Protektor Lebensversicherung kündigen: Mehr erhalten

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Magnus Kaminski

Legal Tech Experte

Stephanie Prinz
Autor: 
Stephanie Prinz

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Recht, eine abgeschlossene Protektor Lebensversicherung zu kündigen, ist im Gesetz und in den Versicherungsbedingungen fest verankert. Einschränkungen dieses Rechts darf der Versicherer nicht machen, allerdings kann er Form und Frist vorgeben 
  • Ebenfalls gesetzlich vorgegeben ist, dass bei einer Kündigung der Rückkaufswert zur Auszahlung kommt. Wegen zahlreicher Abzüge nehmen Sie hier aber meist einen Verlust in Kauf, sodass die Auszahlung sogar unter der Summe Ihrer Beiträge liegt
  • Unwirksame Widerrufsbelehrungen, die in Verträgen aus den Jahren 1994 bis 2007 oft zu finden sind, führen zu einem „ewigen Widerrufsrecht“. So können Sie Ihre Protektor Lebensversicherung noch heute widerrufen und erhalten bis zu 150 Prozent Ihrer Beiträge zurück

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1Aus welchen Gründen immer mehr Kunden ihre Protektor Lebensversicherung kündigen

Rund die Hälfte aller Lebensversicherungen wird vor dem vertraglichen Ende beitragsfrei gestellt, gekündigt oder widerrufen. Auch ist hier eine stark zunehmende Tendenz zu erkennen, was statistische Erhebungen Jahr für Jahr zeigen. Die Gründe, aus denen Kunden ihre Protektor Lebensversicherung kündigen, sind dabei äußerst vielseitig. Zu den „Top drei“ gehören aber bereits seit mehreren Jahren diese Punkte: 

  1. Niedrige Zinsen: Die Europäische Zentralbank (EZB) gibt den Leitzins und damit die Berechnungs- und Kalkulationsgrundlage für Versicherungsgesellschaften vor. Er liegt aktuell bei 0,25 Prozent, was bedeutet, dass Versicherer nicht mit höheren Zinssätzen kalkulieren dürfen. Entsprechend gravierend sind die Auswirkungen auf die Garantiezinsen bei Lebensversicherungen, da diese von diversen Versicherern mittlerweile sogar vollständig abgeschafft wurden. Auch die Überschussbeteiligungen sinken, was schlicht daran liegt, dass die Versicherungsgesellschaften ihre Jahresgewinne in Rücklagen einstellen, um höher verzinste Altverträge auch in Zukunft noch bedienen zu können. So schauen Sie als Versicherte oder Versicherter gleich doppelt „in die Röhre“.
  2. Hohe Kosten: In den ersten Jahren sind es Abschluss- und Verwaltungskosten, in allen weiteren Jahren nur noch die Verwaltungsgebühren – dennoch verursachen kapitalbildende Lebensversicherungen über die gesamte Laufzeit extreme Kosten. Sie stehen in keinem Verhältnis zu den aktuell erzielbaren Renditen und führen bei immer mehr Verträgen dazu, dass selbst bei Auszahlung der Ablaufleistung ein Verlust entsteht. Sie haben also 20, 30 oder 40 Jahre eingezahlt, erhalten am Ende aber dennoch weniger ausgezahlt. Für diese Feststellung reicht bereits ein Blick auf die jährlichen Wertestandsmitteilungen, die Sie als Kundin oder Kunde vom Versicherer erhalten. 
  3. Keine Flexibilität: Eine kapitalbildende Lebensversicherung bietet keinen Spielraum, um bei schlechter werdenden Konditionen Anpassungen vorzunehmen. Sie sind an die Geldanlage Ihres Versicherers gebunden und müssen Verluste schlicht in Kauf nehmen. 

Durch zahlreiche Nachteile, die weit über die genannten Punkte hinausgehen, sind Kapitallebensversicherungen mit garantierter Verzinsung heute nicht mehr zu empfehlen. 

Haben Sie bereits einen entsprechenden Vertrag und möchten ihn gerne loswerden, sollten Sie die Police von erfahrenen helpcheck-Partneranwälten prüfen lassen.

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2Form und Inhalt: So kündigen Sie Ihre Lebensversicherung rechtssicher

Möchten Sie Ihre Protektor Lebensversicherung kündigen, müssen Sie die in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) des Versicherers festgehaltenen Bedingungen einhalten. In der Regel ist hier nur die Form vorgeschrieben, wobei zwischen Schrift- und Textform zu unterscheiden ist: 

  • Bei der Schriftform muss dem Versicherer ein „echtes Schreiben“, etwa per Fax oder mit der Post, zugehen 
  • Bei der Textform sind neben „echten“ auch elektronische Schreiben, die Sie beispielsweise per Mail versenden, zulässig 

Grundsätzlich gilt: Sind Sie sich nicht sicher, welche Form zulässig ist, kündigen Sie schriftlich. Denn dies ist immer möglich. 

Halten Sie die vom Versicherer vorgegebene Form in allen Fällen ein. Denn Kündigungen, die einen Formmangel aufweisen, müssen nicht akzeptiert werden und sind unwirksam. Leider weisen nur wenige Versicherer und wenn, dann nur auf Nachfrage, ihre Kunden auf die Unwirksamkeit ihres Kündigungsschreibens hin. 

Bei der Protektor Lebensversicherung ist die Schriftform verbindlich vorgegeben

Was Aufbau und Inhalt Ihrer Kündigung angeht, machen weder Gesetzgeber noch Versicherungsgesellschaft verbindliche Vorgaben. Hier entscheiden Sie also selbst, welche Punkte Sie aufnehmen, wobei es in der Praxis sinnvoll ist, mindestens auf Folgendes einzugehen: 

  1. Achten Sie auf die richtige Adressierung – sie ist im Versicherungsschein unter dem Punkt „Kündigung“ genannt. Geben Sie außerdem Ihre Vertragsdaten, insbesondere Kunden- und Versicherungsnummer, an.
  2. Nutzen Sie den Begriff „Kündigung“ – so vermeiden Sie, dass der Versicherer Ihre Kündigung nicht als solche auslegt.
  3. Geben Sie bei außerordentlichen Kündigungen nach § 40 VVG den Kündigungsgrund an.
  4. Entscheiden Sie sich für einen konkreten Kündigungstermin oder kündigen Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Dabei handelt es sich um das unter Einhaltung der Kündigungsfrist nächste Ende einer Versicherungsperiode.
  5. Bitten Sie den Versicherer um eine Kündigungsbestätigung und um Auszahlung des Rückkaufswerts auf Ihr Konto.
  6. Unterschreiben Sie Ihre Kündigung persönlich.

Die Beweislast für den Zugang des Schreibens liegt beim Absender. Daher sollten Sie für den Fall der Fälle einen Zugangsnachweis bereithalten, etwa, indem Sie Ihre Kündigung per Einschreiben versenden oder den Faxbericht aufbewahren. Den Nachweis können Sie entsorgen, wenn der Versicherer die Kündigung bestätigt hat. 

3Protektor Lebensversicherung kündigen – welche Fristen gelten?

Auch bei Lebensversicherungen gibt es die außerordentliche auf der einen und die ordentliche Kündigung auf der anderen Seite. Die entsprechenden Voraussetzungen finden sich aber nicht – wie für andere Verträge – im BGB, sondern im Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Außerordentliche und ordentliche Kündigung unterscheiden sich in erster Linie dadurch, dass nur für erstere ein spezifischer Grund erforderlich ist.

Außerordentliche Kündigung der Lebensversicherung

Für die außerordentliche Kündigung Ihrer Protektor Lebensversicherung haben Sie mindestens einen Monat Zeit, da der Versicherer Sie mit entsprechendem Vorlauf über das Sonderkündigungsrecht informieren muss. Es besteht nach § 40 Abs.1 und 2 VVG immer dann, wenn einer der folgenden Fälle gegeben ist: 

  1. Die Versicherungsgesellschaft passt die Beiträge nach oben an, Sie erhalten aber nicht mehr oder höherwertige Leistungen.
  2. Der Versicherer reduziert die versicherten Leistungen oder nimmt andere Einschränkungen vor, ohne dass sich diese Anpassung entsprechend in einem reduzierten Beitrag niederschlägt.

Sie haben in diesen Fällen bis zum Wirksamwerden der Anpassung Zeit, Ihre Protektor Lebensversicherung außerordentlich zu kündigen. Für die Sonderkündigung gelten die in den AVB und im Versicherungsschein normierten Grundsätze, insbesondere mit Blick auf die Form. Auch bei der außerordentlichen Kündigung zahlt der Versicherer den Rückkaufswert der Police aus. Insoweit gibt es keine Unterschiede zur ordentlichen Kündigung.

Beachte:

Geben Sie bei der Sonderkündigung immer den Grund nach § 40 VVG an. So stellen Sie sicher, dass der Versicherer nicht fälschlicherweise von einer ordentlichen Kündigung ausgeht.

Das Sonderkündigungsrecht des § 40 VVG spielt bei Lebensversicherungen in der Regel nur dann eine Rolle, wenn sie mit entsprechenden Zusatzbausteinen wie einem BU- oder Todesfall-Schutz kombiniert wurden. 

Ordentliche Kündigung der Lebensversicherung 

Ordentliche Kündigungen sind – anders als außerordentliche – nur zum Ende der Versicherungsperiode möglich (§ 168 Abs.1 VVG). Dazu bestimmt der Versicherer eine Kündigungsfrist zwischen einem und drei Monaten (§ 11 Abs.3 VVG).

Bei der Protektor Lebensversicherung dauert die Kündigungsfrist drei Monate.

Durch die Regelung des § 168 Abs.1 VVG bezieht sich die Frist immer auf das Ende der Versicherungsperiode, die auch „Versicherungsjahr“ genannt wird. Sie wiederum beginnt mit dem Abschluss der Police und dauert 12 Monate, sofern nichts Abweichendes in den AVB oder im Versicherungsschein vereinbart wurde (§ 12 VVG). Die Kündigungsfrist gibt an, bis zu welchem Zeitpunkt Ihre Kündigung den Versicherer spätestens erreichen muss. 

Beispiele: 

  • Reguläre Versicherungsperiode: Sie haben Ihre Versicherung am 01.08. abgeschlossen, die Versicherungsperiode endet am 31.07. des Folgejahres. Durch die Dreimonatsfrist muss der Versicherer Ihre Kündigung spätestens am 30.04. des Jahres, in dem sie wirksam werden soll, erhalten. 
  • Abweichende Versicherungsperiode: Mit dem Versicherer wurde vereinbart, dass die erste Versicherungsperiode nur vom 01.08. bis 31.12. des Abschlussjahres läuft. Die zweite und alle weiteren Versicherungsperioden entsprechen dann dem Kalenderjahr, laufen also vom 01.01. bis 31.12. Dadurch muss Ihre Kündigung bis 30.09. des jeweiligen Jahres beim Versicherer eingehen.

Werfen Sie unbedingt einen Blick in den Versicherungsschein, um die für Sie maßgebliche Versicherungsperiode herauszufinden. So laufen Sie keine Gefahr, zu spät zu kündigen. 

Für die Einhaltung der Kündigungsfrist kommt es nicht darauf an, wann Sie Ihre Kündigung absenden oder wann sie bearbeitet wird, sondern einzig darauf, wann das Schreiben beim Versicherer ankommt. In Zweifelsfällen gilt das Datum auf Ihrem Zugangsnachweis, etwa auf dem Faxbericht oder Rückschein des Einschreibens.

4 Was gilt, wenn der Versicherungsnehmer verstorben ist?

Immer wieder sterben Versicherungsnehmer, bevor die Lebensversicherung zur Auszahlung kommt. Andere Policen, die ein individuelles Risiko absichern – etwa eine Berufsunfähigkeits- oder Krankenversicherung – laufen dann einfach aus, sie werden also vonseiten der Versicherungsgesellschaft gekündigt. Anders sieht es bei fondsgebundenen und kapitalbildenden Lebensversicherungen aus, denn bei ihnen handelt es sich um übertragbares Vermögen.

Es gilt:

Daher können Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer ohne Einschränkungen über die Police verfügen, sie also vererben, verschenken oder verkaufen.

Kommt es nun zu einem Todesfall, übernimmt der Erbe die Police mit allen Rechten und Pflichten. Sofern der Versicherungsnehmer kein von seiner eigenen Person abweichendes Bezugsrecht vereinbart hat, geht auch dieses auf den Erben über. Er kann die Protektor Lebensversicherung allerdings auch kündigen, wenn er den Vertrag loswerden möchte. Dabei gilt es zusätzlich folgende Punkte zu beachten:

  • Informieren Sie den Versicherer rechtzeitig über den Erbfall
  • Legen Sie einen Nachweis über die Erbschaft vor, etwa den Erbschein oder ein anderes amtliches Dokument 
  • Ändern Sie das Bezugsrecht, sofern der Versicherungsnehmer nach § 159 VVG ein abweichendes vereinbart hat
  • Passen Sie die Bankverbindung an

Möchten Sie die geerbte Protektor Lebensversicherung nicht unmittelbar kündigen, sondern zunächst weiterführen, erhalten Sie vom Versicherer geänderte Vertragsunterlagen. Da Sie nun Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer sind, stellt er die Dokumente auf Ihren Namen aus. Weitere Änderungen gibt es insoweit nicht. 

5Protektor Lebensversicherung kündigen – der Rückkaufswert

Mit der Kündigung der Protektor Lebensversicherung ist die Auszahlung des Rückkaufswerts nach § 169 Abs.1 VVG verbunden. Der Rückkaufswert muss nach versicherungsmathematischen, transparenten Grundsätzen ermittelt werden (§ 169 Abs.3 VVG). So hat auch ein sachkundiger Dritter die Möglichkeit, die Berechnung des Versicherers nachzuvollziehen und auf Fehler hin zu überprüfen. 

Die „versicherungsmathematischen Grundsätze“, die bei der Ermittlung des Rückkaufswerts zur Anwendung kommen, sind relativ komplex. Sie lassen sich aber vereinfacht mit folgender Formel darstellen: 

Auszahlungsbetrag = Beiträge ohne Risikoanteile – Abschluss- und Verwaltungskosten + Überschüsse und Zinsen = Rückkaufswert – Stornopauschale 

Eine Stornopauschale (= Kündigungsgebühr) darf nur dann vom Rückkaufswert abgezogen werden, wenn sie angemessen, beziffert und vereinbart ist (§ 169 Abs.5 VVG). Außerdem darf der Auszahlungsbetrag nicht unter der Hälfte der eingezahlten Versicherungsbeiträge (ohne Risikoanteile) liegen (50-Prozent-Grenze).

Der Versicherer berechnet den Rückkaufswert nach dem Stichtagsprinzip am letzten Tag der Versicherungsperiode und zahlt ihn unverzüglich aus. Dennoch dauert es im Schnitt rund eine Woche, bis Sie das Geld überwiesen bekommen. Fragen Sie hier im Einzelfall einfach bei der Versicherungsgesellschaft nach und holen Sie so eine verbindliche Auskunft ein. 

6Protektor Lebensversicherung kündigen oder widerrufen?

Als Kundin oder Kunde entscheiden Sie grundsätzlich selbst, ob Sie Ihre Protektor Lebensversicherung kündigen oder den Vertrag auf eine andere Weise auflösen möchten. Mit einem erfahrenen Anwalt an Ihrer Seite ist allerdings sichergestellt, dass Sie sich bei der Auflösung Ihrer Lebensversicherung für den wirtschaftlich sinnvollsten Weg entscheiden und wenig bis keine Verluste in Kauf nehmen müssen. 

Die Kündigung: Oft ein Verlustgeschäft

Kündigen Sie Ihre Lebensversicherung, erhalten Sie den Rückkaufswert, der aufgrund von Stornopauschalen oft zusätzlich reduziert wird. Dabei ist die Kündigung zwar vergleichsweise komfortabel, denn ein Schreiben an den Versicherer reicht aus, die Verluste stehen aber in keinem Verhältnis zu diesem vermeintlichen Komfort. 

Grund dafür, dass die Kündigung meist teuer wird, sind die hohen Abzüge, die der Versicherer vom Vertragsvermögen vornimmt, allen voran die Abschlusskosten. Sie werden bei Vertragsunterzeichnung auf Basis des voraussichtlichen Endvermögens der Lebensversicherung kalkuliert. Eine Reduzierung der Kosten erfolgt auch bei vorzeitiger Kündigung nicht, was dazu führt, dass der gesamte „Kostenblock“ vom entsprechend niedrigeren Vertragsguthaben abgezogen wird.

Das folgende Beispiel zeigt anschaulich, wie teuer die Kündigung einer Protektor Lebensversicherung tatsächlich werden kann: 

Praxisbeispiel:

Sie lösen Ihren Vertrag nach 15 Jahren, 15.000 Euro Beiträgen und 1.600 Euro Zinsen auf. Der Versicherer zieht Abschluss- und Verwaltungskosten mit insgesamt 3.600 Euro sowie eine Stornopauschale von 400 Euro ab. Am Ende erhalten Sie 12.600 Euro als Rückkaufswert – gegenüber den eingezahlten Beiträgen machen Sie einen Verlust von 2.400 Euro!

Daher sollten Sie Ihre Protektor Lebensversicherung keinesfalls unüberlegt kündigen, sondern den Vertrag zunächst auf den Prüfstand stellen. So stellen Sie sicher, dass Sie sich für die lukrativste Methode, die Police loszuwerden, entscheiden.

Der Widerruf: Ihr sprichwörtliches Ass im Ärmel

Generell ist der Widerruf einer Lebensversicherung nur innerhalb der ersten 30 Tage nach dem Zugang der Vertragsunterlagen beim Versicherungsnehmer zulässig (§§ 8 Abs.1 und 152 Abs.1 VVG). Für den Beginn der Frist kommt es also darauf an, dass Sie Versicherungsschein, AVB-Auszug und zahlreiche Pflichtinformationen tatsächlich erhalten haben (§ 8 Abs.2 Nr.1 VVG). Außerdem muss Sie der Versicherer über das Widerrufsrecht informieren (§ 8 Abs.2 Nr.2 VVG).

Der Haken: Die Widerrufsbelehrung muss den gesetzlichen Mindestanforderungen entsprechen. Tut sie das nicht, ist sie unwirksam, was wiederum zur Folge hat, dass die Widerrufsfrist nicht beginnt.

Fristen, die nicht beginnen, enden auch nicht. Enthält Ihre Protektor Lebensversicherung also eine entsprechend fehlerhafte Widerrufsbelehrung – was bei zahllosen Verträgen aus den Jahren 1994 bis 2007 der Fall ist – können Sie den Vertrag noch heute widerrufen; Sie haben ein „ewiges Widerrufsrecht“. Diese Tatsache hat der BGH unter anderem mit Grundsatzurteil vom 07.05.2014, Az. IV ZR 76/11, bestätigt.

Besonders gegenüber der Kündigung kommen Sie mit einem Widerruf Ihrer Lebensversicherung in den Genuss zahlreicher Vorteile, denn: 

  • Sie erhalten die tatsächliche Rendite vom Versicherer ausgezahlt, der Garantiezins spielt keine Rolle mehr 
  • Der Versicherer darf keinerlei Abschluss- und Stornokosten abziehen, auch einbehaltene Verwaltungsgebühren muss er in den meisten Fällen wieder auszahlen 
  • Der Widerruf wird sofort und nicht – wie die Kündigung – erst zum Ende der Versicherungsperiode wirksam 

Mit dem Widerruf erhalten Sie schnell bis zu 150 Prozent der eingezahlten Beiträge oder mehrere tausend, wenn nicht sogar zehntausend Euro über dem Rückkaufswert ausgezahlt. Nutzen Sie diese Chance und lassen Sie Ihre Protektor Lebensversicherung noch heute prüfen. Es lohnt sich auch für Sie! 

Ein Laptop auf einem Schreibtisch

7Protektor Lebensversicherung kündigen – jetzt Police prüfen lassen!

Bevor Sie Ihre Protektor Lebensversicherung kündigen, sollten Sie den Vertrag von erfahrenen Anwälten prüfen lassen. Bei helpcheck reichen Sie einfach Ihre Vertragsunterlagen ein, entweder komfortabel online oder auf dem Postweg. Wir melden uns bei Ihnen, wenn eine Widerrufsmöglichkeit besteht bzw. um Alternativen zu besprechen.

Die versicherungsmathematisch berechnete Forderung machen wir anschließend beim Versicherer geltend. Erhalten Sie tatsächlich eine Auszahlung über dem Rückkaufswert, fällt nur auf die Differenz ein Honorar von 29,75 oder 39,75 Prozent an. 

Sie tragen keinerlei Kostenrisiko abgesehen von einem möglichen Selbstbehalt Ihrer Rechtsschutzversicherung!

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Stephanie Prinz ist bei helpcheck seit 2018 im Bereich Business Development tätig. Bereits während Ihres abgeschlossenen Master Studiums der Kommunikationswissenschaften an der RWTH Aachen interessierte Sie sich für Verbraucherrechte und absolvierte im Zuge Ihres Auslandssemester in San Diego, Kalifornien, verschiedene Praktika in aufstrebenden Legal Tech-Unternehmen. Seit 2022 ist sie im Rahmen des helpcheck Online-Ratgebers für die Themen Arbeitsrecht und Finanzen zuständig und kümmert sich um die sprachliche Qualität aller Texte.

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