Abtretung

Magnus Kaminski
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Stephanie Prinz
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Stephanie Prinz
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Was ist eine Abtretung?

Bei der Abtretung einer Lebens- oder sonstigen Versicherung handelt es sich um einen zivilrechtlichen Vertrag nach § 398 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Entscheiden Sie sich für diesen Schritt, gehen Ihre Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag auf die Person, an die Sie Ihre Police abtreten, über. In den meisten Fällen werden Abtretungen im Zusammenhang mit Policendarlehen, bei denen die Lebensversicherung als Sicherheit dient, durchgeführt. 

Ablauf bei einer Abtretung

Bei einer Abtretung nach § 398 BGB gibt es grundsätzlich zwei Parteien

  • Zedent: Der Zedent sind Sie als Versicherungsnehmer, also die Person, die die Rechte aus dem Vertrag an die andere Person abtritt 
  • Zessionar: Der Zessionar übernimmt im Rahmen der Abtretung die Rechte, die vorher dem Zedenten zustanden

Durch die Abtretung tritt der neue an die Stelle des alten Gläubigers, wobei diese Modalitäten in einem Vertrag geregelt werden müssen. Nur wenn diese Vereinbarung wirksam geschlossen wurde, kommt es überhaupt zur Abtretung. Haben sich Zedent und Zessionar geeinigt, müssen sie ihr Vorhaben noch dem Versicherer anzeigen. Er hat aber kein Mitspracherecht, kann die Abtretung also insbesondere nicht verbieten oder hinauszögern. 

Ohne Gegenleistung wäre die Abtretung de facto ein Geschenk. Denn Sie würden die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag an eine andere Person weitergeben, ohne dafür eine Gegenleistung zu erhalten. 

Abtretungen und Policendarlehen

Der häufigste Fall der Abtretung von Versicherungsansprüchen ist das sogenannte Policendarlehen. Dabei handelt es sich um einen Kredit, der Ihnen nur unter der Voraussetzung gewährt wird, dass Sie Ihre Lebensversicherung als Sicherheit beim Kreditgeber hinterlegen. Dazu schließen Sie mit der Bank (= Zessionar) einen Abtretungsvertrag, der die konkreten Bedingungen vorschreibt, teilen die Abtretung dem Versicherer mit und erhalten im Anschluss Ihr Darlehen.

Aber Achtung:

Stellen Sie in jedem Fall sicher, dass die Abtretung nur so lange wirksam ist, wie Sie auch das Darlehen zurückzahlen. Bei einer frühzeitigen Tilgung müssen Sie auch Ihren Versicherungsschein zurückerhalten – denn nur mit ihm haben Sie später einen Anspruch auf die angesparten Versicherungssummen.

Was genau wird abgetreten?

Generell ist bei der Abtretung von Lebensversicherungen deren Rückkaufswert maßgeblich, da der Kreditgeber hier die Sicherheit hat, diesen in jedem Fall ausgezahlt zu bekommen. Sollten Sie als Kreditnehmerin oder Kreditnehmer nicht mehr zahlungsfähig sein, wird die Bank die Versicherung verwerten – sprich kündigen, widerrufen oder auf anderem Weg zur Auszahlung bringen. 

Daher ist eine Lebensversicherung als Kreditsicherheit immer nur so viel wert wie der aktuelle Rückkaufswert. Ihn sollten Sie unmittelbar vor der Kreditaufnahme beim Versicherer anfragen, um eine möglichst aktuelle Information zu erhalten. 

Der große Vorteil der Abtretung: Der Versicherungsschutz bleibt, anders als bei einer Kündigung, erhalten. Außerdem müssen Sie keine finanziellen Einbußen in Kauf nehmen. Sobald das Darlehen zurückgezahlt wurde, führen Sie Ihre Lebensversicherung wie bisher fort und erhalten später die vereinbarten Leistungen! 

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