Standard Life Rentenversicherung kündigen: Höhere Auszahlung erhalten

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Magnus Kaminski

Legal Tech Experte

Stephanie Prinz
Autor: 
Stephanie Prinz

Das Wichtigste in Kürze

  • Sie bestimmen, ob und wann Sie Ihre Standard Life Rentenversicherung kündigen. Einschränkungen darf der Versicherer nur hinsichtlich Form und Frist der Kündigung vornehmen
  • Bei der Kündigung erhalten Sie den Rückkaufswert – zur Auszahlung ist der Versicherer verpflichtet. Allerdings machen Sie dabei oft einen Verlust, denn vom Vertragsvermögen werden zahlreiche Abzüge vorgenommen 
  • Durch fehlerhafte Widerrufsbelehrungen lassen sich zahlreiche Rentenversicherungen noch Jahrzehnte nach dem Abschluss widerrufen. Kunden erhalten hier schnell mehrere zehntausend Euro über dem Rückkaufswert ausgezahlt

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1Was Kapitallebens- und private Rentenversicherungen unterscheidet

Zu den Lebensversicherungen gehören nach offizieller Definition des GdV alle „Versicherungen auf biometrische Risiken“. Diese Risiken umfassen beispielsweise Tod, Invalidität, Berufsunfähigkeit und Langlebigkeit. Auch das Erreichen oder Nichterreichen eines bestimmten Alters ist daher ein biometrisches Risiko. Private Rentenversicherungen gehören dadurch zu den Lebensversicherungen, was vor allem für die Anwendbarkeit bestimmter Vorschriften wichtig ist.

Auch hinsichtlich des Vermögensaufbaus gibt es nur wenig Unterschiede. Bei beiden Versicherungen zahlen Sie über eine bestimmte Zeitspanne Beiträge ein. Von ihnen zieht der Versicherer die Kosten ab und investiert den Rest entsprechend der vertraglichen Vereinbarung, beispielsweise in Staatsanleihen oder am Kapitalmarkt.

Am Ende der Einzahlungsperiode steht dann das Vertragsvermögen – bereit für die Auszahlung – zur Verfügung. Hier unterscheiden sich kapitalbildende Lebens- und private Rentenversicherungen voneinander: 

  1. Bei der Kapitallebensversicherung erhalten Sie die Versicherungsleistung in einer Summe überwiesen.
  2. Bei der Rentenversicherung steht Ihnen eine monatliche, lebenslange Leibrente zu.

Die Höhe der Rente bestimmt sich nach dem Rentenfaktor, der etwa bei 30 liegt und immer pro 10.000 Euro Vertragsvermögen gilt. Haben Sie 100.000 Euro in Ihrer Police, erhalten Sie 300 Euro monatliche Rente (100.000 / 10.000 x 30). 

Abgesichert ist damit das Langlebigkeitsrisiko. Denn der Versicherer zahlt die Rente auch dann weiter, wenn das Vermögen rechnerisch aufgebraucht ist, die versicherte Person aber noch lebt. 

Beim privaten Vermögensaufbau müssen Sie das Langlebigkeitsrisiko selbst tragen und/oder entsprechend absichern. 

2Deshalb kündigen immer mehr Kunden ihre Standard Life Rentenversicherung

Dafür, dass gerade seit einigen Jahren immer mehr Kunden ihre Standard Life Rentenversicherung kündigen, gibt es verschiedene Gründe. Statistiken zufolge sind es vor allem die folgenden „Top drei“, die Versicherungsnehmer zu einer Kündigung bewegen. 

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat den für Versicherer bindenden Leitzins von 2000 bis 2022 von rund vier auf 0,25 Prozent pro Jahr abgesenkt. Dies wirkt sich entsprechend auf Versicherungsverträge aus, die dadurch kaum mehr Renditen erwirtschaften. Auch die Überschussbeteiligungen fallen niedriger aus, da die Versicherungsgesellschaften ihre Jahresgewinne vor allem für Rücklagen benötigen, aus denen sie teure Altverträge finanzieren.

Auch die fehlende Flexibilität ist vielen Kunden ein Dorn im Auge. Durch feste Anlagevorgaben haben Sie kaum eine Möglichkeit, etwas gegen die niedrigen Zinsen zu unternehmen. Sie sind an die Vorgehensweise des Versicherers gebunden und können Ihr Vermögen beispielsweise nicht in besser verzinste Anlagen umschichten. Selbst wenn es möglich ist, fallen hohe Zusatzkosten an. 

Der dritte und letzte Punkt sind die hohen Kosten. Vor allem in Verbindung mit den niedrigen Zinsen machen sie Rentenversicherungen noch unrentabler. Denn die Versicherungsgesellschaften haben die Vertragsgebühren nicht an die Zinslage angepasst, sodass Sie bei vielen Policen sogar über die gesamte Laufzeit mit einem Verlust rechnen müssen. 

3So gehen Sie bei der Kündigung Ihrer Rentenversicherung richtig vor 

Möchten Sie Ihre Standard Life Rentenversicherung kündigen, müssen Sie ein Schreiben an die Versicherungsgesellschaft schicken. Denn sie schreibt in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) die sogenannte Schriftform vor. Kündigungen per Mail sind nur möglich, wenn der Versicherer die „Textform“ vorgibt. 

Wichtig:

Halten Sie die Kündigungsform unbedingt ein. Ihre Kündigung wird sonst nicht wirksam. 

Beachten Sie außerdem, dass Sie den Zugang des Schreibens im Zweifel beweisen müssen. Behauptet der Versicherer, er habe Ihre Kündigung nicht oder zu spät erhalten, liegt die Pflicht, das Gegenteil zu belegen, bei Ihnen als Absender. Wir empfehlen daher, bei Faxen den Faxbericht aufzuheben und Schreiben auf dem Postweg stets per Einschreiben zu versenden. So haben Sie einen gerichtsfesten Nachweis in der Hand. 

Inhaltlich sollten Sie bei Ihrer Kündigung an die folgenden Punkte denken, auch wenn es hierfür keine verbindlichen Vorgaben gibt: 

  1. Geben Sie Ihre persönlichen Daten an. Nennen Sie außerdem Kunden- und Versicherungsnummer, also die wesentlichen Vertragsdaten. So kann der Versicherer Ihre Kündigung schnell zuordnen.
  2. Verwenden Sie stets den Begriff „Kündigung“. Sie vermeiden damit, dass der Versicherer Ihr Anliegen falsch versteht oder das Schreiben anders auslegt, als es gemeint ist. 
  3. Nennen Sie einen festen Kündigungstermin. Ordentlich können Sie Ihre Standard Life Rentenversicherung nur zum Ende der Versicherungsperiode kündigen. Eine Kündigung kann daher auch zum „nächstmöglichen Zeitpunkt“ ausgesprochen werden.
  4. Bitten Sie den Versicherer um eine schriftliche Kündigungsbestätigung. Fordern Sie ihn darüber hinaus auf, den Rückkaufswert an die bezugsberechtigte Person auszuzahlen. Teilen Sie gegebenenfalls Ihre Bankverbindung mit. 
  5. Bei außerordentlichen Kündigungen ist ein Grund erforderlich. Nennen Sie diesen direkt im Kündigungsschreiben. Für die ordentliche Kündigung brauchen Sie hingegen keinen besonderen Grund. 
  6. Unterschreiben Sie Ihre Kündigung händisch oder nutzen Sie eine digitale Signatur. Bei Mails ist keine Unterschrift notwendig.

Prüfen Sie die Kündigungsbestätigung bei Eingang auf ihre Richtigkeit, insbesondere mit Blick auf den Kündigungstermin. Entsorgen Sie den Zugangsnachweis Ihres Schreibens erst, wenn Sie sich vergewissert haben, dass Ihre Kündigung zum richtigen Termin wirksam wird. 

4Standard Life Rentenversicherung kündigen: Diese Fristen müssen Sie beachten 

Auch bei Lebens- und Rentenversicherung gibt es außerordentliche und ordentliche Kündigungen. Beide sind im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und in den AVB der Versicherungsgesellschaft geregelt. Werfen Sie daher immer einen Blick auf die in Ihrem Fall geltenden Vorschriften, bevor Sie Ihre Standard Life Rentenversicherung kündigen. 

Die außerordentliche Kündigung 

Um Ihre Standard Life Rentenversicherung außerordentlich zu kündigen, muss einer der in § 40 Abs.1 und 2 VVG normierten Kündigungsgründe vorliegen. Das ist der Fall, wenn 

  • der Versicherer die Beiträge erhöht, ohne die Leistungen anzupassen, und 
  • der Versicherer die Leistungen reduziert, die Beiträge aber gleich bleiben oder gar steigen. 

Auf das Sonderkündigungsrecht müssen Sie vom Versicherer einen Monat vor Wirksamwerden der Änderungen hingewiesen werden (§ 40 Abs.1 Satz 2 VVG). Entsprechend lange haben Sie dann Zeit, die Police zu kündigen. Üben Sie das Kündigungsrecht nicht oder nicht rechtzeitig aus, erlischt es wieder. 

Achtung:

Um zu vermeiden, dass der Versicherer von einer ordentlichen Kündigung ausgeht, sollten Sie die Sonderkündigung entsprechend benennen. 

Relevant ist § 40 VVG vor allem bei Rentenversicherungen, die gemeinsam mit einer BU- oder anderen Zusatzversicherung abgeschlossen wurden. Denn hier kommt es oft vor, dass die Zusatzversicherung nur gemeinsam mit dem Hauptvertrag gekündigt werden kann. In diesem Fall gilt das Sonderkündigungsrecht für beide Policen.

Im Übrigen hat die außerordentliche Kündigung dieselben Folgen wie eine reguläre Kündigung. Auch hier erhalten Sie den Rückkaufswert von der Versicherungsgesellschaft ausgezahlt. 

Die ordentliche Kündigung 

Ohne besonderen Grund können Sie Ihre Standard Life Rentenversicherung ordentlich kündigen. Die Kündigung wird dabei immer zum Ende der nächstmöglichen Versicherungsperiode wirksam (§ 168 Abs.1 VVG).

Versicherungsperiode ist ein Zeitraum von 12 Monaten, sie entspricht aber nicht zwingend dem Kalenderjahr. Denn das Versicherungsjahr beginnt mit dem Abschluss der Rentenversicherung, beispielsweise am 01.10. eines Jahres. Am 30.09. des jeweiligen Folgejahres endet dann die Versicherungsperiode. Von diesem Zeitpunkt an rechnen Sie die Kündigungsfrist aus, indem Sie die entsprechenden Monate abziehen.

Hinweis:

Bei der Standard Life Rentenversicherung dauert die Kündigungsfrist drei Monate. 

Rechnen Sie vom 30.09. drei Monate zurück, erhalten Sie den 30.06. Bis zu diesem Tag des jeweiligen Jahres muss Ihre Kündigung bei der Standard Life eingehen, um noch zum Ende des laufenden Versicherungsjahres wirksam zu werden. Kommt Ihr Schreiben zu spät an, tritt die Wirksamkeit der Kündigung erst zum Ende der folgenden Versicherungsperiode ein. 

Viele Versicherer verkürzen die erste Versicherungsperiode, sodass sie am 31.12. des Abschlussjahres endet. Alle anderen Versicherungsjahre entsprechen dann dem Kalenderjahr. Um hier die dreimonatige Kündigungsfrist einzuhalten, müssen Sie Ihre Standard Life Rentenversicherung bis zum jeweiligen 30.09. kündigen. 

Maßgeblich für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist immer der Zugang des Schreibens beim Versicherer. Wann Sie es absenden oder wann die Versicherungsgesellschaft mit der Bearbeitung beginnt, spielt keine Rolle. 

5Standard Life Rentenversicherung Auszahlung – der Rückkaufswert 

Kündigen Sie Ihre Standard Life Rentenversicherung, erhalten Sie nach § 169 Abs.1 VVG den sogenannten Rückkaufswert. Er spiegelt den rechnerischen Wert der Police aus Sicht der Versicherungsgesellschaft wider. Um eine Gleichbehandlung aller Versicherten sicherzustellen, ist der Auszahlungsbetrag nach versicherungsmathematischen Grundsätzen zu berechnen (§ 169 Abs.3 VVG). Die entsprechenden Formeln entnehmen Sie den Technischen Berechnungsgrundlagen der Standard Life. 

Die Berechnungsformel für den Rückkaufswert lässt sich aber auch vereinfacht darstellen: 

Formel:

Rückkaufswert = Summe aller Versicherungsbeiträge (ohne Risikoanteile für BU- oder Todesfallschutz) – Abschluss- und laufende Verwaltungskosten + Überschüsse und Zinsen 

Vom so ermittelten Rückkaufswert kann der Versicherer noch eine Stornopauschale abziehen. Dies ist aber nur zulässig, wenn sie der Höhe nach angemessen ist und im Vorfeld vereinbart wurde. In allen anderen Fällen entspricht der Rückkaufswert auch dem Überweisungsbetrag. Er steht der oder dem Bezugsberechtigten zu. 

Der Rückkaufswert darf nicht weniger als 50 Prozent der eingezahlten Versicherungsbeiträge betragen (Untergrenze). 

Die Standard Life berechnet den Rückkaufswert nach dem Stichtagsprinzip am letzten Tag der Versicherungsperiode. Daher kann sie ihn erst hier auszahlen, wobei Sie als Kundin oder Kunde im Schnitt rund zwei Wochen auf die Überweisung warten. Fragen Sie im Einzelfall einfach beim Versicherer nach und lassen Sie sich eine genauere Auskunft geben. 

6Standard Life Rentenversicherung kündigen oder widerrufen? 

Grundsätzlich entscheiden Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer selbst, ob Sie Ihre Standard Life Rentenversicherung lieber kündigen oder auf andere Weise auflösen. Die Kündigung (= Rückkauf) ist in den meisten Fällen der einfachste, aber auch teuerste Weg, den Vertrag loszuwerden. Lukrativer ist der Widerruf, den Sie bei vielen Policen noch Jahrzehnte nach dem Abschluss aussprechen können. 

Nachteile und Kosten der Kündigung 

Bei der Kündigung einer Rentenversicherung erhalten Sie den Rückkaufswert – nicht mehr, oft aber weniger. Grund sind Stornopauschalen, also Kündigungsgebühren, die der Versicherer vom ohnehin niedrigen Rückkaufswert abzieht. Immense oder gar Totalverluste werden nur dadurch vermieden, dass es für den Auszahlungsbetrag eine Untergrenze von 50 Prozent der gezahlten Versicherungsbeiträge gibt. 

Generell gilt:

Je früher Sie Ihre Standard Life Rentenversicherung kündigen, desto höher der zu erwartende Verlust. 

Denn der Versicherer berechnet alle Vertragskosten bei Abschluss der Rentenversicherung. Als Grundlage dienen unter anderem Vertragslaufzeit und voraussichtliches Endvermögen. Bei einer vorzeitigen Kündigung ist noch keines der beiden Ereignisse eingetreten. Da die Kosten aber festgeschrieben sind, werden sie bei der Kündigung in voller Höhe vom Vertragsvermögen abgezogen. Sie stehen dann außer Verhältnis zum tatsächlich erreichten Vertragsvermögen. 

Die Kündigung führt daher regelmäßig zu spürbaren Verlusten und sollte vermieden werden. Erst wenn keine der Alternativen infrage kommt, können Sie über einen Rückkauf der Police nachdenken. 

Eine Person schaut sich einen Ordner an

Lassen Sie Ihre Standard Life Rentenversicherung noch heute von erfahrenen Anwälten für Versicherungsrecht prüfen. helpcheck bietet Ihnen ein durchdachtes und ganzheitliches Leistungskonzept! 

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Der „Widerrufsjoker“ bei Rentenversicherungen 

Auch bei privaten Rentenversicherungen gibt es ein gesetzliches Widerrufsrecht, das Sie innerhalb der 30-tägigen Widerrufsfrist ausüben können (§ 8 Abs.1 VVG). Die Widerrufsfrist beginnt, wenn Sie alle Vertragsunterlagen vom Versicherer erhalten haben und wirksam über das Widerrufsrecht belehrt wurden.

Hat der Versicherer die Widerrufsbelehrung nach § 8 Abs.2 Nr.2 VVG vergessen, ist sie unvollständig oder schlicht fehlerhaft, beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen. Da Fristen ohne Beginn im deutschen Zivilrecht auch kein Ende haben, können Sie betroffene Lebens- und Rentenversicherungen noch heute widerrufen. Dabei führt der Widerruf zu einer vollständigen Rückabwicklung des laufenden oder bereits gekündigten Vertrags. 

Der BGH hat den „ewigen Widerruf“ unter anderem mit Urteil vom 07.05.2014 – Az. IV ZR 76/11 – bestätigt. 

Betroffen sind in erster Linie Policen, die zwischen 1994 und 2007 verkauft wurden. Die Versicherungsgesellschaften haben hier jahrelang einheitliche Textbausteine genutzt, die den Anforderungen des Gesetzgebers an eine Widerrufsbelehrung nicht standhalten. Bei diesen Verträgen besteht noch Jahrzehnte nach dem Abschluss die Möglichkeit, das Widerrufsrecht auszuüben und den Vertrag damit rückabzuwickeln. 

Mit dem Widerruf profitieren Sie besonders im Vergleich mit der teuren Kündigung von zahlreichen Vorteilen

  • Sie erhalten alle eingezahlten Beiträge wieder ausgezahlt. Der Versicherer muss sie entsprechend der Rendite verzinsen, die er selbst erwirtschaftet hat. Eine Beschränkung auf den vereinbarten Garantiezins gilt nicht mehr 
  • Der Abzug von Kosten aller Art ist unzulässig. Bereits einbehaltene Abschluss- und Verwaltungsgebühren erhalten Sie zurück. Stornokosten dürfen nicht in Rechnung gestellt werden, da es sich nicht um eine Kündigung nach § 169 VVG handelt 
  • Der Widerruf wird sofort wirksam – Sie müssen also nicht bis zum Ende des Versicherungsjahres warten 

Kunden, die ihre Standard Life Rentenversicherung nicht kündigen und stattdessen das „ewige Widerrufsrecht“ nutzen, erhalten mehrere tausend oder gar zehntausend Euro über dem Rückkaufswert ausgezahlt. Dennoch ist jede Police ein Einzelfall und die hohe Auszahlung nicht garantiert. Daher sollten Sie einen erfahrenen Anwalt mit der Prüfung Ihrer Standard Life Rentenversicherung beauftragen. helpcheck teilt Ihnen dann mit, ob der Widerruf infrage kommt und ob er sich in Ihrem Fall lohnen würde. Ist dies der Fall, setzen wir ihn gegenüber der Versicherungsgesellschaft durch – natürlich nur mit Ihrer Zustimmung. 

Ein Honorar fällt dabei nur an, wenn wir eine höhere Auszahlung als den Rückkaufswert erreichen. In diesem Fall ermitteln wir das Honorar auf Basis des erzielten Mehrwerts, sodass Sie den Großteil des erzielten Gewinns behalten können. Sie tragen zu keinem Zeitpunkt ein Kostenrisiko, abgesehen von einer möglichen Selbstbeteiligung Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Erfahren Sie mehr und reichen Sie noch heute Ihre Vertragsunterlagen bei helpcheck ein. Wir werden Sie nicht enttäuschen! 

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Häufige Fragen zu Standard Life Rentenversicherung kündigen

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Über den Autor

Stephanie Prinz

Stephanie Prinz

Stephanie Prinz ist bei helpcheck seit 2018 im Bereich Business Development tätig. Bereits während Ihres abgeschlossenen Master Studiums der Kommunikationswissenschaften an der RWTH Aachen interessierte Sie sich für Verbraucherrechte und absolvierte im Zuge Ihres Auslandssemester in San Diego, Kalifornien, verschiedene Praktika in aufstrebenden Legal Tech-Unternehmen. Seit 2022 ist sie im Rahmen des helpcheck Online-Ratgebers für die Themen Arbeitsrecht und Finanzen zuständig und kümmert sich um die sprachliche Qualität aller Texte.

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