Münchener Verein Lebensversicherung kündigen: Mehr erhalten

Magnus KaminskiGeprüft Symbol
geprüft von 
Magnus Kaminski

Legal Tech Experte

Stephanie Prinz
Autor: 
Stephanie Prinz

Das Wichtigste in Kürze

  • Als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer entscheiden Sie selbst, ob und wann Sie Ihre Münchener Verein Lebensversicherung kündigen, und müssen keine Einschränkungen des Versicherers hinnehmen. Diese sind unzulässig
  • Bei der Kündigung zahlt der Versicherer den versicherungsmathematisch berechneten Rückkaufswert aus. Er liegt – schuld sind zahlreiche Abzüge – meist unter der Summe der eingezahlten Beiträge
  • Wurde der Vertrag fehlerhaft policiert, kommt ein Widerruf oft noch Jahrzehnte später infrage. Hier erhalten Sie schnell mehrere tausend oder zehntausend Euro über dem Rückkaufswert überwiesen

Erhalten Sie mit einem Widerruf Ihrer Lebensversicherung in nur drei Schritten einen Großteil Ihrer Beiträge zuzüglich Zinsen zurück.

Jetzt kostenlos prüfen
erhalten durch bgh-urteil

1Warum rund 50 Prozent aller Kunden ihre Münchener Verein Lebensversicherung kündigen

Rund die Hälfte aller Lebensversicherungen wird vor Erreichen des Auszahlungszeitpunkts aufgelöst. Zwar entscheiden sich Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer hier nicht immer für die Kündigung, sie macht aber den größten Teil dieser Vertragsauflösungen aus. Die ausschlaggebendsten Gründe („Top drei“) dafür sind statistischen Auswertungen und Erhebungen zufolge diese Punkte

  1. Niedrige Zinsen: Lebensversicherungen werfen kaum noch Zinsen ab, da die EZB den Leitzins von rund vier Prozent im Jahr 2000 auf 0,25 Prozent im Jahr 2022 gesenkt hat. Weitere Anpassungen sind wahrscheinlich. Versicherer haben entsprechend reagiert und den Garantiezins ebenfalls reduziert oder sogar vollständig abgeschafft. Außerdem erhalten Versicherte immer weniger Überschussbeteiligungen, da die Versicherungsgesellschaften ihre Jahresgewinne vor allem dafür benötigen, höher verzinste Altverträge weiterhin zu bedienen. Hier schauen Sie also gleich doppelt in die sprichwörtliche Röhre. 
  2. Hohe Kosten: Auch wenn die Zinsen immer weiter sinken, bleiben die Kosten kapitalbildender Lebensversicherungen unverändert hoch oder steigen sogar weiter. Insbesondere in den ersten Jahren erfolgen so hohe Abzüge, dass der Vertrag selbst am Ende der Vertragslaufzeit kaum „im Plus“ steht. Hinzu kommen laufende, jährlich anfallende Verwaltungskosten. Vielen Kunden sind diese Geldanlageprodukte daher zu teuer. 
  3. Kaum Flexibilität: Als Kundin oder Kunde haben Sie keinen Einfluss darauf, wie der Versicherer Ihre Beiträge investiert. Dadurch können Sie auch nichts an den immer schlechter werdenden Konditionen, die Lebensversicherungen mittlerweile bieten, ändern. Sie sind schlicht gezwungen, die Nachteile in Kauf zu nehmen.

Unser Tipp:

Aufgrund der zahlreichen Nachteile ist der Abschluss einer garantieverzinsten Kapitallebensversicherung heute nicht mehr zu empfehlen. Wir raten Ihnen daher, den Vertrag prüfen zu lassen.

Nicht von den zahlreichen Nachteilen betroffen sind Berufsunfähigkeitsversicherungen sowie andere Formen der Lebensversicherung, mit denen beispielsweise ein spezifisches Lebensrisiko versichert wird. Diese Versicherungen sind je nach Lebenssituation weiterhin zu empfehlen und dienen nicht dem Vermögensaufbau

2Ordentliche und außerordentliche Kündigung der Lebensversicherung im Überblick

Nahezu alle Verträge und so auch Ihre Münchener Verein Lebensversicherung können Sie auf der einen Seite ordentlich und auf der anderen Seite außerordentlich kündigen. Beide Fälle sind im Versicherungsvertragsgesetz (VVG), dem „BGB für Versicherungen“, geregelt. Wir zeigen, wo die Unterschiede konkret liegen. 

Die ordentliche Kündigung

Bei der ordentlichen Kündigung lösen Sie den Versicherungsvertrag zum Ende der Versicherungsperiode auf (§ 168 Abs.1 VVG). Ordentliche Kündigungen sind ausschließlich zu diesem Zeitpunkt möglich. Außerdem müssen Sie vom Versicherer in den AVB festgelegte Kündigungsfrist, die ein bis drei Monate dauern darf, zwingend einhalten (§ 11 Abs.3 VVG). Diese bezieht sich immer auf die Versicherungsperiode.

Hinweis:

Möchten Sie Ihre Münchener Verein Lebensversicherung kündigen, müssen Sie eine dreimonatige Kündigungsfrist – wie bei den meisten Versicherern – einhalten. 

Die Versicherungsperiode – auch „Versicherungsjahr“ genannt – beginnt mit dem Abschluss der Lebensversicherung und dauert genau ein Jahr, also 12 Monate (§ 12 VVG). Soweit der Grundsatz – allerdings kann der Versicherer Ausnahmen bzw. Abweichungen von diesem in Form einer entsprechenden Zusatzvereinbarung festlegen. Üblicherweise gibt es hier zwei Möglichkeiten

  • Die Versicherungsperiode beginnt mit dem Abschluss und endet genau ein Jahr später
  • Die Versicherungsperiode beginnt ebenfalls mit dem Abschluss der Versicherung, endet aber bereits am Ende des Kalenderjahres, in dem Sie die Police abgeschlossen haben. Alle weiteren Versicherungsjahre entsprechen dann dem Kalenderjahr 

Haben Sie Ihre Münchener Verein Lebensversicherung am 01.08. abgeschlossen, endet die Versicherungsperiode am 31.07. des darauffolgenden Jahres und Ihre Kündigung muss drei Monate vorher, am 30.04., beim Versicherer eingehen. Entspricht die Versicherungsperiode aber dem Kalenderjahr, müssen Sie bis zum 30.09. gekündigt haben. 

Tipp:

Schauen Sie vor Ihrer Kündigung immer in den Versicherungsschein. So stellen Sie sicher, dass Sie Ihre Münchener Verein Lebensversicherung nicht zu spät kündigen.

Für die Einhaltung der Kündigungsfrist kommt es auf den Zugang Ihres Schreibens beim Versicherer an. Keine Rolle spielt dagegen, wann dieser Ihre Kündigung bearbeitet oder wann Sie sie absenden. 

Die außerordentliche Kündigung 

Anders als für die ordentliche Kündigung, brauchen Sie für die außerordentliche Kündigung Ihrer Lebensversicherung einen Kündigungsgrund. Er ist in § 40 Abs.1 und 2 VVG normiert und liegt immer dann vor, wenn der Versicherer

  • die Beiträge erhöht, die Leistungen aber nicht anpasst, und
  • die Leistungen reduziert, die Beiträge aber nicht ebenfalls senkt.

Damit betrifft die außerordentliche Kündigung vor allem solche Lebensversicherungen, die mit Zusatzbausteinen wie einem BU-Schutz kombiniert wurden. Oft lassen sich die Zusatzbausteine nur kündigen, wenn auch die Hauptpolice aufgelöst wird.

Der Versicherer muss Sie als Kundin oder Kunde rechtzeitig (= mindestens einen Monat vorher) auf die Anpassungen, deren Wirksamwerden und das Sonderkündigungsrecht hinweisen (§ 40 Abs.1 Satz 2 VVG). Ihre Kündigung müssen Sie dann innerhalb dieses Zeitfensters einreichen, Sie haben also mindestens einen Monat Zeit dafür. Verpassen Sie die Frist, erlischt das Recht zur außerordentlichen Kündigung wieder. 

Dazu:

Geben Sie bei der außerordentlichen Kündigung immer den Kündigungsgrund an. So vermeiden Sie, dass der Versicherer von einer regulären Kündigung zum Ende der Versicherungsperiode ausgeht. 

3Münchener Verein Lebensversicherung rechtssicher kündigen: Form und Inhalt 

Möchten Sie Ihre Münchener Verein Lebensversicherung kündigen, müssen Sie dabei die vom Versicherer vorgeschriebene Kündigungsform (Schrift- oder Textform) einhalten. Die Unterschiede sind: 

  • Die Schriftform umfasst ausschließlich Kündigungen per Brief und Fax, schließt also elektronische Kündigungen aus 
  • Die Textform ermöglicht neben Brief und Fax hingegen auch elektronisch eingereichte Kündigungen, beispielsweise per E-Mail 

Wichtig:

Ihre Münchener Verein Lebensversicherung können Sie nur schriftlich kündigen. Der Versicherungsgesellschaft muss also ein „echtes Schreiben“ zugehen. 

Halten Sie diese Form unbedingt ein, da Ihre Kündigung sonst unwirksam ist. Versicherer weisen ihre Kunden in der Regel nur auf Nachfrage auf diesen Mangel hin – so kann es passieren, dass die Kündigungsfrist dann bereits abgelaufen ist und Sie erst zum Ende der folgenden Versicherungsperiode kündigen können. Der Vertrag und alle mit ihm verbundenen Kosten laufen dann entsprechend weiter.

Was den Inhalt Ihrer Kündigung angeht, machen weder der Gesetzgeber noch der Versicherer spezifische Vorgaben. Allerdings empfehlen wir im Sinne einer schnellen Bearbeitung Ihres Anliegens, mindestens auf folgende Punkte einzugehen: 

  1. Adressieren Sie Ihre Kündigung richtig und geben Sie Ihre persönlichen sowie die Vertragsdaten, insbesondere also Kunden- und Versicherungsnummer, an.
  2. Nennen Sie (nur bei außerordentlichen Kündigungen) den Kündigungsgrund nach § 40 VVG.
  3. Geben Sie einen konkreten Kündigungstermin an oder kündigen Sie mit dem Passus „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“, dann also grundsätzlich zum Ende der Versicherungsperiode. Bei außerordentlichen Kündigungen ist der nächstmögliche Zeitpunkt der, zu dem die Änderungen wirksam werden.
  4. Verwenden Sie den BegriffKündigung“, damit Ihr Schreiben nicht falsch ausgelegt werden kann. 
  5. Bitten Sie den Versicherer, Ihnen den vertraglichen Rückkaufswert auszuzahlen und die Kündigung unverzüglich – am besten schriftlich – zu bestätigen. 
  6. Unterschreiben Sie Ihre Kündigung händisch. 

Versenden Sie Kündigungen auf dem Postweg grundsätzlich mit Einschreiben, da Sie im Zweifel beweisen müssen, dass der Versicherer sie erhalten hat. Beim Fax können Sie den Faxbericht aufheben. Entsorgen Sie den Zugangsnachweis erst, wenn Sie die Kündigungsbestätigung erhalten haben, um auf Nummer sicher zu gehen. 

4Die Auszahlung des Rückkaufswerts nach § 169 Abs.1 VVG

Sobald Sie Ihre Münchener Verein Lebensversicherung kündigen, wird der Versicherer nach § 169 Abs.1 VVG verpflichtet, den sogenannten Rückkaufswert der Versicherung auszuzahlen. Denn bei einer Kündigung „kauft“ der Vertragspartner die Police vom Kunden „zurück“, wobei die konkreten Bedingungen im Versicherungsschein geregelt sind. Die Berechnung des Rückkaufswerts erfolgt immer nach versicherungsmathematischen Grundsätzen (§ 169 Abs.3 VVG):

Formel:

Rückkaufswert = Summe der Versicherungsbeiträge ohne enthaltene Risikoanteile (etwa für eine BU-Versicherung) – Abschluss- und Verwaltungskosten + Überschüsse und Zinsen – Stornopauschale 

Der Versicherer darf eine Stornopauschale (= Kündigungsgebühr) nur abziehen, wenn sie beziffert ist und vertraglich vereinbart wurde. Außerdem muss die Pauschale der Höhe nach angemessen sein, also in einem guten Verhältnis zum Vertragsvermögen stehen (§ 169 Abs.5 VVG). Nach allen Abzügen darf die Auszahlungssumme nicht niedriger sein als die Hälfte der eingezahlten Versicherungsprämien (50-Prozent-Grenze).

Die Berechnung des Rückkaufswerts erfolgt zu den Verhältnissen am Ende der Versicherungsperiode, weshalb sie erst hier möglich ist (Stichtagsprinzip). Im Schnitt warten Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer etwa eine Woche auf die Auszahlung des Geldes. Fragen Sie im Zweifel einfach beim Versicherer nach und holen Sie eine verbindliche Auskunft ein. 

5Münchener Verein Lebensversicherung kündigen – Todesfall beim Versicherten

Stirbt der Versicherungsnehmer, bevor das Vertragsvermögen der Münchener Verein Lebensversicherung zur Auszahlung kommt, geht der Vertrag auf die Erben über. Anders als eine Berufsunfähigkeits-, Kranken- oder Unfallversicherung wird die Police also nicht einfach aufgelöst, sondern schlicht vom Erben fortgeführt. Dieser tritt in die rechtliche Stellung des früheren Versicherungsnehmers ein, er übernimmt den Vertrag also mit allen Rechten und Pflichten.

Üblicherweise geht auch das Bezugsrecht über, sofern es beim Versicherungsnehmer selbst liegt. Hat er aber ein abweichendes vereinbart, bleibt es bestehen und muss „manuell“ geändert werden (§ 159 VVG).

Es gilt:

Die Übertragbarkeit kapitalbildender Lebensversicherungen als „normales Vermögen“ ist auch der Grund dafür, dass Sie Ihre Police jederzeit verschenken oder verkaufen können. Ein Mitspracherecht steht dem Versicherer hier nicht zu. 

Als „neuer Versicherungsnehmer“ können Sie die geerbte Münchener Verein Lebensversicherung ohne Weiteres kündigen. Dafür gelten grundsätzlich dieselben Punkte wie bei der Kündigung einer eigenen Lebensversicherung, allerdings sollten Sie zusätzlich Folgendes beachten: 

  1. Der Versicherer kann die Kündigung nur bearbeiten, wenn er einen Nachweis über den Erbfall – etwa den Erbschein – in den Händen hält. Legen Sie ihn daher direkt mit vor.
  2. Ändern Sie gegebenenfalls das Bezugsrecht, sofern Sie es nicht unmittelbar vom Versicherungsnehmer übernommen haben.
  3. Passen Sie die beim Versicherer gespeicherte, für die Auszahlung von Rückkaufswert und Vertragsguthaben maßgebliche, Bankverbindung an. 

So stellen Sie auch hier sicher, dass es bei der Bearbeitung der Kündigung nicht zu Rückfragen und den damit verbundenen Verzögerungen kommt!

6Münchener Verein Lebensversicherung kündigen oder widerrufen?

Möchten Sie Ihre Münchener Verein Lebensversicherung kündigen, ist das nur eine von mehreren Möglichkeiten, den Vertrag loszuwerden – und darüber hinaus meistens die teuerste. Denn bei der Kündigung zieht der Versicherer zahlreiche Kosten vom Vertragsvermögen ab. Lukrativer ist in der Regel der Widerruf. Wir geben einen Überblick über die Optionen, die Sie bei Auflösung Ihres Vertrags haben. 

Die Kündigung: Teuer und meist unrentabel

Wenn Sie Ihre Münchener Verein Lebensversicherung kündigen, zahlt der Versicherer den Rückkaufswert aus. In ihn werden alle Abschluss- und Verwaltungskosten eingepreist, wobei insbesondere die Abschlussgebühren auf Basis des voraussichtlichen Endvermögens in der Lebensversicherung berechnet werden. Der Versicherer passt die Kosten auch dann nicht an, wenn Sie den Vertrag vorzeitig auflösen.

Dadurch wird der gesamte „Kostenblock“ auf einmal fällig und steht außer Verhältnis zum im Zeitpunkt der Kündigung tatsächlich erreichten Vertragsvermögen. Das folgende Beispiel zeigt, warum die Kündigung dann oft zum Verlustgeschäft wird:

Beispiel:

Sie kündigen Ihre Münchener Verein Lebensversicherung nach 10 Jahren und haben 15.000 Euro eingezahlt sowie darauf 1.500 Euro Zinsen erhalten. Die Abschluss- und Verwaltungskosten liegen in der Summe bei 4.500 Euro, der Stornoabschlag beträgt 500 Euro. Als Rückkaufswert stehen Ihnen entsprechend 11.500 Euro zu. Sie machen gegenüber den eingezahlten Beiträgen einen Verlust von rund 3.500 Euro!

Obwohl Ihre Lebensversicherung eigentlich positiv rentiert hat, entsteht bei der Kündigung ein spürbarer Verlust. Daher sollten Sie Ihren Vertrag zunächst prüfen lassen, bevor Sie ihn kündigen. Denn unter Umständen gibt es lukrativere Alternativen. 

Jetzt prüfen

Der Widerruf: Nutzen Sie Ihren „Joker“

Grundsätzlich können Sie Ihre Lebensversicherung nur innerhalb der ersten 30 Tage nach Zugang der Vertragsunterlagen widerrufen (§§ 8 Abs.1 und 152 Abs.1 VVG). Kommen diese Unterlagen zeitversetzt bei Ihnen an, beginnt die Widerrufsfrist erst mit Zugang der letzten Dokumente. Außerdem hat der Versicherer die Pflicht, Sie über das Widerrufsrecht zu belehren (§ 8 Abs.2 Nr.2 VVG). Die Widerrufsbelehrung muss diversen Anforderungen entsprechen:

  • Sie muss alle Informationen zur Ausübung des Widerrufsrechts enthalten
  • Sie muss Beginn und Ende der Widerrufsfrist korrekt bezeichnen
  • Sie muss fettgedruckt oder auf andere Weise hervorgehoben sein 

Zusammengefasst werden diese Punkte mit dem Begriff des „Deutlichkeitsgebots“. Verstößt der Versicherer dagegen, handelt es sich um eine unwirksame Widerrufsbelehrung. Da sie aber eine der wichtigsten Voraussetzungen für den Beginn der Widerrufsfrist darstellt, beginnt die Frist in weiterer Folge nicht zu laufen.

Der „Joker“:

Beginnt die Widerrufsfrist nicht, kann sie auch nicht enden. Als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer haben Sie in diesen Fällen ein „ewiges Widerrufsrecht“. 

Der BGH hat unter anderem mit Urteil vom 07.05.2014 (Az. IV ZR 76/11) entschieden, dass zahlreiche Verträge aus den Jahren 1994 bis 2007 aus diesen Gründen unwirksam sind. Die Policen lassen sich noch heute, Jahrzehnte nach dem Abschluss, rückabwickeln. Dabei ist der Widerruf besonders im Vergleich zur Kündigung mit zahlreichen Vorteilen verbunden, die Ihnen unmittelbar zugute kommen: 

  • Der Versicherer zahlt nicht den Garantiezins, sondern die Rendite, die er tatsächlich mit Ihren Beiträgen erwirtschaftet hat, aus
  • Der Widerruf wird sofort und nicht erst zum Ende der Versicherungsperiode wirksam
  • Der Versicherer darf keine Abschluss- und Stornokosten abziehen; auch der Abzug der Verwaltungsgebühren ist nur in wenigen Ausnahmefällen und bei bestimmten Policen zulässig 

Versicherungsnehmer, die ihre Münchener Verein Lebensversicherung nicht kündigen, sondern widerrufen, erhalten meist mehrere tausend oder zehntausend Euro über dem Rückkaufswert ausgezahlt. Nutzen Sie diese Chance und holen Sie sich noch heute die zu viel gezahlten Beiträge zurück! 

7Münchener Verein Lebensversicherung widerrufen – jetzt prüfen lassen!

Bei helpcheck lassen Sie Ihre Münchener Verein Lebensversicherung kostenfrei auf die Widerrufsmöglichkeit prüfen. Dazu senden Sie uns einfach Ihre Vertragsunterlagen, insbesondere den Versicherungsschein und alle sonstigen Dokumente, zu. Unsere Partneranwälte suchen nach Optionen, den Vertrag aufzulösen, und berechnen die entsprechenden Auszahlungssummen bei Kündigung und Widerruf.

Ein Vertrag wird abgeschlossen

Nur wenn sich der Widerruf lohnt, machen wir ihn beim Versicherer geltend. Erhalten Sie am Ende eine höhere Auszahlung als den Rückkaufswert, fällt ein Erfolgshonorar auf die Differenz an. Es beträgt 29,75 oder 39,75 Prozent.

Jetzt prüfen

Häufige Fragen zu Münchener Verein Lebensversicherung kündigen

Wann erfolgt die Auszahlung bei einer Münchener Verein Lebensversicherung?

Faq Icon

Kann ich auch eine Münchener Verein Riester Lebensversicherung kündigen?

Faq Icon

Faq Icon

Faq Icon

Faq Icon

Faq Icon

Faq Icon

Faq Icon

Faq Icon

Aktuelle Urteile & Bewertungen

Icon Waage
September 2022

Landgericht Zwickau

1.000 € Schadensersatz (Versäumnisurteil)
Facebook ist selbst für das Datenleck verantwortlich
Icon Gesprächsblase
August 2023
“Von den Datenlecks hört man ja ständig, aber alleine habe ich mir nicht zugetraut, was dagegen zu machen. Aber wenn es so eine einfache Möglichkeit gibt, ist das mal einen Versuch wert finde ich. Ein Ergebnis habe ich aber noch nicht.”

Darius T., Emden
Icon Waage
Oktober 2022

Landgericht Oldenburg

3.000 € Schadensersatz wegen Verletzung der DSGVO
Zuzüglich Zinsen von 4,12 % seit Klageerhebung
Icon Gesprächsblase
Juli 2023
“Der Kontakt war bisher sehr freundlich. Mein Verfahren läuft noch, also kann ich noch nichts zum Ergebnis sagen, aber ich fühle mich gut aufgehoben. Man merkt, dass Sie viel Erfahrung haben. Danke.”
Alexandra M., Tübingen
Icon Waage
Mai 2023

Landgericht Stuttgart

500 € Schadensersatz wegen erhaltener Werbeanrufe
Es wurde ein "systematischer Verstoß" gegen die DSGVO festgestellt
Über den Autor
Stephanie Prinz

Stephanie Prinz

Stephanie Prinz ist bei helpcheck seit 2018 im Bereich Business Development tätig. Bereits während Ihres abgeschlossenen Master Studiums der Kommunikationswissenschaften an der RWTH Aachen interessierte Sie sich für Verbraucherrechte und absolvierte im Zuge Ihres Auslandssemester in San Diego, Kalifornien, verschiedene Praktika in aufstrebenden Legal Tech-Unternehmen. Seit 2022 ist sie im Rahmen des helpcheck Online-Ratgebers für die Themen Arbeitsrecht und Finanzen zuständig und kümmert sich um die sprachliche Qualität aller Texte.

Weitere Ratgeber Artikel

Scroll to top Icon

Unsere Kunden bewerten helpcheck.de mit einer durchschnittlichen Bewertung von 4.86 von 5 Sternen, basierend auf 1040 Bewertungen.