ARAG Rentenversicherung kündigen: Höhere Auszahlung erhalten

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Magnus Kaminski

Legal Tech Experte

Stephanie Prinz
Autor: 
Stephanie Prinz

Das Wichtigste in Kürze

  • Als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer entscheiden Sie selbst, ob und wann Sie Ihre ARAG Rentenversicherung kündigen. Dabei sind Sie allerdings an die Vorgaben des Versicherers gebunden; dieser kann insbesondere Form und Frist vorschreiben 
  • Die Kündigung einer privaten ARAG Rentenversicherung führt zur Auszahlung des sogenannten Rückkaufswertes. Hier entstehen bei vielen Kunden hohe Verluste, weil die Summe der Kosten über der Summe der erzielten Erträge liegt
  • Zahlreiche Rentenversicherungen, vor allem aus den Jahren 1994 bis 2007, enthalten fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. Diese Verträge lassen sich noch heute widerrufen, wobei Sie mit dem „ewigen Widerruf“ Ihrer ARAG Rentenversicherung eine deutlich höhere Auszahlung als mit der Kündigung erhalten

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1Was unterscheidet eigentlich die Lebens- von der Rentenversicherung? 

Grundsätzlich ist auch die private Rentenversicherung eine Lebensversicherung, denn zu ihnen gehören alle Policen, die biometrische Risiken wie Tod, Invalidität oder die Langlebigkeit absichern. Der wesentliche Unterschied zwischen Ihrer ARAG Rentenversicherung und einer kapitalbildenden Lebensversicherung besteht aber darin, dass Sie das Vertragsvermögen der Rentenversicherung nicht in einer Summe, sondern als monatliche und lebenslange Rente erhalten. 

Es folgt:

Damit sichert die private Rentenversicherung das Risiko der Langlebigkeit ab. Bei klassischen Lebensversicherungen besteht diese Möglichkeit nur, wenn Sie ein sogenanntes Kapitalwahlrecht haben. 

Während die kapitalbildende Lebensversicherung dem Vermögensaufbau dient, hat die private Rentenversicherung eher den Zweck, Ihnen eine lebenslange Altersversorgung zu sichern. Bestenfalls schließen Sie daher beide Policen nebeneinander ab oder entscheiden sich für eine Form der Lebensversicherung, bei der Sie durch das Kapitalwahlrecht selbst, ob Sie die Ablaufleistung in einer Summe oder als lebenslange Rente erhalten möchten. 

Tipp: Achten Sie in allen Fällen auf Kosten und Rendite! Wenn diese Faktoren nicht passen, kann selbst eine auf den ersten Blick lukrative Lebens- oder Rentenversicherung zum Verlustgeschäft werden. 

2Warum immer mehr Kunden ihre ARAG Rentenversicherung kündigen 

In den letzten Jahren haben sich immer mehr Menschen dafür entschieden, ihre ARAG Rentenversicherung vorzeitig zu kündigen. Die Gründe hierfür sind vielseitig und können von Geldnot bis hin zu einer großen Investition reichen. In der Statistik sind es jedoch vor allem drei Beweggründe, die besonders häufig zur Kündigung führen: 

  • Immer weiter sinkende Zinsen bewegen viele Menschen dazu, ihre Police wieder abzugeben, um auf andere Anlagemöglichkeiten zurückzugreifen. Im Jahr 2000 lag der Leitzins der Europäischen Zentralbank (EZB) noch bei vier Prozent, heute sind es nur noch 0,25 Prozent – Tendenz sinkend. In Zukunft wird es auf die private Rentenversicherung wohl gar keine Zinsen mehr geben, eher zahlen Sie drauf. Zusammen mit den Kosten der Police entsteht immer ein Minusgeschäft
  • Viele Rentenversicherungen sind zudem sehr intransparent. Der Versicherer macht keine klaren Angaben darüber, wann Sie mit welcher Rendite rechnen können und welche Kosten konkret auf Sie zukommen – meist haben Sie erst später im Vertrag das böse Erwachen. Während die Versicherer dieses Vorgehen mit dem kollektiven Ansparen begründe, schreckt es viele Versicherte ab da diese eher skeptisch werden 
  • Wer eine private Rentenversicherung abschließen möchte, der muss – im Vergleich zu anderen Anlagemöglichkeiten – sehr tief in die Tasche greifen. Die Kosten belaufen sich auf etwa drei Prozent des Vertragsvermögens, während sich die Rendite auf höchstens ein Prozent beläuft. Durch die Inflation verlieren Sie zusätzlich Geld, somit ist die Rentenversicherung in den meisten Fällen einfach nicht mehr lukrativ 

Diese sind nur einige der Punkte, die viele Kunden zur Kündigung bewegen. Auch Geldnot und andere persönliche Gründe führen oft zum Ausstieg aus der Police, vor allem wenn andre Anlagen deutlich lukrative rund günstiger sind. Es gibt jedoch auch Ausnahmen, so ermöglichen beispielsweise moderne Policen auch ein Investment in Aktien und ETFs, mit welchen Sie auch in Zukunft gut aufgestellt sind! 

3So gehen Sie bei der Kündigung Ihrer ARAG Rentenversicherung richtig vor! 

Wenn Sie planen, Ihre ARAG Rentenversicherung zu kündigen, sollten Sie sich im ersten Schritt über die individuellen Vorgaben des Versicherers informieren. Denn er kann die Form, die Sie bei der Kündigung einhalten müssen, verbindlich vorschreiben. Dabei wird in der Praxis zwischen der Schrift- und der Textform unterschieden: 

  • Bei der Schriftform sind Kündigungen nur per Brief und Fax, nicht aber auf elektronischem Wege – zum Beispiel per Mail – zulässig 
  • Bei der Textform können Sie über Brief und Fax hinaus Ihre ARAG Rentenversicherung auch elektronisch kündigen. Eine Kündigung ist dabei sowohl über das Online-Portal des Versicherers als auch per Mail möglich 

Dazu:

Die ARAG ist vergleichsweise fortschrittlich. Kündigungen sind in der Regel elektronisch möglich; nur bei älteren Verträgen ist nach wie vor die Schriftform einzuhalten. 

Halten Sie die entsprechende Form unbedingt ein. Ihre Kündigung entfaltet sonst keine Wirksamkeit, worauf Sie der Versicherer in der Regel nicht hinweisen wird. Am Ende haben Sie die Kündigungsfrist bereits verpasst, wenn Sie den Fehler bemerken, und der Vertrag und alle mit ihm verbundenen Kosten laufen für mindestens ein Jahr weiter. Im Zweifel sollten Sie Ihre ARAG Rentenversicherung schriftlich kündigen, denn diese Form akzeptieren alle Versicherer. 

Darüber hinaus sollten Sie, sofern Sie Ihre Police schriftlich kündigen, für einen Zugangsnachweis sorgen. Denn als Absender sind Sie in der Pflicht, den Zugang der Kündigung im Zweifel zu beweisen. Bei elektronischen Kündigungen liegt die Beweislast beim Versicherungsunternehmen, das entsprechende Gründe vortragen muss. 

Inhaltliche Vorgaben machen die wenigsten Versicherer. Sie sollten aber bedenken, dass die ARAG Ihre Kündigung sofort und möglichst ohne Rückfragen verstehen sollte. Daher ist es sinnvoll, mindestens auf die folgenden Punkte einzugehen, wenn Sie Ihre ARAG Rentenversicherung kündigen – unabhängig von der Form: 

  1. Geben Sie alle relevanten Daten an. Dazu gehören nicht nur Name, Anschrift, Geburtsdatum und telefonische Erreichbarkeit, sondern auch Vertragsinformationen wie Kunden- und Versicherungsnummer. Mit diesen Angaben ermöglichen Sie dem Versicherer eine schnelle Zuordnung Ihrer Kündigung.
  2. Verwenden Sie den Begriff „Kündigung“ mindestens einmal im Schreiben. Denn die Erfahrung zeigt, dass Fehler bei der Auslegung von Anträgen aller Art keine Seltenheit sind. 
  3. Geben Sie einen konkreten Kündigungstermin an, sofern Sie Ihre ARAG Rentenversicherung nicht zum nächstmöglichen Zeitpunkt (entspricht dem Ende der Versicherungsperiode) kündigen.
  4. Bitten Sie den Versicherer um eine schriftliche oder elektronische Bestätigung Ihrer Kündigung. Entsorgen Sie den Zugangsnachweis erst, wenn Sie diese vom Versicherungsunternehmen erhalten haben. 
  5. Fordern Sie den Versicherer auf, den Rückkaufswert der ARAG Rentenversicherung zu berechnen und an Sie auszuzahlen. Geben Sie gegebenenfalls die Bankverbindung an, soweit sie nicht schon vorliegt. 
  6. Unterschreiben Sie Ihre Kündigung händisch. 

So gehen Sie auf Nummer sicher und vermeiden, dass es bei Ihrer Kündigung Ihrer ARAG Rentenversicherung zu Missverständnissen und umständlichen Rückfragen kommt. Bei einer elektronischen Kündigung ist keine persönliche Unterschrift erforderlich.

4ARAG Rentenversicherung kündigen: Der Rückkaufswert und seine Auszahlung 

Wenn Sie Ihre ARAG Rentenversicherung kündigen, erhalten Sie nach § 169 Absatz 1 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) den sogenannten Rückkaufswert ausgezahlt. Dieser wird nach versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnet und spiegelt den Gesamtwert des Vertragsvermögens aus Sicht der Versicherungsgesellschaft wider. Er beinhaltet also neben Einzahlungen auch alle Kosten und Zinsen. 

Aus Vereinfachungsgründen können Sie bei der Berechnung des Rückkaufswerts, die Sie detailliert im Versicherungsvertrag finden, von der folgenden Formel ausgehen: 

Formel:

Rückkaufswert = Summe der eingezahlten Beiträge – enthaltene Risikoanteile, zum Beispiel für einen BU-Schutz – Abschluss- und Verwaltungskosten + Überschüsse und Zinsen bis zur Kündigung 

Formel:

Abschließender Auszahlungsbetrag = Rückkaufswert – Stornopauschale, soweit relevant 

Es gelten die folgenden Besonderheiten und Grundsätze: 

  • Beitragsteile, die auf zusätzliche Versicherungen wie eine BU oder eine Absicherung gegen den Todesfall entfallen, werden nicht einbezogen, sondern sind verloren. Hintergrund ist, dass Sie als Gegenleistung bereits einen Versicherungsschutz erhalten haben 
  • Der Rückkaufswert muss nach allen Abzügen bei mindestens 50 Prozent der eingezahlten Beiträge, ebenfalls ohne Risikoanteile, liegen. Kommt der Versicherer bei der Berechnung nach § 169 Absatz 3 VVG auf einen niedrigeren Wert, muss er dennoch die 50-Prozent-Grenze beachten
  • Eine Stornopauschale darf der Versicherer nach § 169 Absatz 5 VVG nur abziehen, soweit diese angemessen ist und im Vorfeld vereinbart wurde. Ohne entsprechende Vereinbarung im Versicherungsvertrag scheidet der Abzug einer zusätzlichen Gebühr für die Kündigung aus

Die abschließende Berechnung des Auszahlungsbetrages findet am Stichtag, also mit Wirksamkeit Ihrer Kündigung, statt. Erst hier kann der Versicherer die Summe überweisen, sodass Sie im Schnitt rund zwei Wochen auf die finale Auszahlung warten. Im Zweifel gilt auch hier: Fragen Sie einfach beim Versicherer nach! 

5Ordentliche und außerordentliche Kündigung: Welche Unterschiede gibt es?

Wie die meisten Verträge, können Sie auch Ihre ARAG Rentenversicherung sowohl ordentlich als auch außerordentlich kündigen. Die konkreten Rahmenbedingungen regelt dabei das Versicherungsvertragsgesetz, wobei der Versicherer innerhalb dieses Rahmens eigene Vorgaben machen kann. Diese finden Sie im Versicherungsschein, also der eigentlichen Police, und in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). 

Grundsätzlich gilt:

Nur für die außerordentliche Kündigung benötigen Sie einen besonderen Grund. Die ordentliche Kündigung ist jederzeit und ohne Anlass möglich. 

ARAG Rentenversicherung ordentlich kündigen 

Bei der ordentlichen Kündigung Ihrer ARAG Rentenversicherung sollten Sie das Ende der Versicherungsperiode kennen. Denn nur hier ist – unter Einhaltung einer entsprechenden Frist – die Kündigung möglich (§ 168 Absatz 1 VVG). Die Versicherungsperiode dauert 12 Monate und beginnt mit dem Abschluss der Police, sofern keine kürzere Periode vereinbart wurde (§ 12 VVG). Die Kündigungsfrist kann im Rahmen von einem bis drei Monaten bestimmt werden (§ 11 Absatz 3 VVG).

Es gilt:

Bei der ARAG Rentenversicherung dauert die Kündigungsfrist drei Monate. 

Ihr Kündigungsschreiben respektive die entsprechende Mail muss also drei Monate vor dem Ende der Versicherungsperiode beim Versicherer eingehen. Haben Sie Ihre Police zum Beispiel am 01.09. abgeschlossen, endet die Versicherungsperiode (das Versicherungsjahr) am 31.08. des Folgejahres. Drei Monate vorher, spätestens am 30.05. des jeweiligen Jahres, muss der Versicherer Ihre Kündigung erhalten haben. 

Wurde eine abweichende Versicherungsperiode vereinbart, entspricht diese regelmäßig dem Kalenderjahr. Das Versicherungsjahr endet also am 31.12., was bedeutet, dass Ihre Kündigung den Versicherer bis 30.09. erreichen muss. 

Maßgeblich ist dabei immer der Eingang beim Versicherer; unerheblich ist hingegen, wann Sie die Kündigung absenden oder wann sie bearbeitet wird. 

ARAG Rentenversicherung außerordentlich kündigen 

Möchten Sie Ihre ARAG Rentenversicherung außerordentlich kündigen, benötigen Sie hierfür einen gesetzlich vorgegebenen Kündigungsgrund. Einzelne Versicherer lassen die Sonderkündigung zwar aus Kulanz auch aus anderen Gründen zu, dies ist aber nicht die Regel. Praktisch relevant sind die in § 40 Absatz 1 und 2 VVG genannten Gründe, nach denen eine außerordentliche Kündigung immer dann möglich ist, wenn der Versicherer

  • die Beiträge erhöht, ohne die Leistungen anzupassen, oder 
  • die Leistungen reduziert, ohne die Beiträge anzupassen,

also eine Vertragsänderung zu Ihren Ungunsten vornimmt. Hierauf muss er Sie mindestens einen Monat vor der geplanten Änderung hinweisen (§ 40 Absatz 1 Satz 2 VVG). 

Wichtig:

Bezeichnen Sie Ihre außerordentliche Kündigung unbedingt als solche. Der Versicherer wird sonst von einer ordentlichen Kündigung ausgehen! 

Im Übrigen erhalten Sie auch bei der außerordentlichen Kündigung den Rückkaufswert nach § 169 VVG ausgezahlt. Er steht der bezugsberechtigten Person im Sinne des § 159 VVG zu; die Versicherungsperiode ist entsprechend kürzer, was eine Neuberechnung erforderlich macht. 

Von § 40 VVG betroffen sind in der Regel private Rentenversicherungen, die mit einem Risikobaustein wie BU- oder Todesfall-Schutz abgeschlossen wurden. Denn hier kann es passieren, dass sich die Konditionen des Moduls zu Ihrem Nachteil verändern, eine Kündigung aber nicht ohne die Hauptversicherung möglich ist. Die Regelungen des § 40 VVG betreffen in diesen Fällen beide Bestandteile des Versicherungsvertrages. 

6Was gilt bei einem Todesfall des Versicherungsnehmers?

Stirbt die Versicherungsnehmerin oder der Versicherungsnehmer, geht der Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf die Erben über. Dies ergibt sich bereits aus den zivilrechtlichen Regelungen zur Erbfolge (§ 1922 BGB), da die Rentenversicherung ein eigenständiger Vermögenswert ist. Ausnahmen gelten lediglich für solche Policen, bei denen lediglich die Absicherung eines Risikos im Mittelpunkt steht (etwa Kranken- und Unfallversicherungen).

Die Erben übernehmen daher nicht nur das Vertragsvermögen, sondern auch alle Rechte und Pflichten, die sich aus dem Vertrag selbst ergeben. Daher können Sie eine geerbte ARAG Rentenversicherung auch kündigen, sollten dabei aber die folgenden Zusatzpunkte beachten: 

  • Informieren Sie den Versicherer zeitnah über den Erbfall und legen Sie entsprechende Dokumente, etwa den Erbschein, vor 
  • Ändern Sie gegebenenfalls die Bankverbindung, sofern die ursprüngliche nicht mehr existiert oder Sie keinen Zugriff darauf haben
  • Passen Sie das Bezugsrecht an, sofern ein abweichendes vereinbart wurde (§ 159 Absatz 2 oder 3 VVG)

So vermeiden Sie auch hier zeitaufwendige Rückfragen des Versicherers. Möchten Sie die ARAG Rentenversicherung nicht kündigen, erhalten Sie entsprechend geänderte Vertragsunterlagen. 

7ARAG Rentenversicherung kündigen oder widerrufen? 

Grundsätzlich entscheiden Sie als Kundin oder Kunde in allen Fällen selbst, ob Sie Ihre ARAG Rentenversicherung kündigen oder sich bei der Auflösung des Vertrags für eine der Alternativen entscheiden. Relevant ist hier vor allem der Widerruf, da Sie mit ihm deutlich mehr aus Ihrer Police herausholen können. Hintergrund sind fehlerhafte Widerrufsbelehrungen und das mit ihnen verbundene „ewige Widerrufsrecht“. Wir zeigen, wie Sie am besten vorgehen!

Die Kündigung – meist mit hohen Kosten verbunden!

Wenn Sie Ihre ARAG Rentenversicherung kündigen, nehmen Sie in den meisten Fällen immense Verluste in Kauf. Hintergrund ist die Berechnung der Auszahlungssumme, die neben der Rendite auch alle bis zum Kündigungszeitpunkt anfallenden Kosten umfasst. Je früher Sie den Vertrag dabei auflösen, desto gravierender sind die Folgen. 

Denn der Versicherer berechnet die anfallenden Vertragsgebühren bereits beim Abschluss der privaten Rentenversicherung. Sie werden aber auch dann in voller Höhe abgezogen, wenn Sie die Police vorzeitig kündigen – hierdurch stehen Rendite und Kosten von jetzt auf gleich außer Verhältnis und die Kündigung entpuppt sich bei vielen Kunden als Verlustgeschäft. 

Wichtig:

helpcheck rät daher von einer vorschnellen Kündigung ab. Lassen Sie erst alle Alternativen prüfen, bevor Sie eine Entscheidung treffen! 

Ein Mann schaut nachdenklich auf seine Vertragsunterlagen

Der Widerruf als „Joker“ in der Hinterhand 

Mit dem „ewigen Widerruf“ haben Sie gewissermaßen ein Ass im Ärmel. Denn viele Versicherungsgesellschaften haben in Policen aus den Jahren 1994 bis 2007 unwirksame Widerrufsbelehrungen genutzt. Sie führen dazu, dass die Widerrufsfrist, die nach §§ 8 Absatz 1 und 152 Absatz 1 VVG grundsätzlich 30 Tage dauert, weder beginnen noch enden konnte. 

Die Folge ist ein „ewiges Widerrufsrecht“. Denn die Voraussetzungen, die nach § 8 Absatz 2 Nummer 1 und 2 VVG für den Beginn der Widerrufsfrist vorliegen müssen, waren zu keinem Zeitpunkt erfüllt.  Der BGH hat das zeitlich unbeschränkte Recht zum Widerruf einer Rentenversicherung bereits mit mehreren Urteilen, etwa dem vom 07.05.2014 (Az. IV ZR 76/11) bestätigt. 

Der Widerruf hat vor allem gegenüber der in der Regel teuren und unrentablen Kündigung gleich mehrere Vorteile

  • Sie erhalten alle Kosten und Beiträge wieder ausgezahlt. Gebühren, die noch ausstehen, darf der Versicherer gar nicht erst einbehalten. Nicht auszuzahlen sind lediglich Risikoanteile, die in den Beiträgen enthalten sind und waren
  • Der Versicherer verzinst den auszuzahlenden Betrag in Höhe der tatsächlichen Rendite, die er mit Ihren Beiträgen erwirtschaftet hat. Ein im Versicherungsvertrag eventuell vereinbarter Garantiezins spielt insoweit keine Rolle mehr
  • Der Widerruf wird sofort wirksam, sodass Sie nicht bis zum Ende der Versicherungsperiode warten müssen

Kunden, die ihre ARAG Rentenversicherung nicht kündigen und sich stattdessen für den Widerruf entscheiden, können mit mehreren tausend oder gar zehntausend Euro Gewinn gegenüber der teuren Kündigung rechnen. 

Lassen Sie sich diese Chance nicht entgehen und Ihre ARAG Rentenversicherung noch heute kostenfrei prüfen. Ein Honorar zahlen Sie bei helpcheck nur, wenn wir den Widerruf tatsächlich erfolgreich durchsetzen konnten und Sie eine höhere Auszahlung als den Rückkaufswert erhalten. So tragen Sie keinerlei Kostenrisiko!Reichen Sie Ihre Unterlagen jetzt ein – entweder komfortabel online oder auf dem klassischen Weg per Post!

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Häufige Fragen zu ARAG Rentenversicherung kündigen

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Stephanie Prinz ist bei helpcheck seit 2018 im Bereich Business Development tätig. Bereits während Ihres abgeschlossenen Master Studiums der Kommunikationswissenschaften an der RWTH Aachen interessierte Sie sich für Verbraucherrechte und absolvierte im Zuge Ihres Auslandssemester in San Diego, Kalifornien, verschiedene Praktika in aufstrebenden Legal Tech-Unternehmen. Seit 2022 ist sie im Rahmen des helpcheck Online-Ratgebers für die Themen Arbeitsrecht und Finanzen zuständig und kümmert sich um die sprachliche Qualität aller Texte.

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