Karlsruher Lebensversicherung kündigen: Mehr erhalten

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Magnus Kaminski

Legal Tech Experte

Stephanie Prinz
Autor: 
Stephanie Prinz

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Kündigungsrecht ist gesetzlich geregelt. Daher können Sie Ihre Karlsruher Lebensversicherung jederzeit kündigen, ohne dass der Versicherer diese Möglichkeit einschränken oder ausschließen kann 
  • Allerdings ist die Kündigung nicht immer die beste Idee, denn hier werden alle Kosten vom Vertragsvermögen abgezogen. Nicht selten kommt eine Stornopauschale (= Kündigungsgebühr) hinzu. „Unterm Strich“ machen die meisten Kunden einen Verlust, wenn sie ihre Karlsruher Lebensversicherung kündigen
  • Mit dem Widerruf gibt es eine lukrative Alternative zur teuren Kündigung, die wegen unwirksamer Widerrufsbelehrungen in vielen Verträgen noch Jahrzehnte später in Betracht kommt. Beim Widerruf erhalten Sie bis zu 150 Prozent Ihrer Versicherungsbeiträge ausgezahlt

Erhalten Sie mit einem Widerruf Ihrer Lebensversicherung in nur drei Schritten einen Großteil Ihrer Beiträge zuzüglich Zinsen zurück.

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1Karlsruher Lebensversicherung – so kündigen Sie sie richtig

Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) der jeweiligen Versicherungsgesellschaft regeln detailliert, wie eine Kündigung zu erfolgen hat. Selbiges gilt, wenn Sie Ihre Karlsruher Lebensversicherung kündigen möchten. Denn hier müssen Sie zunächst die vom Versicherer vorgegebene Form einhalten, wobei zwischen zwei Varianten unterschieden wird:

  • Textform: Die Kündigung ist sowohl per Brief und Fax als auch per Mail an den Versicherer zulässig
  • Schriftform: Sie können ausschließlich per Fax und auf dem Postweg kündigen

Ihr Vorteil:

Bei der Karlsruher Lebensversicherung ist nur die Textform vorgeschrieben. Eine formlose Mail an den Versicherer reicht also aus. Die Rechtssprechung geht bei E-Mails davon aus, dass diese stets ankommen, sofern der Versicherer nicht das Gegenteil beweisen kann.

Das Kündigungsschreiben selbst muss zwar nicht besonders aufgebaut sein, wir empfehlen Ihnen aber, auf folgende Punkte einzugehen

  1. Nennen Sie Ihre Vertragsdaten, insbesondere Kunden- und Versicherungsnummer sowie Kontaktdaten für Rückfragen der Versicherungsgesellschaft.
  2. Verwenden Sie den Begriff „Kündigung, da der Versicherer so nicht von einem Antrag auf Beitragsfreistellung o.Ä. ausgehen kann.
  3. Entscheiden Sie sich für einen festen Kündigungstermin oder kündigen Sie zum „nächstmögliche Zeitpunkt“, sodass der Vertrag mit Ablauf der Versicherungsperiode endet. 
  4. Bitten Sie den Versicherer, den vertraglichen Rückkaufswert zu berechnen und an Sie auszuzahlen. 
  5. Unterschreiben Sie Ihre Kündigung persönlich (entfällt bei E-Mails).

Sollten Sie zunächst nur einzelne Optionen miteinander vergleichen und Ihre Karlsruher Lebensversicherung nicht direkt kündigen wollen, bitten Sie die Versicherungsgesellschaft nur um die Berechnung des aktuellen Rückkaufswerts. Diese Summe lässt sich dann mit den Auszahlungen der Alternativen, etwa dem Verkauf oder Widerruf der Police, vergleichen. 

Kündigen Sie per Fax oder auf dem Postweg, müssen Sie im Zweifel beweisen, dass der Versicherer Ihre Kündigung tatsächlich erhalten hat. Da das ohne entsprechenden Nachweis mitunter schwierig bis unmöglich ist, sollten Sie Ihre Kündigung entweder per Einschreiben versenden oder bei einem Fax den Faxbericht aufheben, bis die Versicherungsgesellschaft Ihre Kündigung bestätigt hat.

2Welche Fristen müssen bei der Kündigung der Lebensversicherung eingehalten werden?

Wie bei anderen Verträgen auch, können Sie Ihre Karlsruher Lebensversicherung entweder ordentlich oder außerordentlich kündigen. In der Regel kommt dabei nur die ordentliche (fristgerechte) Kündigung in Betracht, da für die außerordentliche Kündigung besondere gesetzliche Voraussetzungen gelten. Wir geben einen Überblick.

Die fristgerechte, ordentliche Kündigung

Der Versicherer kann nach § 11 Abs.3 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) eine Kündigungsfrist zwischen einem und drei Monaten festlegen. Die Kündigungsfrist gibt an, bis zu welchem Zeitpunkt Ihre Kündigung spätestens bei der Versicherungsgesellschaft eingehen muss. Dabei bezieht sich die Frist immer auf das Ende der Versicherungsperiode, da Sie ihre Karlsruher Lebensversicherung ausschließlich hier kündigen können (§ 168 Abs.1 VVG).

Bei der Karlsruher Versicherung dauert die Kündigungsfrist drei Monate

Sofern der Versicherungsvertrag nichts anderes bestimmt, dauert die Versicherungsperiode ein Jahr und beginnt mit dem Abschluss der Police (§ 12 VVG). Haben Sie Ihre Lebensversicherung zum Beispiel am 01.08. abgeschlossen, würde die Versicherungsperiode am 31.07. des Folgejahres enden. Einen Tag später, am 01.08., beginnt dann die nächste Versicherungsperiode.

Im genannten Beispiel muss Ihr Kündigungsschreiben spätestens drei Monate vor dem 31.07., also am 30.04. oder davor, beim Versicherer eingehen. 

Wird die Kündigungsfrist nicht eingehalten, verlängert sich die Vertragslaufzeit um ein Jahr, sodass Ihre Kündigung erst zum Ende der folgenden Versicherungsperiode wirksam wird. Damit verbunden ist auch, dass die Vertragsgebühren weiterlaufen, weshalb Sie Verzögerungen unbedingt vermeiden sollten. Kündigen Sie Ihre Lebensversicherung also lieber etwas früher, bevor Sie später die Frist vergessen. 

Tipp: Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist ausschließlich der Eingang beim Versicherer (Poststempel). Wann dieser Ihre Kündigung bearbeitet, spielt keine Rolle. 

Die fristlose, außerordentliche Kündigung

In § 40 Abs.1 VVG ist das Sonderkündigungsrecht des Versicherungsnehmers bei Versicherungsverträgen aller Art geregelt. Die Vorschrift findet Anwendung, wenn der Versicherer die Versicherungsbeiträge anpasst, ohne dass Sie im selben Schritt mehr oder bessere Leistungen erhalten. Besonders relevant ist die Vorschrift daher bei Lebensversicherungen mit kombiniertem BU- oder Todesfall-Schutz.

Die Versicherungsgesellschaft muss Sie einen Monat vorher über die geplante Anpassung der Beiträge informieren. Außerdem ist sie verpflichtet, Sie auf das Sonderkündigungsrecht hinzuweisen (§ 40 Abs.2 VVG) und Ihnen die Formalitäten für die Kündigung mitzuteilen. Auch bei einer Sonderkündigung zahlt der Versicherer den Rückkaufswert, den die Police zu diesem Zeitpunkt hat, aus. 

Da es für die Sonderkündigung besondere Voraussetzungen gibt, ist hier – im Gegensatz zur ordentlichen Kündigung – ein Kündigungsgrund notwendig. Hier können Sie sich schlicht auf die Vorschrift des § 40 VVG beziehen. 

3Warum immer mehr Menschen ihre Karlsruher Lebensversicherung kündigen

In den letzten Jahren zeigt sich bei nahezu allen Versicherungsgesellschaften eine eindeutige Entwicklung. Denn immer mehr Kunden kündigen ihre Karlsruher Lebensversicherung oder beantragen eine Beitragsfreistellung, möchten ihren Vertrag also nicht mehr weiter besparen. Die Gründe für diese Entscheidung sind so vielfältig wie die Gründe für einen Abschluss der Police, dennoch lassen sich einige Hauptauslöser feststellen: 

  1. Fehlende Flexibilität: Mittlerweile gibt es unzählige Anlageprodukte und damit vielfältige Alternativen zur klassischen Kapitallebensversicherung. Letztere lassen sich allerdings kaum oder nur mit hohen Zusatzkosten anpassen und sind gewissermaßen für die Ewigkeit gemacht. Viele Kunden vermissen die Möglichkeit, ihre Geldanlage auf den eigenen Bedarf zuzuschneiden, und kündigen ihre Lebensversicherung.
  2. Hohe Kosten: Der Abschluss einer Lebensversicherung ist mit hohen Kosten verbunden. Besonders spürbar ist der „Block“ der Abschlusskosten, aber auch bei den Verwaltungsgebühren kommen über die Jahre vierstellige Summen zusammen. Die niedrigen Zinsen können die Kosten nicht ausgleichen, wodurch es „unterm Strich“ auch nach vielen Jahren noch zu einem Verlust kommt. Sie erhalten also weniger ausbezahlt, als Sie in Summe eingezahlt haben.
  3. Niedrige Zinsen: Die Europäische Zentralbank (EZB) hat den Leitzins zwischen 2000 und 2022 von rund vier auf 0,25 Prozent abgesenkt. Die Auswirkungen auf Lebensversicherungen sind immens, denn auf der einen Seite erhalten Sie als Kundin oder Kunde kaum mehr Rendite auf Ihr Erspartes. Auf der anderen Seite fallen die Überschussbeteiligungen der Versicherer niedriger aus, da die Jahresgewinne erstens ebenfalls sinken und zweites in Rücklagen für höher verzinste Altverträge eingestellt werden müssen. 

Theoretisch könnte diese Auflistung noch deutlich länger sein. Klassische Kapitallebensversicherungen mit Garantieverzinsung sind heute schlicht keine attraktiven Anlageprodukte mehr. 

Dennoch sollten Sie Ihre Karlsruher Lebensversicherung nicht direkt kündigen. Hoch verzinste Altverträge sind von der aktuellen Entwicklung nicht betroffen und können daher weiterhin lukrativ sein. Selbst wenn eine Kündigung für Sie infrage kommt, macht es Sinn, sich zunächst mit Alternativen wie dem Verkauf oder einem Widerruf der Police zu beschäftigen. So ist sichergestellt, dass Sie das Maximum aus dem Vertrag herausholen! 

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4Todesfall beim Versicherungsnehmer: Diese Schritte gilt es zu beachten

Leider kommt es immer wieder vor, dass der Versicherungsnehmer stirbt, bevor die Lebensversicherung zur Auszahlung kommt. Für diesen Fall sehen sowohl der Gesetzgeber als auch die Versicherungsverträge meist folgende Regelung vor: 

Die Lebensversicherung geht auf den gesetzlichen oder testamentarisch bestimmten Erben über. Er tritt in die Rechtstellung ein und wird neuer Versicherungsnehmer. 

Insbesondere besteht bei einem Todesfall kein Sonderkündigungsrecht. Der Vertrag läuft einfach weiter, kann vom neuen Versicherungsnehmer aber entsprechend der Regelungen in AVB gekündigt, widerrufen oder beitragsfrei gestellt werden. Sie haben schlicht und ergreifend dieselben Rechte und Pflichten wie der Verstorbene. 

Möchten Sie eine geerbte Karlsruher Lebensversicherung kündigen, gelten grundsätzlich dieselben Punkte wie bei einer „normalen“ Kündigung. Drei Besonderheiten gilt es dennoch zu beachten:

  • Der Versicherer kann die Umschreibung der Police auf Sie nur vornehmen, wenn er einen Nachweis über den Erbfall erhält. Legen Sie daher den Erbschein direkt in Kopie vor 
  • Nicht immer liegt das Bezugsrecht beim Versicherungsnehmer selbst, wodurch Sie es auch nicht erben. Ändern Sie es daher, denn es gilt auch für den Rückkaufswert
  • Teilen Sie dem Versicherer Ihre Bankverbindung mit, wenn er bisher nur die des Verstorbenen gespeichert hat

5Karlsruher Lebensversicherung kündigen: Der versicherungsrechtliche Rückkaufswert

Der Versicherer wird durch die Kündigung Ihrer Karlsruher Lebensversicherung verpflichtet, den sogenannten Rückkaufswert der Police auszuzahlen (§ 169 Abs.1 VVG). Der Rückkaufswert setzt sich im Wesentlichen aus Ihren Beiträgen, den erzielten Gewinnen und den Kosten der Versicherungsgesellschaft zusammen. Er wird nach versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnet (§ 169 Abs.3) und ist damit objektiv für einen Dritten nachvollziehbar.

Hinter den „versicherungsmathematischen Grundsätzen“ steckt eine komplexe Formel, die sich betragsmäßig aber wie folgt vereinfacht darstellen lässt: 

Hilfsformel:

Rückkaufswert = Summe aus Beiträgen (ohne Risikoanteile), Überschüssen und Zinsen abzüglich der Abschluss- und Verwaltungskosten und abzüglich einer Stornopauschale

Bei der Stornopauschale handelt es sich um einen Abzug, den der Versicherer aufgrund der Kündigung vom Vertragsvermögen vornehmen kann. Damit steckt hinter der Pauschale eine Kündigungsgebühr, die nach § 169 Abs.5 VVG nicht nur angemessen, sondern auch beziffert und vereinbart werden muss. Ohne konkrete Vereinbarung ist der Versicherer nicht befugt, weitere Abzüge vom Rückkaufswert vorzunehmen. 

Für die Berechnung des Rückkaufswerts gilt außerdem das sogenannte Stichtagsprinzip. Maßgeblich sind die Werte am letzten Tag der Versicherungsperiode, weshalb der Versicherer die Auszahlungssumme erst hier final berechnen kann. Im Schnitt warten Sie aber nicht länger als eine Woche auf Ihr Geld. 

6Karlsruher Lebensversicherung: Kündigen oder doch widerrufen?

Ob Sie Ihre Karlsruher Lebensversicherung kündigen oder den Vertrag widerrufen sollten, ist keine rein emotionale Entscheidung. Denn in beiden Fällen lässt sich die Summe, die Ihnen der Versicherer auszahlen muss, auf den Cent genau berechnen. Daher sollten Sie Ihre Entscheidung hier auf Basis objektiver Zahlen treffen und sich nicht rein auf Aussagen Dritter verlassen. helpcheck gibt einen tieferen Überblick.

Die Kündigung einer Lebensversicherung

Bei der Kündigung wird der Versicherungsvertrag nicht – wie beim Widerruf – von Anfang an unwirksam, sondern nachträglich aufgelöst. Dabei gelten die Konditionen des Versicherers, die in den AVB festgehalten sind. Sie müssen also insbesondere die teils immensen Zusatzkosten in Kauf nehmen, da Sie Ihre Karlsruher Lebensversicherung sonst nicht kündigen können.

Die „versicherungsmathematischen Berechnungsmethoden“ und deren objektive Nachprüfbarkeit vermitteln dabei vielen Kunden das Gefühl, dass bei der Kündigung nicht viel schiefgehen kann. Das stimmt zwar insoweit auch, allerdings ändert es nichts an der Tatsache, dass hier hohe Zusatzkosten und damit ein Verlust entstehen können. Das folgende Beispiel veranschaulicht die Theorie in der Praxis: 

  • Vertragslaufzeit: 10 Jahre; Kündigung zum Ende der 10. Versicherungsperiode
  • Eingezahlte Beiträge: 15.000 Euro ohne Risikoanteile 
  • Erhaltene Überschüsse und Zinsen: 1.900 Euro
  • Abschluss-, Verwaltungs- und Stornokosten: 4.200 Euro und 700 Euro 
  • Rückkaufswert: 12.000 Euro 
  • Erzielter Gewinn bzw. Verlust durch Kündigung: - 3.000 Euro

Obwohl Sie eine vergleichsweise hohe Rendite von fast 2.000 Euro erzielt haben, entsteht durch die Abschluss- und Stornokosten ein Verlust im vierstelligen Bereich. Hinzu kommt die Inflation, also der Kaufkraftverlust, durch die das Vertragsvermögen bei Auszahlung weitere rund 20 Prozent weniger wert ist. 

Daher raten wir dringend von einer vorschnellen Kündigung ab! Für sie sollten Sie sich wirklich nur dann entscheiden, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft wurden und sich hier keine höhere Auszahlung erreichen lässt!

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Der Widerruf einer Lebensversicherung

Auch beim Widerruf handelt es sich um ein im VVG geregeltes Verbraucherrecht. Innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss können Sie Ihre Lebensversicherung nach §§ 8 Abs.1 und 152 Abs.1 VVG innerhalb von 30 Tagen widerrufen, Ihre Vertragserklärung also zurücknehmen. Der Widerruf führt dazu, dass der Versicherer den Vertrag insgesamt rückabwickelt und alle Beiträge wieder auszahlt. Nur soweit bereits Versicherungsschutz gewährt wurde, darf ein Teil der Prämien einbehalten werden. 

Die Widerrufrist von 30 Tagen beginnt mit Zugang folgender Informationen und Unterlagen, bei zeitversetztem Zugang mit dem letzten eingehenden Dokument: 

  • Eigentliche Police (= Versicherungsschein)
  • Auszug aus den AVB im Zeitpunkt des Abschlusses
  • Pflichtinformationen nach der VVG-InfoV
  • Widerrufsbelehrung 

Die Widerrufsbelehrung muss dem Deutlichkeitsgrundsatz entsprechen und daher unter anderem fettgedruckt sein und alle Angaben zur Ausübung des Widerrufsrechts beinhalten. Fehler in der Belehrung führen nach diversen Grundsatzurteilen des BGH und EuGH dazu, dass die Widerrufsbelehrung unwirksam ist und nicht den Voraussetzungen des § 8 Abs.2 Nr.2 VVG entspricht. 

Für Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer bedeutet das: In zahlreichen Policen aus den Jahren 1994 bis 2007 sind unwirksame Belehrungen enthalten. Bei diesen Lebensversicherungen ist der Widerruf noch heute möglich, denn eine Frist, die nicht beginnt, kann auch nicht enden! 

Mit dem Widerruf kommen Sie – besonders im Vergleich zur teuren Kündigung – in den Genuss einiger Vorteile

  • Der Versicherer muss die gesamte Rendite, die er mit Ihren Beiträgen erwirtschaftet hat, auszahlen. Es gibt keine Beschränkung auf den Garantiezins
  • Der Widerruf wird sofort wirksam – anders als die Kündigung, die immer nur zum Ende der Versicherungsperiode möglich ist
  • Abgezogen werden dürfen nur die Risikoanteile, nicht aber Abschluss- oder Stornogebühren. Der Abzug von Verwaltungskosten ist ebenfalls nahezu immer ausgeschlossen

Im Schnitt erhalten Kunden, die ihre Karlsruher Lebensversicherung widerrufen und sie nicht kündigen, bis zu 150 Prozent der eingezahlten Beiträge ausgezahlt. Je nachdem, wie hoch das Vertragsvermögen ist, entsteht hier ein Mehrwert von mehreren tausend oder sogar zehntausend Euro gegenüber dem Rückkaufswert. 

Eine Frau arbeitet an ihrem Laptop

7Karlsruher Lebensversicherung kündigen – oder mit dem Widerruf tausende Euro mehr zurückholen!

Mit helpcheck und unseren erfahrenen Kooperationsanwälten für Versicherungsrecht lassen Sie Ihre Lebensversicherung von Fachleuten prüfen. Anhand Ihrer Vertragsunterlagen schauen wir uns an, ob der Widerruf möglich ist, und berechnen die voraussichtliche Auszahlung. Anschließend machen wir den Widerruf gegenüber der Versicherungsgesellschaft geltend.

Unsere Leistungen sind für Sie als Kundin oder Kunde kostenfrei. Erst wenn der Widerruf erfolgreich ist und ein Mehrwert entsteht, fällt ein Honorar an – das aber auch nur auf die entstehende Differenz. 

Sie tragen keinerlei Kostenrisiko. Informieren Sie sich noch heute & reichen Sie Ihre Vertragsunterlagen ein!

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Häufige Fragen zu Karlsruher Lebensversicherung kündigen

Kann ich auch eine Karlsruher Riester Lebensversicherung kündigen?

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Über den Autor
Stephanie Prinz

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Stephanie Prinz ist bei helpcheck seit 2018 im Bereich Business Development tätig. Bereits während Ihres abgeschlossenen Master Studiums der Kommunikationswissenschaften an der RWTH Aachen interessierte Sie sich für Verbraucherrechte und absolvierte im Zuge Ihres Auslandssemester in San Diego, Kalifornien, verschiedene Praktika in aufstrebenden Legal Tech-Unternehmen. Seit 2022 ist sie im Rahmen des helpcheck Online-Ratgebers für die Themen Arbeitsrecht und Finanzen zuständig und kümmert sich um die sprachliche Qualität aller Texte.

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