Vereinte Lebensversicherung kündigen: Mehr erhalten

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Magnus Kaminski

Legal Tech Experte

Stephanie Prinz
Autor: 
Stephanie Prinz

Das Wichtigste in Kürze

  • Sie entscheiden, ob und wann Sie Ihre Vereinte Lebensversicherung kündigen. Einschränkungen darf der Versicherer nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, also im Hinblick auf Form und Frist der Kündigung, machen
  • Bei der Kündigung einer Lebensversicherung wird grundsätzlich der Rückkaufswert der Police ausgezahlt. Wegen zahlreicher, teils hoher Abzüge liegt dieser aber in den meisten Fällen unter der Summe Ihrer eingezahlten Versicherungsprämien. So wird die Kündigung zum Verlustgeschäft
  • Wesentlich lukrativer ist der Widerruf, der bei vielen Policen noch Jahrzehnte nach dem Abschluss möglich ist. Denn hier darf der Versicherer kaum Kosten abziehen, sodass Sie mehrere tausend oder sogar zehntausend Euro über dem Rückkaufswert erhalten

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1Außerordentliche und ordentliche Kündigung: Die Unterschiede im Überblick

Für Kündigungen von Lebensversicherungen gelten die Bestimmungen im Versicherungsvertragsgesetz (VVG), die durch die Vorgaben in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) des Versicherers ergänzt werden. Grundsätzlich kommt danach sowohl eine außerordentliche als auch eine ordentliche Kündigung in Betracht, wobei für erstere strengere Voraussetzungen gelten. Ein Überblick. 

Die außerordentliche Kündigung 

Bei der außerordentlichen Kündigung endet der Vertrag nicht erst mit Ablauf der Versicherungsperiode, sondern sofort mit Eingang des Kündigungsschreibens. Sie ist in § 40 Abs.1 VVG normiert und immer dann möglich, wenn der Versicherer die Beiträge erhöht, ohne dass Sie im Gegenzug mehr Leistungen erhalten. Außerdem besteht das Sonderkündigungsrecht, wenn zwar die Leistungen, nicht aber der Beitrag reduziert werden (§ 40 Abs.2 VVG). 

Ihr Vorteil:

Plant der Versicherer eine solche Anpassung, muss er Sie einen Monat vorher auf das mit ihr verbundene Sonderkündigungsrecht hinweisen. Für die Kündigung selbst haben Sie dann bis zum Wirksamwerden der Änderung Zeit. 

Sonderkündigungen nach § 40 VVG kommen bei Lebensversicherungen regelmäßig nur dann in Betracht, wenn der eigentliche Vertrag mit Zusatzbausteinen wie einem BU-Schutz verbunden wurde und der Versicherer dieses Modul entsprechend anpasst. Generell betrifft das Sonderkündigungsrecht aber die gesamte Police, wenn der Zusatzbaustein nicht isoliert vom Hauptvertrag kündbar ist. 

Achtung:

Nennen Sie bei Ausübung des Sonderkündigungsrechts immer den Kündigungsgrund, da der Versicherer sonst von einer ordentlichen Kündigung ausgehen kann! 

Die ordentliche Kündigung 

In allen anderen Fällen – wenn also kein Sonderkündigungsrecht besteht – können Sie Ihre Vereinte Lebensversicherung ordentlich zum Ende der Versicherungsperiode kündigen (§ 168 Abs.1 VVG). Die Versicherungsperiode dauert exakt 12 Monate und beginnt mit Abschluss der Versicherung (§ 12 VVG). 

Hinweis:

Für die ordentliche Kündigung gilt eine Kündigungsfrist von ein bis drei Monaten, die der Versicherer selbst bestimmen kann (§ 11 Abs.3 VVG). In der Regel dauert sie drei Monate. 

Diese Frist bezieht sich immer auf das Ende der Versicherungsperiode. Haben Sie Ihre Vereinte Lebensversicherung etwa am 01.10. abgeschlossen, würde das Versicherungsjahr am 30.09. des Folgejahres enden. Ihre Kündigung müsste den Versicherer dann spätestens am 30.06., also drei Monate vorher, erreichen. 

Verpassen Sie die Kündigungsfrist, wird die Kündigung erst zum Ende der darauffolgenden Versicherungsperiode wirksam. 

Der Versicherer kann in der Police aber auch eine abweichende Versicherungsperiode festlegen. Oft wird beispielsweise bestimmt, dass das erste Versicherungsjahr am 31.12. des Abschlussjahres endet und alle weiteren Versicherungsperioden vom 01.01. bis 31.12. laufen. Hier müssten Sie Ihre Vereinte Lebensversicherung bis zum 30.09. kündigen, sodass Ihr Vertrag am Jahresende ausläuft. 

Tipp:

Werfen Sie vor der Kündigung einen Blick in den Versicherungsschein. So sind Sie auf der sicheren Seite. 

2Vereinte Lebensversicherung rechtssicher kündigen: Form und Inhalt der Kündigung 

Ebenfalls in den AVB und im Versicherungsschein bestimmt wird die Form, die Sie bei Kündigung Ihrer Vereinte Lebensversicherung einhalten müssen. Dabei unterscheidet der Versicherer zwischen Schrift- und Textform

  • Bei der Schriftform können Kündigungen nur wirksam werden, wenn sie schriftlich – also per Fax oder auf dem Postweg – eingehen 
  • Ist die Textform vorgeschrieben, können Sie schriftlich und elektronisch – etwa per E-Mail – kündigen

Wichtig:

Möchten Sie Ihre Vereinte Lebensversicherung kündigen, müssen Sie die Schriftform einhalten. Kündigungen in Textform entfalten keine rechtliche Wirkung. 

Da der Versicherer Sie in der Regel nicht auf die Unwirksamkeit Ihrer Kündigung hinweisen wird, sollten Sie die Form unbedingt einhalten. Nur so stellen Sie sicher, dass der Vertrag tatsächlich zum Ende der Versicherungsperiode abgewickelt wird.

Was den Inhalt Ihres Kündigungsschreibens angeht, gibt es keine spezifischen Vorgaben. Es reicht also ein formloser Brief an den Versicherer aus. Wir empfehlen aber, mindestens folgende Punkte aufzunehmen: 

  1. Achten Sie neben der korrekten Adressierung darauf, Ihre Vertragsdaten – vor allem die Kunden- und Versicherungsnummer – zu nennen. So kann Ihre Kündigung schneller zugeordnet werden. 
  2. Nennen Sie den Kündigungsgrund, sofern Sie außerordentlich kündigen. 
  3. Nutzen Sie den BegriffKündigung“, um zu vermeiden, dass der Versicherer Ihr Schreiben falsch auslegt.
  4. Bitten Sie um eine möglichst schriftliche Kündigungsbestätigung.
  5. Nennen Sie den Kündigungstermin. Möchten Sie Ihre Vereinte Lebensversicherung zum Ende der Versicherungsperiode kündigen, reicht der Passus „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ aus. 
  6. Fordern Sie den Versicherer auf, den Rückkaufswert der Police zu berechnen und auszuzahlen. 
  7. Unterschreiben Sie die Kündigung persönlich. 

Als Absender müssen Sie im Zweifel beweisen, dass der Versicherer Ihre Kündigung erhalten hat. Daher empfiehlt helpcheck grundsätzlich den Versand via Einschreiben. Sofern Sie per Fax kündigen, sollten Sie den Faxbericht aufheben. 

3Die Gründe: Deshalb kündigen immer mehr Kunden ihre Vereinte Lebensversicherung

Besonders in den letzten Jahren haben sich immer mehr Kunden dafür entschieden, ihre Vereinte Lebensversicherung zu kündigen. Dafür gibt es gleich mehrere Gründe, die immer wieder statistisch aufbereitet werden. Besonders schwerwiegend sind für viele Versicherungsnehmer folgende Punkte

  1. Kaum Rendite: Aufgrund der regelmäßigen Absenkung des Leitzinses durch die EZB werfen kapitalbildende Lebensversicherungen kaum mehr Rendite ab. Aktuell (2022) liegt der Zins bei 0,25 Prozent. Hinzu kommt, dass Überschussbeteiligungen niedriger ausfallen oder gar nicht gezahlt werden, weil die Versicherer einen immer größeren Teil ihrer Jahresgewinne in Rücklagen für teure Altverträge einstellen müssen. 
  2. Hohe Kosten: Bei vielen kapitalbildenden Lebensversicherungen sind die Abschluss- und laufenden Verwaltungskosten so hoch, dass sie die gesamte Rendite und einen Teil der eingezahlten Beiträge auffressen. Damit wird die Geldanlage für Sie als Kundin oder Kunde zum Verlustgeschäft, selbst wenn Sie „auf dem Papier“ einen Gewinn erwirtschaftet haben.
  3. Kaum Flexibilität: Anders als bei Fondspolicen, entscheidet bei Kapitallebensversicherungen in der Regel der Versicherer über die Art der Geldanlage. Sie haben keine Möglichkeit, Ihr Vertragsvermögen in lukrativere Investments umzuschichten, wenn sich die aktuelle Anlageform nicht mehr lohnt. Damit bieten diese Versicherungsprodukte kaum bis keine Flexibilität.

Daraus folgt:

Kapitalbildende Lebensversicherungen gehören zu den teuersten und gleichzeitig renditeschwächsten Anlageprodukten. Daher raten wir von einem Neuabschluss einer solchen Police ab.

Bestehende Verträge lassen Sie bei helpcheck einfach und kostenfrei prüfen. Unsere Anwälte finden für Sie heraus, wie Sie die Police mit größtmöglichem Mehrwert auflösen! Noch heute Vertragsunterlagen einsenden! 

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4Vereinte Lebensversicherung kündigen: Der vertragliche Rückkaufswert 

Wenn Sie Ihre Vereinte Lebensversicherung kündigen, ist der Versicherer nach § 169 Abs.1 VVG verpflichtet, den Rückkaufswert der Police zu ermitteln und auszuzahlen. Dabei erfolgt die Berechnung nach transparenten versicherungsmathematischen Grundsätzen, was die Nachvollziehbarkeit durch sachkundige Dritte ermöglicht (§ 169 Abs.3 VVG). Der Versicherer wendet bei der Berechnung folgende (vereinfacht dargestellte) Formel an: 

Formel:

Rückkaufswert = Versicherungsbeiträge ohne enthaltene Risikoanteile (etwa für den BU-Schutz) – Abschluss- und Verwaltungskosten + Überschüsse und Zinsen – Stornopauschale 

Nicht in allen Fällen kommt der Abzug einer Stornopauschale (= Kündigungsgebühr) in Betracht. Denn diese muss beziffert, vereinbart und der Höhe nach angemessen sein (§ 169 Abs.5 VVG). Nur wenn eine entsprechende Vereinbarung im Versicherungsschein existiert, darf der Versicherer zusätzliche Kosten für die Kündigung in Rechnung stellen.

Außerdem gilt:

Der Rückkaufswert muss nach allen Abzügen bei mindestens 50 Prozent der eingezahlten Versicherungsbeiträge liegen. 

Die Berechnung des Rückkaufswerts erfolgt am Ende der Versicherungsperiode. Durch das sogenannte Stichtagsprinzip kann die Auszahlung erst einige Tage später erfolgen, wobei Sie im Schnitt rund eine Woche auf Ihr Geld warten.

5Todesfall beim Versicherungsnehmer: Wie geht es jetzt weiter?

Leider kommt es immer wieder vor, dass der Versicherungsnehmer (= Vertragspartner der Versicherungsgesellschaft) verstirbt, bevor die Ablaufleistung der Police ausgezahlt wird. Allerdings gehören kapitalbildende Lebensversicherungen zum „normalen“ Vermögen des Versicherungsnehmers und sind dadurch in vollem Umfang übertragbar. Daher können Sie Ihre Lebensversicherung auch verkaufen, verschenken oder anderweitig übertragen, ohne dass der Versicherer ein Mitspracherecht hat.

Entsprechendes gilt, wenn Sie die Vereinte Lebensversicherung im Rahmen der Erbfolge übernehmen. Sie treten dabei in die rechtliche Stellung des früheren Versicherungsnehmers ein. Alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag gehen auf Sie als „neuer Versicherungsnehmer“ über. Daher müssen Sie auf der einen Seite zwar Beiträge zahlen, erhalten auf der anderen Seite aber auch das Bezugsrecht

Ausnahme:

Der Versicherungsnehmer hat ein abweichendes Bezugsrecht nach § 159 VVG vereinbart. Dieses bleibt auch beim Erbfall bestehen und muss separat geändert werden. 

Zu den Rechten des Erben gehört auch, die Vereinte Lebensversicherung zu kündigen. Dabei sollten Sie aber ergänzend folgende Punkte beachten: 

  • Informieren Sie den Versicherer unter Vorlage eines entsprechenden Nachweises (etwa des Erbscheins) über den Erbfall und darüber, dass Sie neuer Versicherungsnehmer sind 
  • Teilen Sie dem Versicherer Ihre Bankverbindung mit und erteilen Sie gegebenenfalls ein Lastschriftmandat – denn die Kontoverbindung ist neben der Auszahlung des Rückkaufswerts auch für die Prämienzahlung relevant
  • Passen Sie gegebenenfalls das Bezugsrecht an, sofern es bei einer anderen Person liegt und dadurch nicht im Rahmen der Erbfolge auf Sie übergegangen ist 

Achtung:

Das Bezugsrecht kann nur ohne Einverständnis des Bezugsberechtigten angepasst werden, wenn es widerruflich vereinbart wurde (§ 159 Abs.2 VVG). In allen anderen Fällen muss der „alte“ Bezugsberechtigte der Übertragung auf den „neuen“ Bezugsberechtigten zustimmen. 

6Vereinte Lebensversicherung kündigen: Ihre Optionen im Überblick

Grundsätzlich entscheiden Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer selbst, ob Sie Ihre Vereinte Lebensversicherung kündigen oder auf eine andere Weise auflösen. Allerdings gibt es in der Regel mehrere Möglichkeiten, den Vertrag aufzulösen, wobei einzelne mehr oder weniger lukrativ als andere sind. Besonders prominent: Kündigung und Widerruf – wir geben einen Überblick über Ihre Optionen!

Die Kündigung – oft der unrentabelste Weg 

Kündigen Sie Ihre Vereinte Lebensversicherung, erhalten Sie vom Versicherer den Rückkaufswert der Police ausgezahlt. Viele Kunden denken aufgrund der versicherungsmathematischen Berechnung, dass hier kein oder nur ein niedriger Verlust entstehen kann. Allerdings ändert die Methode der Ermittlung nichts daran, dass bei Kündigung einer Lebensversicherung in zahlreichen Fällen ein Verlust entsteht. 

Besonders die Abschlusskosten treiben den Verlust in die Höhe. Denn der Versicherer berechnet sie in der Regel auf Basis des kalkulierten Endvermögens der Police. Wird der Vertrag jetzt vorzeitig beendet, werden die Kosten nicht entsprechend reduziert, sondern fallen voll in der kalkulierten Höhe an. Hier steht der Abzug dann außer Verhältnis zum tatsächlich erreichten Vertragsvermögen und erhöht die Wahrscheinlichkeit eines Verlusts.

Das folgende Beispiel zeigt, aus welchen Gründen die Kündigung der Vereinte Lebensversicherung schnell zu vierstelligen Verlusten führen kann: 

Beispiel:

Sie haben eine kapitalbildende Lebensversicherung abgeschlossen, die Sie nach 10 Jahren kündigen. Eingezahlt haben Sie 12.000 Euro, der Versicherer hat an Überschüssen und Zinsen in Summe 1.500 Euro gutgeschrieben. Auf der anderen Seite stehen Abzüge in Höhe von 3.500 Euro für die Abschluss- und Verwaltungskosten sowie 1.000 Euro als Stornopauschale. Der Rückkaufswert beträgt entsprechend der Berechnungsformel gerade einmal 9.000 Euro.

Gegenüber den eingezahlten Beiträgen machen Sie hier einen Verlust von 3.000 Euro, wobei wir die Inflation von rund zwei Prozent pro Jahr nicht berücksichtigt haben. „Auf dem Papier“ haben Sie allerdings einen Gewinn von 1.500 Euro erwirtschaftet – ein Unterschied von 4.500 Euro bereits bei einem niedrigen Vertragsvermögen

Daher sollten Sie Ihre Vereinte Lebensversicherung keinesfalls unüberlegt kündigen. Lassen Sie zunächst mögliche Alternativen prüfen! 

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Der Widerruf – Ihr Joker in der Hinterhand 

Auch wenn der Widerruf einer Lebensversicherung grundsätzlich nur innerhalb der ersten 30 Tage, nachdem Sie die Unterlagen vom Versicherer erhalten haben, möglich ist, bestehen in bestimmten Fällen Ausnahmen (§§ 8 Abs.1 und 152 Abs.1 VVG). Denn wichtigste Voraussetzung für den Beginn der Widerrufsfrist ist, dass Sie der Versicherer wirksam über das Widerrufsrecht belehrt hat (§ 8 Abs.2 Nr.2 VVG). 

Ist die Widerrufsbelehrung aber unwirksam, fehlt sie oder enthält sie nur einen Teil der notwendigen Angaben, fehlt es an der Grundvoraussetzung für den Beginn der Widerrufsfrist. Die Folge ist, dass die Frist – die nie begonnen hat – auch bis heute nicht enden konnte. Als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer haben Sie dann ein „ewiges Widerrufsrecht“ (s.a. BGH vom 07.05.2014, Az. IV ZR 76/11).

Das Büro einer großen Versicherungsgesellschaft

Hinweis:

Betroffen sind in erster Linie Lebens- und Rentenversicherungen, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden. Schätzungen zufolge sind über 100 Millionen Policen fehlerhaft und noch heute widerrufbar. 

Möglicherweise fällt auch Ihre Vereinte Lebensversicherung unter die fehlerhaft policierten Verträge. Der Widerruf ist gegenüber der Kündigung gleich mit mehreren Vorteilen verbunden: 

  • Sobald das Widerrufsschreiben beim Versicherer eingeht, wird der Widerruf wirksam – anders als die Kündigung, die nur zum Ende der Versicherungsperiode erfolgen kann
  • Sie haben Anspruch auf Auszahlung der vom Versicherer tatsächlich erzielten Rendite, nicht nur des Garantiezinses
  • Der Versicherer darf fast keine Kosten in Abzug bringen bzw. muss bereits abgezogene Gebühren wieder auszahlen. Dazu gehören insbesondere die Abschluss- und Stornokosten, in der Regel aber auch die laufenden Verwaltungsgebühren

Lassen Sie Ihre Lebensversicherung noch heute bei helpcheck prüfen und holen auch Sie sich bis zu 150 Prozent der eingezahlten Beiträge zurück! 

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7Vereinte Lebensversicherung nicht kündigen – Vertrag jetzt vom Experten prüfen lassen!

helpcheck arbeitet bei der Prüfung von Lebensversicherungen mit erfahrenen Anwälten für Versicherungsrecht zusammen. Im ersten Schritt reichen Sie Ihre Vertragsunterlagen entweder online oder auf dem Postweg bei uns ein. Wir nehmen Ihre Lebensversicherung genau unter die Lupe und berechnen direkt die Auszahlung, die Sie bei Kündigung und Widerruf der Police erhalten können. So sehen Sie auf den ersten Blick, welche Option sich in Ihrem Fall lohnt.

Im Anschluss machen wir die ermittelte Forderung beim Versicherer geltend. Dabei vertreten wir Ihre Interessen auch vor Gericht, sollte der Versicherer die Auszahlung verweigern. Erst wenn der Widerruf erfolgreich ist, Sie also tatsächlich mehr erhalten als den Rückkaufswert, fällt ein Honorar an.

Unser Erfolgshonorar liegt bei 29,75 oder 39,75 Prozent des erzielten Mehrwerts, also der Differenz zwischen Rückkaufswert und Auszahlung bei Widerruf. Es wird direkt mit der Erstattung verrechnet. Sind wir nicht erfolgreich oder lohnt sich der Widerruf schlicht nicht, fallen keinerlei Kosten an.

Ihr Vorteil: Sie tragen kein Kostenrisiko! Lassen Sie Ihre Vereinte Lebensversicherung daher noch heute von erfahrenen Experten prüfen und fordern Sie Ihre zu viel gezahlten Beiträge zurück!

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Häufige Fragen zu Vereinte Lebensversicherung kündigen

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Stephanie Prinz ist bei helpcheck seit 2018 im Bereich Business Development tätig. Bereits während Ihres abgeschlossenen Master Studiums der Kommunikationswissenschaften an der RWTH Aachen interessierte Sie sich für Verbraucherrechte und absolvierte im Zuge Ihres Auslandssemester in San Diego, Kalifornien, verschiedene Praktika in aufstrebenden Legal Tech-Unternehmen. Seit 2022 ist sie im Rahmen des helpcheck Online-Ratgebers für die Themen Arbeitsrecht und Finanzen zuständig und kümmert sich um die sprachliche Qualität aller Texte.

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