Berlinische Rentenversicherung kündigen: Höhere Auszahlung erhalten

Magnus KaminskiGeprüft Symbol
geprüft von 
Magnus Kaminski

Legal Tech Experte

Stephanie Prinz
Autor: 
Stephanie Prinz

Das Wichtigste in Kürze

  • Ob und wann Sie Ihre Berlinische Rentenversicherung kündigen, bestimmen Sie immer selbst. Bevor Sie die Kündigung aussprechen, sollten Sie sich allerdings über die Konditionen Ihres Versicherers informieren. Für viele Kunden entsteht nämlich durch hohe Abzüge ein Verlust
  • Die Alternativen zur Kündigung sind die Beitragsfreistellung und der Verkauf der Police. Diese Optionen lohnen sich oft dann, wenn der Widerruf der Versicherung nicht infrage kommt
  • Die Versicherungsgesellschaft darf Ihr Kündigungsrecht nicht untersagen oder einschränken. Nach Aussprache Ihrer Kündigung endet der Vertrag in den meisten Fällen nach Ablauf der Versicherungsperiode

Erhalten Sie mit einem Widerruf Ihrer Rentenversicherung in nur drei Schritten einen Großteil Ihrer Beiträge zuzüglich Zinsen zurück.

Jetzt kostenlos prüfen
erhalten durch bgh-urteil

1Was ist eine private Rentenversicherung? 

Die private Rentenversicherung ist eine Form der Lebensversicherung. Sie dient als Sicherheit gegen biometrische Risiken wie etwa Langlebigkeit, Invalidität oder auch Tod. Ihre Rentenversicherung zahlt Ihnen eine monatliche Rente aus, sobald Sie das im Vertrag festgelegte Alter erreicht haben. Die Höhe der Auszahlungen bestimmen Sie selbst, denn sie richtet sich nach der angesparten Summe (=Vertragsvermögen). 

Wie hoch Ihre monatliche Rente ausfällt, richtet sich nach mehreren Faktoren. Zusammengefasst werden diese Faktoren vom Versicherer in einer Zahl, dem sogenannten Rentenfaktor. Der Faktor 25 beispielsweise bedeutet, dass Sie pro angesparten 10.000 Euro später 25 Euro im Monat als Rente erhalten. Bei einer angesparten Summe von 600.000 Euro wären das dann schon 1.500 Euro monatlich. 

Die private Rentenversicherung unterscheidet sich kaum von anderen Lebensversicherungen. Da sie sich nur bei der Auszahlung von der Kapitallebensversicherung unterscheidet, gelten für sie auch dieselben Vorschriften und Regularien. 

2Ordentliche und außerordentliche Kündigung der Berlinische Rentenversicherung 

Nachdem Sie sich entschieden haben, Ihre Berlinische Rentenversicherung zu kündigen, haben Sie zwei Möglichkeiten, dies zu tun: ordentlich und außerordentlich. Welche dieser Kündigungsarten infrage kommt, richtet sich in erster Linie nach den gesetzlichen Vorgaben und Ihrer persönlichen Situation. Maßgeblich ist immer das Versicherungsvertragsgesetz, kurz VVG. 

Berlinische Rentenversicherung außerordentlich kündigen 

Die außerordentliche Kündigung ist bei der privaten Rentenversicherung nur in wenigen Fällen möglich. Das liegt daran, dass es nur wenige wichtige Gründe nach § 40 Abs.1 und 2 VVG gibt, die eine außerordentliche Kündigung zulassen. Ein wichtiger Grund ist beispielsweise dann gegeben, wenn der Versicherer

  • seine Beiträge erhöht, ohne auch die Leistungen anzupassen 
  • seine Leistungen reduziert und die Beiträge gleich lässt oder erhöht 

Die Berlinische ist in einem dieser Fälle verpflichtet, alle ihre Versicherten mindestens einen Monat vor Inkrafttreten der Änderungen über das Sonderkündigungsrecht und die Art der Leistungsänderung zu informieren. Nachfolgend haben Sie also einen Monat Zeit, Ihre Rentenversicherung außerordentlich zu kündigen. Hierfür gelten meist die gleichen Bedingungen wie für die ordentliche Kündigung, schauen Sie allerdings vorher lieber nochmal in die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB).

Wichtig:

Erwähnen Sie in Ihrem Kündigungsschreiben unbedingt, dass es sich um eine außerordentliche Kündigung handelt. Andernfalls wird der Versicherer das Schreiben als ordentliche Kündigung auslegen; diese wirkt dann erst zum Ende der Versicherungsperiode. 

Eine fristlose Kündigung ist immer sofort wirksam. Auszahlungstag ist immer dann, wenn die angekündigten Änderungen in Kraft getreten wären. Allerdings sollten Sie aufgrund des Verwaltungsaufwands mit etwa zwei Wochen rechnen, bis das Geld auf Ihrem Konto ankommt. 

Berlinische Rentenversicherung ordentlich kündigen 

Bei der Kündigung Ihrer Berlinische Rentenversicherung müssen Sie immer die gesetzlichen Fristen einhalten. Die Kündigungsfrist ist in den AVB geregelt und liegt in den meisten Fällen zwischen einem und drei Monaten (§ 11 Abs.3 VVG). 

Hinweis:

Bei der Berlinische Rentenversicherung beläuft sich die Kündigungsfrist auf drei Monate zum Ende der Versicherungsperiode. 

Die Versicherungsperiode ist ein Zeitraum von 12 Monaten, der mit Abschluss der Versicherung beginnt und damit auch verlängert und verkürzt werden kann. Bei vielen Versicherern ist in den AVB geregelt, dass die erste Versicherungsperiode bereits mit Ende des jeweiligen Kalenderjahres endet. Die darauffolgenden Versicherungsjahre richten sich dann immer nach dem Kalenderjahr, was den Verwaltungsaufwand für beide Seiten vereinfacht. 

Dazu ein praktisches Beispiel: Sie haben Ihre Berlinische Lebensversicherung am 03.06. abgeschlossen. Ihre Versicherungsperiode dauert also vom 03.06. bis zum 02.06. des Folgejahres. Damit Ihre ordentliche Kündigung wirksam ist, muss diese spätestens bis zum 02.03. beim Versicherer eingegangen sein. Erreicht Ihre Kündigung den Versicherer zu spät, so endet der Vertrag erst zum Ende des nächsten Jahres, Sie müssen also noch 12 Monate länger Beitrage leisten.

Die ordentliche Kündigung ist der Regelfall, wenn Sie aus einem Vertrag aussteigen möchten. Denn wichtige Gründe, die eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen würden, sind bei der Rentenversicherung selten. Diese finden sich eher dann, wenn eine Kombination aus Renten- und Lebensversicherung vorhanden ist.

3Kündigung der Berlinische Rentenversicherung: So geht’s richtig! 

Vor der Kündigung Ihrer Berlinische Rentenversicherung sollten Sie sich über die Vorschriften Ihres Versicherers informieren. In alten Verträgen kann es vorkommen, dass eine Kündigung nur in Schriftform, also per Post oder Fax, möglich ist. Die Textform ermöglicht auch eine digitale Kündigung per Mail. Wird die geltende Vorschrift jedoch nicht beachtet, ist Ihre Kündigung unwirksam. 

Tipp:

Senden Sie zur Sicherheit immer eine Kündigung per Brief an Ihren Vertragspartner. So gehen Sie keinerlei Risiko einer Unwirksamkeit ein! 

Außerdem sollten Sie daran denken, dass Sie als Absender im Zweifelsfall die Zustellung der Kündigung belegen müssen. Versenden Sie diese daher ausschließlich per Einschreiben mit Rückschein oder per Fax mit anschließendem Faxbericht. So sind Sie immer auf der sicheren Seite und haben einen gerichtsfesten Nachweis. 

Bei einer E-Mail geht der Gesetzgeber immer automatisch davon aus, dass diese zugestellt wurde. Behauptet der Versicherer hier das Gegenteil, muss er das auch beweisen können. Maßgeblich für die Gültigkeit Ihrer Kündigung ist immer nur der Eingang beim Versicherer. Wann mit der Bearbeitung begonnen wurde oder wann die Mail tatsächlich geöffnet wurde spielt keine Rolle. 

Für den Inhalt der Kündigung einer Berlinische Rentenversicherung gibt es keine genauen rechtlichen Vorgaben. Damit Sie jedoch dennoch auf der sicheren Seite sind und Ihr Geld möglichst schnell erhalten, sollten Sie folgende Punkte in der Kündigung erwähnen oder anschneiden: 

  1. Persönliche Daten, also den Namen, die Anschrift und die Telefonnummer. So kann der Bearbeiter auch bei einer falschen oder unvollständigen Vertragsnummer herausfinden, von wem die Kündigung kommt 
  2. Kundennummer sowie Vertragsinformationen. Diese Daten sind besonders dann wichtig, wenn Sie mehrere Versicherungen abgeschlossen haben. Denn alle Policen werden in der Regel unter einer Kundennummer gespeichert
  3. Kündigung der Rentenversicherung. Verwenden Sie genau diese Formulierung, sodass es in Ihrem Schreiben nicht zu Fehlinterpretationen kommen kann. Eine Begründung ist nicht notwendig, darf aber gerne hinzugefügt werden
  4. Bitten Sie die Berlinische um eine Kündigungsbestätigung sowie um die Kalkulation und Auszahlung des Rückkaufwerts. 
  5. Unterschreiben Sie die Kündigung am Ende händisch, eine gedruckte oder kopierte Unterschrift reicht hier nicht aus 

Wenn alle diese Punkte beachtet wurden, kann der Versicherer das Schreiben nicht falsch auslegen und schnell mit der Bearbeitung beginnen. Entsorgen Sie die Zugangsbestätigung, also den Rückschein oder den Faxbericht, erst dann, wenn der Versicherer Ihre Kündigung bestätigt hat. Alle sonstigen Unterlagen rund um die Kündigung sollten Sie sorgfältig aufbewahren, denn auch noch Jahre später könnte es zu einem Rechtsstreit kommen. 

4Der Rückkaufwert bei Kündigung der Berlinische Rentenversicherung 

Der Versicherer ist verpflichtet, Ihnen bei Kündigung der Berlinische Rentenversicherung den Rückkaufwert auszubezahlen. Dies ist in § 169 Abs.1 VVG geregelt. Der Rückkaufwert ist der mathematisch berechnete Wert der Police aus Sicht Ihres Vertragspartners. Die Formel zur Berechnung aus § 169 Abs.3 VVG lässt sich wie folgt vereinfacht darstellen: 

Formel:

Auszahlungssumme = Eingezahlte Beträge – enthaltene Risikoanteile für BU-Schutz o.Ä. – Abschluss- und Verwaltungskosten + Überschüsse und Zinsen – ggf. Stornopauschale 

Risikoanteile werden von Ihrer Auszahlung abgezogen, da Sie den entsprechenden Schutz, etwas gegen Berufsunfähigkeit, bereits erhalten haben. Eine Stornopauschale muss angemessen und vertraglich geregelt sein, außerdem fällt sie nicht bei jedem Versicherer an. Sie zählt zu unter zusätzliche Gebühren, die bei einer Kündigung anfallen (§ 169 Abs.5 VVG) 

Der Rückkaufwert der Berlinische Rentenversicherung wird nach dem Stichtagsprinzip berechnet. Er kann also erst am letzten Tag der Versicherungsperiode ausgezahlt werden. In den meisten Fällen vergehen ab dann etwa zwei Wochen, bis das Geld auf Ihrem Konto eingeht. Fragen Sie zur Sicherheit immer noch einmal bei Ihrem Versicherer nach, damit keine Fragen offenbleiben. 

Wichtig:

Gesetzlich geregelt muss der Rückkaufwert immer mindestens 50 Prozent der eingezahlten Beiträge betragen, dies ist die sogenannte Untergrenze. 

5Berlinische Rentenversicherung bei Todesfall des Versicherten kündigen?

Beim Todesfall des Versicherungsnehmers geht die Berlinische Rentenversicherung auf den oder die gesetzlichen Erben über. Diese werden entweder per Testament bestimmt oder die gesetzliche Erbfolge tritt ein. Im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge übernimmt der Erbe die Police mit allen Rechten und Pflichten. Sollte das Bezugsrecht beim Verstorbenen gelegen haben, geht dieses ebenfalls auf den Rechtsnachfolger über. 

Ausnahmen von dieser Regelung gibt es nur dann, wenn der Erblasser ein abweichendes und unwiderrufliches Bezugsrecht vereinbart hat. Dieses bleibt dann immer bei der bezugsberechtigten Person, auch wenn sich der Versicherungsnehmer – etwa durch Erbschaft – geändert hat. 

Ein unwiderrufliches Bezugsrecht kann nur dann verändert werden, wenn eine eindeutige schriftliche Zustimmung des aktuellen Bezugsberechtigten vorliegt. Dieses Schreiben muss gemeinsam mit einem Änderungsantrag bei der Versicherungsgesellschaft eingereicht werden. Ohne eine Zustimmung können Sie nur widerrufliche Bezugsberechtigungen anpassen. 

Auch interessant:

Eine geerbte Rentenversicherung können Sie selbstverständlich auch kündigen. Achten Sie jedoch darauf, dass Sie dem Kündigungsschreiben eine Kopie des Erbscheins als Nachweis vorlegen. Andernfalls kann Ihre Kündigung nicht bearbeitet werden!

6Warum immer mehr Menschen ihre Berlinische Rentenversicherung kündigen möchten 

In den letzten Jahren kommt es vermehrt vor, dass Menschen Ihre Berlinische Rentenversicherung kündigen möchten. Hierfür gibt es sehr viele Gründe, doch aus Statistiken stechen drei besonders hervor: 

  • Seit einigen Jahren gibt es beinahe keine Zinsen mehr. Zwischen 2000 und 2022 hat die Europäische Zentralbank (EZB) den Leitzins von vier auf 0,5 Prozent herabgesenkt. Gleichzeitig haben die Versicherer jedoch die Kosten für Ihre Versicherungen erhöht, was bei den Kunden nicht gut ankommt. Aufgrund dieser nicht mehr vorhandenen Lukrativität entscheiden sich immer mehr Versicherte für eine Kündigung
  • Besonders junge Menschen kündigen Ihre Berlinische Rentenversicherung aufgrund der geringen Flexibilität. Klassische, zinsgebundene Lebensversicherungen bieten kaum Raum für Anpassungen und sind so unattraktiv geworden. Sie sind immer an das gebunden, was der Versicherer Ihnen vorgibt und auch bei den Auszahlungen haben Sie nicht wirklich ein Mitspracherecht 
  • Zusätzlich zu diesen Punkten sind auch die Kosten für eine private Rentenversicherung hoch. Während die Kosten bei etwa zwei bis drei Prozent liegen, beträgt die Rendite in vielen Fällen einen oder maximal zwei Prozent. Im Zusammenspiel mit der Inflation lohnt sich die Police schlicht und ergreifend gesagt nicht, denn die Kunden machen am Ende sogar einen Verlust. Rechnen Sie als Beweis doch einfach einmal aus, wie hoch die Summe Ihrer Einzahlungen nach Inflation wäre und dann schauen Sie, wie hoch der Betrag in Ihrer Rentenversicherung tatsächlich ist

Selbstverständlich gibt es auch hier – wie fast überall – Ausnahmen. Moderne Policen beispielsweise ermöglichen die Anlage in ETFs und Aktien, mit denen Sie deutlich zukunftssicherer aufgestellt sind als früher. Informieren Sie sich hierzu am besten direkt bei Ihrem Versicherer!

7Berlinische Rentenversicherung – Kündigung oder Widerruf?

Wenn Sie sich entschieden haben, sich von Ihrer Berlinische Rentenversicherung zu trennen, dann haben Sie hierfür mehrere Optionen. Auf der einen Seite ist das die altbekannte Kündigung, auf der anderen der meist deutlich sinnvollere Widerruf der Police. Durch Fehler in der Widerrufsbelehrung lassen sich viele Rentenversicherungen nämlich auch nach Jahren und Jahrzehnten kündigen!

Kündigung – teuer, aber einfach!

Eine Kündigung der Berlinische Rentenversicherung ist mit wenig Aufwand verbunden. Ein einfacher Zweizeiler reicht aus, damit Sie zum Ende der Versicherungsperiode aus dem Vertrag aussteigen können. Was viele jedoch nicht wissen: Durch die Berechnungsmethoden des Rückkaufwerts entstehen bei vielen Policen auch nach Jahrzehnten noch Verluste. Die Kosten übersteigen oft die Rendite, sodass Sie am Ende weniger erhalten als Sie eingezahlt haben. 

Ihr Versicherer berechnet die Kosten einer Police bis zum Ende bereits bei Abschluss der Versicherung. Die Laufzeit wird also immer so berechnet, dass sie mit dem Renteneintritt endet. Entscheiden Sie sich nun, die Versicherung frühzeitig zu beenden, werden diese Kosten nicht an die verkürzte Laufzeit angepasst – ein Minusgeschäft.

Bei allen anderen privaten Rentenversicherungen sieht das übrigens ähnlich aus. Prüfen Sie also immer Ihre Alternativen, denn sonst verschenken Sie viel Geld! 

Jetzt prüfen

Eine Person macht Notizen u ihrer Altersvorsorge

Der Widerruf – Ihr Joker in der Hinterhand!

Ein Versicherer ist verpflichtet, seinen Kunden bei Abschluss der Versicherung über alle Rechte und Pflichten zu informieren die mit der Police einhergehen. Im VVG ist dabei genau geregelt, welche Unterlagen in jedem Fall vorliegen müssen: 

  • Basisdaten zu Vertrag, Laufzeit und Kostenquote
  • Versicherungsschein (= die Police an sich) 
  • Pflichtinformationen der VVG-Infoverordnung 
  • Widerrufsbelehrung, welche dem Deutlichkeitsgrundsatz entspricht

In der Widerrufsbekehrung muss der Versicherer alle wichtigen Informationen deutlich hervorheben, damit diese dem oben genannten Deutlichkeitsgrundsatz entsprechen. Außerdem darf sie keine rechtlichen Fehler enthalten. 

Bei vielen Versicherungsgesellschaften kam es jedoch zwischen 1994 und 2007 vor, dass Verträge mit unwirksamen Widerrufsbelehrungen verkauft wurden. Dieses Dokument ist jedoch die Grundlage für die 30-tägige Widerrufsfrist, die damit nie eingetreten ist. Es kam also kein gültiger Vertrag zustande, und hier können Sie ansetzen!

Der „Joker":

In seinem Urteil vom 07.05.2014 hat der BGH beschlossen, dass in diesen Fällen ein ewiges Widerrufsrecht besteht (Az. IV ZR 76/11).

Für Sie bedeutet das, dass Sie Ihre Berlinische Rentenversicherung auch Jahrzehnte nach dem Abschluss noch widerrufen können. Hierbei ist die Berlinische verpflichtet, den gesamten Vertrag rückabzuwickeln. Sie muss eingezahlte Beiträge zurückzahlen, außerdem erhalten Sie Abschluss-, Storno- und Verwaltungsgebühren zurück. Haben Sie Ihre Rentenversicherung bereits regulär gekündigt, steht Ihnen dennoch die Differenz der beiden Auszahlungsbeträge zu! 

Nutzen Sie diese Möglichkeit und profitieren Sie vom ,,ewigen Widerruf“! Mit helpcheck haben Sie einen starken Partner an Ihrer Seite, unsere Anwälte wissen, worauf sie bei einem Widerruf jetzt achten müssen. 

In einem ersten Schritt müssen Sie die Vertragsunterlagen online einreichen. Im Anschluss daran setzt sich einer unserer erfahrenen Anwälte mit Ihnen in Verbindung und bespricht das weitere Vorgehen. In diesem Gespräch ist genug Zeit für Rückfragen. Im Anschluss können Sie sich zurücklehnen, wir kümmern uns um die Durchsetzung Ihrer Forderung und melden uns dann bei Ihnen!

Bei helpcheck tragen Sie keinerlei Risiko. Wir geben Ihnen eine Erfolgsgarantie, unser Honorar fällt also nur dann an, wenn wir Ihre Forderung auch wirklich durchsetzen konnten. Sollte das nicht der Fall sein, werden alle Kosten (abgesehen von einer möglichen Selbstbeteiligung Ihrer Rechtsschutzversicherung) von uns getragen.

Zögern Sie nicht lange und lassen Sie Ihre Berlinische Rentenversicherung noch heute von helpcheck prüfen!

Jetzt prüfen

Häufige Fragen zu Berlinische Rentenversicherung kündigen

Wann bekomme ich mein Geld nach einer Kündigung ausbezahlt?

Faq Icon

Wo muss ich die Vertragsunterlagen einreichen?

Faq Icon

Faq Icon

Faq Icon

Faq Icon

Faq Icon

Faq Icon

Faq Icon

Faq Icon

Aktuelle Urteile & Bewertungen

Icon Waage
September 2022

Landgericht Zwickau

1.000 € Schadensersatz (Versäumnisurteil)
Facebook ist selbst für das Datenleck verantwortlich
Icon Gesprächsblase
August 2023
“Von den Datenlecks hört man ja ständig, aber alleine habe ich mir nicht zugetraut, was dagegen zu machen. Aber wenn es so eine einfache Möglichkeit gibt, ist das mal einen Versuch wert finde ich. Ein Ergebnis habe ich aber noch nicht.”

Darius T., Emden
Icon Waage
Oktober 2022

Landgericht Oldenburg

3.000 € Schadensersatz wegen Verletzung der DSGVO
Zuzüglich Zinsen von 4,12 % seit Klageerhebung
Icon Gesprächsblase
Juli 2023
“Der Kontakt war bisher sehr freundlich. Mein Verfahren läuft noch, also kann ich noch nichts zum Ergebnis sagen, aber ich fühle mich gut aufgehoben. Man merkt, dass Sie viel Erfahrung haben. Danke.”
Alexandra M., Tübingen
Icon Waage
Mai 2023

Landgericht Stuttgart

500 € Schadensersatz wegen erhaltener Werbeanrufe
Es wurde ein "systematischer Verstoß" gegen die DSGVO festgestellt
Über den Autor
Stephanie Prinz

Stephanie Prinz

Stephanie Prinz ist bei helpcheck seit 2018 im Bereich Business Development tätig. Bereits während Ihres abgeschlossenen Master Studiums der Kommunikationswissenschaften an der RWTH Aachen interessierte Sie sich für Verbraucherrechte und absolvierte im Zuge Ihres Auslandssemester in San Diego, Kalifornien, verschiedene Praktika in aufstrebenden Legal Tech-Unternehmen. Seit 2022 ist sie im Rahmen des helpcheck Online-Ratgebers für die Themen Arbeitsrecht und Finanzen zuständig und kümmert sich um die sprachliche Qualität aller Texte.

Weitere Ratgeber Artikel

Scroll to top Icon

Unsere Kunden bewerten helpcheck.de mit einer durchschnittlichen Bewertung von 4.86 von 5 Sternen, basierend auf 1040 Bewertungen.