Basler Lebensversicherung kündigen: Mehr erhalten

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Magnus Kaminski

Legal Tech Experte

Stephanie Prinz
Autor: 
Stephanie Prinz

Das Wichtigste in Kürze

  • Als Kundin oder Kunde können Sie Ihre Basler Lebensversicherung jederzeit kündigen. Sie müssen lediglich Form und Frist der Kündigung einhalten. Der Versicherer darf das Kündigungsrecht aber nicht weiter einschränken oder ausschließen
  • Die Folge der Kündigung ist die Auszahlung des Rückkaufswerts. Er liegt – vor allem wegen hoher Abschluss- und Verwaltungskosten – meist unter der Summe Ihrer eingezahlten Versicherungsbeiträge
  • Bei zahlreichen Lebensversicherungen ist der Widerruf auch Jahrzehnte nach dem Abschluss noch möglich. Grund dafür sind unwirksame Widerrufsbelehrungen. Beim Widerruf darf der Versicherer kaum Gebühren abziehen – so erhalten Sie bis zu 150 Prozent Ihrer Prämien wieder ausgezahlt

Erhalten Sie mit einem Widerruf Ihrer Lebensversicherung in nur drei Schritten einen Großteil Ihrer Beiträge zuzüglich Zinsen zurück.

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1Basler Lebensversicherung kündigen: Die Gründe zahlreicher Kunden

Dafür, dass immer mehr Versicherungsnehmer ihre Basler Lebensversicherung kündigen möchten oder eine Beitragsfreistellung beantragen, gibt es mehrere Gründe. Die Top drei sind: 

  1. Fehlende Flexibilität: Lebensversicherungen sind keine flexibel anpassbaren Anlageprodukte. Selbst wenn eine Anpassung möglich ist, etwa durch Umschichtung des Vermögens, fallen dafür hohe Gebühren an. Angesichts zahlreicher Alternativen ist das für viele Kunden nicht mehr attraktiv. 
  2. Niedrige Zinsen: Lebensversicherungen sind an den Leitzins der EZB gebunden. Er ist zwischen 2000 und 2022 von rund vier auf 0,25 Prozent gesunken. Dass hier keine attraktiven Renditen mehr zu erwarten sind, liegt mehr oder weniger auf der Hand. Einige Versicherungsgesellschaften haben die Garantieverzinsung sogar vollständig abgeschafft. Außerdem muss ein großer Teil der Jahresüberschüsse in Rücklagen für teure, hoch verzinste Altverträge einstellt werden. 
  3. Hohe Kosten: Kapitalbildende Lebensversicherungen verursachen hohe Abschluss- und Verwaltungskosten, die die Rendite – selbst, wenn sie erzielbar wäre – wieder zunichte machen. Durch die niedrigen Zinsen haben einige Versicherungsgesellschaften die Gebühren sogar weiter angehoben. 

Besonders aus den Gründen zwei und drei lohnen sich klassische Kapitallebensversicherungen heute kaum mehr. Wir raten Ihnen daher vom Abschluss einer solchen Police ab. Alternativen wie fondsgebundene und Risikolebensversicherungen können aber durchaus weiterhin attraktiv sein, wobei Sie hier besonders auf die Gebühren achten sollten. 

Lassen Sie Ihre bestehende Lebensversicherung noch heute auf die Widerrufsmöglichkeit prüfen. Unsere Partnerkanzleien stehen Ihnen sowohl für die Prüfung als auch für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite! 

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2Die Form: Das gibt es bei der Kündigung grundsätzlich zu beachten

Wenn Sie Ihre Basler Lebensversicherung kündigen möchten, müssen Sie die vom Versicherer vorgeschriebene Form einhalten. Während die „Textform“ Brief, Fax und Mail umfasst, können Sie bei der „Schriftform“ nur per Fax und auf dem Postweg kündigen. 

Wichtig:

Bei der Basler Lebensversicherung ist die Schriftform vorgeschrieben. Kündigungen per E-Mail sind unwirksam. 

Achten Sie darauf, die entsprechende Form unbedingt einzuhalten. Sonst laufen Sie Gefahr, nicht wirksam zu kündigen, denn der Versicherer wird Sie kaum auf die Unwirksamkeit Ihrer Kündigung hinweisen.

Achten Sie außerdem darauf, dass in Ihrem Kündigungsschreiben mindestens folgende Punkte enthalten sind: 

  1. Nennen Sie Ihre persönlichen sowie die Vertragsdaten, in erster Linie Versicherungs- und Vertragsnummer, um eine schnelle Zuordnung Ihrer Kündigung sicherzustellen. 
  2. Entscheiden Sie sich für einen konkreten Kündigungstermin oder kündigen Sie schlicht zum „nächstmöglichen Zeitpunkt“, damit die Kündigung zum Ende der Versicherungsperiode wirksam wird.
  3. Bitten Sie um eine Kündigungsbestätigung sowie um Berechnung und Auszahlung des vertraglichen Rückkaufswertes. 
  4. Unterschreiben Sie die Kündigung händisch. 

Sorgen Sie außerdem für einen Zugangsnachweis. Denn Sie müssen im Zweifel beweisen, dass der Versicherer Ihr Schreiben erhalten hat. Als Nachweis bietet sich beim Fax der Faxbericht und bei einer Kündigung auf dem Postweg das Einschreiben mit Rückschein an. Den Bericht/Rückschein können Sie entsorgen, wenn Ihnen der Versicherer die Kündigung bestätigt hat. 

3Basler Lebensversicherung kündigen: Die einzuhaltende Kündigungsfrist

Wie bei anderen Verträgen auch, müssen Sie eine vom Versicherer vorgegebene Frist einhalten, wenn Sie Ihre Basler Lebensversicherung kündigen möchten. Die konkrete Frist wird in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen bestimmt und darf zwischen einem und drei Monaten betragen (§ 11 Abs.3 des Versicherungsvertragsgesetzes; VVG).

Es gilt:

Bei der Basler Lebensversicherung dauert die einzuhaltende Kündigungsfrist drei Monate.

Lebensversicherungen können immer zum Ende der Versicherungsperiode gekündigt werden (§ 168 Abs.1 VVG). Die Versicherungsperiode dauert ein Jahr (§ 12 VVG) und beginnt mit dem Abschluss der Versicherung. Haben Sie Ihre Police etwa am 01.05. abgeschlossen, endet die Versicherungsperiode ein Jahr später am 30.04. 

Hinweis:

Bei einer dreimonatigen Frist muss Ihre Kündigung bei oben genannter Versicherungsperiode bis zum 31.01. (drei Monate vorher) beim Versicherer angekommen sein. 

Bei einer dreimonatigen Frist muss Ihre Kündigung bei oben genannter Versicherungsperiode bis zum 31.01. (drei Monate vorher) beim Versicherer angekommen sein. 

Versäumen Sie die Kündigungsfrist (hier reichen bereits wenige Stunden oder ein Tag aus), wird Ihre Kündigung erst zum Ende der folgenden Versicherungsperiode wirksam. Daher sollten Sie Ihre Basler Lebensversicherung entweder direkt kündigen, wenn Sie sich dazu entschieden haben, oder sich eine Erinnerung – etwa auf dem Smartphone – erstellen. 

Ausnahme: Die außerordentliche Kündigung. Keine Kündigungsfrist ist einzuhalten, wenn der Versicherer die Beiträge anhebt, Sie aber keine entsprechenden Mehrleistungen erhalten (§ 40 Abs.1 VVG). Der Versicherer hat die Pflicht, Sie auf die Anpassungen hinzuweisen – spätestens einen Monat vorher (§ 40 Abs.2 VVG). 

4Versicherungsnehmer verstorben: Was gilt bei der Kündigung der Lebensversicherung?

Stirbt der Versicherungsnehmer, ist die Lebensversicherung nicht einfach verloren oder wird gekündigt. Stattdessen läuft der Vertrag wie vereinbart weiter, geht aber auf den Erben des Verstorbenen über. In der Regel übernehmen Sie dabei auch das Bezugsrecht, also den Anspruch auf die Auszahlung der Versicherungsleistung im Versicherungsfall. Etwas anderes gilt nur, wenn der Versicherungsnehmer nach § 159 VVG ein abweichendes Bezugsrecht vereinbart hat. 

Übrigens:

Die Übertragbarkeit von Lebensversicherungsverträgen ist auch der Grund dafür, dass Sie Ihre Police ohne Weiteres und ohne Zustimmung des Versicherers an einen Dritten verkaufen können.

Als Erbe treten Sie vollständig in die rechtliche Stellung des früheren Versicherungsnehmers ein. Das bedeutet nichts anderes, als dass Sie die Lebensversicherung mit allen Rechten (Auszahlung der Versicherungsleistung, Widerruf, Kündigung, etc.) und Pflichten (insbesondere Beitragszahlung) übernehmen. Möchten Sie Ihre geerbte Basler Lebensversicherung kündigen, sollten Sie folgende Punkte zusätzlich beachten: 

  • Teilen Sie dem Versicherer zeitnah mit, dass es zu einem Todesfall kam, und weisen Sie die Erbschaft durch Vorlage des Erbscheins in Kopie nach
  • Ändern Sie gegebenenfalls das Bezugsrecht, sofern es nicht beim Versicherungsnehmer selbst liegt, da es auch für die Auszahlung des Rückkaufswerts gilt
  • Teilen Sie dem Versicherer Ihre Bankverbindung mit, da er mit hoher Wahrscheinlichkeit nur die des früheren Versicherungsnehmers gespeichert hat

So sind Sie auf der sicheren Seite und vermeiden Komplikationen bei der Kündigung der Lebensversicherung. In erster Linie beschleunigen Sie den Prozess insgesamt, wenn Sie dem Versicherer möglichst alle Informationen gesammelt zur Verfügung stellen.

5Basler Lebensversicherung kündigen: Die Auszahlung des Rückkaufswertes

Wenn Sie Ihre Basler Lebensversicherung kündigen, muss der Versicherer nach § 169 Abs.1 VVG den sogenannten Rückkaufswert auszahlen. Dabei handelt es sich um den Wert der Police aus Sicht der Versicherungsgesellschaft, der insbesondere alle Einzahlungen und Kosten berücksichtigt. Er ist nach versicherungsmathematischen Grundsätzen zu berechnen (§ 169 Abs.3 VVG) und dadurch grundsätzlich für einen sachkundigen Dritten nachvollziehbar. 

Die versicherungsmathematischen Berechnungsmethoden sind in der Praxis sehr komplex, lassen sich aber vereinfacht mit folgender Formel darstellen:

Die Formel lautet:

Rückkaufswert = Eingezahlte Versicherungsprämien – anteilige Risikobausteine (BU-Schutz o.Ä.) + Überschüsse und Zinsen – Abschluss- und Verwaltungskosten – Stornopauschale

Die Stornopauschale ist eine umstrittene Kündigungsgebühr, die vertraglich vereinbart, beziffert und der Höhe nach angemessen sein muss (§ 169 Abs.5 VVG). Besonders der Punkt „Angemessenheit“ beschäftigt immer wieder die Gerichte, weshalb mittlerweile einige Versicherer auf den Abzug der Stornogebühr verzichten oder diese sehr niedrig ansetzen. Abzüge von 10 bis 15 Prozent sind dennoch nicht unüblich.

Der Rückkaufswert muss mindestens 50 Prozent der eingezahlten Prämien betragen, auch wenn sich aufgrund der Berechnung ein niedrigerer Betrag ergeben würde. Er ist auf den letzten Tag der Versicherungsperiode zu berechnen (Stichtagsprinzip).

Daher erhalten Sie die Summe in der Regel innerhalb weniger Tage nach Wirksamkeit Ihrer Kündigung ausgezahlt. Fragen Sie im Zweifel aber einfach beim Versicherer nach, um eine konkretere Auskunft zu erhalten. 

6Basler Lebensversicherung kündigen – oder doch widerrufen? Ihre Möglichkeiten

Der wohl bekannteste und schnellste Weg, eine Basler Lebensversicherung loszuwerden, ist die Kündigung. Allerdings ist sie gleichzeitig mit den höchsten Kosten und meist mit einem spürbaren Verlust verbunden. Etwas weniger bekannt, dafür aber in einigen Punkten erfolgsversprechender, ist der Widerruf der Police. helpcheck zeigt, wo die Unterschiede im Detail liegen.

Die Kündigung 

Bei der Kündigung lösen Sie den Versicherungsvertrag zu den vom Versicherer vorgegebenen Konditionen auf. Der Vertrag wird also nicht von Anfang an unwirksam, sondern im Nachhinein wieder aufgehoben. 

Dabei erhalten Sie den Rückkaufswert ausgezahlt. Selbst ohne Stornokosten liegt dieser meist unter den eingezahlten Beiträgen, wobei das folgende Beispiel zeigt, wie teuer die Kündigung einer Lebensversicherung tatsächlich werden kann: 

Sie kündigen nach 8 Jahren (= Ende der 8. Versicherungsperiode). Eingezahlt haben Sie 16.000 Euro, an Zinsen und Überschüssen wurden 1.500 Euro gutgeschrieben. Abschluss- und Verwaltungskosten schlagen mit 2.800 Euro zu Buche. Als Stornopauschale stellt der Versicherer 1.100 Euro in Rechnung. Der Rückkaufswert liegt entsprechend obiger Formel bei 13.500 Euro – ein Verlust in Höhe von 2.500 Euro

Die Inflation wurde hier nicht berücksichtigt. Außerdem haben wir mit einer vergleichbar hohen Rendite gerechnet und einen höheren Stornoabschlag außen vor gelassen. Bei einer „echten“ Lebensversicherung wäre der reale Verlust daher noch höher. 

Tipp:

Daher raten wir Ihnen davon ab, Ihre Basler Lebensversicherung kurzfristig zu kündigen. Lassen Sie im Vorfeld alle denkbaren Alternativen prüfen und treffen Sie erst auf dieser Grundlage eine Entscheidung. So lassen sich hohe Verluste vermeiden. 

Der Widerruf 

Der Widerruf unterscheidet sich vor allem dadurch von der Kündigung der Lebensversicherung, dass hier der Vertrag von vorne herein unwirksam wird. Es handelt sich also um eine vollständige Rückabwicklung, durch die Sie so gestellt werden, als hätten Sie den Versicherungsvertrag niemals abgeschlossen. Das Widerrufsrecht können Sie innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss der Versicherung ausüben (§§ 8 Abs.1, 152 Abs.1 VVG). 

Die 30-tägige Widerrufsfrist beginnt, wenn Sie folgende Unterlagen von der Versicherungsgesellschaft erhalten haben: 

  • Versicherungsschein (= die eigentliche Police)
  • Auszug aus den aktuell gültigen AVB 
  • Pflichtinformationen, insbesondere zu den Kosten, nach der VVG-InfoV 
  • Widerrufsbelehrung, die dem Deutlichkeitsgebot entspricht 

Sollte der Versicherer die Unterlagen nicht gleichzeitig, sondern zeitversetzt versenden, beginnt die Widerrufsfrist erst mit Zugang der letzten Dokumente. Darauf muss er Sie in der Widerrufsbelehrung hinweisen. 

Die Widerrufsbelehrung entspricht etwa dann nicht dem Deutlichkeitsgebot, wenn Fristbeginn und -ende nicht eindeutig bezeichnet werden. Außerdem ist sie unwirksam, wenn sie schlicht rechtliche Fehler und falsche Angaben enthält. Auch unvollständige Widerrufsbelehrungen führen dazu, dass die gesamte Belehrung nicht den gesetzlichen Voraussetzungen entspricht. Sie muss außerdem deutlich hervorgehoben werden, etwa durch Fettdruck.

Der Clou:

Zwischen 1994 und 2007 wurden zahlreiche Versicherungsverträge verkauft, in denen unwirksame Widerrufsbelehrungen enthalten waren. Diese Verträge können noch heute widerrufen werden – denn eine Frist, die nach dem Gesetz nicht beginnt, kann nach allgemeinen Grundsätzen auch nicht enden.

Wenn Sie Ihre Basler Lebensversicherung nicht kündigen, sondern widerrufen, profitieren Sie unter anderem von diesen Vorteilen

  • Der Vertrag endet sofort und nicht, wie bei der Kündigung, erst zum Ende der Versicherungsperiode
  • Der Versicherer muss die gesamten Renditen, die er mit Ihren Beiträgen erzielt hat, auszahlen – das ist besonders dann relevant, wenn die Gewinne über den Garantiezinsen liegen
  • Als Abzüge sind nur die Risikoanteile und laufende Verwaltungskosten zulässig. Abschluss- und Stornogebühren darf die Versicherungsgesellschaft nicht vom Vertragsvermögen abziehen

„Unterm Strich“ erhalten Sie so bis zu 150 Prozent der eingezahlten Versicherungsbeiträge wieder ausgezahlt. So kommen schnell mehrere tausend oder sogar zehntausend Euro zusammen, die Sie mit der Kündigung im wahrsten Sinne des Wortes verschenken würden. 

Ein Mann zählt Geldscheine

Bei helpcheck lassen Sie Ihre Basler Lebensversicherung kostenfrei auf die Widerrufsmöglichkeit prüfen. Verzichten Sie nicht auf diese Gelegenheit!

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7Basler Lebensversicherung kündigen: Noch heute Beiträge zurückfordern!

Eine umfassende Prüfung Ihrer Lebensversicherung ist am besten mit Unterstützung eines erfahrenen Anwalts für Versicherungsrecht möglich. Denn er kennt eventuelle Fallstricke, kann versicherungsmathematische Berechnungen anstellen und ist über die aktuelle Rechtsprechung bestens informiert. So bestehen auch für Ihre Basler Lebensversicherung beste Erfolgschancen, wenn es um den Widerruf der Police geht.

Senden Sie uns einfach Ihre Vertragsunterlagen zu und machen Sie einige wenige Angaben zur Versicherung selbst. Unsere Partneranwälte prüfen den Vertrag und schauen, wie Sie ihn am besten auflösen. Anschließend setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.

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Ihr Vorteil: Ein Honorar wird nur fällig, wenn der Widerruf erfolgreich ist und Sie eine höhere Auszahlung erhalten, als Sie mit dem Rückkaufswert erhalten hätten. Auch dann bleiben die Kosten kalkulierbar: Wir berechnen 29,75 bis 39,75 Prozent der erzielten Differenz (= des Mehrwerts) als Honorar. Ist der Widerruf nicht erfolgreich, sind unsere Leistungen zu 100 Prozent kostenfrei - ohne jeden Haken! 

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Stephanie Prinz ist bei helpcheck seit 2018 im Bereich Business Development tätig. Bereits während Ihres abgeschlossenen Master Studiums der Kommunikationswissenschaften an der RWTH Aachen interessierte Sie sich für Verbraucherrechte und absolvierte im Zuge Ihres Auslandssemester in San Diego, Kalifornien, verschiedene Praktika in aufstrebenden Legal Tech-Unternehmen. Seit 2022 ist sie im Rahmen des helpcheck Online-Ratgebers für die Themen Arbeitsrecht und Finanzen zuständig und kümmert sich um die sprachliche Qualität aller Texte.

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