Barmenia Rentenversicherung kündigen: Höhere Auszahlung erhalten

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Magnus Kaminski

Legal Tech Experte

Stephanie Prinz
Autor: 
Stephanie Prinz

Das Wichtigste in Kürze

  • Sie entscheiden grundsätzlich selbst, ob und wann Sie Ihre Barmenia Rentenversicherung kündigen. Vorgeben darf der Versicherer lediglich Form und Frist, die Sie bei der Kündigung einhalten müssen
  • Bei der Kündigung erhalten Sie den Rückkaufswert zum jeweiligen Stichtag, zu dem der Rückkauf wirksam wird. Beachten Sie, dass hier in der Regel ein Verlust entsteht, da die Vertragskosten höher als die bislang erzielte Rendite sind 
  • Mit dem „ewigen Widerruf“ haben Sie das sprichwörtliche „Ass im Ärmel“. Diese Möglichkeit besteht bei zahlreichen Policen aus den Jahren 1994 bis 2007 und führt in der Regel zu einer deutlich höheren Auszahlung als die Kündigung 

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1Barmenia Rentenversicherung kündigen – gibt es Unterschiede zur Lebensversicherung?

Wenn von „Rentenversicherungen“ die Rede ist, meint man in der Regel kapitalbildende Policen. Bei ihnen zahlen Sie über die Vertragslaufzeit die vereinbarten Beiträge ein und erhalten später – etwa mit Erreichen des 62. Lebensjahres – das Vertragsvermögen ausgezahlt. Zu den Lebensversicherungen gen gehören allerdings sämtliche Policen auf biometrische Risiken und zur Altersvorsorge. Daher ist auch eine private Rentenversicherung eine Rentenversicherung im rechtlichen Sinne. 

Der Unterschied zwischen Kapitallebens- und Rentenversicherung besteht allerdings in der Auszahlung des Vertragsvermögens. Denn während Sie bei der kapitalbildenden Lebensversicherung eine Einmalzahlung erhalten, steht Ihnen bei der Rentenversicherung eine lebenslange Leibrente zu. Diese wird ebenfalls zu einem vereinbarten Zeitpunkt ausgezahlt. 

Damit sichert die Rentenversicherung das Risiko der Langlebigkeit ab. Denn Sie wissen nicht, wie lange Sie leben, um das einmal ausgezahlte Vertragsvermögen entsprechend verteilen zu können. Der Versicherer übernimmt dieses Risiko selbst dann, wenn das Vertragsvermögen rechnerisch bereits vollständig aufgebraucht ist.

In der Folge sichern Kapitallebens- und Rentenversicherungen unterschiedliche Gefahren ab und erfüllen verschiedene Zwecke. Bestenfalls trennen Sie den Vermögensaufbau strikt von der Altersvorsorge. Außerdem sollten Sie bei Ihrer privaten Rentenversicherung auf faire und flexible Konditionen, angemessen Renditen und Kosten achten. 

2So kündigen Sie Ihre Barmenia Rentenversicherung richtig 

Möchten Sie Ihre Barmenia Rentenversicherung kündigen, müssen Sie die jeweils vorgeschriebene Form einhalten. Diese finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) sowie im Versicherungsschein, also der eigentlichen Police, selbst. Unterschieden wird in der Praxis zwischen zwei Formen, von denen immer mindestens eine zulässig ist: 

  • Schriftform: Eine Kündigung ist nur per Brief oder Fax, also als echtes Schreiben an den Versicherer, möglich. Elektronische Kündigungen scheiden hier aus
  • Textform: Neben schriftlichen sind auch elektronische Kündigungen möglich. Sie können Ihre Barmenia Rentenversicherung dann beispielsweise per Mail kündigen

Es gilt:

Ihre Barmenia Rentenversicherung kann nur schriftlich gekündigt werden. Diese Vorgabe ergibt sich aus den AVB der Barmenia. 

Formverstöße führen zur Unwirksamkeit der Kündigung. Der Versicherer wird Sie in der Regel selten auf diese Tatsache hinweisen, sodass Ihr Schreiben schlichtweg ins Leere geht. Im ungünstigsten Fall ist die Kündigungsfrist dann bereits abgelaufen, wenn Sie den Fehler bemerken. Die Folge ist, dass der Vertrag mit allen Kosten für mindestens ein Jahr weiterläuft. Achten Sie daher unbedingt auf die korrekte Form, kündigen Sie im Zweifel immer schriftlich oder fragen Sie zeitnah nach dem Versand der Kündigung beim Versicherer nach. So sind Sie auf der sicheren Seite. 

Sorgen Sie über die Einhaltung der korrekten Form hinaus für einen wirksamen Zugangsnachweis, da Sie als Absenderin oder Absender im Zweifel die gesamte Beweislast für den Zugang der Kündigung tragen. Versenden Sie das Schreiben daher entweder per Einschreiben und heben Sie den Rückschein auf oder nutzen Sie das Fax und drucken Sie den Faxbericht aus. So gehen Sie auch hier auf Nummer sicher!

Inhaltlich machen die wenigsten Versicherer und damit auch die Barmenia Vorgaben zur Kündigung. Dennoch ist es sinnvoll, das Schreiben möglichst ganzheitlich zu verfassen, um Missverständnisse und fehlerhafte Auslegungen bei der Bearbeitung zu vermeiden. Achten Sie daher vor allem auf die folgenden Punkte und dass diese in Ihrer Kündigung enthalten sind: 

  1. Nennen Sie alle relevanten Daten, insbesondere Ihre persönlichen Angaben und die Vertragsdaten. Zu letzteren gehören in erster Linie Kunden- und Versicherungsnummer, insbesondere dann, wenn Sie mehrere Verträge bei der Barmenia abgeschlossen haben.
  2. Sprechen Sie explizit von der „Kündigung“. Geben Sie bei einer außerordentlichen Kündigung den Kündigungsgrund an. 
  3. Nennen Sie einen konkreten Termin, zu dem Ihre Kündigung wirksam werden soll. Kündigen Sie alternativ zum nächstmöglichen Zeitpunkt, der dem Ende der Versicherungsperiode entspricht. 
  4. Bitten Sie den Versicherer um eine Bestätigung Ihrer Kündigung sowie um Berechnung und Auszahlung des Rückkaufswertes.
  5. Unterschreiben Sie Ihre Kündigung händisch, sofern Sie Ihre Barmenia Rentenversicherung schriftlich kündigen. 

Sollte Ihnen keine Kündigungsbestätigung zugehen, fragen Sie einfach persönlich beim Versicherer nach dem Stand der Bearbeitung. In der Regel erhalten Sie hier direkt eine entsprechende Auskunft. 

3Barmenia Rentenversicherung kündigen – die geltenden Fristen

Auch wenn Sie Ihre Barmenia Rentenversicherung kündigen, müssen Sie dabei die jeweils geltenden Fristen einhalten. Unterschieden wird zwischen der ordentlichen auf der einen und der außerordentlichen Kündigung oder Sonderkündigung auf der anderen Seite. Beide richten sich nach den Vorgaben des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG), die als Rahmen für individuelle Vereinbarungen im Versicherungsschein gelten. 

Die ordentliche Kündigung der Rentenversicherung 

Ordentliche Kündigungen können bei Lebens- und Rentenversicherung zum Ende der Versicherungsperiode und nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist ausgesprochen werden (§§ 168 Absatz 1 und 11 Absatz 3 VVG). Die Frist bestimmt der Versicherer, er muss dabei allerdings den Rahmen von ein bis drei Monaten beachten. Die individuelle Kündigungsfrist darf weder kürzer noch länger sein. 

Dazu:

Bei der Barmenia Rentenversicherung dauert die Kündigungsfrist, wie bei nahezu allen Versicherern, drei Monate. 

Bei einer Kündigungsfrist von drei Monaten muss Ihre Kündigung den Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ende der Versicherungsperiode erreichen. Letztere wird auch als „Versicherungsjahr“ bezeichnet, dauert 12 Monate und beginnt mit dem Abschluss der Versicherung (§ 12 VVG). Soweit eine vertragliche Regelung greift, kann die Versicherungsperiode auch kürzer, jedoch keinesfalls länger als 12 Monate dauern. 

Beispiel: Sie haben Ihre private Rentenversicherung am 01.12. abgeschlossen. Die erste Versicherungsperiode beginnt entsprechend hier und endet am 30.11. des Folgejahres. Eine juristische Sekunde später, wieder am 01.12., beginnt die zweite Versicherungsperiode – und so weiter. Ihre Kündigung müsste den Versicherer hier spätestens am 31.08. (drei Monate vorher) erreichen, um noch im selben Jahr wirksam zu werden. 

Eine verspätet eingehende Kündigung wird in der Folge erst zum Ende der nächsten Versicherungsperiode wirksam. Maßgeblich ist immer der Eingang beim Versicherer. Beachten Sie, dass viele Versicherungsgesellschaften ein Versicherungsjahr bestimmen, das dem Kalenderjahr entspricht. Die erste Versicherungsperiode fällt dann entsprechend kürzer aus. 

Wichtig:

Achten Sie stets auf einzelvertragliche Vereinbarungen, bevor Sie Ihre Barmenia Rentenversicherung kündigen. Oft verstecken sich in der Police selbst Klauseln, die von den allgemein geltenden gesetzlichen Normen abweichen! 

Barmenia Rentenversicherung außerordentlich kündigen 

Wie die meisten Verträge, können Sie auch Ihre Barmenia Rentenversicherung außerordentlich kündigen. Hierbei gelten allerdings deutlich strengere Vorschriften, da Sie stets einen Kündigungsgrund benötigen. Besteht das Sonderkündigungsrecht, endet der Versicherungsvertrag mitunter außerhalb der regulären Versicherungsperiode und unmittelbar mit Eingang Ihres Schreibens beim Versicherungsunternehmen. 

Gesetzlich normiert ist die außerordentliche Kündigung dabei in § 40 Absatz 1 und 2 VVG. Sie ist möglich, wenn eine Anpassung des Versicherungsvertrages zu Ihren Ungunsten stattfindet. Entweder erhöht der Versicherer dabei die Beiträge, ohne die Leistungen anzupassen, oder es erfolgt eine Leistungsreduzierung, ohne dass der Beitrag sinkt. 

Die Versicherungsgesellschaft muss ihre Kunden mindestens einen Monat vor der Umsetzung der geplanten Änderungen auf diese hinweisen (§ 40 Absatz 1 Satz 2 VVG). Bleibt dieser Hinweis aus, gilt das Sonderkündigungsrecht zeitlich unbefristet. In der Regel haben Sie aber einen Monat Zeit, Ihre Barmenia Rentenversicherung außerordentlich nach § 40 VVG zu kündigen. 

Denken Sie bei der Sonderkündigung an die folgenden Punkte:

  • Sprechen Sie im Kündigungsschreiben von einer „außerordentlichen Kündigung“ und geben Sie den jeweiligen Grund an. Der Versicherer wird sonst von einer ordentlichen Kündigung ausgehen, die erst deutlich später wirksam wird
  • Halten Sie die jeweilige Form, die der Versicherer auch für Sonderkündigungen vorgibt, ein. Denn auch hier führt ein Formmangel zur Unwirksamkeit Ihrer Kündigung 
  • Sorgen Sie für einen Zugangsnachweis, wenn die Schriftform vorgegeben ist – etwa den Faxbericht oder das Einschreiben

Eine außerordentliche Kündigung nach § 40 VVG kommt bei Rentenversicherungen in der Regel immer dann infrage, wenn der Hauptvertrag mit Zusatzbausteinen wie einem BU-Schutz kombiniert wurde. Denn hier löst eine Änderung des Zusatzmoduls ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht aus; lässt sich dieses aber nicht ohne den Hauptvertrag kündigen, bezieht sich das Recht zur außerordentlichen Kündigung auf beide Vertragsteile. 

Im Übrigen gibt es keine relevanten Unterschiede zur ordentlichen Kündigung. Auch bei der Sonderkündigung erhalten Sie den vertraglich vereinbarten Rückkaufswert. Er wird an die bezugsberechtigte Person überwiesen und am letzten Tag der Versicherungsperiode (die dann entsprechend verkürzt ist) berechnet!

4Todesfall: Was gilt für die Barmenia Rentenversicherung? 

Stirbt der Versicherungsnehmer, geht die Barmenia Rentenversicherung auf die gesetzlichen oder (soweit vorliegend) im entsprechenden Testament bestimmten Erben über. Der Vertrag wird also nicht aufgelöst, sondern mit allen Rechten und Pflichten schlichtweg übertragen (§ 1922 BGB). Damit verbunden ist die Fortführung der Rentenversicherung durch die jeweiligen Erben, gegebenenfalls gemeinschaftlich (Erbengemeinschaft).

Etwas anderes gilt allerdings, soweit ein nach § 159 Absatz 2 oder 3 VVG abweichendes Bezugsrecht vereinbart wurde. Denn das Bezugsrecht bleibt bei der aktuell berechtigten Person, auch wenn sich Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer selbst ändert. In diesen Fällen ist eine manuelle Anpassung der Berechtigung notwendig, da sonst eine andere Person die versicherten Leistungen erhält, sobald der Versicherungsfall eintritt.

Selbstverständlich können Sie eine geerbte Barmenia Rentenversicherung auch kündigen. Beachten Sie dabei lediglich die folgenden Punkte:

  • Informieren Sie den Versicherer rechtzeitig über den Erbfall. Legen Sie, soweit bereits vorhanden, entsprechende Unterlagen zum Nachweis der Erbschaft vor
  • Ändern Sie gegebenenfalls das Bezugsrecht, sofern ein abweichendes vereinbart wurde
  • Teilen Sie dem Versicherer die Bankverbindung für die Auszahlung des Rückkaufswertes mit, da das Bankkonto des Erblassers möglicherweise nicht mehr existiert 

Der Todesfall löst kein Sonderkündigungsrecht aus. Eine Kündigung ist daher nur nach den regulären Grundsätzen zum Ende der Versicherungsperiode möglich. Vom früheren Versicherungsnehmer begonnene Fristen führen Sie weiter. 

5Barmenia Rentenversicherung – kündigen oder widerrufen?

Auch wenn es auf den ersten Blick komfortabel aussieht, die Barmenia Rentenversicherung mit einem kurzen Schreiben zu kündigen, entpuppt sich die Kündigung im Nachhinein schnell als Kostenfalle. Das liegt vor allem an den hohen Gebühren, die der Versicherer abziehen kann, wenn Sie Ihren Vertrag vor der regulären Ablaufzeit beenden. Wir zeigen, worin die wichtigsten Unterschiede zwischen Kündigung und Widerruf liegen.

Die Kündigung: Komfortabel auf der einen, teuer auf der anderen Seite

Durch die Berechnungsformel des Rückkaufswerts und der zusätzlichen Möglichkeit einer Kündigungsgebühr nach § 169 Absatz 5 VVG ist die Kündigung der teuerste Weg, seinen Vertrag loszuwerden. Wir machen an einem Beispiel deutlich, wie die Berechnung in der Praxis konkret aussehen könnte. 

Dabei gehen wir von einer bisherigen Laufzeit von 10 Jahren, einer Einzahlungssumme von 20.000 Euro und einer optimistischen Rendite von 5.000 Euro aus. Abschluss- und Verwaltungskosten liegen bei 6.200 Euro, der Stornoabschlag bei 800 Euro.

Rückkaufswert = 20.000 Euro Einzahlung + 5.000 Euro Zinsen = 25.000 Euro; - einmalige und laufende Kosten 6.200 Euro – Stornopauschale 800 Euro. 

Ihre Auszahlung liegt hier gerade mal bei 18.000 Euro. Das sind 2.000 Euro weniger, als Sie in den Vertrag eingezahlt haben – ein Verlust in dieser Höhe. Unter Berücksichtigung einer Inflation von zwei Prozent pro Jahr hätten Sie sogar einen Verlust von über 3.000 Euro erzielt. 

Es folgt:

Das Beispiel zeigt, dass Sie selbst mit einer optimistischen Rendite durch die Kündigung mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Verlust erleiden werden. 

Ein Paar spricht über ihren Rentenversicherungsvertrag

Der Widerruf: Ihr günstiger Joker 

Rentenversicherungen können innerhalb von 14 Tagen nach ihrem Abschluss vom Versicherungsnehmer widerrufen werden (§ 8 Absatz 1 VVG). Sie haben also mindestens zwei Wochen Zeit, sich die Unterlagen mehrfach durchzulesen und Ihre Entscheidung eventuell wieder rückgängig zu machen. Die Widerrufsfrist beginnt aber nur zu laufen, wenn Sie ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht informiert werden. Dazu müssen Sie nach § 8 Absatz 2 VVG diese Unterlagen erhalten haben: 

  • Wirksame, dem Deutlichkeitsgebot entsprechende, Widerrufsbelehrung (Nummer 1)
  • Informationen nach der VVG-Infoverordnung (InfoV) (Nummer 2)

Fehlt auch nur eines der benötigten Dokumente oder entspricht es nicht den gesetzlichen Anforderungen, beginnt die Widerrufsfrist nicht. Allgemeiner juristischer Grundsatz ist, dass Fristen ohne Beginn auch kein Ende haben können – für Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer bedeutet das: 

Der „Joker“:

Ist die Widerrufsbelehrung unwirksam, besteht ein „ewiges Widerrufsrecht“ weit über die gesetzlichen Fristen hinaus. 

Der Gesetzgeber hat mit § 5a Absatz 3 VVG (alte Fassung) versucht, dieses ewige Widerrufsrecht einzuschränken. Die Vorschrift wurde vom EuGH allerdings gekippt, wodurch sie auch rückwirkend nicht mehr anzuwenden ist. Da besonders viele Rentenversicherungen aus den Jahren 1994 bis 2007 unwirksame Belehrungen enthalten, können diese Verträge (geschätzt über 100 Millionen Policen) noch heute widerrufen werden. 

Beim Widerruf darf der Versicherer nur folgende Kosten abziehen

  • Ausgabeaufschläge für den Kauf von Fondsanteilen
  • Risikoanteil für Todesfallschutz o.Ä.

Weitere Abzüge sind nicht zulässig. Das bedeutet vor allem, dass die Barmenia keine Abschluss- oder Stornokosten in Rechnung stellen darf.

Die Folge ist, dass Sie als Versicherungsnehmer im Schnitt tausende oder gar zehntausende Euro mehr erhalten, wenn Sie Ihre Rentenversicherung widerrufen, anstatt sie zu kündigen. 

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6Barmenia Rentenversicherung kündigen: Jetzt Geld zurückerhalten!

Prüfen Sie noch heute, ob sich der Widerruf Ihrer Rentenversicherung lohnt. helpcheck bietet Ihnen hier das Rundum-Sorglos-Paket für die Geltendmachung von Ansprüchen beim Versicherer: 

  1. Sie informieren uns über die wichtigsten Daten zu Ihrem Vertrag, insbesondere über das Abschlussdatum und den Versicherer. Anschließend laden Sie die Dokumente hoch (Police, Begleitschreiben, AVB-Auszug, InfoV).
  2. Unsere Partneranwälte prüfen die Rentenversicherung auf Fehler in der Widerrufsbelehrung. In einem ersten Gespräch erfahren Sie, welche Möglichkeiten es gibt und wie hoch der Mehrwert ausfallen könnte.
  3. Entscheiden Sie sich für den Widerruf, setzen wir ihn durch. Dazu gehen wir notfalls auch vor Gericht. 
  4. Eine Gebühr wird nur auf den Mehrwert und auch nur dann fällig, wenn ein solcher tatsächlich erzielt wird.

Für Sie bedeutet das: Prüfung der Barmenia Rentenversicherung ohne Kostenrisiko – und maximale Sicherheit durch klares Gebührenmodell. Informieren Sie sich selbst und vereinbaren Sie eine erste Beratung. 

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Häufige Fragen zu Barmenia Rentenversicherung kündigen

Wie lange dauert die Auszahlung, wenn ich meine Barmenia Rentenversicherung kündige?

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Stephanie Prinz

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Stephanie Prinz ist bei helpcheck seit 2018 im Bereich Business Development tätig. Bereits während Ihres abgeschlossenen Master Studiums der Kommunikationswissenschaften an der RWTH Aachen interessierte Sie sich für Verbraucherrechte und absolvierte im Zuge Ihres Auslandssemester in San Diego, Kalifornien, verschiedene Praktika in aufstrebenden Legal Tech-Unternehmen. Seit 2022 ist sie im Rahmen des helpcheck Online-Ratgebers für die Themen Arbeitsrecht und Finanzen zuständig und kümmert sich um die sprachliche Qualität aller Texte.

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