Asstel Lebensversicherung kündigen: Mehr erhalten

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Magnus Kaminski

Legal Tech Experte

Stephanie Prinz
Autor: 
Stephanie Prinz

Das Wichtigste in Kürze

  • Als Versicherungsnehmer können Sie Ihre Asstel Lebensversicherung jederzeit kündigen. Sie müssen lediglich die Kündigungsfrist und die vorgeschriebene Form beachten. Weitere Einschränkungen darf der Versicherer aber nicht machen
  • Bei der Kündigung wird stets der Rückkaufswert berechnet und ausgezahlt. Wegen der hohen Vertragskosten liegt diese Summe aber oft unter den eingezahlten Beiträgen, wodurch die Kündigung zum Verlustgeschäft wird
  • Beim Widerruf dürfen viele Kosten nicht abgezogen werden, was sich unmittelbar auf die Auszahlung auswirkt. Er ist auch Jahrzehnte nach dem Abschluss noch möglich, wenn dem Versicherer bei der Widerrufsbelehrung Fehler unterlaufen sind

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1Asstel Lebensversicherung kündigen – Form und Inhalt Ihrer Kündigung

Wenn Sie Ihre Asstel Lebensversicherung kündigen möchten, sollten Sie zunächst einen Blick in die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) Ihres Vertragspartners werfen. Denn hier ist die Form der Kündigung geregelt, wobei allgemein zwischen zwei Formen unterschieden wird: 

  • Schriftform: Umfasst Brief und Fax
  • Textform: Umfasst Brief, E-Mail und Fax

Dazu:

Bei der Asstel Lebensversicherung können Sie nur schriftlich, also per Fax oder auf dem Postweg, kündigen. 

Halten Sie die Form unbedingt ein. Bei einem Verstoß ist Ihre Kündigung unwirksam, auch wenn sie innerhalb der Kündigungsfrist eingeht. Leider weisen viele Versicherer ihre Kunden nicht auf die Unwirksamkeit der Kündigung hin, wenn diese nicht aktiv nachfragen. Bis Sie den Fehler bemerkt haben, ist die Frist möglicherweise bereits abgelaufen – und der Vertrag sowie die mit ihm verbundenen Kosten laufen weiter.

Für das Kündigungsschreiben selbst gibt es keine gesetzlichen oder in den AVB festgehaltenen Vorgaben. helpcheck empfiehlt aber, mindestens auf folgende Punkte einzugehen, wenn Sie Ihre Asstel Lebensversicherung kündigen: 

  1. Achten Sie auf die korrekte Adressierung Ihrer Kündigung. Nennen Sie außerdem die Vertragsdaten, insbesondere Kunden- und Versicherungsnummer, um dem Versicherer eine schnelle Zuordnung Ihres Schreibens zu ermöglichen.
  2. Verwenden Sie den Begriff „Kündigung“.
  3. Nennen Sie – nur bei außerordentlichen Kündigungen – den Kündigungsgrund, da er eine zwingende Voraussetzung für das Sonderkündigungsrecht darstellt. 
  4. Kündigen Sie entweder zum nächstmöglichen Zeitpunkt (= Ende der Versicherungsperiode) oder entscheiden Sie sich für einen konkreten Kündigungstermin
  5. Bitten Sie den Versicherer um eine unverzügliche Kündigungsbestätigung und fordern Sie ihn auf, den Rückkaufswert auszuzahlen.
  6. Unterschreiben Sie Ihre Kündigung persönlich.

Als Absender sind Sie für den rechtzeitigen Zugang der Kündigung beim Versicherer verantwortlich und im Zweifel auch in der Beweispflicht. Sorgen Sie daher für einen Zugangsnachweis, beim Fax etwa in Form des Faxberichts und bei Kündigungen auf dem Postweg durch den Versand via Einschreiben. Heben Sie den Nachweis mindestens solange auf, bis der Versicherer Ihnen die Kündigung bestätigt hat. 

2Die Kündigungsfristen bei der Asstel Lebensversicherung

Auch bei der Kündigung der Asstel Lebensversicherung müssen Sie bestimmte Kündigungsfristen einhalten. Sie ergeben sich zum einen aus den AVB und zum anderen aus dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG). 

Bei der ordentlichen Kündigung kann der Versicherer eine Frist von ein bis drei Monaten festlegen (§ 11 Abs.3 VVG). Ihre Kündigung muss dann innerhalb der festgelegten Kündigungsfrist bei der Versicherungsgesellschaft eingehen. Die Frist bezieht sich immer auf das Ende der Versicherungsperiode (= des Versicherungsjahres), da Sie Ihre Asstel Lebensversicherung nur zu diesem Zeitpunkt kündigen können (§ 168 Abs.1 VVG).

Das Versicherungsjahr dauert zwar 12 Monate, entspricht aber nicht zwingend dem Kalenderjahr, da es mit Abschluss der Police beginnt (§ 12 VVG). Allerdings können abweichende Versicherungsjahre vereinbart werden, was für die Kündigung etwa folgendes bedeuten kann: 

  1. Reguläre Versicherungsperiode: Sie haben Ihre Asstel Lebensversicherung am 01.10. abgeschlossen, das Versicherungsjahr endet am 30.09. des Folgejahres. Ihre Kündigung muss spätestens am 30.06. – drei Monate vor dem Ende – beim Versicherer eingehen. 
  2. Abweichende Versicherungsperiode: Sie haben Ihre Police am 01.08. abgeschlossen. In den AVB wurde vereinbart, dass die erste Periode am 31.12. des Abschlussjahres endet. Die zweite Versicherungsperiode beginnt am 01.01. des Folgejahres und endet ebenfalls am 31.12. In diesem Fall muss Ihre Kündigung den Versicherer spätestens am 30.09. erreicht haben. 

Tipp:

Werfen Sie immer erst einen Blick in die AVB und in den Versicherungsschein, bevor Sie Ihre Asstel Lebensversicherung kündigen. So sind Sie auf der sicheren Seite. 

Bei der außerordentlichen Kündigung nach § 40 Abs.1 VVG können Sie Ihre Asstel Lebensversicherung auch außerhalb der regulären Frist kündigen. Voraussetzung ist, dass der Versicherer entweder

  • die Beiträge erhöht, ohne die Leistung anzupassen, oder
  • die Leistung reduziert, die Prämie aber nicht anpasst.

Für die außerordentliche Kündigung haben Sie mindestens einen Monat Zeit, da der Versicherer eine entsprechende Mitteilungspflicht hat (§ 40 Abs.1 Satz 2 VVG). 

In allen Fällen ist maßgeblich, wann Ihre Kündigung beim Versicherer ankommt. Der Zeitpunkt des Versandes oder der Bearbeitung spielt hingegen keine Rolle. Daher ist ein Zugangsnachweis so wichtig. 

3Aus diesen Gründen kündigen immer mehr Kunden ihre Asstel Lebensversicherung

Besonders in den letzten Jahren haben nicht nur die Kündigungen, sondern auch die Beitragsfreistellungen deutlich zugenommen. In Zahlen bedeutet das (Stand: Anfang 2022):

  • Rund 30 Prozent aller laufenden Lebensversicherungen werden nicht mehr aktiv bespart, sondern sind beitragsfrei gestellt
  • Etwa ein Vierter aller Policen wird vor dem regulären Vertragsende durch eine Kündigung aufgelöst
  • Die Hälfte der kapitalbildenden Lebensversicherungen wird entweder beitragsfrei gestellt, gekündigt oder widerrufen 

Für diese Entwicklung gibt es gleich mehrere Gründe, die immer wieder statistisch erfasst werden. Die meisten Kunden entscheiden sich aus folgenden Motivationen dazu, ihre Asstel Lebensversicherung zu kündigen: 

  1. Hohe Kosten: Die Abschluss- und Verwaltungskosten bei Lebensversicherungen stehen in keinem Verhältnis zur erzielbaren Rendite. Sie betragen schnell mehrere tausend Euro. Außerdem zieht der Versicherer die Kosten direkt von den Beiträgen ab, was dazu führt, dass diese Prämienteile gar nicht erst für eine Verzinsung zur Verfügung stehen. 
  2. Keine Flexibilität: Wer mit den Geldanlagen des Versicherers nicht zufrieden ist, kann das Vertragsvermögen bei der kapitalbildenden Lebensversicherung nicht oder nur mit hohen Zusatzkosten umschichten. Sie können also nichts gegen die unrentablen und schädlichen Entscheidungen der Versicherungsgesellschaft tun, sondern müssen sie schlicht hinnehmen. 
  3. Niedrige Zinsen: Zwischen 2000 und 2022 wurde der Garantiezins von der EZB von etwa vier auf 0,25 Prozent gesenkt. Auch die Überschussbeteiligungen fallen niedrig aus oder sogar ganz weg, was dazu führt, dass zwar jede Menge Kosten in Abzug gebracht werden, die Police die Abzüge aber nicht wieder ausgleichen kann. Erschwerend kommt hinzu, dass ein großer Teil der Jahresgewinne der Versicherer in Rücklagen für teure Altverträge eingestellt werden muss. 

Unser Tipp:

helpcheck rät aus den genannten und vielen weiteren Gründen vom Neuabschluss einer Kapitallebensversicherung mit Garantieverzinsung ab. Diese Produkte sind mittlerweile reine Geldfresser, da sie nicht einmal mehr ausreichen, um die Inflation auszugleichen. 

Klar ist aber auch, dass andere Varianten der Lebensversicherung nicht von dieser Entwicklung betroffen sind. Dazu gehören nicht nur fondsgebundene Lebensversicherungen ohne Garantiezins, sondern auch Berufsunfähigkeits- und Risikolebenspolicen. Diese sind je nach Lebenssituation weiterhin sinnvoll. 

4Asstel Lebensversicherung kündigen und die Auszahlung des Rückkaufswerts

Wenn Sie Ihre Asstel Lebensversicherung kündigen, muss der Versicherer den Rückkaufswert auszahlen (§ 169 Abs.1 VVG). Denn er „kauft“ die Police vom Versicherungsnehmer „zurück“, wobei für die Berechnung der Auszahlungssumme versicherungsmathematische Grundsätze gelten (§ 169 Abs.3 VVG). Diese sind dem Versicherungsnehmer gegenüber bereits beim Abschluss der Police transparent offenzulegen. 

Die Formeln sind zwar grundsätzlich sehr komplex, lassen sich aber vereinfacht wie folgt darstellen: 

Formel:

Rückkaufswert = eingezahlte Beiträge (ohne Anteile für Risikobausteine) – Abschluss- und Verwaltungskosten + Überschüsse und Zinsen – Stornopauschale 

Eine Stornopauschale (= Kündigungsgebühr) darf der Versicherer allerdings nur in Abzug bringen, wenn sie angemessen, beziffert und vereinbart ist (§ 169 Abs.5 VVG). Nicht in allen Versicherungspolicen finden sich entsprechende Klauseln, sodass bei diesen Verträgen eine zusätzliche Gebühr ausscheidet. 

Der Rückkaufswert wird immer auf das Ende der Versicherungsperiode berechnet (Stichtag). Daher kann der Versicherer den Betrag auch erst hier an Sie überweisen, wobei es im Schnitt rund eine Woche dauert, bis Sie den Rückkaufswert erhalten. Fragen Sie im Zweifel einfach kurz bei der Versicherungsgesellschaft nach!

5Versicherungsnehmer verstorben – wie geht es jetzt mit der Asstel Lebensversicherung weiter?

Stirbt der Versicherungsnehmer, wird die Lebensversicherung weder aufgelöst noch besteht ein Sonderkündigungsrecht. Stattdessen geht der Vertrag – einschließlich aller Rechte und Pflichten – auf den Erben über. Als Erbe führen Sie die Police fort, müssen also die Prämien zahlen und erhalten später die versicherten Leistungen (= die sogenannte Ablaufleistung der Asstel Lebensversicherung), wenn der Versicherungsfall eintritt.

Als „neuer Versicherungsnehmer“ können Sie die Asstel Lebensversicherung kündigen, widerrufen und Anpassungen vornehmen. Beachten Sie bei einer Kündigung aber folgende Punkte:

  1. Eine Sonderkündigung ist nicht möglich. Sie können die Asstel Lebensversicherung weiterhin nur ordentlich kündigen und müssen entsprechend die Fristen einhalten.
  2. Der Versicherer benötigt einen Nachweis über den Erbfall, etwa den Erbschein, um die Kündigung bearbeiten zu können. Legen Sie ihn daher am besten direkt mit vor.
  3. Ändern Sie gegebenenfalls das Bezugsrecht, wenn der Versicherer es nach § 159 Abs.1 VVG auf eine andere Person übertragen hat, da es auch beim Erbfall bei dieser Person verbleibt.
  4. Passen Sie die Bankverbindung an, da diese für die Auszahlung des Rückkaufswerts herangezogen wird.

Daraus folgt:

So vermeiden Sie zeitaufwendige und nervige Rückfragen und sorgen so dafür, dass der Versicherer Ihre Kündigung schneller bearbeiten kann. Versorgen Sie ihn daher so früh wie möglich mit allen relevanten Infos.

6Asstel Lebensversicherung kündigen vs. Widerrufsoption: Ihre Möglichkeiten 

Für Versicherungsnehmer gibt es grundsätzlich mehrere Möglichkeiten, eine laufende Police loszuwerden. Auf der einen Seite können Sie Ihre Asstel Lebensversicherung kündigen, was zwar komfortabel, dafür aber mit hohen Kosten verbunden ist. Auf der anderen Seite besteht vielleicht auch bei Ihrer Versicherung ein „ewiges Widerrufsrecht“ – helpcheck gibt einen Überblick über die einzelnen .

Kündigung: Meist ein teurer Komfort

Kündigen Sie Ihre Asstel Lebensversicherung, wird der Vertrag zu den Bedingungen des Versicherers im Nachhinein aufgelöst. Die Abschlusskosten, die in die Rückkaufswert-Berechnung einfließen, wurden bei Vertragsabschluss aber so kalkuliert, als würde die Police bis zum Ende der regulären Vertragsdauer laufen. Daher stehen sie meist außer Verhältnis zum im Zeitpunkt der Kündigung tatsächlich erreichten Vertragsvermögen.

Zugegeben, die Theorie klingt etwas abstrakt. Daher ein praktisches Rechenbeispiel zur besseren Veranschaulichung:

Sie kündigen Ihre Asstel Lebensversicherung nach 10 Jahren Laufzeit. Auf Ihre eingezahlten 10.000 Euro haben Sie 1.200 Euro Überschüsse und Zinsen erhalten. Die Abschluss- und Verwaltungskosten liegen in Summe bei 4.200 Euro. Außerdem wird eine Stornopauschale in Höhe von 500 Euro fällig, sodass der Rückkaufswert bei gerade einmal 6.500 Euro liegt.

Das bedeutet:

Sie erzielen einen Verlust von 3.500 Euro! In diesem Beispiel haben wir die Inflation, also den Kaufkraftverlust, außen vor gelassen. Würde diese berücksichtigt, wäre der Rückkaufswert weitere rund 20 Prozent weniger wert. 

Daher rät helpcheck grundsätzlich davon ab, die Asstel Lebensversicherung vorschnell zu kündigen. Sie sollten immer die Alternativen prüfen lassen, bevor Sie eine Entscheidung treffen. Denn nur so ist sichergestellt, dass Sie sich für den wirtschaftlich sinnvollsten Weg entscheiden. 

Widerruf: Deutlich vielversprechender 

Grundsätzlich lassen sich Lebensversicherungsverträge nur innerhalb der ersten 30 Tage, nachdem Ihnen die Unterlagen des Versicherers zugegangen sind, widerrufen (§ 8 Abs.1 und § 152 Abs.1 VVG). Außerdem ist Voraussetzung für den Beginn der Widerrufsfrist, dass der Versicherer Sie wirksam über das Widerrufsrecht belehrt hat und Ihnen dazu eine entsprechende Widerrufsbelehrung hat zukommen lassen (§ 8 Abs.2 Nr.2 VVG). 

Die Belehrung muss dem sogenannten Deutlichkeitsgrundsatz entsprechen. Sie sollte sich deutlich von den übrigen Textbausteinen abheben und klare Angaben zu Beginn und Ende der Widerrufsfrist enthalten. Außerdem müssen Sie über die Form des Widerrufs belehrt werden. 

Hinweis:

Entspricht die Widerrufsbelehrung nicht den gesetzlichen Anforderungen, kommt es im Umkehrschluss nicht zu einem Beginn der Widerrufsfrist. Daraus resultiert wiederum das „ewige Widerrufsrecht“, da Fristen ohne Beginn auch nicht enden können. 

Der Gesetzgeber hat mit § 5a Abs.3 VVG in der alten Fassung versucht, das „ewige Widerrufsrecht“ auf ein Jahr zu beschränken. Die Folge wäre gewesen, dass Sie Ihre Lebensversicherung nicht widerrufen könnten, auch wenn der Versicherer bei der Belehrung Fehler gemacht hat. Diese Vorschrift wurde als verbraucherrechtswidrig angesehen und vom BGH für unwirksam erklärt (Urteil vom 07.05.2014, Az. IV ZR 76/11).

Da zwischen 1994 und 2007 zahlreiche Lebensversicherungen mit unwirksamen Widerrufsbelehrungen verkauft wurden, können Sie möglicherweise auch Ihre Asstel Lebensversicherung noch heute widerrufen. Der Widerruf bringt dabei zahlreiche Vorteile – besonders gegenüber der Kündigung – mit sich: 

  • Der Versicherer muss die tatsächliche Rendite, die er mit den Beiträgen erwirtschaftet hat, und nicht den Garantiezins auszahlen
  • Der Widerruf wird mit Eingang beim Versicherer wirksam und nicht – wie die Kündigung – erst zum Ende der Versicherungsperiode
  • Der Abzug von Abschluss- oder Stornokosten ist beim Widerruf einer Lebensversicherung ausgeschlossen

Als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer erhalten Sie beim Widerruf schnell eine Auszahlung von bis zu 150 Prozent der Beiträge, während Sie mit der Kündigung meist einen Verlust einfahren. Bei helpcheck lassen Sie Ihre Optionen kostenfrei prüfen – verzichten Sie nicht auf diese Chance!

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7Asstel Lebensversicherung widerrufen – noch heute Geld zurückholen!

Bevor Sie Ihre Asstel Lebensversicherung kündigen, lassen Sie Ihren Vertrag kostenfrei bei helpcheck prüfen. So vermeiden Sie hohe Verluste und finden die in Ihrem Fall lukrativste Möglichkeit, den Vertrag aufzulösen. Zunächst senden Sie uns Ihre Vertragsunterlagen entweder online oder auf dem Postweg zu.

Unsere erfahrenen Anwälte für Versicherungsrecht prüfen die Dokumente. Damit verbunden ist die Berechnung des Rückkaufswerts und der möglichen Auszahlung bei einem Widerruf, sofern dieser in Frage kommt. 

Erst wenn wir den Widerruf beim Versicherer geltend gemacht und Sie eine Auszahlung über dem Rückkaufswert erhalten haben, fällt ein Honorar an. Es beträgt 29,75 oder 39,75 der Differenz zwischen den beiden Summen, sodass der Rückkaufswert Ihrer Asstel Lebensversicherung in jedem Fall unberührt bleibt.

Der Vorteil liegt auf der Hand: Sie tragen durch das erfolgsabhängige Honorarmodell keinerlei Kostenrisiko! Sind wir nicht erfolgreich, sind alle Leistungen für Sie zu 100 Prozent kostenfrei – ohne versteckte Klauseln!

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Stephanie Prinz

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Stephanie Prinz ist bei helpcheck seit 2018 im Bereich Business Development tätig. Bereits während Ihres abgeschlossenen Master Studiums der Kommunikationswissenschaften an der RWTH Aachen interessierte Sie sich für Verbraucherrechte und absolvierte im Zuge Ihres Auslandssemester in San Diego, Kalifornien, verschiedene Praktika in aufstrebenden Legal Tech-Unternehmen. Seit 2022 ist sie im Rahmen des helpcheck Online-Ratgebers für die Themen Arbeitsrecht und Finanzen zuständig und kümmert sich um die sprachliche Qualität aller Texte.

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