Urlaubsanspruch bei Kündigung: Das steht Ihnen zu
Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer haben Sie einen gesetzlichen Urlaubsanspruch, der durch vertragliche Regelungen ergänzt werden kann. Dieser Anspruch besteht auch dann, wenn Sie Ihren Arbeitsvertrag kündigen oder wenn der Arbeitgeber die Kündigung ausspricht. Selbiges gilt für Überstunden, die Sie nicht mehr durch Freizeit ausgleichen können.
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