LVM Rentenversicherung kündigen: Höhere Auszahlung erhalten

Magnus KaminskiGeprüft Symbol
geprüft von 
Magnus Kaminski

Legal Tech Experte

Stephanie Prinz
Autor: 
Stephanie Prinz

Das Wichtigste in Kürze

  • Versicherungsnehmer entscheiden selbst, ob und wann sie ihre LVM Rentenversicherung kündigen. Zu beachten sind dabei lediglich Form und Frist, da der Versicherer diese Vorgaben verbindlich machen kann 
  • Kündigen Sie Ihre Rentenversicherung, erhalten Sie vom Versicherer den sogenannten Rückkaufswert ausgezahlt. Er spiegelt den Wert des Vertragsvermögens aus Sicht der Versicherungsgesellschaft wider, was insbesondere bedeutet, dass hier auch alle Kosten eingepreist sind 
  • Mit dem „ewigen Widerruf“ haben Sie deutlich bessere Gewinnchancen. Denn hier darf der Versicherer nahezu keine Gebühren vom Vertragsvermögen abziehen

Erhalten Sie mit einem Widerruf Ihrer Rentenversicherung in nur drei Schritten einen Großteil Ihrer Beiträge zuzüglich Zinsen zurück.

Jetzt kostenlos prüfen
erhalten durch bgh-urteil

1Sinn und Zweck einer privaten LVM Rentenversicherung

Sinn und Zweck einer privaten Rentenversicherung ist die Absicherung des sogenannten Langlebigkeitsrisikos. Hierzu sollten Sie wissen, dass eine Rentenversicherung ebenfalls zu den Lebensversicherungen gehört. Der wesentliche Unterschied zur „klassischen“ kapitalbildenden Lebensversicherung besteht daher lediglich in der Auszahlung des Vertragsvermögens. Denn während Sie von der Kapitallebensversicherung eine Einmalzahlung erhalten, überweist die Rentenversicherung eine lebenslange Leibrente.

Die LVM Rentenversicherung sichert damit das Langlebigkeitsrisiko ab. Denn Sie erhalten die Rente auch dann weiter, wenn das angesparte Vertragsvermögen rechnerisch bereits verbraucht wurde. Die entsprechende Gefahr geht auf das Versicherungsunternehmen über. 

Kapitalbildende Lebens- und private Rentenversicherung sollten daher bestenfalls nebeneinander bestehen. Denn erstere dient dem Vermögensaufbau, während letztere die lebenslange Absicherung im Ruhestand sicherstellt. Achten Sie aber bei beiden Policen auf niedrige Kosten, ein ordentliches Maß an Flexibilität und gute Renditemöglichkeiten! 

2Warum immer mehr Kunden ihre LVM Rentenversicherung kündigen

Seit einigen Jahren steigt die Menge der Kündigungen bei der LVM Rentenversicherung rasant an. Immer mehr Menschen entscheiden sich, ihre Police vorzeitig loszuwerden – hohe Abzüge werden dann einfach in Kauf genommen, um wieder Kapital zur Verfügung zu haben. In der Statistik fallen drei Gründe auf, die besonders häufig zu einer Kündigung führen: 

  • Vielen Menschen fehlt es bei einer klassischen, zinsgebundenen Rentenversicherung an Flexibilität. Die eigene Lebenssituation kann sich innerhalb weniger Monate drastisch verändern, beispielsweise dann, wenn Sie ein Kind bekommen – die Rentenversicherung bleibt dennoch so, wie der Versicherer das vorgibt. Auch bei den Auszahlungen haben Sie meist kein Mitspracherecht und können diese nicht so einteilen, wie es gerade am besten wäre. Für viele Menschen ein Kündigungsgrund, denn andere Anlagemöglichkeiten sind deutlich flexibler 
  • Die hohen Kosten einer Rentenversicherung sind ebenfalls ein entscheidender Faktor, wenn es um die Kündigung geht. Diese liegen bei etwa drei Prozent des Vertragsvermögens, während die Rendite meist nur bei etwa ein Prozent liegt – im Großen und Ganzen immer ein Minusgeschäft. Zudem geben die Versicherer diese Kosten nie offen und übersichtlich an, sodass viele versicherte sich hinters Licht geführt fühlen 
  • Zum vorherigen Punkt gleich ein weiter, großer Kündigungsgrund: die Intransparenz der Versicherer. Als Kunde erfahren Sie nicht, wann Sie wirklich mit welcher Rendite rechnen können – somit können Sie mit der Police nicht wirklich planen und wissen auch nicht, ob Sie überhaupt einen Mehrwert haben. Mit den Kosten verhält es sich genauso. Die Versicherer begründen dieses Vorgehen mit dem kollektiven Ansparen, bei dem alle Versicherten gleichermaßen profitieren sollen 

Nicht alle Rentenversicherungen haben diese schweren Nachteile, denn diese betreffen vor allem alte und zinsgebundene Policen. Mit einer modernen Rentenversicherung können Sie deutlich besser aufgestellt sein, etwa durch Investments in Aktien und Fonds. Informieren Sie sich hier am besten direkt bei Ihrem Versicherer zu passenden Policen ohne Zinsbindung. 

3Die ordentliche und außerordentliche Kündigung der LVM Rentenversicherung

Nachdem Sie die Entscheidung getroffen haben, Ihre LVM Rentenversicherung zu kündigen, haben Sie immer mehrere Möglichkeiten, das zu tun. Es gibt die ordentliche Kündigung, zu welcher Sie immer das recht haben und welche im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften erfolgen muss. In besonderen Fällen können Sie die Police auch außerordentlich kündigen, maßgeblich hierfür ist das Versicherungsvertragsgesetz (VVG).

So kündigen Sie die LVM Rentenversicherung ordentlich 

Wenn Sie die LVM Rentenversicherung kündigen möchten, dann müssen Sie sich an die gesetzlichen Fristen halten. Diese sind in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) geregelt und liegen zwischen einem und drei Monaten. (§ 11 Absatz 3 VVG).

Die LVM Rentenversicherung hat eine Kündigungsfrist von drei Monaten vor dem Ende der Versicherungsperiode. 

Die Versicherungsperiode beschreibt den 12-monatigen Zeitraum, der mit dem Abschluss der Rentenversicherung beginnt und damit auch verlängert oder verkürzt werden kann. Bei vielen Versicherern ist es so geregelt, dass die erste Versicherungsperiode bereits mit dem Ende des Kalenderjahres endet. Dies erleichtert die Buchhaltung und den Überblick für beide Seiten, denn die darauffolgenden Versicherungsperioden sind identisch mit dem Kalenderjahr. 

Praktisches Beispiel: Am 01.06. haben Sie Ihre Rentenversicherung abgeschlossen. Die Versicherungsperiode endet also am 31.05. des darauffolgenden Jahres. Eine ordentliche Kündigung muss mindestens drei Monate vor Ende des Versicherungszeitraums beim Versicherer eingehen, das bedeutet in diesem Fall spätestens am 28. oder 29. Februar. Kommt die Kündigung zu spät beim Versicherer an, endet die Police erst zum Ende des nächsten Versicherungsjahres. Sie müssten also ein Jahr länger Beiträge leisten. 

Gerade bei einer Rentenversicherung sind wichtige Gründe, die eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen würden, äußerst selten. Die ordentliche Kündigung ist daher der Regelfall, wenn Sie aus der Police aussteigen möchten. Eine außerordentliche Kündigung kommt eher dann zustande, wenn Sie eine Kombipolice aus Lebensversicherung und Rentenversicherung haben. 

Die LVM Rentenversicherung außerordentlich kündigen 

Die außerordentliche Kündigung einer Rentenversicherung ist ein äußert seltener Fall. Für sie muss ein wichtiger Grund vorliegen, was in § 40 Absatz 1 und 2 VVG geregelt ist. Ein wichtiger Grund ist beispielsweise dann gegeben, wenn der Versicherer

  • die Beiträge erhöht, ohne auch die Leistungen dementsprechend anzupassen 
  • die Leistungen verringert, aber die Beiträge auf dem ursprünglichen Niveau belässt

Die LVM ist in einem solchen Fall verpflichtet, Sie bereits einen Monat vor Inkrafttreten der neuen Konditionen über alle Änderungen zu informieren. Auch Ihr Sonderkündigungsrecht muss der Versicherer explizit erwähnen. Danach haben Sie also mindestens einen Monat Zeit, Ihre LVM Rentenversicherung außerordentlich zu kündigen. Für sie gelten meist die gleichen Vorschriften wie für eine ordentliche Kündigung, lesen Sie hierfür nochmal in den AVB nach. 

Wichtig:

In Ihrem Schreiben sollten Sie unbedingt die Formulierung ,,außerordentliche Kündigung der LVM Rentenversicherung“ erwähnen. So kann es nicht passieren, dass der Versicherer es als ordentliche Kündigung auslegt. 

Eine außerordentliche Kündigung ist sofort wirksam. Auszahlungstag ist dann immer der Tag, an dem die Änderungen wirksam geworden wären. Hier müssen Sie durch die Bearbeitungszeit allerdings mit Verzögerungen und damit rechnen, dass es bis zu 14 Tage dauert, bis der Betrag auf Ihrem Konto eingeht.  

4Wie Sie Ihre LVM Rentenversicherung richtig kündigen – Form und Inhalt 

Möchten Sie Ihre LVM Rentenversicherung kündigen, müssen Sie dabei – so schreiben es die Versicherer vor – eine bestimmte Form einhalten. Bei der LVM finden Sie diese in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB), aber auch in der Police selbst (Versicherungsschein). Praktisch unterschieden wird dabei zwischen Schrift- und Textform, wobei erstere nur Kündigungen per Brief und Fax ermöglicht, letztere aber auch elektronische Kündigungen (etwa per Mail) zulässt.

Bei der LVM Rentenversicherung ist die Schriftform vorgeschrieben.

Der Versicherer muss also zwingend einen Brief oder ein Fax („echtes Schreiben“) von Ihnen erhalten. Alternativ können Sie die Rentenversicherung auch kündigen, indem Sie das Anschreiben persönlich beim Versicherer abgeben. 

Halten Sie diese Form unbedingt ein. Verstöße führen zu einem Formmangel und im Zweifel immer zur Unwirksamkeit der gesamten Kündigung. Leider gibt es nur wenige Versicherungsgesellschaften, die ihre Kunden auf einen solchen Fehler hinweisen. Am Ende verpassen Sie die Kündigungsfrist, weil Sie den Formfehler erst später bemerken – und der Vertrag läuft mit allen Kosten für mindestens ein Jahr weiter. 

Sorgen Sie außerdem für einen Zugangsnachweis, etwa in Form des Einschreibens (mit Rückschein) oder, indem Sie den Faxbericht aufheben. Denn nur so stellen Sie sicher, dass Sie – dazu sind Sie als Absender verpflichtet – im Zweifel beweisen können, dass der Versicherer Ihre Kündigung auch erhalten hat. Heben Sie den Nachweis mindestens auf, bis Sie die Kündigungsbestätigung erhalten haben.

Tipp:

Bei elektronischen Kündigungen ist der Versicherer in der Beweispflicht, sollte er behaupten, Ihre Kündigung nicht erhalten zu haben. 

Was den Inhalt des Kündigungsschreibens angeht, machen die meisten Versicherungsunternehmen keine spezifischen Vorgaben. Sie sollten aber beachten, dass es gegebenenfalls zu Rückfragen und entsprechenden Verzögerungen kommt, wenn Ihr Schreiben nicht oder falsch verstanden werden kann. Stellen Sie daher sicher, dass Sie in Ihrer Kündigung mindestens auf die folgenden Punkte eingehen: 

  1. Nennen Sie alle persönlichen sowie die Vertragsdaten, vor allem also Anschrift, Name, Erreichbarkeit und Kunden- sowie Versicherungsnummer. So stellen Sie sicher, dass Ihre Kündigung unmittelbar zugeordnet werden kann.
  2. Verwenden Sie den Begriff „Kündigung“, um zu vermeiden, dass der Versicherer Ihr Anliegen falsch versteht oder zum Beispiel als Antrag auf Freistellung von der Beitragszahlung („Vertragspause“) auslegt.
  3. Erwähnen Sie einen konkreten Kündigungstermin oder kündigen Sie Ihre LVM Rentenversicherung zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Dies ist in der Regel das Ende der aktuell laufenden Versicherungsperiode.
  4. Bitten Sie den Versicherer, Ihnen die Kündigung möglichst zeitnah und am besten schriftlich zu bestätigen.
  5. Fordern Sie die LVM auf, den Rückkaufswert zu berechnen und an Sie auszuzahlen. Beachten Sie, dass die Überweisung immer an die bezugsberechtigte Person geht.
  6. Unterschreiben Sie Ihre Kündigung händisch, sofern Sie Ihre LVM Rentenversicherung schriftlich kündigen.

Prüfen Sie die Kündigungsbestätigung genau, insbesondere mit Blick auf die Wirksamkeit der Kündigung. Anschließend sollten Sie sie gut aufbewahren, den Zugangsnachweis – zum Beispiel den Rückschein des Einschreibens – können Sie entsorgen. Sollten Sie nichts vom Versicherer hören, fragen Sie einmal persönlich nach. In der Regel erhalten Sie am Telefon eine verbindliche Auskunft zum aktuellen Stand der Bearbeitung Ihrer Kündigung.

5LVM Rentenversicherung Auszahlung: Rückkaufswert

Wenn Sie Ihre LVM Rentenversicherung kündigen, erhalten Sie nach § 169 Absatz 1 VVG den Rückkaufswert ausgezahlt. Hierbei ist der Versicherer an die gesetzlichen Vorgaben gebunden und kann nur mit engen Einschränkungen von diesen abweichen. Der Rückkaufswert wird nach anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik, zu finden in den Technischen Berechnungsgrundlagen (TBG) der LVM, berechnet und an den Bezugsberechtigten ausgezahlt (§ 169 Absatz 3 VVG). 

Die Berechnung muss dabei transparent und für einen Dritten entsprechend gut nachvollziehbar sein. Auch Gerichte müssen die Möglichkeit haben, die Ermittlung des Rückkaufswertes durch den Versicherer zu überprüfen. Gehen Sie bei der Berechnung am besten von der folgenden Formel aus, die wir – stark vereinfacht – für Sie dargestellt haben: 

Summe der eingezahlten Beiträge (ohne Risikoanteile) – Abschluss- und Verwaltungskosten + Überschüsse und Zinsen = Rückkaufswert – Stornopauschale = Auszahlungsbetrag 

Der Rückkaufswert entspricht also nicht in allen Fällen auch der Summe, die Sie am Ende überwiesen bekommen. Hierbei gelten die folgenden Beschränkungen und Grundsätze, ebenfalls geregelt im VVG: 

  • In den Beiträgen enthaltene Risikoanteile bleiben bei der Berechnung des Auszahlungsbetrages außen vor. Denn für die Prämien einer BU-Versicherung oder eines Todesfallschutzes haben Sie die entsprechende Gegenleistung in Form des Versicherungsschutzes bereits erhalten, auch wenn der Versicherungsfall nicht eingetreten ist 
  • Eine Stornopauschale (Kündigungsgebühr) darf die LVM nur abziehen, wenn eine entsprechende Vereinbarung im Vorfeld bestand (§ 169 Absatz 5 VVG). Außerdem muss der Abzug der Höhe nach angemessen sein, im Zweifel ist also eine Reduzierung der Pauschale notwendig. Die Kündigungsgebühr darf in keinem Fall dazu führen, dass die 50-Prozent-Untergrenze beim Rückkaufswert unterschritten wird
  • Der Mindest-Rückkaufswert liegt bei 50 Prozent der eingezahlten Beiträge, auch hier aber ohne enthaltene Risikoanteile. Selbst wenn der Versicherer bei seiner Berechnung unter die genannte Schwelle kommt, erhalten Sie die Hälfte der Prämien ausgezahlt 

Um alle relevanten Ereignisse, insbesondere Zinszahlungen, zu berücksichtigen, berechnet der Versicherer den Rückkaufswert erst am letzten Tag der Versicherungsperiode (Stichtag). In der Regel dauert es von diesem Zeitpunkt an noch rund zwei Wochen, bis Sie die Überweisung erhalten. Fragen Sie im Zweifel einfach beim Versicherer nach, da Sie am Telefon in der Regel eine verbindliche Auskunft erhalten. 

6LVM Rentenversicherung kündigen: Beste Alternative Widerruf? 

Grundsätzlich entscheiden Sie als Vertragspartner der Versicherungsgesellschaft, ob Sie Ihre LVM Rentenversicherung lieber kündigen oder auf andere Weise auflösen möchten. Da Sie gerade als Laie aber nur schwer versicherungsmathematische Berechnungen anstellen können, ist der richtige Weg für Sie oft nicht zu erkennen. 

Lassen Sie Ihre Rentenversicherung der LVM daher bei helpcheck von erfahrenen Anwälten für Versicherungsrecht und Gutachtern prüfen! Wir ermitteln, welche der verfügbaren Alternativen sich für Sie am meisten lohnt!

Jetzt prüfen

Die Kündigung – meistens ein teurer Weg 

Bei der Kündigung Ihrer privaten Rentenversicherung erhalten Sie in keinem Fall mehr als den Rückkaufswert. Oft zieht der Versicherer von dieser Summe sogar noch eine Kündigungsgebühr ab, die die Auszahlung weiter vermindert. Dabei ist die Kündigung zwar vergleichsweise komfortabel – immerhin reicht ein Schreiben an die Versicherungsgesellschaft aus – sie führt aber auch zu hohen Verlusten.

Denn der Versicherer berechnet alle Kosten bereits beim Abschluss der Police. Dabei geht er von einer bestimmten Vertragslaufzeit und einem Endvermögen in der Police aus. Diese Rechengrößen dienen zusammen mit einem vereinbarten Zins als Grundlage für die Kalkulation. Beenden Sie Ihren Vertrag nun vorzeitig, ist weder das Vermögen vorhanden noch wurde die Vertragslaufzeit erreicht. Allerdings zieht der Versicherer trotzdem sämtliche Kosten in voller Höhe vom Vertragsvermögen ab. 

Beispiel: Sie haben Ihre LVM Rentenversicherung vor fünf Jahren abgeschlossen und bisher 10.000 Euro eingezahlt sowie 1.000 Euro Zinsen erhalten. Abschluss- und Verwaltungskosten zieht der Versicherer bei der Kündigung nun mit insgesamt 4.500 Euro vom Vertragsvermögen ab. Als Rückkaufswert erhalten Sie gerade einmal 6.500 Euro. 

helpcheck rät daher von einer Kündigung der privaten Rentenversicherung ab. Sinnvoller ist es, sich zunächst mit den möglichen Alternativen zu beschäftigen und diese – am besten anwaltlich – prüfen zu lassen. Denn nur so vermeiden Sie hohe Verluste, die bei einer vorzeitigen Kündigung entstehen können. 

LVM-Vertragsunterlagen noch heute bei uns einreichen & von erfahrenen Anwälten für Versicherungsrecht prüfen lassen. Es lohnt sich! 

Jetzt prüfen

Geldscheine liegen auf einem Lebensversicherungsvertrag

Der Widerruf – Ihr Joker in der Hinterhand 

Alle Versicherer sind verpflichtet, ihre Kunden bei Abschluss der Rentenversicherung über die Rechte und Pflichten zu informieren. Im VVG ist dabei genau geregelt, welche Unterlagen Ihnen als Versicherungsnehmer zugehen müssen: 

  • Pflichtinformationen der VVG-Infoverordnung 
  • Basisdaten zu Beiträgen, Laufzeit und Kostenquote
  • Versicherungsschein 
  • Widerrufsbelehrung, die dem Deutlichkeitsgrundsatz entspricht 

In der Widerrufsbelehrung müssen alle wichtigen Informationen klar und deutlich hervorgehoben werden, damit diese dem Deutlichkeitsgrundsatz entsprechen. Außerdem darf sie für eine Gültigkeit keine rechtlichen Fehler enthalten. 

Viele Versicherungsgesellschaften haben nun im Zeitraum zwischen 1994 bis 2007 Verträge mit fehlerhaften Widerrufsbelehrungen ausgegeben. Diese Widerrufsbelehrung ist jedoch die Grundlage für die 30-tägige Widerrufsfrist, die damit nie eingetreten ist. 

Der BGH hat in seinem Urteil vom 07.05.2014 beschlossen, dass in diesen Fällen ein zeitlich unbeschränktes und damit „ewiges“ Widerrufsrecht besteht (Az. IV ZR 76/11).

So können Sie Ihre LVM Rentenversicherungen auch nach Jahren und Jahrzehnten noch widerrufen. Infolgedessen muss der Versicherer den gesamten Vertrag rückabwickeln, dazu zählt die Rückzahlung eingezahlter Beiträge und Gebühren. Haben Sie die Rentenversicherung bereits früher gekündigt, steht Ihnen dennoch die Differenz der beiden Auszahlungsbeträge zu. 

Nutzen Sie jetzt Ihre Möglichkeit und nehmen Sie noch heute den ,,ewigen Widerruf“ in Anspruch. Die Experten von helpcheck wissen, auf welche Punkte und Vorgaben Sie bei einem Widerruf achten müssen.  

Jetzt prüfen

In einem ersten Schritt müssen Sie Ihre persönlichen Vertragsunterlagen online einreichen. Nun setzt sich einer unserer Fachanwälte mit Ihrem Vertrag auseinander und gibt Ihnen danach eine Rückmeldung. Wenn Ihr Vertrag für einen Widerruf geeignet ist, geht einer unserer Experten im Anschluss mit Ihnen das Verfahren durch. Sie können sich dann zurücklehnen und warten, bis wir Ihren Widerruf durchgesetzt haben! 

Unser Honorar wird nur dann fällig, wenn wir Ihre Forderung auch durchsetzen konnten. Sollte das nicht der Fall sein, übernehmen wir alle Anwalts- und Gerichtskosten. Sie haben also kein Risiko - abgesehen von einer möglichen Selbstbeteiligung Ihrer Rechtsschutzversicherung! Zögern Sie nicht und lassen Sie noch heute Ihre LVM Rentenversicherung von kompetenten helpcheck-Partneranwälten für Versicherungsrecht prüfen!

Häufige Fragen zu LVM Rentenversicherung kündigen

Welche Unterlagen muss der Versicherer bei Vertragsabschluss aushändigen?

Faq Icon

Wie lange dauert die Widerrufsfrist?

Faq Icon

Faq Icon

Faq Icon

Faq Icon

Faq Icon

Faq Icon

Faq Icon

Faq Icon

Aktuelle Urteile & Bewertungen

Icon Waage
September 2022

Landgericht Zwickau

1.000 € Schadensersatz (Versäumnisurteil)
Facebook ist selbst für das Datenleck verantwortlich
Icon Gesprächsblase
August 2023
“Von den Datenlecks hört man ja ständig, aber alleine habe ich mir nicht zugetraut, was dagegen zu machen. Aber wenn es so eine einfache Möglichkeit gibt, ist das mal einen Versuch wert finde ich. Ein Ergebnis habe ich aber noch nicht.”

Darius T., Emden
Icon Waage
Oktober 2022

Landgericht Oldenburg

3.000 € Schadensersatz wegen Verletzung der DSGVO
Zuzüglich Zinsen von 4,12 % seit Klageerhebung
Icon Gesprächsblase
Juli 2023
“Der Kontakt war bisher sehr freundlich. Mein Verfahren läuft noch, also kann ich noch nichts zum Ergebnis sagen, aber ich fühle mich gut aufgehoben. Man merkt, dass Sie viel Erfahrung haben. Danke.”
Alexandra M., Tübingen
Icon Waage
Mai 2023

Landgericht Stuttgart

500 € Schadensersatz wegen erhaltener Werbeanrufe
Es wurde ein "systematischer Verstoß" gegen die DSGVO festgestellt
Über den Autor
Stephanie Prinz

Stephanie Prinz

Stephanie Prinz ist bei helpcheck seit 2018 im Bereich Business Development tätig. Bereits während Ihres abgeschlossenen Master Studiums der Kommunikationswissenschaften an der RWTH Aachen interessierte Sie sich für Verbraucherrechte und absolvierte im Zuge Ihres Auslandssemester in San Diego, Kalifornien, verschiedene Praktika in aufstrebenden Legal Tech-Unternehmen. Seit 2022 ist sie im Rahmen des helpcheck Online-Ratgebers für die Themen Arbeitsrecht und Finanzen zuständig und kümmert sich um die sprachliche Qualität aller Texte.

Weitere Ratgeber Artikel

Scroll to top Icon

Unsere Kunden bewerten helpcheck.de mit einer durchschnittlichen Bewertung von 4.86 von 5 Sternen, basierend auf 1040 Bewertungen.