Als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer können Sie Ihre Zurich Lebensversicherung jederzeit kündigen. Dabei müssen Sie lediglich die vom Versicherer vorgegebene Form und Frist für die Kündigung einhalten, weitere Einschränkungen sind aber nicht zulässig
Infolge der Kündigung zahlt die Zurich den Rückkaufswert der Lebensversicherung aus. Er liegt meist unter den eingezahlten Beiträgen, wodurch ein Verlust entsteht – Grund dafür sind die hohen Kosten der meisten Lebensversicherungen
Mit einem Widerruf der Lebensversicherung erhalten Sie bis zu 150 Prozent der eingezahlten Beiträge – und damit schnell mehrere tausend oder sogar zehntausende Euro – zurück. Außerdem müssen Sie keine Kündigungsfrist einhalten und der Versicherer darf kaum Kosten abziehen
Erhalten Sie mit einem Widerruf Ihrer Lebensversicherung in nur drei Schritten einen Großteil Ihrer Beiträge zuzüglich Zinsen zurück.
1Zurich Lebensversicherung kündigen: So funktioniert es
Um Ihre Zurich Lebensversicherung zu kündigen, reicht es aus, wenn Sie eine E-Mail an den Versicherer schreiben. Denn die Zurich schreibt für Kündigungen die sogenannte Textform vor, die sich vor allem dadurch von der Schriftform unterscheidet, dass sie nicht nur Brief und Fax, sondern auch Mail umfasst. Selbstverständlich können Sie auch schriftlich kündigen, was wir Ihnen aus Beweiszwecken grundsätzlich empfehlen.
Wichtig:
Sorgen Sie unbedingt für einen Nachweis des Zugangs der Kündigung beim Versicherer. Kündigen Sie per Fax, reicht der Faxbericht aus. Kündigen Sie auf dem Postweg, sollten Sie das Einschreiben als Versandform wählen. Bei einer Mail gehen die Gerichte zu Ihren Gunsten davon aus, dass die Kündigung ankam. Gegenteilige Tatsachen (EDV-Ausfall o.Ä.) muss der Versicherer nachweisen.
Beachten Sie in Ihrem Kündigungsschreiben folgende Punkte:
Achten Sie darauf, die Kündigung an den richtigen Vertragspartner zu senden. Bezeichnung und Adresse finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) der Zurich. Sie müssen dafür Sorge tragen, dass das Schreiben rechtzeitig bei der Versicherungsgesellschaft eingeht. Verzögerungen durch eine falsche Adressierung gilt es hier zu vermeiden.
Nennen Sie Ihren Namen, Ihre Anschrift und alle Vertragsdaten (Policen-Nummer und Kundennummer), damit Ihre Kündigung direkt zugeordnet werden kann.
Verwenden Sie in Ihrem Schreiben den Begriff „Kündigung“, um zu verhindern, dass der Versicherer Ihren Kündigungswunsch anders auslegt, als er gemeint ist.
Teilen Sie der Zurich den gewünschten Kündigungstermin mit, wobei die Formulierung „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ hier vollkommen ausreicht.
Bitten Sie den Versicherer zum einen um eine Kündigungsbestätigung und zum anderen um Berechnung sowie Auszahlung des vertraglichen Rückkaufswertes.
Unterschreiben Sie die Kündigung händisch (dieser Punkt ist bei E-Mails nicht zu beachten, dafür ist hier eine Kündigungsbestätigung besonders wichtig).
Diese Grundsätze gelten sowohl bei ordentlichen als auch bei außerordentlichen Kündigungen. Sie verhindern umständliche und zeitaufwendige Rückfragen der Versicherungsgesellschaft nach Ihrer Kündigung.
2Welche Fristen gilt es einzuhalten?
Die Kündigungsfristen, die Sie wie bei den meisten Verträgen auch bei der Lebensversicherung beachten müssen, ergeben sich zum einen aus dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG), zum anderen aus den AVB des Versicherers. Nach § 11 Abs.3 VVG kann die Kündigungsfrist bis zu drei Monate betragen, was sie bei der Zurich AG auch tut. Hier ist eine dreimonatige Kündigungsfrist zum Ende der Versicherungsperiode einzuhalten.
Beachten Sie:
Die Versicherungsperiode ist ein Jahreszeitraum, der aber nicht zwingend dem Kalenderjahr entspricht (§ 12 VVG). Vielmehr beginnt die Periode mit dem Abschluss der Versicherung (etwa am 01.09.) und endet ein Jahr später (etwa am 31.08. des Folgejahres).
Bei einer dreimonatigen Kündigungsfrist muss Ihre Kündigung spätestens drei Monate vor dem Ablauf der Versicherungsperiode (im obigen Beispiel etwa bis zum 31.05.) beim Versicherer angekommen sein. Maßgeblich ist nur der Eingang bei der Versicherungsgesellschaft, nicht die tatsächliche Bearbeitung Ihrer Kündigung.
Ausnahme: Die außerordentliche Kündigung aus einem wichtigen Grund. Nach § 40 Abs.1 VVG können Sie Ihre Zurich Lebensversicherung ohne Frist kündigen, wenn der Versicherer die Beiträge anhebt, ohne dass Sie dafür mehr Leistungen erhalten. Die Zurich muss Sie einen Monat vor der geplanten Änderung auf sie und auf das Kündigungsrecht hinweisen (§ 40 Abs.2 VVG).
3Zurich Lebensversicherung kündigen: Wann erhalte ich die Auszahlung?
Wenn Sie Ihre Zurich Lebensversicherung kündigen, zahlt der Versicherer den Rückkaufswert zum Ende der Versicherungsperiode, an dem die Kündigung wirksam wird, aus (§ 169 Abs.1 VVG). Dabei handelt es sich um die Summe, zu der er die Versicherung von der Versicherungsnehmerin oder vom Versicherungsnehmer „zurückkauft“ – daher der Name. Der Rückkaufswert ist nach versicherungsmathematischen Grundsätzen zu berechnen.
Formel:
Rückkaufswert = Summe der Beiträge abzüglich Risikoanteile (für BU- oder Todesfallschutz) + Überschüsse und Zinsen – Abschluss- und Verwaltungskosten – ggf. Stornoabzug
Die Beitragsanteile, die auf besondere Risikobausteine entfallen, sind sowohl bei der Kündigung als auch beim Widerruf der Lebensversicherung verloren. Denn hier verhält es sich wie bei einer „klassischen“ Berufsunfähigkeits- oder Risikolebensversicherung, dass die Prämien unmittelbare Gegenleistung für den Versicherungsschutz sind und keinVermögensaufbau erfolgt.
Da der Versicherer den Rückkaufswert immer auf den letzten Tag der Versicherungsperiode berechnet, kann er ihn auch erst an diesem Datum auszahlen. In der Regel erfolgt die Überweisung einige Tage bis eine Woche später. Auch hier gilt: Fragen Sie im Zweifel und zur Sicherheit beim Versicherer nach. So erhalten Sie eine verbindliche Antwort.
4Warum kündigen Menschen ihre Lebensversicherung?
Dafür, dass immer mehr Versicherungsnehmer ihre Zurich Lebensversicherung kündigen, gibt es gleich mehrere Gründe. Besonders häufig sind aber folgende Anlässe:
Steigende Kosten: Angesichts der sinkenden Gewinne haben immer mehr Lebensversicherungsgesellschaften die laufenden und einmaligen Kosten ihrer Policen nach oben angepasst. Entsprechend mehr müssen Kundinnen und Kunden Jahr für Jahr für ihre Versicherung zahlen.
Sinkende Zinsen und Überschüsse: Die Niedrigzinspolitik der EZB wirkt sich unmittelbar auf Lebensversicherungen aus. Dadurch, dass auch die Versicherer weniger Überschüsse erzielen, fallen die Überschussbeteiligungen für Versicherungsnehmer niedriger aus. So kommt eins zum anderen – und viele Lebensversicherungen sind in keinster Weise mehr rentabel.
Fehlende Flexibilität: Lebensversicherungen lassen sich kaum bis gar nicht an geänderte Lebensumstände anpassen. Besonders in kapitalbildenden Lebensversicherungen besteht nicht die Möglichkeit, die Anlagestrategie wesentlich zu ändern. Menschen, die ihr Geld lieber anderweitig investieren möchten, kündigen dann ihre Lebensversicherung.
Geldnot: Auch Geldnot ist ein häufiger Kündigungsgrund. Allerdings raten wir davon ab, eine gut verzinste Zurich Lebensversicherung rein deshalb zu kündigen. Hier gibt es bessere Alternativen, etwa den Widerruf oder Verkauf der Police sowie das Policendarlehen.
Bei einem Policendarlehen wird der Versicherungsscheinals Sicherheit für einen Kredit hinterlegt. Dafür, dass Sie besonders günstige Konditionen erhalten, kann der Darlehensgeber die Police verwerten, wenn Sie Ihre Schulden nicht tilgen können.
5Todesfall beim Versicherungsnehmer: Das ist zu beachten
Lebensversicherungen können wie „normales“ Vermögen vererbt und verschenkt werden. Wer die Police beim Tod des Versicherungsnehmers erhält, richtet sich nach der gesetzlichen oder – sofern relevant – nach der durch Testament festgelegten Erbfolge. Dabei gilt: Die Erbin oder der Erbe tritt vollständig in die Rechtsstellung des früheren Versicherungsnehmers ein und übernimmt die Lebensversicherung mit allen Rechten und Pflichten.
Daher können Sie die geerbte Zurich Lebensversicherung jederzeit kündigen, den Vertrag widerrufen oder beitragsfrei stellen. Ein abweichendes Bezugsrecht, soweit es nicht beim Versicherungsnehmer selbst liegt, bleibt bestehen.
Beachten Sie bei der Kündigung einer geerbten Lebensversicherung zusätzlich diese Punkte:
Teilen Sie dem Versicherer rechtzeitig mit, dass es den Erbfall gab und dass Sie die Police übernommen haben
Nennen Sie der Versicherungsgesellschaft Ihre Bankverbindung, sofern sie nicht bereits vorliegt
Legen Sie einen Nachweis zum Sachverhalt, etwa den Erbschein oder ein anderes amtliches Dokument, vor
6Zurich Lebensversicherung kündigen vs. widerrufen: Vor- und Nachteile
Um Ihre Police loszuwerden, können Sie die Zurich Lebensversicherung entweder kündigen oder widerrufen. Während die Kündigung vergleichsweise bekannt ist, kennen die Möglichkeit des Widerrufs eher weniger Kunden – allerdings winkt hier eine deutlich höhere Auszahlung. So kommen Sie in den meisten Fällen mit Gewinn aus Ihrem Vertrag.
Die Kündigung der Lebensversicherung
Wenn Sie Ihre Zurich Lebensversicherung kündigen, erhalten Sie nur den Rückkaufswert ausgezahlt. Durch die hohen Kosten und verschiedene Zusatzgebühren, die alleine durch die Kündigung entstehen, kommt hier schnell ein Verlust auf Sie zu. Das folgende Beispielzeigt, wie schnell sich die Kündigung der Lebensversicherung nicht mehr lohnt:
Beispiel:
Sie kündigen die Police nach zehn Jahren. Eingezahlt wurden 20.000 Euro. An Zinsen haben Sie 3.000 Euro erhalten. Die Abschluss- und Verwaltungskosten betragen 4.000 Euro, der Stornoabzug 800 Euro. Ihr Rückkaufswert liegt bei 18.200 Euro – ein Verlust im vierstelligen Bereich, obwohl Sie mit Ihrer Lebensversicherung eine ordentliche Rendite erzielt haben!
Das Beispiel verdeutlicht, wie schnell die hohen Abschluss- und Verwaltungskosten auch eine attraktive Lebensversicherung wieder unattraktiv machen. Je nachdem, wie sich die niedrigen Garantiezinsen entwickeln, kann es passieren, dass die Verluste im Laufe der Zeit noch höher ausfallen oder dass Policen selbst über die gesamte Vertragslaufzeit nicht mehr rentabel sind.
Tipp:
Lassen Sie Ihre Lebensversicherung prüfen und finden Sie heraus, ob eine Kündigung wirklich nötig ist. Fast immer gibt es bessere Alternativen!
Der Widerruf der Lebensversicherung
Grundsätzlich können Sie als Verbraucherin oder Verbraucher Ihre Lebensversicherung innerhalb von 30 Tagen nach deren Abschluss widerrufen (§ 8 Abs.1 VVG). Die Widerrufsfrist beginnt, wenn Ihnen alle Versicherungsunterlagen sowie die Pflichtinformationen nach der VVG-InfoV zugehen. Außerdem müssen Sie wirksam über Ihr Widerrufsrecht belehrt werden (§ 8 Abs.2 VVG; Widerrufsbelehrung).
Ist die Widerrufsbelehrung aber fehlerhaft oder unvollständig, beginnt die Widerrufsfrist nie zu laufen. Als Verbraucherin oder Verbraucher haben Sie dann ein „ewiges Widerrufsrecht“. Bei zahlreichen Versicherungen – geschätzt über 100 Millionen – die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden, ist genau das passiert. Diese Lebensversicherungen können noch heute widerrufen werden.
Gegenüber der Kündigung hat der Widerruf den Vorteil, dass der Versicherer kaum Kosten abziehen darf. Zulässig sind lediglich die Risikoanteile (etwa für den BU- oder Todesfallschutz) und die laufenden Verwaltungskosten der Police. Weitere Abzüge, insbesondere für die Abschlussgebühren oder eine Kündigungspauschale, sind nicht zulässig.
Außerdem muss der Versicherer bei einem Widerruf die tatsächlich erzielte Rendite auszahlen. Die Auszahlung ist also nicht auf den Garantiezins beschränkt, wie es beim Rückkaufswert oft der Fall ist, sondern kann deutlich darüber hinausgehen. Auch hier winken attraktive Renditechancen!
In der Regel muss der Widerruf schriftlich gegenüber dem Versicherer erklärt werden und führt dazu, dass Sie bis zu 150 Prozent Ihrer Beiträge zurückerhalten. Lassen Sie sich diese Chance nicht entgehen – und achten Sie darauf, Ihre Zurich Lebensversicherung nicht vorschnell zu kündigen!
Mit helpcheck und den erfahrenen Kooperationsanwälten haben Sie starke Partner an Ihrer Seite, die Sie bei der Prüfung Ihrer Lebensversicherung unterstützen. Reichen Sie einfach alle Unterlagen zu Ihrer Police, insbesondere das Begleitschreiben und den Versicherungsschein, bei uns ein. Wir prüfen die Lebensversicherung auf „Herz und Nieren“, teilen Ihnen den Mehrwert durch den Widerruf der Police mit.
Nur wenn unsere Anwälte mit dem Widerruf erfolgreich sind und Sie tatsächlich eine höhere Auszahlung als durch die Kündigung erhalten, wird für unsere Leistungen ein Honorar fällig. So tragen Sie zu keinem Zeitpunkt ein Kostenrisiko!
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