Stuttgarter Rentenversicherung kündigen: Höhere Auszahlung erhalten

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Legal Tech Experte

Stephanie Prinz
Autor: 
Stephanie Prinz

Das Wichtigste in Kürze

  • Sie entscheiden grundsätzlich selbst, ob und wann Sie Ihre Stuttgarter Rentenversicherung kündigen. Vorgeben darf der Versicherer lediglich Form und Frist, die Sie bei der Kündigung einhalten müssen
  • Bei der Kündigung erhalten Sie den Rückkaufswert zum jeweiligen Stichtag, zu dem der Rückkauf wirksam wird. Beachten Sie, dass hier in der Regel ein Verlust entsteht, da die Vertragskosten höher als die bislang erzielte Rendite sind 
  • Mit dem „ewigen Widerruf“ haben Sie das sprichwörtliche „Ass im Ärmel“. Diese Möglichkeit besteht bei zahlreichen Policen aus den Jahren 1994 bis 2007 und führt in der Regel zu einer deutlich höheren Auszahlung als die Kündigung 

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1Stuttgarter Rentenversicherung kündigen – gibt es Unterschiede zur Lebensversicherung? 

Wenn von „Rentenversicherungen“ die Rede ist, meint man in der Regel kapitalbildende Policen. Bei ihnen zahlen Sie über die Vertragslaufzeit die vereinbarten Beiträge ein und erhalten später – etwa mit Erreichen des 62. Lebensjahres – die sogenannte Ablaufleistung überwiesen. Zu den Lebensversicherungen gehören allerdings sämtliche Policen auf sogenannte biometrische Risiken und, weshalb auch die Rentenversicherung eine Lebensversicherung ist, zur Altersvorsorge. 

Der Unterschied zwischen Kapitallebens- und Rentenversicherung besteht allerdings in der Auszahlung des Vertragsvermögens. Denn während Sie bei der kapitalbildenden Lebensversicherung eine Einmalzahlung erhalten, steht Ihnen bei der Rentenversicherung eine lebenslange Rente (Leibrente) zu. Diese wird ebenfalls zu einem vereinbarten Zeitpunkt ausgezahlt. 

Damit sichert die Rentenversicherung das Risiko der Langlebigkeit ab. Denn Sie wissen nicht, wie lange Sie leben, um das einmal ausgezahlte Vertragsvermögen entsprechend verteilen zu können. Der Versicherer übernimmt dieses Risiko selbst dann, wenn das Vertragsvermögen rechnerisch bereits vollständig aufgebraucht ist.

In der Folge sichern Kapitallebens- und Rentenversicherungen unterschiedliche Gefahren ab und erfüllen verschiedene Zwecke. Bestenfalls trennen Sie den Vermögensaufbau strikt von der Altersvorsorge. Außerdem sollten Sie bei Ihrer privaten Rentenversicherung auf faire und flexible Konditionen, angemessen Renditen und Kosten achten. 

2Wie Sie Ihre Stuttgarter Rentenversicherung richtig kündigen: Form und Inhalt 

Möchten Sie Ihre Stuttgarter Rentenversicherung kündigen, müssen Sie die jeweils vorgeschriebene Form einhalten. Diese finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) sowie im Versicherungsschein, also der eigentlichen Police, selbst. Unterschieden wird in der Praxis zwischen zwei Formen, von denen immer mindestens die Schriftform zulässig ist: 

  • Schriftform: Eine Kündigung ist nur per Brief oder Fax, also als echtes Schreiben an den Versicherer, möglich. Elektronische Kündigungen scheiden hier aus
  • Textform: Neben schriftlichen sind auch elektronische Kündigungen möglich. Sie können Ihre Stuttgarter Rentenversicherung dann beispielsweise per Mail kündigen

Dazu:

Ihre Stuttgarter Rentenversicherung kann nur schriftlich gekündigt werden. Bei neueren Verträgen ist auch eine Kündigung in Textform möglich. 

Formverstöße führen zur Unwirksamkeit der Kündigung. Der Versicherer wird Sie in der Regel selten auf diese Tatsache hinweisen, sodass Ihr Schreiben schlichtweg ins Leere geht. Im ungünstigsten Fall ist die Kündigungsfrist dann bereits abgelaufen, wenn Sie den Fehler bemerken. Die Folge ist, dass der Vertrag mit allen Kosten für mindestens ein Jahr weiterläuft. Achten Sie daher unbedingt auf die korrekte Form, kündigen Sie im Zweifel immer schriftlich oder fragen Sie zeitnah nach dem Versand der Kündigung beim Versicherer nach. So sind Sie auf der sicheren Seite. 

Sorgen Sie über die Einhaltung der korrekten Form hinaus für einen wirksamen Zugangsnachweis, da Sie als Absenderin oder Absender im Zweifel die gesamte Beweislast für den Zugang der Kündigung tragen. Versenden Sie das Schreiben daher entweder per Einschreiben und heben Sie den Rückschein auf oder nutzen Sie das Fax und drucken Sie den Faxbericht aus. So gehen Sie auch hier auf Nummer sicher!

Inhaltlich machen die wenigsten Versicherer und damit auch die Stuttgarter Vorgaben zur Kündigung. Dennoch ist es sinnvoll, das Schreiben möglichst ganzheitlich zu verfassen, um Missverständnisse und fehlerhafte Auslegungen bei der Bearbeitung zu vermeiden. Achten Sie daher vor allem auf die folgenden Punkte und dass diese in Ihrer Kündigung enthalten sind: 

  1. Nennen Sie alle relevanten Daten, insbesondere Ihre persönlichen Angaben und die Vertragsdaten. Zu letzteren gehören in erster Linie Kunden- und Versicherungsnummer, insbesondere dann, wenn Sie mehrere Verträge bei der Stuttgarter abgeschlossen haben.
  2. Sprechen Sie explizit von der „Kündigung“. Geben Sie bei einer außerordentlichen Kündigung den Kündigungsgrund an. 
  3. Nennen Sie einen konkreten Termin, zu dem Ihre Kündigung wirksam werden soll. Kündigen Sie alternativ zum nächstmöglichen Zeitpunkt, der dem Ende der Versicherungsperiode entspricht. 
  4. Bitten Sie den Versicherer um eine Bestätigung Ihrer Kündigung sowie um Berechnung und Auszahlung des Rückkaufswertes.
  5. Unterschreiben Sie Ihre Kündigung händisch, sofern Sie Ihre Stuttgarter Rentenversicherung schriftlich kündigen. 

Sollte Ihnen keine Kündigungsbestätigung zugehen, fragen Sie einfach persönlich beim Versicherer nach dem Stand der Bearbeitung. In der Regel erhalten Sie hier direkt eine entsprechende Auskunft. 

3Der Rückkaufswert – Auszahlung der Stuttgarter Rentenversicherung

Bei Kündigung der Stuttgarter Rentenversicherung zahlt der Versicherer den Rückkaufswert aus. So regelt es § 169 Absatz 1 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Nach § 169 Absatz 3 VVG ist der Rückkaufswert nach versicherungsmathematischen Grundsätzen zu berechnen. Er gibt den Gesamtwert der Rentenversicherung aus Sicht der Versicherungsgesellschaft wider. Der Versicherer ist an die gesetzlichen Berechnungsmethoden gebunden.

Die Berechnung des Rückkaufswertes muss für einen sachkundigen Dritten, insbesondere durch Sachverständige und gerichtliche Instanzen, nachprüfbar sein. Details entnehmen Sie den Technischen Berechnungsgrundlagen (TBG) der Stuttgarter. 

Gehen Sie bei der Ermittlung des finalen Auszahlungsbetrags von der folgenden – stark vereinfacht dargestellten – Formel aus: 

Formel:

Summe der vom Versicherungsnehmer eingezahlten Beiträge – Risikoanteile für BU-Schutz etc. – Abschluss- und Verwaltungskosten + Überschüsse und Zinsen = Rückkaufswert – Stornopauschale = Auszahlungsbetrag 

Für Berechnung und Überweisung des Rückkaufswertes gelten nach dem VVG über die genannte Formel hinaus noch die folgenden Grundsätze

  • Der Rückkaufswert wird ohne in gezahlten Beiträgen enthaltene Risikoanteile, die rechtlich eigene Versicherungen darstellen, berechnet. Denn für einen zusätzlich abgeschlossenen BU- oder Todesfallschutz wurde die entsprechende Gegenleistung (Versicherungsschutz) bereits gewährt, selbst wenn der Versicherungsfall bis zur Kündigung der Rentenversicherung nicht eingetreten ist
  • Die Auszahlung steht der bezugsberechtigten Person im Sinne des § 159 VVG zu. Dies ist in der Regel der Versicherungsnehmer selbst, wenn dieser kein abweichendes Bezugsrecht vereinbart hat  
  • Eine Stornopauschale, die einer zusätzlichen Kündigungsgebühr entspricht, darf der Versicherer nur vom Vertragsvermögen abziehen, wenn dies entsprechend vereinbart wurde. Die betreffende Vereinbarung muss von Anfang an bestehen und einen der Höhe nach angemessenen Abzug vorsehen (§ 169 Absatz 5 VVG)

Der Rückkaufswert muss außerdem bei mindestens 50 Prozent der eingezahlten Prämien liegen. Im Schnitt warten Sie rund zwei Wochen auf die Auszahlung, da der Versicherer den Rückkaufswert erst am Ende der Versicherungsperiode ausrechnen kann. 

4Kündigung der Stuttgarter Rentenversicherung: Deshalb entscheiden sich immer mehr Menschen dazu 

Die private Altersvorsorge wird immer wichtiger – daher beschäftigen sich heute auch immer mehr Menschen mit ihren eigenen Anlagen. Dabei merken sie oft, dass bestimmte Anlageformen heute eher weniger lukrativ sind, wenn nicht sogar ein Verlustgeschäft. Dazu zählt auch die Stuttgarter Rentenversicherung, welche immer mehr Menschen kündigen. Statistisch gesehen sind es drei Gründe, die die meisten Menschen dazu bewegen: 

  • Eine klassische Rentenversicherung mit Zinsbindung bietet kaum Spielraum für Anpassungen. Sie sind also immer an das gebunden, was der Versicherer Ihnen vorgibt. Auf Änderungen in der Lebenssituation, wie etwa wenn Sie Vater/Mutter werden, kann dadurch nicht reagiert werden. Zudem ist Ihr Mitsprachrecht bei den Auszahlungen sehr stark eingeschränkt. Aus diesem Grund legen viele Menschen ihr Geld lieber in flexibleren Anlagen an
  • In den letzten Jahren ist der Leitzins weiter drastisch gesunken. Während er im Jahr 2000 noch bei etwa vier Prozent lag, sind es dieses Jahr schon nur noh etwa 0,25 Prozent. Zusammen mit den Kosten für eine Rentenversicherung sowie der Inflation entsteht so für Sie als Kunden fast immer ein Verlustgeschäft. Als Test können Sie einfach einmal ausrechnen, wie viel Sie in Ihre Rentenversicherung eingezahlt haben und wie viel davon tatsächlich noch vorhanden ist. Sie werden erstaunt sein 
  • Wenn Sie sich für eine Rentenversicherung entscheiden, dann müssen Sie mit hohen Kosten rechnen. Das wissen viele Menschen leider nicht, und machen so in den meisten Fällen sogar Verlust. Die Kosten überschreiten in den allermeisten Fällen die zu erwartende Rendite, was die Rentenversicherung uninteressant macht. Auch über die tatsächlichen Kosten werden die Versicherten eher weniger durchschaubar informiert 

Zu lange Laufzeiten, Intransparenz und hohe Kosten lassen die meisten Menschen vor der klassischen Rentenversicherung zurückschrecken. Es gibt jedoch auch Alternativen, denn mit modernen Renten- und Lebensversicherungen können Sie unter anderem in renditestarke in Aktien und Fonds investieren, mit welchen Sie zukunftssicher und flexibel aufgestellt sind. Informieren Sie sich zu passenden Policen am besten direkt bei Ihrem Versicherer. 

5Stuttgarter Rentenversicherung kündigen: Die geltenden Fristen 

Möchten Sie Ihre Stuttgarter Rentenversicherung kündigen, müssen Sie neben der Form auch die jeweils geltende Kündigungsfrist einhalten. Nach dem VVG, das den rechtlichen Rahmen vorgibt, wird dabei zwischen der ordentlichen auf der einen und der außerordentlichen Kündigung auf der anderen Seite unterschieden. 

Hinweis:

Grundsätzlich gilt dabei, dass Sie nur für die außerordentliche Kündigung einen konkreten Grund benötigen. Ein solcher ist bei der regulären, ordentlichen oder auch „fristgerechten“ Kündigung entbehrlich. 

Die ordentliche Kündigung nach § 168 VVG 

Nach § 168 Absatz 1 VVG ist eine ordentliche Kündigung der Rentenversicherung stets zum Ende einer Versicherungsperiode möglich. Die Versicherungsperiode wird dabei auch „Versicherungsjahr“ genannt, dauert 12 Monate und beginnt mit dem Abschluss der Stuttgarter Rentenversicherung (§ 12 VVG). Versicherer können eine kürzere, keinesfalls jedoch eine längere Versicherungsperiode vorgeben. 

Die jeweils geltende Kündigungsfrist ergibt sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen oder aus dem Versicherungsschein, also der eigentlichen Police. Sie muss nach dieser Vorgabe zwischen einem und drei Monaten betragen (§ 11 Absatz 3 VVG).

Es gilt:

Bei der Stuttgarter Rentenversicherung dauert die Kündigungsfrist drei Monate; sie richtet sich jeweils nach dem Ende der gültigen Versicherungsperiode. 

Viele Versicherer vereinbaren mit ihren Kunden allerdings eine abweichende Versicherungsperiode, die dann zum Beispiel dem Kalenderjahr entspricht. Folgende Beispiele verdeutlichen die Relevanz in der Praxis: 

  • Beispiel eins: Sie haben Ihre Stuttgarter Rentenversicherung am 01.05. abgeschlossen. Mangels abweichender Vereinbarungen endet das Versicherungsjahr 12 Monate später, also am 30.04. des Folgejahres. Bei einer dreimonatigen Kündigungsfrist muss der Versicherer Ihre Kündigung spätestens am 31.01. des jeweiligen Jahres erhalten 
  • Beispiel zwei: Wie Beispiel eins, der Versicherer gibt aber vor, dass die erste Versicherungsperiode der Stuttgarter Rentenversicherung bereits am 31.12. des Abschlussjahres endet. Dadurch entsprechen alle weiteren Versicherungsjahre dem Kalenderjahr, beginnen also am 01.01. und enden ebenfalls am 31.12. Ihre Kündigung muss den Versicherer damit spätestens am 30.09. erreichen 

Schauen Sie daher immer auf individuelle Vereinbarungen mit der Versicherungsgesellschaft, um nicht versehentlich von einer falschen Versicherungsperiode auszugehen. Versäumen Sie die Kündigungsfrist, läuft der Vertrag bis zum Ende des folgenden Versicherungsjahres weiter, was in der Regel mit spürbaren Zusatzkosten verbunden ist. 

Maßgeblich für die Einhaltung der jeweils geltenden Kündigungsfrist ist der Eingang Ihres Schreibens bei der Stuttgarter. Wann Sie es absenden oder wann der Versicherer mit der Bearbeitung der Kündigung beginnt, spielt hingegen keine Rolle. Im Zweifel kommt es auf das auf Ihrem Zugangsnachweis ausgewiesene Datum an. 

Die außerordentliche Kündigung nach § 40 VVG 

Bei der außerordentlichen Kündigung endet der Versicherungsvertrag – das sagt bereits die Bezeichnung aus – außerhalb der regulären Versicherungsperiode. Um Ihre Stuttgarter Rentenversicherung außerordentlich zu kündigen, benötigen Sie allerdings einen der in § 40 Absatz 1 und 2 VVG normierten Kündigungsgründe. Ein solcher liegt vor, wenn eine Beitragssteigerung respektive Leistungsreduzierung geplant ist, der Versicherer den Vertrag also zu Ihrem Nachteil anpasst. 

Der Versicherer ist verpflichtet, Sie einen Monat vorher auf die Anpassung hinzuweisen (§ 40 Absatz 1 Satz 2 VVG). Entsprechend lange haben Sie dann Zeit, Ihre Stuttgarter Rentenversicherung außerordentlich zu kündigen. 

Wichtig:

Bezeichnen Sie Ihre Sonderkündigung in jedem Fall als solche. Sie laufen sonst Gefahr, dass der Versicherer fälschlicherweise von einer ordentlichen Kündigung ausgeht! 

Auch bei der außerordentlichen Kündigung nach § 40 VVG, die vor allem Rentenversicherungen mit Zusatzbausteinen wie BU-Schutz betrifft, erhalten Sie den Rückkaufswert zum entsprechenden Stichtag ausgezahlt. Die Berechnung unterscheidet sich insoweit nicht von der regulären Kündigung (§ 169 Absatz 1 VVG).

6Stuttgarter Rentenversicherung kündigen oder widerrufen: Welcher Weg lohnt sich mehr? 

Die Entscheidung, Ihre Stuttgarter Rentenversicherung zu kündigen oder den Vertrag auf andere Weise aufzulösen, liegt bei Ihnen als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer. Allerdings können Sie als Laie oft nicht beurteilen, welcher Weg sich tatsächlich am meisten lohnt. Daher geben wir Ihnen einen kurzen Überblick und zeigen, wie Sie die beste Alternative für die Auflösung Ihrer Police herausfinden! 

Die Kündigung und warum sie sich oft nicht lohnt 

Beim Abschluss der Rentenversicherung ermittelt der Versicherer auf Basis der voraussichtlichen Laufzeit und des voraussichtlichen Endvermögens alle Abschluss- und Verwaltungskosten. Diese werden dann festgesetzt und nicht mehr angepasst, auch dann nicht, wenn Sie Ihre Stuttgarter Rentenversicherung vorzeitig kündigen.

Das Problem: Bei einer vorzeitigen Kündigung haben Sie das damals kalkulierte Endvermögen lange nicht erreicht. Dennoch zieht die Versicherungsgesellschaft alle Kosten ab, was dazu führt, dass der Abzug außer Verhältnis zum Vermögen der Police steht. 

Außerdem verzichten Sie dadurch auf den Schlussüberschuss, da er Ihnen nur zusteht, wenn die Police wie vertraglich vereinbart bis zum Ende läuft. Der Überschuss macht bei vielen Policen aber rund ein Drittel der gesamten Rendite aus! 

Daher sollten Sie Ihre Stuttgarter Rentenversicherung nicht vorschnell kündigen. Gehen Sie hier strukturiert vor und schauen Sie sich zunächst die Alternativen an. Erst wenn Sie mehrere Wege miteinander verglichen haben, können Sie anhand objektiver Werte eine Entscheidung für oder gegen die Kündigung treffen. So verschenken Sie kein Geld.

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Ein Richterhammer liegt auf Geldscheinen

 

Der Widerruf – denken Sie an Ihren Joker in der Hinterhand! 

Bei Lebens- und Rentenversicherungen dauert die Kündigungsfrist 30 Tage (§ 152 Absatz 1 VVG). Sie beginnt zu dem Zeitpunkt, in dem Sie die Vertragsunterlagen vom Versicherer erhalten haben. Zu diesen gehören vor allem der Versicherungsschein, zahlreiche Pflichtinformationen und eine wirksame Widerrufsbelehrung (§ 8 Absatz 2 VVG). Besonders strenge Anforderungen stellt der Gesetzgeber dabei an die Widerrufsbelehrung

Unwirksame Vertragsunterlagen führen in der Folge dazu, dass die Widerrufsfrist nicht beginnt. Sie sind beispielsweise dann unwirksam, wenn die Widerrufsbelehrung nicht dem sogenannten Deutlichkeitsgrundsatz entspricht. Da eine Frist, die nicht beginnt, auch nicht enden kann, haben Sie als Verbraucherin oder Verbraucher ein „ewiges Widerrufsrecht“. Dieses hat der BGH unter anderem mit Urteil vom 07.05.2014 (Az. IV ZR 76/11) bestätigt. 

Der „Joker“:

In vielen Verträgen aus den Jahren 1994 bis 2007 finden sich unwirksame Widerrufsbelehrungen. Diese Policen können Sie noch heute widerrufen! 

Der Widerruf führt zu einer vollständigen Rückabwicklung des Vertrags und hat für Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer zahlreiche Vorteile. Dazu gehören vor allem die folgenden Punkte: 

  • Sie erhalten alle eingezahlten Beiträge (ohne Risikoanteile) wieder ausgezahlt. Außerdem stehen Ihnen die vollen Zinsen, die der Versicherer mit Ihren Beiträgen erwirtschaftet hat, zu. Ein eventuell vereinbarter Garantiezins spielt keine Rolle mehr 
  • Der Versicherer darf keine Abschluss-, Verwaltungs- oder Stornokosten vom Vertragsvermögen abziehen. Bereits einbehaltene Gebühren muss er inklusive Zinsen wieder auszahlen 
  • Der Widerruf wird sofort und nicht erst zum Ende der Versicherungsperiode wirksam. Sie kommen also entsprechend früher aus dem Vertragsverhältnis heraus

Kunden, die ihre Stuttgarter Rentenversicherung nicht kündigen, sondern widerrufen, erhalten im Schnitt mehrere tausend oder gar zehntausend Euro über dem Rückkaufswert ausgezahlt. Damit ist der „ewige Widerruf“ eine echte Chance, deutlich mehr aus der Police zu holen! 

Bei helpcheck lassen Sie Ihre Rentenversicherung kostenfrei und unverbindlich auf die Widerrufsmöglichkeit prüfen. Erfahrene Anwälte für Versicherungsrecht ermitteln auf Basis Ihrer Vertragsunterlagen, ob der „ewige Widerruf“ infrage kommt und ob sich diese Alternative zur in der Regel teuren Kündigung lohnt. Ist dies der Fall, setzen wir Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherungsgesellschaft durch. 

Dabei tragen Sie keinerlei Kostenrisiko. Denn ein Honorar fällt nur an, wenn wir mit dem Widerruf erfolgreich sind. Ist er nicht möglich oder scheitern wir beispielsweise vor Gericht, sind alle Leistungen für Sie kostenfrei! 

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Häufige Fragen zu Stuttgarter Rentenversicherung kündigen

Kann ich auch eine bereits gekündigte Lebensversicherung widerrufen?

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Warum benötige ich einen Anwalt für die Durchsetzung des Widerrufsrechts?

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Über den Autor

Stephanie Prinz

Stephanie Prinz

Stephanie Prinz ist bei helpcheck seit 2018 im Bereich Business Development tätig. Bereits während Ihres abgeschlossenen Master Studiums der Kommunikationswissenschaften an der RWTH Aachen interessierte Sie sich für Verbraucherrechte und absolvierte im Zuge Ihres Auslandssemester in San Diego, Kalifornien, verschiedene Praktika in aufstrebenden Legal Tech-Unternehmen. Seit 2022 ist sie im Rahmen des helpcheck Online-Ratgebers für die Themen Arbeitsrecht und Finanzen zuständig und kümmert sich um die sprachliche Qualität aller Texte.

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