Württembergische Lebensversicherung kündigen: Mehr erhalten
Autor:
Stephanie Prinz
Redaktion
|
helpcheck
Inhaltsübersicht
Das Wichtigste in Kürze
Ihre Württembergische Lebensversicherung können Sie jederzeit kündigen. Sie müssen sich lediglich an die Kündigungsfrist halten und die Form, die der Versicherer für die Kündigung vorschreibt, einhalten
Bei der Kündigung wird der Rückkaufswert ausgezahlt – eine Summe, die in vielen Fällen unter den eingezahlten Beiträgen liegt und damit einen spürbaren Verlust verursacht. Grund sind die immensen Kosten der meisten Lebensversicherungen
Mit dem Widerruf erhalten Sie bis zu 150 Prozent Ihrer Beiträge zurück. Wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen ist er teilweise noch Jahrzehnte später möglich
Erhalten Sie mit einem Widerruf Ihrer Lebensversicherung in nur drei Schritten einen Großteil Ihrer Beiträge zuzüglich Zinsen zurück.
1Gründe für die Kündigung der Württembergische Lebensversicherung
Besonders in den letzten Jahren haben sich auffällig viele Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer dazu entschieden, ihre Württembergische Lebensversicherungzu kündigen. Auch die Beitragsfreistellungen haben deutlich zugenommen und betreffen rund ein Drittel aller laufenden Lebensversicherungsverträge. Für diese Entwicklung gibt es gleich mehrere Gründe, wobei diese vielleicht auch auf Sie zutreffen:
Sinkende Garantiezinsen: Die Niedrigzinspolitik der EZB wirkt sich unmittelbar auf Lebensversicherungen aus. Denn auf der einen Seite sinken die Garantiezinsen oder fallen vollständig weg, auf der anderen Seite zahlen die Versicherer weniger Überschussbeteiligungen. Auch hier ist der Hintergrund die Niedrigzinspolitik. Gleichzeitig muss ein immer größerer Teil der Gewinne in Rücklagen für gut verzinste Altverträge eingestellt werden.
Steigende Gebühren: Zum Ausgleich der niedrigen Zinsen erhöhen einige Versicherungsgesellschaften die Abschluss- und Verwaltungskosten. Außerdem kommen neue Kostenpunkte hinzu. Besonders in Kombination mit der sinkenden Rendite sind steigende Gebühren ein Kündigungsgrund für viele Versicherten.
Wenig Flexibilität: Kapitallebensversicherungen lassen sich kaum an geänderte Lebens- und Zielvorstellungen anpassen. Sie sind mehr oder weniger „starr“ und ermöglichen ihren Kunden nur eine Art der Investition.
Meist fallen alle drei Aspekte zusammen oder spielen zumindest gemeinsam eine Rolle. In der Praxis kommt es besonders aufgrund der sinkenden Zinsen und gleichzeitig steigender Kosten dazu, dass diverse Lebensversicherungen selbst über die gesamte Laufzeit zum Verlustgeschäft werden. Hier fragen Sie sich als Kundin oder Kunde zu Recht, warum Sie die Police abschließen sollten.
Selbst wenn die Lebensversicherung eine auf den ersten Blick attraktive Verzinsung von 2,5 Prozent pro Jahr bietet, kann nach Abzug der im Schnitt zweiprozentigen Inflationsrate und der Effektivkostenquote ein Verlust entstehen.
2Württembergische Lebensversicherung kündigen: So läuft die Kündigung ab
Bei der Kündigung einer Lebensversicherung kommt es vor allem auf die in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) vorgegebene Form an. Unterschieden wird zwischen Schrift- und Textform:
Schriftform bezeichnet die Kündigung per Fax oder auf dem Postweg
Textform bezeichnet neben Fax und Post auch die Kündigung per E-Mail
Ihr Vorteil:
Bei der Württembergische AG ist nur die Textform vorgeschrieben. So entscheiden Sie selbst, ob Sie per Mail, Fax oder Post kündigen.
In Ihrem Schreiben oder Ihrer Mail an den Versicherer sollten mindestens folgende Punkte enthalten sein:
Ihr Name, allgemeine persönliche Daten und die Angaben zum Vertrag, etwa Kunden- und Versicherungsnummer. Das ermöglicht dem Versicherer eine schnellere Zuordnung
Der Begriff „Kündigung“, den Sie grundsätzlich verwenden sollten, um zu verhindern, dass Ihr Wunsch missverstanden wird oder dass unnötige Nachfragen entstehen
Der Kündigungstermin, wobei Sie einfach den „nächstmöglichen Zeitpunkt“ angeben können. Der Vertrag endet dann mit Ablauf der Versicherungsperiode
Bitte um eine Kündigungsbestätigung sowie um Berechnung und Auszahlung des vertraglich vereinbarten Rückkaufswertes
Mitteilung der Bankverbindung, auf die das Geld überwiesen werden soll, sofern sie dem Versicherer nicht bereits bekannt ist oder sich geändert hat
Ihre Unterschrift (kann bei E-Mails unterbleiben)
Sie müssen außerdem im Zweifel beweisen, dass die Kündigung beim Versicherer angekommen ist. Dabei gilt folgendes:
Beim Fax reicht der Faxbericht als Nachweis über den Zugang aus
Bei einem Brief empfehlen wir den Versand via Einschreiben mit Rückschein
Bei einer E-Mail gehen die Gerichte zu Ihren Gunsten davon aus, dass die Kündigung ankommt
Heben Sie den Nachweis über den Eingang beim Versicherer mindestens so lange auf, bis Ihnen die Kündigungsbestätigung vorliegt. Fragen Sie im Zweifel bei der Versicherungsgesellschaft nach, ob Ihr Anliegen bereits bearbeitet wird. So sind Sie auf der sicheren Seite.
3Welche Fristen sind bei der Kündigung einzuhalten?
Die Kündigungsfristen Ihrer Württembergische Lebensversicherung ergeben sich zum einen aus den bereits bekannten AVB, zum anderen aus dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Letzteres regelt in § 11 Abs.3, dass die Kündigungsfrist zwischen einem und drei Monaten dauern muss. Weder eine kürzere noch eine längere Frist ist zulässig. Die Kündigungsfrist gibt an, bis zu welchem Zeitpunkt Ihre Kündigung spätestens beim Versicherer eingehen muss.
Grundsätzlich können Sie Ihre Württembergische Lebensversicherung jederzeit kündigen. Damit die Kündigung bereits zum Ende der laufenden Versicherungsperiode wirksam wird, muss sie aber rechtzeitig eingehen (§ 168 Abs.1 VVG).
Die Versicherungsperiode dauert ein Jahr (§ 12 VVG), die erste Periode beginnt mit dem Abschluss der Versicherung. Wird die Lebensversicherung nicht gekündigt, verlängert sie sich immer wieder um ein weiteres Jahr – eine weitere Versicherungsperiode. Haben Sie Ihre Lebensversicherung beispielsweise am 01.07. abgeschlossen, endet die Periode am 30.06. des Folgejahres; einen Tag später beginnt die nächste Versicherungsperiode und so weiter.
Bei der genannten Versicherungsperiode und der bei der Württembergischen vorgeschriebenen dreimonatigen Kündigungsfrist muss Ihre Kündigung bis zum 31.03. (drei Monate vorher) des laufenden Jahres eingehen, um noch im selben Jahr wirksam zu werden.
Einzige Ausnahme von den üblichen Kündigungsfristen ist die fristlose/außerordentliche Kündigung nach § 40 Abs.1 VVG. Sie können Sie aussprechen, wenn der Versicherer – ohne die Leistungen anzupassen – die Beiträge erhöht. Sie haben einen Hinweisanspruch (§ 40 Abs.2 VVG).
4Württembergische Lebensversicherung kündigen: Wie lange dauert die Auszahlung?
Wenn Sie Ihre Württembergische Lebensversicherungkündigen, muss der Versicherer nach § 169 Abs.1 VVG den sogenannten Rückkaufswert berechnen und in einer Summe an Sie auszahlen. Beim Rückkaufswert handelt es sich um den nach versicherungsmathematischen Grundsätzen (§ 169 Abs.3 VVG) ermittelten Wert der Lebens- oder Rentenversicherung am letzten Tag der Versicherungsperiode (Stichtag).
„Versicherungsmathematische Grundsätze“ bedeutet insbesondere, dass die Versicherungsgesellschaft alle Beiträge, Überschüsse, Zinsen und Risikoanteile nach folgender (stark vereinfacht dargestellter) Formel miteinander verrechnet:
Hilfsformel:
Rückkaufswert = Bruttobeiträge – enthaltener Risikoanteile (z.B. für BU- oder Todesfallschutz) + Überschüsse und Zinsen – Abschlusskosten – Verwaltungskosten – Stornopauschale
Ob der Versicherer tatsächlich eine Stornopauschale (= Kündigungsgebühr) in Rechnung stellt, hängt davon ab, ob diese in den AVB so vereinbart wurde (§ 169 Abs.5 VVG). Außerdem muss die Pauschale der Höhe nach angemessen sein und der Rückkaufswert darf nicht weniger als 50 Prozent der eingezahlten Prämien betragen.
Weil der Versicherer die Auszahlungssumme erst am letzten Tag der Versicherungsperiode final berechnen kann, kann er ihn auch erst hier auszahlen. Üblicherweise dauert es rund eine Woche, bis der Betrag auf Ihrem Konto eingeht. Fragen Sie im Zweifel aber auch hier einfach bei der Württembergischen nach, um eine verbindliche Angabe zu erhalten.
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5Todesfall beim Versicherungsnehmer: Was gibt es jetzt zu beachten?
Stirbt der Versicherungsnehmer, bevor die Lebensversicherung zur Auszahlung kommt, verfällt das Vertragsvermögen nicht einfach. Stattdessen handelt es sich bei einer Lebensversicherung um weitgehend „normales“ Vermögen, das auf andere Personen übertragen werden kann – etwa durch Erbfall oder Schenkung. Der Erbe übernimmt die Police mit allen Rechten sowie Pflichten, die sich aus dem Versicherungsvertrag ergeben.
Liegt das Bezugsrecht für die Versicherungsleistung beim Versicherungsnehmer selbst, was in der Regel der Fall ist, wird es mit vererbt. Sie müssen also auf der einen Seite die Prämien zahlen, erhalten auf der anderen Seite aber auch die versicherten Leistungen. Außerdem können Sie die Württembergische Lebensversicherung kündigen, beitragsfrei stellen, die Beiträge anpassen und das Widerrufsrecht ausüben.
Doch was passiert, wenn das Bezugsrecht nicht beim Versicherungsnehmer, sondern bei einer dritten Person – etwa dem Ehepartner – liegt? Hier kommt es darauf an, ob es sich um ein widerrufliches oder unwiderrufliches Recht handelt. Ein widerrufliches Bezugsrecht können Sie ohne, ein widerrufliches Bezugsrecht nur mit Zustimmung des bisherigen Bezugsberechtigten anpassen. Davon unberührt bleiben aber alle anderen Rechte, etwa die Kündigungsmöglichkeit. So entstehen Ihnen aus einer geerbten Lebensversicherung keine Nachteile.
Wenn Sie die übertragene Württembergische Lebensversicherung kündigen möchten, beachten Sie zusätzlich folgende Punkte:
Weisen Sie den Versicherer so früh wie möglich auf den Erbfall hin
Legen Sie einen Nachweis über den Erbfall bei, etwa den Erbschein
Ändern Sie gegebenenfalls das Bezugsrecht, da der Bezugsberechtigte auch den Rückkaufswert erhält
Teilen Sie dem Versicherer Ihre Bankverbindung mit
So stellen Sie sicher, dass die Kündigung reibungslos und ohne zeitaufwendige Rückfragen „über die Bühne geht“. Möchten Sie die Police nicht direkt kündigen, sondern zunächst weiterlaufen lassen, erhalten Sie vom Versicherer entsprechend angepassteVertragsdokumente. Teilen Sie ihm dazu einfach mit, dass Sie die Lebensversicherung eins zu eins übernehmen und fortführen möchten.
6Württembergische Lebensversicherung: Kündigen oder widerrufen?
Ist die Lebensversicherung einmal abgeschlossen, werden Sie den Vertrag nicht ohne Weiteres wieder los – so zumindest die allgemeine Vermutung. Allerdings handelt es sich hierbei nur um die halbe Wahrheit, denn abgesehen von der Kündigung besteht auch die Möglichkeit, die Police zu widerrufen. Letzteres lohnt sich dabei in den meisten Fällen deutlich mehr als die Kündigung, bei der schnell ein Verlust entsteht. Ein Überblick.
Lebensversicherung kündigen: Oft mit hohen Kosten verbunden
Bei der Kündigung der Lebensversicherung zahlt der Versicherer den vertraglichen Rückkaufswert, den er nach versicherungsmathematischen Methoden berechnet, aus. Die Berechnung muss transparent und für einen sachkundigen Dritten nachvollziehbar sein – so weit, so gut. Leider ändert auch die Transparenz nichts daran, dass Sie bei der Kündigung Ihrer Lebensversicherung mit einem spürbaren Verlust rechnen müssen.
Das folgende Beispiel zeigt anhand realistischer Zahlen, wieso die Kündigung der Police schnell mit finanziellen Einbußen verbunden ist:
Sie kündigen Ihre Lebensversicherung nach 10 Jahren und haben 20.000 Euro eingezahlt (ohne Risikoanteile). An Überschüssen und Zinsen wurden 2.000 Euro gutgeschrieben, Abschluss- und Verwaltungskosten liegen bei 3.400 Euro und der Versicherer zieht Stornogebühren in Höhe von 1.000 Euro ab. Sie bekommen 17.600 Euro ausgezahlt (= Rückkaufswert).
In dieser Rechnung sind wir davon ausgegangen, dass der Vertrag keine Risikobausteine enthält und dass es keine Inflation (= Kaufkraftverlust) gibt. Unter Einbeziehung dieser Rechengrößen würde Ihr Verlust deutlich höher ausfallen.
Daher gilt: Kündigen Sie Ihre Lebensversicherung nicht unüberlegt! Lassen Sie den Vertrag zunächst von den erfahrenen helpcheck-Partnerkanzleien prüfen. So finden Sie die bestmögliche Lösung!
Als Verbraucherin oder Verbraucher haben Sie bei Ihrer Lebensversicherung – wie bei anderen Verträgen auch – ein Widerrufsrecht. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 30 Tagen zurücknehmen, ohne dafür einen Grund angeben zu müssen (§ 8 Abs.1 VVG). Der Versicherer muss alle Beiträge, die Sie bereits gezahlt haben, wieder zurückzahlen. Einbehalten darf er nur den Teil der Prämien, der auf den (maximal) 30-tägigen Zeitraum entfällt, wenn hier bereits Versicherungsschutz bestand.
Hinweis:
Die Widerrufsfrist beginnt, wenn Ihnen alle Vertragsdokumente zugegangen sind, mit dem Zugang des letzten Dokuments. Außerdem müssen Sie wirksam über Ihr Widerrufsrecht belehrt worden sein (§ 8 Abs.2 VVG).
Mangelt es an bestimmten Voraussetzungen, etwa weil die Widerrufsbelehrung unvollständig oder ungenau ist, haben diese Fehler zur Folge, dass die Widerrufsfrist nicht beginnt. Nach allgemeinen juristischen Grundsätzen können Fristen ohne Beginn auch kein Ende haben. Der Versicherungsnehmerin oder dem Versicherungsnehmer steht dann ein zeitlich unbefristetes, „ewiges Widerrufsrecht“ zu.
Dieses „ewige Widerrufsrecht“ wurde vom EuGH und vom BGH in den Jahren 2030 und 2015 mehrfach bestätigt. Besonders betroffen sind geschätzt rund 100 Millionen und damit die Mehrheit der Lebensversicherungen, die zwischen 1994und 2007 verkauft wurden. Diese Verträge können noch heute rückabgewickelt werden.
Beim Widerruf profitieren Sie von zahlreichen Vorteilen gegenüber der Kündigung:
Der Versicherer muss die Gewinne, die er mit Ihrem Geld erwirtschaftet hat, vollständig auszahlen
Es dürfen nur die laufenden Verwaltungskosten und die Risikoanteile abgezogen werden
Der Widerruf wird nicht erst zum Ende der Versicherungsperiode, sondern sofort mit Eingang beim Versicherer wirksam
Sie erhalten bis zu 150 Prozent Ihrer Beiträge wieder ausgezahlt, was schnell tausenden oder sogar zehntausenden Euro entspricht
Aber Achtung: Der Widerruf kann sich in Einzelfällen auch ungünstiger als die Kündigung auswirken, etwa wenn der tatsächlich erzielte Zins unter dem Garantiezins liegt oder Ihre Fondslebensversicherung aktuell im „Minus“ steht. Hier ist stets eine sorgfältige Prüfung erforderlich!
7Württembergische Lebensversicherung kündigen: Holen Sie sich Ihr Geld zurück!
Nutzen Sie den kostenfreien Service von helpcheck und lassen Sie in wenigen Schritten prüfen, wie die Erfolgsaussichten bei Ihrer Lebensversicherung sind:
Sie reichen alle Vertragsdokumente ein und beantworten einige Fragen zu Ihrer Versicherung.
Unsere Partneranwälte kommen auf Sie zu. Gemeinsam gehen Sie die Möglichkeiten und die entsprechenden Auszahlungschancen durch.
Kommt es zum Widerruf und ist die Auszahlung höher als der Rückkaufswert, fällt ein Honorar auf die erzielte Differenz an (Prozentsatz).
Ist der Widerruf nicht erfolgreich oder die Auszahlung zu gering, sind unsere Leistungen für Sie kostenfrei!
Sie können nur gewinnen und tragen keinerlei Kostenrisiko. Im Erfolgsfall wird das Honorar direkt von der Auszahlung der Versicherungsgesellschaft einbehalten. Vereinbaren Sie Ihren ersten Online-Beratungstermin!
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