Lebensversicherung: Mehr Geld mit aktuellem BGH Urteil
Lebensversicherung
Vor kurzem, am 15.03.2023, hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) erneut zum „ewigen Widerruf“ von Lebensversicherungen geäußert. Im Fokus stand dabei die Klarstellung, dass auch geringfügige Fehler in der Widerrufsbelehrung bereits zu einem zeitlich unbeschränkten Widerrufsrecht des Versicherungsnehmers führen können. Damit konkretisiert er die Entscheidung vom 15.02.2023 und stellt klar, dass Versicherungsnehmer viele Fehler nicht ohne Weiteres hinnehmen müssen.