Generali Lloyd Rentenversicherung kündigen: Höhere Auszahlung erhalten

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Magnus Kaminski

Legal Tech Experte

Stephanie Prinz
Autor: 
Stephanie Prinz

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Versicherungsnehmerin oder der Versicherungsnehmer bestimmt über die Kündigung der Generali Lloyd Rentenversicherung. Einschränkungen durch den Versicherer sind nicht zulässig 
  • Wenn Sie Ihre Generali Lloyd Rentenversicherung kündigen, endet der Vertrag mit Ablauf der Versicherungsperiode. Der Versicherer zahlt den Rückkaufswert, der alle Einzahlungen, Zinsen und Gebühren beinhaltet, aus 
  • Mit dem Widerruf können Sie bei Lebens- und Rentenversicherung viel Geld sparen. Er ist wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen oft noch Jahrzehnte nach dem eigentlichen Abschluss möglich 

Erhalten Sie mit einem Widerruf Ihrer Rentenversicherung in nur drei Schritten einen Großteil Ihrer Beiträge zuzüglich Zinsen zurück.

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1Warum immer mehr Kunden ihre Generali Lloyd Rentenversicherung kündigen 

Dafür, dass mehr und mehr Versicherungsnehmer ihre Generali Lloyd Rentenversicherung kündigen, gibt es Statistiken zufolge drei zentrale Gründe: 

  1. Niedrige Zinsen: Der Leitzins beträgt aktuelle (2022) 0,25 Prozent. Damit erzielen Sie keine attraktiven Renditen mehr und gleichen nicht einmal die Inflation aus. Überschüsse sind nicht garantiert und wurden in den letzten Jahren immer wieder gekürzt, da die Versicherer ihre Gewinne für Rücklagen benötigen, aus denen sie besser verzinste Altverträge bedienen können. 
  2. Hohe Kosten: Lebens- und Rentenversicherungen verursachen hohe Abschluss- und Verwaltungskosten, die direkt von Ihren Beiträgen abgezogen werden. Sie fressen damit einen großen Teil der Rendite auf und sorgen – gemeinsam mit den kaum vorhandenen Zinsen – dafür, dass Sie mit der Police am Ende oft sogar einen Verlust machen. 
  3. Keine Flexibilität: Als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer haben Sie besonders bei Altverträgen kaum Anpassungsmöglichkeiten. Sie können damit nicht auf die schlechte Zinslage oder durch einen Tarifwechsel auf die hohen Kosten reagieren. Stattdessen sind Sie an die Entscheidungen der Versicherungsgesellschaft gebunden – ob Sie wollen oder nicht. 

2Renten- und Lebensversicherungen – die rechtliche Situation

An vielen Stellen wird zwischen Lebens- auf der einen und Rentenversicherungen auf der anderen Seite unterschieden. Allerdings gehören auch private Rentenversicherungen zu den Lebensversicherungen. Denn sie umfassen alle Policen, die sogenannte biometrische Risiken wie Alter, Berufsunfähigkeit, Unfall oder Tod absichern. Bei der Rentenversicherung ist das sogenannte Langlebigkeitsrisiko versichert.  

Exkurs:

„Langlebigkeitsrisiko“ ist ein Begriff aus der Versicherungsmathematik. Er beschreibt die Gefahr, dass die versicherte Person länger lebt, als das Vermögen ausreicht. Während Ihr privates Kapital dann möglicherweise aufgebraucht wäre, zahlt die Rentenversicherung die Rente weiter. 

Hinsichtlich der Vertragsgestaltung und der Art der Investments unterscheiden sich kapitalbildende Lebensversicherungen und Rentenversicherungen aber kaum voneinander. Relevante Unterschiede bestehen nur bei der Auszahlung, denn bei der klassischen Lebensversicherung erhalten Sie das Vertragsvermögen in einer Summe. Die Rentenversicherung zahlt es hingegen als lebenslange monatliche Leibrente aus. 

Alle Vorschriften des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG), die für kapitalbildende Lebensversicherungen gelten, gelten auch für private Rentenversicherungen. 

3Wie Sie Ihre Generali Lloyd Rentenversicherung richtig kündigen

Möchten Sie Ihre Generali Lloyd Rentenversicherung kündigen, ist dafür ein Schreiben an den Versicherer erforderlich. Denn die Generali gibt für Kündigungen generell die sogenannte Schriftform, die Brief und Fax umfasst, vor. Wäre hingegen die Textform vorgeschrieben, könnten Sie Ihre Police auch per Mail oder über das Online-Portal der Versicherungsgesellschaft auflösen. 

Wichtig:

Halten Sie die Schriftform unbedingt ein. Ihre Kündigung wird sonst nicht wirksam und der Vertrag läuft bis zu einer wirksamen Kündigungserklärung weiter.  

Während der Gesetzgeber bei elektronischen Kündigungen von einem wirksamen Zugang ausgeht, tut er das bei „echten Schreiben“ nicht. Hier tragen Sie die Beweislast, müssen also im Zweifel belegen können, dass die Generali Lloyd Ihr Schreiben erhalten hat. Versenden Sie es daher mit Zugangsnachweis, beispielsweise dem Rückschein beim Einschreiben oder dem Faxbericht bei Kündigungen per Fax. Entsorgen Sie den Nachweis erst, wenn Ihnen die Kündigungsbestätigung vorliegt.

Formvorgaben finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) des Versicherers und in der eigentlichen Police. Werfen Sie zur Sicherheit einen Blick auf die geltenden Normen, um auf Nummer sicher zu gehen. 

Auch wenn es für den Inhalt der Kündigung keine besonderen Vorgaben gibt, empfehlen wir Ihnen, mindestens auf die folgenden Punkte einzugehen. So vermeiden Sie Rückfragen und Zeitverzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Anliegens: 

  1. Erwähnen Sie Ihre persönlichen Daten, insbesondere Anschrift und Namen. Hinterlassen Sie dem Versicherer Ihre Kontaktdaten, etwa eine Handynummer. So sind Sie bei Rückfragen schnell erreichbar.
  2. Nennen Sie Ihre Vertragsdaten, vor allem Kunden- und Versicherungsnummer, damit Ihre Kündigung zweifelsfrei zugeordnet werden kann. 
  3. Sprechen Sie im Schreiben von der „Kündigung“ Ihrer Rentenversicherung. Damit vermeiden Sie fehlerhafte Auslegungen Ihres Anliegens. 
  4. Geben Sie bei der außerordentlichen Kündigung den Kündigungsgrund an. Ein solcher ist bei der ordentlichen, fristgerechten Kündigung nicht erforderlich. 
  5. Bitten Sie den Versicherer um Auszahlung des Rückkaufswerts und teilen Sie in diesem Zusammenhang auch die Bankverbindung mit, wenn sie der Generali Lloyd nicht bereits vorliegt. 
  6. Fordern Sie Ihren Vertragspartner auf, Ihnen die Kündigung schriftlich oder in Textform zu bestätigen
  7. Nennen Sie einen konkreten Kündigungstermin oder kündigen Sie zum Ende der (nächstmöglichen) Versicherungsperiode. Dies ist, sofern die Kündigungsfrist noch nicht abgelaufen ist, die aktuelle Versicherungsperiode. 
  8. Unterschreiben Sie Ihre schriftliche Kündigung persönlich. Bei E-Mails fällt dieser Schritt weg. 

4Kündigungsfristen - Generali Lloyd Rentenversicherung außerordentlich und ordentlich kündigen 

Grundsätzlich besteht auch bei der Generali Lloyd Rentenversicherung die Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung auf der einen und die der ordentlichen Kündigung auf der anderen Seite. Welche der beiden in Betracht kommt, richtet sich nach den Vorschriften des VVG. In der Regel können Sie Ihre Rentenversicherung aber nur ordentlich kündigen, da die Bedingungen für eine Sonderkündigung gerade bei Lebensversicherungen schwer zu erfüllen sind. 

Die außerordentliche Kündigung 

Eine außerordentliche Kündigung kommt in der Regel nur infrage, wenn Sie Ihre Generali Lloyd Rentenversicherung mit anderen Policen wie einem BU-Schutz kombiniert haben. Sie ist dann möglich, wenn 

  • der Versicherer die Beiträge erhöht oder 
  • der Versicherer die Leistungen reduziert,

jeweils ohne Leistungen bzw. Beitrag entsprechend anzupassen (§ 40 Abs.1 und 2 VVG). Denn hier liegt eine Änderung zu Ihren Ungunsten vor, mit der Sie bei Abschluss der Generali Lloyd Rentenversicherung nicht rechnen mussten. 

Das Sonderkündigungsrecht muss innerhalb eines Monats vor Wirksamwerden der Anpassungen ausgeübt werden. Der Versicherer ist verpflichtet, Sie mit entsprechendem Vorlauf auf den Anspruch hinzuweisen (§ 40 Abs.1 Satz 2 VVG). Nach der Monatsfrist erlischt das Recht zur außerordentlichen Kündigung wieder, die Kündigung ist dann nur noch ordentlich möglich.

Wichtig:

Weisen Sie den Versicherer im Kündigungsschreiben darauf hin, dass Sie Ihr Sonderkündigungsrecht nutzen. Er wird sonst von einer ordentlichen Kündigung ausgehen! 

Die ordentliche Kündigung der Generali Lloyd Rentenversicherung

Liegen die Voraussetzungen für eine außerordentliche Kündigung nicht vor, besteht nur die Möglichkeit der ordentlichen Kündigung. Diese können Sie nach § 168 Abs.1 VVG immer zum Ende einer sogenannten Versicherungsperiode aussprechen. Dabei müssen Sie die ein- bis dreimonatige Kündigungsfrist des § 11 Abs.3 VVG einhalten, wobei der Versicherer die Frist in den AVB bestimmt. Sie muss immer für beide Seiten identisch sein.

Es gilt:

Bei der Generali Lloyd Rentenversicherung dauert die Kündigungsfrist drei Monate. 

Die Kündigung Ihrer Police muss also 

  • drei Monate 
  • vor dem Ende der Versicherungsperiode 
  • beim Versicherer eingehen. 

Die Versicherungsperiode wird auch „Versicherungsjahr“ genannt. Sie beginnt, wenn Sie Ihre Rentenversicherung abschließen, mit dem im Versicherungsvertrag genannten Beginn Datum (etwa am 01.10.). Da sie im Regelfall 12 Monate dauert, endet die Versicherungsperiode exakt ein Jahr später, in diesem Beispiel am 30.09. des jeweiligen Folgejahres (§ 12 VVG). Drei Monate vorher, am 30.06. oder vorher, muss Ihre Kündigung im Briefkasten der Versicherungsgesellschaft liegen. 

Achtung:

Nicht alle Versicherungsgesellschaften halten sich an die gesetzlichen Vorgaben zur Versicherungsperiode, denn Abweichungen sind im Rahmen der Vertragsfreiheit möglich. 

Haben Sie mit dem Versicherer etwa vereinbart, dass die erste Versicherungsperiode nur bis zum 31.12. des Jahres, in dem Sie die Police abgeschlossen haben, läuft, beginnt die Folgeperiode am 01.01. – unabhängig vom Abschluss der Rentenversicherung. Das Versicherungsjahr entspricht dann dem Kalenderjahr, wodurch Sie bis zum 30.09. kündigen müssen. 

Wann Sie die Kündigung absenden, spielt keine Rolle. Ebenso irrelevant ist, wann sie der Versicherer bearbeitet. Bei der Einhaltung der Frist kommt es einzig auf den Zugang beim Vertragspartner an! 

5Der Rückkaufswert bei Kündigung der Rentenversicherung 

Kündigen Sie Ihre Generali Lloyd Rentenversicherung, erhalten Sie nach § 169 Abs.1 VVG den sogenannten Rückkaufswert ausgezahlt. Dabei handelt es sich um den „Wert“ der Police aus Sicht des Versicherers, wobei er nach versicherungsmathematischen Grundsätzen zu ermitteln ist (§ 169 Abs.3 VVG). Festgehalten sind diese in den Technischen Berechnungsgrundlagen der Versicherungsgesellschaft (TBG). 

Allerdings sind die Formeln für Laien nur schwer nachzuvollziehen. helpcheck hat den Berechnungsweg kurz und knapp zusammengefasst: 

Formel:

Rückkaufswert = Summe der Versicherungsbeiträge über die Laufzeit (ohne Anteile für BU-Schutz und Zusatzbausteine) – Abschlusskosten und Verwaltungskosten + Überschüsse und Zinsen 

Alle Werte gelten jeweils bis zum Zeitpunkt der Kündigung, also dem Ende der Versicherungsperiode, zu dem die Wirksamkeit eintritt. Außerdem kann der Versicherer eine Stornopauschale abziehen, wenn sie der Höhe nach angemessen und vertraglich vereinbart ist (§ 169 Abs.5 VVG). 

Der Rückkaufswert muss mindestens 50 Prozent der eingezahlten Beiträge (ohne Risikoanteile) betragen. Er wird auf das Ende der Versicherungsperiode berechnet und im Schnitt nach rund 14 Tagen an den Bezugsberechtigten überwiesen. 

6Generali Lloyd Rentenversicherung kündigen oder widerrufen? 

Als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer haben Sie mehrere Möglichkeiten, Ihre Generali Lloyd Rentenversicherung loszuwerden. Auf der einen Seite gibt es die Kündigung als wohl bekanntesten, aber auch teuersten Weg. Den „ewigen Widerruf“ kennen nur wenige Kunden, er lohnt sich aber in der Regel um ein Vielfaches mehr. helpcheck gibt einen Überblick über die Optionen für Versicherungsnehmer! 

Ein Stapel Münzen mit einer Uhr im Hintergrund

Komfortabel, aber mit Verlustrisiko – die Kündigung 

Bei der Kündigung der Rentenversicherung erhalten Sie den Rückkaufswert – so weit, so bekannt. Damit verbunden sind aber in der Regel hohe Verluste, da der Versicherer alle Abschluss-, Verwaltungs- und Stornokosten vom Vertragsvermögen abzieht. 

Die Gebühren werden bei Abschluss der Police auf Grundlage der Laufzeit und des Endvermögens berechnet. Das Endvermögen kann der Versicherer anhand Ihrer Einzahlungen und der garantierten Verzinsung vergleichsweise einfach ermitteln. Lösen Sie Ihren Vertrag nun vorzeitig auf, werden die vollen Gebühren fällig, auch wenn Gesamtlaufzeit und Endvermögen noch nicht erreicht wurden. 

Damit ist die Kündigung zwar komfortabel – schließlich reicht ein einfacher Brief oder ein Fax aus – die wirtschaftlichen Folgen sind aber gravierend. Je früher Sie Ihre Generali Lloyd Rentenversicherung kündigen, desto höher wird auch der drohende Verlust. Das folgende Beispiel zeigt, wie er sich zusammensetzt: 

Beispiel:

Sie haben Ihre Police vor fünf Jahren abgeschlossen und 10.000 Euro eingezahlt. Die Abschlussgebühren zieht der Versicherer über die ersten fünf Jahre mit jeweils 1.000 Euro pro Jahr ab. Zusätzlich sind Verwaltungsgebühren von 500 Euro zusammengekommen. Der Rückkaufswert liegt bei 4.500 Euro – durch die 50-Prozent-Untergrenze erhalten Sie allerdings 5.000 Euro. Dennoch ist die Hälfte Ihrer Beiträge verloren! 

helpcheck rät daher von einer Kündigung der Rentenversicherung, vor allem in den ersten Jahren, ab. Hier verlieren Sie mit Abstand am meisten Geld. 

Lassen Sie Ihre Generali Lloyd Rentenversicherung lieber auf die Widerrufsmöglichkeit und andere Optionen prüfen. Nur wenn es gar keinen Ausweg mehr gibt, kommt die Kündigung in Betracht! 

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Ihr „Joker“ in der Hinterhand – mit dem Widerruf mehr aus der Rentenversicherung herausholen! 

Bei Versicherungsverträgen aller Art haben Sie ein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 8 Abs.1 VVG. Die Widerrufsfrist dauert 14 Tage, verlängert sich bei Lebens- und Rentenversicherungen aber auf 30 Tage (§ 152 Abs.1 VVG). Die Ausübung des Widerrufsrechts bewirkt eine vollständige Rückabwicklung des Vertrags mit allen Haupt- und Nebenbestimmungen. Alle Beiträge zahlt der Versicherer inklusive einbehaltener Kosten und ohne Risikoanteile wieder aus. 

Die Widerrufsfrist beginnt nach § 8 Abs.2 Nr.1 und 2 VVG aber nur zu laufen, wenn Sie alle Vertragsunterlagen erhalten haben und wirksam über das Widerrufsrecht belehrt wurden. Ist die Belehrung unterblieben, nicht deutlich genug, unvollständig oder rechtlich fehlerhaft, kommt es nicht zu einem Beginn der Widerrufsfrist (BGH vom 07.05.2014, Az. IV ZR 76/11).

Daraus folgt:

Sie haben dann ein „ewiges Widerrufsrecht“. Ein Widerruf der Generali Lloyd Rentenversicherung ist auch Jahrzehnte nach dem Abschluss der Police möglich! 

Mit dem „ewigen Widerruf“ profitieren Sie besonders gegenüber der teuren Kündigung von zahlreichen Vorteilen

  • Sie erhalten die gesamten Beiträge einschließlich der Abschluss- und Verwaltungskosten wieder ausgezahlt
  • Der Versicherer ist verpflichtet, Ihnen die Rendite, die er mit den Prämien erwirtschaftet hat, auszuzahlen. Der Garantiezins spielt keine Rolle mehr
  • Der Widerruf wird sofort und nicht erst – wie die Kündigung – erst zum Ende eines Versicherungsjahres wirksam 
  • Stornokosten und andere Abzüge sind unzulässig, da es sich formal nicht um eine Kündigung der Police handelt 

Der Versicherer darf lediglich Risikoanteile einbehalten, wenn Sie im Gegenzug von Versicherungsschutz profitiert haben. Dies ist etwa bei einer kombinierten Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherung der Fall.

Kunden, die ihre Generali Lloyd Rentenversicherung nicht kündigen, sondern widerrufen, erhalten im Schnitt tausende oder sogar zehntausende Euro über dem Rückkaufswert ausgezahlt. Der „ewige Widerruf“ ist damit eine echte Chance, unrentable Policen sogar mit Gewinn loszuwerden! 

Bei helpcheck nehmen erfahrene Fachanwälte für Versicherungsrecht Ihren Tarif unter die Lupe. Ist ein Widerruf möglich und rentabel, setzen wir ihn für Sie durch. Ein Honorar fällt dabei nur auf den Mehrwert und auch nur an, wenn ein solcher erzielt wird. Es beträgt 29,75 oder 39,75 Prozent des erzielten Gewinns.

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Sind wir hingegen nicht erfolgreich oder kommt der Widerruf nicht infrage, fallen keinerlei Kosten an. Sie können Ihre Generali Lloyd Rentenversicherung dann kündigen oder beitragsfrei stellen. So tragen Sie durch helpcheck keinerlei Kostenrisiko und sind immer auf der sicheren Seite.

Erfahren Sie noch heute mehr – schicken Sie uns Ihre Vertragsunterlagen einfach online oder per Post zu! 

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Häufige Fragen zu Generali Lloyd Rentenversicherung kündigen

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Über den Autor
Stephanie Prinz

Stephanie Prinz

Stephanie Prinz ist bei helpcheck seit 2018 im Bereich Business Development tätig. Bereits während Ihres abgeschlossenen Master Studiums der Kommunikationswissenschaften an der RWTH Aachen interessierte Sie sich für Verbraucherrechte und absolvierte im Zuge Ihres Auslandssemester in San Diego, Kalifornien, verschiedene Praktika in aufstrebenden Legal Tech-Unternehmen. Seit 2022 ist sie im Rahmen des helpcheck Online-Ratgebers für die Themen Arbeitsrecht und Finanzen zuständig und kümmert sich um die sprachliche Qualität aller Texte.

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