AXA Rentenversicherung kündigen: Höhere Auszahlung erhalten

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Magnus Kaminski

Legal Tech Experte

Stephanie Prinz
Autor: 
Stephanie Prinz

Das Wichtigste in Kürze

  • Als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer entscheiden Sie selbst, ob und wann Sie Ihre AXA Rentenversicherung kündigen. Beachten müssen Sie allerdings Form und Frist, die der Versicherer verbindlich vorgeben kann
  • Kündigen Sie Ihre Rentenversicherung, erhalten Sie vom Versicherer den Rückkaufswert ausgezahlt. Er spiegelt den Wert der Police aus Sicht der Versicherungsgesellschaft wider, wodurch bei der Kündigung in der Regel hohe Verluste entstehen
  • Der „ewige Widerruf“ kommt bei Rentenversicherungen infrage, wenn der Versicherer bei der damaligen Widerrufsbelehrung Fehler gemacht hat. Derartige Fehler führen zu einem zeitlich unbefristeten Widerrufsrecht, womit Sie in der Regel eine deutlich höhere Auszahlung erhalten 

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1Unterschiede zwischen kapitalbildender Lebens- und privater Rentenversicherung 

Im Alltag wird immer wieder zwischen Lebens- und Rentenversicherungen unterschieden. Dabei gilt es allerdings zu wissen, dass beide Policen zu den Lebensversicherungen im rechtlichen Sinne gehören. Sie unterscheiden sich lediglich durch die Art der Auszahlung des angesparten Vertragsvermögens. Bei beiden Policen gibt es allerdings eine Sparphase, in der Sie die vereinbarten Beiträge an den Versicherer zahlen. 

Am Ende erhalten Sie

  • bei der kapitalbildenden Lebensversicherung eine Einmalzahlung des Vertragsvermögens, mit der der Vertrag endet, und 
  • bei der privaten Rentenversicherung eine lebenslange Leibrente (Verrentung des Vertragsvermögens).

Wichtig:

Die Rente wird lebenslang gezahlt, auch wenn das Vertragsvermögen irgendwann verbraucht ist. Damit sichert der Versicherer das Langlebigkeitsrisiko ab! 

Die Höhe der monatlichen Rente berechnet der Versicherer anhand sogenannter Sterbetafeln, die statistische Durchschnittswerte für die Lebenserwartung von Menschen angeben. Leben Sie statistisch etwa noch 50 Jahre und liegt das Vertragsvermögen bei 800.000 Euro, können Sie mit einer monatlichen Rente von 1.333 Euro (= 800.000 Euro : 50 Jahre : 12 Monate) rechnen! 

Private Rentenversicherungen wie die der AXA haben damit durchaus ihre Daseinsberechtigung. Denn bei einer Einmalauszahlung des Vertragsvermögens besteht immer die Gefahr, dass die entsprechende Summe irgendwann verbraucht ist. Das hierfür notwendige Ablaufmanagement übernimmt bei einer Rentenversicherung der Versicherer, er verlangt dafür aber natürlich entsprechende Gebühren. 

Achten Sie daher nicht nur auf die Rendite, sondern auch auf Kosten und Flexibilität. Dann kann die Rentenversicherung aber eine echte Alternative und tatsächlich lukrativ sein – auch noch in vielen Jahrzehnten! 

2Wie Sie Ihre AXA Rentenversicherung richtig kündigen – Form und Inhalt 

Möchten Sie Ihre AXA Rentenversicherung kündigen, sollten Sie im ersten Schritt einen Blick in die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) des Versicherers sowie in den Versicherungsschein (die eigentliche Police) werfen. Denn hier regelt der Versicherer, welche Form Sie bei der Kündigung einhalten müssen – und diese Regelung ist für Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer stets verbindlich.

Praktisch ist zwischen zwei Formen zu unterscheiden: 

  • Schriftform: Schreibt der Versicherer die Schriftform vor, können Sie Ihre AXA Rentenversicherung nur per Brief oder Fax kündigen. Dem Versicherer muss also ein „echtes Schreiben“ zugehen, eine rein elektronische Kündigung erfüllt die Anforderungen nicht 
  • Textform: Hier gelten auch elektronische Kündigungen als wirksam. So können Sie Ihre AXA Rentenversicherung beispielsweise per E-Mail kündigen

Dazu:

In älteren Verträgen der AXA ist nur die Schriftform vorgeschrieben. Neuere Policen lassen sich allerdings auch per Mail oder sogar über den Online-Service (Kundenportal) der Versicherungsgesellschaft auflösen.

Die Form ist neben der Frist die einzige Vorgabe, die Sie zwingend beachten müssen, um keine Unwirksamkeit Ihrer Kündigung zu riskieren. Denn die meisten Versicherer legen unwirksam eingereichte Kündigungen schlicht zur Seite und bearbeiten sie gar nicht erst. Bis Sie den Fehler selbst bemerken und Ihre AXA Rentenversicherung wirksam kündigen, ist die Kündigungsfrist möglicherweise schon abgelaufen. Der Vertrag läuft dann mit allen Kosten für mindestens ein Jahr weiter. 

Mit der Form halten Sie bereits die wesentlichste Vorgabe des Versicherers ein. Was den Inhalt der Kündigung angeht, machen die meisten Versicherungsgesellschaften keine besonderen Vorschriften. Dennoch empfehlen wir Ihnen, auf bestimmte Punkte einzugehen, um eine reibungslose, schnelle und zeitsparende Bearbeitung der Kündigung sicherzustellen: 

  1. Nennen Sie Ihre Daten. Dazu gehören neben persönlichen Informationen wie Name, Anschrift und Erreichbarkeit auch Vertragsdaten, vor allem Kunden- und Versicherungsnummer. So stellen Sie sicher, dass der Versicherer Ihre Kündigung unmittelbar zuordnen kann. 
  2. Verwenden Sie den Begriff „Kündigung“. Immer wieder kommt es vor, dass Versicherer das Schreiben bewusst oder unbewusst falsch auslegen. Dies gilt einmal mehr, wenn Sie Ihre AXA Rentenversicherung außerordentlich kündigen.
  3. Geben Sie bei der Sonderkündigung nach § 40 VVG den Kündigungsgrund an. Bei ordentlichen Kündigungen ist kein bestimmter Grund notwendig, die Angabe somit freiwillig. 
  4. Nennen Sie einen konkreten Kündigungstermin. Alternativ kündigen Sie Ihre Police zum nächstmöglichen Zeitpunkt, der dem Ende der Versicherungsperiode entspricht. 
  5. Bitten Sie den Versicherer um Berechnung und Auszahlung des Ihnen nach § 169 Absatz 1 VVG zustehenden Rückkaufswertes.
  6. Bitten Sie das Versicherungsunternehmen außerdem darum, Ihnen die (ordentliche wie außerordentliche) Kündigung am besten schriftlich zu bestätigen. 
  7. Unterschreiben Sie Ihre (schriftliche) Kündigung händisch – bei E-Mails oder einer Kündigung über das Portal der AXA ist natürlich keine Unterschrift notwendig. 

Hinweis:

So gehen Sie auf Nummer sicher und vermeiden, dass es bei der Bearbeitung Ihrer Kündigung zu unnötigen Unklarheiten und Rückfragen kommt. 

Bedenken Sie außerdem, dass Sie im Zweifel nachweisen müssen, dass Ihre Kündigung beim Versicherer angekommen ist. Wenn Sie Ihre AXA Rentenversicherung schriftlich kündigen, sollten Sie daher entweder den Faxbericht aufheben oder den Brief per Einschreiben mit Rückschein versenden. Denn nur bei elektronischen Kündigungen greift eine Umkehr der Beweislast, sodass der Versicherer hier im Zweifel beweisen muss, aus welchen Gründen er Ihre Kündigung nicht erhalten hat. 

Heben Sie den Zugangsnachweis mindestens bis zu dem Zeitpunkt auf, zu dem Ihnen die Kündigungsbestätigung des Versicherers zugeht. So sind Sie auf der sicheren Seite. 

3Warum immer mehr Kunden ihre AXA Rentenversicherung kündigen 

Gerade in den letzten Jahren haben sich immer mehr Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer dazu entschieden, ihre AXA Rentenversicherung zu kündigen. Die hierfür einschlägigen Gründe werden immer wieder statistisch erfasst. Besonders hervor stechen allerdings die folgenden Punkte: 

  1. Hohe Kosten: Abschluss- und Verwaltungsgebühren machen bei Rentenversicherungen schnell 20 bis 30 Prozent der Beiträge in den ersten Jahren aus. Insbesondere durch die niedrigen Zinsen ist es bei vielen Policen kaum mehr möglich, diese Anfangsverluste später über eine hohe Rendite auszugleichen. Die Folge ist, dass sogar die Ablaufleistung niedriger ist als die Summe der eingezahlten Beiträge. 
  2. Niedrige Zinsen und Überschüsse: Die meisten Rentenversicherungen, die mit Garantiezinsen arbeiten, werfen kaum mehr Rendite ab. Dies liegt auch daran, dass die Versicherer ihre Jahresgewinne in Rücklagen einstellen, um höher verzinste und damit teure Altverträge weiterhin bedienen zu können.
  3. Keine Flexibilität: Bei der Rentenversicherung geben Sie alle Investitionsentscheidungen an den Versicherer ab. Sie selbst haben kaum Möglichkeiten, einen Einfluss auf die Anlage Ihrer Beiträge zu nehmen.

Am Ende sind viele Lebens- und Rentenversicherungen selbst dann nicht mehr rentabel, wenn eine angemessene Rendite erzielt wird. Hierfür sind die in den ersten Jahren unmittelbar abgezogenen Kosten schlichtweg zu hoch! 

4Ordentliche und außerordentliche Kündigung der Rentenversicherung 

Wie die meisten Verträge, können Sie auch Ihre AXA Rentenversicherung ordentlich und außerordentlich kündigen. Generell gelten dabei die Rahmen, die das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) einheitlich vorgibt. Der Versicherer macht in seinen Allgemeinen Versicherungsbedingungen und in der Police selbst weitere Vorgaben, die Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer beachten müssen. Einen Kündigungsgrund benötigen Sie nur für die außerordentliche Kündigung. 

Im Folgenden:

helpcheck zeigt, welche Kündigungsmöglichkeiten Sie haben und wie die jeweils einzuhaltenden Fristen aussehen! 

AXA Rentenversicherung ordentlich kündigen 

Für die ordentliche Kündigung Ihrer AXA Rentenversicherung müssen Sie die vom Versicherer vorgegebene Kündigungsfrist einhalten (§ 11 Absatz 3 VVG). Sie bemisst sich nach dem Ende der Versicherungsperiode, auch Versicherungsjahr genannt. Diese beginnt wiederum mit dem Abschluss der Rentenversicherung und dauert grundsätzlich 12 Monate, soweit keine kürzere Frist vereinbart wurde (§ 12 VVG). Eine Kündigung ist nur zum Ende des Versicherungsjahres möglich (§ 168 Absatz 1 VVG).  

Es gilt:

Bei der AXA Rentenversicherung dauert die Kündigungsfrist drei Monate. 

Ihre ordentliche Kündigung muss den Versicherer also spätestens drei Monate vor dem Ende des Versicherungsjahres erreichen. Haben Sie Ihre AXA Rentenversicherung also am 01.04. abgeschlossen, würde die Versicherungsperiode am 31.03. des Folgejahres enden. Ihr Kündigungsschreiben muss spätestens zum 31.12. vorliegen.  

Halten Sie die Kündigungsfrist unbedingt ein. Bei einem verspäteten Zugang wird Ihre Kündigung erst zum Ende der folgenden Versicherungsperiode, also in der Regel 12 Monate später, wirksam. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist immer der Zugang des Schreibens bei der Versicherungsgesellschaft. Im Zweifel gilt das Datum, das Ihr Zugangsnachweis – zum Beispiel der Faxbericht oder Rückschein des Einschreibens – ausweist. 

Beachten Sie außerdem, dass viele Versicherer eine abweichende Versicherungsperiode festlegen. Dies erleichtert die Verwaltung der Verträge. Praktisch wird das erste Versicherungsjahr soweit verkürzt, dass es am 31.12. des Jahres, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde, endet. Alle weiteren Versicherungsperioden entsprechen dann exakt dem Kalenderjahr und dauern – wie von § 12 VVG vorgesehen – 12 Monate. 

Sonderkündigungsrecht bei der AXA Rentenversicherung

Neben der ordentlichen gibt es noch die außerordentliche Kündigung der Rentenversicherung, auch Sonderkündigung genannt. Sie ist nur dann möglich, wenn ein entsprechender Kündigungsgrund vorliegt. Nach § 40 Absatz 1 und 2 VVG muss der Versicherer mindestens die folgenden Kündigungsgründe zulassen: 

  • Der Versicherer reduziert oder streicht Teile der versicherten Leistungen, ohne dass er den Beitrag entsprechend anpasst
  • Die Beiträge werden erhöht, ohne dass Sie in gleichem Umfang entsprechend höherwertige Leistungen erhalten 

Alles in allem handelt es sich in beiden Fällen um Vertragsanpassungen zu Ungunsten der Versicherungsnehmerin oder des Versicherungsnehmers. Sie werden vom Gesetzgeber als nicht wünschenswert angesehen, was das entsprechende Sonderkündigungsrecht bedingt. Auch dessen Ausübung führt zur Auszahlung des Rückkaufswertes nach § 169 Absatz 1 VVG. 

Beachten Sie, dass Sie der Versicherer spätestens einen Monat vor Wirksamwerden der Anpassungen auf diese hinweisen muss (§ 40 Absatz 1 Satz 2 VVG). Entsprechend lange haben Sie dann Zeit, Ihre AXA Rentenversicherung außerordentlich zu kündigen. Auch hier gilt, dass eine Kündigung nicht mehr möglich ist, wenn Sie die Frist versäumen. Der Vertrag läuft dann mit den entsprechenden Änderungen weiter und kann erst wieder im Rahmen der regulären (ordentlichen) Kündigung aufgelöst werden! 

Wichtig:

Geben Sie bei der außerordentlichen Kündigung immer an, dass es sich um eine solche handelt. Der Versicherer wird sonst von einer ordentlichen Kündigung ausgehen, die in der Regel erst deutlich später wirksam wird. 

5AXA Rentenversicherung kündigen: Der Rückkaufswert der Police

Wenn Sie Ihre AXA Rentenversicherung kündigen, erhalten Sie vom Versicherer den Rückkaufswert der Police ausgezahlt. Bei ihm handelt es sich um eine nach versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnete Summe, die den Gesamtwert des Vertragsvermögens wiedergibt. Die Berechnung erfolgt einheitlich nach § 169 Absatz 1 und 3 VVG, sie muss für einen sachkundigen Dritten nachvollziehbar sein. 

Dabei können Sie von der folgenden Formel ausgehen, die Sie so oder so ähnlich auch in den Technischen Berechnungsgrundlagen der AXA finden werden: 

Formel:

Rückkaufswert = Summe der eingezahlten Beiträge – enthaltene Risikoanteile, etwa für einen BU-Schutz – Abschluss- und Verwaltungskosten + Überschüsse und Zinsen 

Es gelten die folgenden Grundsätze:  

  • Viele Rentenversicherungen werden gemeinsam mit Zusatzversicherungen, etwa einem BU- oder Todesfall-Schutz, verkauft. Die hierfür entrichteten Beiträge erhalten Sie nicht zurück, da Sie den entsprechenden Versicherungsschutz bereits genossen haben. Der Versicherer erfasst entsprechend beide Beitragsanteile getrennt voneinander
  • Der Mindest-Rückkaufswert liegt bei 50 Prozent der eingezahlten Beiträge (Untergrenze). Auch hier gilt allerdings, dass enthaltene Risikoanteile nicht in die Berechnung einfließen 
  • Vom Rückkaufswert zieht der Versicherer gegebenenfalls eine Stornopauschale, die nichts anderes als eine zusätzliche Kündigungsgebühr ist, ab. Dies ist allerdings nur zulässig, wenn der Abzug der Höhe nach angemessen ist, vertraglich vereinbart wurde und nicht dazu führt, dass die 50-Prozent-Grenze unterschritten wird

Der Rückkaufswert respektive der finale Auszahlungsbetrag wird am Ende an die Person überwiesen, die auch im Leistungsfall Anspruch auf die lebenslange Rente hätte (Bezugsberechtigter). Diese Person ergibt sich aus dem Versicherungsschein, der in der Regel auf § 159 VVG verweist. Da der Versicherer den Rückkaufswert erst am letzten Tag der Versicherungsperiode (Stichtag) berechnet, zahlt er ihn frühstens hier aus. Im Schnitt warten Sie rund zwei Wochen. 

Tipp:

Fragen Sie im Zweifel einfach beim Versicherer nach dem Stand der Bearbeitung Ihrer Kündigung. So erhalten Sie in der Regel eine verbindliche Auskunft.

6AXA Rentenversicherung – kündigen oder lieber widerrufen? 

Grundsätzlich sind Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer Eigentümer der Police. Damit entscheiden Sie selbst, ob und wann Sie Ihre AXA Rentenversicherung kündigen. Bevor Sie diese Entscheidung treffen, sollten Sie sich allerdings über die verfügbaren Alternativen informieren. Denn in vielen Fällen ist die Kündigung der teuerste und damit am wenigsten rentable Weg, eine noch laufende Rentenversicherung aufzulösen. 

Meist teuer und unrentabel: die Kündigung der Rentenversicherung 

Kündigen Sie Ihre AXA Rentenversicherung, erhalten Sie den Rückkaufswert – so ist es gesetzlich in § 169 VVG geregelt. Auch der Versicherer hat hier einen nur eingeschränkten Spielraum, was die schlussendliche Auszahlung der Rentenversicherung angeht. Da Sie lediglich ein Schreiben an die Versicherungsgesellschaft senden müssen, ist die Kündigung außerdem vergleichsweise einfach und schnell erledigt.

Allerdings zahlen Sie für diesen Komfort auch einen vergleichsweise hohen Preis. Denn durch die Berechnungsmethode des Rückkaufswertes entsteht hier oft ein Verlust, der bis zu 50 Prozent der eingezahlten Prämien betragen kann. Hintergrund sind schlicht die hohen Kosten, die der Versicherer vom Vertragsvermögen abzieht und die in der Regel die bis dahin erzielten Zinsen spürbar übersteigen.

helpcheck rät daher grundsätzlich von einer Kündigung ab. Lassen Sie Ihre AXA Rentenversicherung zunächst von Experten prüfen und ermitteln Sie auf diese Weise, wie Sie den Vertrag bestmöglich auflösen können. So vermeiden Sie hohe Verlust und entscheiden sich am Ende für den günstigsten Weg! 

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Ihr „Joker“ in der Hinterhand: der ewige Widerruf der AXA Rentenversicherung

Grundsätzlich können Sie Ihre AXA Rentenversicherung 30 Tage nach ihrem Abschluss widerrufen. Innerhalb der Widerrufsfrist erfolgt dann eine vollständige Rückabwicklung des Vertrags, durch die Sie alle Beiträge und Kosten wieder ausgezahlt bekommen. Ist die Frist hingegen verstrichen, können Sie Ihre AXA Rentenversicherung nur noch kündigen, da das Widerrufsrecht dann automatisch erlischt. 

Aber – und hier kommt der „Joker“:

Hat der Versicherer Fehler bei der Widerrufsbelehrung gemacht, kommt es nicht zu einem Beginn und damit auch nicht zum Ende der Widerrufsfrist. Sie haben dann ein „ewiges Widerrufsrecht“. 

Fehler liegen beispielsweise vor, wenn die Belehrung nicht dem sogenannten Deutlichkeitsgrundsatz des § 8 Absatz 2 Nummer 2 VVG entspricht. Der BGH hat das zeitlich unbefristete Widerrufsrecht unter anderem mit Urteil vom 07.05.2014 (Az. IV ZR 76/11) bestätigt.  

Der Widerruf der Rentenversicherung hat für Sie als Kundin oder Kunde zahlreiche Vorteile

  • Sie erhalten alle Beiträge und einbehaltene Abschluss- sowie Verwaltungskosten wieder ausgezahlt
  • Der Versicherer verzinst Beiträge und Kosten mit dem Zinssatz, den er auch selbst erzielt hat. Eine Beschränkung auf den Garantiezins gibt es nicht
  • Der Abzug von Kosten, insbesondere einer Stornopauschale, ist mangels Kündigung nicht zulässig
  • Der Widerruf wird sofort und nicht, wie die Kündigung, erst zum Ende der Versicherungsperiode wirksam 

Im Schnitt erhalten Kunden durch den Widerruf ihrer Rentenversicherung mehrere tausend oder sogar zehntausend Euro über dem Rückkaufswert ausgezahlt. Lassen Sie sich diese Chance nicht entgehen! 

Bei helpcheck prüfen erfahrene Anwälte für Versicherungsrecht ihre AXA Rentenversicherung. Nur wenn der Widerruf am Ende erfolgreich ist, fällt ein Honorar an. Ist der Widerruf hingegen nicht möglich oder verlieren wir gegen den Versicherer, sind alle Leistungen für Sie kostenfrei. So tragen Sie als Kundin oder Kunde keinerlei Kostenrisiko! Lebens- oder Rentenversicherung noch heute prüfen lassen und Geld zurückholen! 

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Stephanie Prinz

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Stephanie Prinz ist bei helpcheck seit 2018 im Bereich Business Development tätig. Bereits während Ihres abgeschlossenen Master Studiums der Kommunikationswissenschaften an der RWTH Aachen interessierte Sie sich für Verbraucherrechte und absolvierte im Zuge Ihres Auslandssemester in San Diego, Kalifornien, verschiedene Praktika in aufstrebenden Legal Tech-Unternehmen. Seit 2022 ist sie im Rahmen des helpcheck Online-Ratgebers für die Themen Arbeitsrecht und Finanzen zuständig und kümmert sich um die sprachliche Qualität aller Texte.

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