Sie entscheiden, ob und wann Sie Ihre HDI Rentenversicherung kündigen. Einschränkungen darf der Versicherer zwar machen, er ist dabei aber auf Form und Frist der Kündigung beschränkt. Auch kann das Versicherungsjahr nicht über 12 Monate hinaus verlängert werden
Da der Versicherer bei einer Kündigung nur den Rückkaufswert auszahlt, entsteht hier häufig ein Verlust. Hintergrund sind vor allem die hohen Kosten, die zum Abzug kommen, während auf der anderen Seite kaum Zinsen dazukamen
Mit dem „ewigen Widerruf“ umgehen Sie die Nachteile der meist teuren Kündigung. Sie erhalten hier teils mehrere zehntausend Euro über dem Rückkaufswert, da der Versicherer keine Kosten abziehen darf und Ihnen die tatsächliche Rendite auszahlt
Erhalten Sie mit einem Widerruf Ihrer Rentenversicherung in nur drei Schritten einen Großteil Ihrer Beiträge zuzüglich Zinsen zurück.
Grundsätzlich gehören auch private Rentenversicherungen zu den Lebensversicherungen – genau wie übrigens eine Berufsunfähigkeits- oder private Unfallversicherung. Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GdV) definiert Lebensversicherungen einheitlich als Policen auf „biometrische Risiken“. Dies sind Umstände, die mit dem Leben der versicherten Person zusammenhängen, sich aber nicht vorhersagen lassen – etwa:
Eintritt der Berufsunfähigkeit
Invalidität
Tod
Erreichen oder Nichterreichen eines bestimmten Alters
Der Unterschied der privaten Renten- zur Kapitallebensversicherung besteht weniger in der Art des Vermögensaufbaus. Denn bei beiden Versicherungen zahlen Sie zunächst Beiträge ein. Der Versicherer zieht seine Kosten ab und investiert den Rest der Prämien, beispielsweise in Fonds, Staatsanleihen oder sein Sicherungsvermögen. Am Ende der Laufzeit steht ein Vermögen X (Vertragsendvermögen), das zur Auszahlung kommt:
Bei der Kapitallebensversicherung erhalten Sie die Summe auf einmal, wobei der Vertrag nach der Auszahlung endet
Die private Rentenversicherung zahlt Ihnen eine lebenslange, monatliche Rente
Nutzen Sie Ihre Kapitallebensversicherung nun für die Altersvorsorge, kann es passieren, dass das Vermögen früher oder später verbraucht ist. In der Folge müssen Sie Ihren Lebensstandard wieder einschränken. Auch wenn es etwas makaber klingt, haben Sie vielleicht schlicht nicht damit gerechnet, so lange zu leben.
Die private Rentenversicherung schafft durch die Absicherung des Langlebigkeitsrisikos Abhilfe. Da Sie die Rente lebenslang erhalten, kann die Zahlung erst enden, wenn Sie verstorben sind. Das Risiko, dass das angesparte Vermögen bereits verbraucht ist, die Rente aber weitergezahlt werden muss, trägt der Versicherer.
Wie hoch Ihre Rente ausfällt, richtet sich nach dem Rentenfaktor. Diesen vereinbaren Sie mit dem Versicherer bei Abschluss der Police; er sollte immer garantiert sein. Bei einem Rentenfaktor von 30 erhalten Sie je 10.000 Euro vermögen 30 Euro monatliche Rente. Haben Sie 100.000 Euro angespart, stehen Ihnen lebenslang 300 Euro pro Monat als Rente zu.
Daher gilt:
Sowohl kapitalbildende Lebens- als auch Rentenversicherungen haben ihre Daseinsberechtigung. Für welche der Policen Sie sich entscheiden, hängt dabei immer von der persönlichen Präferenz ab.
2Aus diesen Gründen lösen immer mehr Kunden ihre HDI Rentenversicherung auf
Dafür, dass vor allem seit einigen Jahren immer mehr Kunden ihre HDI Rentenversicherung kündigen, gibt es statistisch gleich mehrere Gründe. Sie alle hängen damit zusammen, dass es sich für Versicherungsnehmer oft nicht mehr lohnt, ihr Geld über eine private Lebens- oder Rentenversicherung anzulegen.
Zum einen sind es die niedrigen Zinsen, die dazu führen, dass das Vertragsvermögen in klassischen und garantieverzinsten Policen kaum mehr wächst. Auch die Überschüsse fallen ganz oder teilweise weg, weil die Versicherer ihre Jahresgewinne für andere Zwecke benötigen. Dazu gehören insbesondere die Altverträge, auf die Kunden noch höhere Zinsen erhalten und diese vom Versicherer gezahlt werden müssen.
Auch einmalige und laufende Vertragskosten spielen für viele Kunden eine Rolle. Besonders in den ersten Jahren zieht der Versicherer hohe Summen von den Einzahlungen ab, die dann unmittelbar nicht mehr für Investitionen bereitstehen. Durch die Kombination aus hohen Kosten und niedrigen Zinsen entsteht bei vielen Rentenversicherungen über die Gesamtlaufzeit mittlerweile ein Verlust. Das Endvermögen ist also – bereits vor der Inflation – niedriger als die Summe der Beiträge.
Nicht zuletzt ist es die fehlende Flexibilität, die schlussendlich zur Kündigung der HDI Rentenversicherung führt. Erzielen Sie mit Ihrer privaten Geldanlage keine Rendite mehr oder wird sie zu teuer, schichten Sie Ihr Vermögen um. Bei Rentenversicherungen haben Sie diese Möglichkeit oft nicht oder müssen dafür weitere Gebühren bezahlen.
Klar ist aber auch, dass es sowohl schwarze Schafe als auch Positivbeispiele gibt. Besonders ältere Verträge überzeugen Versicherungsnehmer heute aber nicht mehr.
3HDI Rentenversicherung kündigen: Form und Fristen Ihrer Kündigung
Maßgeblich für die Fristen ist das Versicherungsvertragsgesetz(VVG). Es regelt, wann, wie und unter welchen Voraussetzungen Sie Ihre HDI Rentenversicherung kündigen können. Dabei wird zunächst zwischen der außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund und der ordentlichen Kündigung unterschieden. helpcheck zeigt, was Sie bei der jeweiligen Variante beachten müssen und wie Sie richtig vorgehen.
Die Form des Kündigungsschreibens
Werfen Sie vor Ihrer Kündigung einen Blick in die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der HDI, die Sie damals erhalten haben. Hier finden Sie die Form, in der Sie Ihre HDI Rentenversicherung kündigen können.
Hinweis:
Bei der HDI sind Kündigungen dabei in der Regel nur schriftlich möglich (Schriftform).
Die Textform unterscheidet sich dadurch von der Schriftform, dass Kündigungen auch elektronisch, beispielsweise per Mail, möglich sind. Gibt der Versicherer hingegen die Schriftform vor, können Sie die Kündigung nur per Brief und Fax aussprechen. Theoretisch wäre auch eine persönliche Abgabe des Schreibens beim Versicherer möglich.
Halten Sie die Schriftform unbedingt ein, da Ihre Kündigung sonst keine Wirksamkeit entfaltet und Sie vom Versicherer wahrscheinlich nicht auf diesen Umstand hingewiesen werden. Kündigen Sie sicherheitshalber schriftlich, denn diese Form akzeptiert jede Versicherungsgesellschaft.
Was den Inhalt von Kündigungsschreiben angeht, gibt es weder in den AVB noch im VVG besondere Vorgaben. Allerdings sollten Sie dennoch auf einige Punkte achten, um dem Versicherer eine schnelle und reibungslose Bearbeitung Ihrer Kündigung zu ermöglichen:
Geben Sie Ihre persönlichen Daten und die Vertragsinformationen, vor allem aber Kunden- und Versicherungsnummer, an. Damit kann der Versicherer die Kündigung sofort zuordnen.
Verwenden Sie den Begriff „Kündigung“. Damit vermeiden Sie, dass der Versicherer Ihre Kündigung falsch auslegt.
Geben Sie bei außerordentlichen Kündigungen den Kündigungsgrund an – bei einer ordentlichen Kündigung brauchen Sie diesen natürlich nicht.
Nennen Sie einen konkreten Kündigungstermin oder kündigen Sie „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“. Dieser entspricht dem Ende der Versicherungsperiode.
Bitten Sie den Versicherer um eine Kündigungsbestätigung und fordern Sie ihn auf, Ihnen den Rückkaufswert der Rentenversicherung auszuzahlen.
Unterschreiben Sie Ihre Kündigung persönlich und senden Sie sie ab.
Denken Sie daran, dass Sie bei schriftlichen Kündigungen im Zweifel in der Beweispflicht bezüglich des Zugangs sind. Sie müssen also beweisen, dass der Versicherer Ihre Kündigung erhalten hat, wenn er etwas anderes behauptet. Gehen Sie daher auf Nummer sicher, heben Sie den Faxbericht auf oder versenden Sie Ihre Kündigung auf dem Postweg mit Einschreiben. So haben Sie einen Nachweis in der Hand und können ihn im Fall der Fälle vorlegen.
Sobald die Kündigungsbestätigung eingeht, können Sie den Nachweis entsorgen. Prüfen Sie aber zunächst, ob der Versicherer die Kündigung auch tatsächlich zum gewünschten Zeitpunkt akzeptiert hat.
Die außerordentliche Kündigung der Rentenversicherung
Eine außerordentliche Kündigung ist bei laufenden Versicherungsverträgen nur möglich, wenn einer der in § 40 Abs.1 und 2 VVG geregelten Gründe vorliegt. Dies ist der Fall, wenn der Versicherer die Leistungen, nicht aber den Beitrag reduziert, und wenn er den Beitrag erhöht, Ihre Leistungen aber nicht entsprechend anpasst.
In beiden Fällen liegt eine Abweichung vom ursprünglichen Vertrag vor, die Ihnen unmittelbar zum Nachteil wird. Dadurch haben Sie ein Sonderkündigungsrecht, über das Sie der Versicherer auch informieren muss (§ 40 Abs.1 Satz 2 VVG). Da die Information mindestens einen Monat vor Wirksamwerden der Änderungen erfolgen muss, haben Sie entsprechend lange Zeit, Ihre HDI Rentenversicherung außerordentlich zu kündigen.
Sonderkündigungen sind bei Rentenversicherungen eher selten. Sie kommen praktisch nur vor, wenn Sie zusätzlich eine andere Police abgeschlossen haben (z.B. den BU-Schutz), sich dort die Beiträge erhöhen und Sie den Zusatzbaustein nicht ohne die Hauptversicherung kündigen können.
Achtung:
Erwähnen Sie im Kündigungsschreiben, dass Sie Ihr Sonderkündigungsrecht nutzen. Sie riskieren sonst, dass der Versicherer von einer ordentlichen Kündigung ausgeht!
Die ordentliche („normale“) Kündigung der Police
Eine ordentliche Kündigung ist – anders als die Sonderkündigung – immer zum Ende einer Versicherungsperiode und ohne besonderen Grund möglich (§ 168 Abs.1 VVG). Es handelt sich hier um den Regelfall der Kündigung, da die Voraussetzungen des § 40 VVG für die außerordentliche Kündigung vergleichsweise selten gegeben sind.
Der Versicherer kann für die ordentliche Kündigung eine Frist von einem bis drei Monaten festlegen (§ 11 Abs.3 VVG). Die Kündigungsfrist gibt an, bis zu welchem Zeitpunkt Ihrer Kündigung spätestens bei der HDI eingehen muss, damit sie noch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode wirksam wird. Kommt sie zu spät, also nach der entsprechenden Frist, beim Versicherer an, tritt die Wirksamkeit erst ein Jahr später am Ende der folgenden Versicherungsperiode ein.
Es gilt:
Bei der HDI Rentenversicherung gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten.
Das Versicherungsjahr dauert 12 Monate, entspricht aber nicht zwingend dem Kalenderjahr, da es mit Abschluss der Versicherung beginnt. Haben Sie Ihre Rentenversicherung am 01.10. abgeschlossen, beginnt hier die Versicherungsperiode. Sie endet am 30.09. des Folgejahres. Ihre HDI Rentenversicherung müssen Sie dann bis zum 30.06. kündigen, wobei es auf den Eingang des Schreibens bei der Gesellschaft ankommt.
Hinweis: Einige Versicherer verkürzen die erste Versicherungsperiode. Sie endet am 31.12. des Abschlussjahres, alle weiteren Versicherungsjahre entsprechen dem Kalenderjahr. Achten Sie daher bei der Berechnung der Kündigungsfrist daher immer auf das im Versicherungsvertrag genannte Ende des Versicherungsjahres.
4HDI Rentenversicherung Auszahlung – der Rückkaufswert
Wenn Sie Ihre HDI Rentenversicherung kündigen, erhalten Sie den Rückkaufswert. Das ist der Wert, den die Police aus Sicht des Versicherers hat und den er nach versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnet (§ 169 Abs.1 und 3 VVG). Die konkrete Berechnungsmethode entnehmen Sie den Technischen Berechnungsgrundlagen der Versicherungsgesellschaft (TBG). Sie muss für einen sachkundigen Dritten nachvollziehbar sein.
Vereinfacht dargestellt lautet die Formel zur Ermittlung des Auszahlungsbetrags bei Kündigung:
Formel:
Auszahlungsbetrag = Summe der Versicherungsbeiträge (ohne Prämien für Zusatzbausteine wie den BU-Schutz) – Abschluss- und Verwaltungskosten + Überschüsse und Zinsen – Stornopauschale
Beachten Sie, dass der Versicherer eine Stornopauschale (= Kündigungsgebühr) nur abziehen darf, wenn sie vertraglich vereinbart wurde und der Höhe nach angemessen ist (§ 169 Abs.5 VVG). Existiert keine entsprechende Vereinbarung, entspricht der Rückkaufswert auch der Auszahlungssumme.
Der Rückkaufswert muss mindestens 50 Prozent der eingezahlten Prämien betragen. Er wird am letzten Tag der Versicherungsperiode berechnet. Im Schnitt warten Sie dann rund 14 Tage auf die Überweisung Ihres Versicherers.
5HDI Rentenversicherung kündigen oder widerrufen: Welcher Weg lohnt sich mehr?
Die Entscheidung, Ihre HDI Rentenversicherung zu kündigen oder den Vertrag auf andere Weise aufzulösen, liegt bei Ihnen als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer. Allerdings können Sie als Laie oft nicht beurteilen, welcher Weg sich tatsächlich am meisten lohnt. Daher geben wir Ihnen einen kurzen Überblick und zeigen, wie Sie mit helpcheck kostenfrei die beste Alternative herausfinden!
Die Kündigung & warum sie hohe Kosten verursacht
Beim Abschluss der Rentenversicherung ermittelt der Versicherer auf Basis der voraussichtlichen Laufzeit und des voraussichtlichen Endvermögens alle Abschluss- und Verwaltungskosten. Diese werden dann festgesetzt und nicht mehr angepasst, auch dann nicht, wenn Sie Ihre HDI Rentenversicherung vorzeitig kündigen.
Das Problem:
Bei einer vorzeitigen Kündigung haben Sie das damals kalkulierte Endvermögen lange nicht erreicht. Dennoch zieht die Versicherungsgesellschaft alle Kosten ab, was dazu führt, dass der Abzug außer Verhältnis zum Vermögen der Police steht.
Beispiel: Sie haben Ihre Rentenversicherung vor fünf Jahren abgeschlossen. Bislang wurden 10.000 Euro eingezahlt und 500 Euro Zinsen gutgeschrieben. Die Abschlusskosten liegen bei 4.000 Euro, die bisher aufgelaufenen Verwaltungsgebühren bei 500 Euro. Als Rückkaufswert erhalten Sie gerade einmal 6.000 Euro, Sie machen also 4.000 Euro Verlust!
Ähnlich sieht es bei vielen Lebens- und Rentenversicherungen aus, wenn Sie sie vor dem eigentlichen Ende kündigen. Außerdem verzichten Sie dadurch auf den Schlussüberschuss, da er Ihnen nur zusteht, wenn die Police wie vertraglich vereinbart bis zum Ende läuft. Der Überschuss macht bei vielen Policen aber rund ein Drittel der gesamten Rendite aus!
Daher sollten Sie Ihre HDI Rentenversicherung nicht vorschnell kündigen. Gehen Sie hier strukturiert vor und schauen Sie sich zunächst die Alternativen an. Erst wenn Sie mehrere Wege miteinander verglichen haben, können Sie anhand objektiver Werte eine Entscheidung für oder gegen die Kündigung treffen. So verschenken Sie kein Geld.
helpcheck nimmt Ihre Vertragsunterlagen kostenfrei unter die Lupe. Reichen Sie sie noch heute ein!
Der „ewige Widerruf“ – denken Sie an den „Joker“ in der Hinterhand
Grundsätzlich ist der Widerruf einer Lebens- oder Rentenversicherung nur innerhalb der ersten 30 Tage nach Abschluss der Police möglich. Allerdings beginnt diese Widerrufsfrist nur, wenn Sie alle Vertragsunterlagen erhalten haben und vom Versicherer entsprechend der gesetzlichen Vorschriften über das Widerrufsrecht belehrt wurden. Die Widerrufsbelehrung muss nach § 8 Abs.2 Nr.2 VVG besonders strenge Voraussetzungen erfüllen.
Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen. Dies hat der BGH unter anderem mit Grundsatzurteil vom 07.05.2014 (Az. IV ZR 76/11) entschieden. Sie haben dann ein „ewiges Widerrufsrecht“, denn Fristen, die nicht beginnen, haben nach zivilrechtlichen Grundsätzen auch kein Ende.
Betroffen sind vor allem Rentenversicherungen aus den Jahren 1994 bis 2007. Hier haben Versicherungsgesellschaften reihenweise auf unwirksame Belehrungen gesetzt. Diese Verträge lassen sich noch heute rückabwickeln, wobei Sie mit dem „ewigen Widerruf“ oder „Widerrufsjoker“ gleich mehrere Vorteile haben:
Sie erhalten alle Beiträge wieder ausgezahlt. Außerdem muss Ihnen der Versicherer die Vertragskosten erstatten. Einbehalten darf er nur Beitragsteile, die beispielsweise auf eine BU-Versicherung und damit auf tatsächlich gewährten Versicherungsschutz entfallen.
Ihnen steht die tatsächliche Rendite, die der Versicherer mit Ihren Beiträgen erwirtschaftet hat, zu. Haben Sie einen Garantiezins vereinbart, spielt dieser keine Rolle mehr.
Der Widerruf wird sofort und nicht erst zum Ende der Versicherungsperiode wirksam.
Wichtig zu wissen:
Kunden erhalten durch den „Widerrufsjoker“ im Schnitt mehre tausend oder gar zehntausend Euro über dem Rückkaufswert ausgezahlt. Er ist damit eine echte Alternative zur meist teuren Kündigung!
Bei helpcheck lassen Sie Ihre HDI Rentenversicherung kostenfrei prüfen. Unsere Anwälte berechnen die voraussichtliche Auszahlung, wenn der „ewige Widerruf“ infrage kommt. Nur wenn diese oberhalb des Rückkaufswerts liegt, machen wir den Widerruf gegenüber der Versicherungsgesellschaft geltend.
Erhalten Sie am Ende keinen Mehrwert oder kommt der Widerruf schlicht nicht infrage, fallen keinerlei Kosten an. Selbiges gilt, wenn wir mit unseren Partneranwälten vor Gericht gegen den Versicherer verlieren.
Ein Honorar wird nur fällig, wenn Sie durch den ewigen Widerruf eine höhere Auszahlung als bei der Kündigung erhalten. Es berechnet sich dann prozentual nach dem erzielten Mehrwert. So tragen Sie keinerlei Kostenrisiko, abgesehen von einer möglichen Selbstbeteiligung Ihrer Rechtsschutzversicherung – überzeugen Sie sich selbst!
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