VORSORGE Rentenversicherung kündigen: Höhere Auszahlung erhalten

Das Wichtigste in Kürze

  • Als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer können Sie Ihre VORSORGE Rentenversicherung jederzeit kündigen. Sie müssen dabei allerdings beachten, dass der Versicherer individuelle und teils auch strenge Vorgaben rund um die Kündigung und insbesondere zu deren Form machen kann
  • Kündigen Sie Ihre private Rentenversicherung, zahlt der Versicherer den sogenannten Rückkaufswert der Police aus. Dieser setzt sich aus der Summe Ihrer Beiträge, eventuellen Kosten sowie Überschüssen und Zinsen zusammen. Weil die Kosten aber so hoch sind, entsteht bei vielen Kunden ein immenser Verlust 
  • Wegen fehlerhafter Belehrungen lassen sich viele private Rentenversicherungen noch heute widerrufen. Dieser „ewige Widerruf“ führt dabei regelmäßig zu einer Auszahlung, die erheblich über dem Rückkaufswert, den Sie bei einer Kündigung erhalten könnten, liegt – damit ist er eine echte und lukrative Alternative

Erhalten Sie mit einem Widerruf Ihrer Rentenversicherung in nur drei Schritten einen Großteil Ihrer Beiträge zuzüglich Zinsen zurück.

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1VORSORGE Rentenversicherung kündigen – welche Unterschiede gibt es zur Lebensversicherung?

Zu den Lebensversicherungen gehören nach deutschem Versicherungsvertragsrecht (Versicherungsvertragsgesetz; VVG) alle Versicherungen, die entweder der Altersvorsorge dienen oder biometrische Risiken wie Tod, Krankheit und Invalidität absichern. Damit ist auch eine private Rentenversicherung – wenngleich sie im Alltag anders bezeichnet wird – eine Lebensversicherung im rechtlichen Sinne, sodass auf sie dieselben Vorschriften Anwendung finden. 

Sowohl bei der kapitalbildenden Lebens- als auch bei der Rentenversicherung steht zunächst die Vermögensaufbauphase an. Hier zahlen Sie die mit dem Versicherer vereinbarten Beiträge, in der Regel monatlich, ein. Zinsen und Überschüsse erhalten Sie laufend gutgeschrieben, außerdem behält der Versicherer die vereinbarten Vertragskosten ein. Am Ende dieser Einzahlungsphase steht das Vertragsvermögen respektive die Ablaufleistung, beispielsweise 600.000 Euro. 

Der wesentliche Unterschied zwischen den beiden Versicherungsformen besteht aber darin, dass Sie die Ablaufleistung der Lebens- oder Rentenversicherung 

  • bei ersterer in einer Summe erhalten, wobei der Vertrag im Anschluss endet, und 
  • bei letzterer als monatliche und lebenslange Rente überwiesen bekommen, wobei der Vertrag erst mit der letzten Auszahlung endet.

Dazu:

Vereinzelt bieten Versicherer auch ein Kapitalwahlrecht. Mit ihm entscheiden Sie selbst, ob Sie die Ablaufleistung lieber in einer Summe oder als Rente erhalten möchten. 

2Warum immer mehr Kunden ihre VORSORGE Rentenversicherung kündigen

Knapp 70 Prozent aller Lebensversicherungen werden vorzeitig gekündigt, dazu zählt auch die klassische Rentenversicherung. Da andere Anlagemöglichkeiten deutlich lukrativer und flexibler sind, möchten viele Versicherte wieder aus ihrer VORSORGE Rentenversicherung aussteigen. Das hat viele Gründe, doch drei große Faktoren führen besonders häufig zu einer ordentlichen Kündigung

  • Die hohen Kosten der Police werden meist nicht bei Abschluss der Police konkret aufgezeigt. Erst im Laufe der Vertragslaufzeit merken daher viele Versicherte, wie teuer der Vertrag eigentlich auf Dauer ist. Auch nach vielen Jahren gibt es noch keinen Gewinn, was die meisten Menschen verunsichert. Die Kosten der Rentenversicherung liegen bei etwa drei Prozent, während die Rendite meist ein Prozent nicht überschreitet – also in jedem Fall ein Minusgeschäft für Sie
  • Eine klassische, zinsgebundene Rentenversicherung können Sie nicht einfach an Ihre Lebenssituation anpassen. Wenn Sie beispielsweise ein Kind bekommen oder sich Ihr Einkommen erhöht, können Sie Ihre spätere Rente meist nicht wirklich anpassen. Auch bei der Auszahlung sind Sie an die Vorgaben gebunden, die der Versicherer Ihnen macht. Aus diesen Gründen möchten besonders jüngere Menschen auf eine lukrativere Anlagemöglichkeit umsteigen und beenden die Versicherung vorzeitig
  • Zudem können Sie nie genau wissen, wann Sie mit der Versicherung welche Rendite erzielen und wie hoch diese dann tatsächlich ausfällt. Auch über die Kosten und Gebühren geben Versicherer meist eine eher schwammige Auskunft, um die Kunden nicht schon vor dem Abschluss zu verlieren. Die Gesellschaften selbst begründen das mit dem Prinzip des kollektiven Ansparens, jedoch verlieren hierdurch viele Versicherte das Vertrauen. In anderen Anlagen werden die Rendite und auch die Kosten genau schwarz auf weiß aufgeschlüsselt 

In der zinsgebundenen Rentenversicherung machen Sie beinahe immer einen Verlust. Rechnen Sie doch einfach einmal selbst aus, wie viel von Ihren Einzahlungen sich nach Inflation und Gebühren tatsächlich noch im Vertrag befindet. Es gibt jedoch auch Ausnahmen – denn mit einer modernen Rentenversicherung können Sie auch heute noch gut für die Zukunft aufgestellt sein. Aktuelle Versicherungen ermöglichen beispielsweise ein Investieren in Aktien und ETFs, mit denen Sie auch später noch gut aufgestellt sind! 

3Form und Inhalt – so verfassen Sie Ihre Kündigung der VORSORGE Rentenversicherung

Wenn Sie Ihre VORSORGE Rentenversicherung kündigen möchten, sollten Sie die vom Versicherer für diesen Fall vorgeschriebene Form einhalten. Die entsprechende Vorgabe finden Sie entweder in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, kurz AVB, oder im Versicherungsschein selbst (also der eigentlichen Police). Beachten Sie dabei die folgenden Unterschiede zwischen der Schrift- und der Textform: 

  • Bei der Textform können Sie Ihre VORSORGE Rentenversicherung schriftlich kündigen, also per Brief oder Fax an den Versicherer
  • Bei der Schriftform können Sie sich bei der Kündigung Ihrer VORSORGE Rentenversicherung neben Brief und Fax auch für den elektronischen Weg, etwa die Mail, entscheiden

Wichtig:

Bei der VORSORGE Rentenversicherung ist die Schriftform vorgeschrieben. Neuere Verträge ermöglichen auch eine elektronische Kündigung, hierzu sollten Sie aber einen genauen Blick in die Police werfen. Nur so gehen Sie auf Nummer sicher und vermeiden Fehler, die Sie mitunter teuer zu stehen kommen!

Halten Sie die Form, die die VORSORGE vorgibt, unbedingt ein. Formverstöße führen dazu, dass Ihre Kündigung keine Wirksamkeit entfaltet – selbst dann nicht, wenn sie pünktlich bei der Versicherungsgesellschaft eingeht. Außerdem werden Sie vom Versicherer in der Regel nicht auf die Unwirksamkeit der Kündigung hingewiesen, sodass Sie die Kündigungsfrist möglicherweise bereits verpasst haben, wenn Sie den Fehler bemerken. 

Sorgen Sie bei schriftlichen Kündigungen außerdem für einen Zugangsnachweis, da Sie den Eingang beim Versicherer im Zweifel belegen müssen. helpcheck empfiehlt hierfür das Fax – respektive den Faxbericht als Nachweis – oder das Einschreiben, im Optimalfall mit Rückschein. Den Zugangsnachweis sollten Sie mindestens so lange aufheben, bis Ihnen der Versicherer die Kündigung bestätigt hat. 

Was den Inhalt der Kündigung angeht, machen die wenigsten Versicherungsunternehmen konkrete Vorgaben. Sie sollten aber bedenken, dass man Ihr Anschreiben sofort und ohne Probleme verstehen sollte. Daher empfehlen wir Ihnen, mindestens auf die folgenden Punkte einzugehen, wenn Sie Ihre VORSORGE Rentenversicherung kündigen: 

  1. Geben Sie alle relevanten Daten an. Dazu gehören nicht nur Name, Anschrift, Geburtsdatum und telefonische Erreichbarkeit, sondern auch Vertragsinformationen wie Kunden- und Versicherungsnummer. Mit diesen Angaben ermöglichen Sie dem Versicherer eine schnelle Zuordnung Ihrer Kündigung.
  2. Geben Sie einen konkreten Kündigungstermin an, sofern Sie Ihre VORSORGE Rentenversicherung nicht zum nächstmöglichen Zeitpunkt (entspricht dem Ende der Versicherungsperiode) kündigen.
  3. Verwenden Sie den Begriff „Kündigung“ mindestens einmal im Schreiben. Denn die Erfahrung zeigt, dass Fehler bei der Auslegung von Anträgen aller Art keine Seltenheit sind. 
  4. Bitten Sie den Versicherer um eine schriftliche oder elektronische Bestätigung Ihrer Kündigung. Entsorgen Sie den Zugangsnachweis erst, wenn Sie diese vom Versicherungsunternehmen erhalten haben. 
  5. Fordern Sie den Versicherer auf, den Rückkaufswert der VORSORGE Rentenversicherung zu berechnen und an Sie auszuzahlen. Geben Sie gegebenenfalls die Bankverbindung an, soweit sie nicht schon vorliegt. 
  6. Unterschreiben Sie Ihre schriftliche (nicht elektronische) Kündigung händisch.

So vermeiden Sie zeitaufwendige und nervige Rückfragen und sorgen dafür, dass die Kündigung Ihrer privaten Rentenversicherung schnell bearbeitet werden kann. Sollten Sie nichts vom Versicherer hören, fragen Sie am besten einfach persönlich oder telefonisch nach. 

4VORSORGE Rentenversicherung kündigen – Auszahlung des Rückkaufswertes 

Entscheiden Sie sich dazu, Ihre VORSORGE Rentenversicherung zu kündigen, erhalten Sie vom Versicherer den sogenannten Rückkaufswert der Police ausgezahlt (§ 169 Absatz 1 VVG). Dieser wird nach versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnet, wobei der Versicherer bei der Berechnung alle anfallenden Vertragskosten, die eingezahlten Beiträge sowie erhaltene Überschüsse und Zinsen berücksichtigt.

Da der Versicherer bei der Ermittlung des Rückkaufswertes transparent und nachprüfbar vorgehen muss, hat der den konkreten Berechnungsweg offenzulegen. Dies tut er mit seinen Technischen Berechnungsgrundlagen (TBG), die  Sie bei Bedarf einsehen können. Sie sind Teil des Versicherungsvertrages. Nach § 169 Absatz 3 VVG können Sie bei der Berechnung des Rückkaufswertes von folgender – vereinfacht dargestellter – Formel ausgehen: 

Formel:

Summe der Beiträge (ohne Risikoanteile, die zum Beispiel auf einen mitversicherten BU-Schutz entfallen) – Abschluss- und Verwaltungskosten + Überschüsse und Zinsen = Rückkaufswert – Stornopauschale = Auszahlungssumme 

Der Abzug einer zusätzlichen Stornopauschale (Kündigungsgebühr) ist nur möglich, wenn diese der Höhe nach angemessen ist und vertraglich (im Vorfeld) vereinbart wurde, § 169 Absatz 5 VVG. Außerdem muss der Auszahlungsbetrag bei mindestens 50 Prozent der eingezahlten Beiträge liegen. Enthaltene Risikoanteile, wie beispielsweise bei einem mitversicherten BU-Schutz anfallen, bleiben außen vor, da Sie den entsprechenden Versicherungsschutz bereits erhalten haben. 

Der Rückkaufswert wird an die bezugsberechtigte Person im Sinne des § 159 Absatz 1 bis 3 VVG überwiesen. Im Schnitt dauert es rund zwei Wochen, bis die Überweisung eingeht, da der Versicherer den Auszahlungsbetrag erst am letzten Tag der Versicherungsperiode berechnen kann. 

5Unterschiede zwischen ordentlicher und außerordentlicher Kündigung der Police

Wie die meisten Verträge, können Sie auch Ihre VORSORGE Rentenversicherung ordentlich und außerordentlich kündigen. Für beide Fälle gelten die besonderen Vorgaben des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG), die den Versicherer einerseits einschränken, Ihnen aber auch einen verbindlichen rechtlichen Rahmen abstecken. Als Kundin oder Kunde können Sie sich bei allen Versicherungsunternehmen auf die einheitlichen Normen des VVG verlassen. 

Grundsätzlich gilt:

Eine außerordentliche Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich. Dieser ist bei der Kündigung anzugeben, da der Versicherer sonst davon ausgeht, dass Sie Ihre VORSORGE Rentenversicherung ordentlich kündigen möchten. 

VORSORGE Rentenversicherung ordentlich kündigen 

Eine ordentliche Kündigung ist bei der privaten VORSORGE Rentenversicherung immer zum Ende des sogenannten Versicherungsjahres (der Versicherungsperiode im Sinne des § 12 VVG) möglich. Sie dauert 12 Monate, beginnt mit dem Abschluss der Police und endet, soweit keine abweichenden Vereinbarungen bestehen, exakt ein Jahr später. Da Sie Ihre Rentenversicherung aber nur selten am 01.01. eines Jahres abschließen, weicht das Versicherungsjahr meist vom Kalenderjahr ab. 

Einige Versicherer geben daher eine abweichende Versicherungsperiode vor. Sie vereinbaren mit Ihnen, dass das erste Versicherungsjahr entsprechend abgekürzt wird und bereits am 31.12. endet. Alle folgenden Versicherungsperioden dauern dann 12 Monate und entsprechen exakt dem Kalenderjahr. 

Außerdem:

Sie müssen die Kündigungsfrist nach § 11 Absatz 3 VVG einhalten. Bei der VORSORGE Rentenversicherung dauert diese Frist drei Monate. Sie bezieht sich aufs Ende der Versicherungsperiode. 

Beispiel: Sie haben Ihre VORSORGE Rentenversicherung am 01.09. abgeschlossen, eine abweichende Versicherungsperiode wurde nicht vereinbart. Dadurch endet das Versicherungsjahr am 31.08. des Folgejahres. Drei Monate vorher, am 31.05., beginnt die Kündigungsfrist zu laufen. Ihre Kündigung muss daher spätestens Ende Mai bei der Versicherungsgesellschaft eingehen. 

Kommt das Kündigungsschreiben zu spät an (maßgeblich ist immer der Eingang beim Versicherer), wird es entsprechend später wirksam. Achten Sie daher unbedingt auf die Einhaltung der Kündigungsfrist und stellen Sie durch einen Zugangsnachweis sicher, dass Sie den Eingang beim Versicherer im Zweifel beweisen können! 

VORSORGE Rentenversicherung außerordentlich kündigen 

Möchten Sie Ihre VORSORGE Rentenversicherung außerordentlich kündigen, benötigen Sie im ersten Schritt einen triftigen Kündigungsgrund. Diesen regelt das VVG in § 40, wobei der Versicherer freiwillig weitere Gründe zulassen kann. So ist eine außerordentliche Kündigung teilweise auch bei einem Todesfall des Versicherungsnehmers möglich; eine Verpflichtung, diese Gründe ebenfalls zuzulassen, besteht vonseiten des Gesetzgebers allerdings nicht. 

Nach § 40 Absatz 1 und 2 VVG sind die Voraussetzungen für eine Sonderkündigung erfüllt, wenn der Versicherer beabsichtigt, den Versicherungsvertrag zu Ihren Ungunsten anzupassen. Er muss also entweder eine Leistungsreduzierung oder eine Beitragserhöhung, in beiden Fällen jeweils ohne Anpassung der anderen Komponente, durchführen. Die Ankündigung muss dabei mindestens einen Monat vor der Umsetzung erfolgen, § 40 Absatz 1 Satz 2 VVG.

Entsprechend haben Sie im Schnitt einen Monat Zeit, Ihre VORSORGE Rentenversicherung außerordentlich zu kündigen. Bezeichnen Sie die Sonderkündigung dabei unbedingt als solche, da der Versicherer sonst von einer ordentlichen Kündigung ausgehen wird! 

6Todesfall beim Versicherungsnehmer – Besonderheiten bei der Rentenversicherung?

Verschiedenste Policen, die ein höchst individuelles Risiko absichern – zum Beispiel die private Kranken- und Unfallversicherung – werden vom Versicherer aufgelöst, wenn die versicherte Person (die in der Regel auch Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer ist) stirbt. Gleichzeitig müssen keine Beiträge mehr für die Versicherung gezahlt werden, da der Versicherungsschutz ohne Gegenleistung wegfällt. 

Hinweis:

Anders sieht es bei einer privaten VORSORGE Rentenversicherung aus. Sie geht im Rahmen der Erbfolge auf die Erben über. 

Die Erben führen den Versicherungsvertrag mit allen Rechten und Pflichten fort, sie erben also das gesamte Vertragsvermögen. Daher können Sie eine geerbte VORSORGE Rentenversicherung auch kündigen, Sie sollten dabei aber zusätzlich die folgenden Punkte beachten: 

  • Informieren Sie den Versicherer rechtzeitig über den Erbfall; denken Sie auch an entsprechende Nachweise, zum Beispiel den Erbschein
  • Passen Sie die Bankverbindung an, um sicherzustellen, dass der Rückkaufswert auf das richtige Konto überwiesen wird 

Möglicherweise hat der verstorbene Versicherungsnehmer ein abweichendes Bezugsrecht vereinbart. Dieses bleibt bis zur aktiven Anpassung bestehen, wobei Sie unter Umständen die Zustimmung des aktuellen Bezugsrechtsinhabers benötigen (§ 159 Absatz 3 VVG). Das abweichende Bezugsrecht gilt auch im Fall der Kündigung, dann allerdings nicht für die Ablaufleistung, sondern für den Rückkaufswert. 

7VORSORGE Rentenversicherung kündigen oder widerrufen? 

Grundsätzlich entscheiden Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer jederzeit selbst, ob Sie Ihre VORSORGE Rentenversicherung kündigen möchten oder nicht. Als Laie sind Sie aber regelmäßig kaum in der Lage, die konkreten Folgen Ihrer Entscheidung abzuschätzen – denn hierfür ist eine versicherungsmathematische Berechnung der entsprechenden Auszahlungsbeträge erforderlich. 

Bei helpcheck prüfen erfahrene Anwälte für Versicherungsrecht Ihren Vertrag auf Herz und Nieren. So stellen wir sicher, dass Sie die für Sie günstigste Entscheidung treffen! 

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Die Kündigung – und warum hier meist hohe Verluste entstehen 

Die Kündigung einer privaten Rentenversicherung geht schnell über die sprichwörtliche Bühne. Denn meist reicht hier ein kurzes Schreiben an den Versicherer aus. Dieser übernimmt alle weiteren Schritte, berechnet und überweist den Rückkaufswert. Am Ende sind Sie den Vertrag los und mussten sich – bis auf das Anschreiben selbst – um wenig bis nichts kümmern. 

Aber: Mit diesem vermeintlichen Komfort sind in der Regel immense Verluste verbunden. Sie entstehen durch die Art und Weise, auf die der Versicherer den Rückkaufswert berechnet. 

Der Versicherer schaut sich beim Abschluss der Police alle vereinbarten Einzahlungen und den Zinssatz an. Hieraus berechnet er das voraussichtliche Endvermögen, also die Ablaufleistung, die sich nach – beispielsweise – 40 Jahren in der Police befinden wird. Auf dieser Grundlage berechnet das Versicherungsunternehmen dann die anfallenden Kosten, in der Regel anhand eines Prozentsatzes. 

Wenn Sie Ihre VORSORGE Rentenversicherung nun kündigen, werden all diese Kosten in voller Höhe vom (entsprechend niedrigeren) Vertragsvermögen abgezogen. Dadurch steigt die Kostenquote rapide an, oft auf über 50 Prozent. 

Daher raten wir von einer Kündigung ab. Lassen Sie Ihre VORSORGE Rentenversicherung stets von erfahrenen Experten prüfen!

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Ein Paar prüft ihre Vertragsunterlagen

Der „ewige Widerruf“ – Ihr sprichwörtlicher Joker in der Hinterhand!

Im Allgemeinen können auch Lebens- und Rentenversicherungen innerhalb einer definierten Frist (Widerrufsfrist) widerrufen, also rückabgewickelt, werden. Bei den meisten Policen dauert diese Frist 30 Tage, sie beginnt mit dem Zugang aller Vertragsunterlagen beim Versicherungsnehmer (§§ 8 Absatz 1 und 2, 152 Absatz 1 VVG). Die Ausübung des Widerrufsrechts führt zu einer vollständigen Rückabwicklung der gesamten Police.

Voraussetzung für den Beginn der Widerrufsfrist ist allerdings unter anderem eine Widerrufsbelehrung, die dem Deutlichkeitsgrundsatz des § 8 Absatz 2 Nummer 2 VVG entspricht. Fehlt eine solche Belehrung, kann es nicht zu einem Beginn – und damit auch nicht zum Ende – der Widerrufsfrist kommen (BGH vom 07.05.2014, Az. IV ZR 76/11). Als Kundin oder Kunde haben Sie entsprechend ein „ewiges Widerrufsrecht“. 

Dieser „ewige Widerruf“ ist vor allem im direkten Vergleich mit der meist teuren Kündigung mit immensen Vorteilen verbunden: 

  • Sie erhalten alle eingezahlten Beiträge wieder ausgezahlt. Außerdem überweist der Versicherer die Kosten wieder zurück, ihr Einbehalt ist mit Ausnahme der Risikoanteile unzulässig 
  • Der Widerruf wird sofort wirksam, sodass Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer nicht bis zum Ende der Versicherungsperiode warten müssen 
  • Ihnen stehen die gesamten Zinsen, die der Versicherer mit Ihren Beiträgen erwirtschaftet hat, zu. Es gibt keine Begrenzung auf den Garantiezins 

So erhalten Kunden, die ihre VORSORGE Rentenversicherung nicht kündigen, sondern widerrufen, schnell mehrere tausend oder gar zehntausend Euro über dem Rückkaufswert ausgezahlt!

Lassen Sie Ihre VORSORGE Rentenversicherung noch heute kostenfrei prüfen. Unser Honorar berechnet sich ausschließlich anhand des erzielten Mehrwertes, also der Differenz zwischen Auszahlung bei Kündigung und Auszahlung durch den Widerruf. Sie können somit nur gewinnen! Unterlagen jetzt elektronisch oder per Post einreichen!

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Häufige Fragen zu VORSORGE Rentenversicherung kündigen

Warum kündigen viele Menschen ihre VORSORGE Rentenversicherung frühzeitig?

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In welcher Form sollte ich meine VORSORGE Rentenversicherung kündigen?

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Aktuelle Urteile

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September 2022

Landgericht Zwickau

  • 1.000 € Schadensersatz (Versäumnisurteil)
  • Facebook ist selbst für das Datenleck verantwortlich
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August 2023
"Von den Datenlecks hört man ja ständig, aber alleine habe ich mir nicht zugetraut, was dagegen zu machen. Aber wenn es so eine einfache Möglichkeit gibt, ist das mal einen Versuch wert finde ich. Ein Ergebnis habe ich aber noch nicht."
Darius T.
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Oktober 2022

Landgericht Oldenburg

  • 3.000 € Schadensersatz wegen Verletzung der DSGVO
  • Zuzüglich Zinsen von 4,12 % seit Klageerhebung
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August 2023
"Der Kontakt war bisher sehr freundlich. Mein Verfahren läuft noch, also kann ich noch nichts zum Ergebnis sagen, aber ich fühle mich gut aufgehoben. Man merkt, dass Sie viel Erfahrung haben. Danke."
Alexandra M.
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Mai 2023

Landgericht Stuttgart

  • 500 € Schadensersatz wegen erhaltener Werbeanrufe
  • Es wurde ein "systematischer Verstoß" gegen die DSGVO festgestellt

Aktuelle Urteile

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November 2021

Landgericht Traunstein

  • Klage auf Rückabwicklung einer Debeka Lebensversicherung
  • Erhalt von 35% zusätzlicher Nutzungsentschädigung
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November 2021
“Durch helpcheck konnte ich aus drei bereits gekündigten Verträgen nachträglich eine Summe von über 30.000 Euro geltend machen. Ich habe mit dem Geld nicht mehr gerechnet. Vielen Dank!”
Ralf P.
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October 2021

Landgericht Traunstein

  • Klage auf Rückabwicklung einer AachenMünchener Lebensversicherung
  • Erhalt von 27% zusätzlicher Nutzungsentschädigung
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März 2023
“Ich habe HelpCheck genutzt, um meine Lebensversicherung auszuzahlen, und ich bin absolut begeistert von dem Service. Die Auszahlung verlief reibungslos und ich habe mein Geld schneller erhalten, als ich es erwartet hatte”
Tobias E.
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September 2022

Amtsgericht Aachen

  • Klage auf Rückabwicklung einer Proxalto Lebensversicherung
  • Erhalt von 2.700 € Nutzungsentschädigung und Rückerstattung

Aktuelle Urteile & Bewertungen

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April 2022

Oberlandesgericht Frankfurt

Klage gegen Bwin
Der Anbieter wurde zur Rückzahlung von Spielverlusten i. H. v. 12.000 € verurteilt
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März 2022
“Ich habe nicht damit gerechnet, dass es wirklich so einfach geht, aber: Vom gesamten Ablauf bis hin zum Ergebnis war ich durchweg positiv überrascht.”
Norbert K.
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Januar 2021

Oberlandesgericht München

Klage gegen Mr. Green
Spielverluste i. H. v. 11.760 € müssen durch Mr. Green zurückgezahlt werden
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März 2022
“Mit Hilfe von helpcheck konnte ich einen vierstelligen Betrag zurückfordern und das ganz einfach und ohne großen Aufwand. Sehr empfehlenswerter Service!”
David S.
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Juni 2021

Landgericht Coburg

Klage gegen BWIN
BWIN wurde zur Rückzahlung von Verlusten i. H. v. 4.900 € verurteilt
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Juni 2021

Landgericht Coburg

Klage gegen BWIN
BWIN wurde zur Rückzahlung von Verlusten i. H. v. 4.900 € verurteilt

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