Sparkasse Rentenversicherung kündigen: Höhere Auszahlung erhalten

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Magnus Kaminski

Legal Tech Experte

Stephanie Prinz
Autor: 
Stephanie Prinz

Das Wichtigste in Kürze

  • Immer mehr Kunden möchten ihre Sparkasse Rentenversicherung kündigen. Grund sind vor allem hohe Kosten und gleichzeitig sinkende Zinsen, da sich die meisten Policen schlicht nicht mehr lohnen. Das Kündigungsrecht ist dabei uneingeschränkt
  • Mit der Kündigung ist meist ein Verlust verbunden. Denn Sie erhalten nur den Rückkaufswert, wobei der Versicherer vom Vertragsvermögen zahlreiche Gebühren abzieht 
  • Bei vielen Rentenversicherungen besteht die Möglichkeit des „ewigen Widerrufs“. Grund dafür sind fehlerhafte Widerrufsbelehrungen, die Sie vor allem in Verträgen aus den Jahren 1994 bis 2007 finden 

Erhalten Sie mit einem Widerruf Ihrer Rentenversicherung in nur drei Schritten einen Großteil Ihrer Beiträge zuzüglich Zinsen zurück.

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1Das Langlebigkeitsrisiko – Bedeutung der privaten Rentenversicherung

Grundsätzlich gehört auch die private Rentenversicherung zu den „Versicherungen auf biometrische Risiken“ und damit zu den Lebensversicherungen. Der Unterschied zur Kapitallebensversicherung liegt dabei nicht in der Art des Vermögensaufbaus, sondern bei der Auszahlung. Denn die private Rentenversicherung zahlt Ihnen eine lebenslange Rente aus, während Sie das Vertragsvermögen der kapitalbildenden Lebensversicherung in einer Summe erhalten.

Durch die lebenslange Rentenzahlung sichert die private Rentenversicherung das Langlebigkeitsrisiko ab. Es bezeichnet die Gefahr, dass ein Vermögen X, das Sie für die Altersversorgung nutzen, aufgebraucht ist, Sie aber noch leben. Eine Rentenversicherung zahlt die Rente aber auch dann weiter, wenn das Vertragsvermögen rechnerisch bereits verbraucht wurde. 

Die Höhe der monatlichen Rente ermittelt sich dabei nach dem sogenannten Rentenfaktor. Er gilt immer je 10.000 Euro Vertragsvermögen.

Beispiel:

Sie haben eine private Rentenversicherung der Sparkasse abgeschlossen und bis zum Ruhestand 300.000 Euro angespart und über Zinsen erhalten. Der Rentenfaktor beträgt 30. Damit erhalten Sie 900 Euro als monatliche, lebenslange Rente (300.000 Euro / 10.000 Euro x Faktor 30). 

Die Absicherung des Langlebigkeitsrisikos ist nicht zu unterschätzen und wird besonders in Zukunft immer wichtiger. Ohne die zwischengeschaltete Rentenversicherung, die praktisch die Vermögensverwaltung übernimmt, tragen Sie das volle Risiko selbst. 

Viele Rentenversicherungen bieten Ihnen heutzutage aber auch ein sogenanntes Kapitalwahlrecht und nähern sich der Kapitallebensversicherung damit noch mehr an. Durch das Wahlrecht entscheiden Sie selbst, ob Sie das Vermögen verrenten oder in einer Summe ausgezahlt bekommen. Auch eine Aufteilung ist in der Regel möglich. 

2Wie Sie Ihre Sparkasse Rentenversicherung rechtssicher kündigen 

Um Ihre Sparkasse Rentenversicherung rechtssicher zu kündigen, müssen Sie vergleichsweise wenig Punkte beachten. Relevant ist allerdings die Form der Kündigung, die der Versicherer in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) verbindlich vorgibt. Unterschieden wird dabei zwischen: 

  • Schriftform: Sie umfasst Kündigungen, die per Brief oder Fax beim Versicherer eingehen. Elektronische Kündigungen sind unwirksam 
  • Textform: Hier können Sie neben Brief und Fax auch elektronisch, zum Beispiel per E-Mail, kündigen

Es gilt:

Bei der Sparkasse Rentenversicherung ist die Schriftform vorgeschrieben. Senden Sie daher einen Brief oder ein Fax an die Versicherungsgesellschaft. 

Formfehler führen grundsätzlich zur Unwirksamkeit der Kündigung. Da der Versicherer aber nicht verpflichtet ist, Sie darauf hinzuweisen, dass Sie unwirksam gekündigt haben, bleibt der Fehler oft unbemerkt. Möglicherweise ist die Kündigungsfrist bereits abgelaufen, wenn Ihnen das Missgeschick selbst auffällt. Kündigen Sie daher zur Sicherheit immer schriftlich, denn diese Form akzeptieren alle Versicherer. 

Weder die Versicherer noch der Gesetzgeber haben bestimmte Vorgaben zum Inhalt der Kündigung gemacht. Allerding beschleunigen Sie das Verfahren und erleichtern der Gesellschaft die Prüfung, wenn Sie einige Grundsätze und Punkte beachten: 

  1. Geben Sie Ihre persönlichen und die Vertragsdaten an. Zu letzteren gehören vor allem Kunden- und Versicherungsnummer
  2. Verwenden Sie den Begriff „Kündigung“, damit der Versicherer Ihr Schreiben nicht falsch interpretiert.
  3. Geben Sie einen festen Kündigungstermin an. Sie können Ihre Sparkasse Rentenversicherung auch zum „nächstmöglichen Zeitpunkt“ kündigen; dieser entspricht dem Ende der Versicherungsperiode.
  4. Fordern Sie den Versicherer auf, Ihnen die Kündigung zu bestätigen, und bitten Sie ihn um Auszahlung des vertraglichen Rückkaufswerts.
  5. Denken Sie bei der außerordentlichen Kündigung an den Kündigungsgrund, da er zwingend erforderlich ist.
  6. Unterschreiben Sie Ihre Kündigung persönlich. Bei E-Mails entfällt dieser Schritt. 

So sind Sie auf der sicheren Seite und vermeiden zeitaufwendige Rückfragen der Versicherungsgesellschaft rund um die Kündigung.

Beachten Sie außerdem, dass Sie als Absender hinsichtlich des Zugangs Ihres Kündigungsschreibens in der Beweispflicht sind. Sie müssen im Zweifel belegen, dass der Versicherer Ihre Kündigung erhalten hat, sollte er etwas anderes behaupten. Versenden Sie Ihr Schreiben daher immer mit dem Fax und heben Sie den Faxbericht auf oder nutzen Sie bei Kündigungen auf dem Postweg das Einschreiben

Sobald Sie die Kündigungsbestätigung erhalten haben, können Sie den Zugangsnachweis entsorgen. Prüfen Sie das Schreiben des Versicherers aber zunächst auf seine Richtigkeit, insbesondere mit Blick auf den Kündigungszeitpunkt. 

3Die Kündigungsfristen bei der Sparkasse Rentenversicherung

Wenn Sie Ihre Sparkasse Rentenversicherung kündigen möchten, können Sie dies auf außerordentliche und ordentliche Weise tun. Allerdings ist eine außerordentliche bzw. fristlose Kündigung nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich, was bei der ordentlichen Kündigung nicht der Fall ist. Diese können Sie jederzeit aussprechen – helpcheck zeigt, welche Voraussetzungen und Folgen es gibt. Beide Varianten sind im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt. 

Die außerordentliche Kündigung 

Eine außerordentliche Kündigung kommt bei Rentenversicherungen infrage, wenn der Versicherer entweder die Beiträge erhöht oder die Leistungen reduziert. Der jeweils andere Bestandteil, also Leistungen bzw. Beitrag, muss dabei gleich bleiben, sodass Sie nach der Änderung schlechter dastehen als vorher (§ 40 Abs.1 und 2 VVG).

Die Sparkasse ist verpflichtet, Sie auf eine entsprechende Änderung hinzuweisen. Außerdem muss sie Sie über das Sonderkündigungsrecht, das mit der Anpassung verbunden ist, informieren (§ 40 Abs.1 Satz 2 VVG). Diese Information müssen Sie einen Monat vor der geplanten Änderung erhalten, wobei Sie dann entsprechend lange für Ihre Sonderkündigung Zeit haben. Kündigen Sie erst nach der Monatsfrist, erlischt das Sonderkündigungsrecht wieder. 

Achtung:

Benennen Sie Ihre Sonderkündigung eindeutig. Der Versicherer könnte sonst von einer ordentlichen Kündigung ausgehen, was für Sie nachteilig ist. 

Auch wenn Sie Ihre Sparkasse Rentenversicherung außerordentlich kündigen, erhalten Sie den Rückkaufswert ausgezahlt und der Vertrag endet. Insoweit gibt es keine Unterschiede zu anderen Formen der Kündigung. 

Die ordentliche Kündigung 

Für die ordentliche Kündigung Ihrer Sparkasse Rentenversicherung brauchen Sie keinen bestimmten Grund. Sie ist jederzeit zum Ende einer Versicherungsperiode bzw. eines Versicherungsjahres möglich (§ 168 Abs.1 VVG). Wichtig ist, dass sie innerhalb der Kündigungsfrist bei der Versicherungsgesellschaft eingeht.

Hinweis:

Bei der Sparkasse dauert die Kündigungsfrist drei Monate. Sie bezieht sich auf das Ende des Versicherungsjahres. 

Das Versicherungsjahr beginnt mit dem Abschluss der Rentenversicherung und dauert regelmäßig 12 Monate. Dadurch endet es exakt ein Jahr später, entspricht aber nur selten dem Kalenderjahr, da die wenigsten Versicherungen am 01.01. eines Jahres abgeschossen werden. Vom Ende der Versicherungsperiode rechnen Sie drei Monate zurück und erhalten den letzten Tag, an dem Ihre Kündigung wirksam werden kann. 

Beispiel: Abschluss Ihrer Sparkasse Rentenversicherung war der 01.11. Dadurch endet das Versicherungsjahr am 31.10. des Folgejahres. Drei Monate vorher, spätestens am 31.07. des entsprechenden Jahres, muss Ihre Kündigung beim Versicherer angekommen sein. 

Beachten Sie, dass einige Versicherer im Versicherungsschein ein abweichendes Versicherungsjahr vorgeben. Es beginnt beispielsweise ebenfalls mit dem Abschluss der Versicherung, endet aber bereits am 31.12. desselben Jahres. Da die weiteren Versicherungsperioden dann 12 Monate dauern, entsprechen sie dem Kalenderjahr. Bei einer dreimonatigen Kündigungsfrist muss Ihre Kündigung in diesen Fällen bis 30.09. beim Versicherer eingehen. 

Werfen Sie daher immer einen Blick in die Police und vermeiden Sie Fehler bei der Ermittlung der richtigen Kündigungsfrist! 

Beachten Sie außerdem, dass für die Wirksamkeit der Kündigung ausschließlich der Zugang beim Versicherer maßgeblich ist. Unerheblich ist hingegen, wann Sie das Schreiben versenden oder wann es bearbeitet wird. 

4Die häufigsten Gründe für eine Kündigung der Rentenversicherung 

Das aktuelle Marktumfeld und die Entwicklung auf dem Versicherungsmarkt führen dazu, dass immer mehr Kunden ihre Sparkasse Rentenversicherung kündigen. Dies gilt besonders für Altverträge, da neuere Police bereits umstrukturiert wurden und teilweise wieder mit attraktiven Konditionen überzeugen. 

Die Kündigungsgründe werden immer wieder statistisch erfasst. Dabei sind die „Top drei“ vor allem diese Punkte: 

  1. Niedrige Zinsen und Überschüsse: Seit dem Jahr 2000 ist der Leitzins, den die EZB vorgibt, von vier auf 0,25 Prozent gefallen (2022). Damit erwirtschaften private Renten- und Lebensversicherungen kaum mehr eine spürbare Rendite. Hinzu kommen sinkende oder ausfallende Überschüsse. Denn die Versicherungsgesellschaften müssen ihre Jahresgewinne vor allem nutzen, um höher verzinste Altverträge weiterhin auszahlen zu können. 
  2. Hohe Kosten: Dass private Rentenversicherungen keine günstigen Anlageprodukte sind, ist den meisten Menschen bekannt. Allerdings kommt den hohen Kosten durch die stark sinkenden Zinsen eine noch größere Bedeutung zu. Viele Versicherer haben die Gebühren sogar noch erhöht, um so die schlechten Renditechancen auszugleichen. Viele Kunden haben am Ende der Laufzeit ein Vertragsvermögen, das sogar noch unter der Summe ihrer eingezahlten Beiträge liegt.
  3. Keine Flexibilität: Besonders bei älteren Verträgen haben Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer kaum eine Möglichkeit, Ihre Police an geänderte Wünsche und Vorstellungen anzupassen. Sie sind vielmehr daran gebunden, was der Versicherer vorgibt – vor allem auch mit Blick auf die Geldanlage. 

Zwar gibt es immer wieder und gerade heute auch Positivbeispiele. Vor allem bei älteren Verträgen überwiegen aber klar die Policen, die ihren Kunden vergleichsweise schlechte Konditionen bieten. Versicherungsgesellschaften haben ihre Produkte damals nicht an dynamische und wechselnde Lebensvorstellungen ihrer Kunden angepasst, sondern sie vergleichsweise „starr“ gestaltet. 

5Sparkasse Rentenversicherung kündigen und Auszahlung: Der Rückkaufswert

Wenn Sie Ihre Sparkasse Rentenversicherung kündigen, erhalten Sie den Rückkaufswert der Police ausgezahlt (§ 169 Abs.1 VVG). Dabei handelt es sich um den nach versicherungsmathematischen Methoden berechneten Wert der Gesamtversicherung aus Sicht der Versicherungsgesellschaft. Die konkrete Berechnungsformel finden Sie in den Technischen Berechnungsgrundlagen (TBG) des Versicherers. Vereinfacht lautet sie: 

Formel:

Auszahlungsbetrag = Summe der Versicherungsprämien (ohne Risikoanteile, etwa für den BU-Schutz) – Abschluss- und Verwaltungskosten + Überschüsse und Zinsen – Stornopauschale 

Der Rückkaufswert wird nur dann nach dieser Formel berechnet, wenn der Versicherer eine Stornopauschale (= Kündigungsgebühr) in der Rechnung stellt. Dazu ist er nach § 169 Abs.5 VVG nur berechtigt, wenn sie angemessen ist und im Vorfeld vereinbart wurde. Ist dies nicht der Fall, wird vom Rückkaufswert keine Pauschale mehr abgezogen. 

Beachten Sie außerdem, dass der Rückkaufswert immer bei mindestens 50 Prozent der eingezahlten Beiträge liegen muss. Selbst wenn sich nach den Berechnungen des Versicherers ein niedrigerer Wert ergibt, ist er verpflichtet, Ihnen diese 50 Prozent als Minimum auszuzahlen.

Da die Kündigung Ihrer Sparkasse Rentenversicherung erst zum Ende des Versicherungsjahres wirksam wird, kann der Versicherer den Rückkaufswert erst hier berechnen und auszahlen. Im Schnitt warten Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer daher rund zwei Wochen auf die Überweisung des Versicherers. 

Übrigens: Der Rückkaufswert wird an die oder den Bezugsberechtigten überwiesen. Das ist die Person, die im Rentenfall auch die monatliche Rente erhalten würde.

6Sparkasse Rentenversicherung kündigen: Ist der Widerruf eine Alternative?

Grundsätzlich entscheiden Sie als Vertragspartner der Versicherungsgesellschaft, ob Sie Ihre Sparkasse Rentenversicherung lieber kündigen oder auf andere Weise auflösen möchten. Da Sie gerade als Laie aber nur schwer versicherungsmathematische Berechnungen anstellen können, ist der richtige Weg für Sie oft nicht zu erkennen. Lassen Sie Ihre Rentenversicherung der Sparkasse daher bei helpcheck von erfahrenen Anwälten prüfen! 

Die Kündigung – meistens ein teurer Weg 

Bei der Kündigung Ihrer privaten Rentenversicherung erhalten Sie in keinem Fall mehr als den Rückkaufswert. Oft zieht der Versicherer von dieser Summe sogar noch eine Kündigungsgebühr ab, die die Auszahlung weiter vermindert. Dabei ist die Kündigung zwar vergleichsweise komfortabel – immerhin reicht ein Schreiben an die Versicherungsgesellschaft aus – sie führt aber auch zu hohen Verlusten.

Denn der Versicherer berechnet alle Kosten bereits beim Abschluss der Police. Dabei geht er von einer bestimmten Vertragslaufzeit und einem Endvermögen aus. Diese Rechengrößen dienen als Grundlage für die Kalkulation. Beenden Sie Ihren Vertrag nun vorzeitig, ist weder das Vermögen vorhanden noch wurde die Vertragslaufzeit erreicht. Allerdings zieht der Versicherer trotzdem sämtliche Kosten in voller Höhe vom Vertragsvermögen ab. 

Beispiel: Sie haben Ihre Sparkasse Rentenversicherung vor fünf Jahren abgeschlossen und bisher 10.000 Euro eingezahlt sowie 1.000 Euro Zinsen erhalten. Abschluss- und Verwaltungskosten zieht der Versicherer bei der Kündigung nun mit insgesamt 4.500 Euro vom Vertragsvermögen ab. Als Rückkaufswert erhalten Sie gerade einmal 6.500 Euro. 

helpcheck rät daher von einer Kündigung der privaten Rentenversicherung ab. Sinnvoller ist es, sich zunächst mit den möglichen Alternativen zu beschäftigen und diese – am besten anwaltlich – prüfen zu lassen. So finden Sie den Weg, mit dem Sie Ihre Sparkasse Rentenversicherung am günstigsten loswerden! 

Vertragsunterlagen noch heute einreichen und von erfahrenen Anwälten für Versicherungsrecht prüfen lassen. Es lohnt sich! 

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Der Widerruf – nutzen Sie Ihren „Joker“ 

Bei privaten Lebens- und Rentenversicherungen besteht in vielen Fällen ein „ewiges Widerrufsrecht“. Grund dafür ist eine Entscheidung des BGH vom 07.05.2014, Az. IV ZR 76/11, die sich auf die Unwirksamkeit von Widerrufsbelehrungen und die Folgen für Kunden bezieht. Setzt der Versicherer auf eine Widerrufsbelehrung, die den gesetzlichen Vorgaben des § 8 Abs.2 Nr.2 VVG nicht entspricht, beginnt und endet die Widerrufsfrist nicht. 

Ein Anwalt legt Notizen an

Der „Joker“:

Sie haben bei einer unwirksamen Widerrufsbelehrung ein zeitlich unbeschränktes, „ewiges“ Widerrufsrecht! 

Das ewige Widerrufsrecht betrifft vor allem private Rentenversicherungen aus den Jahren 1994 bis 2007. Versicherungsgesellschaften haben hier häufig auf einheitliche Textbausteine bei ihren Belehrungen gesetzt. Dadurch sind gleich mehrere Verträge fehlerhaft, wobei Experten davon ausgehen, dass insgesamt über 100 Millionen Policen betroffen sind. 

Der Widerruf führt zu einer vollständigen Rückabwicklung der Police und hat für Sie gleich mehrere Vorteile: 

  • Sie erhalten die tatsächliche Rendite, die der Versicherer mit Ihren Beiträgen erzielt hat, ausgezahlt. Auch alle eingezahlten Beiträge erhalten Sie zurück 
  • Der Abzug von Abschluss-, Verwaltungs- oder Stornokosten ist unzulässig. Wurden diese Gebühren bereits in Abzug gebracht, hat sie der Versicherer zuzüglich Zinsen wieder auszuzahlen 
  • Der Widerruf wird sofort und nicht erst am Ende einer Versicherungsperiode wirksam. Sie kommen so in der Regel schneller an Ihr Geld 

Durch den Widerruf ihrer Police erhalten die meisten Kunden mehrere tausend oder gar zehntausend Euro über dem Rückkaufswert ausgezahlt. Bevor Sie Ihre Sparkasse Rentenversicherung kündigen, sollten Sie den „ewigen Widerruf“ zumindest einmal prüfen lassen.

helpcheck steht Ihnen dafür mit erfahrenen Fachanwälten für Versicherungsrecht zur Seite. Wir prüfen Ihre Vertragsunterlagen auf Fehler und ermitteln die voraussichtliche Auszahlung, wenn ein Widerruf infrage kommt. Liegt sie über dem Rückkaufswert, machen wir mit Ihrer Zustimmung unsere Forderung gegenüber der Versicherungsgesellschaft geltend.

Das Beste dabei: Für Sie fällt nur ein Honorar an, wenn wir mit dem Widerruf erfolgreich sind, also tatsächlich ein Mehrwert entsteht. Ist dies nicht der Fall, sind unsere Leistungen für Sie kostenfrei. 

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Häufige Fragen zu Sparkasse Rentenversicherung kündigen

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Über den Autor
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Stephanie Prinz ist bei helpcheck seit 2018 im Bereich Business Development tätig. Bereits während Ihres abgeschlossenen Master Studiums der Kommunikationswissenschaften an der RWTH Aachen interessierte Sie sich für Verbraucherrechte und absolvierte im Zuge Ihres Auslandssemester in San Diego, Kalifornien, verschiedene Praktika in aufstrebenden Legal Tech-Unternehmen. Seit 2022 ist sie im Rahmen des helpcheck Online-Ratgebers für die Themen Arbeitsrecht und Finanzen zuständig und kümmert sich um die sprachliche Qualität aller Texte.

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