Auszahlung des sogenannten Rückkaufswerts aus (§ 169 Abs.1 VVG). Der Rückkaufswert ist ein nach versicherungsmathematischen Grundsätzen berechneter Betrag. Er gibt den Wert der Police aus Sicht Ihres Vertragspartners an (§ 169 Abs.3 VVG). Vereinfacht lässt sich die Ermittlung mit dieser Formel darstellen: 

Rückkaufswert = Summe der Versicherungsbeiträge (ohne Risikoanteile für einen BU-Schutz etc.) – Abschluss- und Verwaltungskosten + Überschüsse und Zinsen – Stornopauschale 

Bei der Stornopauschale nach § 169 Abs.5 VVG handelt es sich um eine Kündigungsgebühr. Sie darf der Versicherer nur abziehen, wenn sie angemessen, beziffert und vereinbart ist. Außerdem gilt: Der Auszahlungsbetrag muss nach allen Abzügen mindestens bei 50 Prozent der eingezahlten Prämien liegen. Wird diese Schwelle bereits ohne Berechnung der Stornopauschale erreicht, darf sie nicht mehr abgezogen werden – auch wenn eine entsprechende Vereinbarung existiert. 

Der Versicherer berechnet den Rückkaufswert am letzten Tag der Versicherungsperiode und zahlt ihn daher frühestens hier aus. Im Schnitt warten Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer rund eine Woche auf die Überweisung.

6Deutsche Allgemeine Lebensversicherung kündigen oder widerrufen?

Deutsche Allgemeine Lebensversicherung kündigen oder widerrufen?

Als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer haben Sie mehrere Möglichkeiten, Ihre Deutsche Allgemeine Lebensversicherung aufzulösen. Der wohl bekannteste Weg ist dabei die Kündigung, sie ist in der Regel aber auch mit den höchsten Abzügen verbunden. Wesentlich lukrativer ist der Widerruf, der bei vielen Verträgen auch noch Jahrzehnte nach dem Abschluss infrage kommt. helpcheck gibt einen Überblick. 

Deutsche Allgemeine Lebensversicherung kündigen: Meist der teuerste Weg 

Die Kündigung der Deutsche Allgemeine Lebensversicherung ist schnell erledigt und damit vergleichsweise komfortabel – immerhin reicht hier ein einfaches Schreiben an den Versicherer aus. Allerdings sollten Sie nicht vergessen, dass dieser vermeintliche Komfort meist mit einem hohen Preis verbunden ist. Denn bei der Kündigung zieht der Versicherer alle Abschluss- und Verwaltungskosten, die er auf Basis des voraussichtlichen Endvermögens berechnet hat, in einer Summe ab.

Mit dem folgenden Beispiel wird deutlich, wie schnell die Kündigung einer Deutsche Allgemeine Lebensversicherung zum Verlustgeschäft wird: 

Sie kündigen nach 10 Jahren, 10.000 Euro eingezahlten Beiträgen und 1.000 Euro erhaltenen Zinsen. Die Kosten liegen bei 4.500 Euro und setzen sich aus Abschluss-, Verwaltungs- und Stornogebühren zusammen. Sie erhalten 6.500 Euro als Rückkaufswert und machen einen Verlust von über 3.000 Euro!

Sie erzielen also einen Verlust, obwohl sich die Police sogar positiv entwickelt hat. Ähnlich sieht es leider bei immer mehr Lebensversicherungen aus, da auch mit 50-Prozent-Grenze ein Verlust von bis zu der Hälfte der eingezahlten Beiträge entstehen kann.

Daher rät helpcheck davon ab, die Deutsche Allgemeine Lebensversicherung vorschnell zu kündigen. Lassen Sie den Vertrag vor Ihrer Entscheidung von erfahrenen Partneranwälten prüfen & lösen Sie ihn dann zu bestmöglichen Konditionen auf!

Deutsche Allgemeine Lebensversicherung widerrufen – das „ewige Widerrufsrecht“

Nahezu alle Verträge – und damit auch Lebensversicherungen – lassen sich innerhalb einer bestimmten Frist widerrufen. Nach dem VVG beträgt die entsprechende Widerrufsfrist bei Lebensversicherungsverträgen 30 Tage. Sie beginnt, wenn Sie alle Vertragsunterlagen vom Versicherer erhalten haben und im Sinne des § 8 Abs.2 Nr.2 VVG über das Widerrufsrecht informiert wurden (Widerrufsbelehrung).

Die gesetzlichen Vorgaben rund um die Belehrung sind streng. § 8 Abs.2 Nr.2 VVG normiert unter anderem das „Deutlichkeitsgebot“, nach dem die Widerrufsbelehrung alle notwendigen Informationen für die Ausübung des Widerrufsrechts enthalten und fettgedruckt werden muss. 

Verstößt der Versicherer gegen die Vorschriften des § 8 VVG, beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen und kann daher auch nicht enden. Sie haben dann ein „ewiges Widerrufsrecht“. 

Der BGH hat mit Urteil vom 07.05.2014 (Az. IV ZR 76/11) genau dies bestätigt. Zahlreiche Lebensversicherungen, die in den Jahren 1994 bis 2007 abgeschlossen wurden, lassen sich wegen fehlerhafter Widerrufsinformationen noch heute rückabwickeln. Für Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer ist der Widerruf dabei besonders im Vergleich zur Kündigung mit zahlreichen Vorteilen verbunden:

  • Sie erhalten die gesamte Rendite, die der Versicherer mit Ihren Beiträgen erwirtschaftet hat, ausgezahlt. Der Garantiezins spielt insoweit keine Rolle mehr
  • Der Widerruf wird sofort und nicht erst zum Ende der Versicherungsperiode wirksam 
  • Der Versicherer darf keinerlei Kosten, insbesondere keine Abschluss- und Stornogebühren, in Rechnung stellen. Bereits einbehaltene Kosten muss er inklusive Zinsen wieder auszahlen. Einbehalten darf er lediglich die Teile Ihrer Beiträge, die auf mitversicherte Zusatzrisiken entfallen

Lassen Sie Ihre Deutsche Allgemeine Lebensversicherung noch heute prüfen & holen Sie sich mit dem Widerruf bis zu 150 Prozent der eingezahlten Beiträge zurück!

Reichen Sie dazu einfach Ihre Vertragsunterlagen bei helpcheck ein. Hier werden sie von erfahrenen Anwälten für Versicherungsrecht, mit denen wir zusammenarbeiten, geprüft. Besteht die Widerrufsoption, berechnen wir die entsprechende Auszahlung. Mit Ihrer Zustimmung machen wir die Forderung dann beim Versicherer geltend.

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Ihr Vorteil: Ein Honorar fällt nur an, wenn Sie durch den Widerruf eine Auszahlung erhalten, die höher ist als der Rückkaufswert zum selben Zeitpunkt. So tragen Sie keinerlei Kostenrisiko! 

Häufige Fragen zu Deutsche Allgemeine Lebensversicherung kündigen

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Stephanie Prinz ist bei helpcheck seit 2018 im Bereich Business Development tätig. Bereits während Ihres abgeschlossenen Master Studiums der Kommunikationswissenschaften an der RWTH Aachen interessierte Sie sich für Verbraucherrechte und absolvierte im Zuge Ihres Auslandssemester in San Diego, Kalifornien, verschiedene Praktika in aufstrebenden Legal Tech-Unternehmen. Seit 2022 ist sie im Rahmen des helpcheck Online-Ratgebers für die Themen Arbeitsrecht und Finanzen zuständig und kümmert sich um die sprachliche Qualität aller Texte.

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