Rentenversicherung beitragsfrei stellen: Alles Wichtige

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Magnus Kaminski

Legal Tech Experte

Stephanie Prinz
Autor: 
Stephanie Prinz

Das Wichtigste in Kürze

  • Nachdem Sie Ihre Rentenversicherung beitragsfrei gestellt haben, müssen Sie keine Prämien mehr einzahlen. Ihr Vertrag läuft dennoch bis zum Ende weiter, sodass Sie eine reduzierte Ablaufleistung erhalten 
  • Die Verwaltungskosten laufen trotz der Beitragsfreistellung weiter. Ihr Vertragsvermögen reduziert sich also, wenn die Zinsen die jeweiligen Kosten nicht abdecken oder ausgleichen 
  • Wenn Sie Zusatzbausteine zur Rentenversicherung abgeschlossen haben, fallen diese unter Umständen bei der Beitragsfreistellung weg. Die genaue Regelung finden Sie in den AVB Ihres Versicherers

Erhalten Sie mit einem Widerruf Ihrer Rentenversicherung in nur drei Schritten einen Großteil Ihrer Beiträge zuzüglich Zinsen zurück.

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1Deshalb stellen viele Kunden Ihre Rentenversicherung beitragsfrei

Viele Menschen entscheiden sich statt einer Kündigung dafür, ihre Rentenversicherung beitragsfrei zu stellen. Aus diesem Grund sind auch die Gründe, die zu einer Beitragsfreistellung führen, weitgehend identisch. Die folgenden drei Gründe führen besonders häufig dazu, dass Versicherte keine Beiträge mehr für ihre Rentenversicherung zahlen möchten:

  • Geringer Anpassungsspielraum: Die klassische Rentenversicherung lässt sich kaum auf eine veränderte Lebenssituation anpassen. Auch bei den Auszahlungen sind Sie an das gebunden, was der Versicherer Ihnen vorgibt. Das ist einer der Gründe, warum sich immer mehr Menschen für eine andere Anlagemöglichkeit entscheiden  
  • Hohe Kosten der Police: Durch die hohen Kosten lohnen sich die Rentenversicherungen bereits heute kaum noch. Damit sie mehr Geld für andere Investments oder laufende Kosten zur Verfügung haben, entscheiden sich immer mehr Kunden für eine dauerhafte oder zeitweise Beitragsfreistellung der Police 
  • Sinkende Zinsen: Bereits heute übersteigen die Kosten vieler Rentenversicherungen die eigentliche Rendite. Zusammen mit der Inflation entsteht für Versicherte beinahe immer ein Minusgeschäft. Auch das bewegt viele Menschen dazu, die Rentenversicherung beitragsfrei zu stellen

Diese Nachteile gelten nicht für alle Rentenversicherungen – selbstverständlich gibt es auch transparente und faire Policen, die Ihren Kunden einen echten Mehrwert bieten. 

Um auf Nummer Sicher zu gehen, sollten Sie Ihre Rentenversicherung immer von erfahrenen Anwälten prüfen lassen. Bei helpcheck erfolgt dies kostenlos und ohne Risiko, denn unser Honorar wird nur bei Ihrem Erfolg fällig. Überzeugen Sie sich selbst und stellen Sie unsere erfahrenen Partneranwälte auf die Probe! 

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2Was genau ist die Beitragsfreistellung der Police? 

Nach § 165 Absatz 1 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) haben Sie immer den Anspruch auf die Umwandlung der laufenden in eine beitragsfreie (prämienfreie) Rentenversicherung. Der jeweilige Mindestbetrag muss hierbei nach denselben Grundsätzen wie beim Rückkaufwert (§ 169 Abs 3 bis 5 VVG) berechnen und im Versicherungsvertrag, also der Police, festhalten. 

Bei einer Beitragsfreistellung läuft die eigentliche Police weiter, jedoch ohne, dass Sie Beiträge zahlen müssen. Der Anspruch auf die spätere Versicherungsleistung bleibt also bestehen, jedoch nur bei kapitalbindenden Rentenversicherungen. Bei anderen Arten der Rentenversicherung kann der Versicherer die geltenden Regeln selbst bestimmen und vertraglich festlegen. 

In den nachfolgenden Absätzen zeigen wir Ihnen, was sich bei der Beitragsfreistellung konkret ändert und wie Sie genau vorgehen müssen! 

3Welche Änderungen gibt es, wenn ich meine Rentenversicherung beitragsfrei stelle? 

Am Vertrag selbst ändert sich sehr wenig, wenn Sie Ihre Police beitragsfrei stellen. Jedoch müssen Sie unterscheiden zwischen Policen, bei denen der reine Vermögensaufbau im Vordergrund steht und solchen, die vor Risiken wie Tod, Invalidität und Langlebigkeit absichern: 

  • Bei kapitalbildenden und fondsgebundenen Rentenversicherungen bleibt das bislang angesparte Vertragsvermögen bestehen, Sie zahlen aber keine Beiträge mehr ein. Am Ende erhalten Sie eine entsprechend niedrigere Auszahlung, wobei Sie beachten müssen, dass laufende Verwaltungskosten in der Regel auch dann weiterhin anfallen, wenn Sie keine Prämien mehr für Ihre Lebensversicherung entrichten 
  • Bei reinen Risikoversicherungen räumt Ihnen der Versicherer regelmäßig ein Recht auf Beitragsfreistellung ein. Es ist aber auf eine bestimmte Zeit (etwa drei Monate) beschränkt und greift erst, wenn Sie entsprechend lange (zum Beispiel fünf Jahre) Beiträge für Ihre Lebensversicherung entrichtet haben

Von Ihrem Versicherer erhalten Sie in der Regel ein entsprechendes Schreiben, welches Sie über die Folgen einer Beitragsfreistellung aufklärt. Für Kombi-Versicherungen, wie etwa eine Rentenversicherung mit integriertem Todesfall-Schutz, gibt es eventuell strengere Vorgaben. Das liegt daran, da diese Policen aus zwei Versicherungen bestehen, welche getrennt voneinander behandelt werden müssen. 

Sie sollten jedoch immer im Kopf haben, dass Sie bei der Beitragsfreistellung Ihrer Rentenversicherung viel Geld verlieren könnten. Der verbleibende Betrag muss jedoch nach § 169 VVG mindestens 50 Prozent der eingezahlten Prämien betragen, denn das ist die sogenannte Untergrenze. 

Tipp: Am besten lassen Sie Ihre Rentenversicherung noch heute anwaltlich einsehen. Die Experten bei helpcheck prüfen die Police kostenfrei und Sie tragen kein Risiko!

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4So gehen Sie vor, wenn Sie die Beiträge bis Laufzeitende aussetzen möchten 

Wenn Sie sich entschieden haben, Ihre Rentenversicherung beitragsfrei zu stellen, dann ist dies mit einem nur geringen Aufwand verbunden. Die meisten Versicherer schreiben nur einen ,,Antrag“ vor, welcher keine bestimmte Form einhalten muss. Damit Sie auf der sicheren Seite sind, empfehlen wir Ihnen jedoch, den Antrag schriftlich (per Post oder Fax) an den Versicherer zu senden. Bewahren Sie im Anschluss den Rückschein oder den Faxbericht auf. So haben Sie immer einen gerichtsfesten Nachweis! 

Hinweis:

In den meisten Fällen ist jedoch eine Frist vorgegeben. So muss der Antrag beispielsweise mindestens drei Monate vor Ende der Versicherungsperiode (§ 12 VVG) abgegeben werden, ähnlich wie bei einer Kündigung. Kommt er auch nur einen Tag zu spät an, so endet Ihre Versicherung erst ein Jahr später zum Ende der nächsten Periode. 

Schreiben Sie Ihren Antrag immer so klar und deutlich wie möglich, sodass der Versicherer ihn nicht falsch auslegen kann. Zudem sollten Sie auch eine Bestätigung anfordern, damit Sie auf der sicheren Seite sind. Fragen Sie noch einmal telefonisch nach, wenn Sie nichts von Ihrem Vertragspartner hören! 

5Beitragsfreistellung oder Kündigung – Was ist sinnvoller? 

Ob Sie Ihre Rentenversicherung beitragsfrei stellen oder kündigen, muss immer im Einzelfall entschieden werden. Denn die Auszahlung, die Sie entweder sofort (Kündigung) oder später (Freistellung) erhalten, wird in der Regel nach denselben Grundsätzen (§ 169 VVG) berechnet. Der einzige Unterschied besteht aber darin, dass Sie während der Beitragsfreistellung regelmäßig noch den Schlussüberschuss erhalten. Dies ist bei der Kündigung nicht der Fall, dafür laufen aber auch die Verwaltungskosten nicht bis zum Ende weiter.

Damit Sie sich besser entscheiden können, empfehlen wir die folgende Vorgehensweise

1. Rufen Sie sich Ihre Möglichkeiten ins Gedächtnis. Meist können Sie die Rentenversicherung beitragsfrei stellen, widerrufen oder auch kündigen.

2. Lassen Sie Ihre Police von Experten prüfen, denn diese wissen am besten, was sich am meisten lohnt. Unsere Partneranwälte arbeiten eng mit Gutachtern zusammen, die den besten Weg für Sie finden 

3. Entscheiden Sie sich für eine der Optionen. Am Ende treffen Sie wahrscheinlich die wirtschaftlich beste Entscheidung 

Bei helpcheck wird nur dann das Honorar fällig, wenn der Widerruf der Rentenversicherung auch wirklich Erfolg hat. In allen anderen Fällen sind unsere Leistungen für Sie komplett kostenfrei

6Ihre Alternative zur Beitragsfreistellung: Der ewige Widerruf 

Sowohl beim Verkauf, bei der Kündigung als auch wenn Sie Ihre Rentenversicherung beitragsfrei stellen, werden Sie mit enormen Kosten konfrontiert. Diese führen meist zu deutlichen Verlusten, deshalb ist der ,,ewige Widerruf“ meist die beste Alternative. Dieser ist mitunter noch Jahre und Jahrzehnte nach Abschluss der Versicherung möglich, denn viele Gesellschaften haben in einem Zeitraum von 1994 bis 2007 fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verkauft. 

Ein älteres Ehepaar spricht mit einem Makler

Wichtig:

Da diese nicht nach § 8 Absatz 2 Nummer 2 VVG dem Deutlichkeitsgrundsatz entsprachen, konnte die Widerrufsfrist in vielen Fällen weder beginnen noch enden (BGH vom 07.05.2014, Az. IV ZR 76/11). Die Folge ist, dass der Versicherte sein Widerrufsrecht letztendlich unbefristet ausüben kann. 

Ein Widerruf der Rentenversicherung ist für Sie mit immensen Vorteilen verbunden: 

  • Sie erhalten alle Beiträge, Verwaltungskosten, Zinsen und sonstige Kosten wieder, die der Versicherer durch Sie eingenommen hat. Ausgenommen sind nur Risikoanteile. Ein eventueller Garantiezins spielt keine Rolle mehr
  • Der Versicherer darf keinerlei Storno- oder Abschlussgebühren von der Auszahlungssumme abziehen. Bereits erhaltene Gebühren muss er mitsamt der entsprechenden Zinsen wieder auszahlen
  • Der Widerruf ist sofort wirksam, nicht erst zum Ende der Versicherungsperiode. Somit erhalten Sie auch Ihr Geld früher und können das Versicherungsverhältnis verlassen 

Kunden, welche sich für den Widerruf statt der Kündigung entschieden haben, erhalten in der Regel mehrere tausend oder zehntausend Euro über dem Rückkaufwert ausbezahlt. Damit ist der ,,ewige Widerruf“ Ihre Chance, mehr aus der Police rauszuholen!

Bei helpcheck können Sie Ihre kapitalbindende oder fondsgebundene Rentenversicherung kostenfrei und unverbindlich prüfen lassen. Erfahrene Anwälte aus dem Versicherungsrecht prüfen, ob ein Widerruf möglich ist und ob er sich lohnen würde. Im Anschluss setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung und Sie entscheiden, ob wir Ihre Forderung für Sie durchsetzen sollen. In diesem Gespräch können dann auch alle offenen Fragen geklärt werden. Den Rest der Arbeit erledigen wir, Sie können sich zurücklehnen! 

Dabei tragen Sie keinerlei Risiko. Denn ein Honorar fällt nur an, wenn wir mit dem Widerruf erfolgreich sind. Ist er nicht möglich oder scheitern wir beispielsweise vor Gericht, sind alle Leistungen für Sie kostenfrei!

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Über den Autor
Stephanie Prinz

Stephanie Prinz

Stephanie Prinz ist bei helpcheck seit 2018 im Bereich Business Development tätig. Bereits während Ihres abgeschlossenen Master Studiums der Kommunikationswissenschaften an der RWTH Aachen interessierte Sie sich für Verbraucherrechte und absolvierte im Zuge Ihres Auslandssemester in San Diego, Kalifornien, verschiedene Praktika in aufstrebenden Legal Tech-Unternehmen. Seit 2022 ist sie im Rahmen des helpcheck Online-Ratgebers für die Themen Arbeitsrecht und Finanzen zuständig und kümmert sich um die sprachliche Qualität aller Texte.

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