Deutscher Ring Rentenversicherung kündigen: Höhere Auszahlung erhalten

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Magnus Kaminski

Legal Tech Experte

Stephanie Prinz
Autor: 
Stephanie Prinz

Das Wichtigste in Kürze

  • Generell entscheiden Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer selbst, ob und wann Sie Ihre Deutscher Ring Rentenversicherung kündigen. Beachten müssen Sie dabei lediglich die Vorgaben des Versicherers zu Form und Inhalt der Kündigung 
  • Kündigen Sie Ihre Rentenversicherung, erhalten Sie vom Versicherer den Rückkaufswert ausgezahlt. Hierbei müssen Sie mitunter hohe Verluste in Kauf nehmen, da zahlreiche Kosten vom Vertragsvermögen abgezogen werden
  • Bei zahlreichen Verträgen ist ein Widerruf noch viele Jahre nach dem Ende der eigentlichen Widerrufsfrist möglich („ewiger Widerruf“). Hintergrund sind in hohem Maße fehlerhafte Widerrufsbelehrungen

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1Was unterscheidet eigentlich Lebens- und Rentenversicherungen?

Kurze Frage, kurze Antwort: Nichts. Kapitallebens- und Rentenversicherungen gehören beide zu den Policen, die der Altersvorsorge dienen – und damit zu den Lebensversicherungen im Sinne des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Sie bestehen aus einer Ein- und einer Auszahlungsphase, wobei erstere letzterer vorausgeht. Sie zahlen also beispielsweise über 40 Jahre Beiträge ein und erhalten zum vereinbarten Zeitpunkt oder ab dem vereinbarten Zeitpunkt die entsprechende Leistung.

Bei der Kapitallebensversicherung wird das angesparte Kapital (Beiträge plus Zinsen und Überschüsse) in einer Summe ausgezahlt. Die Rentenversicherung unterscheidet sich dahingehend von der „klassischen“ Lebensversicherung, dass der Versicherer das Kapital in Form einer lebenslangen Rente (Leibrente) auszahlt. 

Er sichert damit das sogenannte Langlebigkeitsrisiko ab. Denn der Versicherer zahlt die vereinbarte Leibrente auch dann weiter, wenn das angesparte Kapital rechnerisch bereits aufgebraucht ist. Eine solche Absicherung gibt es bei der Einmalauszahlung des Vertragsvermögens (klassischerweise bei der Kapitallebensversicherung) nicht. 

Viele private Rentenversicherungen kombinieren mittlerweile die Vorteile beider Policen. Sie bieten Ihnen also ein Wahlrecht, das Vertragsvermögen in einer Summe oder als lebenslange Rente auszuzahlen (Kapitalwahlrecht). Dadurch haben Rentenversicherungen, wenn die Konditionen fair sind und insbesondere die Rendite passt, nach wie vor ihre Daseinsberechtigung

2Weshalb immer mehr Menschen Ihre Deutscher Ring Rentenversicherung kündigen 

Die Menge der Kündigungen bei den Deutscher Ring Rentenversicherungen ist über die letzten Jahre konstant angestiegen. Hierfür gibt es viele Gründe, doch statistisch stechen drei besonders hervor: 

  • Vielen Versicherten fehlt es bei der klassischen, zinsgebundenen Lebensversicherung an Flexibilität. Es können beinahe keine Anpassungen, beispielswiese an eine Änderung der Einkommensverhältnisse, vorgenommen werden. Sie sind also immer an das gebunden, was der Versicherer Ihnen vorgibt, und auch bei den Auszahlungen haben Sie kein Mitsprachrecht
  • Ein weiterer, belastender Faktor sind die sinkenden Zinsen. Zwischen 2000 und 2022 hat die EZB den Leitzins von damals noch vier Prozent auf heute 0,25 Prozent abgesenkt. Im gleichen Zeitraum haben allerdings viele Versicherer die Kosten für ihre Policen angehoben, ohne auch die Leistungen anzupassen. Beide dieser Punkte haben nur negative Auswirkungen auf die Kunden, weshalb dies bei vielen Menschen zur Kündigung führt
  • Der Abschluss sowie die laufenden Kosten einer Lebensversicherung sind teuer. Zusammengefasst liegen die Kosten für eine private Rentenversicherung bei etwa zwei bis drei Prozent, während die Rendite meist nur etwa ein Prozent beträgt – auf lange Sicht also ein Minusgeschäft. Rechnen Sie gerne einmal aus, wie hoch die Summe Ihrer Einzahlungen heute nach Inflation wäre und wie viel Geld sich tatsächlich in Ihrer Lebensversicherung befindet

Selbstverständlich gelten diese negativen Aspekte nicht für jede Form der privaten Rentenversicherung. Eine moderne Police ermöglicht neben dem klassischen Sparen auch die Anlage von Geld in Aktien und ETFs, mit welchen Sie deutlich besser aufgestellt sind! 

3Deutscher Ring Rentenversicherung richtig kündigen: Form und Inhalt der Kündigung 

Grundsätzlich handelt es sich beim Kündigungsrecht um einen im VVG normierten Anspruch, den Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer haben. Der Versicherer kann aber im Rahmen der Vertragsfreiheit individuelle Vorgaben, insbesondere zur Form der Kündigung, machen. Diese finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und im Versicherungsschein selbst (der eigentlichen Police).

Dabei unterscheiden Sie zwischen zwei möglichen Formen

  • Schriftform: Sie ermöglicht eine Kündigung ausschließlich per Brief und Fax, insbesondere also nicht auf elektronischem Wege, etwa per Mail 
  • Textform: Neben Brief und Fax können Sie Ihre Deutscher Ring Rentenversicherung auch elektronisch kündigen (E-Mail, Online-Portal), wenn der Versicherer die Textform vorgibt

Es gilt:

Bei der Deutscher Ring Rentenversicherung ist die Schriftform vorgeschrieben. Abweichungen gibt es nur bei neueren Verträgen – schauen Sie daher immer in die individuellen Vereinbarungen mit dem Versicherungsunternehmen.  

Die Einhaltung der durch AVB und Police vorgegebenen Form ist zwingende Voraussetzung für die Wirksamkeit Ihrer Kündigung. Dies bedeutet im Umkehrschluss vor allem, dass der Versicherer Sie in der Regel nicht auf die Unwirksamkeit der Kündigung hinweist. Im schlechtesten Fall haben Sie die Kündigungsfrist zu diesem Zeitpunkt bereits verpasst – und der Vertrag läuft mit allen Kosten für mindestens ein Jahr weiter. 

Tipp: Im Zweifel sollten Sie Ihre Deutscher Ring Rentenversicherung schriftlich kündigen. Denn diese Form ist bei allen Versicherungsgesellschaften zulässig und wirksam. 

Sorgen Sie darüber hinaus dafür, dass Sie den Zugang der Kündigung beim Versicherer beweisen können. Denn im Zweifel, etwa, wenn behauptet wird, Ihr Schreiben sei nicht fristgerecht eingegangen, liegt die Beweispflicht beim Absender. helpcheck empfiehlt daher den Versand via Fax (Faxbericht aufheben!) oder per Einschreiben mit Rückschein. Dies gilt nur bei schriftlichen Kündigungen, kündigen Sie auf elektronischem Wege, ist der Versicherer in der Beweispflicht. 

Neben der Form gelten in der Regel keine besonderen Vorgaben, insbesondere nicht für den Inhalt des Kündigungsschreibens. Damit der Versicherer Ihre Kündigung aber direkt und ohne Verzögerungen bearbeiten kann, sollten Sie sie so klar und deutlich wie möglich gestalten. Dazu gehören auch vollständige Angaben, vor allem die folgenden: 

  • Nennen Sie Ihre persönlichen Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum und Erreichbarkeit). Geben Sie außerdem Ihre Vertragsdaten an, vor allem die Kunden- und Versicherungsnummer
  • Nutzen Sie den Begriff „Kündigung“. Damit vermeiden Sie, dass der Versicherer Ihr Anliegen falsch auslegt respektive das Schreiben anders interpretiert, als es tatsächlich gemeint ist
  • Kündigen Sie Ihre Deutscher Ring Rentenversicherung zu einem bestimmten Termin. Sie können die Kündigung auch zum „nächstmöglichen Zeitpunkt“ aussprechen, der Vertrag endet dann mit Ablauf der aktuellen oder nächsten Versicherungsperiode
  • Bitten Sie den Versicherer, Ihnen die Kündigung zu bestätigen, und um Auszahlung des vertraglichen Rückkaufswertes nach § 169 VVG
  • Unterschreiben Sie Ihre Kündigung händisch, sofern Sie die Deutscher Ring Rentenversicherung schriftlich kündigen 

Auf diese Weise vermeiden Sie zeitaufwendige Rückfragen der Versicherungsgesellschaft und ermöglichen eine zeitnahe Bearbeitung. Heben Sie den Zugangsnachweis mindestens so lange auf, bis Ihnen die Bestätigung der Kündigung durch den Versicherer zugegangen ist. 

4Ordentliche und außerordentliche Kündigung der Rentenversicherung 

Wenn Sie Ihre Deutscher Ring Rentenversicherung kündigen, müssen Sie neben der Form auch die vom Versicherer vorgegebene Kündigungsfrist einhalten. Auch diese Vorgaben macht der Versicherer in den AVB respektive im Versicherungsschein, wobei zwischen ordentlicher und außerordentlicher Kündigung zu unterscheiden ist. helpcheck gibt einen kurzen Überblick über Ihre Möglichkeiten! 

Die ordentliche Kündigung 

Eine ordentliche Kündigung der Deutscher Ring Rentenversicherung ist immer zum Ende der Versicherungsperiode möglich (§ 168 Absatz 1 VVG). Dabei müssen Sie die Kündigungsfrist einhalten, die der Versicherer im Rahmen von einem bis drei Monaten selbst festlegen kann (§ 11 Absatz 3 VVG). Die Kündigungsfrist bezieht sich dabei immer auf das Ende der Versicherungsperiode, die wegen ihrer Dauer von in der Regel 12 Monaten auch „Versicherungsjahr“ genannt wird (§ 12 VVG).

Dazu:

Bei der Deutscher Ring Rentenversicherung dauert die Kündigungsfrist drei Monate. 

Ihre Kündigung muss also mit entsprechendem Vorlauf beim Versicherer eingehen. Die konkrete Versicherungsperiode erhalten Sie durch einen Blick in den Versicherungsschein. Haben Sie Ihre Police am 01.05. abgeschlossen, endet das Versicherungsjahr am 30.04. des Folgejahres. Beachten Sie, dass der Versicherer nach § 12 VVG auch eine abweichende Versicherungsperiode bestimmen kann. Diese endet dann beispielsweise am 31.12. des jeweiligen Jahres. 

Bei einem Ende der Versicherungsperiode am 30.04. und einer Kündigungsfrist von drei Monaten müssen Sie Ihre Deutscher Ring Rentenversicherung bis zum 31.01. kündigen. Erreicht Ihre Kündigung den Versicherer zu spät, wird sie erst zum Ende der folgenden Versicherungsperiode wirksam. Der Vertrag läuft dann mit allen Kosten entsprechend weiter.

Halten Sie die Kündigungsfrist daher unbedingt ein, um unnötige Kosten zu vermeiden. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist einzig der Zugang des Schreibens beim Versicherer. Wann Sie es absenden oder zu welchem Zeitpunkt die Kündigung beim Versicherungsunternehmen bearbeitet wird, spielt keine Rolle. 

Die außerordentliche Kündigung 

Anders als für die ordentliche Kündigung, benötigen Sie für die außerordentliche Kündigung Ihrer Rentenversicherung einen definierten Kündigungsgrund. Dieser ergibt sich aus § 40 Absatz 1 und 2 VVG: 

  • Der Versicherer erhöht zwar den Beitrag, passt aber die Leistungen nicht im selben Umfang an diese Erhöhung an
  • Der Versicherer reduziert auf der einen Seite die Leistungen, dies spiegelt sich aber nicht entsprechend im Beitrag wider 

In beiden Fällen handelt es sich um eine Vertragsänderung zu Ihren Ungunsten. Sie löst das Sonderkündigungsrecht aus, auf das Sie der Versicherer mindestens einen Monat vor Wirksamwerden hinweisen muss (§ 40 Absatz 1 Satz 2 VVG). Das Sonderkündigungsrecht besteht nur für diese Zeit, nehmen Sie es also nicht wahr oder versäumen Sie die besondere Kündigungsfrist, läuft der Vertrag mit allen Änderungen weiter. Ihre Zustimmung wird dann vom Versicherungsunternehmen fingiert. 

Relevant ist die außerordentliche Kündigung nach § 40 VVG in erster Linie bei Lebens- und Rentenversicherungen, die Sie mit Zusatzbausteinen wie dem BU-Schutz kombiniert haben. Passt der Versicherer hier die Konditionen des Zusatzmoduls an und können Sie dieses nicht ohne die Hauptversicherung kündigen, bezieht sich das Sonderkündigungsrecht auf die gesamte Kombipolice. 

Im Übrigen erhalten Sie auch bei der Sonderkündigung den Rückkaufswert zum jeweiligen Stichtag, an dem die Kündigung wirksam wird, ausgezahlt. Er wird nach § 169 VVG berechnet. 

5Deutscher Ring Rentenversicherung kündigen – Auszahlung des Rückkaufswerts 

Entscheiden Sie sich dazu, Ihre Deutscher Ring Rentenversicherung zu kündigen, erhalten Sie vom Versicherer den sogenannten Rückkaufswert ausgezahlt. Bei ihm handelt es sich um den nach versicherungsmathematischen Grundsätzen berechneten Gesamtwert des Vertragsvermögens (§ 169 Absatz 1 und 3 VVG). Die Berechnung erfolgt zu dem Ende der Versicherungsperiode, zu dem auch Ihre Kündigung wirksam wird.

Die Ermittlung muss für einen sachkundigen Dritten nachvollziehbar sein, weshalb alle Versicherungsunternehmen die konkrete Formel in den Technischen Berechnungsgrundlagen festhalten. Sie lautet – etwas vereinfacht dargestellt – wie folgt

Formel:

Summe der eingezahlten Beiträge (ohne enthaltene Risikoanteile) – Abschluss- und Verwaltungskosten + Überschüsse und Zinsen = Rückkaufswert 

Dazu:

Vom Rückkaufswert wird mitunter eine Stornopauschale abgezogen; das Ergebnis ist der finale Auszahlungsbetrag. 

Hierbei gelten nach dem VVG folgende Grundsätze

  • Der Rückkaufswert muss mindestens 50 Prozent der eingezahlten Prämien betragen. Maßgeblich sind die Versicherungsbeiträge ohne enthaltene Risikoanteile, wie sie zum Beispiel für einen zusätzlichen BU- oder Todesfall-Schutz anfallen
  • Risikoanteile werden bei der Berechnung des Auszahlungsbetrags nie berücksichtigt (auch nicht bei der Ablaufleistung). Hintergrund dessen ist, dass Sie die entsprechende Leistung des Versicherers – nämlich den über die Laufzeit gewährten Versicherungsschutz – bereits erhalten haben
  • Eine Stornopauschale (Kündigungsgebühr) darf der Versicherer nur in bestimmten Fällen abziehen. Namentlich hat er diese Möglichkeit, wenn der Abzug der Pauschale im Vorfeld vertraglich vereinbart wurde und wenn die Höhe der Gebühr im Verhältnis zum Vertragsvermögen angemessen ist (§ 169 Absatz 5 VVG). Wird durch den Abzug der Kündigungsgebühr die 50-Prozent-Untergrenze unterschritten, ist er ausgeschlossen 

Der Rückkaufswert wird auf das Konto der nach § 159 VVG bezugsberechtigten Person überwiesen. Er ist grundsätzlich zu versteuern (soweit ein Gewinn entsteht; Auszahlung abzüglich Einzahlungen und Kosten). In der Regel dauert es durch die Berechnung nach dem Stichtagsprinzip etwa zwei Wochen, bis Sie die Überweisung der Versicherungsgesellschaft erhalten. Fragen Sie hier im Zweifel einfach bei der Versicherungsgesellschaft nach!

6Tod des Versicherungsnehmers: Was passiert mit der Rentenversicherung? 

Bei vielen Versicherungen, insbesondere Risikopolicen wie BU- und Unfallversicherung, löst der Tod des Versicherungsnehmers eine automatische Beendigung des Versicherungsvertrages aus. Kapitalbildende Lebens- und private Rentenversicherungen funktionieren hier anders, da es nicht um die Absicherung eines Risikos, sondern um den Aufbau von Vermögen – das dann beispielsweise als Rente ausgezahlt wird – geht. 

Der Versicherungsvertrag geht im Todesfall daher mit allen Rechten und Pflichten auf die Erben über. Sie führen die Police fort, zahlen Beiträge und erhalten im Versicherungsfall die versicherte Leistung (lebenslange Rente). 

Ausnahmen gelten, wenn das Bezugsrecht auf die Rente nicht beim verstorbenen Versicherungsnehmer liegt, sondern wenn dieser es auf eine andere Person übertragen hat (abweichendes Bezugsrecht). Denn in diesen Fällen verbleibt das gesondert vereinbarte Bezugsrecht bei der bezugsberechtigten Person und muss aktiv geändert werden. Wurde es unwiderruflich vereinbart, benötigen Sie für seine Anpassung (Übertragung auf eine andere Person) die Zustimmung des Bezugsberechtigten (§ 159 Absatz 2 und 3 VVG). 

Als neue Versicherungsnehmerin oder neuer Versicherungsnehmer können Sie die geerbte Deutscher Ring Rentenversicherung natürlich jederzeit kündigen. Beachten Sie dabei lediglich die folgenden Zusatzpunkte: 

  • Der Tod des Versicherungsnehmers löst kein Sonderkündigungsrecht nach § 40 VVG oder einer anderen Vorschrift aus. Einige Versicherer ermöglichen ihren Kunden aber eine außerordentliche Kündigung, wenn ein solcher Fall eintritt 
  • Informieren Sie den Versicherer rechtzeitig über den Tod des Versicherungsnehmers und der damit verbundenen Erbschaft. Legen Sie am besten direkt entsprechende Dokumente zum Nachweis, etwa den Erbschein, vor 
  • Ändern Sie das gespeicherte Bezugsrecht, sofern es widerruflich vereinbart wurde und nicht ohnehin beim Versicherungsnehmer selbst lag 
  • Passen Sie die Bankverbindung an, da das Konto der verstorbenen Person in der Regel nicht mehr existiert

So vermeiden Sie auch hier, dass es bei der Kündigung zu umfangreichen Rückfragen und Zeitverzögerungen kommt. Beachten Sie, dass der Rückkaufswert immer an die bezugsberechtigte Person überwiesen wird. 

7Deutscher Ring Rentenversicherung kündigen oder widerrufen? 

Klar, als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer entscheiden Sie selbst, ob und wann Sie Ihre Deutscher Ring Rentenversicherung kündigen. Allerdings gibt es viele lukrative Alternativen zur meist teuren Kündigung. helpcheck empfiehlt, sich hier immer erst einen Überblick zu verschaffen, bevor Sie schlussendlich eine Entscheidung treffen. So vermeiden Sie hohe Verluste, die vor allem bei der Kündigung entstehen können.

Im Folgenden:

Wir stellen Kündigung und Widerruf einer privaten Rentenversicherung gegenüber – erfahren Sie, welche Vor- und Nachteile es hier gibt! 

Die Kündigung: Sie riskieren spürbare Verluste

Wenn Sie Ihre Deutscher Ring Rentenversicherung kündigen, erhalten Sie den Rückkaufswert – nicht mehr und nicht weniger, denn so schreibt es § 169 Absatz 1 VVG vor. Auch der Versicherer hat hier keinen nennenswerten Spielraum, was die Berechnung der Auszahlungssumme angeht. Durch die Berechnungsmethode entsteht aber in vielen Fällen ein Verlust, weil bei der Kostenkalkulation eine vorzeitige Auflösung des Vertrags unberücksichtigt bleibt. 

Die Versicherungsgesellschaft berechnet alle Vertragsgebühren bereits beim Abschluss der Police. Die auf Basis des Endvermögens ermittelten Kosten werden auch dann in voller Höhe abgezogen, wenn Ihr Vertragsvermögen – bedingt durch eine vorzeitige Kündigung – noch nicht am kalkulierten Punkt angekommen ist. Die Folge ist ein unverhältnismäßig hoher Abzug und im Regelfall der genannte Verlust. 

Je früher Sie Ihre private Rentenversicherung dabei kündigen, desto höher ist in der Regel auch der zu erwartende Verlust.

Lassen Sie Ihre Rentenversicherung daher kostenfrei bei helpcheck prüfen. Unsere erfahrenen Partneranwälte schauen, welcher der lukrativste Weg ist, den Versicherungsvertrag aufzulösen. 

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Ein Mann liest sich seine Vertragsunterlagen durch

Der Widerruf: Denken Sie an den „Joker“ in der Hinterhand 

Grundsätzlich ist der Widerruf einer Lebens- oder Rentenversicherung nur innerhalb der ersten 30 Tage nach Zugang der Vertragsunterlagen möglich (§§ 8 Absatz 1 und 152 Absatz 1 VVG). Die Widerrufsfrist beginnt aber nur, wenn Sie vom Versicherer nach § 8 Absatz 2 Nummer 2 VVG ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt wurden. Unterbleibt diese Belehrung oder enthält sie rechtliche Fehler, beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen.

Der „Joker“:

Die Folge einer nicht zu laufen beginnenden Widerrufsfrist ist, dass sie auch nicht enden kann. Als Kundin oder Kunde haben Sie dann ein „ewiges Widerrufsrecht“. Dieses hat der BGH unter anderem mit Urteil vom 07.05.2014 (Az. IV ZR 76/11) bestätigt. 

Das so nach wie vor bestehende Widerrufsrecht betrifft Expertenschätzungen zufolge rund 100 Millionen Versicherungsverträge aus den Jahren 1994 bis 2007. Der Widerruf hat gegenüber der Kündigung gleich mehrere Vorteile, insbesondere: 

  • Der Versicherer zahlt alle eingezahlten Beiträge wieder aus. Dazu gehören auch die Kosten, die er von den Prämien einbehalten hat. Nur eventuell gezahlte Risikoanteile sind verloren, da Sie hierfür tatsächlich den entsprechenden Versicherungsschutz erhalten haben
  • Ihnen steht die tatsächliche Verzinsung, die das Versicherungsunternehmen mit Ihren Beiträgen erwirtschaftet hat, zu. Ein eventuell vereinbarter Garantiezins spielt keine Rolle mehr 
  • Der Widerruf wird sofort wirksam. Sie müssen nicht bis zum Ende der Versicherungsperiode warten 

Am Ende erhalten Kunden, die ihre Deutscher Ring Rentenversicherung nicht kündigen und sich stattdessen für den Widerruf entscheiden, mehrere tausend oder gar zehntausend Euro über dem Rückkaufswert ausgezahlt. Der Widerruf ist damit eine echte und rentable Alternative zur in der Regel teuren Kündigung. 

Stellen Sie Ihre Rentenversicherung noch heute auf den Prüfstand und reichen Sie Ihre Unterlagen bei helpcheck ein! Sie tragen keinerlei Kostenrisiko, denn ein Honorar wird nur fällig, wenn wir den Widerruf erfolgreich durchsetzen können und Sie am Ende tatsächlich einen Mehrwert davontragen!  

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Häufige Fragen zu Deutscher Ring Rentenversicherung kündigen

Warum gibt es die Möglichkeit des „ewigen Widerrufs“?

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Über den Autor
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Stephanie Prinz ist bei helpcheck seit 2018 im Bereich Business Development tätig. Bereits während Ihres abgeschlossenen Master Studiums der Kommunikationswissenschaften an der RWTH Aachen interessierte Sie sich für Verbraucherrechte und absolvierte im Zuge Ihres Auslandssemester in San Diego, Kalifornien, verschiedene Praktika in aufstrebenden Legal Tech-Unternehmen. Seit 2022 ist sie im Rahmen des helpcheck Online-Ratgebers für die Themen Arbeitsrecht und Finanzen zuständig und kümmert sich um die sprachliche Qualität aller Texte.

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