Standard Life Lebensversicherung kündigen: Mehr erhalten

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Legal Tech Experte

Stephanie Prinz
Autor: 
Stephanie Prinz

Das Wichtigste in Kürze

  • Zum Ende der Versicherungsperiode können Sie Ihre Standard Life Lebensversicherung jederzeit kündigen. Der Versicherer darf – abgesehen von Form und Frist der Kündigung – keine Einschränkungen machen 
  • Durch die Kündigung wird der Versicherer dazu verpflichtet, den Rückkaufswert zu berechnen und auszuzahlen. Er ist leider oft so niedrig, dass Sie sogar gegenüber Ihren eingezahlten Beiträgen einen Verlust erwirtschaften 
  • Eine lukrative Alternative ist der Widerruf. Wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen kann er auch Jahrzehnte nach dem Abschluss der Police noch möglich sein. Hier erhalten Sie bis zu 150 Prozent Ihrer Beiträge zurück

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1Standard Life Lebensversicherung kündigen: Die Kündigungsgründe

Besonders in den letzten Jahren gab es auffällig viele Beitragsfreistellungen, Kündigungen und Widerrufsverfahren bei Lebensversicherungsverträgen. Klar, dass es hier nicht „den“ Grund gibt. Allerdings bestehen diverse wiederkehrende Motivationen vieler Kunden, die immer wieder zu einer Kündigung der Lebensversicherung führen. Dazu gehören: 

  1. Niedrige Zinsen: Die laufende Absenkung der Leitzinsen durch die EZB wirkt sich unmittelbar auf Lebensversicherungsverträge aus. Auch die Überschussbeteiligungen, die Versicherungskunden am Jahresende vom Versicherer erhalten, fallen infolge der niedrigen Zinsen wesentlich unscheinbarer aus. 
  2. Steigende Kosten: Einige Versicherer kompensieren die niedrigen Zinsen, indem sie die laufenden Verwaltungskosten ihrer Lebensversicherungen erhöhen oder neue Kostenfaktoren in den Vertrag aufnehmen. Die hohen Gebühren schmälern die Rendite weiter und machen klassische Lebensversicherungen noch unrentabler.
  3. Fehlende Flexibilität: Auch in Zeiten niedriger Zinsen können Kunden, die ihr Geld in die Lebensversicherung investiert haben, dieses nicht ohne weiteres woanders anlegen. Sie sind vielmehr auf die einmalig begonnene Geldanlage festgelegt. Die fehlende Flexibilität ist ein weiterer Grund, aus dem viele Kunden ihre Standard Life Lebensversicherung kündigen. 

In den letzten Jahren ist viel passiert, was dazu führt, dass einige Lebensversicherungen selbst über die gesamte Vertragslaufzeit einen Verlust erwirtschaften. Aber auch davor reichten viele Versicherungen gerade einmal für den Ausgleich der Inflation.

Neben den genannten Gründen kann auch Geldnot einen Anlass für die Kündigung darstellen. Wir raten aber grundsätzlich davon ab, eine gut verzinste Lebensversicherung nur aus Geldnot aufzulösen. Entscheiden Sie sich hier lieber für den Verkauf der Lebensversicherung.

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2So läuft die Kündigung der Lebensversicherung ab

Wenn Sie Ihre Standard Life Lebensversicherung kündigen möchten, kommt es für die Wirksamkeit Ihrer Kündigung besonders auf die Form ein. Halten Sie diese nicht ein, ist Ihre Kündigung unwirksam – und zwar selbst dann, wenn Sie beim Versicherer eingeht und zur Kenntnis genommen wird. Die einzuhaltende Form ist in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (kurz AVB) genannt und für Kunden verbindlich. 

Die Standard Life schreibt für Kündigungen die Schriftform vor. Sie müssen Ihr Schreiben also entweder per Brief oder Fax übermitteln. Bei der „Textform“ könnten Sie auch per Mail kündigen, was hier aber nicht möglich ist. 

In Ihrem Kündigungsschreiben sollten mindestens folgende Punkte enthalten sein: 

  • Ihre persönlichen sowie die Vertragsdaten, etwa Kunden- und Versicherungsnummer 
  • Der Begriff „Kündigung“, durch den Sie Ihren Wunsch klar kommunizieren und verhindern, dass der Versicherer das Schreiben anders auslegt, als es gemeint ist
  • Der gewünschte Kündigungstermin, wobei Sie sich hier einfach auf den „nächstmöglichen Zeitpunkt“ beziehen können
  • Die Bitte um eine schriftliche oder elektronische Kündigungsbestätigung
  • Die Bitte um Berechnung und Auszahlung des Rückkaufswerts, ggf. Mitteilung der Bankverbindung für die Überweisung
  • Ihre eigenhändige Unterschrift 

Sofern Sie Ihre Kündigung nicht per Fax an die Standard Life schicken, sollten Sie als Versandart das Einschreiben wählen. Denn Sie müssen im Zweifel beweisen können, dass Ihr Schreiben rechtzeitig beim Versicherer eingegangen ist. Beim Fax reicht dafür der Faxbericht aus. 

4Standard Life Lebensversicherung kündigen: Diese Fristen sind einzuhalten

Wie bei sämtlichen Verträgen, müssen auch bei der Kündigung von Lebensversicherungen diverse Fristen eingehalten werden. Die Kündigungsfrist ergibt sich zum einen aus dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und zum anderen aus den AVB des Versicherers.

Nach § 11 Abs.3 VVG muss die Frist zwischen einem und drei Monaten betragen. In diesem Rahmen kann der Versicherer selbst entscheiden, wie er die Kündigungsfrist festlegt. Um die Standard Life Lebensversicherung zu kündigen, müssen Sie nach den geltenden AVB eine dreimonatige Kündigungsfrist einhalten. Ihre Kündigung muss also drei Monate vor dem Ende der Versicherungsperiode beim Versicherer eingehen (§ 168 Abs.1 VVG).

Die Versicherungsperiode ist ein Ein-Jahres-Zeitraum, der mit dem Abschluss der Lebensversicherung beginnt (§ 12 VVG). Schließen Sie Ihre Police am 01.08. ab, beginnt hier die Versicherungsperiode und endet ein Jahr später, am 31.07. des Folgejahres. 

Im genannten Beispiel müsste Ihre Kündigung, wenn sie zum Ende der laufenden Periode wirksam werden soll, spätestens am 30.04. beim Versicherer eingehen (= drei Monate vor dem Ende der Versicherungsperiode). Sie sind in der Pflicht, den rechtzeitigen Zugang im Zweifel zu beweisen. Kommt Ihre Kündigung zu spät an, ist das zwar kein Weltuntergang, sie wird dann aber erst mit dem Ende der folgenden Versicherungsperiode – ein Jahr später – wirksam. Das gilt es zu vermeiden.

Tipp:

Legen Sie eine Erinnerung oder einen Kalendereintrag an, um die Frist nicht zu versäumen! So sind Sie auf der sicheren Seite.

Ausnahmen von der „normalen“ Kündigungsfrist gelten bei der außerordentlichen Kündigung nach § 40 Abs.1 VVG. Sie ist zulässig, wenn der Versicherer die Prämien anpasst, ohne Ihnen entsprechend mehr Leistungen zu bieten. Sie müssen sowohl auf die Anpassung als auch auf das Sonderkündigungsrecht spätestens einen Monat vor der Umsetzung hingewiesen werden (§ 40 Abs.2 VVG). 

5Versicherungsnehmer verstorben: Wie kündige ich die Lebensversicherung?

Grundsätzlich handelt es sich bei einer Kapital- oder Fondslebensversicherung um „normales“ Vermögen. Es kann verschenkt, vererbt oder auf sonstige Weisen auf eine andere Person übertragen werden. Stirbt der frühere Versicherungsnehmer, geht die Lebensversicherung auf den Rechtsnachfolger – den Erben – über. Er führt den Vertrag mit allen Rechten und Pflichten weiter, was insbesondere bedeutet: 

  • Sie müssen die festgelegten Prämien zahlen
  • Sie können den Vertrag kündigen, widerrufen oder stilllegen
  • Sie dürfen das Bezugsrecht anpassen, sofern es widerruflich ist
  • Sie erhalten im Versicherungsfall die vereinbarten Leistungen 

Kurzum:

Sie treten vollständig in die Rechtsstellung des früheren Versicherungsnehmers ein und übernehmen die Police „eins zu eins“.

Wenn Sie eine geerbte Standard Life Lebensversicherung kündigen möchten, sollten Sie dabei – ergänzend zu den bereits genannten Punkten – Folgendes beachten: 

  • Weisen Sie die Erbschaft nach, indem Sie etwa den Erbschein oder ein anderes amtliches Dokument in Kopie vorlegen
  • Teilen Sie dem Versicherer mit, ob und inwieweit Sie das bestehende Bezugsrecht ändern möchten. Ist dafür die Zustimmung des früheren Bezugsberechtigten notwendig, muss dessen Bestätigung mit vorgelegt werden
  • Nennen Sie Ihre Bankverbindung, da der Versicherer üblicherweise nur die des Verstorbenen gespeichert hat

So vermeiden Sie umständliche und zeitraubende Rückfragen des Versicherers, die die Kündigung unnötig verzögern

6Standard Life Lebensversicherung kündigen: Wann kommt mein Geld?

Wenn Sie Ihre Standard Life Lebensversicherung kündigen, muss der Versicherer den sogenannten Rückkaufswert auf den Stichtag der Kündigung berechnen (§ 169 Abs.1 VVG). Maßgeblich ist der „Wert“ Ihrer Lebensversicherung am letzten Tag der Versicherungsperiode. Die Berechnung erfolgt nach versicherungsmathematischen Grundsätzen (§ 169 Abs.3 VVG), die objektiv und nachprüfbar sein müssen.

Formel:

Folgende (vereinfacht dargestellte) Formel findet Anwendung: Rückkaufswert = Beiträge + Zinsen + Überschüsse – Abschluss- und Verwaltungskosten – ggf. Stornoabzug

Ein Stornoabzug (= Kündigungsgebühr) ist nach § 169 Abs.5 VVG aber nur zulässig, wenn er im Vorfeld vereinbart wurde und der Höhe nach angemessen ist. Besonders die zweite Voraussetzung führt immer wieder zu gerichtlichen Auseinandersetzungen, weshalb viele Versicherer mittlerweile auf die Berechnung einer Stornopauschale verzichten.

Da die Versicherungsgesellschaft den Rückkaufswert aber erst auf das Ende der Versicherungsperiode berechnen kann, erfolgt frühestens hier die Auszahlung. In der Regel müssen Versicherte mit einer Wartezeit von wenigen Tagen bis einer Woche rechnen. Im Zweifel gilt auch hier: Einfach beim Versicherer nachfragen – hier erhalten Sie eine verbindliche Auskunft. 

7Standard Life Lebensversicherung: Kündigen oder Police widerrufen?

Wenn es darum geht, die unliebsame Lebensversicherung loszuwerden, denken die meisten Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer an die Kündigung des Vertrags. Sie ist zwar durchaus eine Möglichkeit, allerdings mit hohen Kosten und weiteren Nachteilen verbunden. Weniger bekannt, dafür aber weitaus profitabler ist der Widerruf der Lebensversicherung. Wir geben einen Überblick.

Die Kündigung: Der teuerste Weg

Wenn Sie Ihre Standard Life Lebensversicherung kündigen, sind Sie die Police spätestens zum Ende der laufenden Versicherungsperiode los. Dabei reicht bereits ein Schreiben an den Versicherer aus, da er sich um alles Weitere kümmert. Was dabei oft übersehen wird: Die Kündigung ist mit immensen finanziellen Nachteilen verbunden, was vor allem an der Berechnungsmethode des Rückkaufswerts liegt.

Das folgende Beispiel zeigt, wie schnell die hohen Kosten die erzielte Rendite bei der Kündigung auffressen: 

Sie haben über 10 Jahre 20.000 Euro eingezahlt und kündigen Ihre Lebensversicherung jetzt. Abschluss- und Verwaltungskosten liegen bei 4.500 Euro, die erzielten Gewinne (Überschüsse und Zinsen) bei 3.800 Euro. Der Versicherer zieht eine Stornopauschale von 500 Euro ab. Der Rückkaufswert liegt in diesem Fall bei 18.800 Euro, wodurch Sie einen Verlust in Höhe von 1.200 Euro in Kauf nehmen müssen. 

Auch bei einer längeren Laufzeit der Lebensversicherung sähe es nicht viel besser aus. Selbst wenn Sie auf dem Papier einen Gewinn erwirtschaften, wird dieser durch die Inflation auf der einen und die hohen Vertragskosten auf der anderen Seite wieder aufgefressen! 

Unser Tipp daher:

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Der Widerruf: Einfach und profitabel 

Auch für den Widerruf reicht ein Schreiben an den Versicherer aus. Grundsätzlich haben Sie innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsabschluss die Möglichkeit, diesen wieder rückgängig zu machen (§ 8 Abs.1 VVG). Diese sogenannte Widerrufsfrist beginnt aber nach § 8 Abs.2 VVG nur, wenn Ihnen folgende Unterlagen zugegangen sind: 

  • Versicherungsschein (= die eigentliche Police)
  • Auszug aus den AVB des Versicherers
  • Informationen nach der VVG-InfoV, unter anderem zu den Vertragskosten 

Außerdem müssen Sie nach § 8 Abs.2 Nr.2 VVG wirksam über Ihr Widerrufsrecht belehrt worden sein. Dazu muss der Versicherer eine Widerrufsbelehrung erstellen, die dem Deutlichkeitsgebot entspricht. Sie muss unter anderem fettgedruckt sein und sich vom übrigen Vertragswerk sichtbar abheben. Außerdem muss Sie den Beginn und das Ende der Widerrufsfrist enthalten. 

Der Haken für Versicherer: Ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft, fehlt sie oder ist sie unvollständig, beginnt die Widerrufsfrist nie zu laufen. Folgerichtig kann sie auch niemals enden, was für Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer ein „ewiges Widerrufsrecht“ bedeutet. 

Besonders viele – geschätzt über 100 Millionen – unwirksame Widerrufsbelehrungen sind in zwischen 1994 und 2007 abgeschlossenen Lebensversicherungen enthalten. Eine Klausel im VVG, die das „ewige Widerrufsrecht“ auf ein Jahr beschränken sollte, wurde 2030 vom EuGH für verbraucherrechtswidrig erklärt und darf seither nicht mehr angewendet werden. Damit können Sie Ihre vor Jahrzehnten abgeschlossene Police noch heute widerrufen!

Ein Mann schaut sich ein Dokument an

Die Vorteile des Widerrufs:

  • Der Versicherer muss die tatsächlichen Gewinne, die er mit Ihren Beiträgen erwirtschaftet hat, auszahlen
  • Abgesehen von Risikoanteilen und laufenden Verwaltungskosten darf der Versicherer keine Gebühren abziehen (insbesondere nicht für Abschluss und Stornierung der Lebensversicherung) 
  • Sie müssen keine Kündigungsfrist einhalten. Der Widerruf wird sofort wirksam & die Versicherung aufgelöst

Im Ergebnis erhalten Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer bis zu 150 Prozent ihrer Beiträge wieder ausgezahlt. Besonders im Vergleich zur teuren Kündigung, bei der oft ein Verlust entsteht, ist das ein echter Mehrwert

Verzichten Sie nicht auf Ihr Recht und lassen Sie Ihre Lebensversicherung noch heute prüfen. Es lohnt sich! 

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8Standard Life Lebensversicherung kündigen: Jetzt Geld zurückfordern!

Mit dem kostenfreien Service von helpcheck kommen Sie in den Genuss zahlreicher Vorteile. Unsere Partneranwälte stellen Ihre Standard Life Lebensversicherung auf den Prüfstand und schauen, wie Sie am günstigsten aus dem Vertrag herauskommen. Die gesamte Prüfung ist dabei völlig kostenfrei – ohne jeden Haken! 

Besteht die Widerrufsmöglichkeit, berechnen wir den Auszahlungsbetrag und machen die Forderung beim Versicherer geltend. Erst wenn wir die geforderte Summe tatsächlich erhalten, fällt ein Honorar zwischen 29,75 und 39,75 Prozent an – allerdings nur auf die Differenz zwischen tatsächlicher Auszahlung und Rückkaufswert. 

Für die Prüfung reichen Sie einfach alle Unterlagen, die Sie beim Abschluss der Versicherung vom Versicherer erhalten haben, bei uns ein.

Häufige Fragen zu Standard Life Lebensversicherung kündigen

Kann ich auch eine Standard Life Riester Lebensversicherung kündigen?

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Kann ich die Police auch selbst widerrufen?

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Welche Vorteile hat der Widerruf der Standard Life Lebensversicherung?

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Über den Autor
Stephanie Prinz

Stephanie Prinz

Stephanie Prinz ist bei helpcheck seit 2018 im Bereich Business Development tätig. Bereits während Ihres abgeschlossenen Master Studiums der Kommunikationswissenschaften an der RWTH Aachen interessierte Sie sich für Verbraucherrechte und absolvierte im Zuge Ihres Auslandssemester in San Diego, Kalifornien, verschiedene Praktika in aufstrebenden Legal Tech-Unternehmen. Seit 2022 ist sie im Rahmen des helpcheck Online-Ratgebers für die Themen Arbeitsrecht und Finanzen zuständig und kümmert sich um die sprachliche Qualität aller Texte.

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