RheinLand Lebensversicherung kündigen: Geld erhalten

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Magnus Kaminski

Legal Tech Experte

Stephanie Prinz
Autor: 
Stephanie Prinz

Das Wichtigste in Kürze

  • Sie entscheiden selbst, ob Sie Ihre RheinLand Lebensversicherung kündigen – Einschränkungen darf der Versicherer nicht machen. Er kann allerdings Form und Frist, die bei der Kündigung einzuhalten sind, vorgeben
  • Bei einer Kündigung wird immer der Rückkaufswert gezahlt. Er liegt bei den meisten Policen deutlich unter der Summe der eingezahlten Beiträge, weil zahlreiche Abzüge vorgenommen werden
  • Mit dem Widerruf, der bei fehlerhafter Policierung noch Jahrzehnte später möglich sein kann, erhalten Sie bis zu 150 Prozent der eingezahlten Prämien zurück. Grund dafür ist, dass der Versicherer kaum Kosten vom Vertragsvermögen abziehen darf

Erhalten Sie mit einem Widerruf Ihrer Lebensversicherung in nur drei Schritten einen Großteil Ihrer Beiträge zuzüglich Zinsen zurück.

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1 Wie Sie Ihre RheinLand Lebensversicherung rechtssicher kündigen – Form und Inhalt

Bei der Kündigung Ihrer RheinLand Lebensversicherung sollten Sie zunächst einen Blick in die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) Ihres Versicherers werfen. Denn hier ist die Form, die Sie bei der Kündigung einhalten müssen, festgelegt. In der Regel wird zwischen Schrift- und Textform unterschieden: 

  • Bei der Schriftform sind Kündigungen nur als „echtes Schreiben“, das entweder per Fax oder auf dem Postweg eingeht, möglich
  • Bei der Textform können Sie zusätzlich elektronisch, also beispielsweise per E-Mail, kündigen 

Die RheinLand Lebensversicherung kann nur schriftlich gekündigt werden!

Unwirksame Kündigungen sind auch dann unwirksam, wenn sie fristgerecht eingehen. Daher sollten Sie die vom Versicherer vorgeschriebene Form unbedingt einhalten. Leider ist es gängige Praxis, dass unwirksame Kündigungen ignoriert und Kunden nicht auf den Formmangel hingewiesen werden. Wenn Sie Pech haben, ist die Kündigungsfrist beim Bemerken des Fehlers bereits verstrichen und der Vertrag sowie die mit ihm verbundenen Kosten laufen weiter. 

Anders als für die Form, gibt es beim Inhalt des Kündigungsschreibens kaum Vorgaben. Sie entscheiden also selbst, welche Punkte Sie aufnehmen; helpcheck empfiehlt aber, mindestens auf diese Aspekte einzugehen: 

  1. Achten Sie neben der korrekten Adressierung auch darauf, Ihre vollständigen Vertragsdaten – insbesondere also Kunden- und Versicherungsnummer – zu nennen. 
  2. Verwenden Sie den Begriff „Kündigung, um sicherzustellen, dass der Versicherer nicht von einem Antrag auf Beitragsfreistellung ausgeht oder Ihr Schreiben auf andere Weise falsch auslegt.
  3. Geben Sie bei außerordentlichen Kündigungen den vorgeschriebenen Kündigungsgrund – ihn finden Sie in den AVB und im Gesetz – an.
  4. Entscheiden Sie sich für einen konkreten Kündigungstermin. Kündigen Sie zum „nächstmöglichen Zeitpunkt“, endet der Vertrag mit Ablauf der nächstmöglichen Versicherungsperiode.
  5. Bitten Sie den Versicherer um eine schriftliche Kündigungsbestätigung und um Auszahlung des Rückkaufswerts.
  6. Unterschreiben Sie schriftliche Kündigungen immer persönlich.

Beachte:

Sorgen Sie außerdem für einen Zugangsnachweis. Denn bei Schriftstücken, die per Fax oder mit der Post versendet werden, muss der Absender im Zweifel den Zugang beweisen. Wir empfehlen daher, den Faxbericht aufzuheben und Kündigungen auf dem Postweg mit Einschreiben zu versenden.

Den Zugangsnachweis können Sie entsorgen, wenn Sie die Kündigungsbestätigung erhalten haben. Lässt der Versicherer hier auf sich warten, haken Sie am besten telefonisch oder per Mail nach – so sind Sie auf der sicheren Seite. 

2 Die Top drei Kündigungsgründe der meisten Kunden

Immer mehr Kunden entscheiden sich dafür, ihre RheinLand Lebensversicherung zu kündigen. Die entsprechenden Hintergründe der Entscheidungen werden immer wieder statistisch erfasst und lassen sich als „Top drei“ so zusammenfassen: 

  1. Hohe Kosten: Lebensversicherungen verursachen besonders in den ersten Jahren hohe Abschlusskosten, hinzu kommen Verwaltungsgebühren. In der Summe kommen hier schnell fünfstellige Beträge zusammen, die aufgrund der schlechten Zinslage kaum wieder „hereingewirtschaftet“ werden können. Vielen Kunden sind die Policen daher mittlerweile schlicht zu teuer.
  2. Niedrige Zinsen: Die EZB hat den Leitzins mittlerweile auf 0,25 Prozent abgesenkt (Stand: 2022). Dass sich eine Lebensversicherung mit diesem Zinssatz alleine wegen Inflation und Kosten nicht mehr lohnt, liegt auf der Hand. Erschwerend kommt hinzu, dass ein immer größerer Teil der Jahresgewinne nicht für Überschussbeteiligungen zur Verfügung steht, sondern in Rücklagen für höher verzinste Altverträge eingestellt werden muss. 
  3. Keine Flexibilität: Sind Sie mit der Anlageentscheidung Ihres Versicherers aus verständlichen Gründen unzufrieden, können Sie Ihren Vertrag nicht oder nur mit hohen Zusatzkosten anpassen. Hier bieten kapitalbildende Lebensversicherungen also kaum Flexibilität und Kunden haben nur wenige Möglichkeiten, die Versicherung an geänderte Lebensverhältnisse und Wünsche anzupassen.

Insgesamt ist vom Neuabschluss einer Kapitallebensversicherung mit Garantiezins daher klar abzuraten. Bestehende Verträge sollten Sie auf ihre Rentabilität prüfen lassen – nutzen Sie dazu einfach den kostenfreien helpcheck-Service!

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3RheinLand Lebensversicherung kündigen: Die einzuhaltenden Fristen

Wie andere Verträge, können Sie Ihre RheinLand Lebensversicherung auf mehrere Arten kündigen. Auf der einen Seite steht die außerordentliche Kündigung, die zwar mit sofortiger Wirkung möglich ist, aber einen triftigen Grund erfordert. Auf der anderen Seite steht die ordentliche Kündigung, die nur unter Einhaltung der entsprechenden Fristen zulässig ist. Wir geben einen Überblick über die Grundlagen.

Die außerordentliche Kündigung

Möchten Sie Ihre RheinLand Lebensversicherung außerordentlich kündigen, benötigen Sie einen gesetzlich geregelten Kündigungsgrund. Er liegt vor, wenn der Versicherer die Beiträge anpasst, ohne die Leistungen entsprechend mit zu erhöhen (§ 40 Abs.1 Satz 1 Versicherungsvertragsgesetz; VVG). Außerdem besteht das Sonderkündigungsrecht, wenn zwar die Leistungen reduziert werden, der Versicherer diese Anpassung aber nicht auf die Prämie überträgt (§ 40 Abs.2 VVG).

Für die außerordentliche Kündigung haben Sie mindestens einen Monat Zeit, da der Versicherer Sie mit entsprechendem Vorlauf auf die Anpassung und das Sonderkündigungsrecht hinweisen muss (§ 40 Abs.1 Satz 2 VVG).

Bei kapitalbildenden Lebensversicherungen spielt § 40 VVG vor allem dann eine Rolle, wenn sie mit anderen Bausteinen wie einem BU-Schutz kombiniert werden und der Versicherer hier entsprechende Änderungen vornimmt. Kann der Baustein nicht unabhängig von der Gesamtpolice gekündigt werden, besteht das Sonderkündigungsrecht grundsätzlich für die gesamte kombinierte Versicherung. 

Hinweis:

Geben Sie, wenn Sie Ihre RheinLand Lebensversicherung außerordentlich kündigen, immer den Grund an. Der Versicherer geht sonst von einer ordentlichen Kündigung aus.

Die ordentliche Kündigung

Ordentliche Kündigungen sind bei Lebensversicherungen immer zum Ende der Versicherungsperiode möglich (§ 168 Abs.1 VVG). Die Versicherungsperiode wird auch „Versicherungsjahr“ genannt und entspricht – wie der Name bereits sagt – einem Zeitraum von exakt 12 Monaten (§ 12 VVG). Das Versicherungsjahr beginnt mit dem Abschluss der Lebensversicherung und endet entsprechend später, wobei abweichende Vereinbarungen zulässig sind.

Viele Versicherer vereinbaren mit ihren Kunden beispielsweise, dass die erste Versicherungsperiode bereits am 31.12. des Abschlussjahres endet. Diese Regelung hat den Vorteil, dass alle folgenden Versicherungsjahre dem Kalenderjahr entsprechen und die zeitanteilige Berechnung von Beiträgen und Leistungen entfällt. Außerdem vereinfacht sie die Kündigung der Police.

Die Kündigungsfrist kann im Rahmen von ein bis drei Monaten frei bestimmt werden (§ 11 Abs.3 VVG). Eine entsprechende Regelung findet sich dann in den AVB des Versicherers oder im Versicherungsschein selbst.

Bei der RheinLand Lebensversicherung dauert die Kündigungsfrist drei Monate

Beispiel: Sie haben Ihre RheinLand Lebensversicherung am 01.10.2022 abgeschlossen. Die erste Versicherungsperiode endet bereits am 31.12.2022. Die zweite Periode läuft vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 und so weiter. Ihre Kündigung muss dann spätestens am 30.09. des jeweiligen Jahres beim Versicherer eingehen. 

Ohne abweichende Vereinbarung würde das Versicherungsjahr immer vom 01.10. bis 30.09. laufen, sodass Sie entsprechend bis 30.06. Zeit für Ihre Kündigung hätten. 

Übrigens: Maßgeblich für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Eingang Ihrer Kündigung beim Versicherer. Keine Rolle spielt hingegen, wann Sie das Schreiben absenden oder wann es bei der Versicherungsgesellschaft bearbeitet wird. 

4Die Auszahlung des vertraglichen Rückkaufswerts

Wenn Sie Ihre RheinLand Lebensversicherung kündigen, lösen Sie damit die Verpflichtung des Versicherers aus, Ihnen den vertraglichen Rückkaufswert zu zahlen (§ 169 Abs.1 VVG). Dieser ist immer nach versicherungsmathematischen Grundsätzen zu berechnen und enthält neben den eingezahlten Beiträgen auch alle Kosten und die gutgeschriebenen Zinsen (§ 169 Abs.3 VVG). Durch die versicherungsmathematische Berechnung ist sichergestellt, dass ein sachkundiger Dritter sie überprüfen kann.

Der Rückkaufswert wird nach folgender (vereinfacht dargestellter) Formel ermittelt: 

Hilfsformel:

Eingezahlte Beiträge ohne enthaltene Risikoanteile (etwa für einen BU- oder Todesfall-Schutz) – Abschluss- und Verwaltungskosten + Überschüsse und Zinsen – Stornoabzug/Stornoabschlag

Ein Stornoabzug (= Kündigungsgebühr) ist nur zulässig, wenn er vereinbart wurde und der Höhe nach angemessen sowie beziffert ist (§ 169 Abs.5 VVG). Finden Sie in Ihrem Versicherungsschein keine entsprechende Vereinbarung, können Sie davon ausgehen, dass der Versicherer auf den Abzug einer Kündigungsgebühr verzichtet.

Der Rückkaufswert muss nach allen Abzügen mindestens bei 50 Prozent der eingezahlten Beiträge liegen. Er wird nach dem Stichtagsprinzip am letzten Tag der Versicherungsperiode berechnet und in der Regel wenige Tage bis eine Woche später ausgezahlt. Allzu lange müssen Sie daher üblicherweise nicht auf Ihr Geld warten. 

5Versicherungsnehmer verstorben: Wie geht es jetzt weiter?

Stirbt der Versicherungsnehmer, geht die RheinLand Lebensversicherung auf die Erben über. Je nach Einzelfall erben entweder die gesetzlichen oder durch Testament bestimmten Erben. Sie übernehmen die Lebensversicherung mit allen Rechten und Pflichten, soweit sie sich aus dem Versicherungsvertrag und ergänzenden Vereinbarungen mit dem Versicherer ergeben. Der Erbe wird also „neuer Versicherungsnehmer“.

Allerdings übernimmt der Erbe nicht zwingend das Bezugsrecht, sofern es nicht beim Versicherungsnehmer selbst lag. Denn dieser hat die Möglichkeit, beispielsweise den Ehepartner zum Leistungsbezug zu berechtigen (§ 159 VVG). In diesem Fall muss das Bezugsrecht zunächst wieder geändert werden. 

Möchten Sie Ihre RheinLand Lebensversicherung kündigen – was Sie als Erbe ebenfalls tun können – sollten Sie folgende zusätzliche Punkte beachten: 

  • Weisen Sie den Versicherer zeitnah auf den Erbfall hin und legen Sie einen entsprechenden Nachweis, etwa den Erbschein, vor. Ohne dieses Dokument kann die Umschreibung nicht vorgenommen werden
  • Ändern Sie gegebenenfalls das Bezugsrecht, sofern der frühere Versicherungsnehmer ein abweichendes vereinbart hat und es widerruflich ist. Unwiderrufliche Bezugsrechte lassen sich nur mit Zustimmung des Bezugsberechtigten widerrufen (§ 159 Abs.3 VVG)
  • Passen Sie die Bankverbindung an, da der Rückkaufswert sonst möglicherweise auf ein nicht mehr existentes Konto überwiesen wird

So vermeiden Sie Rückfragen und den damit verbundenen zusätzlichen Zeitaufwand. Sofern Sie Ihre RheinLand Lebensversicherung nicht direkt kündigen, erhalten Sie zunächst neue, auf Ihren Namen ausgestellte Vertragsunterlagen. 

6RheinLand Lebensversicherung – kündigen oder widerrufen?

Als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer haben Sie gleich mehrere Möglichkeiten, Ihre RheinLand Lebensversicherung loszuwerden. Auf der einen Seite können Sie die Police kündigen, auf der anderen Seite besteht möglicherweise auch bei Ihrem Vertrag ein „ewiges Widerrufsrecht“. Wir geben einen Überblick über die einzelnen Optionen.

Kündigung: Komfortabel, aber meistens teuer

Zugegeben, die Kündigung einer RheinLand Lebensversicherung ist vergleichsweise komfortabel. Denn sie ist mit einem Schreiben an den Versicherer erledigt – er kümmert sich um alles weitere, insbesondere um die Berechnung und Auszahlung des Rückkaufswerts. Sie müssen sich dadurch zwar um nichts mehr kümmern, allerdings auch die mit der Kündigung der Lebensversicherung verbundenen Kosten in Kauf nehmen. 

Das folgende Beispiel zeigt, wie teuer die Kündigung einer Lebensversicherung tatsächlich werden kann und wie der Verlust zustande kommt: 

Praxisbeispiel:

Sie lösen Ihre RheinLand Lebensversicherung nach 10 Jahren auf, haben 10.000 Euro eingezahlt und 1.000 Euro Zinsen erhalten. An Abschluss- und Verwaltungskosten fallen 4.000 Euro an. Hinzu kommt eine Stornopauschale von 500 Euro. So erhalten Sie 6.500 Euro als Rückkaufswert und machen einen Verlust von 3.500 Euro!

Bei vielen anderen Lebensversicherungen sieht es ähnlich aus, weshalb sich die Kündigung schlicht nicht lohnt. Wir empfehlen Ihnen, Ihre Police anwaltlich prüfen zu lassen und – sollte die Möglichkeit bestehen – den Vertrag zu widerrufen. So erhalten Sie in der Regel eine deutlich höhere Auszahlung

Widerruf: Nutzen Sie Ihren Joker!

Als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer können Sie Ihre RheinLand Lebensversicherung grundsätzlich nur innerhalb der ersten 30 Tage, nachdem Ihnen die Vertragsunterlagen zugegangen sind, widerrufen (§§ 8 Abs.1 und 152 Abs.1 VVG). Kommen die Dokumente zeitversetzt bei Ihnen an, beginnt die Frist mit Zugang des letzten Schreibens. Außerdem muss Sie der Versicherer wirksam über das Widerrufsrecht belehren (§ 8 Abs.2 Nr.2 VVG).

Verstößt der Versicherer gegen die entsprechenden Vorgaben, etwa weil die Widerrufsbelehrung nicht dem Deutlichkeitsgrundsatz entspricht, beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen. Die Folge ist, dass sie auch nicht enden kann – und Sie als Verbraucherin oder Verbraucher ein „ewiges“, noch heute ausübbares Widerrufsrecht haben.

Bei zahlreichen Lebens- und Rentenversicherungen aus den Jahren 1994 bis 2007 haben die Versicherungsgesellschaften unwirksame Widerrufsbelehrungen genutzt. Schätzungsweise sind hiervon mehr als 100 Millionen Verträge betroffen, die sich noch heute in vollem Umfang rückabwickeln lassen. Dabei bietet der Widerruf vor allem gegenüber der teuren Kündigung gleich mehrere Vorteile

  • Der Versicherer zahlt Ihnen die Rendite aus, die er tatsächlich mit Ihren Beiträgen erwirtschaftet hat. Der Garantiezins spielt keine Rolle
  • Der Versicherer darf keine Abschluss- und Stornokosten einbehalten. Auch der Abzug von Verwaltungsgebühren ist nur in seltenen Fällen zulässig 
  • Der Widerruf wird sofort und nicht erst mit dem Ende der Versicherungsperiode wirksam 

Wenn Sie Ihre RheinLand Lebensversicherung nicht kündigen, sondern widerrufen, erhalten Sie bis zu 150 Prozent der eingezahlten Beiträge wieder zurück. Die Auszahlung liegt schnell mehrere tausend oder sogar zehntausend Euro über dem Rückkaufswert.

Ein Mann spaziert mit einem Aktenkoffer

7 RheinLand Lebensversicherung kündigen – Vertrag noch heute prüfen lassen!

Bei helpcheck lassen Sie Ihre RheinLand Lebensversicherung kostenfrei von erfahrenen Fachanwälten für Versicherungsrecht prüfen. Sie schauen, ob eine Widerrufsmöglichkeit besteht, und berechnen auf der einen Seite den Rückkaufswert sowie auf der anderen Seite die Auszahlung, die bei einem Widerruf auf Sie wartet. Nur wenn sich der Widerruf tatsächlich lohnt, also ein Mehrwert gegenüber der Kündigung entsteht, machen wir ihn gegenüber der Versicherung geltend. 

Auf die Differenz, also den erzielten Mehrwert, fällt ein Honorar von 29,75 oder 39,75 Prozent an. Dadurch bleibt der Rückkaufswert unberührt und Sie tragen keinerlei Kostenrisiko. Denn wenn kein Mehrwert entsteht, fallen auch keinerlei Kosten für Sie an!

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Häufige Fragen zu RheinLand Lebensversicherung kündigen

Kann ich auch eine bereits gekündigte RheinLand Lebensversicherung widerrufen?

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Kann ich auch eine RheinLand Riester Lebensversicherung kündigen?

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Welche Risiken bringt der Widerruf einer RheinLand Lebensversicherung mit sich?

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Über den Autor

Stephanie Prinz

Stephanie Prinz

Stephanie Prinz ist bei helpcheck seit 2018 im Bereich Business Development tätig. Bereits während Ihres abgeschlossenen Master Studiums der Kommunikationswissenschaften an der RWTH Aachen interessierte Sie sich für Verbraucherrechte und absolvierte im Zuge Ihres Auslandssemester in San Diego, Kalifornien, verschiedene Praktika in aufstrebenden Legal Tech-Unternehmen. Seit 2022 ist sie im Rahmen des helpcheck Online-Ratgebers für die Themen Arbeitsrecht und Finanzen zuständig und kümmert sich um die sprachliche Qualität aller Texte.

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