Wenn Sie Ihre VPV Rentenversicherung kündigen, erhalten Sie den Rückkaufswert ausgezahlt. Hier entstehen oft hohe Verluste, da der Versicherer zahlreiche Kosten vom Vertragsvermögen abziehen kann
Gründe für eine Kündigung der Rentenversicherung gibt es viele. Keinesfalls sollten Sie den Vertrag aber rein aus Geldnot auflösen, da die Verluste hier deutlich zu hoch sind. Alternativen wie das Policendarlehen sind eher geeignet
Der beste Weg, eine laufende oder bereits gekündigte VPV Rentenversicherung aufzulösen, ist der Widerruf. Er ist wegen fehlerhafter Belehrungen vor allem bei Verträgen aus den Jahren 1994 bis 2007 möglich, wobei Sie hier schnell tausende Euro über dem Rückkaufswert erhalten
Erhalten Sie mit einem Widerruf Ihrer Rentenversicherung in nur drei Schritten einen Großteil Ihrer Beiträge zuzüglich Zinsen zurück.
1Was unterscheidet eigentlich kapitalbildende Lebens- und Rentenversicherungen?
Sinn und Zweck einer privaten Rentenversicherung ist die Absicherung des sogenannten Langlebigkeitsrisikos. Hierzu sollten Sie wissen, dass eine Rentenversicherung ebenfalls zu den Lebensversicherungen gehört. Der wesentliche Unterschied zur „klassischen“ kapitalbildenden Lebensversicherung besteht daher lediglich in der Auszahlung des Vertragsvermögens. Denn während Sie von der Kapitallebensversicherung eine Einmalzahlung erhalten, überweist die Rentenversicherung eine lebenslange Leibrente.
Das heißt:
Die VPV Rentenversicherung sichert damit das Langlebigkeitsrisiko ab. Denn Sie erhalten die Rente auch dann weiter, wenn das angesparte Vertragsvermögen rechnerisch bereits verbraucht wurde. Die entsprechende Gefahr geht auf das Versicherungsunternehmen über.
Kapitalbildende Lebens- und private Rentenversicherung sollten daher bestenfalls nebeneinander bestehen. Denn erstere dient dem Vermögensaufbau, während letztere die lebenslange Absicherung im Ruhestand sicherstellt. Achten Sie aber bei beiden Policen auf niedrige Kosten, ein ordentliches Maß an Flexibilität und gute Renditemöglichkeiten!
2Warum immer mehr Kunden ihre VPV Rentenversicherung kündigen
Knappe 70 Prozent aller Rentenversicherungen werden frühzeitig gekündigt. Dies hat oft persönliche Gründe wie etwa Geldnot oder das Bevorstehen einer großen Investition, aber auch gesellschaftliche und wirtschaftliche Gründe können die Ursache sein. In der Statistik stechen drei Beweggründe für die Kündigung besonders heraus:
Die hohen Kosten für eine private Rentenversicherung sind nicht zu unterschätzen. Diese liegen bei etwa drei Prozent der Versicherungssumme, während die Rendite meist unter einem Prozent liegt. Zusammen mit der Inflation und anderen Abzügen machen Sie am Ende fast immer ein Minus, was andere Investitionsmöglichkeiten deutlich lukrativer macht
Zudem sind es die langen Vertragslaufzeiten, die viele Kunden mittlerweile abschrecken. Kaum jemand weiß, wie sein Leben in 30 oder mehr Jahren aussehen wird – dennoch laufen die Policen über diesen Zeitraum. Wenn dann eine große Investition ansteht oder sich die eigene Lebenssituation ändert, geben viele Menschen die Versicherung lieber ab. Zudem geben die Versicherer keine Auskunft, wann genau mit welcher Rendite zu rechnen ist
Eine klassische, zinsgebundene Rentenversicherung ist kaum flexibel und anpassbar. Bei den Auszahlungen sowie bei allem, was Sie an der Police ändern möchten sind Sie an die Vorgaben des Versicherers gebunden. Auch eine Nachversicherung ist in Altverträgen meist nicht möglich, was Sie in der Rente vor Probleme stellen kann. Andere Anlagemöglichkeiten sind hier meist die bessere Wahl
Diese Nachteile gelten nicht pauschal für alle Rentenversicherungen, sondern vor allem für Altverträge und klassische Rentenversicherungen mit Zinsbindung. In modernen Policen kann es manchmal ganz anders aussehen, oft gibt es hier eine Nachversicherungsgarantie sowie die Option, in Aktien und ETFs zu investieren. Damit können Sie auch heute noch mit einer Rentenversicherung zukunftssicher aufgestellt sein!
3Form und Inhalt: So gehen Sie richtig vor!
Möchten Sie Ihre VPV Rentenversicherung kündigen, sollten Sie sich bereits im Vorfeld über die dabei einzuhaltende Form informieren. Der Versicherer gibt diese in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) sowie im Versicherungsschein selbst (also der eigentlichen Police) vor. Die Form ist eine der wenigen Vorgaben, die der Versicherer tatsächlich verbindlich machen kann – dies bedeutet, dass ein Formmangel die Unwirksamkeit der Kündigung zur Folge haben kann. Gehen Sie daher lieber auf Nummer sicher.
In der Praxis ist zwischen zwei Formen der Kündigung zu unterscheiden:
Schriftform, bei der eine Kündigung nur per Brief oder Fax (echte Schreiben an den Versicherer) möglich ist
Textform, bei der Sie Ihre Rentenversicherung über Brief und Fax hinaus auch per Mail oder über ein Online-Portal des Versicherers kündigen können
Dazu:
Bei der VPV Rentenversicherung ist die Schriftform vorgeschrieben. Sie können die Police nur per Brief und Fax kündigen. Alternativ bringen Sie Ihr Kündigungsschreiben persönlich zum Versicherer.
Formmängel, die zu einer Unwirksamkeit der Kündigung führen, sind ärgerlich. Noch ärgerlicher ist es allerdings, wenn der Versicherer Sie nicht auf diesen Umstand hinweist. Achten Sie daher penibel auf die Form und kündigen Sie Ihre VPV Rentenversicherung im Zweifel schriftlich, um von vornherein sicherzustellen, dass Sie eine in jedem Fall wirksame Form wählen!
Denken Sie darüber hinaus an einen Zugangsnachweis. Als Absenderin oder Absender der Kündigung sind Sie im Zweifel in der Pflicht, nachzuweisen, dass das Schreiben den Versicherer innerhalb der jeweils geltenden Kündigungsfrist erreicht hat. Dies gelingt nur, wenn Sie die Kündigung zum Beispiel per Einschreiben mit Rückschein versenden oder alternativ den Faxbericht aufheben, sofern Sie Ihre VPV Rentenversicherung per Fax kündigen.
Anders als bei der Form, machen Versicherer beim Inhalt der Kündigung in der Regel keine oder nur sehr wenige Vorgaben. Sie sind hier also frei, sollten aber beachten, dass das Versicherungsunternehmen Ihr Anliegen verstehen und bearbeiten können sollte. Wir raten daher dazu, mindestens auf folgende Punkte einzugehen, wenn Sie sich dazu entscheiden, Ihre VPV Rentenversicherung zu kündigen:
Geben Sie alle relevanten Daten an. Dazu gehören nicht nur Name, Anschrift, Geburtsdatum und telefonische Erreichbarkeit, sondern auch Vertragsinformationen wie Kunden- und Versicherungsnummer. Mit diesen Angaben ermöglichen Sie dem Versicherer eine schnelle Zuordnung Ihrer Kündigung.
Geben Sie einen konkreten Kündigungstermin an, sofern Sie Ihre VPV Rentenversicherung nicht zum nächstmöglichen Zeitpunkt (entspricht dem Ende der Versicherungsperiode) kündigen.
Verwenden Sie den Begriff „Kündigung“ mindestens einmal im Schreiben. Denn die Erfahrung zeigt, dass Fehler bei der Auslegung von Anträgen aller Art keine Seltenheit sind.
Bitten Sie den Versicherer um eine schriftliche oder elektronische Bestätigung Ihrer Kündigung. Entsorgen Sie den Zugangsnachweis erst, wenn Sie diese vom Versicherungsunternehmen erhalten haben.
Fordern Sie den Versicherer auf, den Rückkaufswert der Rentenversicherung zu berechnen und an Sie auszuzahlen. Geben Sie gegebenenfalls die Bankverbindung an, soweit sie nicht schon vorliegt.
Unterschreiben Sie Ihre Kündigung händisch.
So gehen Sie auf Nummer sicher und vermeiden, dass es bei Ihrer Kündigung Ihrer VPV Rentenversicherung zu Missverständnissen und umständlichen Rückfragen kommt. Bei einer elektronischen Kündigung ist keine persönliche Unterschrift erforderlich.
4Ordentliche und außerordentliche Kündigung der VPV Rentenversicherung
Wie die meisten Verträge, können Sie auch Ihre VPV Rentenversicherung innerhalb der jeweiligen Fristen kündigen. Dabei ist nach den Grundsätzen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) zwischen der ordentlichen auf der einen und der außerordentlichen Kündigung auf der anderen Seite zu unterscheiden. In beiden Fällen gibt das VVG den Rahmen, in dem der Versicherer individuelle Vorgaben machen kann, vor.
Hinweis:
Nur für die außerordentliche Kündigung benötigen Sie einen spezifischen Grund.
VPV Rentenversicherung ordentlich kündigen
Die ordentliche Kündigung einer privaten Rentenversicherung ist stets zum Ende der sogenannten Versicherungsperiode möglich (§ 168 Absatz 1 VVG). Die Versicherungsperiode wird auch „Versicherungsjahr“ genannt, weil sie der Versicherer zwar selbst bestimmen kann, das Versicherungsjahr dabei aber maximal 12 Monate dauern darf (§ 12 VVG). Es beginnt mit Abschluss des Vertrages und endet exakt ein Jahr später.
Außerdem gibt der Versicherer eine Kündigungsfristvor, die Sie einhalten müssen, wenn Sie Ihre VPV Rentenversicherung kündigen. Die Frist bezieht sich auf das Ende der Versicherungsperiode, sodass Sie hier entsprechend zurückrechnen.
Es gilt:
Bei der VPV Rentenversicherung dauert die Kündigungsfrist drei Monate (§ 11 Absatz 3 VVG).
Ihr Kündigungsschreiben muss den Versicherer also drei Monate vor dem Ende des Versicherungsjahres erreichen. Haben Sie Ihre VPV Rentenversicherung zum Beispiel am 01.06. abgeschlossen, endet die Versicherungsperiode am 31.05. des Folgejahres. Einen Tag später, also wieder am 01.06., beginnt die folgende Versicherungsperiode zu laufen. Ihre Kündigung müsste hier spätestens am 28.02. des jeweiligen Jahres, also drei Monate vorher, beim Versicherer eingehen.
Maßgeblich für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Zugang Ihres Kündigungsschreibens beim Versicherer. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass es keine Rolle spielt, wann Sie die Kündigung absenden oder wann sie tatsächlich bearbeitet wird. Im Zweifel kommt es auf Ihren Zugangsnachweis und das hier genannte Datum an.
VPV Rentenversicherung außerordentlich kündigen
Abgesehen von der ordentlichen Kündigung können Sie Ihre VPV Rentenversicherung auch außerordentlich kündigen. Hierzu benötigen Sie allerdings einen Kündigungsgrund, wobei § 40 Absatz 1 und 2 VVG die Mindestanforderungen vorgeben. Demnach ist eine Sonderkündigung der privaten Lebens- oder Rentenversicherung immer dann möglich, wenn der Versicherer eine Anpassung des Vertrages zu Ihren Ungunsten plant (Leistungsreduzierung oder Beitragserhöhung).
Wichtig:
Bezeichnen Sie Ihre außerordentliche Kündigung dabei unbedingt als solche. Der Versicherer wird sonst von einer ordentlichen Kündigung ausgehen!
Die Versicherungsgesellschaft ist bei einer geplanten Anpassung zu Ihrem Nachteil verpflichtet, Sie maximal einen Monat vorher auf diese und das damit verbundene Recht zur außerordentlichen Kündigung der Rentenversicherung hinzuweisen (§ 40 Absatz 1 Satz 2 VVG). Entsprechend lange haben Sie dann Zeit, Ihre VPV Rentenversicherung außerordentlich zu kündigen.
Dabei sind von § 40 VVG regelmäßig Rentenversicherungen mit Risikobausteinen betroffen. Kann ein BU-Schutz beispielsweise nicht ohne die Hauptpolice gekündigt werden, bezieht sich das Sonderkündigungsrecht auf beide Versicherungen. Im Übrigen erhalten Sie auch bei der Sonderkündigung den Rückkaufswert nach § 169 VVG ausgezahlt. Die Versicherungsperiode ist in diesen Fällen entsprechend verkürzt.
5VPV Rentenversicherung kündigen – Auszahlung des Rückkaufswertes
Wenn Sie Ihre VPV Rentenversicherung kündigen, erhalten Sie den Rückkaufswert ausgezahlt (§ 169 Absatz 1 VVG). Der Rückkaufwert ist der mathematisch berechnete Wert der Police aus Sicht Ihres Vertragspartners. Die Formel zur Berechnung aus § 169 Absatz 3 VVG lässt sich wie folgt vereinfacht darstellen:
Formel:
Auszahlungssumme = Eingezahlte Beträge – enthaltene Risikoanteile für BU-Schutz o.Ä. – Abschluss- und Verwaltungskosten + Überschüsse und Zinsen – ggf. Stornopauschale
Risikoanteile werden von Ihrer Auszahlung abgezogen, da Sie den entsprechenden Schutz, etwas gegen Berufsunfähigkeit, bereits erhalten haben. Eine Stornopauschale muss angemessen und vertraglich geregelt sein, außerdem fällt sie nicht bei jedem Versicherer an. Sie fällt unter zusätzliche Gebühren, die bei einer Kündigung anfallen (§ 169 Absatz 5 VVG)
Der Rückkaufwert der VPV Rentenversicherung wird nach dem Stichtagsprinzip berechnet. Er kann also erst am letzten Tag der Versicherungsperiode ausgezahlt werden. In den meisten Fällen vergehen ab dann etwa zwei Wochen, bis das Geld auf Ihrem Konto eingeht. Fragen Sie zur Sicherheit immer noch einmal bei Ihrem Versicherer nach, damit keine Fragen offenbleiben.
Wichtig: Gesetzlich geregelt, muss der Rückkaufwert immer mindestens 50 Prozent der eingezahlten Beiträge betragen, dies ist die sogenannte Untergrenze.
6Versicherungsnehmer verstorben – was passiert mit der VPV Rentenversicherung?
Reine Risikoversicherungen wie die private Kranken- oder Unfallversicherung werden vom Versicherer aufgelöst, wenn der Versicherungsnehmer stirbt. Hintergrund ist, dass das individuelle Risiko, das versichert war, nicht dem eines eventuellen Rechtsnachfolgers entspricht. Anders sieht es allerdings aus, wenn es sich um eine kapitalbildende Police handelt – und zu ihnen gehören Lebens- und Rentenversicherungen in nahezu allen Fällen.
Die VPV Rentenversicherung geht bei einem Todesfall des Versicherungsnehmers daher mit allen Rechten und Pflichten sowie dem gesamten Vermögen auf die Erben über. Sie führen den Vertrag fort, zahlen die entsprechenden Beiträge und erhalten im Versicherungsfall die vereinbarte Leistung (§ 1922 BGB). Etwas anderes gilt nur, wenn der Versicherungsnehmer ein abweichendes Bezugsrecht nach § 159 Absatz 2 oder 3 VVG vereinbart hat. Denn dieses bleibt auch dann bestehen, wenn sich der Versicherungsnehmer durch den Eintritt der Erbfolge ändert.
Als neue Versicherungsnehmerin oder neuer Versicherungsnehmer können Sie auch eine geerbte VPV Rentenversicherung jederzeit ordentlich kündigen. Beachten Sie für eine reibungslose Bearbeitung der Kündigung allerdings die folgenden Zusatzpunkte:
Informieren Sie den Versicherer rechtzeitig über den Erbfall. Legen Sie außerdem den Erbschein oder ein anderes Dokument als Nachweis bei
Ändern Sie gegebenenfalls das Bezugsrecht, sofern der frühere Versicherungsnehmer ein abweichendes vereinbart hat
Passen Sie die Bankverbindung an, damit der Rückkaufswert auf das richtige Konto überwiesen wird
7VPV Rentenversicherung – kündigen oder widerrufen? Ein Überblick!
Als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer entscheiden Sie selbst, wie Sie Ihre private Rentenversicherung auflösen. Einerseits können Sie die VPV Rentenversicherung dabei kündigen, andererseits besteht in vielen Fällen die Möglichkeit eines „ewigen Widerrufs“. Dabei sollten Sie bereits im Vorfeld berechnen lassen, welcher der verfügbaren Wege sich in Ihrem Fall am meisten lohnt.
Reichen Sie Ihre Unterlagen noch heute bei helpcheck ein – wir prüfen sie kostenfrei und unverbindlich!
Die Kündigung der VPV Rentenversicherung ist regelmäßig der einfachste und entspannteste Weg, den laufenden Vertrag loszuwerden. Denn hier müssen Sie lediglich ein Schreiben an den Versicherer senden – er kümmert sich um die entsprechende Bearbeitung sowie die Auszahlung des Rückkaufswertes. Für diesen vermeintlichen Komfort nehmen Sie als Kundin oder Kunde allerdings oft hohe Verluste in Kauf.
Hintergrund ist die Berechnung der Vertragsgebühren. Diese führt der Versicherer am Anfang der Vertragslaufzeit durch. Der so ermittelte „Kostenblock“ wird bei Auflösung der VPV Rentenversicherung in voller Höhe abgezogen, wobei es keine Rolle spielt, ob Sie Ihre Victoria Rentenversicherung kündigen oder die Ablaufleistung erhalten. Entsprechend stark steigt die Kostenquote an, wenn Sie sich bereits wenige Jahre nach dem Abschluss für einen Rückkauf entscheiden.
Die Verluste sind zwar auf 50 Prozent der Einzahlungen gedeckelt, dennoch ist im Zweifel die Hälfte Ihrer Beiträge schlicht verloren. Haben Sie 50.000 Euro eingezahlt, erhalten Sie im schlechtesten Fall nur noch 25.000 Euro ausgezahlt!
Lassen Sie Ihre VPV Rentenversicherung daher von Experten prüfen. Bei helpcheck schauen erfahrene Fachanwälte für Versicherungsrecht, welcher Weg sich am ehesten lohnt und ob die Kündigung dazugehört. Am Ende treffen Sie Ihre Entscheidung auf der Grundlage objektiver Zahlen und Fakten.
„Ewiger Widerruf“: Sichern Sie sich eine hohe Auszahlung!
Allgemein ist der Widerruf einer VPV Rentenversicherung nur innerhalb der ersten 30 Tage nach ihrem Abschluss möglich (§ 152 Absatz 1 VVG). Die Widerrufsfrist beginnt, wenn Ihnen alle relevanten Vertragsunterlagen zugehen (§ 8 Absatz 1 und 2 VVG). Hierzu gehört insbesondere die Widerrufsbelehrung, die nach § 8 Absatz 2 Nummer 2 VVG dem sogenannten Deutlichkeitsgrundsatz entsprechen muss.
Wichtig:
Zahlreiche Lebens- und Rentenversicherungen aus den Jahren 1994 bis 2007 enthalten allerdings Widerrufsbelehrungen, die ebendiesem Grundsatz nicht entsprechen. Die Folge: Die Widerrufsfrist konnte bis heute nicht beginnen, wodurch sie auch kein Ende hat. Als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer haben Sie ein „ewiges Widerrufsrecht“.
Der BGH hat das „ewige Widerrufsrecht“ unter anderem mit Grundsatzurteil vom 07.05.2014 (Az. IV ZR 76/11) bestätigt. Dabei hat der Widerruf vor allem im Vergleich mit der teuren Kündigung zahlreiche Vorteile:
Sie erhalten alle eingezahlten Beiträge wieder ausgezahlt
Der Versicherer darf keine Kosten einbehalten; bereits abgezogene Gebühren muss er wieder auszahlen
Der Widerruf wird sofort und nicht erst mit Ende der Versicherungsperiode wirksam
So erhalten Sie mit dem Widerruf schnell mehrere tausend oder gar zehntausend Euro über dem Rückkaufswert ausgezahlt. Lassen Sie sich diese Chance nicht entgehen!
Bei helpcheck lassen Sie Ihre VPV Rentenversicherung kostenfrei prüfen. Ein Honorar fällt nur im Erfolgsfall, also wenn wir durch einen Widerruf mehr als durch die Kündigung erzielen, an. So tragen Sie keinerlei Kostenrisiko.
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