DBV Rentenversicherung kündigen: Höhere Auszahlung erhalten

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Legal Tech Experte

Stephanie Prinz
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Stephanie Prinz

Das Wichtigste in Kürze

  • Als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer entscheiden Sie alleine, ob und wann Sie Ihre DBV Rentenversicherung kündigen. Beachten Sie dabei allerdings zwingende Vorgaben, die der Versicherer machen kann – vor allem mit Blick auf Form und Frist Ihrer Kündigung 
  • Kündigen Sie Ihre Police, erhalten Sie nach dem VVG den sogenannten Rückkaufswert ausgezahlt. Wegen niedriger Zinsen und hoher Kosten liegt dieser aber in vielen Fällen unter der erhaltenen Rendite, sodass mit der Kündigung der DBV Rentenversicherung ein Verlust entsteht 
  • Viele Verträge ermöglichen einen „ewigen Widerruf“, wenn Versicherer Fehler bei der Erstellung der Widerrufsbelehrung gemacht haben. Denn dadurch konnte die Widerrufsfrist nie beginnen – und entsprechend auch bis heute nicht enden

Erhalten Sie mit einem Widerruf Ihrer Rentenversicherung in nur drei Schritten einen Großteil Ihrer Beiträge zuzüglich Zinsen zurück.

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1Kündigungen: Darum wir die DBV Rentenversicherung immer unbeliebter 

Die Altersvorsorge wird für viele Menschen durch den demografischen Wandel immer wichtiger. Dadurch setzen sich viele zum ersten Mal mit Ihrer DBV Rentenversicherung auseinander und merken, dass diese meist leider eher weniger lukrativ ist. Die Folge sind immer mehr Kündigungen, welche sich statistisch gesehen oft mit einem der folgenden Gründe erklären lassen: 

  • Die hohen Kosten und Beiträge sind bei der Rentenversicherung nicht zu unterschätzen. Innerhalb der letzten zehn Jahre haben die Versicherer die Preise für ihre Policen immer weiter erhöht, während der Leistungsumfang gleichblieb. Die Kosten liegen bei etwa drei Prozent, während die Rendite sich meist bei nur einem Prozent einpendelt – ein Minusgeschäft 
  • Sinkenden Rendite und geringe Zinsen sind ein weiterer Grund, warum viele Menschen ihre DBV Rentenversicherung kündigen möchten. Die Zinsen lagen 2022 bei nur 0,25 Prozent, nur mit versprochenen, aber nicht garantierten Überschussanteilen kann sich die Police noch lohnen. Vielen Menschen ist das zu unsicher, deswegen greifen sie lieber auf lukrativere Anlagemöglichkeiten zurück 
  • Die Intransparenz der meisten Versicherer lässt viele Menschen zweifeln, ob sich die Police wirklich lohnt. Sie erhalten als Kunde keine Auskunft darüber, zu welchem Zeitpunkt Sie welche Rendite erwarten können. Zudem werden Kosten meist nicht übersichtlich aufgeschlüsselt, viele Menschen fühlen sich dadurch sprichwörtlich ,,über den Tisch gezogen“. Die Versicherer selbst begründen diese Intransparenz mit dem Prinzip des kollektiven Ansparens, bei dem jeder Versicherte gleich verdient 

Mit einer modernen, zeitgemäßen Rentenversicherung können Sie jedoch auch deutlich besser aufgestellt sein. Sie ermöglicht beispielsweise, dass Sie auch in Aktien und Fonds investieren können, was Sie für die Zukunft deutlich besser aufstellt. Informieren Sie sich zu Ihren Möglichkeiten immer bei Ihrem Versicherer. 

2Unterschiede zwischen kapitalbildender Lebens- und privater Rentenversicherung 

Im Alltag respektive in der Umgangssprache wird immer wieder zwischen Lebens- und Rentenversicherungen unterschieden. Dabei gilt es für Sie als Verbraucherin oder Verbraucher allerdings zu wissen, dass beide Policen zu den Lebensversicherungen im rechtlichen Sinne gehören. Sie unterscheiden sich lediglich durch die Art der Auszahlung des angesparten Vertragsvermögens. Bei beiden Policen gibt es daher eine Sparphase, in der die vereinbarten Beiträge an den Versicherer zu zahlen sind. Im Anschluss kommt die Auszahlungsphase an die Reihe. 

Am Ende erhalten Sie

  • bei der kapitalbildenden Lebensversicherung die Ablaufleistung, mit der der Vertrag endet, in einer Summe überwiesen, und 
  • bei der privaten Rentenversicherung eine lebenslange und Ihrer statistischen Lebenserwartung entsprechende Leibrente (Verrentung des Vertragsvermögens).

Wichtig:

Die Rente wird lebenslang gezahlt, auch wenn das Vertragsvermögen irgendwann verbraucht ist. Damit sichert der Versicherer das Langlebigkeitsrisiko ab! 

Die Höhe der monatlichen Rente berechnet der Versicherer anhand sogenannter Sterbetafeln, die statistische Durchschnittswerte für die Lebenserwartung von Menschen unterschiedlicher Geschlechter ausweisen. Leben Sie statistisch etwa noch 50 Jahre und liegt das Vertragsvermögen bei 800.000 Euro, können Sie mit einer monatlichen Rente von 1.333 Euro (= 800.000 Euro : 50 Jahre : 12 Monate) rechnen! 

Private Rentenversicherungen wie die der DBV haben damit durchaus ihre Daseinsberechtigung. Denn bei einer Einmalauszahlung des Vertragsvermögens besteht immer die Gefahr, dass die entsprechende Summe früher oder später und während die bezugsberechtigte Person noch lebt, verbraucht ist. Das hierfür notwendige Ablaufmanagement übernimmt bei einer Rentenversicherung der Versicherer, er verlangt dafür aber natürlich entsprechende Gebühren. 

Achten Sie daher bei Ihrer privaten Rentenversicherung nicht nur auf die Rendite, sondern auch auf Kosten und Flexibilität. Dann kann die Rentenversicherung aber eine echte Alternative zu anderen Formen der Altersvorsorge darstellen und tatsächlich lukrativ sein – auch noch in vielen Jahrzehnten! 

3DBV Rentenversicherung kündigen: Form und Inhalt des Anschreibens 

Wenn Sie Ihre DBV Rentenversicherung kündigen, müssen Sie die vom Versicherer verbindlich vorgeschriebene Form einhalten. Sie ergibt sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und aus dem Versicherungsschein, also der eigentlichen Police. Unterschieden wird dabei zwischen Kündigungen in Schrift- und solchen in Textform: 

  • Schriftform: Sie ermöglicht Kündigungen nur per Brief und Fax, also mit „echten Schreiben“ an den Versicherer. Unzulässig und damit unwirksam sind Kündigungen, die Sie elektronisch – also zum Beispiel per Mail – versenden
  • Textform: Hier ist eine Kündigung auch auf elektronischem Wege, etwa per Mail oder über das Online-Portal der Versicherungsgesellschaft, möglich. Darüber hinaus können Sie auch per Brief oder Fax kündigen 

Möchten Sie Ihre DBV Rentenversicherung kündigen, ist hierfür die Schriftform vorgegeben. Nur neuere Verträge lassen sich auch elektronisch kündigen. Schauen Sie zur Sicherheit immer in die Police selbst. 

Wichtig:

Halten Sie die jeweils vorgegebene Form unbedingt ein. Denn die Vorgabe des Versicherers ist verbindlich, sodass die Nichteinhaltung zur Unwirksamkeit der Kündigung führt. Die Folge ist, dass der Vertrag für mindestens ein Jahr weiterläuft, wenn Sie den Fehler erst bemerken, nachdem die Kündigungsfrist bereits abgelaufen ist. Leider weisen Versicherer ihre Kunden in der Regel nur auf Nachfrage auf den Formfehler hin. 

Sollten Sie Ihre DBV Rentenversicherung schriftlich kündigen, empfehlen wir Ihnen außerdem, für einen Zugangsnachweis zu sorgen. Hierfür bieten sich beispielsweise Rückschein (beim Einschreiben) und Faxbericht (bei Kündigungen per Fax) an. Denn als Absenderin oder Absender sind Sie in der Beweispflicht, was den Zugang der Kündigung beim Versicherer angeht. Mit einem entsprechenden Nachweis haben Sie es „schwarz auf weiß“ stehen.

Einzige Ausnahme: Bei elektronischen Kündigungen muss der Versicherer darlegen, warum er sie nicht erhalten hat, wenn er Entsprechendes behauptet (Beweislastumkehr). 

Über die korrekte Form hinaus müssen Sie in der Regel nur wenig beachten. Inhaltliche Vorgaben machen wenige Versicherer, was auch für die DBV gilt. Allerdings empfehlen wir Ihnen für eine reibungslose Bearbeitung der Kündigung, mindestens auf die folgenden Punkte zu achten: 

  1. Nennen Sie alle relevanten persönlichen und vertragsbezogenen Daten. Dazu gehören unter anderem Name, Anschrift, Erreichbarkeit, Kunden- und Versicherungsnummer. Auf diese Weise kann der Versicherer Ihre Kündigung direkt einem bestimmten Vertrag zuordnen. 
  2. Verwenden Sie den Begriff „Kündigung“, bestenfalls direkt im Betreff Ihres Anschreibens. Denn immer wieder kommt es vor, dass Anliegen von Versicherungskunden falsch ausgelegt werden.
  3. Nennen Sie einen konkreten Kündigungstermin. Sie können Ihre DBV Rentenversicherung auch „nächstmöglich“ kündigen, was zu einem Rückkauf des Vertrags zum Ende der Versicherungsperiode führt. Dies ermittelt der Versicherer im Wege der Auslegung nach § 168 VVG.
  4. Bitten Sie den Versicherer, Ihnen die Kündigung zu bestätigen. Fordern Sie ihn außerdem auf, den jeweiligen Rückkaufswert der Police zu berechnen und an Sie oder die bezugsberechtigte Person auszuzahlen. Fügen Sie gegebenenfalls und soweit notwendig die Bankverbindung bei.
  5. Unterschreiben Sie Ihre Kündigung händisch, wenn Sie die DBV Rentenversicherung schriftlich kündigen. 

So vermeiden Sie Verzögerungen und erfahrungsgemäß zeitaufwendige Rückfragen, die bei der Bearbeitung Ihrer Kündigung auftreten. 

4Ordentliche und außerordentliche Kündigung der DBV Rentenversicherung 

Wenn Sie sich entschieden haben, Ihre DBV Rentenversicherung zu kündigen, haben Sie mehrere Möglichkeiten. Einerseits gibt es die ordentliche Kündigung, andererseits auch die außerordentliche. Welche für Sie infrage kommt, richtet sich in erster Linie nach den gesetzlichen Vorgaben und Ihrer persönlichen Situation. Maßgeblich ist immer das Versicherungsvertragsgesetzt, kurz VVG. 

DBV Rentenversicherung ordentlich kündigen 

Wenn Sie Ihre DBV Rentenversicherung kündigen wollen, müssen Sie die gesetzlichen Fristen einhalten. Diese ist in den AVB geregelt und liegt zwischen einem und drei Monaten (§ 11 Absatz 3 VVG). 

Die DBV Rentenversicherung hat eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende der Versicherungsperiode. 

Eine Versicherungsperiode ist ein 12-Monats-Zeitraum, der mit Abschluss der Versicherung beginnt und damit auch verlängert und verkürzt werden kann. Einige Versicherer legen in ihren AVB fest, dass die erste Periode bereits am Ende des Abschlussjahres endet. Die darauffolgenden Versicherungsjahre entsprechen dann dem Kalenderjahr, was die Verwaltung für beide Seiten vereinfacht. 

Beispiel: Sie haben Ihre DBV Lebensversicherung am 01.03. abgeschlossen. Die Versicherungsperiode dauert also vom 01.03. bis zum 28.02. des Folgejahres. Die Kündigung muss mindestens drei Monate vor Ende des Versicherungsjahres beim Versicherer eingehen, also spätestens am 28.12. des Vorjahres. Erreicht Ihre Kündigung den Versicherer zu spät, ist die Kündigung erst zum Ende des darauffolgenden Versicherungsjahres gültig. Somit müssten Sie noch ein Jahr länger Beiträge leisten. 

Eine ordentliche Kündigung ist der Regelfall, wenn Sie aus einer Police aussteigen möchten. Wichtige Gründe, die eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen würden, sind gerade bei der Rentenversicherung sehr selten. Dieser Fall tritt eher dann ein, wenn Sie sich für eine Kombipolice aus Lebens- und Rentenversicherung entschieden haben. 

DBV Rentenversicherung außerordentlich kündigen

Die außerordentliche Kündigung einer Rentenversicherung ist nur in wenigen Fällen möglich. Für sie muss ein wichtiger Grund nach § 40 Absatz 1 und 2 VVG vorliegen. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Versicherer

  • die Beiträge erhöht, ohne gleichzeitig seine Leistungen anzupassen, oder
  • die Leistungen reduziert und die Beiträge gleich lässt oder sogar erhöht

Die DBV ist in einem dieser Fälle verpflichtet, einen Monat vor Inkrafttreten der Regelung ihre Versicherten darüber und über ihr Sonderkündigungsrecht zu informieren. Dementsprechend haben Sie einen Monat Zeit für die außerordentliche Kündigung Ihrer Rentenversicherung. Für sie gelten meist dieselben Vorgaben wie für die ordentliche Kündigung, werfen Sie hierfür einfach einen Blick in die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). 

Tipp:

Erwähnen Sie in Ihrem Kündigungsschreiben unbedingt ,,Außerordentliche Kündigung der DBV Rentenversicherung“. Andernfalls wird Ihr Versicherer das Schreiben als ordentliche Kündigung auslegen und auch dementsprechend behandeln.

Die fristlose Kündigung ist immer sofort wirksam. Auszahlungstag ist dann immer der Tag, an die entsprechenden Änderungen wirksam geworden wären. Auch hier müssen Sie mit etwa zwei Wochen rechnen, bis der Auszahlungsbetrag auf Ihrem Konto ankommt. 

5DBV Rentenversicherung kündigen – Todesfall beim Versicherungsnehmer 

Leider kommt es immer wieder vor: Die DBV Rentenversicherung läuft noch, aber der Versicherungsnehmer ist bereits vor dem Beginn der ersten Rentenzahlung verstorben. Anders als zum Beispiel eine private Kranken- oder Unfallversicherung, wird die Rentenversicherung in diesen Fällen nicht einfach aufgelöst. Stattdessen geht der Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf die gesetzlichen oder im Testament bestimmten Erben über.

Sie treten in die Stellung des früheren Versicherungsnehmers ein und führen den Vertrag fort. Während die Erben also auf der einen Seite Beiträge zahlen, erhalten sie auf der anderen Seite das Bezugsrecht für die versicherten Leistungen – also die lebenslange Rente. Dabei sollten Sie aber beachten, dass gegebenenfalls ein abweichendes Bezugsrecht nach § 159 VVG vereinbart wurde. Hier stehen die Leistungen nicht dem Versicherungsnehmer selbst, sondern einer anderen Person – etwa dem Ehe- oder Lebenspartner – zu. 

Allerdings können Sie als Erbin oder Erbe der DBV Rentenversicherung diese jederzeit kündigen. Beachten Sie dabei zusätzlich die folgenden Punkte: 

  • Legen Sie den entsprechenden Nachweis vor und informieren Sie den Versicherer über den Erbfall
  • Ändern Sie gegebenenfalls das Bezugsrecht und holen Sie – sofern es unwiderruflich vereinbart wurde – die nach § 159 Absatz 3 VVG notwendige Zustimmung des aktuellen Bezugsberechtigten ein
  • Ändern Sie die Bankverbindung, wenn noch die des früheren Versicherungsnehmers beim Versicherer hinterlegt ist 

So vermeiden Sie auch hier, dass es zu umständlichen Rückfragen mit dem Versicherer kommt. Im Übrigen löst der Todesfall kein Sonderkündigungsrecht aus, Sie führen die vom Verstorbenen begonnen Fristen für die ordentliche Kündigung aber fort. 

6DBV Rentenversicherung Auszahlung: Der Rückkaufswert bei Kündigung 

Wenn Sie Ihre DBV Rentenversicherung kündigen, erhalten Sie den Rückkaufswert – so regelt es § 169 Absatz 1 VVG. Bei ihm handelt es sich um den versicherungsmathematischen Wert des Vertragsvermögens, der entsprechend auf den Stichtag der Kündigung zu ermitteln ist (§ 169 Absatz 3 VVG). Die Berechnung muss insbesondere für sachkundige Dritte wie Gutachter und Gerichte nachvollziehbar sein, weshalb sie in den Technischen Berechnungsgrundlagen der DBV festgeschrieben ist. 

Bei der Ermittlung des schlussendlichen Auszahlungsbetrages können Sie von der folgenden – stark vereinfacht dargestellten – Formel ausgehen: 

Summe der eingezahlten Beiträge – Risikoanteile, etwa für eine BU-Versicherung – Abschluss- und Verwaltungskosten + Überschüsse und Zinsen = Rückkaufswert – Stornopauschale = Auszahlungssumme

Dabei gilt, dass der Versicherer eine Stornopauschale (Kündigungsgebühr) nur abziehen darf, wenn und soweit sie angemessen ist. Außerdem muss eine eindeutige vertragliche Vereinbarung bereits im Vorfeld bestehen (§ 169 Absatz 5 VVG). Risikoanteile fließen in die Berechnung deshalb nicht ein, weil Sie den entsprechenden Versicherungsschutz des Zusatzbausteins bereits erhalten haben, auch wenn kein Versicherungsfall eingetreten ist. 

Der Rückkaufswert muss – auch hier ohne entsprechende Risikoanteile – mindestens bei 50 Prozent der eingezahlten Beiträge liegen. Er wird am letzten Tag der jeweils maßgeblichen Versicherungsperiode, zu dem Ihre Kündigung wirksam wird, berechnet. Im Schnitt dauert es daher rund zwei Wochen, bis die Auszahlung an die oder den Bezugsberechtigten im Sinne des § 159 VVG erfolgt. 

7DBV Rentenversicherung – kündigen oder widerrufen? 

Klar – als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer entscheiden Sie selbst, ob Sie Ihre DBV Rentenversicherung kündigen oder nicht. Dabei sollten Sie aber die möglichen Alternativen im Hinterkopf behalten, denn vor allem durch den „ewigen Widerruf“ können Sie mitunter wesentlich mehr aus Ihrer Police herausholen. helpcheck gibt einen Überblick über die verschiedenen Wege, die Rentenversicherung aufzulösen!

Oft ein teures Vergnügen: Die Kündigung der Rentenversicherung 

Zugegeben, die Kündigung einer privaten Rentenversicherung ist vergleichsweise komfortabel. Denn mehr als ein Schreiben an den Versicherer ist hier nicht erforderlich, um den Vertrag aufzulösen. Für diesen Komfort müssen Sie aber in der Regel spürbare Verluste in Kauf nehmen, da Sie vom Versicherer maximal den Rückkaufswert nach § 169 VVG erhalten. Eine höhere Auszahlung scheidet in der Praxis aus. 

Die Verluste entstehen bei der Berechnung des Auszahlungsbetrags. Denn bei Abschluss der DBV Rentenversicherung ermittelt der Versicherer bereits alle anfallenden Vertragskosten. Grundlage ist das voraussichtliche Endvermögen, das sich aus Ihren verzinsten Einzahlungen ergibt. Kündigen Sie Ihre Rentenversicherung nun frühzeitig, ist das Vertragsvermögen (besonders in den ersten Jahren) noch deutlich niedriger, die Gebühren fallen aber trotzdem in voller Höhe an. 

Je früher Sie Ihre DBV Rentenversicherung kündigen, desto höher sind daher in der Regel die Verluste. 

helpcheck rät daher von einer vorzeitigen Kündigung ab. Lassen Sie mögliche Alternativen zunächst von den erfahrenen Anwälten für Versicherungsrecht bei helpcheck prüfen. Im Anschluss treffen Sie Ihre Entscheidung auf einer fundierten Grundlage!  

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Ein Richterhammer liegt neben Geldscheinen auf einem Holztisch

Ihr Ass im Ärmel: Der „Widerrufsjoker“ bei der Rentenversicherung 

Im Allgemeinen ist der Widerruf einer Rentenversicherung nur innerhalb der ersten 30 Tage, nachdem Sie die Vertragsunterlagen vom Versicherer erhalten haben, möglich. Dies regeln die §§ 8 und 152 Absatz 1 VVG für alle Lebensversicherungen einheitlich. Allerdings beginnt die Widerrufsfrist nach § 8 Absatz 2 Nummer 1 und 2 VVG erst, wenn Ihnen die folgenden Unterlagen vollständig vorliegen: 

  • Versicherungsschein (die eigentliche Police)
  • Auszug aus den aktuell gültigen AVB 
  • Pflichtinformationen, vor allem zu den Kosten, nach der VVG-InfoV 
  • Widerrufsbelehrung, die dem Deutlichkeitsgrundsatz (§ 8 Absatz 2 Nummer 2 VVG) entspricht 

Insbesondere die Widerrufsbelehrung ist dabei fehleranfällig. Denn sie muss nicht nur deutlich hervorgehoben sein, sondern auch alle notwendigen und korrekten Informationen zur Ausübung des Widerrufsrechts beinhalten. Mangelt es an einer dieser Voraussetzungen, ist die Belehrung unwirksam. 

Da eine wirksame Widerrufsbelehrung für den Beginn der Widerrufsfrist zwingend notwendig ist, führt eine unwirksame Belehrung dazu, dass die Widerrufsfrist gar nicht erst beginnt. Ein allgemeiner zivilrechtlicher Grundsatz lautet dabei, dass Fristen, die nicht beginnen, auch kein Ende haben können. Die Folge ist ein zeitlich unbefristetes oder auch „ewiges Widerrufsrecht“. 

Der BGH hat das „ewige Widerrufsrecht“ unter anderem mit Grundsatzurteil vom 07.05.2014 (Az. IV ZR 76/11) bestätigt. 

Der Widerruf einer Rentenversicherung hat – vor allem im Vergleich zur in der Regel teuren und unrentablen Kündigung – gleich mehrere Vorteile

  • Das Widerrufsschreiben wird sofort wirksam. Sie müssen nicht bis zum Ende der jeweils maßgeblichen Versicherungsperiode warten
  • Der Versicherer ist verpflichtet, Ihnen alle eingezahlten Beiträge (ohne Risikoanteile) wieder auszuzahlen. Hierzu gehören auch bereits einbehaltene Abschluss-, Verwaltungs- und gegebenenfalls Stornogebühren, da ein Abzug dieser Kosten unzulässig ist
  • Ihnen steht die tatsächlich erzielte Rendite des Versicherers zu. Ein eventuell im Vertrag vereinbarter Garantiezins spielt insoweit keine Rolle mehr 

In der Praxis erhalten Kunden, die ihre DBV Rentenversicherung nicht kündigen und den Vertrag stattdessen widerrufen, tausende oder sogar zehntausende Euro über dem Rückkaufswert ausgezahlt. Lassen Sie sich diese Chance nicht entgehen! 

helpcheck arbeitet bei der Prüfung von Rentenversicherungen mit erfahrenen Anwälten für Versicherungsrecht zusammen. Wir berechnen die mögliche Auszahlungssumme beim Widerruf und vergleichen sie mit dem möglichen Rückkaufswert. Lohnt sich der Widerruf gegenüber der Kündigung, machen wir das Recht beim Versicherer geltend. Ein Honorar fällt dabei nur an, wenn wir tatsächlich einen Mehrwert für Sie erzielen – so tragen Sie keinerlei Kostenrisiko

Reichen Sie Ihre Vertragsunterlagen noch heute ein – online oder per Post – und lassen Sie Ihre DBV Rentenversicherung kostenfrei und unverbindlich prüfen. Es lohnt sich auch für Sie! 

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Häufige Fragen zu DBV Rentenversicherung kündigen

Warum gibt es die Möglichkeit des „ewigen Widerrufs“?

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Stephanie Prinz ist bei helpcheck seit 2018 im Bereich Business Development tätig. Bereits während Ihres abgeschlossenen Master Studiums der Kommunikationswissenschaften an der RWTH Aachen interessierte Sie sich für Verbraucherrechte und absolvierte im Zuge Ihres Auslandssemester in San Diego, Kalifornien, verschiedene Praktika in aufstrebenden Legal Tech-Unternehmen. Seit 2022 ist sie im Rahmen des helpcheck Online-Ratgebers für die Themen Arbeitsrecht und Finanzen zuständig und kümmert sich um die sprachliche Qualität aller Texte.

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