Familienfürsorge Rentenversicherung kündigen: Höhere Auszahlung erhalten

Magnus KaminskiGeprüft Symbol
geprüft von 
Magnus Kaminski

Legal Tech Experte

Stephanie Prinz
Autor: 
Stephanie Prinz

Das Wichtigste in Kürze

  • Es ist immer Ihnen überlassen, ob und wann Sie Ihre Familienfürsorge Rentenversicherung kündigen möchten. Im Vorfeld sollten Sie sich über die Konditionen erkundigen, denn viele Versicherer ziehen bei der Kündigung hohe Gebühren ab 
  • Die Alternativen zur Kündigung sind die Beitragsfreistellung, der Widerruf oder der Verkauf der Police. Da die Kündigung die teuerste Art ist, die Police loszuwerden, sollten Sie sich zunächst diese Möglichkeiten anschauen 
  • Der Versicherer darf Ihr Kündigungsrecht nicht einschränken oder untersagen. Wenn Sie die Kündigung abgegeben haben, endet der Vertrag in der Regel zum Ende der Versicherungsperiode

Erhalten Sie mit einem Widerruf Ihrer Rentenversicherung in nur drei Schritten einen Großteil Ihrer Beiträge zuzüglich Zinsen zurück.

Jetzt kostenlos prüfen
erhalten durch bgh-urteil

1Was ist eine private Rentenversicherung? 

Die private Rentenversicherung ist eine Form der Lebensversicherung. Sie dient in erster Linie dazu, Sie gegen verschiedene biometrische Risiken abzusichern – dazu zählen beispielsweise Langlebigkeit, Tod oder Invalidität. Sobald Sie das im Vertrag festgelegte Alter erreicht haben, zahlt Ihnen die private Rentenversicherung eine lebenslange, monatliche Rente aus. Die Höhe dieser regelmäßigen Auszahlungen können Sie im Rahmen der Vertragsverhandlungen selbst festlegen, denn sie richten sich nach der angesparten Summe (=Vertragsvermögen). 

Im sogenannten Rentenfaktor fasst der Versicherer zusammen, wie hoch Ihre monatliche Rente später sein wird. Ein Rentenfaktor von 50 beispielsweise sagt aus, dass Sie später pro angesparten 10.000 Euro 50 Euro monatliche Rente erhalten werden. Wenn Sie also später einmal 500.000 Euro gespart haben, beträgt die monatliche Auszahlung schon 2.500 Euro. 

Für die private Rentenversicherung gelten dieselben Vorschriften wie für alle anderen Kapitallebensversicherungen. Das rührt daher, da sich die Rentenversicherung nur in der Auszahlung von den anderen Policen unterscheidet – sonst sind sie identisch aufgebaut. 

2Ordentliche und außerordentliche Kündigung der Familienfürsorge Rentenversicherung 

Sobald Sie sich für die Kündigung der Familienfürsorge Rentenversicherung entschieden haben, haben Sie zwei Möglichkeiten, dies zu tun – die ordentliche und die außerordentliche Kündigung. Welche der beiden sinnvoller ist hängt in erster Linie von Ihrer persönlichen Situation und den gesetzlichen Vorgaben ab. Maßgeblich ist hierbei immer das Versicherungsvertragsgesetz, kurz VVG. 

Familienfürsorge Rentenversicherung ordentlich kündigen

Die ordentliche Kündigung ist der Regelfall, wenn Sie aus der Familienfürsorge Rentenversicherung aussteigen möchten. Für sie gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen, welche zwischen einem und drei Monaten betragen. Die individuelle Kündigungsfrist ist in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) Ihres Versicherers geregelt. 

Es gilt:

Die Familienfürsorge Rentenversicherung hat eine Kündigungsfrist von drei Monaten vor Ende der Versicherungsperiode. 

Die Versicherungsperiode ist ein einjähriger Zeitraum, welcher mit Abschluss der Police beginnt und damit auch verlängert und verkürzt werden kann. Bei vielen Versicherungsgesellschaften endet die erste Versicherungsperiode bereits zum Ende des Kalenderjahres, somit stimmen die darauffolgenden Versicherungsjahre mit dem Kalenderjahr überein – das vereinfacht die Verwaltung der Police für beide Seiten enorm. 

Damit Sie es sich besser vorstellen können, ein praktisches Beispiel hierzu: Sie haben Ihre Familienfürsorge Rentenversicherung am 13.10. abgeschlossen. Die Versicherungsperiode beginnt somit an diesem Tag und endet am 12.10. im Folgejahr. Damit Ihre Kündigung zum Ende der Versicherungsperiode gültig ist, muss diese dem Versicherer also spätestens am 12.07. vorliegen. Sollte das Schreiben zu spät eingehen, ist die Kündigung erst zum Ende des nächsten Versicherungsjahres gültig – Sie müssten also ein Jahr länger Beiträge leisten. 

Eine außerordentliche Kündigung der Familienfürsorge Rentenversicherung dagegen ist nur beim Vorliegen wichtiger Gründe möglich. Diese sind jedoch bei der Rentenversicherung eher selten, daher ist die ordentliche Kündigung hier der Regelfall. Außerordentliche Kündigungen kommen eher bei einer Kombipolice aus Renten- und Lebensversicherung vor. 

Familienfürsorge Rentenversicherung außerordentlich kündigen 

Die außerordentliche Kündigung der Familienfürsorge Rentenversicherung ist nur in einigen wenigen, seltenen Fällen möglich. Hierfür muss ein wichtiger Grund nach § 40 Absatz 1 und 2 VVG vorliegen, welcher beispielsweise dann gegeben ist, wenn der Versicherer 

  • die Leistungen kürzt, ohne auch die Preise anzupassen oder, 
  • die Preise erhöht, ohne auch das Leistungsspektrum zu erweitern 

Sollte einer dieser Fälle eintreten muss die Familienfürsorge Sie mindestens einen Monat vor Inkrafttreten der neuen Bedingungen darüber informieren und Sie über das Sonderkündigungsrecht aufklären. Dementsprechend haben Sie nachfolgend einen Monat Zeit, Ihre außerordentliche Kündigung abzugeben. Die Vorgaben für die außerordentliche Kündigung weichen in der Regel nicht von denen einer ordentlichen ab, lesen Sie hier aber immer noch einmal zur Sicherheit in den AVB Ihres Versicherers nach. 

Wichtig:

In Ihrem Schreiben sollten Sie immer die Formulierung ,,außerordentliche Kündigung“ verwenden. So kann der Versicherer den Brief nicht als reguläre Kündigung auslegen und Sie sind auf der sicheren Seite. 

Die außerordentliche Kündigung Ihrer Familienfürsorge Rentenversicherung ist immer sofort wirksam. Auszahlungstag ist in diesem Fall der Tag, an dem die Änderungen in Kraft getreten wären – auch hier müssen Sie jedoch mit bis zu 14 Tagen rechnen, bis das Geld auf Ihrem Bankkonto eingeht. 

3Kündigung der Familienfürsorge Rentenversicherung: So gehen Sie vor 

Vor einer Kündigung empfehlen wir Ihnen, sich immer über die Konditionen Ihres Versicherers zu informieren. In Altverträgen beispielsweise kann noch die Vorgabe existieren, dass Sie die Kündigung in Schriftform abgeben müssen, also per Post oder Fax. Die etwas modernere Textform dagegen ermöglicht auch die Kündigung in Form einer E-Mail. 

Unser Tipp:

Aus Erfahrung raten wir Ihnen, immer einen Brief an Ihren Vertragspartner zu senden – so riskieren Sie gar nicht erst, dass Ihre Kündigung ungültig ist. 

Als Absender der Kündigung stehen Sie immer in der Pflicht, im Zweifelsfall die Zustellung Ihrer Kündigung zu beweisen. Versenden Sie diese daher immer nur als Einschreiben mit Rückschein oder als Fax mit anschließendem Faxbericht. Bei einer E-Mail geht der Gesetzgeber automatisch von der Zustellung aus, hier müsste der Versicherer im Ernstfall das Gegenteil beweisen. 

Ob Ihre Kündigung gültig ist, wird immer daran bemessen, wann diese beim Versicherer eingegangen ist. Ob die Bearbeitung bereits begonnen hat und ob Sie eine Rückmeldung erhalten haben, spielt hierfür jedoch keine Rolle – das Zustellungsdatum ist somit der einzig relevante Faktor. 

Konkrete rechtliche Vorgaben für den Inhalt Ihrer Kündigung gibt es nicht. Damit diese jedoch schnell bearbeitet werden kann und Sie für den Versicherer auch erreichbar sind, sollten Sie folgende Punkte erwähnen oder mindestens anschneiden:

  • Wichtige persönliche Daten: Name, Anschrift und Telefonnummer sollten immer auf der Kündigung stehen. So kann der Bearbeiter diese auch zuordnen, wenn sich in Ihrer Kundennummer ein Zahlendreher befand 
  • Kundennummer sowie Vertragsinformationen: Geben Sie hierbei am besten immer beides an, besonders wenn Sie mehrere Policen bei einem Versicherer abgeschlossen haben – diese werden alle unter Ihrer Kundennummer gespeichert 
  • Kündigung der Rentenversicherung. Benutzen Sie am besten genau diese Formulierung, denn dann kann der Versicherer das Schreiben nicht falsch auslegen
  • Am Ende bitten Sie die Familienfürsorge am besten um eine Kündigungsbestätigung sowie um die Berechnung und Auszahlung des Rückkaufwertes 
  • Eine Kündigung müssen Sie immer händisch unterschreiben. Eine kopierte oder gedruckte Unterschrift reicht nicht aus

Wenn Sie alle diese Punkte integrieren und die Kündigung rechtzeitig abgeben, dann kann hierbei nichts mehr schiefgehen. Der Bearbeiter kann das Schreiben direkt zuordnen und Sie bei Rückfragen erreichen – so kommt es dann auch bei Ihrer Auszahlung nicht zu Verzögerungen

4Der Rückkaufwert bei Kündigung der Familienfürsorge Rentenversicherung

Wenn Sie Ihre Familienfürsorge Rentenversicherung kündigen, dann muss der Versicherer Ihnen den Rückkaufwert der Police zurückzahlen – so ist es in § 169 Absatz 1 geregelt. Er beschreibt den mathematisch berechneten Restwert der Police aus Sicht des Versicherers und wird nach dem Stichtagsprinzip ermittelt. Die Formel hierfür ist in § 169 Absatz 3 geregelt und kann wie folgt vereinfacht dargestellt werden: 

Formel:

Auszahlungssumme = Summe eingezahlter Beiträge – enthaltene Risikoanteile für BU-Schutz o.Ä. – Abschluss- und Verwaltungskosten + Überschüsse und Zinsen – ggf. Stornopauschale 

Die Risikoanteile werden abgezogen, da Sie den entsprechenden Schutz bereits erhalten haben – etwa gegen Berufsunfähigkeit. Die sogenannte Stornopauschale ist nicht bei jedem Versicherer fällig, sie muss vertraglich geregelt und verhältnismäßig sein. Sie ist den zusätzlichen Gebühren zuzuordnen, die bei einer Kündigung anfallen (§ 169 Absatz 5 VVG). 

Der Rückkaufwert Ihrer Police wird von Ihrem Versicherer immer nach dem Stichtagsprinzip ermittelt – also am letzten Tag der Versicherungsperiode. Ab diesem Zeitpunkt kann es bis zu zwei Wochen dauern, bis das Geld dann tatsächlich auf Ihrem Bankkonto eingeht. Zur Sicherheit sollten Sie hier allerdings immer bei Ihrem Versicherer nachfragen! 

Auch interessant:

Die minimale Höhe des Rückkaufwerts ist durch die sogenannte Untergrenze gedeckelt. Demnach muss dieser bei mindestens 50 Prozent der eingezahlten Beiträge liegen. 

5Sollte ich die Familienfürsorge Rentenversicherung bei Todesfall des Versicherten kündigen? 

Wenn der aktuelle Versicherungsnehmer versterben sollte, dann geht die Police automatisch an den gesetzlich oder im Testament bestimmten Erben über. Durch die Gesamtrechtsnachfolge übernimmt dieser den Vertrag immer mit allen Rechten und Pflichten. Auch wenn auf dem Verstorbenen ein Bezugsrecht lag, geht dieses an den Erben über. 

Die einzige Ausnahme gilt dann, wenn ein abweichendes und unwiderrufliches Bezugsrecht durch den Verstorbenen vereinbart wurde. Dieses bleibt auch dann bei der bezugsberechtigten Person, wenn sich der Versicherungsnehmer – etwa durch Erbschaft – ändert. 

Ein unwiderrufliches Bezugsrecht kann immer nur mit dem schriftlichen Einverständnis des aktuellen Bezugsberechtigten geändert werden. Zusammen mit einem dementsprechenden Änderungsantrag muss dieses dann bei der Versicherungsgesellschaft eingereicht werden. Ohne diese Zustimmung können Sie nur widerrufliche Bezugsberechtigungen ändern. 

Sie haben immer auch das Recht, eine geerbte Rentenversicherung zu kündigen. Hierfür müssen Sie einen Nachweis über Ihre Erbschaft – bestenfalls den Erbschein – beim Versicherer zusammen mit Ihrer Kündigung abgeben. Ohne den Nachweis könnte der Versicherer Ihr Anliegen nicht bearbeiten.

6Warum immer mehr Kunden ihre Familienfürsorge Rentenversicherung kündigen 

Seit einigen Jahren gibt es bei der Familienfürsorge Rentenversicherung eine regelrechte Kündigungswelle. Immer mehr Versicherte entscheiden sich, ihre Police frühzeitig wieder abzugeben. Das hat oft persönliche Gründe, wie etwa Geldnot oder eine anstehende große Investition, doch auch drei allgemeinere Beweggründe fallen in der Statistik auf: 

  • Die immer weiter sinkenden Zinsen bewegen Kunden dazu, Ihre Versicherung wieder zu kündigen. Im Jahr 200 lag der Leitzins der europäischen Zentralbank (EZB) noch bei knappen vier Prozent, heute sind es schon nur noch 0,25 Prozent. Zusammen mit der Inflation und den ebenfalls gestiegenen Kosten für die Policen entsteht im Großen und Ganzen immer ein Minusgeschäft für Sie als Kunden
  • Wissen Sie bereits heute, wir Ihr Leben in 30 oder 40 Jahren aussehen wird? Vermutlich eher nicht, und dennoch haben die meisten Rentenversicherungen sehr lange Laufzeiten. Als Kunde sind Sie an diese gebunden und haben meist keinen Anpassungsspielraum, auch wenn Sie Ihr Leben nicht so lange im Voraus planen können. Auch diese Laufzeiten sind ein Grund, warum sich viele Menschen mittlerweile lieber für andere Investitionsmöglichkeiten entscheiden 
  • In den letzten 20 Jahren sind die Kosten für die Policen bei allen Versicherern immer weiter gestiegen. Mittlerweile liegen diese bei etwa drei Prozent der Vertragssumme, während die Rendite maximal ein Prozent beträgt – bereits hier entsteht für Sie als Kunde also ein Verlust. Zudem beeinflussen Inflation und Abzüge bei der Kündigung Ihren Auszahlungsbetrag enorm, weshalb viele Kunden lieber auf andere Investitionsmöglichkeiten umsteigen

Diese Nachteile beziehen sich in erster Linie auf die klassische, zinsgebundene Rentenversicherung – mit einer modernen Police können Sie auch heute noch sicher für die Zukunft aufgestellt sein. In diesen ist es beispielsweise möglich, in Unternehmensanteile oder ETFs zu investieren, die einen deutlich größeren Anpassungsspielraum bieten als altmodische Rentenversicherungen mit Zinsbindung. Informieren Sie sich zu Ihren Möglichkeiten am besten direkt bei Ihrem Versicherer! 

7Familienfürsorge Rentenversicherung: Kündigung oder Widerruf?

Die Kündigung ist der einfachste Weg, die Familienfürsorge Rentenversicherung loszuwerden. Hierfür reicht ein einfacher Brief oder sogar nur eine E-Mail aus. Was viele jedoch nicht bedenken: Oftmals entstehen bei einer Kündigung enorme Verluste, die Ihnen einen Großteil des Gewinns wieder wegnehmen. Durch die Berechnung des Rückkaufwerts durch den Versicherer entstehen auch nach Jahrzehnten noch Verluste und Sie erhalten weniger Geld zurück, als Sie eingezahlt haben.

Durch kleine Fehler in der Widerrufsbelehrung lassen sich viele Familienfürsorge Rentenversicherungen auch nach Jahren und Jahrzehnten noch widerrufen. Hierdurch können Sie viel Geld sparen – helpcheck zeigt Ihnen, wie es richtig geht! 

Jetzt prüfen

Die Kündigung – teuer, aber unkompliziert! 

Die Kündigung ist in wenigen Minuten erledigt – Sie müssen nur einen kleinen Zweizeiler aufsetzen und an Ihren Versicherer schicken. Doch durch die Kündigung und die Berechnung des Rückkaufwertes entstehen Ihnen enorme Abzüge, die für hohe Verluste sorgen. 

Die Kosten für die Police berechnet die Familienfürsorge immer bereits bei Abschluss der Versicherung und passt diese an die Vertragslaufzeit an. Wenn Sie sich also dazu entscheiden, vorzeitig aus der Police auszusteigen, dann werden die Kosten nicht an die verkürzte Laufzeit angepasst – bereits hier müssen Sie tief in die Taschen greifen. 

Bei den allermeisten anderen Lebensversicherungen sieht es ähnlich aus. Prüfen Sie also immer sorgfältig Ihre Alternativen, denn sonst verschenken Sie bares Geld! 

Jetzt prüfen


Ein Paar schaut sich gemeinsam ihre Vertragsunterlagen an

Der Widerruf – Ihr Ass im Ärmel

Beim Abschluss einer Versicherung ist jeder Versicherer in Deutschland verpflichtet, seinen Kunden bestimmte Unterlagen zukommen zu lassen. Im VVG ist hierfür genau geregelt, welche Unterlagen Ihnen unbedingt zugehen müssen:

  • Widerrufsbelehrung, die dem Deutlichkeitsgrundsatz entspricht
  • Basisdaten zu Laufzeit, Kostenquote und Beiträgen 
  • Versicherungsschein, der Vertrag selbst 
  • Pflichtinformationen nach der VVG-Grundverordnung

Der Deutlichkeitsgrundsatz gibt vor, dass alle wichtigen Informationen in der Widerrufsbelehrung hervorgehoben werden müssen. Zudem dürfen in ihr keinerlei rechtliche Fehler enthalten sein. 

Im Zeitraum zwischen 1994 und 2007 haben Versicherer jedoch Policen verkauft, deren Widerrufsbelehrungen fehlerhaft waren. Diese sind jedoch Grundlage für die 30-tägige Widerrufsfrist, die so nie begonnen hat.

Wichtig:

Der BGH hat in seinem Urteil vom 07.05.2014 beschlossen, dass in diesen Fällen ein Widerrufsrecht besteht (Az. IV ZR 76/11).

Durch diese Fehler haben Sie die Möglichkeit, die Familienfürsorge Rentenversicherung auch nach Jahren und Jahrzehnten noch zu widerrufen. Infolge eines Widerrufs muss der Versicherer die gesamte Police rückabwickeln, also Beiträge sowie Storno- und Verwaltungsgebühren komplett zurückzahlen. Sollten Sie Ihre Familienfürsorge Rentenversicherung bereits gekündigt haben, steht Ihnen dennoch die Differenz zwischen beiden Auszahlungsbeträgen zu. 

Lassen Sie diese Möglichkeit nicht entgehen und nehmen Sie den ,,ewigen Widerruf“ wahr. Unsere helpcheck-Partneranwälte wissen genau, worauf Sie bei einem erfolgreichen Widerruf achten müssen. 

In einem ersten Schritt reichen Sie Ihre persönlichen Unterlagen online ein und einer unserer Anwälte verschafft sich einen Überblick. Im Anschluss melden wir uns bei Ihnen und Sie haben Zeit, Fragen zu stellen und Unsicherheiten zu klären. Sollten Sie sich dann entscheiden, den Widerruf durchsetzen zu wollen, erledigen wir ab hier die restliche Arbeit für Sie – Sie können sich also entspannt zurücklehnen!

Bei helpcheck haben Sie eine Erfolgsgarantie – unser Honorar wird nur dann fällig, wenn wir Ihre Forderung auch wirklich durchsetzen konnten. Sollte diese abgewehrt werden, übernehmen wir die kompletten Anwalts- und Gerichtskosten – Sie tragen also nie ein Risiko! Zögern Sie nicht lange und lassen Sie Ihre Familienfürsorge Rentenversicherung noch heute von unseren Experten prüfen!

Jetzt prüfen

Häufige Fragen zu Familienfürsorge Rentenversicherung kündigen

Was ist der Rückkaufwert?

Faq Icon

Was sind Risikoanteile?

Faq Icon

Faq Icon

Faq Icon

Faq Icon

Faq Icon

Faq Icon

Faq Icon

Faq Icon

Aktuelle Urteile & Bewertungen

Icon Waage
September 2022

Landgericht Zwickau

1.000 € Schadensersatz (Versäumnisurteil)
Facebook ist selbst für das Datenleck verantwortlich
Icon Gesprächsblase
August 2023
“Von den Datenlecks hört man ja ständig, aber alleine habe ich mir nicht zugetraut, was dagegen zu machen. Aber wenn es so eine einfache Möglichkeit gibt, ist das mal einen Versuch wert finde ich. Ein Ergebnis habe ich aber noch nicht.”

Darius T., Emden
Icon Waage
Oktober 2022

Landgericht Oldenburg

3.000 € Schadensersatz wegen Verletzung der DSGVO
Zuzüglich Zinsen von 4,12 % seit Klageerhebung
Icon Gesprächsblase
Juli 2023
“Der Kontakt war bisher sehr freundlich. Mein Verfahren läuft noch, also kann ich noch nichts zum Ergebnis sagen, aber ich fühle mich gut aufgehoben. Man merkt, dass Sie viel Erfahrung haben. Danke.”
Alexandra M., Tübingen
Icon Waage
Mai 2023

Landgericht Stuttgart

500 € Schadensersatz wegen erhaltener Werbeanrufe
Es wurde ein "systematischer Verstoß" gegen die DSGVO festgestellt
Über den Autor
Stephanie Prinz

Stephanie Prinz

Stephanie Prinz ist bei helpcheck seit 2018 im Bereich Business Development tätig. Bereits während Ihres abgeschlossenen Master Studiums der Kommunikationswissenschaften an der RWTH Aachen interessierte Sie sich für Verbraucherrechte und absolvierte im Zuge Ihres Auslandssemester in San Diego, Kalifornien, verschiedene Praktika in aufstrebenden Legal Tech-Unternehmen. Seit 2022 ist sie im Rahmen des helpcheck Online-Ratgebers für die Themen Arbeitsrecht und Finanzen zuständig und kümmert sich um die sprachliche Qualität aller Texte.

Weitere Ratgeber Artikel

Scroll to top Icon

Unsere Kunden bewerten helpcheck.de mit einer durchschnittlichen Bewertung von 4.86 von 5 Sternen, basierend auf 1040 Bewertungen.