Helvetia Rentenversicherung kündigen: Höhere Auszahlung erhalten

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Legal Tech Experte

Stephanie Prinz
Autor: 
Stephanie Prinz

Das Wichtigste in Kürze

  • Als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer sind Sie Vertragspartner des Versicherers. Sie können Ihre Helvetia Rentenversicherung daher jederzeit kündigen
  • Die Kündigung einer Rentenversicherung führt zur Auszahlung des Rückkaufswertes. Dieser liegt wegen hoher Kosten aber oft unter der Summe Ihrer Beiträge
  • Lukrativer ist meist der „ewige Widerruf“. Er ist aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrungen oft noch Jahrzehnte nach dem eigentlichen Abschluss möglich

Erhalten Sie mit einem Widerruf Ihrer Rentenversicherung in nur drei Schritten einen Großteil Ihrer Beiträge zuzüglich Zinsen zurück.

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1Was unterscheidet eigentlich Lebens- und Rentenversicherungen?

Der wesentliche Unterschied zwischen Lebens- und Rentenversicherungen besteht in der Auszahlung des sogenannten Vertragsvermögens, also der Ablaufleistung, die sich aus allen eingezahlten Beiträge, Kosten und Zinsen ergibt. Während Sie bei der kapitalbildenden Lebensversicherung in der Regel nur eine einzige Überweisung erhalten, zahlt der Versicherer die Ablaufleistung der Rentenversicherung als monatliche und lebenslange Rente aus. 

Es folgt:

Damit sichert die Rentenversicherung das sogenannte Langlebigkeitsrisiko ab. Gut zu wissen ist, dass zahlreiche Versicherer mittlerweile auch ein sogenanntes Kapitalwahlrecht anbieten. Dabei entscheiden Sie selbst, ob Sie die Ablaufleistung als Rente oder in einer Summe erhalten.

Die Höhe der monatlichen Rente wird bei der privaten Rentenversicherung anhand des sogenannten Rentenfaktors berechnet. Dieser gibt an, welcher Rentenbetrag Ihnen je 10.000 Euro Vertragsvermögen zusteht. Haben Sie beispielsweise eine Ablaufleistung von 500.000 Euro und einen Rentenfaktor von 30 vereinbart, erhalten Sie 1.500 Euro monatliche Rente (500.000 / 10.000 x 30). 

Tipp: Der Rentenfaktor sollte im Vertrag immer garantiert sein! Sie riskieren sonst eine Anpassung zu Ihren Ungunsten durch den Versicherer!

2Warum immer mehr Kunden ihre Helvetia Rentenversicherung kündigen 

Seit einigen Jahren nehmen die Kündigungen bei der Helvetia Rentenversicherung immer weiter zu. Insgesamt werden knapp 70 Prozent aller Rentenversicherungen vorzeitig wieder abgegeben. Dies hat oft persönliche Gründe wie das Bevorstehen einer großen Investition, jedoch sind auch drei Gründe, die jeden Versicherten betreffen, ganz oben auf der Liste der Beweggründe: 

  • Rentenversicherungen sind heute sehr teuer. In den letzten 20 Jahren haben Versicherer die Kosten der Police immer weiter erhöht, während die Leistungen fast gleichblieben. Bereits heute liegen die Gebühren für eine Rentenversicherung bei etwa zwei bis drei Prozent, während die Rendite selten ein Prozent überschreitet – schon hier entsteht ein Minusgeschäft. Kommen dann noch die Inflation sowie hohe Gebühren bei einer Kündigung dazu, ist die Police eher eine Last 
  • Zudem sind, auch in den letzten 20 Jahren, die Zinsen immer weiter gesunken. Im Jahr 2000 lag der Leitzins der EZB (=Europäischen Zentralbank) noch bei vier Prozent, heute sind es schon nur noch etwa 0,25 Prozent. Experten rechnen damit, dass Sie als Kunde in Zukunft sogar aufzahlen werden müssen, daher möchten Versicherte die Police lieber jetzt loswerden. Besonders aufgrund der hohen Abzüge bei einer Kündigung empfiehlt sich hier allerdings der Widerruf der Police 
  • Wer eine Rentenversicherung abschließt, der ist an diese meist gebunden. Anpassungen oder Änderungen bei der Auszahlung können bei klassischen, zinsgebundenen Versicherungen meist nicht vorgenommen werden. Wenn Sie beispielsweise ein Kind bekommen, können Sie Ihre spätere Rente nicht erhöhen. Auch an ein höheres Einkommen können Sie Ihre Versicherung nicht anpassen, hier sind Ihnen die Hände gebunden. Andere Anlagemöglichkeiten haben diesen Nachteil oft nicht mehr

Diese Nachteile beziehen sich vor allem auf die klassische, zinsgebundene Rentenversicherung. Bei modernen Policen kann das schon ganz anders aussehen, denn diese ermöglichen beispielsweise das Investieren in Aktien und ETFs. Mit diesen Firmenanteilen sind Sie auch in 30 oder mehr Jahren noch gut aufgestellt. Informieren Sie sich hierzu am besten direkt bei Ihrem Versicherer! 

3Ordentliche und außerordentliche Kündigung: Die wichtigsten Unterschiede

Wie die meisten Verträge, können Sie auch Ihre Helvetia Rentenversicherung sowohl ordentlich als auch außerordentlich kündigen. Die konkreten Rahmenbedingungen regelt dabei das Versicherungsvertragsgesetz, wobei der Versicherer innerhalb dieses Rahmens eigene Vorgaben machen kann. Diese finden Sie im Versicherungsschein, also der eigentlichen Police, und in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). 

Grundsätzlich gilt:

Nur für die außerordentliche Kündigung benötigen Sie einen besonderen Grund. Die ordentliche Kündigung der Helvetia Rentenversicherung ist jederzeit und ohne Anlass möglich. 

ARAG Rentenversicherung ordentlich kündigen 

Bei der ordentlichen Kündigung Ihrer Helvetia Rentenversicherung sollten Sie das Ende der Versicherungsperiode kennen. Denn nur hier ist – unter Einhaltung einer entsprechenden Frist – die Kündigung möglich (§ 168 Absatz 1 VVG). Die Versicherungsperiode dauert 12 Monate und beginnt mit dem Abschluss der Police, sofern keine kürzere Periode vereinbart wurde (§ 12 VVG). Die Kündigungsfrist kann im Rahmen von einem bis drei Monaten bestimmt werden (§ 11 Absatz 3 VVG).

Hinweis:

Bei der Helvetia Rentenversicherung dauert die Kündigungsfrist drei Monate.

Ihr Kündigungsschreiben respektive die entsprechende Mail muss also drei Monate vor dem Ende der Versicherungsperiode beim Versicherer eingehen. Haben Sie Ihre Police zum Beispiel am 01.09. abgeschlossen, endet die Versicherungsperiode (das Versicherungsjahr) am 31.08. des Folgejahres. Drei Monate vorher, spätestens am 30.05. des jeweiligen Jahres, muss der Versicherer Ihre Kündigung erhalten haben. 

Beachten Sie, dass viele Versicherer auch eine abweichende Versicherungsperiode festlegen. Diese entspricht dann zum Beispiel dem Kalenderjahr, was dazu führt, dass Sie Ihre Helvetia Rentenversicherung bis 30.09. des entsprechenden Jahres kündigen müssen. Am Ende kommt es für die Wirksamkeit der Kündigung auf den Eingang des Schreibens beim Versicherer an; im Zweifel gilt der Zugangsnachweis. 

Helvetia Rentenversicherung außerordentlich kündigen

Für die außerordentliche Kündigung Ihrer Helvetia Rentenversicherung benötigen Sie einen Kündigungsgrund nach § 40 Absatz 1 oder 2 VVG. Ein solcher ist gegeben, wenn der Versicherer entweder die Beiträge erhöht (ohne aber die Leistungen anzupassen) oder die Leistungen reduziert, wenn er gleichzeitig keine Anpassung der Beiträge vornimmt. Beide Fälle lösen ein umfassendes Sonderkündigungsrecht aus.

Der Versicherer muss Sie als Kundin oder Kunde spätestens einen Monat vor Umsetzung der Änderungen auf diese hinweisen. Er ist außerdem verpflichtet, Sie über das Sonderkündigungsrecht zu informieren (§ 40 Absatz 1 Satz 2 VVG). 

Wichtig:

Bezeichnen Sie Ihre außerordentliche Kündigung unbedingt als solche! Sie riskieren sonst, dass der Versicherer von einer ordentlichen Kündigung – die entsprechend später wirksam wird – ausgeht!

Im Übrigen erhalten Sie auch bei der Sonderkündigung den Rückkaufswert der Police ausgezahlt. Er wird nach den allgemeinen Grundsätzen des § 169 VVG berechnet und – im Schnitt – etwa zwei Wochen nach Wirksamkeit der Kündigung überwiesen.

4Form und Inhalt der Kündigung Ihrer Helvetia Rentenversicherung

Möchten Sie Ihre Helvetia Rentenversicherung kündigen, müssen Sie die entsprechende Form einhalten. Dabei wird zwischen Schrift- und Textform unterschieden, wobei erstere eine Kündigung nur per Brief und Fax zulässt. Schreibt der Versicherer hingegen die Textform vor, können Sie die Police auch per Mail kündigen. 

Es gilt:

Bei der Helvetia Rentenversicherung ist die Schriftform vorgeschrieben; andere Formen akzeptiert der Versicherer nicht. 

Sorgen Sie außerdem für einen Zugangsnachweis, damit Sie den Eingang der Kündigung im Zweifel beweisen können. So sind Sie auf der sicheren Seite. Der Versicherer ist lediglich bei elektronischen Kündigungen in der Beweispflicht, wenn er behauptet, sie hätte ihn nicht erreicht. 

Was den Inhalt der Kündigung eingeht, gelten in der Regel keine besonderen Vorgaben – so auch nicht bei der Helvetia Rentenversicherung. Dennoch empfehlen wir Ihnen, auf bestimmte Punkte einzugehen, um zu vermeiden, dass es zu Schwierigkeiten bei der Auslegung Ihres Anliegens kommt: 

  1. Geben Sie alle relevanten Daten an. Dazu gehören nicht nur Name, Anschrift, Geburtsdatum und telefonische Erreichbarkeit, sondern auch Vertragsinformationen wie Kunden- und Versicherungsnummer. Mit diesen Angaben ermöglichen Sie dem Versicherer eine schnelle Zuordnung Ihrer Kündigung.
  2. Verwenden Sie den Begriff „Kündigung“ mindestens einmal im Schreiben. Denn die Erfahrung zeigt, dass Fehler bei der Auslegung von Anträgen aller Art keine Seltenheit sind. 
  3. Geben Sie einen konkreten Kündigungstermin an, sofern Sie Ihre ARAG Rentenversicherung nicht zum nächstmöglichen Zeitpunkt (entspricht dem Ende der Versicherungsperiode) kündigen.
  4. Bitten Sie den Versicherer um eine schriftliche oder elektronische Bestätigung Ihrer Kündigung. Entsorgen Sie den Zugangsnachweis erst, wenn Sie diese vom Versicherungsunternehmen erhalten haben. 
  5. Fordern Sie den Versicherer auf, den Rückkaufswert der ARAG Rentenversicherung zu berechnen und an Sie auszuzahlen. Geben Sie gegebenenfalls die Bankverbindung an, soweit sie nicht schon vorliegt. 
  6. Unterschreiben Sie Ihre Kündigung händisch. 

So gehen Sie auf Nummer sicher und vermeiden, dass es bei Ihrer Kündigung Ihrer ARAG Rentenversicherung zu Missverständnissen und umständlichen Rückfragen kommt. Bei einer elektronischen Kündigung ist keine persönliche Unterschrift erforderlich.

5Helvetia Rentenversicherung Auszahlung: Der Rückkaufswert 

Kunden, die ihre Helvetia Rentenversicherung kündigen, erhalten nach § 169 Absatz 1 VVG den sogenannten Rückkaufswert ausgezahlt. Dieser ergibt sich – versicherungsmathematisch berechnet – aus allen Einzahlungen, Zinsen, Überschüssen und Vertragskosten (§ 169 Absatz 3 VVG). Da die Versicherungsunternehmen bei der Berechnung zu Transparenz gezwungen sind, können Sie den konkreten Berechnungsweg anhand der Technischen Berechnungsgrundlagen (TBG) nachvollziehen. 

Gehen Sie dabei von der folgenden – stark vereinfacht dargestellten – Formel für die Ermittlung der Auszahlungssumme aus: 

Formel:

Summe der Beiträge – enthaltene Risikoanteile (etwa für einen BU-Schutz) – Abschluss- und Verwaltungskosten + Überschüsse und Zinsen = Rückkaufswert – Stornopauschale = Auszahlungsbetrag 

Dabei gelten die folgenden Grundsätze und Einschränkungen, die sich aus dem VVG und entsprechenden Verordnungen ergeben: 

  • Risikoanteile, zum Beispiel für einen gemeinsam mit der Rentenversicherung abgeschlossenen BU-Schutz, bleiben bei der Berechnung des Rückkaufswertes außen vor. Hintergrund ist, dass Sie den entsprechenden Versicherungsschutz bereits erhalten haben – der BU-Schutz stellt insoweit einen eigenständigen Versicherungsvertrag dar 
  • Der Rückkaufswert muss mindestens 50 Prozent der eingezahlten Prämien betragen. Auch hier bleiben eventuelle Risikoanteile außer Ansatz, es handelt sich allerdings um eine verbindliche Untergrenze
  • Eine Stornopauschale darf der Versicherer nach den Grundsätzen des § 169 Absatz 5 VVG nur abziehen, soweit diese angemessen ist und bereits im Vorfeld vertraglich vereinbart wurde. Bei ihr handelt es sich um eine umstrittene, zusätzliche Kündigungsgebühr, die den Rückkaufswert weiter schmälert

Die finale Auszahlungssumme steht der bezugsberechtigten Person im Sinne des § 159 VVG zu. Sie wird am Ende der letzten Versicherungsperiode berechnet und im Schnitt nach rund zwei Wochen überwiesen. Im Zweifel sollten Sie auch hier einfach beim Versicherungsunternehmen nachfragen, um eine verbindliche Auskunft zu erhalten. 

6Versicherungsnehmer verstorben – wie geht es mit der Police weiter? 

Stirbt der Versicherungsnehmer, ist die Helvetia Rentenversicherung nicht einfach verloren oder wird gekündigt. Stattdessen läuft der Vertrag wie vereinbart weiter, geht aber auf den Erben des früheren Versicherungsnehmers oder der Versicherungsnehmerin über. In der Regel übernehmen die Erben dabei auch das Bezugsrecht, also den Anspruch auf die Auszahlung der Versicherungsleistung (lebenslange Rente oder Einmalleistung) im Versicherungsfall. 

Achtung: Gegebenenfalls wurde ein abweichendes Bezugsrecht vereinbart. Dieses bleibt auch dann bestehen, wenn sich Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer durch Erbfall ändert. Das Bezugsrecht muss personell und durch einen entsprechenden Antrag beim Versicherer angepasst werden. Dabei sind die Vorgaben des § 159 Absatz 2 und 3 VVG zu beachten, gegebenenfalls ist die Zustimmung des aktuellen Bezugsberechtigten erforderlich!

Übrigens:

Die Übertragbarkeit von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen ist auch der Grund dafür, dass Sie Ihre Police ohne Weiteres und ohne Zustimmung des Versicherers an dritte Personen und professionelle Ankäufer verkaufen können.

Als Erbe treten Sie in die rechtliche Stellung des früheren Versicherungsnehmers ein (Gesamtrechtsnachfolge). Möchten Sie Ihre geerbte Helvetia Rentenversicherung kündigen, sollten Sie folgende Punkte zusätzlich zu den bereits genannten beachten: 

  • Teilen Sie dem Versicherer zeitnah mit, dass es zu einem Todesfall kam, und weisen Sie die Erbschaft durch Vorlage eines amtlichen Dokumentes (insbesondere des Erbscheins) in Kopie nach
  • Ändern Sie gegebenenfalls das Bezugsrecht, sofern es nicht beim Versicherungsnehmer selbst liegt, da es auch für die Auszahlung des Rückkaufswerts gilt
  • Teilen Sie dem Versicherer Ihre Bankverbindung mit, sollte das Konto des Verstorbenen bereits aufgelöst sein oder falls Sie keinen Zugriff darauf haben

So sind Sie auf der sicheren Seite und vermeiden aufwendige Rückfragen bei der Bearbeitung Ihrer Kündigung. In erster Linie beschleunigen Sie den Prozess insgesamt, wenn Sie dem Versicherer möglichst alle Informationen gesammelt zur Verfügung stellen.

7Helvetia Rentenversicherung kündigen: Beste Alternative Widerruf? 

Grundsätzlich liegt die Entscheidung, eine laufende Helvetia Rentenversicherung zu kündigen, bei Ihnen als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer. Dabei stellt sich die Kündigung aber spätestens nach der versicherungsmathematischen Berechnung der möglichen Auszahlung häufig als unrentabel heraus, was in erster Linie an den immensen Kosten liegt, die mit ihr verbunden sind. Der Widerruf ist in den meisten Fällen die bessere Alternative! 

Unser Tipp daher: Lassen Sie Ihre Helvetia Rentenversicherung bereits vor einer finalen Entscheidung auf Herz und Nieren prüfen. Bei helpcheck nehmen erfahrene Anwälte für Versicherungsrecht Ihren Vertrag genau unter die Lupe! 

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Die Kündigung – und warum dabei meist ein Verlust entsteht

Bei der Kündigung Ihrer Helvetia Rentenversicherung erhalten Sie den Rückkaufswert ausgezahlt – nicht weniger, aber eben auch nicht mehr.  Hintergrund ist vor allem die Tatsache, dass der Versicherer alle Vertragskosten bereits beim Abschluss der Police berechnet. Diese werden abschließend vom Vertragsvermögen abgezogen, wobei der Versicherer hier nicht auf das reduzierte Vertragsvermögen eingeht. 

Dadurch entsteht ein mitunter eklatantes Missverhältnis zwischen dem bis zur Kündigung erreichten Vertragsvermögen und den Kosten, die der Versicherer zum Abzug bringt. Geschützt werden Sie insoweit lediglich durch die Untergrenze von 50 Prozent der eingezahlten Beiträge, da der Versicherer mindestens diese Summe auszahlen muss. 

helpcheck rät daher von einer vorzeitigen Kündigung ab. Lassen Sie Ihre Police zunächst von erfahrenen Experten prüfen, bevor Sie eine Entscheidung treffen! 

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Eine Frau berechnet etwas am Laptop

Ihr „Joker“ in der Hinterhand – der Widerruf der Rentenversicherung

Mit dem „ewigen Widerruf“ haben Sie gewissermaßen ein Ass im Ärmel. Denn viele Versicherungsgesellschaften haben in Policen aus den Jahren 1994 bis 2007 unwirksame Widerrufsbelehrungen genutzt. Sie führen dazu, dass die Widerrufsfrist, die nach §§ 8 Absatz 1 und 152 Absatz 1 VVG grundsätzlich 30 Tage dauert, weder beginnen noch enden konnte. 

Die Folge ist ein „ewiges Widerrufsrecht“. Denn die Voraussetzungen, die nach § 8 Absatz 2 Nummer 1 und 2 VVG für den Beginn der Widerrufsfrist vorliegen müssen, waren zu keinem Zeitpunkt erfüllt.  

Der BGH hat das „ewige Widerrufsrecht“ unter anderem mit Grundsatzurteil vom 07.05.2014 (Az. IV ZR 76/11) bestätigt. Dabei hat der Widerruf vor allem im Vergleich mit der teuren Kündigung zahlreiche Vorteile:

  • Sie erhalten alle eingezahlten Beiträge wieder ausgezahlt 
  • Der Versicherer darf keine Kosten einbehalten; bereits abgezogene Gebühren muss er wieder auszahlen
  • Der Widerruf wird sofort und nicht erst mit Ende der Versicherungsperiode wirksam 

So erhalten Sie mit dem Widerruf schnell mehrere tausend oder gar zehntausend Euro über dem Rückkaufswert ausgezahlt. Lassen Sie sich diese Chance nicht entgehen! 

Bei helpcheck lassen Sie Ihre Helvetia Rentenversicherung kostenfrei prüfen. Ein Honorar fällt nur im Erfolgsfall, also wenn wir durch einen Widerruf mehr als durch die Kündigung erzielen, an. So tragen Sie zu keinem Zeitpunkt auch nur das geringste Kostenrisiko.

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Häufige Fragen zu Helvetia Rentenversicherung kündigen

Kann ich die Helvetia Rentenversicherung immer kündigen?

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Was sind ,,biometrische Risiken“ eigentlich?

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Über den Autor

Stephanie Prinz

Stephanie Prinz

Stephanie Prinz ist bei helpcheck seit 2018 im Bereich Business Development tätig. Bereits während Ihres abgeschlossenen Master Studiums der Kommunikationswissenschaften an der RWTH Aachen interessierte Sie sich für Verbraucherrechte und absolvierte im Zuge Ihres Auslandssemester in San Diego, Kalifornien, verschiedene Praktika in aufstrebenden Legal Tech-Unternehmen. Seit 2022 ist sie im Rahmen des helpcheck Online-Ratgebers für die Themen Arbeitsrecht und Finanzen zuständig und kümmert sich um die sprachliche Qualität aller Texte.

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