Münchener Verein Rentenversicherung kündigen: Höhere Auszahlung erhalten

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Legal Tech Experte

Stephanie Prinz
Autor: 
Stephanie Prinz

Das Wichtigste in Kürze

  • Als Kundin oder Kunde entscheiden Sie jederzeit selbst, ob und wann Sie Ihre Münchener Verein Rentenversicherung kündigen. Vorgaben zu Form und Frist darf der Versicherer zwar machen, er ist dabei aber ebenfalls an gesetzliche Vorschriften gebunden
  • Die Kündigung der Rentenversicherung führt zur Auszahlung des sogenannten Rückkaufswertes. Er wird auf Grundlage der eingezahlten Beiträge, aller Vertragskosten sowie der Zinsen und Überschüsse berechnet. Dadurch entsteht bei der Kündigung oft ein Verlust, wenn die Kosten höher als die Erträge sind
  • Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen ermöglichen Ihnen als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer, Ihre Rentenversicherung mitunter noch heute zu widerrufen. Möglich ist dies dabei insbesondere bei Verträgen, die zwischen 1994 und 2007 verkauft wurden

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1Was unterscheidet private Renten- und kapitalbildende Lebensversicherungen? 

Grundsätzlich gehören nach deutschem Vertragsrecht alle „Policen auf biometrische Risiken“ und „zur Altersvorsorge“ zu den Lebensversicherungen. Damit ist auch Ihre Münchener Verein Rentenversicherung eine Lebensversicherung im Sinne des Gesetzes. Sie besteht in der Regel aus einer Ein- und einer Auszahlungsphase, wobei Sie in den ersten Jahrzehnten Beiträge einzahlen und später eine entsprechende Rente erhalten. 

Der Unterschied zur kapitalbildenden Lebensversicherung besteht dabei nicht in der Art des Vermögensaufbaus, sondern in der Art der Auszahlung. Während Sie das Vertragsvermögen der klassischen Lebensversicherung in einer Summe erhalten, steht Ihnen die Ablaufleistung der privaten Rentenversicherung als lebenslange Rente zu. 

Damit sichert die Rentenversicherung das Langlebigkeitsrisiko ab. Denn der Versicherer zahlt die Rente auch dann weiter, wenn das Vertragsvermögen rechnerisch bereits aufgebraucht ist. 

Es gilt:

Rentenversicherungen haben durchaus ihre Daseinsberechtigung, da sie eine planbare Zukunftsvorsorge bieten. Allerdings sollten Sie die Altersvorsorge immer klar vom Vermögensaufbau trennen!

2Warum immer mehr Kunden ihre Münchener Verein Rentenversicherung kündigen

Über 70 Prozent aller Rentenversicherungen werden vorzeitig gekündigt. Das kann viele Gründe haben, welche von Geldnot bis hin zu mangelndem Vertrauen in die Police reichen. Mit dem zunehmenden demografischen Wandel beschäftigen sich immer mehr Menschen mit ihrer Altersvorsorge, auch das begünstigt die Kündigungswelle. Statistisch gesehen sind es drei Kündigungsgründe, die besonders häufig vorkommen: 

  • Viele Rentenversicherungen haben lange Laufzeiten von 20 oder 30 Jahren. Kaum ein Mensch kann so lange im Voraus wissen, wie die persönliche Lebenssituation zu dieser Zeit aussehen wird. Wenn gerade dann eine große Investition ansteht oder Sie in den Vorruhezustand gehen müssen, wird oft schnell Geld gebraucht. Geldnot ist somit einer der Haupt-Kündigungsgründe, mal mehr und mal weniger dringend 
  • Versicherer machen gegenüber ihren Kunden keinerlei Angaben dazu, wann eine Rendite zu erwarten ist und in welcher Höhe sie ausfällt. Auch Kosten und Gebühren werden meist nicht ausreichend transparent dargestellt. Versicherungsgesellschaften argumentieren damit, dass beim ,,kollektiven Ansparen“ jeder gleich verdient und deshalb keine Angaben gemacht werden können. Bei Kunden kommt es dadurch jedoch zu einer großen Verunsicherung 
  • Eine Rentenversicherung ist teurer, als Sie zunächst denken würden – das merken auch viele Versicherte nach einigen Jahren. Die Rendite beträgt meist nur etwa ein Prozent, während die zu erwartenden Kosten mit etwa vier Prozent zu Buche schlagen. Alles in allem und zusammen mit der Inflation machen Sie mit der Rentenversicherung fast immer Verlust, was viele zur Kündigung bewegt

Auch hier gibt es jedoch Ausnahmen. Moderne, zeitgemäße Policen ermöglichen beispielsweise das Investieren in Aktien und ETFs, was Sie für die Zukunft deutlich besser aufstellt als eine zinsgebundene Rentenversicherung. Zudem haben Sie hier meist einen größeren Anpassungsspielraum, über die genauen Konditionen sollten Sie sich bei Ihrem Versicherer informieren. 

3Form und Inhalt: Beachten Sie diese Punkte bei Ihrer Kündigung

Wenn Sie Ihre Münchener Verein Rentenversicherung kündigen, müssen Sie die jeweiligen Vorgaben des Versicherers rund um die Form der Kündigung einhalten. Sie sind verbindlich, sodass ein Verstoß in der Regel zur Unwirksamkeit Ihrer Kündigung führt. In der Praxis wird konkret zwischen schriftlichen Kündigungen und solchen in Textform unterschieden: 

  • Schriftform: Hier sind Kündigungen nur schriftlich, also per Brief oder Fax an den Versicherer, zulässig
  • Textform: Neben Brief und Fax können Sie Ihre Münchener Verein Rentenversicherung hier auch per Mail kündigen 

Dazu:

Bei der Münchener Verein Rentenversicherung ist die Schriftform vorgeschrieben, wobei neuere Verträge mitunter auch elektronisch gekündigt werden können. Schauen Sie zur Sicherheit in den Versicherungsschein!

Beachten Sie, dass Sie der Versicherer in der Regel nicht auf die Unwirksamkeit der Kündigung hinweisen wird. Mitunter verpassen Sie die Kündigungsfrist, bis Sie den Fehler selbst bemerkt haben. Dies führt wiederum dazu, dass der Vertrag mit allen Rechten, Pflichten und insbesondere Kosten für mindestens ein Jahr weiterläuft. Kündigen Sie Ihre Police daher im Zweifel schriftlich, denn diese Form lässt jeder Versicherer zu!

Denken Sie außerdem daran, dass Sie den Zugang des Schreibens im Zweifel beweisen müssen. Sorgen Sie daher für einen entsprechenden Nachweis, zum Beispiel durch Aufbewahrung des Faxberichtes beim Fax oder den Versand via Einschreiben mit Rückschein. So sind Sie auf der sicheren Seite.

Über die Form hinaus machen die wenigsten Versicherer spezifische Vorgaben, insbesondere was den Inhalt der Kündigung angeht. Sie sollten aber bedenken, dass Ihr Schreiben möglichst klar und verständlich sein sollte, um Rückfragen und Zeitverzögerungen zu vermeiden. Nehmen Sie daher mindestens die folgenden Punkte in Ihre Kündigung auf: 

  1. Nennen Sie alle relevanten persönlichen und vertragsbezogenen Daten. Dazu gehören unter anderem Name, Anschrift, Erreichbarkeit, Kunden- und Versicherungsnummer. Auf diese Weise kann der Versicherer Ihre Kündigung direkt einem bestimmten Vertrag zuordnen. 
  2. Verwenden Sie den Begriff „Kündigung“, bestenfalls direkt im Betreff Ihres Anschreibens. Denn immer wieder kommt es vor, dass Anliegen von Versicherungskunden falsch ausgelegt werden.
  3. Nennen Sie einen konkreten Kündigungstermin. Sie können Ihre Münchener Verein Rentenversicherung auch „nächstmöglich“ kündigen, was zu einem Rückkauf des Vertrags zum Ende der Versicherungsperiode führt. Dies ermittelt der Versicherer im Wege der Auslegung nach § 168 VVG.
  4. Bitten Sie den Versicherer, Ihnen die Kündigung zu bestätigen. Fordern Sie ihn außerdem auf, den jeweiligen Rückkaufswert der Police zu berechnen und an Sie oder die bezugsberechtigte Person auszuzahlen. Fügen Sie gegebenenfalls und soweit notwendig die Bankverbindung bei.
  5. Unterschreiben Sie Ihre Kündigung händisch, wenn Sie die Münchener Verein Rentenversicherung schriftlich kündigen. 

4Münchener Verein Rentenversicherung Auszahlung: Der Rückkaufswert bei Kündigung 

Wenn Sie Ihre Münchener Verein Rentenversicherung kündigen, erhalten Sie den Rückkaufswert – so regelt es § 169 Absatz 1 VVG. Bei ihm handelt es sich um den versicherungsmathematischen Wert des Vertragsvermögens, der entsprechend auf den Stichtag der Kündigung zu ermitteln ist (§ 169 Absatz 3 VVG). Die Berechnung muss insbesondere für sachkundige Dritte wie Gutachter und Gerichte nachvollziehbar sein, weshalb sie in den Technischen Berechnungsgrundlagen der Münchener Verein festgeschrieben ist. 

Bei der Ermittlung des schlussendlichen Auszahlungsbetrages können Sie von der folgenden – stark vereinfacht dargestellten – Formel ausgehen: 

Formel:

Summe der eingezahlten Beiträge – Risikoanteile, etwa für eine BU-Versicherung – Abschluss- und Verwaltungskosten + Überschüsse und Zinsen = Rückkaufswert – Stornopauschale = Auszahlungssumme

Dabei gilt, dass der Versicherer eine Stornopauschale (Kündigungsgebühr) nur abziehen darf, wenn und soweit sie angemessen ist. Außerdem muss eine eindeutige vertragliche Vereinbarung bereits im Vorfeld bestehen (§ 169 Absatz 5 VVG). Risikoanteile fließen in die Berechnung deshalb nicht ein, weil Sie den entsprechenden Versicherungsschutz des Zusatzbausteins bereits erhalten haben, auch wenn kein Versicherungsfall eingetreten ist. 

Der Rückkaufswert muss – auch hier ohne entsprechende Risikoanteile – mindestens bei 50 Prozent der eingezahlten Beiträge liegen. Er wird am letzten Tag der jeweils maßgeblichen Versicherungsperiode, zu dem Ihre Kündigung wirksam wird, berechnet. Im Schnitt dauert es daher rund zwei Wochen, bis die Auszahlung an die oder den Bezugsberechtigten im Sinne des § 159 VVG erfolgt. 

5Ordentliche und außerordentliche Kündigung der Münchener Verein Rentenversicherung 

Wenn Sie sich entschieden haben, Ihre Münchener Verein Rentenversicherung zu kündigen, haben Sie mehrere Möglichkeiten. Einerseits gibt es die ordentliche Kündigung, andererseits auch die außerordentliche. Welche für Sie infrage kommt, richtet sich in erster Linie nach den gesetzlichen Vorgaben und Ihrer persönlichen Situation. Maßgeblich ist immer das Versicherungsvertragsgesetz, kurz VVG. 

Münchener Verein Rentenversicherung ordentlich kündigen 

Wenn Sie Ihre Münchener Verein Rentenversicherung kündigen wollen, müssen Sie die gesetzlichen Fristen einhalten. Diese ist in den AVB geregelt und liegt zwischen einem und drei Monaten (§ 11 Absatz 3 VVG). 

Hinweis:

Die Münchener Verein Rentenversicherung hat eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende der Versicherungsperiode. 

Eine Versicherungsperiode ist ein 12-Monats-Zeitraum, der mit Abschluss der Versicherung beginnt und damit auch verlängert und verkürzt werden kann. Einige Versicherer legen in ihren AVB fest, dass die erste Periode bereits am Ende des Abschlussjahres endet. Die darauffolgenden Versicherungsjahre entsprechen dann dem Kalenderjahr, was die Verwaltung für beide Seiten vereinfacht. 

Beispiel: Sie haben Ihre Münchener Verein Lebensversicherung am 01.03. abgeschlossen. Die Versicherungsperiode dauert also vom 01.03. bis zum 28.02. des Folgejahres. Die Kündigung muss mindestens drei Monate vor Ende des Versicherungsjahres beim Versicherer eingehen, also spätestens am 28.12. des Vorjahres. Erreicht Ihre Kündigung den Versicherer zu spät, ist die Kündigung erst zum Ende des darauffolgenden Versicherungsjahres gültig. Somit müssten Sie noch ein Jahr länger Beiträge leisten. 

Eine ordentliche Kündigung ist der Regelfall, wenn Sie aus einer Police aussteigen möchten. Wichtige Gründe, die eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen würden, sind gerade bei der Rentenversicherung sehr selten. Dieser Fall tritt eher dann ein, wenn Sie sich für eine Kombipolice aus Lebens- und Rentenversicherung entschieden haben. 

Sonderkündigungsrecht bei der Münchener Verein Rentenversicherung

Neben der ordentlichen gibt es noch die außerordentliche Kündigung der Rentenversicherung, auch Sonderkündigung genannt. Sie ist nur dann möglich, wenn ein entsprechender Kündigungsgrund vorliegt. Nach § 40 Absatz 1 und 2 VVG muss der Versicherer mindestens die folgenden Kündigungsgründe zulassen: 

  • Der Versicherer reduziert oder streicht Teile der versicherten Leistungen, ohne dass er den Beitrag entsprechend anpasst
  • Die Beiträge werden erhöht, ohne dass Sie in gleichem Umfang entsprechend höherwertige Leistungen erhalten 

Alles in allem handelt es sich in beiden Fällen um Vertragsanpassungen zu Ungunsten der Versicherungsnehmerin oder des Versicherungsnehmers. Sie werden vom Gesetzgeber als nicht wünschenswert angesehen, was das entsprechende Sonderkündigungsrecht bedingt. Auch dessen Ausübung führt zur Auszahlung des Rückkaufswertes nach § 169 Absatz 1 VVG. 

Beachten Sie, dass Sie der Versicherer spätestens einen Monat vor Wirksamwerden der Anpassungen auf diese hinweisen muss (§ 40 Absatz 1 Satz 2 VVG). Entsprechend lange haben Sie dann Zeit, Ihre Münchener Verein Rentenversicherung außerordentlich zu kündigen. Auch hier gilt, dass eine Kündigung nicht mehr möglich ist, wenn Sie die Frist versäumen. Der Vertrag läuft dann mit den entsprechenden Änderungen weiter und kann erst wieder im Rahmen der regulären (ordentlichen) Kündigung aufgelöst werden! 

Wichtig:

Geben Sie bei der außerordentlichen Kündigung immer an, dass es sich um eine solche handelt. Der Versicherer wird sonst von einer ordentlichen Kündigung ausgehen, die in der Regel erst deutlich später wirksam wird. 

6Münchener Verein Rentenversicherung kündigen – Todesfall beim Versicherungsnehmer 

Leider kommt es immer wieder vor: Die Münchener Verein Rentenversicherung läuft noch, aber der Versicherungsnehmer ist bereits vor dem Beginn der ersten Rentenzahlung verstorben. Anders als zum Beispiel eine private Kranken- oder Unfallversicherung, wird die Rentenversicherung in diesen Fällen nicht einfach aufgelöst. Stattdessen geht der Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf die gesetzlichen oder im Testament bestimmten Erben über.

Sie treten in die Stellung des früheren Versicherungsnehmers ein und führen den Vertrag fort. Während die Erben also auf der einen Seite Beiträge zahlen, erhalten sie auf der anderen Seite das Bezugsrecht für die versicherten Leistungen – also die lebenslange Rente. Dabei sollten Sie aber beachten, dass gegebenenfalls ein abweichendes Bezugsrecht nach § 159 VVG vereinbart wurde. Hier stehen die Leistungen nicht dem Versicherungsnehmer selbst, sondern einer anderen Person – etwa dem Ehe- oder Lebenspartner – zu. 

Allerdings können Sie als Erbin oder Erbe der Münchener Verein Rentenversicherung diese jederzeit kündigen. Beachten Sie dabei zusätzlich die folgenden Punkte: 

  • Legen Sie den entsprechenden Nachweis vor und informieren Sie den Versicherer über den Erbfall
  • Ändern Sie gegebenenfalls das Bezugsrecht und holen Sie – sofern es unwiderruflich vereinbart wurde – die nach § 159 Absatz 3 VVG notwendige Zustimmung des aktuellen Bezugsberechtigten ein
  • Ändern Sie die Bankverbindung, wenn noch die des früheren Versicherungsnehmers beim Versicherer hinterlegt ist 

So vermeiden Sie auch hier, dass es zu umständlichen Rückfragen mit dem Versicherer kommt. Im Übrigen löst der Todesfall kein Sonderkündigungsrecht aus, Sie führen die vom Verstorbenen begonnen Fristen für die ordentliche Kündigung aber fort. 

7Kündigung oder Widerruf: Ihre Alternativen im Überblick!

Grundsätzlich entscheiden Sie als Kundin oder Kunde selbst, ob Sie Ihre Münchener Verein Rentenversicherung kündigen oder eine der Alternativen wählen. Allerdings können Sie diese Entscheidung in vielen Fällen nicht selbst treffen, da eine versicherungsmathematische Berechnung unabdingbar ist. Generell ist die Kündigung dabei meist der teuerste Weg, eine laufende Rentenversicherung aufzulösen – auch wenn sie auf den ersten Blick komfortabel scheint.

Wir geben einen Überblick über Ihre Optionen! Lassen Sie Ihren Vertrag noch heute bei helpcheck prüfen!

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Hohe Verluste bei Kündigung der Rentenversicherung

Die Kündigung einer privaten Rentenversicherung ist fast immer mit spürbaren Verlusten verbunden. Hintergrund ist, dass der Versicherer alle bei Abschluss des Vertrages kalkulierten Kosten in voller Höhe vom Vertragsvermögen abzieht. In der Regel übersteigen diese Gebühren dabei die erzielten Zinsen, sodass Sie weniger ausgezahlt bekommen, als Sie eingezahlt haben. 

Der Verlust ist dabei auf 50 Prozent der Einzahlungen begrenzt. Dennoch ist nicht selten die Hälfte Ihres Geldes schlichtweg verloren. Je früher Sie Ihre Münchener Verein Rentenversicherung dabei kündigen, desto größer ist auch der drohende Verlust. Diese Gefahr steht in keinem Verhältnis zum Komfort, den die Kündigung gegenüber einiger der Alternativen bietet. 

Älterer Mann spricht mit einem Makler

Daher sollten Sie Ihre Rentenversicherung nicht vorschnell kündigen. Lassen Sie den Vertrag stets von Experten prüfen, um hohe Verluste von Anfang an zu vermeiden. So sind Sie auf der sicheren Seite! 

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Ihr „Joker“ in der Hinterhand: der ewige Widerruf der Münchener Verein Rentenversicherung

Grundsätzlich können Sie Ihre Münchener Verein Rentenversicherung 30 Tage nach ihrem Abschluss widerrufen. Innerhalb der Widerrufsfrist erfolgt dann eine vollständige Rückabwicklung des Vertrags, durch die Sie alle Beiträge und Kosten wieder ausgezahlt bekommen. Ist die Frist hingegen verstrichen, können Sie Ihre Münchener Verein Rentenversicherung nur noch kündigen, da das Widerrufsrecht dann automatisch erlischt. 

Aber – und hier kommt der „Joker“:

Hat der Versicherer Fehler bei der Widerrufsbelehrung gemacht, kommt es nicht zu einem Beginn und damit auch nicht zum Ende der Widerrufsfrist. Sie haben dann ein „ewiges Widerrufsrecht“. 

Fehler liegen beispielsweise vor, wenn die Belehrung nicht dem sogenannten Deutlichkeitsgrundsatz des § 8 Absatz 2 Nummer 2 VVG entspricht. Der BGH hat das zeitlich unbefristete Widerrufsrecht unter anderem mit Urteil vom 07.05.2014 (Az. IV ZR 76/11) bestätigt.  

Der Widerruf der Rentenversicherung hat für Sie als Kundin oder Kunde zahlreiche Vorteile

  • Sie erhalten alle Beiträge und einbehaltene Abschluss- sowie Verwaltungskosten wieder ausgezahlt
  • Der Versicherer verzinst Beiträge und Kosten mit dem Zinssatz, den er auch selbst erzielt hat. Eine Beschränkung auf den Garantiezins gibt es nicht
  • Der Abzug von Kosten, insbesondere einer Stornopauschale, ist mangels Kündigung nicht zulässig
  • Der Widerruf wird sofort und nicht, wie die Kündigung, erst zum Ende der Versicherungsperiode wirksam 

Im Schnitt erhalten Kunden durch den Widerruf ihrer Rentenversicherung mehrere tausend oder sogar zehntausend Euro über dem Rückkaufswert ausgezahlt. Lassen Sie sich diese Chance nicht entgehen! 

Bei helpcheck prüfen erfahrene Anwälte für Versicherungsrecht ihre Münchener Verein Rentenversicherung. Nur wenn der Widerruf am Ende erfolgreich ist, fällt ein Honorar an. Ist der Widerruf hingegen nicht möglich oder verlieren wir im gerichtlichen Verfahren gegen den Versicherer, sind alle Leistungen für Sie kostenfrei. So tragen Sie als Kundin oder Kunde keinerlei Kostenrisiko! 

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Häufige Fragen zu Münchener Verein Rentenversicherung kündigen

Warum wird die Rentenversicherung wie eine Lebensversicherung behandelt?

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Wie viel kostet eine private Rentenversicherung?

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Über den Autor
Stephanie Prinz

Stephanie Prinz

Stephanie Prinz ist bei helpcheck seit 2018 im Bereich Business Development tätig. Bereits während Ihres abgeschlossenen Master Studiums der Kommunikationswissenschaften an der RWTH Aachen interessierte Sie sich für Verbraucherrechte und absolvierte im Zuge Ihres Auslandssemester in San Diego, Kalifornien, verschiedene Praktika in aufstrebenden Legal Tech-Unternehmen. Seit 2022 ist sie im Rahmen des helpcheck Online-Ratgebers für die Themen Arbeitsrecht und Finanzen zuständig und kümmert sich um die sprachliche Qualität aller Texte.

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