Als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer entscheiden Sie selbst, ob und wann Sie Ihre Ideal Lebensversicherung kündigen. Dem Versicherer steht es nicht zu, das Kündigungsrecht einzuschränken oder es auszuschließen
Mit der Kündigung ist stets die Auszahlung des Rückkaufswerts verbunden. Hier entsteht bei vielen Kunden aber ein Verlust, weil die Abzüge höher als die bisher erzielten Renditen sind. Außerdem kann der Versicherer zusätzliche Kündigungsgebühren abziehen
Mit dem Widerruf, der wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen noch Jahrzehnte nach dem Abschluss möglich sein kann, holen Sie sich bis zu 150 Prozent Ihrer Beiträge zurück. Denn der Versicherer darf hier kaum Kosten abziehen und muss die volle Rendite auszahlen
Erhalten Sie mit einem Widerruf Ihrer Lebensversicherung in nur drei Schritten einen Großteil Ihrer Beiträge zuzüglich Zinsen zurück.
1Warum immer mehr Kunden ihre Ideal Lebensversicherung kündigen
Die Gründe, aus denen Versicherungsnehmer ihre Ideal Lebensversicherung kündigen, werden immer wieder statistisch erfasst. Besonders in den letzten Jahren ist die Zahl der Beitragsfreistellungen und Kündigungen stetig angestiegen. Rund die Hälfte aller Policen läuft nicht bis zum Ende, sondern wird vorher auf irgendeine Weise aufgelöst.
Zu den statistischen „Top drei Kündigungsgründen“ gehören dabei:
Die hohen Kosten: Abschluss- und Verwaltungskosten sorgen dafür, dass sich viele Policen selbst über die gesamte Vertragslaufzeit nicht mehr rentieren. Denn die Abzüge sind so hoch, dass nicht nur die Rendite aufgefressen wird, sondern auch ein Teil der Versicherungsbeiträge verloren geht. Die Abschlussgebühren verrechnen die meisten Versicherer über die ersten fünf Jahre mit den Beiträgen, sodass sie gar nicht erst in der Versicherung selbst landen. Dadurch fallen auch die Zinsen auf diese Prämienanteile weg.
Die niedrigen Zinsen: Mit dem Leitzins gibt die EZB die Berechnungsgrundlage für Versicherungsgesellschaften vor. Der auch Höchstrechnungszins genannte Satz liegt aktuell – im Jahr 2022 – bei 0,25 Prozent. Dass sich damit kein Vermögen aufbauen lässt, liegt auf der Hand und wird spätestens bei einem Blick auf die jährlichen Wertestandsmitteilungen deutlich. Erschwerend kommt hinzu, dass die Überschussbeteiligungen ebenfalls niedriger ausfallen. Denn die Versicherer benötigen ihre Jahresgewinne zu immer größeren Teilen für die Bedienung höher verzinster Altverträge.
Die fehlende Flexibilität: Sind Sie mit Ihrer Ideal Lebensversicherung unzufrieden, können Sie den Vertrag nicht einfach anpassen oder Ihr Vermögen umschichten. Sie sind vielmehr an die Anlageentscheidungen des Versicherers gebunden. Verluste müssen Sie schlicht in Kauf nehmen.
Unser Tipp:
Wegen der zahlreichen Nachteile rät helpcheck mittlerweile klar vom Abschluss einer kapitalbildenden Lebensversicherung mit Garantieverzinsung ab. Diese Policen sind nicht mehr rentabel und wahre „Geldfresser“.
2Form und Inhalt der Kündigung – so gehen Sie richtig vor
Möchten Sie Ihre Ideal Lebensversicherung kündigen, müssen Sie die Form, die der Versicherer vorgibt, einhalten. Sie findet sich in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) oder im Versicherungsschein, also der eigentlichen Police. Grundsätzlich wird zwischen zwei Formen unterschieden:
Schriftform: Umfasst „echte Schreiben“, die Sie etwa per Brief oder Fax an den Versicherer senden
Textform: Umfasst neben schriftlichen auch elektronische Kündigungen, zum Beispiel per E-Mail
Wichtig:
Die Ideal Lebensversicherung lässt sich nur in schriftlicher Form kündigen. Elektronische Kündigungen akzeptiert der Versicherer nicht.
Grundsätzlich ist die Form für Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer bindend. Sind Sie sich nicht sicher, sollten Sie daher immer schriftlich kündigen – denn diese Form akzeptiert jeder Versicherer. Bei einem Formmangel ist Ihre Kündigung unwirksam, auch wenn sie fristgerecht eingeht. Nur wenige Versicherungsgesellschaften weisen ihre Kunden allerdings auf diese Unwirksamkeit hin.
Was den Inhalt Ihrer Kündigung angeht, machen weder Gesetzgeber noch Versicherer bestimmte Vorgaben. Sinnvoll ist allerdings, mindestens diese Punkte zu erwähnen:
Achten Sie auf die richtige Adressierung. Erwähnen Sie außerdem Ihre Vertragsdaten, vor allem also Kunden- und Versicherungsnummer. So ermöglichen Sie dem Versicherer eine schnelle Zuordnung Ihrer Kündigung.
Nutzen Sie den Begriff „Kündigung“, um zu verhindern, dass der Versicherer Ihr Schreiben falsch auslegt.
Geben Sie den Kündigungsgrund an, soweit dieser vorgeschrieben ist. Dies ist lediglich bei außerordentlichen Kündigungen der Fall.
Bitten Sie den Versicherer um eine Kündigungsbestätigung sowie um Auszahlung des vertraglichen Rückkaufswerts.
Nennen Sie den Kündigungstermin. Bei einer Kündigung „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ endet der Vertrag automatisch mit Ablauf der nächsten Versicherungsperiode unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist.
Unterschreiben Sie Ihre Kündigung persönlich.
Denken Sie darüber hinaus an einen Zugangsnachweis, da nach deutschem Recht immer der Absender beweisen muss, dass der Empfänger das Schreiben erhalten hat. Im Zweifel gilt Ihre Kündigung dann als nicht zugegangen. Bei Kündigungen per Fax sollten Sie daher den Faxbericht ausdrucken und aufbewahren, bei einer postalischen Kündigung wählen Sie bestenfalls die Versandform des Einschreibens.
Geht Ihnen die Kündigungsbestätigung nicht zeitnah zu, sollten Sie beim Versicherer nachfragen. So sind Sie auf der sicheren Seite.
3Die geltenden Fristen: Außerordentliche und ordentliche Kündigung
Auch bei Versicherungsverträgen wird zwischen der außerordentlichen auf der einen und der ordentlichen Kündigung auf der anderen Seite unterschieden. Die jeweiligen Rechtsgrundlagen finden sich im Versicherungsvertragsgesetz (kurz VVG) und werden vom Versicherer mit entsprechenden Bestimmungen in den AVB und in der Police konkretisiert.
Außerordentliche Kündigung
Nach § 40 Abs.1 und 2 VVG können Sie Ihre Ideal Lebensversicherung außerordentlich kündigen, wenn einer der folgenden Fälle gegeben ist:
Beitragserhöhung ohne Anpassung der Leistungen
Leistungseinschränkung ohne Anpassung der Beiträge
Denn hier geht der Gesetzgeber zu Ihren Gunsten davon aus, dass sich die Bedingungen, zu denen Sie den Vertrag damals unterschrieben haben, nicht mehr gegeben sind.
Der Versicherer muss Sie als Kundin oder Kunde auf das Sonderkündigungsrecht hinweisen (§ 40 Abs.1 Satz 2 VVG). Diese Mitteilung muss mindestens einen Monat, bevor die entsprechenden Anpassungen wirksam werden, erfolgen. Sie haben dann entsprechend lange – ebenfalls also mindestens einen Monat – Zeit für Ihre Kündigung. Versäumen Sie die Frist, erlischt das Sonderkündigungsrecht wieder.
Achtung:
Geben Sie bei der außerordentlichen Kündigung immer den Grund an, damit der Versicherer nicht von einer ordentlichen Kündigung ausgeht!
Ordentliche Kündigung
Die ordentliche Kündigung einer Lebensversicherung ist unter Einhaltung der Kündigungsfrist und ohne besonderen Grund jederzeit zum Ende der Versicherungsperiode möglich (§ 168 Abs.1 VVG). Der Versicherer kann die Frist selbst bestimmen, muss dabei aber den Rahmen von ein bis drei Monaten einhalten (§ 11 Abs.3 VVG).
Hinweis:
Bei der Ideal Lebensversicherung gilt eine dreimonatige Kündigungsfrist – wie bei den meisten Versicherern.
Die Versicherungsperiode, auch Versicherungsjahr genannt, beginnt mit dem Abschluss Ihrer Lebensversicherung und endet 12 Monate später (§ 12 VVG). Im Anschluss beginnt das nächste Versicherungsjahr, das wieder 12 Monate dauert, und so weiter. Allerdings können Sie mit dem Versicherer auch eine abweichende Versicherungsperiode vereinbaren, was sich auf die Kündigungsfrist etwa wie folgt auswirkt:
Normale Versicherungsperiode: Sie haben Ihre Versicherung am 01.08. abgeschlossen. 12 Monate später, am 31.07., endet das Versicherungsjahr. Drei Monate vorher, am 30.04., muss Ihre Kündigung beim Versicherer eingehen.
Abweichende Versicherungsperiode: Wie Beispiel 1, nur wurde vereinbart, dass die erste Versicherungsperiode bereits am Ende des Jahres (31.12.), in dem die Police abgeschlossen wurde, endet. Alle weiteren Versicherungsjahre entsprechen dann dem Kalenderjahr, wodurch Sie Ihre Ideal Lebensversicherung immer bis 30.09. kündigen müssen.
Maßgeblich für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist stets der Eingang beim Versicherer. Wann Sie die Kündigung absenden, spielt keine Rolle.
Versäumen Sie die Kündigungsfrist, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Ihre Ideal Lebensversicherung endet dann erst mit Ablauf der folgenden Versicherungsperiode.
4Todesfall beim Versicherungsnehmer: Geerbte Ideal Lebensversicherung kündigen
Stirbt der Versicherungsnehmer vor dem vertraglichen Auszahlungszeitpunkt der Ablaufleistung bzw. des Vertragsguthabens, wird die Police nicht einfach aufgelöst. Letzteres ist beispielsweise bei der Berufsunfähigkeits- oder der Unfallversicherung der Fall. Denn diese Policen sichern individuelle Risiken eines Menschen ab und lassen sich daher nicht ohne Weiteres auf den Rechtsnachfolger übertragen.
Anders sieht es bei kapitalbildenden Lebensversicherungen aus. Sie stellen „normales Vermögen“ dar, das Sie in der Folge verschenken, verkaufen oder vererben können. Im Erbfall geht eine Ideal Lebensversicherung daher auf den Erben über, der in die Rechtsstellung des Verstorbenen eintritt und den Vertrag fortführt.
Es gilt:
Grundsätzlich übernimmt der Erbe alle Rechte und Pflichten des Verstorbenen. Eine Ausnahme gilt für abweichende Bezugsrechte, denn diese bleiben grundsätzlich bis zur aktiven Änderung bestehen.
Daher können Sie eine geerbte Ideal Lebensversicherung auch kündigen und müssen dabei die regulären Vorgaben des Versicherers einhalten. Zusätzlich sollten Sie auf folgende Punkte achten:
Informieren Sie die Versicherungsgesellschaft rechtzeitig über den Erbfall und legen Sie entsprechende Dokumente, etwa den Erbschein, als Nachweis vor
Ändern Sie gegebenenfalls das Bezugsrecht, wenn der Versicherungsnehmer ein abweichendes vereinbart hat
Passen Sie die Bankverbindung, die beim Versicherer gespeichert ist, an
Wichtig:
Ein Todesfall löst kein Sonderkündigungsrecht aus. Sie müssen also auch hier die reguläre, dreimonatige Kündigungsfrist einhalten.
5Der Rückkaufswert nach § 169 VVG
Wenn Sie Ihre Ideal Lebensversicherung kündigen, muss der Versicherer den sogenannten Rückkaufswert der Police berechnen und an Sie auszahlen (§ 169 Abs.1 VVG). Er wird nach versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnet (§ 169 Abs.3 VVG) und grundsätzlich unmittelbar dem Bezugsberechtigten überwiesen. Die vorgeschriebene Berechnungsmethode stellt sicher, dass auch ein sachkundiger Dritter die Berechnung nachvollziehen kann.
Die Formel für die Ermittlung des Rückkaufswert lautet (vereinfacht dargestellt):
Formel:
Rückkaufswert = Summe der eingezahlten Versicherungsbeiträge – Abschluss- und Verwaltungskosten + Überschüsse und Zinsen – Stornopauschale
Der Auszahlungsbetrag wird am letzten Tag der Versicherungsperiode vom Versicherer berechnet und im Anschluss an Sie ausgezahlt. In der Regel dauert es rund eine Woche, bis Sie das Geld erhalten.
Übrigens:
Eine Stornopauschale darf der Versicherer nur abziehen, wenn sie vertraglich vereinbart wurde, angemessen und der Höhe nach beziffert ist (§ 169 Abs.5 VVG). Auch nach Abzug der Kündigungsgebühr müssen Sie mindestens die Hälfte der eingezahlten Beiträge erhalten, wenn Sie Ihre Ideal Lebensversicherung kündigen.
6Ideal Lebensversicherung – kündigen oder widerrufen?
Als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer entscheiden Sie selbst, ob Sie Ihre Ideal Lebensversicherung kündigen oder lieber widerrufen möchten. Mit einem erfahrenen Anwalt für Versicherungsrecht an Ihrer Seite ist allerdings sichergestellt, dass Sie tatsächlich den Weg wählen, der in Ihrer Situation der beste ist. helpcheck gibt einen Überblick über die jeweiligen Optionen.
Kündigung – oft mit Verlusten verbunden!
Zugegeben, die Kündigung ist schnell erledigt und damit für viele Versicherten komfortabel. Denn ein Schreiben an den Versicherer reicht aus, um den Vertrag mehr oder weniger über Nacht aufzulösen. Allerdings stehen die Verluste, die bei einer Kündigung drohen, in keinem guten Verhältnis zu diesem Komfort.
Sie entstehen insbesondere dadurch, dass die Abschlusskosten auf Basis des kalkulierten Endvermögens berechnet werden. Kündigen Sie Ihre Ideal Lebensversicherung nun frühzeitig, passt der Versicherer den „Kostenblock“ nicht mehr an das reduzierte Vertragsvermögen an. So kommt es zu einem überproportional hohen Abzug, wie auch das folgende Rechenbeispiel zeigt:
Beispiel:
Sie lösen Ihre Police nach 10 Jahren auf. Bis hier haben Sie 10.000 Euro eingezahlt und der Versicherer hat 1.500 Euro Zinsen gutgeschrieben. Die Abschluss- und Verwaltungskosten liegen, zusammen mit dem Stornoabzug, bei 4.500 Euro. Somit erhalten Sie als Rückkaufswert nur 7.000 Euro – und machen einen Verlust in Höhe von 3.000 Euro!
Ähnlich sieht es auch bei anderen Versicherern und entsprechend höheren Vertragsvermögen aus. Auch wenn der Rückkaufswert bei mindestens 50 Prozent der Beiträge liegen muss, bedeutet diese Regelung nur, dass Sie einen Verlust von bis zu 50 Prozent Ihrer Prämien erleiden können!
Kündigen Sie Ihre Ideal Lebensversicherung daher niemals vorschnell. Lassen Sie den Vertrag zunächst anwaltlich prüfen und treffen Sie erst dann eine Entscheidung.
Der Widerruf – denken Sie an das Ass im Ärmel!
Grundsätzlich ist der Widerruf einer Lebensversicherung – also die vollständige Rücknahme der Vertragserklärung – nur innerhalb der ersten 30 Tagemöglich (§§ 8 Abs.1 und 152 Abs.1 VVG). Diese Frist beginnt, wenn Sie folgende Unterlagen vom Versicherer erhalten haben:
Den Versicherungsschein
Einen aktuellen Auszug aus den AVB
Bestimmte Pflichtinformationen
Eine gültige Widerrufsbelehrung
In § 8 Abs.2 Nr.2 VVG ist vorgeschrieben, wie eine wirksame Widerrufsbelehrungaussehen muss. Der Versicherer muss unter anderem Beginn und Ende der Widerrufsfrist konkret bezeichnen. Außerdem ist er verpflichtet, die Belehrung im Text optisch hervorzuheben, etwa durch Fettungen (sogenanntes Deutlichkeitsgebot). Ein Verstoß gegen diese Grundsätze führt dazu, dass die Widerrufsfrist nicht zu laufen beginnt.
Der „Joker“:
Fristen ohne Beginn können auch nicht enden. Dadurch haben Sie, wenn Sie nicht im notwendigen Umfang über die Widerrufsmöglichkeit belehrt wurden, ein „ewiges Widerrufsrecht“.
Zwischen 1994 und 2007 wurden viele Lebensversicherungen mit unwirksamen Widerrufsbelehrungen verkauft. Schätzungen zufolge sind mehr als 50 Prozent aller damals abgeschlossenen Verträge wegen rechtlicher Fehler unwirksam – möglicherweise gehört daher auch Ihre Ideal Lebensversicherung dazu. Der Widerruf ist besonders gegenüber der Kündigung mit zahlreichen Vorteilen verbunden:
Sie haben Anspruch auf die volle Rendite, die der Versicherer mit Ihren Beiträgen erwirtschaftet hat
Abgezogene Kosten, insbesondere Abschluss-, Verwaltungs- und Stornogebühren, muss der Versicherer wieder auszahlen
Der Widerruf wird sofort und nicht erst zum Ende der Versicherungsperiode wirksam
Als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer erhalten Sie mit einem Widerruf bis zu 150 Prozent Ihrer Beiträge zurück. Je nach Vertragsvermögen und Kostenquote liegt die Auszahlung so schnell tausende oder sogar zehntausende Euro über dem Rückkaufswert.
Tipp: Ideal Lebensversicherung nicht kündigen und Vertrag noch heute prüfen lassen!
Bei helpcheck beauftragen Sie einen erfahrenen Anwalt für Versicherungsrecht mit der Prüfung Ihrer Vertragsunterlagen, die Sie einfach per Post oder online einreichen. Außerdem berechnen wir die voraussichtliche Auszahlung, mit der Sie bei einem wirksamen Widerruf rechnen könnten. Nur wenn sich der Widerruf tatsächlich lohnt, gegenüber der Kündigung also ein Mehrwert entsteht, machen wir die entsprechende Forderung beim Versicherer geltend.
Ein Erfolgshonorar berechnen wird erst, wenn der Widerruf erfolgreich war. Es bemisst sich an der Differenz zwischen tatsächlicher Auszahlung und Rückkaufswert. Unser Erfolgshonorar liegt bei 29,75 oder 39,75 Prozent dieses Unterschiedsbetrags!
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