Private Rentenversicherungen gehören zu den Lebensversicherungen. Daher haben Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer jederzeit die Möglichkeit, Ihre Volksfürsorge Rentenversicherung zu kündigen
Die Kündigung führt stets zur Auszahlung des sogenannten Rückkaufswerts. Da der Versicherer das Vertragsvermögen aber um verschiedenste Abzüge reduziert, entsteht hier nicht selten ein hoher Verlust
Bei einem „ewigen Widerruf“ darf der Versicherer kaum Kosten abziehen und muss außerdem eine höhere Rendite auszahlen. Im Schnitt erhalten Sie mehrere tausend oder sogar zehntausend Euro über dem Rückkaufswert. Hintergrund sind fehlerhafte Widerrufsbelehrungen
Erhalten Sie mit einem Widerruf Ihrer Rentenversicherung in nur drei Schritten einen Großteil Ihrer Beiträge zuzüglich Zinsen zurück.
1Kapitallebens- und Rentenversicherung – die wichtigsten Unterschiede
Sowohl klassische Kapitallebensversicherungen als auch private Rentenversicherungen fallen unter den Oberbegriff der „Lebensversicherung“. Dies gilt im Übrigen auch für Policen wie die Berufsunfähigkeits- oder eine Unfallversicherung, da diese sogenannte „biometrische Risiken“ absichern.
Der Vermögensaufbau funktioniert bei einer privaten Renten- ähnlich wie bei der Kapitallebensversicherung. Sie zahlen über eine gewisse Zeit Beiträge ein, die der Versicherer entsprechend der Vereinbarung anlegt und verzinst. Am Ende der Vertragslaufzeit steht das Endkapital dann für die Auszahlung zur Verfügung und wird
bei der Kapitallebensversicherung in einer Summe an den Bezugsberechtigten ausgezahlt.
bei der privaten Rentenversicherungals lebenslange, monatliche Leibrente an den Bezugsberechtigten überwiesen.
Die Rentenversicherung sichert damit das sogenannte Langlebigkeitsrisiko ab. Denn ohne die Versicherung könnte es passieren, dass das Vermögen verbraucht ist, der Versicherungsnehmer aber noch lebt. Eine private Rentenversicherung zahlt die Rente aber lebenslang, sodass ein solcher Engpass nicht entstehen kann.
Wie hoch die Rente ausfällt, richtet sich dabei nach dem Rentenfaktor. Er sagt aus, welche monatliche Rente Sie je 10.000 Euro Vertragsvermögen erhalten können. Haben Sie einen Rentenfaktor von 30 vereinbart und 100.000 Euro Vermögen, erhalten Sie monatlich 300 Euro (100.000 Euro / 10.000 Euro x 30).
Dazu:
Viele Rentenversicherungen bieten mittlerweile aber auch die Möglichkeit der Kapitalauszahlung (sog. Kapitalwahlrecht).
2Warum immer mehr Kunden ihre Volksfürsorge Rentenversicherung kündigen
Für die steigende Anzahl von Kündigungen gibt es gerade im Lebens- und Rentenversicherungsbereich verschiedenste Gründe. Sie werden immer wieder statistisch erfasst. Dabei sind es vor allem drei Punkte, die dazu führen, dass Kunden ihre Volksfürsorge Rentenversicherung kündigen möchten.
Zum einen sind es die hohen Kosten, die viele Kunden mittlerweile abschrecken. Denn viele Policen weisen eine Kostenquote von zwei oder mehr Prozent über die gesamte Vertragslaufzeit auf. Gerade in den ersten Jahren ziehen Versicherer dabei oft mehrere tausend Euro unmittelbar von den Einzahlungen ab. So steht direkt weniger Geld für die – ohnehin magere – Verzinsung zur Verfügung. Viele private Rentenversicherungen sind gegenüber anderen Geldanlagen nicht mehr konkurrenzfähig.
Auch die sinkenden Zinsen spielen eine wichtige Rolle. Denn der aktuelle Leitzins, den die EZB vorgibt, liegt bei 0,25 Prozent pro Jahr (2022). Gleichzeitig erhalten Kunden niedrigere oder gar keine Überschussbeteiligungen, da die Versicherungsgesellschaften ihre Jahresgewinne vor allem für höher verzinste Altverträge benötigen. Beide Faktoren wirken sich vor allem gemeinsam mit den Kosten auf die Rendite aus und führen bei vielen Verträgen zu einem Verlust.
Gleichzeitig bieten ältere Rentenversicherungen keine Flexibilität. Als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer können Sie das Vermögen etwa nicht in (andere) Fonds umschichten oder kostengünstiger anlegen.
3Form und Inhalt – so kündigen Sie Ihre Volksfürsorge Rentenversicherung rechtssicher!
Möchten Sie Ihre Volksfürsorge Rentenversicherung kündigen, sollten Sie in erster Linie die vom Versicherer vorgegebene Form beachten. Sie findet sich in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) oder im Versicherungsschein (= der eigentlichen Police) selbst. Unterschieden wird dabei zwischen Kündigungen in Textform und solchen in Schriftform:
Bei der Textform sind Brief, Fax und Mail zugelassen. Sie können Ihre Police auch auf andere (elektronische) Weise, etwa über das Online-Portal des Versicherers, kündigen
Bei der Schriftform können Sie den Vertrag nur per Brief und Fax kündigen. Elektronische Kündigungen sind unwirksam
Halten Sie die Form unbedingt ein. Ein Formfehler führt zur Unwirksamkeit Ihrer Kündigung, worauf Sie aber nur wenige Versicherungsgesellschaften hinweisen.
Wichtig:
Ihre Volksfürsorge Rentenversicherung können Sie nur schriftlich kündigen. Senden Sie also einen Brief oder ein Fax an den Versicherer oder geben Sie Ihre Kündigung persönlich ab.
Stellen Sie außerdem sicher, dass Sie den Zugang des Kündigungsschreibens bei der Versicherungsgesellschaft beweisen können. Denn im Zweifel liegt die Beweispflicht immer beim Absender, wenn der Versicherer etwa behauptet, er habe Ihre Kündigung erst nach dem Ende der Frist erhalten. Als Nachweise bieten sich beim Fax der Faxbericht und bei postalischer Kündigung das Einschreiben mit Rückschein an. Den Zugang einer elektronischen Kündigung müssen Sie nicht beweisen.
Unser Tipp:
Heben Sie den Zugangsnachweis bis zum Eingang der Kündigungsbestätigung auf. So sind Sie auf der sicheren Seite.
Inhaltlich machen Versicherer in der Regel keine Vorgaben zur Kündigung. Dies gilt auch bei der Volksfürsorge Rentenversicherung, allerdings empfehlen wir dennoch, einige Punkte zu beachten. Denn auf diese Weise erleichtern und beschleunigen Sie die Bearbeitung Ihres Anliegens durch die Versicherungsgesellschaft:
Geben Sie Ihre persönlichen Daten vollständig und richtig an. Dazu gehören insbesondere Name und Anschrift. Außerdem sollten Sie Versicherungs- und Kundennummer erwähnen, um eine schnelle Zuordnung zu ermöglichen.
Nutzen Sie stets den Begriff „Kündigung“ und vermeiden Sie auf diese Weise eine abweichende Auslegung Ihres Anliegens.
Geben Sie einen konkreten Kündigungstermin an oder kündigen Sie zum Ende der Versicherungsperiode (= nächstmöglicher Zeitpunkt).
Bitten Sie den Versicherer, Ihnen die Kündigung schriftlich zu bestätigen und den Rückkaufswert zu überweisen. Sollte der Versicherungsgesellschaft die aktuelle Bankverbindung nicht bekannt sein, teilen Sie sie ihr mit.
Geben Sie bei außerordentlichen Kündigungen immer den Kündigungsgrund an – dieser ist gesetzlich vorgeschrieben.
Unterschreiben Sie Ihre Kündigung persönlich oder nutzen Sie eine digitale Signatur.
4Außerordentliche und ordentliche Kündigung: Die wichtigsten Unterschiede
Wie die meisten Verträge, können Sie Ihre Volksfürsorge Rentenversicherung auf zwei Arten kündigen. Einerseits mit der außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund, andererseits mit der voraussetzungslosen, ordentlichen Kündigung. Die entsprechenden Rechtsgrundlagen zu beiden Kündigungsarten finden Sie im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und in den AVB der Versicherungsgesellschaft.
Außerordentliche Kündigung der Volksfürsorge Rentenversicherung
Für die außerordentliche Kündigung brauchen Sie einen der in § 40 Abs.1 und 2 VVG normierten Kündigungsgründe. Diese sind:
Leistungsanpassung zu Ihren Ungunsten ohne entsprechende Beitragsänderung
Beitragserhöhung ohne entsprechende Leistungsanpassung zu Ihren Gunsten
Der Versicherer ändert den ursprünglichen Vertrag also zu Ihrem Nachteil ab. Auf das mit der Änderung verbundene Sonderkündigungsrecht muss er Sie nach § 40 Abs.1 Satz 2 VVG mindestens einen Monat vor der Anpassung hinweisen. Ihre Sonderkündigung können Sie dann bis zu diesem Zeitpunkt aussprechen, im Anschluss endet das Recht zur außerordentlichen Kündigung allerdings wieder.
Hinweis:
Benennen Sie die außerordentliche Kündigung auch als solche. So vermeiden Sie, dass der Versicherer von einer ordentlichen Kündigung ausgeht!
Von § 40 VVG sind vor allem Lebens- und Rentenversicherungen betroffen, die mit Zusatzbausteinen wie einem BU-Schutz oder einer Hinterbliebenenversorgung kombiniert wurden. Sofern Sie den Baustein nicht getrennt von der eigentlichen Versicherung auflösen können, bezieht sich das Sonderkündigungsrecht auf beide Bestandteile der Police.
Ordentliche Kündigung der Volksfürsorge Rentenversicherung
Um Ihre Volksfürsorge Rentenversicherung ordentlich kündigen zu können, ist kein besonderer Grund erforderlich. Die Kündigung ist vielmehr immer zum Ende der Versicherungsperiode, die auch „Versicherungsjahr“ genannt wird, möglich (§ 168 Abs.1 VVG). Zum Ende der laufenden Periode wird sie aber nur wirksam, wenn sie den Versicherer innerhalb der ein- bis dreimonatigen Kündigungsfrist erreicht (§ 11 Abs.3 VVG). Die geltende Frist finden Sie in den AVB.
Es gilt:
Bei der Volksfürsorge Rentenversicherung dauert die Kündigungsfrist üblicherweise drei Monate!
Vom Ende des Versicherungsjahres rechnen Sie drei Monate zurück und erhalten den Tag, an dem Ihre Kündigung spätestens beim Versicherer ankommen muss. Die Versicherungsperiode dauert maximal und regelmäßig 12 Monate, kann aber durch Vereinbarung mit dem Versicherer auch kürzer ausfallen (§ 12 VVG). Üblicherweise endet das Versicherungsjahr immer exakt 12 Monate nach dem Abschluss.
Beispiel: In Ihrer Rentenversicherung ist als Beginn der Laufzeit der 01.12. angegeben. Am 30.11. des Folgejahres endet damit die Versicherungsperiode. Drei Monate vorher, spätestens am 31.08, muss Ihre Kündigung dem Versicherer zugehen.
Gilt eine abweichende Versicherungsperiode, müssen Sie die Kündigungsfrist entsprechend anders berechnen. Einige Versicherer legen etwa fest, dass alle Versicherungsjahre am 31.12. enden – die erste Periode ist dann entsprechend kürzer. Bei einer dreimonatigen Frist haben Sie dann bis 30.09. des jeweiligen Jahres Zeit, Ihre Volksfürsorge Rentenversicherung zu kündigen.
Hinweis:
Die Kündigungsfrist ist eingehalten, wenn die Kündigung dem Versicherer zugeht. Wann Sie sie absenden oder wann das Schreiben bearbeitet wird, spielt keine Rolle.
5Volksfürsorge Rentenversicherung kündigen – die Auszahlung des Rückkaufswerts
Kündigen Sie Ihre Volksfürsorge Rentenversicherung, zahlt der Versicherer den Rückkaufswert aus – dazu ist er nach § 169 Abs.1 VVG verpflichtet. Der Auszahlungsbetrag wird von der Versicherungsgesellschaft dabei nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt. Er steht unmittelbar der oder dem Bezugsberechtigten zu – das ist die Person, die auch die Rente erhalten würde.
Tipp: Die genaue Berechnung des Rückkaufswerts können Sie in den Technischen Berechnungsgrundlagen der Volksfürsorge AG nachlesen. Wir beschränken uns hier auf die Grundformel.
Die allgemeine Formel für die Ermittlung lautet:
Rückkaufswert = Summe der Versicherungsbeiträge (ohne BU-Schutz und andere Zusatzversicherungen) – Abschluss- und Verwaltungskosten + Überschüsse und Zinsen
Alle Zu- und Abflüsse sind dabei bis zum Kündigungsstichtag, im Regelfall also dem Ende der Versicherungsperiode, zu berechnen.
Der Versicherer kann vom Rückkaufswert eine Stornopauschale (= Kündigungsgebühr) abziehen, wenn
sie vertraglich vereinbart wurde und
der Höhe nach angemessen ist
und dadurch ein Mindest-Rückkaufswert von 50 Prozent der Beiträge nicht unterschritten wird (§ 169 Abs.5 VVG). Liegt eine der Voraussetzungen nicht vor, ist der Abzug einer zusätzlichen Gebühr ausgeschlossen.
Im Schnitt warten Sie rund zwei Wochen auf die Überweisung der Versicherungsgesellschaft, da sie den Rückkaufswert erst am Ende der Versicherungsperiode berechnen kann.
6Kündigen oder widerrufen – Ihre Optionen im Überblick
Grundsätzlich können Sie Ihre Volksfürsorge Rentenversicherung jederzeit kündigen. Allerdings ist die Kündigung dabei nicht immer der beste Weg. Denn mit dem weniger bekannten „ewigen Widerruf“ holen Sie in der Regel deutlich mehr aus Ihrer Police. Durch rechtliche Fehler in der Widerrufsbelehrung ist er vor allem bei Lebens- und Rentenversicherungen möglich, die zwischen 1994 und 2007 verkauft wurden.
Ein teures Vergnügen: Die Kündigung
Die Kündigung der Rentenversicherung ist vergleichsweise komfortabel, denn ein Schreiben an den Versicherer reicht bereits aus. Allerdings handelt es sich beim Rückkauf gleichzeitig um das sprichwörtliche „teure Vergnügen“, denn Sie müssen sämtliche Abzüge der Versicherungsgesellschaft in Kauf nehmen.
Alle Abschluss- und Verwaltungskosten werden bei Abschluss der Volksfürsorge Rentenversicherung anhand der Vertragslaufzeit, Ihrer Beiträge und dem voraussichtlichen Endvermögen berechnet. Kündigen Sie den Vertrag vorzeitig, reduziert der Versicherer die ermittelten Gebühren nicht – auch wenn Vertragslaufzeit und Vermögen nun entsprechend kürzer bzw. niedriger sind. Die Kosten stehen dadurch in keinem Verhältnis mehr zum tatsächlichen Vertragsguthaben.
Beispiel: Sie haben Ihre Rentenversicherung vor fünf Jahren abgeschlossen, bisher 10.000 Euro eingezahlt und 500 Euro an Zinsen erhalten. An Abschluss- und Verwaltungskosten fallen 4.000 Euro an. Sie erhalten als Rückkaufswert gerade einmal 6.500 Euro und machen damit 3.500 Euro Verlust.
Tipp:
Je früher Sie Ihre Volksfürsorge Rentenversicherung wieder kündigen, desto größer wird der Verlust. helpcheck rät daher von einer frühzeitigen Kündigung ab – prüfen Sie erst Ihre Alternativen!
Ihr Joker in der Hinterhand: Der „ewige Widerruf“
Bei Verträgen aller Art, zu denen auch Versicherungspolicen gehören, hat der Versicherungsnehmer ein 30-tägiges Widerrufsrecht nach § 8 Abs.1 und § 152 Abs.1 VVG. Nachdem Sie alle Unterlagen erhalten haben, beginnt diese Widerrufsfrist. Kommen Dokumente nicht gleichzeitig bei Ihnen an, beginnt sie erst mit Zugang der letzten Unterlagen.
Außerdem ist der Versicherer verpflichtet, Ihnen eine umfassende Widerrufsbelehrungauszuhändigen. Sie muss deutlich hervorgehoben werden und alle relevanten Angaben zur Ausübung des Widerrufsrechts enthalten. Fehlen Angaben, sind sie fehlerhaft oder fehlt schlicht die gesamte Belehrung, kommt es nicht zu einem Beginn der Widerrufsfrist (§ 8 Abs.2 Nr.2 VVG).
Und hier kommt der „Widerrufsjoker“ ins Spiel: Zahlreiche Verträge aus den Jahren 1994 bis 2007 enthalten unwirksame Belehrungen zum Widerrufsrecht. Bei diesen Policen konnte die Widerrufsfrist nie beginnen und damit bis heute nicht enden. Der BGH ist dieser Auffassung gefolgt und hat das „ewige Widerrufsrecht“ des Versicherungsnehmers bestätigt (Urteil vom 07.05.2014, Az. IV ZR 76/11).
Daraus folgt:
Eine fehlerhafte und damit unwirksame Widerrufsbelehrung führt also dazu, dass Sie Ihre Volksfürsorge Rentenversicherung zeitlich unbeschränkt widerrufen können!
Der Widerruf hat gegenüber der meist teuren Kündigung dabei zahlreiche Vorteile:
Sie erhalten alle Beiträge wieder ausgezahlt. Außerdem steht Ihnen die vom Versicherer mit den Prämien erwirtschaftete Rendite in voller Höhe zu. Der Garantiezins spielt in diesem Fall keine Rolle mehr
Ein Abzug von Abschluss- und Verwaltungskosten ist unzulässig, diese erhalten Sie zurück. Mangels Kündigung darf der Versicherer auch keine Stornokosten in Rechnung stellen
Der Widerruf wird sofort wirksam. Auch hier unterscheidet er sich von der Kündigung, die erst zum Ende der Versicherungsperiode Wirksamkeit entfaltet
Hinweis:
Kunden, die ihre Volksfürsorge Rentenversicherung nicht kündigen und sich stattdessen für den Widerruf entscheiden, erhalten meist tausende Euro über dem Rückkaufswert ausgezahlt.
Lassen Sie Ihre private Rentenversicherung daher am besten noch heute und in wenigen Schritten prüfen:
Zunächst reichen Sie Ihre Vertragsunterlagen auf dem Postweg oder online bei helpcheck ein.
Erfahrene Anwälte für Versicherungsrecht beschäftigen sich mit dem Fall. Sie prüfen, ob die Möglichkeit des „ewigen Widerrufs“ besteht, und berechnen die zu erwartende Auszahlung.
Ist der Fall aussichtsreich, gehen wir gegen den Versicherer vor und setzen den Widerruf durch.
Nur wenn wir am Ende gewinnen und Sie eine Auszahlung erhalten, die höher als der Rückkaufswert ist, fällt ein Honorar an. Es beträgt zwischen 29,75 und 39,75 Prozent des erzielten Mehrwerts.
Sie tragen also keinerlei Kostenrisiko abgesehen von einer möglichen Selbstbeteiligung Ihrer Rechtsschutzversicherung.
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