LV 1871 Lebensversicherung kündigen: Mehr erhalten

Das Wichtigste in Kürze

  • Als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer können Sie Ihre LV 1871 Lebensversicherung jederzeit kündigen. Der Versicherer hat keine Möglichkeit, das Kündigungsrecht einzuschränken, er kann aber Form und Frist im gesetzlichen Rahmen vorgeben
  • Bei der Kündigung muss der Versicherer den Rückkaufswert der Lebensversicherung auszahlen. Hier entsteht nicht selten ein Verlust, da die hohen Kosten sowohl die Rendite als auch einen Teil der eingezahlten Beiträge wieder auffressen
  • Der Widerruf ist bei zahlreichen Lebensversicherungen noch Jahrzehnte nach dem Abschluss möglich. Hintergrund sind fehlerhafte Widerrufsbelehrungen, die dazu führen, dass die Widerrufsfrist nicht abläuft – und dass Sie bis zu 150 Prozent Ihrer eingezahlten Prämien wieder zurückerhalten

Erhalten Sie mit einem Widerruf Ihrer Lebensversicherung in nur drei Schritten einen Großteil Ihrer Beiträge zuzüglich Zinsen zurück.

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1Die Kündigungsgründe der meisten Kunden

Immer mehr Kunden entscheiden sich dazu, ihre LV 1871 Lebensversicherung zu kündigen. Dafür gibt es einige, vor allem aber folgende Gründe:

  1. Niedrige Zinsen: Die EZB hat den Leitzins zwischen 2000 und 2022 von rund vier auf 0,25 Prozent gesenkt. Diese Vorgaben sind für Versicherer zwingend umzusetzen, sodass Sie auch in Ihrer Lebensversicherung keine höhere Verzinsung mehr erwarten können. Außerdem fallen die Überschussbeteiligungen niedriger aus, da die Versicherungsgesellschaften weniger Gewinne erwirtschaften und gleichzeitig einen großen Teil davon in Rücklagen für besser verzinste Altverträge einlegen. 
  2. Kaum Flexibilität: Kapitallebensversicherungen bieten keinerlei Flexibilität und ermöglichen nach dem Abschluss keine Anpassungen mehr. Selbst wenn diese möglich sind, fallen dafür zusätzliche Kosten an. Die fehlende Flexibilität ist für viele Kunden ein Kündigungsgrund.
  3. Hohe Kosten: Nicht nur beim Abschluss, sondern auch für die laufende Verwaltung der LV 1871 Lebensversicherung fallen hohe Gebühren an. Viele Versicherer haben sie sogar noch weiter erhöht, um die niedrigen Zinsen auszugleichen. Als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer sind Sie hier aber gleich doppelt betroffen, denn auf der einen Seite ist der Vertrag sehr teuer, auf der anderen Seite reichen die Zinsen aber nicht aus, um die Kosten wieder hereinzuholen.

Daher:

Wir raten davon ab, heute noch eine klassische Kapitallebensversicherung abzuschließen. Andere Formen der Lebensversicherung, etwa fondsgebundene Policen oder Todesfallabsicherungen, sind davon ausgenommen. 

2LV 1871 Lebensversicherung kündigen: So funktioniert es

Wenn Sie Ihre LV 1871 Lebensversicherung kündigen, müssen Sie in erster Linie die vom Versicherer vorgeschriebene Form einhalten. Unterschieden wird zwischen: 

  • Schriftform: Umfasst Brief und Fax
  • Textform: Umfasst Brief, Fax und Mail

Wichtig:

Bei der LV 1871 Lebensversicherung ist die Schriftform vorgegeben. Eine Kündigung per Mail entfaltet keine rechtlichen Wirkungen.

Achten Sie darauf, in Ihrem Kündigungsschreiben auf folgende Punkte einzugehen: 

  1. Senden Sie die Kündigung an die richtige Adresse und nennen Sie Ihre Vertragsdaten, insbesondere Kunden- und Versicherungsnummer
  2. Verwenden Sie den Begriff „Kündigung“, um eine abweichende Auslegung des Schreibens durch den Versicherer zu vermeiden
  3. Nennen Sie einen Kündigungstermin oder kündigen Sie zum „nächstmöglichen Zeitpunkt“, sodass die Kündigung zum Ende der Versicherungsperiode wirksam wird
  4. Bitten Sie den Versicherer um eine Kündigungsbestätigung und um Berechnung sowie Auszahlung des vertraglichen Rückkaufswertes
  5. Unterschreiben Sie die Kündigung händisch

Versenden Sie Kündigungen per Post außerdem via Einschreiben und bewahren Sie bei einem Fax den Faxbericht auf, denn im Zweifel müssen Sie nachweisen, dass der Versicherer Ihre Kündigung erhalten hat. 

3Welche Fristen gilt es bei der Kündigung einzuhalten?

Wie bei Verträgen aus anderen Lebensbereichen üblich, müssen Sie auch bei der Kündigung Ihrer LV 1871 Lebensversicherung eine vom Versicherer vorgegebene Kündigungsfrist zwischen einem und drei Monaten einhalten (§ 11 Abs.3 Versicherungsvertragsgesetz; VVG). Die meisten Versicherer haben hier eine dreimonatige Frist zum Ende der Versicherungsperiode festgelegt – so auch die LV von 1871. 

Hinweis:

Ihr Schreiben muss also spätestens drei Monate vor dem Ende der Versicherungsperiode beim Versicherer eingehen. 

Doch was ist die Versicherungsperiode? Dabei handelt es sich um einen Ein-Jahres-Zeitraum, der mit dem Abschluss der Police beginnt (§ 12 VVG). Haben Sie Ihre Lebensversicherung etwa am 01.08. abgeschlossen, endet die Versicherungsperiode am 31.07. des Folgejahres. Ihre Kündigung muss dann bis zum 30.04. (drei Monate vorher) bei der Versicherungsgesellschaft eingehen. Verpassen Sie die Frist, verlängert sich die Vertragslaufzeit um ein weiteres Jahr und Ihre Kündigung wird entsprechend später wirksam.

Ausnahmen von der Kündigungsfrist gelten nur, wenn Sie in außerordentliches Kündigungsrecht nach § 40 Abs.1 VVG haben. Das ist der Fall, wenn der Versicherer zwar die Beiträge anhebt, Sie aber im Gegenzug nicht entsprechend bessere Leistungen erhalten. Ihr Vertragspartner hat die Pflicht, Sie einen Monat vor der geplanten Anpassung auf diese und das damit verbundene Sonderkündigungsrecht hinzuweisen (§ 40 Abs.2 VVG).

4Versicherungsnehmer verstorben: Was passiert jetzt mit der Lebensversicherung?

Stirbt der Versicherungsnehmer, geht die Lebensversicherung im Rahmen der Erbfolge auf den Erben über. Denn bei kapitalbildenden Policen handelt es sich schlicht um Vermögen, das an andere Personen übertragen werden kann. Der Versicherer hat hier kein Mitspracherecht und kann daher auch den Verkauf der Lebensversicherung nicht verhindern oder erschweren. 

Als Erbe treten Sie in die rechtliche Stellung des Verstorbenen ein. Sie werden neuer Versicherungsnehmer mit allen Rechten und Pflichten, die sich aus dem Versicherungsvertrag ergeben. Dadurch können Sie die LV 1871 Lebensversicherung kündigen, sie beitragsfrei stellen oder widerrufen. Auf der anderen Seite sind Sie zur Beitragszahlung verpflichtet und erhalten später die vertraglichen Versicherungsleistungen.

Sie möchten eine geerbte LV 1871 Lebensversicherung kündigen? Beachten Sie für einen reibungslosen Ablauf folgende Punkte:

  • Weisen Sie den Versicherer rechtzeitig auf den Erbfall hin und übermitteln Sie entsprechende Nachweisdokumente, etwa den Erbschein, in Kopie
  • Ändern Sie die gespeicherte Bankverbindung auf Ihre eigene, da die Überweisung sonst auf das falsche (nicht mehr existente) Konto erfolgt
  • Ändern Sie gegebenenfalls das Bezugsrecht, da dieses auch die Auszahlung des Rückkaufswerts umfasst

Übrigens:

Ein Sonderkündigungsrecht besteht bei einem Todesfall nicht. Sie müssen daher insbesondere die Kündigungsfristen einhalten und können die Police nur zum Ablauf der Versicherungsperiode kündigen (§ 168 Abs.1 VVG).

5LV 1871 Lebensversicherung kündigen: Wann erhalte ich den Rückkaufswert?

Bei Kündigung der Lebensversicherung ist der Versicherer nach § 169 Abs.1 VVG verpflichtet, den Rückkaufswert zu berechnen und auszuzahlen. Die Ermittlung erfolgt nach versicherungsmathematischen Grundsätzen, vereinfacht in folgender Formel dargestellt:

Formel:

Rückkaufswert = Beiträge + Überschüsse und Zinsen – Abschluss- und Verwaltungskosten – Stornopauschale – ggf. enthaltener Risikobausteine

Da der Versicherer die finale Auszahlungssumme aber erst am Ende der Versicherungsperiode berechnen kann (= Stichtagsprinzip), kann er sie auch erst hier überweisen. Im Schnitt warten Sie hier wenige Tage bis eine Woche auf Ihr Geld. 

Übrigens: Der Abzug einer Stornopauschale, die einer Kündigungsgebühr entspricht, ist nur bei klarer vertraglicher Vereinbarung zulässt. Außerdem muss die Höhe der Pauschale angemessen sein (§ 169 Abs.5 VVG).

6LV 1871 Lebensversicherung: Kündigen oder widerrufen?

Um eine laufende Lebensversicherung aufzulösen, haben Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer zwei Möglichkeiten. Auf der einen Seite können Sie die LV 1871 Lebensversicherung kündigen, auf der anderen Seite besteht ein Widerrufsrecht. Dadurch, dass die Kündigung deutlich bekannter als der Widerruf ist, verzichten viele Kundinnen und Kunden allerdings auf bares Geld. Wir zeigen, wie Sie das Maximum aus Ihrem Vertrag herausholen!

Die Kündigung: Meist ein Verlustgeschäft

Das folgende Beispiel zeigt, warum die Kündigung einer Lebensversicherung oft mit hohen Verlusten verbunden ist:

Sie kündigen nach 10 Jahren. Bis dahin haben Sie 18.000 Euro in den Vertrag eingezahlt und 1.500 Euro an Zinsen erhalten. Der Versicherer stellt 3.500 Euro an Abschluss- und Verwaltungskosten sowie eine Stornopauschale in Höhe von 500 Euro in Rechnung. Der Rückkaufswert beträgt entsprechend obiger Formel 15.500 Euro – verglichen mit den gezahlten Prämien ein Verlust von 3.500 Euro. 

Viele Kunden unterschätzen die hohen Kosten, die anfallen, wenn sie ihre LV 1871 Lebensversicherung kündigen. Insbesondere die hohen Abschlussgebühren, die niedrigen Zinsen gegenüberstehen, führen dazu, dass Sie weniger Geld ausgezahlt bekommen als Sie über die Vertragslaufzeit eingezahlt haben.

Tipp:

Daher raten wir davon ab, eine laufende Lebensversicherung vorschnell zu kündigen. Prüfen Sie zunächst die möglichen Alternativen. 

Der Widerruf: Nutzen Sie Ihren Joker

Als Versicherungskundin oder Versicherungskunde haben Sie nach dem Abschluss der Police für 30 Tage die Möglichkeit, Ihre Vertragserklärung zu widerrufen (§§ 8 Abs.1 und 152 Abs.1 VVG). Diese Widerrufsfrist beginnt aber nur, wenn Sie folgende Unterlagen und Informationen erhalten haben:

Kommen Unterlagen zeitversetzt bei Ihnen an, beginnt die Frist erst mit Zugang der letzten Dokumente. Fehlen Informationen oder sind sie fehlerhaft, was insbesondere die Widerrufsbelehrung betrifft, kommt es nie zu einem wirksamen Fristbeginn.

Ein Schreibtisch mit verschiedenen Arbeitsmaterialien

Und hier kommt der Clou:

Wenn die Widerrufsfrist nicht beginnt, kann sie nach allgemeinen juristischen Grundsätzen auch nicht enden. Die Folge ist, dass Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer ein „ewiges Widerrufsrecht“ haben. 

Besonders in den Jahren 1994 bis 2007 wurden unzählige Lebensversicherungen mit fehlerhaften oder gar fehlenden Belehrungen verkauft. Bei diesen Policen kommt noch heute eine vollständige Rückabwicklung im Rahmen des Widerrufs in Frage, da eine Vorschrift im VVG, die das ewige Widerrufsrecht auf ein Jahr beschränken sollte, vom EuGH für europarechtswidrig erklärt wurde. 

Beim Widerruf muss der Versicherer die tatsächlich erzielten Gewinne auszahlen. Außerdem darf er – abgesehen von laufenden Verwaltungskosten und Risikoanteilen – keine Gebühren vom Vertragsvermögen abziehen. Insbesondere der Abzug von Abschluss- oder Stornokosten ist unzulässig. 

So erhalten Sie als Kundin oder Kunde bis zu 150 Prozent Ihrer eingezahlten Beiträge zurück. Je nach Vertragsvermögen kommen so tausende oder sogar zehntausende Euro zusammen, die Sie „mehr“ als bei der Kündigung erhalten. Lassen Sie den Widerruf Ihrer Lebensversicherung daher noch heute prüfen! 

Ihre Vorteile bei helpcheck:

  • Unsere Partneranwälte prüfen Ihre Vertragsunterlagen auf Herz und Nieren
  • Findet sich eine Widerrufsmöglichkeit, berechnen wir den voraussichtlichen Auszahlungsbetrag, machen die Forderung gegenüber der Versicherungsgesellschaft geltend und beziehen uns dabei auf die geltende Rechtssprechung
  • Nur wenn der Widerruf erfolgreich ist und Sie eine höhere Auszahlung als bei der Kündigung erhalten, fällt ein Honorar an

So tragen Sie keinerlei Kostenrisiko. Sind unsere Anwälte nicht erfolgreich oder ist die Auszahlung zu niedrig, sind alle unserer Leistungen zu 100 Prozent kostenfrei. Auch im Erfolgsfall berechnet sich das Honorar nur auf Basis des erzielten Mehrwerts und beträgt zwischen 29,75 und 39,75 Prozent dieser Differenz. 

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Häufige Fragen zu LV 1871 Lebensversicherung kündigen

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