Lebensversicherung Beiträge zurück: Bis zu 150% der eingezahlten Beiträge
Lebensversicherung
Als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer sind möglicherweise auch Sie mit Ihrer aktuellen Lebensversicherung unzufrieden. Steigende Kosten und sinkende Zinsen sorgen bereits seit vielen Jahren dafür, dass immer weniger Menschen eine entsprechende Police abschließen möchten. Durch die Rechtsprechung des BGH besteht nun eine echte Chance, aus der laufenden Lebensversicherung Beiträge zurück zu erhalten. Hierfür müssen Sie lediglich vom „ewigen Widerruf“ Gebrauch machen, denn viele Versicherer haben fehlerhafte Widerrufsbelehrungen in ihren Verträgen genutzt!