Mecklenburgische Lebensversicherung kündigen: Mehr erhalten

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Legal Tech Experte

Stephanie Prinz
Autor: 
Stephanie Prinz

Das Wichtigste in Kürze

  • Sie entscheiden, ob und wann Sie Ihre Mecklenburgische Lebensversicherung kündigen. Der Versicherer kann lediglich Form und Frist vorgeben, die aber unbedingt einzuhalten sind – sonst ist Ihre Kündigung unter Umständen unwirksam
  • Bei den meisten LV-Kündigungen entsteht ein Verlust, was vor allem daran liegt, dass bei der Berechnung des Rückkaufswerts zahlreiche Kosten abgezogen werden. Sind diese höher als die Rendite, erhalten Sie weniger raus, als Sie eingezahlt haben
  • Mit dem Widerruf, der bei vielen Policen noch Jahrzehnte nach dem Abschluss möglich ist, erhalten Sie bis zu 150 Prozent Ihrer eingezahlten Prämien zurück. Grund dafür sind Fehler des Versicherers in der Widerrufsbelehrung 

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1Mecklenburgische Lebensversicherung kündigen – die Top-Kündigungsgründe

Dafür, dass eine immer größere Zahl von Kunden ihre Mecklenburgische Lebensversicherung kündigt, gibt es gleich mehrere Gründe. Denn die Entwicklungen der letzten Jahre sorgen schlicht dafür, dass zahlreiche Policen nicht mehr rentabel sind. Selbst am Ende der gesamten Vertragslaufzeit entsteht ein Verlust. Die „Top drei“ der Kündigungsgründe sind daher: 

  1. Niedrige Überschüsse und Zinsen: Die Garantiezinsen kapitalbildender Lebensversicherungen sind seit dem Jahr 2000 Jahr für Jahr zurückgegangen und liegen Anfang 2022 bei lächerlichen 0,25 Prozent. Viele Versicherer haben die Garantieverzinsung daher direkt vollständig abgeschafft. Gleichzeitig erhalten Versicherungskunden weniger Überschussbeteiligungen, da auch die Versicherungsgesellschaften niedrigere Gewinne erzielen und diese zum Teil in Rücklagen für höher verzinste Altverträge einstellen müssen. 
  2. Hohe Abschluss- und Verwaltungskosten: Kapitalbildende Lebensversicherungen kosten sehr viel Geld, was besonders in den ersten Jahren anhand der Abschlusskosten deutlich wird. Hinzu kommen Gebühren für die laufende Verwaltung des Vertragsvermögens, die ebenfalls direkt abgezogen werden. 
  3. Keine Flexibilität: Im Vergleich zu anderen Anlage- und Versicherungsprodukten sind Kapitallebensversicherungen absolut unflexibel. Sie lassen sich kaum an geänderte Wünsche der Kunden anpassen. Damit haben Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer nur mit hohen Zusatzkosten oder gar nicht die Möglichkeit, den niedrigen Zinsen zu entgehen. 

Daraus folgt:

Viele Gründe führen in Kombination dazu, dass kapitalbildende Lebensversicherungen mit garantierter Verzinsung heute nicht mehr zu empfehlen sind. Wir raten daher von einem Neuabschluss einer solchen Police ab.

Anders kann es bei gut verzinsten Altverträgen aussehen. Denn sie erwirtschaften durch den hohen Garantiezins meist attraktive Renditen, die widerum den Zinseszinseffekt auslösen. Hier sollten Sie vor einer Kündigung genauer hinschauen und darauf achten, nicht Ihre Altersvorsorge aufs Spiel zu setzen. 

2Die Kündigungsfristen bei der Mecklenburgischen Lebensversicherung

Auch Lebensversicherungen können ordentlich und außerordentlich gekündigt werden. Während die ordentliche Kündigung keinen spezifischen Grund erfordert, ist das bei der außerordentlichen Kündigung stets der Fall. Ein Überblick:

Die ordentliche Kündigung

Die ordentliche Kündigung ist auch als „fristgerechte Kündigung“ bekannt und bezeichnet die Vertragsauflösung durch den Versicherungsnehmer innerhalb einer vom Versicherer festgelegten Frist. Der Versicherer hat bei der Festlegung der Frist grundsätzlich einen Spielraum von ein bis drei Monaten (§ 11 Abs.3 VVG), darf also weder eine kürzere noch eine längere Kündigungsfrist bestimmen. 

Hinweis:

Bei der Mecklenburgischen Lebensversicherung gilt eine dreimonatige Kündigungsfrist zum Ende der Versicherungsperiode.

Um den spätestmöglichen Kündigungszeitpunkt zu ermitteln, brauchen Sie zunächst die Dauer der Versicherungsperiode. Sie beginnt mit dem Abschluss der Versicherung und endet ein Jahr später (§ 12 VVG). Beispiel: Abschluss am 01.08., Ende der Versicherungsperiode damit am 31.07. des Folgejahres, Kündigung bis zum 30.04. des jeweiligen Jahres (drei Monate vorher). 

Kommt Ihre Kündigung zu spät beim Versicherer an, verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr und endet dementsprechend erst mit Ablauf der folgenden Versicherungsperiode. Das gilt es zu vermeiden, denn in dieser Zeit laufen auch alle Vertragsgebühren weiter. Für die Einhaltung der Frist ist immer der tatsächliche Zugang (= Poststempel), nicht die Bearbeitung der Kündigung maßgeblich. 

Die außerordentliche Kündigung

Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer ein Recht zur außerordentlichen Kündigung Ihrer Lebensversicherung. Konkret ist das der Fall, wenn der Versicherer die Beiträge erhöht und Ihnen im Gegenzug keine besseren oder höherwertigen Leistungen anbietet (§ 40 Abs.1 VVG). Besonders häufig kommt es zu solchen Konstellationen, wenn Sie mit Ihrer Lebensversicherung einen Zusatzvertrag wie den BU- oder Todesfall-Schutz abgeschlossen haben.

Es gilt:

Der Versicherer hat Sie einen Monat vor der Anpassung über diese und das mit ihr verbundene Sonderkündigungsrecht zu informieren (§ 40 Abs.2 VVG).

Im Übrigen sind die Folgen der Sonderkündigung identisch mit denen der ordentlichen Kündigung, denn auch hier erhalten Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer den entsprechenden Rückkaufswert ausgezahlt (§ 169 Abs.1 VVG).

3Mecklenburgische Lebensversicherung kündigen und Rückkaufswert erhalten

Wenn Sie Ihre Mecklenburgische Lebensversicherung kündigen, muss der Versicherer den Rückkaufswert auszahlen (§ 169 Abs.1 VVG). Der Rückkaufswert ist eine nach versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnete Summe, die den Wert der Police zum Zeitpunkt der Kündigung wiedergibt (§ 169 Abs.3 VVG).  

Die (vereinfacht dargestellte) Berechnungsformel lautet:

Rückkaufswert = Summe der eingezahlten Beiträge ohne Risikoanteile + Überschüsse und Zinsen – Abschluss- und Verwaltungskosten – Stornopauschale 

Regelungen zur Stornopauschale (= Kündigungsgebühr) finden sich nicht in allen Versicherungsverträgen, da nicht jeder Versicherer einen entsprechenden Abzug vornimmt. Sollte es aber der Fall sein, muss die Pauschale angemessen, beziffert und im Vorfeld vereinbart worden sein (§ 169 Abs.5 VVG). 

Wie bereits erwähnt, sind für die Berechnung des Rückkaufswerts die Wertverhältnisse am Tag der Kündigung (= Ende der Versicherungsperiode) maßgeblich. Aufgrund dieses sogenannten Stichtagsprinzips kann der Versicherer den Rückkaufswert auch erst hier bzw. kurze Zeit später auszahlen. Im Schnitt warten Sie als Kundin oder Kunde rund eine Woche auf die Auszahlung.

4Grundlagen der Kündigung: Form und Inhalt des Kündigungsschreibens

Eine besonders große Bedeutung hat die Form der Kündigung Ihrer Mecklenburgischen Lebensversicherung. Sie ist in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) vorgeschrieben und für den Versicherungsnehmer bindend. In der Praxis gibt es hier zwei Möglichkeiten: 

  • Schriftform, die Brief und Fax umfasst
  • Textform, die neben Brief und Fax auch E-Mails einschließt

Wichtig:

Bei der Mecklenburgischen Lebensversicherung gilt die Schriftform; der Versicherer muss also ein „echtes Schreiben“ von Ihnen erhalten. 

Halten Sie die vorgegebene Form unbedingt ein. Ihre Kündigung ist unwirksam, wenn Sie etwa per Mail kündigen, obwohl nur Kündigungen per Fax und auf dem Postweg akzeptiert werden. Der Versicherer wird Sie auch nicht auf diese Unwirksamkeit hinweisen, weil er durch die Gebühren unmittelbar von Ihrem Fehler profitiert.

Für die Kündigung selbst gelten keine besonderen Vorgaben. Zweckmäßig ist es aber, mindestens auf folgende Punkte einzugehen: 

  1. Nennen Sie Ihre persönlichen und die Vertragsdaten, zu denen insbesondere die Kunden- und Versicherungsnummer gehört. 
  2. Verwenden Sie den Begriff „Kündigung“. Das verhindert Unklarheiten bei der Auslegung Ihres Schreibens.
  3. Entscheiden Sie sich für einen Kündigungstermin. Kündigen Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt, endet der Vertrag mit Ablauf der Versicherungsperiode (§ 168 Abs.1 VVG).
  4. Bitten Sie den Versicherer um eine Kündigungsbestätigung. Bitten Sie außerdem um Auszahlung des vertraglichen Rückkaufswertes.
  5. Unterschreiben Sie Ihre Kündigung persönlich.

Bis Sie die Kündigungsbestätigung erhalten haben, sollten Sie für einen Zugangsnachweis – etwa in Form des Faxberichts oder Rückscheins beim Einschreiben – sorgen. Denn im Zweifel müssen Sie beweisen, dass der Versicherer Ihre Kündigung erhalten hat. Ausnahmen von diesem juristischen Grundsatz gelten nur bei Mails, denn hier entscheiden die Gerichte üblicherweise zugunsten der Absender. 

5Todesfall beim Versicherungsnehmer: Das gibt es zu beachten

Stirbt der Versicherungsnehmer vor der Auszahlung der Versicherungssumme, geht die Police auf den gesetzlichen oder im Testament bestimmten Erben über. Denn Lebensversicherungen sind übertragbares Vermögen, das Sie verkaufen, verschenken und vererben können. Der Versicherer hat keine Möglichkeiten, dieses Recht einzuschränken oder eine Übertragung zu unterbinden. 

Übernehmen Sie eine Mecklenburgische Lebensversicherung, führen Sie den Vertrag mit allen Rechten und Pflichten fort. Auf der einen Seite erhalten Sie das Bezugsrecht, sofern dieses beim Versicherungsnehmer selbst liegt. Auf der anderen Seite sind Sie verpflichtet, die vereinbarten Versicherungsprämien weiterzuzahlen. Allerdings können Sie die geerbte Mecklenburgische Lebensversicherung auch kündigen oder beitragsfrei stellen. 

Achtung:

Wurde nach § 159 VVG ein abweichendes Bezugsrecht, etwa zugunsten der Ehefrau, vereinbart, bleibt dieses bestehen, auch wenn Sie die Police im Rahmen der Erbfolge übernehmen. Ein unwiderrufliches Bezugsrecht kann dabei nur noch mit Zustimmung des Bezugsberechtigten selbst geändert werden. 

Beachten Sie bei der Kündigung einer geerbten Lebensversicherung zusätzlich zu den bereits genannten Punkten, dass Sie den Versicherer rechtzeitig über die Erbschaft informieren. Sofern Ihnen der Erbschein bereits vorliegt, sollten Sie diesen direkt mit vorlegen. Ändern Sie außerdem die Bankverbindung und ggf. auch das Bezugsrecht, sofern möglich und notwendig. So sind Sie auf der sicheren Seite. 

6Mecklenburgische Lebensversicherung kündigen vs. Police widerrufen

In allen Situationen, in denen Sie darüber nachdenken, Ihre Mecklenburgische Lebensversicherung zu kündigen, sollten Sie auch die Alternativen ins Auge fassen. Denn die Kündigung ist meist der teuerste Weg, die Versicherung loszuwerden. Besser ist meist der Widerruf, der unter bestimmten Voraussetzungen noch Jahrzehnte nach dem Abschluss des Vertrags eine Option darstellen kann. helpcheck gibt einen Überblick. 

Die Kündigung

Zugegeben, die Kündigung ist vergleichsweise komfortabel. Denn bereits mit einem Schreiben an den Versicherer haben Sie alles erledigt, was notwendig ist – um alle weiteren Schritte kümmert sich die Versicherungsgesellschaft. Was dabei aber oft untergeht, ist die Tatsache, dass trotz transparenter Berechnungsmethoden meist ein spürbarer Verlust entsteht, was schlicht an den hohen Kosten der Versicherungsprodukte liegt.

Das folgende Beispiel zeigt praktisch, wie teuer die Kündigung einer Lebensversicherung tatsächlich werden kann: 

Beispiel:

Sie lösen Ihren Vertrag nach 5 Jahren auf. Bis dahin haben Sie 10.000 Euro eingezahlt und 600 Euro an Zinsen erhalten. Der Versicherer berechnet 3.500 Euro Abschlusskosten und eine Stornopauschale von 700 Euro. „Unterm Strich“ erhalten Sie 6.400 Euro ausgezahlt und machen einen Verlust von 3.600 Euro! 

Leider sieht es bei anderen Lebensversicherungen und auch bei längeren Laufzeiten nicht anders aus, weil die niedrigen Renditen dafür sorgen, dass Sie die einmaligen und laufenden Kosten der Police auf absehbare Zeit nicht wieder „reinwirtschaften“ können. Was bleibt, ist meist ein Totalverlust, selbst nach vielen Jahrzehnten Einzahlung.

Daher raten wir Ihnen davon ab, Ihre Mecklenburgische Lebensversicherung direkt zu kündigen. Gegebenenfalls gibt es andere Lösungen, die wesentlich vielversprechender sind. Lassen Sie Ihren Vertrag daher zunächst prüfen und treffen Sie erst dann eine Entscheidung! 

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Der Widerruf

Grundsätzlich haben Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer nach dem Abschluss Ihrer Lebensversicherung ein 30-tägiges Widerrufsrecht. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb dieser Frist zurückziehen, was eine vollständige Rückabwicklung des Vertrags bewirkt (§§ 8 Abs.1 und 152 Abs.1 VVG). Eingezahlte Prämien werden wieder ausgezahlt, soweit sie nicht auf bereits gewährten Versicherungsschutz (etwa BU- oder Todesfallabsicherung) entfallen. 

Ein Richterhammer liegt auf einem Holztisch

Die Widerrufsfrist beginnt, wenn Sie Versicherungsschein, AVB-Auszug, Kosteninformationen und Widerrufsbelehrung erhalten haben (§ 8 Abs.2 VVG). All diese Dokumente müssen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Tun sie das nicht, beginnt im Umkehrschluss die Widerrufsfrist nicht zu laufen. Das wiederum hat zur Folge, dass sie auch nicht enden kann – und Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer ein „ewiges Widerrufsrecht“ haben.

Der Clou:

Über 100 Millionen Lebens- und Rentenversicherungen aus den Jahren 1994 bis 2007 enthalten genau solche Fehler. Diese Verträge lassen sich noch heute durch Widerruf rückabwickeln! 

Der Widerruf ist damit gewissermaßen Ihr „Joker“, den Sie gegenüber der Versicherungsgesellschaft ziehen können. Er ist besonders im Vergleich zur Kündigung mit zahlreichen Vorteilen verbunden, die „unterm Strich“ zu einer höheren Auszahlung führen: 

  • Der Versicherer muss die Rendite, die er mit Ihren Beiträgen erwirtschaftet hat, in voller Höhe auszahlen; es gibt keine Beschränkung auf den Garantiezins 
  • Widerrufen Sie Ihre Lebensversicherung, endet der Vertrag nicht erst mit Ablauf der Versicherungsperiode, sondern sofort
  • Der Abzug von Abschluss- und Stornogebühren unterbleibt, wodurch die größten Kostenblöcke der meisten Lebensversicherungen wegfallen 

Das Ergebnis: Die meisten Kunden, die ihre Lebensversicherung widerrufen, profitieren von einer Auszahlung in Höhe von bis zu 150 Prozent der eingezahlten Beiträge. Je nach Vertragsvermögen liegt der Gewinn tausende oder sogar zehntausende Euro über dem Rückkaufswert, den Sie bei einer Kündigung erhalten würden. 

Stellen Sie Ihre Lebensversicherung jetzt auf den Prüfstand! 

Bei helpcheck stehen Ihnen erfahrene Fachanwälte zur Seite, die Ihre Mecklenburgische Lebensversicherung auf Herz und Nieren prüfen. Findet sich eine Widerrufsmöglichkeit, berechnen wir die voraussichtliche Auszahlungssumme nach versicherungsthematischen Grundsätzen. Anschließend machen wir den Widerruf und die mit ihm verbundene Forderung gegenüber der Versicherungsgesellschaft geltend – bei Bedarf auch gerichtlich. 

Ist die Auszahlung am Ende höher als der Rückkaufswert, fällt ein Honorar auf die Differenz an (29,75 bis 39,75 Prozent, je nach Modell). In allen anderen Fällen sind unsere Leistungen für Sie zu 100 Prozent kostenfrei!

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So tragen Sie keinerlei Kostenrisiko, müssen Ihre Mecklenburgische Lebensversicherung nicht direkt kündigen und können in Ruhe die möglichen Alternativen durchgehen. Mehr Vorteile gehen nicht – lassen Sie sich noch heute beraten! 

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Über den Autor
Stephanie Prinz

Stephanie Prinz

Stephanie Prinz ist bei helpcheck seit 2018 im Bereich Business Development tätig. Bereits während Ihres abgeschlossenen Master Studiums der Kommunikationswissenschaften an der RWTH Aachen interessierte Sie sich für Verbraucherrechte und absolvierte im Zuge Ihres Auslandssemester in San Diego, Kalifornien, verschiedene Praktika in aufstrebenden Legal Tech-Unternehmen. Seit 2022 ist sie im Rahmen des helpcheck Online-Ratgebers für die Themen Arbeitsrecht und Finanzen zuständig und kümmert sich um die sprachliche Qualität aller Texte.

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