General Accident Lebensversicherung kündigen: Höhere Auszahlung erhalten

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Legal Tech Experte

Stephanie Prinz
Autor: 
Stephanie Prinz

Das Wichtigste in Kürze

  • Als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer bestimmen Sie selbst darüber, ob und wann Sie Ihre General Accident Lebensversicherung kündigen. Der Versicherer gibt allerdings die Schriftform vor, daher ist ein Brief oder Fax an die Gesellschaft erforderlich
  • Bei der Kündigung Ihrer General Accident Lebensversicherung müssen Sie eine dreimonatige Kündigungsfrist einhalten. Ihre Kündigung muss daher drei Monate vor dem Ende des Versicherungsjahres beim Versicherer ankommen
  • Die Kündigung ist wegen hoher Kosten meist ein Verlustgeschäft. Besser stehen Sie mit dem Widerruf, der bei vielen Policen noch Jahrzehnte nach dem Abschluss möglich ist, dar

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1Die wichtigsten Gründe für eine Kündigung im Überblick

Mehr und mehr Versicherungsnehmer entscheiden sich dazu, ihre General Accident Lebensversicherung zu kündigen. Insgesamt sind es rund 50 Prozent aller abgeschlossenen Verträge, die vor dem Ende der regulären Vertragslaufzeit auf irgendeine Weise aufgelöst werden. Wiederum die Hälfte aller Vertragsauflösungen besteht dabei aus Kündigungen. Die andere Hälfte kommt etwa durch Freistellungen von der Beitragszahlung zustande. 

Die Gründe für die Kündigung werden immer wieder mit Umfragen ermittelt und entsprechend ausgewertet. Besonders häufig bzw. für besonders viele Kundinnen und Kunden relevant sind dabei die folgenden Motivationen („Top drei“): 

  1. Hohe Abschluss- und Verwaltungskosten: Nicht nur in den ersten Jahren, sondern auch und besonders über die gesamte Laufzeit verursachen kapitalbildende Lebensversicherungen immense Kosten, die der Versicherer direkt mit Ihren Beiträgen verrechnet. So steht nicht nur weniger Geld für die Investition selbst zur Verfügung, Sie riskieren auch, dass Sie insgesamt weniger Gewinne erzielen als Sie Kosten hatten. Dadurch liegt die Ablaufleistung am Ende unter der Summe Ihrer Beiträge – Sie machen mit Ihrer Lebensversicherung also einen Totalverlust. 
  2. Niedrige Zinsen: Mit dem Leitzins gibt die Europäische Zentralbank – EZB – die Berechnungsgrundlage für Versicherer vor. Er liegt aktuell (2022) bei 0,25 Prozent. Damit rentieren sich die meisten Lebensversicherungen nicht mehr. Erschwerend hinzu kommt, dass Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer auch immer weniger Überschussbeteiligungen erhalten. Denn die Versicherer benötigen ihre Jahresgewinne zu großen Teilen für Rücklagen, um höher verzinste Altverträge weiterhin bedienen zu können. Denn auch hier haben die Versicherten eine entsprechende Garantie für ihren Zinssatz erhalten.
  3. Fehlende Flexibilität: Auch wenn Sie mit den Konditionen Ihrer General Accident Lebensversicherung nicht (mehr) zufrieden sind, können Sie sie nicht wesentlich anpassen. Denn der Versicherer bestimmt, wie er Ihr Geld anlegt. Auch wenn dabei für Sie ein Verlust herauskommt, haben Sie kein Mitspracherecht. Vielen Versicherungsnehmern ist dies zu unflexibel – aus verständlichen Gründen. 

Generell rät helpcheck vom Abschluss einer garantieverzinsten kapitalbildenden Lebensversicherung ab. Mit diesen Produkten erzielen Sie heute mehr Verluste als Gewinne.

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2Wie Sie Ihre General Accident Lebensversicherung rechtssicher kündigen

Möchten Sie Ihre General Accident Lebensversicherung kündigen, müssen Sie die Vorgaben des Versicherers – allen voran die zur Kündigungsform – einhalten. Diese findet sich in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) oder im Versicherungsschein (= der eigentlichen Police), meist aber in beiden Dokumenten. Grundsätzlich ist dabei zwischen Schrift- und Textform zu unterscheiden: 

  • Schriftform: Brief und Fax („echte Schreiben“ an den Versicherer)
  • Textform: Neben schriftlichen sind auch elektronische Kündigungen, etwa per Mail, zulässig

Bei der General Accident Lebensversicherung ist die Schriftform verbindlich vorgeschrieben. Senden Sie daher einen Brief oder ein Fax an Ihren Vertragspartner.

Bitte halten Sie die entsprechende Form unbedingt ein. Selbst wenn Ihre Kündigung den Versicherer innerhalb der Frist erreicht, kann sie wegen eines Formmangels unwirksam sein. Nur wenige Versicherer gehen dann aktiv auf ihre Kunden zu und weisen sie darauf hin, dass ihre Kündigung nicht den vertraglichen Vorgaben entspricht. Wenn Sie sich nicht sicher sind, kündigen Sie stets schriftlich – denn diese Form akzeptieren alle Versicherungsgesellschaften.

Bezüglich des Inhalts der Kündigung gibt es – weder in den AVB noch im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) – besondere Vorgaben. Allerdings sollten Sie dennoch einige Punkte beachten, da sonst Rückfragen des Versicherers und Fehler bei der Auslegung Ihrer Kündigung wahrscheinlich sind: 

  1. Achten Sie darauf, die Kündigung an die richtige Adresse zu senden. Nennen Sie außerdem Ihre Vertragsdaten, vor allem also Kunden- und Versicherungsnummer. 
  2. Nennen Sie den Begriff „Kündigung“, damit der Versicherer Ihre Kündigung nicht fehlerhaft auslegt.
  3. Geben Sie bei einer außerordentlichen Kündigung nach § 40 VVG den Kündigungsgrund an und beziehen Sie sich ggf. auf die entsprechende Klausel im Vertrag.
  4. Entscheiden Sie sich für einen konkreten Kündigungstermin. Kündigen Sie „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“, läuft der Versicherungsvertrag zum Ende der Versicherungsperiode aus. 
  5. Bitten Sie den Versicherer um Auszahlung des Rückkaufswerts und um eine – am besten schriftliche – Kündigungsbestätigung.
  6. Denken Sie an die persönliche Unterschrift auf Ihrer Kündigung. 

Bei schriftlichen Kündigungen liegt die Beweislast des Zugangs in der Regel beim Absender. Behauptet der Versicherer, er habe Ihre Kündigung nicht erhalten, müssen Sie das Gegenteil beweisen. Versenden Sie Ihr Schreiben daher am besten via Einschreiben mit Rückschein oder heben Sie den Faxbericht auf. 

3Außerordentliche und ordentliche Kündigung der Lebensversicherung 

Grundsätzlich haben Sie mehrere Möglichkeiten, Ihre General Accident Lebensversicherung zu kündigen. Auf der einen Seite steht die außerordentliche Kündigung, die nur mit einem entsprechenden Grund möglich und zulässig ist. Auf der anderen Seite können Sie die Police im Rahmen einer ordentlichen Kündigung auflösen, wobei Sie hier die entsprechende Frist einhalten müssen. Die Grundlagen der Kündigung finden sich im Versicherungsvertragsgesetz (VVG).

General Accident Lebensversicherung außerordentlich kündigen 

Für eine außerordentliche Kündigung Ihrer Lebensversicherung brauchen Sie nach § 40 Abs.1 und 2 VVG einen der folgenden Gründe

  • Der Versicherer passt zwar auf der einen Seite die Beiträge nach oben an, Sie erhalten auf der anderen Seite aber nicht mehr Leistungen 
  • Der Versicherer reduziert die Leistungen, ohne dass sich diese Anpassung in der Prämie niederschlägt

Die Versicherungsgesellschaft muss Sie als Kundin oder Kunde über die geplanten Anpassungen und darüber, dass mit ihnen ein Sonderkündigungsrecht verbunden ist, informieren (§ 40 Abs.1 Satz 2 VVG). Dieser Hinweis muss spätestens einen Monat vor Wirksamwerden der Änderungen beim Versicherungsnehmer eingehen. Sie haben dann entsprechend lange Zeit, Ihre General Accident Lebensversicherung außerordentlich zu kündigen.

Achtung:

Geben Sie bei einer Sonderkündigung immer den Grund an. Sie laufen sonst Gefahr, dass der Versicherer Ihr Schreiben falsch auslegt und von einer ordentlichen Kündigung ausgeht. 

Im Übrigen gibt es keine Unterschiede zur „normalen“ Kündigung. Auch bei einer außerordentlichen Kündigung erhalten Sie den Rückkaufswert Ihrer Police ausgezahlt. Außerdem müssen Sie die entsprechende Form, die der Versicherer vorgibt, einhalten. Ihr Schreiben muss den Versicherer innerhalb der vorgegebenen Frist, die mindestens einen Monat dauert, erreichen. Das Sonderkündigungsrecht erlischt wieder, wenn Sie diese Kündigungsfrist versäumen. 

General Accident Lebensversicherung ordentlich kündigen

Eine ordentliche Kündigung der General Accident Lebensversicherung ist jederzeit zum Ende einer Versicherungsperiode möglich (§ 168 Abs.1 VVG). Einen Kündigungsgrund benötigen Sie dabei nicht, allerdings ist die vom Versicherer vorgegebene Kündigungsfrist zwischen einem und drei Monaten einzuhalten (§ 11 Abs.3 VVG). Sie bezieht sich wegen der Regelung des § 168 Abs.1 VVG immer auf das Ende der Versicherungsperiode.
Bei der General Accident Lebensversicherung dauert die Kündigungsfrist, wie bei nahezu allen Versicherungsgesellschaften, drei Monate. 

Grundsätzlich beginnt die Versicherungsperiode mit dem Abschluss der Police und dauert 12 Monate (§ 12 VVG). Haben Sie Ihre Lebensversicherung also am 01.12. eines Jahres abgeschlossen, endet die Versicherungsperiode am 30.11. des Folgejahres. Daher wird sie auch „Versicherungsjahr“ genannt. Bei einer Kündigungsfrist von drei Monaten muss Ihre Kündigung nun drei Monate vorher, also spätestens am 31.08. des jeweiligen Jahres, beim Versicherer eingehen. 

Achtung: Der Versicherer kann eine abweichende Versicherungsperiode vorgeben, sodass diese beispielsweise dem Kalenderjahr entspricht. Achten Sie daher immer auf die konkrete Vereinbarung im Versicherungsvertrag und berechnen Sie die geltende Kündigungsfrist entsprechend. So sind Sie auf der sicheren Seite.

Für die Einhaltung der Frist ist der Zugang der Kündigung beim Versicherer relevant. Wann Sie sie absenden, spielt keine Rolle. 

4Todesfall beim Versicherungsnehmer: So geht es jetzt weiter

Stirbt der Versicherungsnehmer, geht die General Accident Lebensversicherung mit allen Rechten und Pflichten auf den Erben über. Der Vertrag wird also nicht automatisch aufgelöst, auch besteht kein Sonderkündigungsrecht. Das Bezugsrecht übernehmen Sie allerdings nur, wenn der Versicherungsnehmer kein abweichendes nach § 159 VVG vereinbart hat.

Möchten Sie die geerbte General Accident Lebensversicherung kündigen, beachten Sie dabei folgende Punkte: 

  • Informieren Sie den Versicherer darüber, dass es einen Erbfall gab und legen Sie die entsprechenden Dokumente, vor allem den Erbschein, vor 
  • Ändern Sie die Bankverbindung 
  • Passen Sie gegebenenfalls das Bezugsrecht an

5Die Auszahlung des Rückkaufswerts der General Accident Lebensversicherung

Wenn Sie Ihre General Accident Lebensversicherung kündigen, zahlt der Versicherer den Rückkaufswert aus. Er wird nach versicherungsmathematischen Grundsätzen – vereinfacht dargestellt mit folgender Formel – berechnet (§ 169 Abs.1 und 3 VVG):

Rückkaufswert = Summe der Beiträge ohne Risikoanteile – Abschluss- und Verwaltungskosten + Überschüsse und Zinsen – Stornopauschale 

Eine Stornopauschale (= Kündigungsgebühr) darf der Versicherer nur bei entsprechender Vereinbarung abziehen. Außerdem muss der Rückkaufswert mindestens bei 50 Prozent der eingezahlten Beiträge liegen. Im Schnitt dauert es rund eine Woche, bis Sie die Zahlung erhalten.

6General Accident Lebensversicherung kündigen oder widerrufen?

In allen Fällen entscheiden Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer selbst, wie Sie Ihre General Accident Lebensversicherung auflösen. Auf der einen Seite steht hier die Kündigung, die meist mit einem Verlust verbunden und dadurch unrentabel ist. Auf der anderen Seite gibt es bei vielen Policen die Option des „ewigen Widerrufs“. helpcheck zeigt, welche Optionen Sie haben und welche Vor- und Nachteile mit ihnen jeweils verbunden sind. 

Die Kündigung der Lebensversicherung 

Wenn Sie Ihre General Accident Lebensversicherung kündigen, erhalten Sie vom Versicherer den Rückkaufswert ausgezahlt – so weit, so bekannt. Allerdings ermittelt die Versicherungsgesellschaft die Abschlusskosten grundsätzlich auf Basis des voraussichtlichen Endvermögens der Police. Daraus resultiert, dass die Abzüge bei einer vorzeitigen Kündigung außer Verhältnis zum bereits erreichten, tatsächlichen Vertragsvermögen stehen. 

Je früher Sie Ihre Lebensversicherung kündigen, desto höher wird daher der Verlust. Das folgende Beispiel zeigt, wie gravierend die Folgen einer Kündigung dabei sein können: 

Sie haben bisher 8.000 Euro in Ihre General Accident Lebensversicherung eingezahlt und lösen den Vertrag nach 7 Jahren auf. An Zinsen wurden vom Versicherer 800 Euro gutgeschrieben. Dem gegenüber stehen Abschluss- und Verwaltungskosten von 3.000 Euro und eine Stornopauschale in Höhe von 500 Euro. So erhalten Sie bei der Kündigung lediglich 5.300 Euro und müssen einen Verlust von 2.700 Euro in Kauf nehmen

Obwohl Sie einen Gewinn erzielt haben, entsteht durch die Kündigung der Versicherung ein Verlust. Gleichzeitig müssen Sie die Inflation, also den Kaufkraftverlust, von rund zwei Prozent pro Jahr berücksichtigen. Dadurch liegt der tatsächliche Wert der ausgezahlten Summe noch einmal unter dem nominellen Betrag.

Überlegen Sie sich daher gut, Ihre General Accident Lebensversicherung vorschnell zu kündigen. helpcheck empfiehlt, den Vertrag zunächst auf den Prüfstand zu stellen und erst dann eine fundierte Entscheidung zu treffen! 

Der „ewige“ Widerruf der Lebensversicherung 

Auch bei Lebensversicherungen gibt es ein gesetzliches Widerrufsrecht, das der Versicherungsnehmer innerhalb von 30 Tagen, nachdem die Vertragsunterlagen zugegangen sind, ausüben kann (§§ 8 Abs.1 und 152 Abs.1 VVG). Der Zugang aller Unterlagen ist zwingende Voraussetzung für den Beginn der Widerrufsfrist. Außerdem müssen Sie entsprechend der Vorgaben des § 8 Abs.2 Nr.2 VVG über das Widerrufsrecht belehrt werden (Widerrufsbelehrung).

Ist die Widerrufsbelehrung unwirksam, etwa weil der Versicherer das sogenannte Deutlichkeitsgebot missachtet hat, fehlt es an einer der Voraussetzungen für den Beginn der Widerrufsfrist. Nach deutschem Vertragsrecht können Fristen, die nicht beginnen, auch nicht enden. Daraus resultiert, dass Sie ein „ewiges Widerrufsrecht“ haben, das Sie zeitlich unbegrenzt und damit auch Jahrzehnte nach dem Abschluss der Police ausüben können. 

Der BGH hat mit Urteil vom 07.05.2014, Az. IV ZR 76/11, entschieden, dass bei fehlerhaften Belehrungen ein Widerruf „ewig“ möglich ist. Streitgegenstand war eine Vorschrift im VVG, die das nicht auslaufende Widerrufsrecht auf ein Jahr beschränkte und von EuGH für unwirksam erklärt wurde. Vom Urteil sind in erster Linie Lebensversicherungen mit Abschluss zwischen 1994 und 2007, Expertenschätzungen zufolge mehr als 100 Millionen Policen, betroffen.

Dabei hat der Widerruf besonders im Vergleich zur Kündigung zahlreiche Vorteile, denn Sie 

  • erhalten alle Abschluss- und Stornokosten zurück. Auch der Abzug von Verwaltungskosten ist in der Regel ausgeschlossen
  • erhalten die gesamte Rendite, die der Versicherer mit Ihren Beiträgen erwirtschaftet hat, ausgezahlt – unabhängig vom Garantiezins 
  • profitieren von der sofortigen Wirksamkeit des Widerrufs und müssen nicht bis zum Ende der Versicherungsperiode warten

Kunden, die ihre General Accident Lebensversicherung nicht kündigen und sich stattdessen für den Widerruf entscheiden, erhalten bis zu 150 Prozent der eingezahlten Beiträge zurück! 

7General Accident Lebensversicherung kündigen – Vertrag jetzt prüfen

Bei helpcheck lassen Sie Ihre General Accident Lebensversicherung kostenfrei von erfahrenen Anwälten für Versicherungsrecht prüfen. Dazu kooperieren wir mit zahlreichen Kanzleien, die sich auf den Widerruf von Lebensversicherungen spezialisiert haben. 

Finden wir auch in Ihrer Lebensversicherung eine Möglichkeit zum „ewigen Widerruf“, berechnen wir die mögliche Auszahlung, die Sie vom Versicherer erhalten könnten. Mit Ihrer Zustimmung machen wir die ermittelte Forderung bei der Versicherungsgesellschaft geltend. Dabei übernehmen wir alle Kosten, auch die eines eventuell notwendigen Gerichtsverfahrens. 

Ihr Vorteil: Ein Honorar wird nur fällig, wenn Sie durch den Widerruf eine höhere Auszahlung als bei der Kündigung erhalten. Ist dies nicht der Fall, etwa weil wir vor Gericht verlieren, fallen keinerlei Kosten an. So tragen Sie kein Kostenrisiko und können Ihre General Accident Lebensversicherung unverbindlich prüfen lassen! 

Nutzen Sie Ihre Chance und reichen Sie noch heute Ihre Vertragsunterlagen ein – entweder komfortabel online oder per Post. Es lohnt sich! 

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Häufige Fragen zu General Accident Lebensversicherung kündigen

Wie sieht es aus, wenn ich die General Accident Lebensversicherung bereits gekündigt habe?

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Stephanie Prinz

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Stephanie Prinz ist bei helpcheck seit 2018 im Bereich Business Development tätig. Bereits während Ihres abgeschlossenen Master Studiums der Kommunikationswissenschaften an der RWTH Aachen interessierte Sie sich für Verbraucherrechte und absolvierte im Zuge Ihres Auslandssemester in San Diego, Kalifornien, verschiedene Praktika in aufstrebenden Legal Tech-Unternehmen. Seit 2022 ist sie im Rahmen des helpcheck Online-Ratgebers für die Themen Arbeitsrecht und Finanzen zuständig und kümmert sich um die sprachliche Qualität aller Texte.

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