Mecklenburgische Rentenversicherung kündigen: Höhere Auszahlung erhalten

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Legal Tech Experte

Stephanie Prinz
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Stephanie Prinz

Das Wichtigste in Kürze

  • Als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer entscheiden Sie selbst, ob und wann Sie Ihre Mecklenburgische Rentenversicherung kündigen. Vorgaben darf der Versicherer nur soweit machen, als es das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) zulässt – er kann also unter anderem die Kündigungsfrist vorgeben
  • Die Kündigung der Mecklenburgische Rentenversicherung führt zur Auszahlung des Rückkaufswertes und damit oft zu einem Verlust. Hintergrund sind Vertragskosten, die in den meisten Fällen über der Summe der erhaltenen Rendite liegen
  • Wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen ist bei zahlreichen Rentenversicherungen ein „ewiger Widerruf“ möglich. Sie erhalten hier eine Auszahlung, die schnell mehrere zehntausend Euro über dem Rückkaufswert liegt

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1Was ist eigentlich der Unterschied zwischen Lebens- und Rentenversicherung? 

Zu den Lebensversicherungen gehören nach deutschem Versicherungsvertragsrecht (Versicherungsvertragsgesetz; VVG) alle Versicherungen, die entweder der Altersvorsorge des Versicherungsnehmers dienen oder bestimmte biometrische Risiken wie Tod und Krankheit absichern. Damit ist auch eine private Rentenversicherung – wenngleich sie im Alltag anders bezeichnet wird – eine Lebensversicherung, sodass auf sie dieselben Vorschriften Anwendung finden. 

Sowohl bei der kapitalbildenden Lebens- als auch bei der Rentenversicherung steht zunächst die Vermögensaufbauphase an. Hier zahlen Sie die mit dem Versicherer vereinbarten Beiträge, in der Regel monatlich, ein. Zinsen und Überschüsse erhalten Sie laufend gutgeschrieben, außerdem behält der Versicherer die vereinbarten Vertragskosten ein. Am Ende dieser Einzahlungsphase steht das Vertragsvermögen respektive die Ablaufleistung, beispielsweise 500.000 Euro. 

Der wesentliche Unterschied zwischen den beiden Versicherungsformen (kapitalbildende Lebensversicherung und Rentenversicherung) besteht aber darin, dass Sie die Ablaufleistung der Lebens- oder Rentenversicherung 

  • bei ersterer in einer Summe erhalten, wobei der Vertrag im Anschluss endet, und 
  • bei letzterer als monatliche und lebenslange Rente überwiesen bekommen, wobei der Vertrag erst mit der letzten Auszahlung endet.

Dazu:

Vereinzelt bieten Versicherer auch ein sogenanntes und optionales Kapitalwahlrecht. Mit ihm entscheiden Sie selbst, ob Sie die Ablaufleistung lieber in einer Summe oder als lebenslange Rente erhalten möchten. 

2Warum immer mehr Kunden ihre Mecklenburgische Rentenversicherung kündigen

Durch den demografischen Wandel nehmen immer mehr Menschen die Leistungen ihrer Mecklenburgische Rentenversicherung in Anspruch, während auch immer weniger junge Leute noch eine Police abschließen. Die Folge sind schlechter werdende Leistungen und höhere Kosten, was viele Menschen zur Kündigung bewegt. Aber auch aus anderen Gründen entscheiden sich immer mehr Versicherte, ihre Police vorzeitig abzugeben:

  • Bereits heute gibt es kaum noch Zinsen für die klassische Rentenversicherung. Während der Leitzins der europäischen Zentralbank (EZB) im Jahr 2000 noch bei vier Prozent lag, sind es 2022 nur noch 0,25 Prozent. Bereits jetzt erhalten Sie also kaum noch Geld aus Ihrem Vertrag, eher zahlen Sie aufgrund hoher Kosten und Inflation noch etwas drauf. Aus diesem Grund steigen viele Menschen jetzt auf modernere Anlagemöglichkeiten um, mit denen sich auch heute noch ein Mehrwert erzielen lässt 
  • Oft ist es auch ein persönlicher Grund der Versicherten, der sie zur Kündigung bewegt. Geldnot beispielsweise führt oft dazu, dass die hohen Verluste bei einer Kündigung in Kauf genommen werden – da das Geld ebenso dringend benötigt wird. Das liegt auch an den langen Laufzeiten der Policen, denn die wenigsten Menschen wissen, ob sie in 20 oder 30 Jahren Geld benötigen werden. Der Widerruf kann hier jedoch der sinnvollere Weg sein, denn hier sind die Abzüge nur minimal 
  • Wer eine Mecklenburgische Rentenversicherung abschließt, der muss tief in die Tasche greifen. Die Kosten für die Policen sind in den letzten Jahren immer weiter gestiegen, während sich das Leistungsspektrum nicht erweitert hat. Bereits jetzt kosten die Verträge etwa drei Prozent des Vertragsvermögens, während die Rendite maximal ein Prozent beträgt. Bereits hier machen Sie also einen Verlust, von anderen Faktoren wie Inflation und Abzügen bei der Kündigung mal ganz abgesehen

Selbstverständlich gelten diese negativen Punkte nicht für alle Rentenversicherungen. Bei modernen Policen kann es ganz anders aussehen, hier ist es beispielsweise möglich, in Aktien und ETFs zu investieren. Mit diesen Unternehmensanteilen sind Sie auch in vielen Jahren noch sicher aufgestellt und haben einen großen Spielraum für Anpassungen, etwa wenn Sie Anteile nachkaufen. Informieren Sie sich hier zu den Konditionen am besten direkt bei Ihrem Versicherer! 

3Form und Inhalt – so verfassen Sie Ihre Kündigung der Mecklenburgische Rentenversicherung

Wenn Sie Ihre Mecklenburgische Rentenversicherung kündigen möchten, sollten Sie die vom Versicherer für diesen Fall vorgeschriebene Form einhalten. Die entsprechende Vorgabe finden Sie entweder in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, kurz AVB, oder im Versicherungsschein selbst (also der eigentlichen Police). Beachten Sie dabei die folgenden Unterschiede zwischen der Schrift- und der Textform: 

  • Bei der Textform können Sie Ihre Mecklenburgische Rentenversicherung schriftlich kündigen, also per Brief oder Fax an den Versicherer
  • Bei der Schriftform können Sie sich bei der Kündigung Ihrer Mecklenburgische Rentenversicherung neben Brief und Fax auch für den elektronischen Weg, etwa die Mail, entscheiden

Es gilt:

Bei der Mecklenburgische Rentenversicherung ist die Schriftform vorgeschrieben. 

Halten Sie die Form, die die Mecklenburgische vorgibt, unbedingt ein. Formverstöße führen dazu, dass Ihre Kündigung keine Wirksamkeit entfaltet – selbst dann nicht, wenn sie pünktlich bei der Versicherungsgesellschaft eingeht. Außerdem werden Sie vom Versicherer in der Regel nicht auf die Unwirksamkeit der Kündigung hingewiesen, sodass Sie die Kündigungsfrist möglicherweise bereits verpasst haben, wenn Sie den Fehler bemerken. 

Sorgen Sie bei schriftlichen Kündigungen außerdem für einen Zugangsnachweis, da Sie den Eingang beim Versicherer im Zweifel belegen müssen. helpcheck empfiehlt hierfür das Fax – respektive den Faxbericht als Nachweis – oder das Einschreiben, im Optimalfall mit Rückschein. Den Zugangsnachweis sollten Sie mindestens so lange aufheben, bis Ihnen der Versicherer die Kündigung bestätigt hat. 

Was den Inhalt der Kündigung angeht, machen die wenigsten Versicherungsunternehmen konkrete Vorgaben. Sie sollten aber bedenken, dass man Ihr Anschreiben sofort und ohne Probleme verstehen sollte. Daher empfehlen wir Ihnen, mindestens auf die folgenden Punkte einzugehen, wenn Sie Ihre Mecklenburgische Rentenversicherung kündigen: 

  1. Verwenden Sie den Begriff „Kündigung“, bestenfalls direkt im Betreff. So stellen Sie sicher, dass der Versicherer Ihre Kündigung auch als solche auslegt, und vermeiden Missverständnisse. 
  2. Nennen Sie alle relevanten Daten, insbesondere die zu Ihrer Person (Name, Anschrift und Erreichbarkeit) sowie die Vertragsinformationen, zu denen vor allem Kunden- und Versicherungsnummer gehören. 
  3. Kündigen Sie Ihre Mecklenburgische Rentenversicherung entweder zu einem festen oder schlicht zum nächstmöglichen Zeitpunkt; letzterer entspricht dem Ende der sogenannten Versicherungsperiode. 
  4. Bitten Sie den Versicherer, Ihnen die Kündigung am besten schriftlich zu bestätigen. Prüfen Sie die Kündigungsbestätigung kritisch, vor allem mit Blick auf das vom Versicherer quittierte Ende der Vertragslaufzeit.
  5. Bitten Sie Ihren Vertragspartner um die Auszahlung des sogenannten Rückkaufswertes, der Ihnen aufgrund der Kündigung zusteht.
  6. Unterschreiben Sie Ihre Kündigung persönlich (nur notwendig, wenn Sie die Mecklenburgische Rentenversicherung schriftlich kündigen).

So vermeiden Sie zeitaufwendige und nervige Rückfragen und sorgen dafür, dass die Kündigung Ihrer privaten Rentenversicherung schnell bearbeitet werden kann. Sollten Sie nichts vom Versicherer hören, fragen Sie am besten einfach persönlich oder telefonisch nach. 

4Mecklenburgische Rentenversicherung kündigen: ordentlich oder außerordentlich? 

Auch wenn Sie Ihre Mecklenburgische Rentenversicherung kündigen, haben Sie dabei die Wahl zwischen zwei allgemeinen Formen der Kündigung. Einerseits kann die Police ordentlich gekündigt werden, andererseits besteht mitunter die Option einer außerordentlichen Kündigung. Beide Wege sind im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt, wobei dieses nur den rechtlichen Rahmen für den Versicherer vorgibt. 

Hinweis:

Nur für die außerordentliche Kündigung ist ein spezifischer Grund notwendig. Eine ordentliche Kündigung ist entsprechend jederzeit möglich!

Ordentliche Kündigung der Mecklenburgische Rentenversicherung

Die ordentliche Kündigung Ihrer Mecklenburgische Rentenversicherung können Sie grundsätzlich jederzeit und stets zum Ende einer Versicherungsperiode aussprechen. Die Versicherungsperiode wird dabei auch als „Versicherungsjahr“ bezeichnet (§ 168 Absatz 1 VVG). Sie beginnt mit dem Abschluss der Rentenversicherung und endet entsprechend § 12 VVG spätestens 12 Monate danach. Kürzere Versicherungsjahre können durch Einzelvertrag vereinbart werden. 

Außerdem müssen Sie die Kündigungsfrist einhalten. Nach § 11 Absatz 3 VVG kann sie der Versicherer selbst bestimmen, er muss dabei aber den Rahmen von ein bis drei Monaten einhalten. Er darf weder eine kürzere noch eine längere Kündigungsfrist vorgeben. 

Wichtig:

Möchten Sie Ihre Mecklenburgische Rentenversicherung kündigen, müssen Sie eine Kündigungsfrist von drei Monaten einhalten. 

Die Kündigungsfrist bezieht sich immer auf das Ende der Versicherungsperiode. Haben Sie Ihre Rentenversicherung also am 01.06. eines Jahres abgeschlossen, würde das Versicherungsjahr am 31.05. des Folgejahres enden. Drei Monate vorher, also am 28.02. des entsprechenden Jahres, endet die Kündigungsfrist – spätestens hier muss der Versicherer Ihre Kündigung erhalten haben. Kommt sie zu spät an, ist die Kündigungsfrist bereits abgelaufen und die Kündigung wird erst zum Ende der folgenden Versicherungsperiode wirksam. 

Achtung: Einige Versicherer vereinbaren abweichende Versicherungsperioden. Das erste Versicherungsjahr ist verkürzt und endet am 31.12., alle weiteren Versicherungsjahre dauern exakt 12 Monate und entsprechen dem Kalenderjahr. Die Kündigungsfrist verschiebt sich entsprechend. 

Maßgeblich für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Eingang Ihres Schreibens beim Versicherer. Demgegenüber spielt es keine Rolle, wann Sie die Kündigung absenden oder wann die Versicherungsgesellschaft mit der Bearbeitung beginnt. 

Außerordentliche Kündigung der Mecklenburgische Rentenversicherung

Anders als für die ordentliche Kündigung, benötigen Sie stets einen Kündigungsgrund, wenn Sie Ihre Mecklenburgische Rentenversicherung außerordentlich kündigen möchten. Auch hier kann der Versicherer die Rahmenbedingungen grundsätzlich frei gestalten, er muss aber nach § 40 Absatz 1 und 2 VVG eine Sonderkündigung immer dann zulassen, wenn er beabsichtigt, den Vertrag zu Ihren Ungunsten anzupassen. 

Dies bedeutet:

Erhöht der Versicherer die Beiträge oder reduziert er die Leistungen, können Sie Ihre Mecklenburgische Rentenversicherung außerordentlich kündigen! 

Dabei ist das Versicherungsunternehmen verpflichtet, Sie einen Monat vor Umsetzung der geplanten Anpassung auf sie und das mit ihr einhergehende Sonderkündigungsrecht hinzuweisen (§ 40 Absatz 1 Satz 2 VVG). Daher haben Sie für die außerordentliche Kündigung in aller Regel nur einen Monat Zeit. Das Sonderkündigungsrecht erlischt wieder, wenn sie es nicht ausüben oder die Kündigungsfrist versäumen. 

Bezeichnen Sie eine außerordentliche Kündigung unbedingt als solche, um zu vermeiden, dass der Versicherer von einer ordentlichen Kündigung – die entsprechend später wirksam wird – ausgeht. Im Übrigen wird auch bei der Sonderkündigung nach § 40 VVG der Rückkaufswert der Police ausgezahlt. Betroffen von Beitragserhöhungen sind in erster Linie Lebens- und Rentenversicherungen, die gemeinsam mit Risikobausteinen wie einem BU-Schutz abgeschlossen wurden. 

5Rückkaufswert – Auszahlung der Mecklenburgische Rentenversicherung

Wenn Sie Ihre Mecklenburgische Rentenversicherung kündigen, erhalten Sie – so regelt es § 169 Absatz 1 VVG – den sogenannten Rückkaufswert der Police ausgezahlt. Dieser ermittelt sich entsprechend § 169 Absatz 3 VVG nach versicherungsmathematischen Grundsätzen, die Sie den Technischen Berechnungsgrundlagen (TBG) des Versicherers entnehmen können. Die Ermittlung muss für den Kunden, insbesondere aber für sachkundige Dritte, nachvollziehbar und prüfbar sein. 

Um den Rückkaufswert bereits vor der Kündigung selbst oberflächlich zu berechnen, können Sie von der folgenden – in diesem Fall stark vereinfacht dargestellten – Formel ausgehen: 

Formel:

Summe der eingezahlten Beiträge – gegebenenfalls enthaltene Risikoanteile (zum Beispiel für mitversicherten BU-Schutz) – Abschluss- und Verwaltungskosten + Überschüsse und Zinsen = Rückkaufswert – Stornopauschale = Auszahlungsbetrag 

Dabei gelten die folgenden Einschränkungen, die insbesondere den Versicherer betreffen: 

  • Stornopauschalen (Kündigungsgebühren) sind dem Grunde nach unzulässig. Sie dürfen aber vom Rückkaufswert abgezogen werden, wenn sie der Höhe nach angemessen sind, eine entsprechende Vereinbarung bereits im Vorfeld bestand und der Abzug der Pauschale nicht dazu führt, dass die Untergrenze für den Rückkaufswert unterschritten wird (§ 169 Absatz 5 VVG)
  • Risikoanteile bleiben bei der Berechnung des Rückkaufswertes außen vor. Dies liegt daran, dass Sie den entsprechenden Versicherungsschutz – zum Beispiel die Absicherung des Risikos einer Berufsunfähigkeit – bereits erhalten haben und die gezahlten Beiträge hiermit abgegolten sind 
  • Der Rückkaufswert muss bei mindestens 50 Prozent der eingezahlten Beiträge (ohne Risikoanteile) liegen. Diese Untergrenze ist vom Versicherer zwingend einzuhalten, selbst wenn bei der Berechnung eine niedrigere Auszahlung herauskommt 

Am Ende wird der Rückkaufswert an die bezugsberechtigte Person ausgezahlt, vorher aber nach dem Stichtagsprinzip berechnet. Daher warten Sie im Schnitt etwa zwei Wochen auf die Überweisung des Versicherers, wobei wir hier empfehlen, im Einzelfall einfach persönlich nachzufragen. 

6Was gilt bei einem Todesfall für die Mecklenburgische Rentenversicherung?

Stirbt die Versicherungsnehmerin oder der Versicherungsnehmer, geht das gesamte Vertragsvermögen der Mecklenburgische Rentenversicherung auf die Erben über. Sie führen die Police also mit allen Rechten und Pflichten fort, wenn und soweit kein abweichendes Bezugsrecht vereinbart wurde. Denn dieses bleibt auch dann bestehen, wenn sich der Versicherungsnehmer ändert, und muss aktiv angepasst werden (§ 159 Absatz 2 und 3 VVG). 

Als Erbin oder Erbe können Sie die Mecklenburgische Rentenversicherung ebenfalls kündigen. Sie sollten dabei aber die folgenden Punkte beachten: 

  • Weisen Sie den Erbfall durch geeignete Unterlagen, zum Beispiel den Erbschein in Kopie, nach  
  • Ändern Sie gegebenenfalls das Bezugsrecht und holen Sie hierfür die benötigte Zustimmung des aktuellen Bezugsberechtigten ein
  • Passen Sie die Bankverbindung an, um eine Überweisung auf ein nicht mehr existierendes Konto zu vermeiden

So gehen Sie auch hier auf Nummer sicher und vermeiden umständliche sowie zeitaufwendige Rückfragen der Versicherungsgesellschaft. 

7Mecklenburgische Rentenversicherung – kündigen oder widerrufen? 

Grundsätzlich liegt die Entscheidung, die Mecklenburgische Rentenversicherung zu kündigen, immer bei der Kundin oder beim Kunden. Allerdings ist für zahlreiche Vertragsauflösungen eine versicherungsmathematische Berechnung der möglichen Auszahlungssumme erforderlich. Hintergrund ist, dass gerade die Kündigung einer Rentenversicherung in vielen Fällen mit hohen Kosten für den Versicherungsnehmer verbunden ist. 

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Die Kündigung – meist mit Verlusten verbunden

Die Kündigung ist vor allem im Vergleich mit den Alternativen eine komfortable Möglichkeit, die laufende Rentenversicherung aufzulösen. Sie bringt aber auch erhebliche Nachteile mit sich, die vielen Versicherungskunden erst nach der Berechnung des Rückkaufswertes deutlich werden. Hintergrund ist die Ermittlung der Vertragsgebühren, denn diese nimmt der Versicherer bereits beim Abschluss der Mecklenburgische Rentenversicherung vor. 

Er nutzt dafür die Höhe Ihrer einzuzahlenden Beiträge, die Verzinsung und die Gesamtlaufzeit der Rentenversicherung. Auf dieser Grundlage berechnet er die voraussichtliche Ablaufleistung des Vertrages, die dann als Basis für die Abschluss- und Verwaltungskosten dient. 

Wenn Sie Ihre Mecklenburgische Rentenversicherung nun vorzeitig kündigen, fallen alle Kosten in voller Höhe an, selbst wenn das Vertragsvermögen bislang weitaus niedriger ist. Entsprechend hoch können die Verluste bei Kündigung einer privaten Rentenversicherung ausfallen. helpcheck rät daher von einer vorschnellen Kündigung ab und ausdrücklich zur umfassenden Prüfung aller denkbaren Alternativen! 

Ein Richterhammer neben einem Aktenordner

Mecklenburgische Rentenversicherung widerrufen: Ihr Joker in der Hinterhand!

Grundsätzlich ist der Widerruf Ihrer Mecklenburgische Rentenversicherung nur innerhalb von 30 Tagen, nachdem der Versicherer Ihnen alle relevanten Vertragsunterlagen zugesendet hat, möglich (§§ 8 Absatz 1 und 152 Absatz 1 VVG). Zu diesen Dokumenten gehört aber auch eine wirksame Widerrufsbelehrung, die den Deutlichkeitsvorgaben des § 8 Absatz 2 Nummer 2 VVG entsprechen muss. Fehlt es an einer solchen Belehrung oder entspricht diese nicht den Vorgaben des VVG, ist sie unwirksam.

Der „Joker“:

Damit fehlt es an einer der Grundvoraussetzungen für den Beginn der Widerrufsfrist. Fristen, die nicht beginnen, können nach dem BGB aber auch nicht enden – und so entsteht mitunter ein „ewiges Widerrufsrecht“ des Kunden. 

Betroffen sind vor allem Lebens- und Rentenversicherungen aus den Jahren 1994 bis 2007. Der BGH hat mit Urteil vom 07.05.2014 (Az. IV ZR 76/11) für diese Policen entschieden, dass Kunden ein ewiges Widerrufsrecht ausüben können, wenn die Widerrufsbelehrung nicht den gesetzlichen Mindestvorgaben entspricht. 

Dabei ist der Widerruf mit zahlreichen Vorteilen verbunden, was vor allem im direkten Vergleich zur Kündigung deutlich wird: 

  • Er wird sofort wirksam; Sie müssen nicht bis zum Ende der Versicherungsperiode warten
  • Der Versicherer zahlt alle Beiträge einschließlich Zinsen und Gebühren wieder aus
  • Als Zinssatz steht Ihnen die tatsächlich vom Versicherer erzielte Rendite zu 

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Häufige Fragen zu Mecklenburgische Rentenversicherung kündigen

Was genau ist die private Rentenversicherung?

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Stephanie Prinz ist bei helpcheck seit 2018 im Bereich Business Development tätig. Bereits während Ihres abgeschlossenen Master Studiums der Kommunikationswissenschaften an der RWTH Aachen interessierte Sie sich für Verbraucherrechte und absolvierte im Zuge Ihres Auslandssemester in San Diego, Kalifornien, verschiedene Praktika in aufstrebenden Legal Tech-Unternehmen. Seit 2022 ist sie im Rahmen des helpcheck Online-Ratgebers für die Themen Arbeitsrecht und Finanzen zuständig und kümmert sich um die sprachliche Qualität aller Texte.

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