Selbstbeteiligung

Magnus Kaminski
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Magnus Kaminski

Legal Tech Experte

Stephanie Prinz
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Stephanie Prinz
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Was ist die Selbstbeteiligung? 

Die Selbstbeteiligung, auch Selbstbehalt genannt, bezeichnet den Eigenanteil, den Versicherte bei einem Schaden übernehmen müssen. Bis diese Summe erreicht ist, steht Ihnen von der Versicherung also keine Leistung zu – entsprechend wichtig ist es, die Selbstbeteiligung gut zu kalkulieren und nicht zu hoch anzusetzen. Bei bestimmten Policen wie der Krankenversicherung sollte sie am besten vollständig weggelassen werden. 

Der Selbstbehalt ist ein absolut oder prozentual festgelegter Anteil der Schadens- oder Leistungssumme, die der Versicherer nicht übernehmen muss. Die entsprechende Klausel im Vertrag kann etwa so aussehen: 

  • „Der Versicherer ist je Schaden leistungsfrei, soweit die Schadenssumme 300 Euro nicht übersteigt“
  • „Der Versicherer ist in Höhe von zehn Prozent der Schadenssumme leistungsfrei, maximal aber bis 500 Euro“
  • „Die Selbstbeteiligung beträgt pro Jahr 1.000 Euro. Erst, wenn die versicherten Leistungen diesen Betrag überschreiten, leistet der Versicherer“ 

Für den Selbstbehalt gibt es keine gesetzlichen Regelungen. Es ist reine Verhandlungssache zwischen Ihnen und dem Versicherer, wie hoch die Selbstbeteiligung ausfällt. 

Daher können Sie auch bei Ihrer privaten Krankenversicherung einen Selbstbehalt vereinbaren. Wichtig ist aber, dass es einen jährlichen „Deckel“ gibt – denn müssten Sie bei jedem Arztbesuch etwa 150 Euro selbst zahlen, kann so eine beachtliche Summe zusammenkommen. Versicherungen, bei denen das Risiko also schwer bis gar nicht einschätzbar ist, schließen Sie besser mit einer niedrigen oder ohne Selbstbehalt ab.

Vorsicht ist auch bei prozentualen Selbstbeteiligungen geboten. Stellen Sie sich vor, Ihre private Haftpflichtversicherung muss einen Schaden in Höhe von 200.000 Euro begleichen. Wurde jetzt ein 10-prozentiger Selbstbehalt vereinbart, müssen Sie 20.000 Euro selbst zahlen – eine immense Belastung. Daher sollten prozentuale Leistungsausschlüsse immer mit einer Deckelung, etwa 1.000 Euro je Schadensfall, verbunden werden. 

Was bringt eine Selbstbeteiligung?

Durch den Einschluss einer Selbstbeteiligung profitieren Sie von einigen Vorteilen. Besonders relevant ist vor allem die niedrigere Prämie – je höher also Ihre Selbstbeteiligung im Schadensfall, desto niedriger sind Ihre Beiträge. Die Versicherungsgesellschaften erhoffen sich durch den Selbstbehalt außerdem, dass Sie sich insgesamt vorsichtiger verhalten und es so seltener zu einem Versicherungsfall kommt.

Grundsätzlich ist der Selbstbehalt eine Win-Win-Situation für beide Seiten und es gibt nur wenig gegen eine solche Vereinbarung einzuwenden. Wichtig ist nur, dass Sie sich hier nicht überschätzen und die jeweiligen Klauseln gut lesen.

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