Vertragsbedingungen

Magnus Kaminski
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Stephanie Prinz
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Stephanie Prinz
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Was sind die Vertragsbedingungen?

Die Vertragsbedingungen – üblicherweise als Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) bezeichnet – legen die allgemeinen Grundsätze für den Abschluss von Versicherungsverträgen mit der jeweiligen Versicherungsgesellschaft fest. Sie werden allen gleichartigen Verträgen zugrunde gelegt und garantieren eine einheitliche Rechtsanwendung. So genießen Sie als Verbraucherin oder Verbraucher Rechtssicherheit, besonders mit Blick auf Vertragsänderung, Kündigung und Widerruf

Allgemeines zu den Vertragsbedingungen bei Versicherungsverträgen

Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen sind mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bei sonstigen Dienst- und Kaufverträgen gleichzusetzen. Sie regeln allgemein, welche Rechte und Pflichten Versicherer und Versicherungsnehmer haben. Die AVB werden der Police beigelegt und beinhalten Klauseln, die für alle Versicherungsverträge der jeweiligen Gesellschaft anwendbar sind. 

In der Police (= dem Versicherungsschein) muss der Versicherer dann nur noch auf die entsprechenden Vorgaben in den AVB verweisen. 

Durch ihre breite Gültigkeit sind AVB sehr allgemein gehalten. Sie schreiben unter anderem vor, was ein Versicherungsfall ist, wann ein Schaden eintritt und unter welchen Voraussetzungen (etwa bei Vorsatz) der Versicherer leistungsfrei ist. Auch beinhalten die AVB Grundsätze zur Beitragszahlung und dem Vorgehen bei Zahlungsverzug.

Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) regelt gemeinsam mit der Informationsverordnung (VVGInfoV) und dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), wie Versicherungsverträge ausgestaltet sein müssen. Die AVB orientieren sich daher grundsätzlich an den gesetzlichen Vorgaben, da Abweichungen zu Ungunsten der Versicherungsnehmer nicht zulässig sind. 

Die Bedeutung allgemeiner Vertragsbedingungen 

Versicherungen sind ein Massengeschäft. Versicherungsgesellschaften schließen in der Regel zehn- bis hunderttausende ähnliche oder sogar identische Verträge ab. Müsste jeder Kunde individuell auf die umfassenden Vertragsgrundsätze hingewiesen werden, wäre der Verwaltungsaufwand für den Versicherer so hoch, dass eine rentable Geschäftstätigkeit kaum mehr denkbar ist. Die AVB sind daher auch schlicht Mittel zum Zweck.

Relevant sind die Allgemeinen Vertragsbedingungen insbesondere für das Widerrufsrecht. Denn die Widerrufsfrist, normiert in § 8 VVG, beginnt erst zu laufen, wenn der Versicherungsnehmer folgende Dokumente erhalten hat: 

  • Den Versicherungsschein im Original
  • Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen
  • Informationen nach der VVGInfoV

Achtung:

Voraussetzung ist nicht, dass alle Unterlagen gleichzeitig zugehen, auch wenn dies in der Praxis so üblich ist. Versendet der Versicherer die Dokumente getrennt voneinander, beginnt die 14-tätige Widerrufsfrist erst mit Erhalt des letzten Dokuments. Fehlen Unterlagen, fängt die Frist niemals an zu laufen – als Kundin oder Kunde haben Sie dann ein lebenslanges Widerrufsrecht.

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Daher raten wir Ihnen davon ab, Ihre Albingia Lebensversicherung direkt zu kündigen. Lassen Sie den Vertrag zunächst vom Anwalt prüfen und treffen Sie erst dann Ihre Entscheidung! 

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