Asstel Rentenversicherung kündigen: Höhere Auszahlung erhalten

Magnus KaminskiGeprüft Symbol
geprüft von 
Magnus Kaminski

Legal Tech Experte

Stephanie Prinz
Autor: 
Stephanie Prinz

Das Wichtigste in Kürze

  • Sie entscheiden selbst, ob und wann Sie Ihre Asstel Rentenversicherung kündigen. Der Versicherer hat keine Möglichkeit – mit Ausnahme von Form und Frist – das Kündigungsrecht einzuschränken. Er kann es außerdem nicht ausschließen 
  • Die Kündigung einer Rentenversicherung führt zur Auszahlung des Rückkaufswertes und damit meist zu einem Verlust. Denn der Versicherer zieht zahlreiche Kosten vom Vertragsvermögen ab, und diese sind oft höher als die bis zu diesem Zeitpunkt erzielte Rendite 
  • Mit dem „ewigen Widerruf“ können Sie deutlich mehr aus Ihrer Police herausholen. Er ist möglich, wenn der Versicherer fehlerhafte Widerrufsbelehrungen genutzt hat – denn durch sie kommt es gar nicht erst zu einem Beginn der Widerrufsfrist

Erhalten Sie mit einem Widerruf Ihrer Rentenversicherung in nur drei Schritten einen Großteil Ihrer Beiträge zuzüglich Zinsen zurück.

Jetzt kostenlos prüfen
erhalten durch bgh-urteil

1Warum immer mehr Kunden ihre Asstel Rentenversicherung kündigen 

Viele Versicherte kehren ihrer Asstel Rentenversicherung noch vor Vertragende den Rücken zu – und das kann viele Gründe haben. Oft gibt es eine persönliche Ursache, welche zur Kündigung führt. Das kann beispielsweise Geldnot sein oder eine bevorstehende, große Investition. Obwohl die Kündigung die teuerste Art ist, eine Versicherung wieder loszuwerden, entscheiden sich viele Kunden dafür. Drei Beweggründe stechen in der Statistik besonders heraus: 

  • Eine Rentenversicherung ist im Vergleich zu anderen Anlagemöglichkeiten sehr teuer. Die Kosten für die Police liegen bei etwa zwei bis drei Prozent, während die Rendite ein Prozent nur selten übersteigt. Zusammen mit der Inflation und den hohen Kosten durch die Berechnung des Rückkaufwertes müssen Sie am Ende immer einen hohen Verlust feststellen. Dieser ist bei anderen Anlagemöglichkeiten nicht vorhanden, weshalb viele Menschen verständlicherweise umsteigen 
  • Die klassische Rentenversicherung ist während der gesamten Vertragslaufzeit sehr intransparent. Versicherungsgesellschaften geben Ihnen keine klare Auskunft darüber, wann Sie genau welche Rendite erhalten oder welche Kosten tatsächlich anfallen – diese Informationen befinden sich dann eher im berüchtigten ,,Kleingedruckten“. Im Laufe der Jahre merken jedoch viele Versicherte, dass die Police auf Dauer ein Minusgeschäft ist und entscheiden sich für eine vorzeitige Kündigung – auch wenn das die teuerste Möglichkeit ist, aus dem Vertrag auszusteigen 
  • Wer eine Rentenversicherung abschließt, der muss lange Vertragslaufzeiten in Kauf nehmen. Diese betragen häufig 20 der 30 Jahre, ohne nachträgliche Anpassungsmöglichkeiten. Die wenigsten Menschen wissen jedoch, wie ihr Leben in so vielen Jahren aussehen wird. Beispielsweise könnten Sie dann Geldnot haben oder ein Hausbau steht bevor, und Sie benötigen das angesparte Vermögen – diese Situation bewegt viele Menschen dann zur Kündigung 

Die oben genannten Nachteile gelten nicht für alle Rentenversicherung – auch hier gibt es natürlich Ausnahmen. Moderne und zeitgemäße Policen beispielsweise ermöglichen ein Investieren in Aktien und Fonds, mit welchen Sie auch in Zukunft gut aufgestellt sind. Hier haben Sie auch nachträglich noch Anpassungsspielraum und deutlich mehr Mitsprachrecht bei der Auszahlung – informieren Sie sich am besten direkt bei Ihrem Versicherer! 

2So gehen Sie bei der Kündigung richtig vor – Form und Inhalt

Möchten Sie Ihre Asstel Rentenversicherung kündigen, sollten Sie die vom Versicherer verbindlich vorgegebene Form einhalten. Diese ergibt sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) oder aus dem Versicherungsschein, also der eigentlichen Police. In der Praxis wird dabei zwischen zwei Formen unterschieden: 

  • Schriftform: Sie umfasst Kündigungen als „echte Schreiben“, insbesondere also solche per Brief und Fax. Elektronische Kündigungsschreiben entfalten keine Wirksamkeit 
  • Textform: Über Brief und Fax hinaus sind Kündigungen auch elektronisch, etwa per Mail oder über das Online-Portal des Versicherers, zugelassen

Ihre Asstel Rentenversicherung können Sie nur schriftlich kündigen; elektronische Kündigungen schließt der Versicherer leider aus. 

Die Form, die die Asstel für die Kündigung vorgibt, ist bindend. Ein Verstoß führt daher – sollte der Versicherer keine Kulanz zeigen – zur Unwirksamkeit des gesamten Kündigungsschreibens. Stellen Sie daher sicher, dass Sie sich für die richtige Form entscheiden, und kündigen Sie Ihre private Rentenversicherung im Zweifel immer schriftlich. Denn diese Form wird von allen Versicherern akzeptiert. 

Bitte beachten:

Sorgen Sie bei schriftlichen Kündigungen außerdem für einen Zugangsnachweis, da Sie als Absender den Zugang des Schreibens im Zweifel beweisen müssen. Behauptet der Versicherer, er habe Ihre Kündigung nicht erhalten, sollten Sie beispielsweise den Rückschein eines Einschreibens oder einen Faxbericht als Nachweis vorlegen können. So sind Sie auf der sicheren Seite, bewahren Sie den Nachweis also mindestens bis zum Eingang der Kündigungsbestätigung auf. 

Was den Inhalt der Kündigung angeht, gelten in der Regel keine bestimmten Vorgaben. Sie sollten aber sicherstellen, dass es bei der Auslegung Ihres Schreibens weder Rückfragen noch Missverständnisse gibt. Bauen Sie daher die folgenden Punkte in Ihre Kündigung der Asstel Rentenversicherung ein: 

  1. Nennen Sie alle relevanten Daten, insbesondere zu Ihrer Person, zur Erreichbarkeit und zum Vertrag selbst (Kunden- und Versicherungsnummer). 
  2. Verwenden Sie den Begriff „Kündigung“, um sicherzustellen, dass der Versicherer Ihr Anliegen nicht falsch auslegen kann.
  3. Bitten Sie Ihren Vertragspartner um die Kündigung zu einem festen oder alternativ zum nächstmöglichen Zeitpunkt, der dem Ende der Versicherungsperiode entspricht. 
  4. Fordern Sie die Asstel auf, Ihnen den Rückkaufswert der Rentenversicherung auszurechnen und zu überweisen. Geben Sie gegebenenfalls Ihre Bankverbindung an, sofern Sie dem Versicherer nicht (mehr) vorliegt.
  5. Bitten Sie den Versicherer um eine schriftliche Kündigungsbestätigung.
  6. Unterschreiben Sie die Kündigung persönlich. 

So stellen Sie sicher, dass es nicht zu umständlichen und mitunter zeitaufwendigen Rückfragen bei der Bearbeitung Ihrer Kündigung kommt. Prüfen Sie die Kündigungsbestätigung vor allem mit Blick auf den Zeitpunkt der Wirksamkeit sorgfältig. Sollten Sie nichts vom Versicherer hören, können Sie einfach persönlich nach dem Stand der Bearbeitung fragen. So sind Sie auf der sicheren Seite. 

Sie möchten mehr aus Ihrer Asstel Rentenversicherung herausholen? Reichen Sie Ihre Unterlagen noch heute bei helpcheck ein und lassen Sie den Vertrag kostenfrei prüfen! 

Jetzt prüfen

3Asstel Rentenversicherung kündigen – ordentlich oder außerordentlich? 

Grundsätzlich entscheiden Sie selbst, wie Sie Ihre Asstel Rentenversicherung kündigen. Sie haben dabei die Wahl zwischen der ordentlichen und der außerordentlichen Kündigung, wobei für letztere bestimmte Zusatzvoraussetzungen vorliegen müssen. Eine ordentliche – fristgerechte – Kündigung ist bei privaten Rentenversicherungen aber jederzeit und ohne besonderen Grund möglich. Die Rahmenbedingungen regelt das VVG

Die ordentliche Kündigung 

Ordentliche Kündigungen können jederzeit beim Versicherer eingereicht werden. Ihre Wirksamkeit tritt zum Ende einer sogenannten Versicherungsperiode ein (§ 168 Absatz 1 VVG), sofern die Kündigungsfrist eingehalten wurde. Diese kann der Versicherer im Rahmen zwischen einem und drei Monaten frei bestimmen (§ 11 Absatz 3 VVG). Die Frist bezieht sich immer auf das Ende der Versicherungsperiode, die wegen ihrer Dauer von 12 Monaten (§ 12 VVG) auch „Versicherungsjahr“ genannt wird. 

Bei der Asstel Rentenversicherung dauert die Kündigungsfrist drei Monate. 

Ihre Kündigung muss also drei Monate vor dem Ende des Versicherungsjahres beim Versicherer eingehen. Haben Sie die Asstel Rentenversicherung am 01.10. abgeschlossen, endet das Versicherungsjahr beispielsweise am 30.09. des Folgejahres. Drei Monate vorher, am 30.06., endet die Kündigungsfrist. Kommt die Kündigung später an, wird sie erst zum Ende des folgenden Versicherungsjahres wirksam. 

Wichtig:

Maßgeblich für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Zeitpunkt, zu dem Ihre Kündigung dem Versicherer zugeht. Daher spielt es keine Rolle, wann Sie das Schreiben absenden oder wann es beim Versicherer selbst bearbeitet wird. Im Zweifel kommt es ausschließlich auf das Zugangsdatum an, das Ihr Nachweis ausweist. 

Die außerordentliche Kündigung 

Möchten Sie Ihre Asstel Rentenversicherung außerordentlich kündigen, benötigen Sie einen Kündigungsgrund im Sinne des § 40 Absatz 1 oder 2 VVG. Ein solcher liegt vor, wenn der Versicherer eine Anpassung der Police zu Ihren Ungunsten plant – also entweder eine Leistungsreduzierung oder eine Beitragserhöhung. Hierauf müssen Sie einen Monat vor Umsetzung der jeweiligen Änderungen hingewiesen werden (§ 40 Absatz 1 Satz 2 VVG). 

In der Regel haben Sie für die Sonderkündigung Ihrer privaten Rentenversicherung daher einen Monat Zeit. Versäumen Sie diese Frist, erlischt das Sonderkündigungsrecht wieder und Sie können Ihre Asstel Rentenversicherung nur ordentlich kündigen. Betroffen sind vor allem private Rentenversicherungen mit Zusatzbausteinen, zum Beispiel einem BU-Schutz. Wenn der Versicherer das Zusatzmodul anpasst, ohne dass Sie es getrennt von der eigentlichen Versicherung kündigen können, gilt das Sonderkündigungsrecht für die gesamte Asstel Rentenversicherung.

Lassen Sie bei helpcheck von erfahrenen Anwälten prüfen, ob sich die Kündigung Ihrer Asstel Rentenversicherung lohnt! 

Jetzt prüfen

4Auszahlung des Rückkaufswertes bei Kündigung der Asstel Rentenversicherung

Kunden, die ihre Asstel Rentenversicherung kündigen, erhalten vom Versicherer den sogenannten Rückkaufswert der Police ausgezahlt. Dieser wird nach versicherungsmathematischen Methoden und dem sogenannten Stichtagsprinzip berechnet (§ 169 Absatz 1 und 3 VVG). Mit dieser Regelung stellt der Gesetzgeber sicher, dass einzelne Versicherungskunden gegenüber anderen nicht unfair behandelt werden.

Aus diesem Grund muss der Versicherer auch offenlegen, wie er den Rückkaufswert berechnet. Dies geschieht auf Basis der Technischen Berechnungsgrundlagen (TBG), die Sie in der Regel mit dem Versicherungsschein erhalten. Nach diesen können Sie – stark vereinfacht dargestellt – von der folgenden Formel ausgehen: 

Summe der Beiträge – Risikoanteile (zum Beispiel für einen BU-Schutz) – Abschluss- und Verwaltungskosten + Überschüsse und Zinsen = Rückkaufswert – Stornopauschale = Auszahlungssumme 

Dabei gelten allerdings die folgenden Grundsätze und gegebenenfalls Beschränkungen, die Sie ebenfalls dem VVG entnehmen können: 

  • Risikoanteile für zusätzliche Bausteine (Versicherungen) bleiben immer außen vor. Denn für den Teil der Beiträge, der auf diesen Schutz entfällt, haben Sie die entsprechende Gegenleistung bereits erhalten 
  • Der Rückkaufswert muss bei mindestens 50 Prozent der eingezahlten Beiträge liegen. Diese Untergrenze umfasst ebenfalls nur die reinen Prämien, lässt also eventuell mitgezahlte Risikoanteile außen vor 
  • Eine Stornopauschale (Kündigungsgebühr) darf der Versicherer nur vom Rückkaufswert abziehen, wenn es eine entsprechende vertragliche Vereinbarung gibt. Diese muss bereits im Vorfeld bestehen und einen der Höhe nach angemessenen Abzug vorsehen (§ 169 Absatz 5 VVG)

Der Versicherer berechnet den finalen Auszahlungsbetrag erst am Stichtag, der dem Tag, an dem Ihre Kündigung wirksam wird, entspricht (Ende der Versicherungsperiode). Daher dauert es rund zwei Wochen, bis die Überweisung auf Ihrem Konto eingeht. Fragen Sie auch hier einfach beim Versicherer nach, wenn Sie nichts von ihm hören – so erfahren Sie den aktuellen Bearbeitungsstand. 

5Todesfall beim Versicherungsnehmer: Was passiert mit der Police?

Die meisten Risikoversicherungen werden schlichtweg aufgelöst, wenn die Versicherungsnehmerin oder der Versicherungsnehmer verstirbt. Anders sieht es allerdings bei der privaten Rentenversicherung aus, da es sich bei ihr – rein rechtlich – um einen Vermögensgegenstand im Sinne des BGB handelt. Der gesamte Vertrag geht daher im Wege der Erbfolge auf die Rechtsnachfolger über; diese führen die Police mit allen Rechten und Pflichten fort. 

Daher können Sie eine geerbte Asstel Rentenversicherung auch kündigen. Sie sollten dabei aber die folgenden Punkte zusätzlich beachten: 

  • Informieren Sie den Versicherer rechtzeitig über den Erbfall und legen Sie entsprechende Nachweise, zum Beispiel den Erbschein, vor 
  • Ändern Sie das Bezugsrecht, sofern der frühere Versicherungsnehmer eine abweichende Berechtigung im Sinne des § 159 Absatz 2 oder 3 VVG vereinbart hat
  • Passen Sie gegebenenfalls die Bankverbindung an, wenn Sie zum Beispiel keinen Zugriff (mehr) auf das entsprechende Konto haben 

Auf diese Weise stellen Sie sicher, dass der Versicherer die Kündigung schnell und ohne Rückfragen bearbeiten kann. Insbesondere dem Nachweis über die Erbschaft, der Voraussetzung für Ihre Verfügung über die Police ist, kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Sofern Sie die Asstel Rentenversicherung nicht kündigen, sondern fortführen möchten, erhalten Sie geänderte Vertragsunterlagen. 

Im Übrigen löst der Todesfall kein Sonderkündigungsrecht aus. Vom früheren Versicherungsnehmer begonnene Fristen führen die Rechtsnachfolger allerdings fort. 

6Asstel Rentenversicherung: Kündigen oder widerrufen? 

Der einfachste und komfortabelste Weg, aus der Asstel Rentenversicherung auszusteigen, ist immer die Kündigung. In der Regel reicht eine einfache Mail oder ein Brief aus, um die Police wieder loszuwerden. Was viele Kunden aber nicht wissen: Durch die Berechnung der Rückkaufwertes entstehen für Sie auch nach Jahren und Jahrzehnten im Vertrag noch hohe Verluste – Sie erhalten also in der Regel deutlich weniger Geld, als Sie eingezahlt haben! 

Durch kleine Fehler in der Widerrufsbelehrung lassen sich viele Policen auch nach Jahren und Jahrzehnten noch widerrufen. Überprüfen Sie also immer Ihre Chance auf den ewigen Widerruf, denn sonst verschenken Sie bares Geld! 

Warum bei der Kündigung meist immense Verluste entstehen

Bereits beim Abschluss der Asstel Rentenversicherung berechnet der Versicherer alle anfallenden Abschluss- und Verwaltungskosten. Dabei geht er von der Summe Ihrer Einzahlungen, dem Garantiezins und dem so ermittelten Endvermögen in der Police aus. Der Kostenblock, den der Versicherer am Anfang ausrechnet, wird auch bei einer vorzeitigen Kündigung in voller Höhe abgezogen – und zwar auch dann, wenn Sie das berechnete Vertragsvermögen längst nicht erreicht haben. 

So kommt es zu einer unverhältnismäßig hohen Kostenquote. Das Verhältnis wird immer schlechter, je früher Sie Ihre Asstel Rentenversicherung kündigen. Der einzige „Schutz“ besteht für viele Kunden dann in der Untergrenze von 50 Prozent der eingezahlten Beiträge, was aber trotzdem den vollständigen Verlust der anderen Hälfte bedeuten kann. 

helpcheck rät daher von einer vorzeitigen Kündigung der Rentenversicherung ab. In nahezu allen Fällen ist sie der teuerste Weg, eine laufende Police aufzulösen. Besser ist in der Regel der „ewige Widerruf“ Ihrer privaten Asstel Rentenversicherung!

Jetzt prüfen

Der Widerruf als Joker in der Hinterhand 

Mit dem „ewigen Widerruf“ haben Sie gewissermaßen einen Joker in der Hinterhand. Denn im Grundsatz ist der Widerruf einer Rentenversicherung nur innerhalb der ersten 30 Tage nach Zugang der Vertragsunterlagen möglich (§§ 8 Absatz 1 und 152 Absatz 1 VVG). Die Frist beginnt allerdings erst, wenn Ihnen Versicherungsschein, AVB, Widerrufsbelehrung und bestimmte Pflichtinformationen zugegangen sind. 

Die Widerrufsbelehrung muss dem Deutlichkeitsgrundsatz des § 8 Absatz 2 Nummer 2 VVG entsprechen. Tut sie das nicht, fehlt es an einer der wichtigsten Voraussetzungen für den Beginn der Widerrufsfrist. Die Folge ist, dass Sie als Kundin oder Kunde ein „ewiges Widerrufsrecht“ haben, da es mangels Fristbeginn auch nie zu ihrem Ende kommen konnte. Dieses unbefristete Widerrufsrecht hat der Bundesgerichtshof (BGH) unter anderem mit Urteil vom 07.05.2014 (Az. IV ZR 76/11) bestätigt. 

Der Widerruf hat vor allem im Vergleich mit der meist teuren und unrentablen Kündigung zahlreiche Vorteile. Dazu gehören in erster Linie die folgenden Punkte: 

  • Der Versicherer ist verpflichtet, Ihnen alle eingezahlten Beiträge wieder auszuzahlen. Kosten darf er weder für die Vergangenheit noch die Zukunft einbehalten, sodass Ihnen auch eine Auszahlung sämtlicher Gebühren zusteht 
  • Ihnen steht nicht nur der Garantiezins, sondern die Rendite, die der Versicherer tatsächlich mit Ihren Beiträgen erwirtschaftet hat, zu. Diese liegt in der Regel über dem vereinbarten Garantiezins 
  • Der Widerruf wird sofort wirksam; Sie müssen nicht bis zum Ende der Versicherungsperiode warten

Kunden, die ihre Asstel Rentenversicherung nicht kündigen und stattdessen widerrufen, erhalten schnell mehrere zehntausend Euro über dem Rückkaufswert ausgezahlt. Lassen Sie sich diese Chance nicht entgehen! 

Bei helpcheck nehmen erfahrene Anwälte für Versicherungsrecht die Police genau unter die Lupe. Wir stellen fest, ob ein ewiger Widerruf infrage kommt und welche Alternativen es darüber hinaus gibt. Ein Honorar fällt nur an, wenn wir den Widerruf erfolgreich durchsetzen können und Sie dabei eine Auszahlung erhalten, die über dem jeweiligen Rückkaufswert liegt. So tragen Sie keinerlei Kostenrisiko! 

Reichen Sie Ihre Unterlagen jetzt bequem online oder auf dem Postweg ein. Es lohnt sich!

Jetzt prüfen

Häufige Fragen zu Asstel Rentenversicherung kündigen

Wann muss die Kündigung eingehen, damit Sie gültig ist?

Faq Icon

Kann ich auch eine geerbte Rentenversicherung kündigen?

Faq Icon

Faq Icon

Faq Icon

Faq Icon

Faq Icon

Faq Icon

Faq Icon

Faq Icon

Aktuelle Urteile & Bewertungen

Icon Waage
September 2022

Landgericht Zwickau

1.000 € Schadensersatz (Versäumnisurteil)
Facebook ist selbst für das Datenleck verantwortlich
Icon Gesprächsblase
August 2023
“Von den Datenlecks hört man ja ständig, aber alleine habe ich mir nicht zugetraut, was dagegen zu machen. Aber wenn es so eine einfache Möglichkeit gibt, ist das mal einen Versuch wert finde ich. Ein Ergebnis habe ich aber noch nicht.”

Darius T., Emden
Icon Waage
Oktober 2022

Landgericht Oldenburg

3.000 € Schadensersatz wegen Verletzung der DSGVO
Zuzüglich Zinsen von 4,12 % seit Klageerhebung
Icon Gesprächsblase
Juli 2023
“Der Kontakt war bisher sehr freundlich. Mein Verfahren läuft noch, also kann ich noch nichts zum Ergebnis sagen, aber ich fühle mich gut aufgehoben. Man merkt, dass Sie viel Erfahrung haben. Danke.”
Alexandra M., Tübingen
Icon Waage
Mai 2023

Landgericht Stuttgart

500 € Schadensersatz wegen erhaltener Werbeanrufe
Es wurde ein "systematischer Verstoß" gegen die DSGVO festgestellt
Über den Autor
Stephanie Prinz

Stephanie Prinz

Stephanie Prinz ist bei helpcheck seit 2018 im Bereich Business Development tätig. Bereits während Ihres abgeschlossenen Master Studiums der Kommunikationswissenschaften an der RWTH Aachen interessierte Sie sich für Verbraucherrechte und absolvierte im Zuge Ihres Auslandssemester in San Diego, Kalifornien, verschiedene Praktika in aufstrebenden Legal Tech-Unternehmen. Seit 2022 ist sie im Rahmen des helpcheck Online-Ratgebers für die Themen Arbeitsrecht und Finanzen zuständig und kümmert sich um die sprachliche Qualität aller Texte.

Weitere Ratgeber Artikel

Scroll to top Icon

Unsere Kunden bewerten helpcheck.de mit einer durchschnittlichen Bewertung von 4.86 von 5 Sternen, basierend auf 1040 Bewertungen.