VGH Provinzial Rentenversicherung kündigen: Höhere Auszahlung erhalten

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Stephanie Prinz
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Stephanie Prinz

Das Wichtigste in Kürze

  • Als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer können Sie Ihre VGH Provinzial Rentenversicherung jederzeit kündigen. Zu beachten gibt es lediglich Form und Frist – Faktoren, die der Versicherer verbindlich vorgeben kann
  • Die Kündigung der VGH Provinzial Rentenversicherung führt zur Auszahlung des Rückkaufswertes. Dabei entsteht in vielen Fällen ein Verlust, da die vom Versicherer abzuziehenden Vertragskosten höher als die erhaltenen Zinsen sind
  • Der Widerruf ist insbesondere bei Rentenversicherungen, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden, möglich. Denn hier haben Versicherer fehlerhafte Widerrufsbelehrungen genutzt 

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1Was unterscheidet Renten- und Kapitallebensversicherungen? 

Rentenversicherungen gehören in der Regel ebenfalls zu den sogenannten Versicherungen auf biometrische Risiken und damit zu den Lebensversicherungen. Sie sind dadurch mit kapitalbildenden Lebensversicherungen vergleichbar, unterscheiden sich aber mit Blick auf die Auszahlung des Vertragsvermögens. Denn bei der Kapitallebensversicherung erhalten Sie die Ablaufleistung in einer Summe, bei der Rentenversicherung zahlt der Versicherer eine lebenslange Rente. 

Dazu:

Damit sichert die private VGH Provinzial Rentenversicherung das sogenannte Langlebigkeitsrisiko ab. Es bezeichnet die Gefahr, dass ein einmal angespartes Vermögen aufgebraucht ist, wenn die versicherte Person noch lebt. 

Private Rentenversicherungen haben damit durchaus eine Daseinsberechtigung. Dennoch sollten Sie auf Faktoren wie Kosten, Rendite und Flexibilität achten – denn Sie wissen heute nicht, was in vielen Jahren oder Jahrzehnten ist! 

2Warum immer mehr Kunden ihre VGH Provinzial Rentenversicherung kündigen

Kaum Menschen schließen heute durch den demografischen Wandel noch eine VGH Provinzial Rentenversicherung ab. Erschwerend für die Versicherer kommt noch hinzu, dass auch die Menge der Kündigungen stetig zunimmt. Die meisten Kündigungen haben persönliche Gründe, doch statistisch stechen drei Gründe zum Ausstieg dennoch heraus:

  • Die fehlende Transparenz schreckt viele Kunden ab, besonders junge Menschen sind deswegen skeptisch. Die Versicherer geben keine klare Auskunft darüber, wann und in welcher Höhe eine Rendite ausfällt – mit der Police planen ist so kaum möglich. Während die Gesellschaften das mit dem Prinzip des kollektiven Ansparens begründen, ist es für viele ein Kündigungsgrund
  • Altmodische, zinsgebundene Rentenversicherungen sind kaum flexibel und anpassungsfähig. Wenn sich Ihre Lebenssituation ändert, bleiben Sie dennoch an die Vorgaben und Regelungen des Versicherers gebunden. Auch alle Auszahlungen werden vom Versicherer bestimmt, was die Kunden weiter skeptisch macht.
  • Auch die Kosten für eine Rentenversicherung sind nicht zu unterschätzen. Diese sind in den letzten 20 Jahren immer weiter gestiegen, während auch die Rendite durch den sinkenden Leitzins immer geringer wird. Die Kosten für eine Rentenversicherung liegen bei etwa zwei bis drei Prozent, während sich die zu erwartende Rendite bei etwa einem Prozent einpendelt – alles in allem also immer ein Minusgeschäft für den Kunden.

Sie können selbst ausrechnen, wie viel Ihrer ursprünglichen Einzahlungen sich tatsächlich noch in der Rentenversicherung befindet, das Ergebnis wird Sie erstaunen. Natürlich gelten alle diese Punkte nicht für jede Rentenversicherung. Mit modernen Policen haben Sie beispielsweise auch die Möglichkeit, in Aktien und ETFs zu investieren, mit welchen Sie deutlich zukunftssicherer aufgestellt sind.

3Form und Inhalt bei Kündigung der Rentenversicherung 

Möchten Sie Ihre VGH Provinzial Rentenversicherung kündigen, müssen Sie dabei – so schreiben es die Versicherer vor – eine bestimmte Form einhalten. Bei der VGH Provinzial finden Sie diese in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB), aber auch in der Police selbst (Versicherungsschein). Praktisch unterschieden wird dabei zwischen Schrift- und Textform, wobei erstere nur Kündigungen per Brief und Fax ermöglicht, letztere aber auch elektronische Kündigungen (etwa per Mail) zulässt.

Es gilt:

Bei der VGH Provinzial Rentenversicherung ist die Schriftform vorgeschrieben.

Der Versicherer muss also zwingend einen Brief oder ein Fax („echtes Schreiben“) von Ihnen erhalten. 

Halten Sie diese Form unbedingt ein. Verstöße führen zu einem Formmangel und im Zweifel immer zur Unwirksamkeit der gesamten Kündigung. Leider gibt es nur wenige Versicherungsgesellschaften, die ihre Kunden auf einen solchen Fehler hinweisen. Am Ende verpassen Sie die Kündigungsfrist, weil Sie den Formfehler erst später bemerken – und der Vertrag läuft mit allen Kosten für mindestens ein Jahr weiter. 

Sorgen Sie außerdem für einen Zugangsnachweis, etwa in Form des Einschreibens (mit Rückschein) oder, indem Sie den Faxbericht aufheben. Denn nur so stellen Sie sicher, dass Sie – dazu sind Sie als Absender verpflichtet – im Zweifel beweisen können, dass der Versicherer Ihre Kündigung auch erhalten hat. Heben Sie den Nachweis mindestens auf, bis Sie die Kündigungsbestätigung erhalten haben.

Tipp:

Bei elektronischen Kündigungen ist der Versicherer in der Beweispflicht, sollte er behaupten, Ihre Kündigung nicht erhalten zu haben. 

Was den Inhalt des Kündigungsschreibens angeht, machen die meisten Versicherungsunternehmen keine spezifischen Vorgaben. Sie sollten aber beachten, dass es gegebenenfalls zu Rückfragen und entsprechenden Verzögerungen kommt, wenn Ihr Schreiben nicht oder falsch verstanden werden kann. Stellen Sie daher sicher, dass Sie in Ihrer Kündigung mindestens auf die folgenden Punkte eingehen: 

  1. Nennen Sie alle persönlichen sowie die Vertragsdaten, vor allem also Anschrift, Name, Erreichbarkeit und Kunden- sowie Versicherungsnummer. So stellen Sie sicher, dass Ihre Kündigung unmittelbar zugeordnet werden kann.
  2. Verwenden Sie den Begriff „Kündigung“, um zu vermeiden, dass der Versicherer Ihr Anliegen falsch versteht oder zum Beispiel als Antrag auf Freistellung von der Beitragszahlung („Vertragspause“) auslegt.
  3. Erwähnen Sie einen konkreten Kündigungstermin oder kündigen Sie Ihre VGH Provinzial Rentenversicherung zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Dies ist in der Regel das Ende der aktuell laufenden Versicherungsperiode.
  4. Bitten Sie den Versicherer, Ihnen die Kündigung möglichst zeitnah und am besten schriftlich zu bestätigen.
  5. Fordern Sie die VGH Provinzial auf, den Rückkaufswert zu berechnen und an Sie auszuzahlen. Beachten Sie, dass die Überweisung immer an die bezugsberechtigte Person geht.
  6. Unterschreiben Sie Ihre Kündigung händisch, sofern Sie Ihre VGH Provinzial Rentenversicherung schriftlich kündigen.

Prüfen Sie die Kündigungsbestätigung genau, insbesondere mit Blick auf die Wirksamkeit der Kündigung. Anschließend sollten Sie sie gut aufbewahren, den Zugangsnachweis – zum Beispiel den Rückschein des Einschreibens – können Sie entsorgen. Sollten Sie nichts vom Versicherer hören, fragen Sie einmal persönlich nach. In der Regel erhalten Sie am Telefon eine verbindliche Auskunft zum aktuellen Stand der Bearbeitung Ihrer Kündigung.

4VGH Provinzial Rentenversicherung kündigen: Die geltenden Fristen

Wie bei nahezu allen Verträgen, müssen Sie auch bei einer Kündigung Ihrer VGH Provinzial Rentenversicherung bestimmte Fristen (Kündigungsfristen) einhalten. Dabei gelten stets die einheitlichen Vorgaben des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG), von denen der Versicherer lediglich zu Ihren Gunsten abweichen kann. Die tatsächlich geltenden Regelungen entnehmen Sie daher nicht dem Gesetz, sondern dem Versicherungsschein – also der eigentlichen Police. 

Hinweis:

Zu unterscheiden ist zwischen ordentlicher und außerordentlicher Kündigung. Nur für die ordentliche (reguläre) Kündigung der Rentenversicherung benötigen Sie einen Kündigungsgrund. 

VGH Provinzial Rentenversicherung ordentlich kündigen 

Ordentliche Kündigungen sind bei der privaten Rentenversicherung immer zum Ende der sogenannten Versicherungsperiode möglich (§ 168 Absatz 1 VVG). Denn hier handelt es sich in der Regel um Versicherungsverträge, die eine laufende (monatliche oder jährliche) Beitragszahlung vorsehen. Die Versicherungsperiode wird auch „Versicherungsjahr“ genannt, dauert 12 Monate und beginnt mit Ihrer Unterschrift auf dem Versicherungsvertrag (§ 12 VVG).

Die Kündigungsfrist legt der Versicherer zwar selbst fest, er muss dabei aber den gesetzlichen Rahmen von ein bis drei Monaten beachten (§ 11 Absatz 3 VVG). Eine Kündigungsfrist darf also weder kürzer noch länger festgelegt werden, weshalb sich die Frist von drei Monaten als in der Praxis üblich etabliert hat. 

Dazu:

Auch bei der VGH Provinzial Rentenversicherung dauert die Kündigungsfrist entsprechend drei Monate.  

Ihre Kündigung muss also drei Monate vor dem Ende des jeweiligen Versicherungsjahres beim Versicherer eingehen. Haben Sie die Police am 01.06. abgeschlossen, endet die Versicherungsperiode am 31.05. des Folgejahres. Drei Monate vorher, am 28.02. des jeweiligen Jahres, endet die maßgebliche Kündigungsfrist. Etwas anderes gilt nur, wenn Sie mit dem Versicherungsunternehmen eine kürzere Versicherungsperiode vereinbart haben. 

Halten Sie die jeweils geltenden Fristen unbedingt ein. Ihre Kündigung wird sonst erst ein Jahr später, also zum Ende der folgenden Versicherungsperiode, wirksam. Der Vertrag läuft dann mit allen Kosten weiter.  

Für die Einhaltung der Frist ist der Zugang des Schreibens beim Versicherer maßgeblich. Wann Sie es absenden oder zu welchem Zeitpunkt der Versicherer mit der Bearbeitung beginnt, spielt keine Rolle. Im Zweifel kommt es auf das Datum an, welches Ihr Zugangsnachweis – zum Beispiel der Rückschein des Einschreibens – ausweist. 

VGH Provinzial Rentenversicherung außerordentlich kündigen

Eine außerordentliche Kündigung stellt stets den Sonderfall unter den Kündigungen dar. Sie ist nur aus wichtigem Grund und ebenfalls unter Einhaltung einer dann geltenden, besonderen Kündigungsfrist möglich. Ein wichtiger Grund liegt nach § 40 Absatz 1 und 2 VVG vor, wenn der Versicherer den Vertrag zu Ihren Ungunsten abändert – also eine Anpassung vornimmt, mit der Sie am Ende schlechter als bisher dastehen. 

Hinweis:

Eine solche Änderung, die ein Sonderkündigungsrecht auslöst, ist in der Regel die Erhöhung der Beiträge bei gleichzeitiger Reduzierung oder Gleichhaltung der Leistungen.  

Der Versicherer ist nach § 40 Absatz 1 Satz 2 VVG verpflichtet, Sie auf diese Anpassung und das mit ihr verbundene Sonderkündigungsrecht hinzuweisen. Der entsprechende Hinweis muss einen Monat, bevor die Änderungen wirksam werden, erfolgen. Entsprechend lange haben Sie dann Zeit, Ihre VGH Provinzial Rentenversicherung außerordentlich zu kündigen. Regelmäßig gilt hier also eine einmonatige Sonderkündigungsfrist. 

Üben Sie das Sonderkündigungsrecht nicht oder zu spät aus, läuft der Vertrag mit allen geplanten Änderungen weiter. Eine Kündigung ist dann erst wieder zum Ende der aktuellen Versicherungsperiode unter Einhaltung der regulären Fristen möglich. Außerdem sollten Sie in Ihrer Kündigung vermerken, dass Sie das Kündigungsrecht nach § 40 VVG nutzen. Denn der Versicherer wird sonst mitunter von einer ordentlichen Kündigung ausgehen. 

Praktisch relevant ist die Sonderkündigung vor allem bei Rentenversicherungen mit Zusatzbausteinen wie einem BU-Schutz. Denn hier kommt es immer wieder vor, dass der Versicherer nur beim Zusatzmodul Änderungen vornimmt, die Hauptpolice aber nicht getrennt vom Zusatzbaustein gekündigt werden kann. In diesen Fällen bezieht sich das Recht zur außerordentlichen Kündigung auf beide Bestanteile der VGH Provinzial Rentenversicherung.

Es gilt:

Auch bei der Sonderkündigung erhalten Sie abschließend den Rückkaufswert nach § 169 Absatz 1 VVG ausgezahlt. 

5VGH Provinzial Rentenversicherung Auszahlung – Rückkaufswert der Police 

Wenn Sie Ihre VGH Provinzial Rentenversicherung kündigen, erhalten Sie nach § 169 Absatz 1 VVG den Rückkaufswert ausgezahlt. Hierbei ist der Versicherer an die gesetzlichen Vorgaben gebunden und kann nur mit engen Einschränkungen von diesen abweichen. Der Rückkaufswert wird nach anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik, zu finden in den Technischen Berechnungsgrundlagen (TBG) der VGH Provinzial, berechnet und an den Bezugsberechtigten ausgezahlt (§ 169 Absatz 3 VVG). 

Die Berechnung muss dabei transparent und für einen Dritten entsprechend gut nachvollziehbar sein. Auch Gerichte müssen die Möglichkeit haben, die Ermittlung des Rückkaufswertes durch den Versicherer zu überprüfen. Gehen Sie bei der Berechnung am besten von der folgenden Formel aus, die wir – stark vereinfacht – für Sie dargestellt haben: 

Formel:

Summe der eingezahlten Beiträge (ohne Risikoanteile) – Abschluss- und Verwaltungskosten + Überschüsse und Zinsen = Rückkaufswert – Stornopauschale = Auszahlungsbetrag 

Der Rückkaufswert entspricht also nicht zwingend der Summe, die Sie am Ende überwiesen bekommen. Hierbei gelten die folgenden Beschränkungen und Grundsätze, ebenfalls geregelt im VVG: 

  • In den Beiträgen enthaltene Risikoanteile bleiben bei der Berechnung des Auszahlungsbetrages außen vor. Denn für die Prämien einer BU-Versicherung oder eines Todesfallschutzes haben Sie die entsprechende Gegenleistung in Form des Versicherungsschutzes bereits erhalten, auch wenn der Versicherungsfall nicht eingetreten ist 
  • Eine Stornopauschale (Kündigungsgebühr) darf die VGH Provinzial nur abziehen, wenn eine entsprechende Vereinbarung im Vorfeld bestand (§ 169 Absatz 5 VVG). Außerdem muss der Abzug der Höhe nach angemessen sein, im Zweifel ist also eine Reduzierung der Pauschale notwendig. Die Kündigungsgebühr darf in keinem Fall dazu führen, dass die 50-Prozent-Untergrenze beim Rückkaufswert unterschritten wird
  • Der Mindest-Rückkaufswert liegt bei 50 Prozent der eingezahlten Beiträge, auch hier aber ohne enthaltene Risikoanteile. Selbst wenn der Versicherer bei seiner Berechnung unter die genannte Schwelle kommt, erhalten Sie die Hälfte der Prämien ausgezahlt 

Um alle relevanten Ereignisse, insbesondere Zinszahlungen, zu berücksichtigen, berechnet der Versicherer den Rückkaufswert erst am letzten Tag der Versicherungsperiode (Stichtag). In der Regel dauert es von diesem Zeitpunkt an noch rund zwei Wochen, bis Sie die Überweisung erhalten. Fragen Sie im Zweifel einfach beim Versicherer nach, da Sie am Telefon in der Regel eine verbindliche Auskunft erhalten. 

6Versicherungsnehmer verstorben: Was passiert mit der VGH Provinzial Rentenversicherung? 

Immer wieder kommt es vor, dass der Versicherungsnehmer stirbt, bevor es zu einer Auszahlung der (lebenslangen) Rente der privaten Rentenversicherung kommt. Anders als zum Beispiel eine private Unfall- oder Krankenversicherung, wird die private Rentenversicherung in diesen Fällen aber nicht aufgelöst. Vielmehr bleibt das Vertragsvermögen als solches bestehen und geht im Rahmen der Erbfolge auf die jeweiligen Erben über.  

Als Erbin oder Erbe können Sie die VGH Provinzial Rentenversicherung dann jederzeit kündigen. Sie sollten dabei allerdings auf folgende Punkte achten: 

  • Informieren Sie den Versicherer zeitnah über den Erbfall; legen Sie entsprechende Dokumente, zum Beispiel den Erbschein, vor 
  • Passen Sie die beim Versicherer gespeicherte Bankverbindung an, damit der Rückkaufswert nicht auf ein bereits aufgelöstes Konto überwiesen wird
  • Ändern Sie gegebenenfalls das Bezugsrecht für die Auszahlung der VGH Provinzial Rentenversicherung

Das Bezugsrecht gibt an, welcher Person im Versicherungsfall die versicherten Leistungen zustehen. Wurde hier ein abweichendes Bezugsrecht im Sinne des § 159 Absatz 2 oder 3 VVG vereinbart, bleibt dieses auch bei einer Änderung des Versicherungsnehmers bestehen. In diesen Fällen ist, gegebenenfalls mit Zustimmung des Bezugsberechtigten, eine Anpassung des Bezugsrechtes zwingend erforderlich. 

Beachten Sie, dass der Todesfall kein Sonderkündigungsrecht auslöst. Allerdings führen Sie als Erbin oder Erbe die Fristen, die der Erblasser begonnen hat, fort.  

7VGH Provinzial Rentenversicherung – kündigen oder widerrufen? 

Grundsätzlich entscheiden Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer selbst, ob Sie Ihre VGH Provinzial Rentenversicherung kündigen. Allerdings ist die Kündigung nur in den wenigsten Fällen auch der Weg, der sich tatsächlich lohnt. Lassen Sie Ihren Vertrag daher vom Experten prüfen, bevor Sie sich entscheiden – so vermeiden Sie die mitunter hohen Verluste, die beim Rückkauf der Police entstehen. 

Reichen Sie Ihre Vertragsunterlagen noch heute bei helpcheck ein. Erfahrene Anwälte für Versicherungsrecht nehmen die Police kostenfrei unter die Lupe! 

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Die Kündigung: Oft teuer und mit Verlusten verbunden

Die Kündigung einer Rentenversicherung wurde vom Gesetzgeber detailliert geregelt. Daher hat der Versicherer nur einen sehr eingeschränkten Spielraum, was beispielsweise die Auszahlung des Rückkaufswerts angeht. Vielmehr ist er an die entsprechenden Vorgaben gebunden und muss die Berechnung der Auszahlungssumme nach § 169 VVG vornehmen.

Besonders die Berechnungsmethode führt dabei oft zu spürbaren Verlusten. Denn die Versicherungsgesellschaft ermittelt bereits bei Abschluss des Versicherungsvertrages alle zukünftig anfallenden Abschluss- und Verwaltungskosten. Dabei geht sie vom voraussichtlichen Endvermögen in der Police auf. Kündigen Sie Ihre VGH Provinzial Rentenversicherung nun frühzeitig, fallen alle berechneten Kosten in voller Höhe an, auch wenn das Vertragsvermögen bislang deutlich niedriger ist. 

Wichtig:

Im Ergebnis steht die Kostenquote außer Verhältnis zum bereits angesparten Vermögen – und durch die entsprechenden Abzüge entsteht schnell ein spürbarer Verlust. 

Je früher Sie Ihre VGH Provinzial Rentenversicherung dabei kündigen, desto höher wird auch der Verlust. Einziger „Deckel“ ist die 50-Prozent-Grenze, die aber im Umkehrschluss dazu führt, dass dennoch ein Verlust von bis zu 50 Prozent der eingezahlten Prämien anfallen kann. 

Lassen Sie Ihre Rentenversicherung daher auf Herz und Nieren prüfen, bevor Sie sich für oder gegen eine Kündigung entscheiden. In der Regel ist die Kündigung der teuerste Weg, die Police aufzulösen, und steht in keinem Verhältnis zum Komfort, den sie mit sich bringt. 

Bei helpcheck prüfen erfahrene Anwälte für Versicherungsrecht mögliche Alternativen und teilen Ihnen nach Abschluss der Prüfung mit, wie Sie die VGH Provinzial Rentenversicherung bestmöglich auflösen. 

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Ein älterer Mann zählt Münzen

Ihr Ass im Ärmel: Der „Widerrufsjoker“ bei der Rentenversicherung 

Im Allgemeinen ist der Widerruf einer Rentenversicherung nur innerhalb der ersten 30 Tage, nachdem Sie die Vertragsunterlagen vom Versicherer erhalten haben, möglich. Dies regeln die §§ 8 und 152 Absatz 1 VVG für alle Lebensversicherungen einheitlich. Allerdings beginnt die Widerrufsfrist nach § 8 Absatz 2 Nummer 1 und 2 VVG erst, wenn Ihnen die folgenden Unterlagen vollständig vorliegen: 

  • Versicherungsschein (die eigentliche Police)
  • Auszug aus den aktuell gültigen AVB 
  • Pflichtinformationen, vor allem zu den Kosten, nach der VVG-InfoV 
  • Widerrufsbelehrung, die dem Deutlichkeitsgrundsatz (§ 8 Absatz 2 Nummer 2 VVG) entspricht 

Insbesondere die Widerrufsbelehrung ist dabei fehleranfällig. Denn sie muss nicht nur deutlich hervorgehoben sein, sondern auch alle notwendigen und korrekten Informationen zur Ausübung des Widerrufsrechts beinhalten. Mangelt es an einer dieser Voraussetzungen, ist die Belehrung unwirksam. 

Da eine wirksame Widerrufsbelehrung für den Beginn der Widerrufsfrist zwingend notwendig ist, führt eine unwirksame Belehrung dazu, dass die Widerrufsfrist gar nicht erst beginnt. Ein allgemeiner zivilrechtlicher Grundsatz lautet dabei, dass Fristen, die nicht beginnen, auch kein Ende haben können. Die Folge ist ein zeitlich unbefristetes oder auch „ewiges Widerrufsrecht“. 

Der BGH hat das „ewige Widerrufsrecht“ unter anderem mit Grundsatzurteil vom 07.05.2014 (Az. IV ZR 76/11) bestätigt. 

Der Widerruf einer Rentenversicherung hat – vor allem im Vergleich zur in der Regel teuren und unrentablen Kündigung – gleich mehrere Vorteile

  • Das Widerrufsschreiben wird sofort wirksam. Sie müssen nicht bis zum Ende der jeweils maßgeblichen Versicherungsperiode warten
  • Der Versicherer ist verpflichtet, Ihnen alle eingezahlten Beiträge (ohne Risikoanteile) wieder auszuzahlen. Hierzu gehören auch bereits einbehaltene Abschluss-, Verwaltungs- und gegebenenfalls Stornogebühren, da ein Abzug dieser Kosten unzulässig ist
  • Ihnen steht die tatsächlich erzielte Rendite des Versicherers zu. Ein eventuell im Vertrag vereinbarter Garantiezins spielt insoweit keine Rolle mehr 

Wichtig:

In der Praxis erhalten Kunden, die ihre VGH Provinzial Rentenversicherung nicht kündigen und den Vertrag stattdessen widerrufen, tausende oder sogar zehntausende Euro über dem Rückkaufswert ausgezahlt. Lassen Sie sich diese Chance nicht entgehen! 

helpcheck arbeitet bei der Prüfung von Rentenversicherungen mit erfahrenen Anwälten für Versicherungsrecht zusammen. Wir berechnen die mögliche Auszahlungssumme beim Widerruf und vergleichen sie mit dem möglichen Rückkaufswert. Lohnt sich der Widerruf gegenüber der Kündigung, machen wir das Recht beim Versicherer geltend. Ein Honorar fällt dabei nur an, wenn wir tatsächlich einen Mehrwert für Sie erzielen – so tragen Sie keinerlei Kostenrisiko! 

Reichen Sie Ihre Vertragsunterlagen noch heute ein – online oder per Post – und lassen Sie Ihre VGH Provinzial Rentenversicherung kostenfrei und unverbindlich prüfen. Es lohnt sich auch für Sie! 

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Häufige Fragen zu VGH Provinzial Rentenversicherung kündigen

Kann ich meine VGH Provinzial Rentenversicherung jederzeit kündigen?

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Über den Autor
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Stephanie Prinz ist bei helpcheck seit 2018 im Bereich Business Development tätig. Bereits während Ihres abgeschlossenen Master Studiums der Kommunikationswissenschaften an der RWTH Aachen interessierte Sie sich für Verbraucherrechte und absolvierte im Zuge Ihres Auslandssemester in San Diego, Kalifornien, verschiedene Praktika in aufstrebenden Legal Tech-Unternehmen. Seit 2022 ist sie im Rahmen des helpcheck Online-Ratgebers für die Themen Arbeitsrecht und Finanzen zuständig und kümmert sich um die sprachliche Qualität aller Texte.

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