Lifestyle Protection Lebensversicherung kündigen: Mehr erhalten

Magnus KaminskiGeprüft Symbol
geprüft von 
Magnus Kaminski

Legal Tech Experte

Stephanie Prinz
Autor: 
Stephanie Prinz

Das Wichtigste in Kürze

  • Wenn Sie Ihre Lifestyle Protection Lebensversicherung kündigen möchten, müssen Sie Form und Frist beachten. Beide sind in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen und im Versicherungsschein vorgegeben
  • Die Kündigung hat zur Folge, dass der Versicherer den Rückkaufswert der Lifestyle Protection Lebensversicherung auszahlt. Hier entsteht allerdings bei vielen Kunden ein Verlust, da die Abzüge höher als die erhaltenen Zinsen sind
  • Wegen fehlerhafter Policierung besteht bei zahlreichen Lebensversicherungen ein „ewiges Widerrufsrecht“. Bei dessen Ausübung erhalten Sie bis zu 150 Prozent der eingezahlten Beiträge zurück

Erhalten Sie mit einem Widerruf Ihrer Lebensversicherung in nur drei Schritten einen Großteil Ihrer Beiträge zuzüglich Zinsen zurück.

Jetzt kostenlos prüfen
erhalten durch bgh-urteil

1Die häufigsten Kündigungsgründe im Überblick

Dafür, dass immer mehr Kundinnen und Kunden ihre Lifestyle Protection Lebensversicherung kündigen, gibt es gleich mehrere Gründe. Sie werden immer wieder statistisch erfasst, wobei aus den Erhebungen hervorgeht, dass die Entscheidung der Kunden meist durch schlechte Konditionen bedingt wird. Insgesamt sind es rund 50 Prozent aller Lebensversicherungen, die vor dem Ende der Vertragslaufzeit durch Beitragsfreistellung, Kündigung oder Widerruf „stillgelegt“ werden.

Die „Top drei“ der Kündigungsgründe sind dabei: 

  1. Sinkende Überschüsse und Zinsen: Die Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank hat zur Folge, dass es auf Lebensversicherungen immer weniger Zinsen gibt. Aktuell (2022) liegt der Leitzins bei gerade einmal 0,25 Prozent. Auch die Versicherungsgesellschaften können die Beiträge ihrer Kunden nur noch mit schlechteren Renditeaussichten anlegen. Beides wirkt sich negativ auf Überschüsse und Zinsen aus, wobei erstere zusätzlich für teure Altverträge in Rücklagen eingestellt werden müssen.
  2. Fehlende Flexibilität: Kapitalbildende Lebensversicherungen lassen sich nur sehr eingeschränkt oder gar nicht an geänderte Lebensumstände anpassen. Viele Kunden möchten bei einem Blick auf die Wertestandsmitteilung ihr Geld lieber anders investieren – beispielsweise am Kapitalmarkt – oder umschichten. Beides ist kaum möglich.
  3. Hohe Kosten: Mit höheren Abschluss- und Verwaltungsgebühren gleichen einige Versicherer die niedrigen Zinsen aus. Generell sind die Gebühren bei den meisten Policen so hoch, dass sie einen Teil der Zinsen wieder auffressen und Sie damit „unter dem Strich“ einen Totalverlust hinnehmen müssen – nicht nur bei vorzeitiger Kündigung.  

Hinweis:

Möchten Sie Ihre Lebensversicherung aber nur aus Geldnot kündigen, gibt es bessere Alternativen. Dazu gehört etwa das Policendarlehen, bei dem Sie Ihre Lebensversicherung beleihen. Auch der Verkauf der Versicherung ist eine echte Option.

Tipp: Sofort-Kauf von helpcheck nutzen und noch heute garantiertes und verbindliches, attraktives Angebot für den Verkauf der Lebensversicherung sichern!

Jetzt prüfen

2Lifestyle Protection Lebensversicherung kündigen – der Rückkaufswert

Wenn Sie Ihre Lifestyle Protection Lebensversicherung kündigen, zahlt Ihnen der Versicherer den sogenannten Rückkaufswert der Police aus (§ 169 Abs.1 Versicherungsvertragsgesetz; VVG). Der Rückkaufswert ist ein nach versicherungsmathematischen Grundsätzen berechneter Betrag, der den Wert der Police aus Sicht der Versicherungsgesellschaft wiedergibt (§ 169 Abs.3 VVG). Die Ermittlung muss durch einen sachkundigen Dritten nachvollzogen werden können. 

Bei der Berechnung kommt folgende – vereinfacht dargestellte – Formel zum Einsatz: 

Formel:

Rückkaufswert = Summe der eingezahlten Beiträge abzüglich Risikoanteile abzüglich Abschluss- und Verwaltungskosten zuzüglich Überschüsse und Zinsen und abzüglich Stornopauschale

Stornopauschale“ ist ein anderer Begriff für umstrittene Kündigungsgebühren. Ihr Abzug darf nur vorgenommen werden, wenn er angemessen und beziffert ist. Außerdem muss die Pauschale im Versicherungsvertrag vereinbart worden sein (§ 169 Abs.5 VVG). Der Auszahlungsbetrag muss bei mindestens 50 Prozent der eingezahlten Prämien liegen. Eine Unterschreitung dieser Schwelle ist unzulässig. 

Die Berechnung des Rückkaufswerts erfolgt am letzten Tag der Versicherungsperiode (= Stichtag). Daher kann der Versicherer erst hier die entsprechende Auszahlung vornehmen. In der Regel warten Sie rund eine Woche auf die entsprechende Überweisung. Fragen Sie im Einzelfall einfach nach dem Bearbeitungsstand und holen Sie sich so eine verbindliche Auskunft ein. 

Der Rückkaufswert wird an die bezugsberechtigte Person nach § 159 VVG gezahlt. In der Regel ist dies der Versicherungsnehmer, sofern keine abweichenden Regelungen im Versicherungsvertrag bestehen (§ 159 Abs.2 und 3 VVG). 

3Außerordentliche und ordentliche Kündigung der Lebensversicherung

Grundsätzlich haben Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer mehrere Möglichkeiten, Ihre Lifestyle Protection Lebensversicherung zu kündigen. Auf der einen Seite steht die ordentliche Kündigung, die ohne Grund möglich ist. Auf der anderen Seite gibt es die Option der außerordentlichen Kündigung oder Sonderkündigung, für die Sie einen triftigen Grund benötigen. Die jeweiligen Rechtsgrundlagen finden sich im VVG.

Außerordentliche Kündigung (Sonderkündigung)

Außerordentliche Kündigungen sind bei Lebensversicherungen möglich, wenn der Versicherer einseitig Anpassungen am Vertrag vornehmen möchte, die sich zum Nachteil des Versicherungsnehmers auswirken. Konkret bedeutet dies, dass er entweder die Leistungen reduziert, ohne den Beitrag anzupassen, oder den Beitrag erhöht, ohne die Leistungen anzupassen (§ 40 Abs.1 und 2 VVG). 

Die Versicherungsgesellschaft muss Sie einen Monat vor Umsetzung der Änderung darauf hinweisen, dass Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zusteht. Entsprechend lange haben Sie dann Zeit, Ihre Lifestyle Protection Lebensversicherung außerordentlich zu kündigen – mindestens also einen Monat (§ 40 Abs.1 Satz 2 VVG). Verpassen Sie diese Frist, erlischt das Sonderkündigungsrecht wieder. 

Achtung:

Geben Sie bei der außerordentlichen Kündigung immer den Grund an. Sie riskieren sonst, dass der Versicherer ohne Ihr Wissen von einer ordentlichen Kündigung ausgeht. 

Generell ist § 40 VVG in erster Linie für Lebensversicherungen mit Zusatzbausteinen, etwa einem BU-Schutz, relevant. Das Sonderkündigungsrecht bezieht sich, wenn Sie den Zusatzbaustein nicht ohne die Hauptversicherung kündigen können, auf beide Policen. Auch bei der Sonderkündigung erhalten Sie den Rückkaufswert zum jeweiligen Zeitpunkt ausgezahlt. Insoweit gibt es also keine Unterschiede zur regulären, ordentlichen Kündigung. 

Ordentliche (fristgerechte) Kündigung 

Zur ordentlichen Kündigung gibt es nur wenig gesetzliche Vorgaben. Grund ist, dass Sie für sie keine besonderen Voraussetzungen mitbringen müssen. Insbesondere ist kein Kündigungsgrund erforderlich. Allerdings müssen Sie die Kündigungsfrist von ein bis drei Monaten beachten, die sich stets auf das Ende einer Versicherungsperiode bezieht (§ 11 Abs.3 VVG). Denn Lebensversicherungen lassen sich nur hier auflösen (§ 168 Abs.1 VVG).

Es gilt:

Der Versicherer bestimmt in den AVB, wie lange die Frist dauert. Bei der Lifestyle Protection Lebensversicherung sind es drei Monate.

Die Versicherungsperiode ist auch unter dem Begriff „Versicherungsjahr“ bekannt. Sie dauert 12 Monate, wenn keine abweichenden Vereinbarungen mit dem Versicherer bestehen (§ 12 VVG). Das Versicherungsjahr beginnt zu dem Zeitpunkt, in dem erstmalig Versicherungsschutz gewährt wird oder zu dem die Versicherung abgeschlossen wurde. Bei den folgenden Beispielen gehen wir von einer dreimonatigen Kündigungsfrist und einem Abschluss der Versicherung am 01.12. aus: 

  1. Abweichende Versicherungsperiode: Sie haben mit dem Versicherer vereinbart, dass die erste Versicherungsperiode am 31.12. des Abschlussjahres endet und daher nur einen Monat dauert. Alle weiteren Versicherungsjahre entsprechen dann dem Kalenderjahr, beginnen also am 01.01. und enden ebenfalls am 31.12. Ihre Lifestyle Protection Lebensversicherung müssen Sie bis 30.09. des jeweiligen Jahres kündigen. 
  2. Reguläre Versicherungsperiode: Sie endet 12 Monate nach dem Abschluss, also am 30.11. des Folgejahres. Auch hier gilt, dass Ihre Kündigung den Versicherer drei Monate vorher – spätestens am 31.08. – erreichen muss. 

Beachten Sie, dass für die Einhaltung der Kündigungsfrist nur der Eingang beim Versicherer maßgeblich ist. Es spielt keine Rolle, wann der Versicherer die Kündigung bearbeitet oder wann Sie sie absenden. 

4Lifestyle Protection Lebensversicherung kündigen: Die Form Ihrer Kündigung 

Neben der Frist sollten Sie auch die Form beachten, wenn Sie Ihre Lifestyle Protection Lebensversicherung kündigen möchten. Sie ist ebenfalls in den AVB oder in der Police selbst vorgeschrieben. Der Versicherer unterscheidet grundsätzlich zwischen Schrift- und Textform

  • Schriftform bedeutet, dass Sie Ihre Lebensversicherung nur mit einem „echten Schreiben“ an den Versicherer auflösen können. Hier stehen also Brief und Fax zur Auswahl
  • Textform bedeutet, dass neben schriftlichen auch elektronische Kündigungen, die Sie etwa per Mail an den Versicherer senden, möglich und wirksam sind 

Wichtig:

Ihre Lifestyle Protection Lebensversicherung können Sie nur schriftlich kündigen! 

Missachten Sie keinesfalls die Form, die der Versicherer für die Kündigung vorschreibt. Denn ein Formmangel führt in der Regel zur Unwirksamkeit Ihrer Kündigung, auch wenn sie fristgerecht eingeht. Leider gibt es nur wenige Versicherer, die ihre Kunden auf diesen Umstand hinweisen, was für Sie das Risiko erhöht, die Kündigungsfrist bereits verpasst zu haben, wenn Sie den Fehler bemerken. Gehen Sie daher auf Nummer sicher und kündigen Sie den Vertrag schriftlich

Weder Gesetzgeber noch Versicherer schreiben konkret vor, wie Ihre Kündigung aufgebaut sein muss oder welche Punkte Sie erwähnen sollen. In der Praxis hat es sich aber als wirkungsvoll herausgestellt, die Versicherungsgesellschaft direkt mit möglichst vielen Informationen zu versorgen. Wir empfehlen daher, folgende Punkte zu beachten: 

  1. Nennen Sie Ihre persönlichen und die Vertragsdaten, in erster Linie also Kunden- und Versicherungsnummer. Sie erleichtern dem Versicherer damit die Zuordnung Ihrer Kündigung.
  2. Verwenden Sie den Begriff „Kündigung“, um eine fehlerhafte Auslegung Ihres Anliegens zu vermeiden. 
  3. Geben Sie bei einer außerordentlichen Kündigung den Kündigungsgrund an, damit der Versicherer nicht von einer ordentlichen Kündigung ausgeht. 
  4. Entscheiden Sie sich für einen konkreten Zeitpunkt, zu dem Ihre Kündigung wirksam werden soll. Kündigungen „zum nächstmöglichen Termin“ entfalten grundsätzlich mit Ablauf der Versicherungsperiode Wirksamkeit. 
  5. Bitten Sie den Versicherer, Ihnen die Kündigung zu bestätigen und den Rückkaufswert Ihrer Lifestyle Protection Lebensversicherung auszuzahlen. Teilen Sie ihm gegebenenfalls die Bankverbindung mit, sollte die gespeicherte nicht mehr aktuell sein. 
  6. Unterschreiben Sie Ihre Kündigung persönlich.

Tipp

Bei schriftlichen Kündigungen muss der Versicherungsnehmer beweisen, dass sie den Versicherer erreicht haben, wenn dieser den Zugang bestreitet. Versenden Sie die Kündigung daher bestenfalls via Einschreiben oder heben Sie bei Faxen den Faxbericht auf. So sind Sie auf der sicheren Seite. 

Was den Nachweis des Zugangs angeht, gibt es bei elektronischen Kündigungen eine Ausnahme. Denn die Gerichte gehen hier davon aus, dass es keinen triftigen Grund gibt, aus dem etwa eine E-Mail den Versicherer nicht erreichen sollte. Daher ist Ihr Vertragspartner in diesen Fällen in der Pflicht, entsprechende Tatsachen und Nachweise vorzubringen. 

5Todesfall beim Versicherungsnehmer und die Folgen für die Lebensversicherung

Stirbt der Versicherungsnehmer, übernehmen Sie als Erbin oder Erbe die Lifestyle Protection Lebensversicherung. Dabei geht der Vertrag im Rahmen der Einzel- oder Gesamtrechtsnachfolge mit allen Rechten und Pflichten auf Sie über. Während Sie auf der einen Seite das Bezugsrecht erhalten, müssen Sie auf der anderen Seite die vereinbarten Beiträge an den Versicherer zahlen.

Achtung:

Das Bezugsrecht erhalten Sie nur, wenn Sie es vom Versicherer erben. Hat dieser es bereits auf eine andere Person übertragen, müssen Sie es selbst ändern (§ 159 VVG). 

Generell werden Sie „neuer Versicherungsnehmer“. Daher können Sie die Lifestyle Protection Lebensversicherung auch kündigen, wenn Sie den Vertrag loswerden möchten. Beachten Sie dabei lediglich folgende zusätzlichen Punkte

  • Informieren Sie den Versicherer über den Erbfall. Legen Sie den entsprechenden Nachweis, zum Beispiel den Erbschein, direkt mit vor
  • Ändern Sie die Bankverbindung. Sie ist für die Auszahlung des Rückkaufswerts relevant und sollte daher stets aktuell sein 
  • Passen Sie das Bezugsrecht an, wenn es nicht bereits auf Sie übergegangen ist. Beachten Sie dabei, dass nur bei widerruflichen Bezugsrechten eine Anpassung ohne Zustimmung des aktuellen Berechtigten möglich ist

Sofern Sie die Police nicht direkt auflösen, erhalten Sie nach der Mitteilung an den Versicherer geänderte Vertragsdokumente zugesendet. Diese laufen nun auf Ihren Namen. 

6Lifestyle Protection Lebensversicherung kündigen oder widerrufen?

Grundsätzlich liegt die Entscheidung, die Lifestyle Protection Lebensversicherung zu kündigen oder den Vertrag zu widerrufen, ausschließlich beim Versicherungsnehmer. Mit einem erfahrenen Anwalt an Ihrer Seite stellen Sie allerdings sicher, dass Sie hier den wirtschaftlich sinnvollsten Weg wählen. Denn in vielen Fällen führt der Widerruf zu einer deutlich höheren Auszahlung als die Kündigung, bei der Sie nur den Rückkaufswert erhalten. 

Das hohe Verlustrisiko bei der Kündigung 

Bei der Kündigung der Lifestyle Protection Lebensversicherung sind es vor allem die Abzüge, die zu einem hohen Verlust führen. Denn auch wenn die Kündigung vergleichsweise komfortabel ist – ein Schreiben an den Versicherer reicht bereits aus – stehen die Kosten in einem schlechten Verhältnis zu diesem vermeintlichen Komfort. 

Bei Abschluss der Police ermittelt der Versicherer die Abschlusskosten auf Basis des voraussichtlichen Endvermögens der Lebensversicherung. Der Haken dabei ist, dass der einmal ermittelte „Kostenblock“ auch dann nicht reduziert und an das tatsächliche Vertragsvermögen angepasst wird, wenn Sie Ihre Lifestyle Protection Lebensversicherung vorzeitig kündigen. 

Hinzu kommt bei den meisten Verträgen eine Stornopauschale, durch die die Auszahlung nochmal niedriger ausfällt. Da es für den Rückkaufswert nur die 50-Prozent-Untergrenze gibt, entsteht schnell ein Verlust in genau dieser Höhe. Sie erhalten also nur noch die Hälfte der eingezahlten Beiträge ausgezahlt. Das folgende Beispiel zeigt, wie gravierend die finanziellen Folgen einer Kündigung tatsächlich sein können: 

Beispiel:

Sie lösen Ihren Vertrag nach 10 Jahren auf. Eingezahlt wurden 10.000 Euro, der Versicherer hat Ihnen 1.000 Euro Zinsen und Überschüsse gutgeschrieben. Abschluss-, Verwaltungs- und Stornogebühren schlagen mit 4.000 Euro zu Buche. So erhalten Sie am Ende 7.000 Euro und machen einen Verlust in Höhe von 3.000 Euro! 

Aus diesen Gründen raten wir davon ab, eine Lebensversicherung ohne Prüfung durch erfahrene Anwälte vorschnell zu kündigen. Sie nehmen hier mitunter immense Verluste in Kauf, die Sie sich später mit zusätzlichem Aufwand zurückholen müssen. Stellen Sie den Vertrag lieber direkt auf den Prüfstand – so sind Sie auf der sicheren Seite!

Der „Widerrufsjoker“ bei der Lifestyle Protection Lebensversicherung

Grundsätzlich ist der Widerruf einer Lebensversicherung nur innerhalb der ersten 30 Tage möglich. Die Widerrufsfrist beginnt, wenn Ihnen die Vertragsunterlagen zugegangen sind (§§ 8 Abs.1 und 2 Nr.1, 152 Abs.1 VVG). Nach § 8 Abs.2 Nr.2 VVG muss Sie der Versicherer außerdem über das Widerrufsrecht belehren, wobei die Widerrufsbelehrung ebenfalls Voraussetzung für den Beginn der Frist ist. 

Mangelt es nun an einer der gesetzlichen Voraussetzungen, führt dieser Mangel dazu, dass die Widerrufsfrist nicht beginnen kann. In der Folge kann sie auch nicht enden, was für Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer in einem „ewigen Widerrufsrecht“ resultiert. Eine Klausel im VVG, die dieses Recht auf ein Jahr beschränkten sollte, wurde bereits vor vielen Jahren vom EuGH für unwirksam erklärt.

Betroffen sind vor allem kapitalbildende Lebens- und Rentenversicherungen, die zwischen 1994 und 2007 verkauft wurden. Durch einheitliche Textbausteine, die die Versicherer hier genutzt haben, sind Schätzungen zufolge über 100 Millionen Verträge fehlerhaft und noch heute widerrufbar. Dabei hat der Widerruf besonders gegenüber der Kündigung zahlreiche Vorteile, unter anderem diese: 

  • Sie erhalten die gesamte Rendite, die mit Ihren Beiträgen erwirtschaftet wurde, ausgezahlt 
  • Der Abzug von Abschluss-, Storno- und Verwaltungskosten ist unzulässig, bereits abgezogene Gebühren erhalten Sie inklusive Verzinsung wieder ausgezahlt
  • Der Widerruf wird sofort und nicht erst zum Ende der Versicherungsperiode wirksam

Ein Mann hält einen Stift

Hinweis:

Kunden, die ihre Lifestyle Protection Lebensversicherung nicht kündigen, sondern widerrufen, erhalten so bis zu 150 Prozent der eingezahlten Beiträge zurück!

Lassen Sie sich diese Chance nicht entgehen und stellen Sie Ihre Lebensversicherung noch heute auf den Prüfstand. Dazu reichen Sie einfach die Vertragsunterlagen online oder per Post bei helpcheck ein. Erfahrene Anwälte prüfen die Police auf Herz und Nieren, suchen nach einer Widerrufsmöglichkeit und berechnen in diesem Zusammenhang direkt die zu erwartende Auszahlung. So sehen Sie den möglichen Mehrwert, den der Widerruf gegenüber der Kündigung hat, auf einen Blick.

Mit Ihrer Zustimmung machen wir die entsprechende Forderung beim Versicherer geltend. Ein Honorar fällt nur an, wenn Sie tatsächlich einen Mehrwert erzielen, also mehr als bei der Kündigung ausgezahlt bekommen. Ist dies nicht der Fall, sind alle Leistungen für Sie kostenfrei!

Jetzt prüfen

Häufige Fragen zu Lifestyle Protection Lebensversicherung kündigen

Faq Icon

Faq Icon

Faq Icon

Faq Icon

Faq Icon

Faq Icon

Faq Icon

Faq Icon

Faq Icon

Über den Autor

Stephanie Prinz

Stephanie Prinz

Stephanie Prinz ist bei helpcheck seit 2018 im Bereich Business Development tätig. Bereits während Ihres abgeschlossenen Master Studiums der Kommunikationswissenschaften an der RWTH Aachen interessierte Sie sich für Verbraucherrechte und absolvierte im Zuge Ihres Auslandssemester in San Diego, Kalifornien, verschiedene Praktika in aufstrebenden Legal Tech-Unternehmen. Seit 2022 ist sie im Rahmen des helpcheck Online-Ratgebers für die Themen Arbeitsrecht und Finanzen zuständig und kümmert sich um die sprachliche Qualität aller Texte.

Aktuelle Urteile

Icon Waage
September 2022

Landgericht Zwickau

  • 1.000 € Schadensersatz (Versäumnisurteil)
  • Facebook ist selbst für das Datenleck verantwortlich
Icon Waage
August 2023
"Von den Datenlecks hört man ja ständig, aber alleine habe ich mir nicht zugetraut, was dagegen zu machen. Aber wenn es so eine einfache Möglichkeit gibt, ist das mal einen Versuch wert finde ich. Ein Ergebnis habe ich aber noch nicht."
Darius T., Emden
Icon Waage
Oktober 2022

Landgericht Oldenburg

  • 3.000 € Schadensersatz wegen Verletzung der DSGVO
  • Zuzüglich Zinsen von 4,12 % seit Klageerhebung
Icon Waage
August 2023
"Der Kontakt war bisher sehr freundlich. Mein Verfahren läuft noch, also kann ich noch nichts zum Ergebnis sagen, aber ich fühle mich gut aufgehoben. Man merkt, dass Sie viel Erfahrung haben. Danke."
Alexandra M., Tübingen
Icon Waage
Mai 2023

Landgericht Stuttgart

  • 500 € Schadensersatz wegen erhaltener Werbeanrufe
  • Es wurde ein "systematischer Verstoß" gegen die DSGVO festgestellt

Aktuelle Urteile

Icon Waage
November 2021

Landgericht Traunstein

  • Klage auf Rückabwicklung einer Debeka Lebensversicherung
  • Erhalt von 35% zusätzlicher Nutzungsentschädigung
Icon Waage
November 2021
“Durch helpcheck konnte ich aus drei bereits gekündigten Verträgen nachträglich eine Summe von über 30.000 Euro geltend machen. Ich habe mit dem Geld nicht mehr gerechnet. Vielen Dank!”
Ralf P., Bietigheim-Bissingen
Icon Waage
October 2021

Landgericht Traunstein

  • Klage auf Rückabwicklung einer AachenMünchener Lebensversicherung
  • Erhalt von 27% zusätzlicher Nutzungsentschädigung
Icon Waage
October 2021
“Vielen Dank für die Unterstützung! Nach meiner Kündigung habe ich eine Abfindung in Höhe von 6.300€ erhalten - ich hätte das bei dem emotionalen Stress der Kündigung nicht auch noch selbst durchsetzen können. Danke!”
Francesca L., Bremen
Icon Waage
September 2022

Amtsgericht Aachen

  • Klage auf Rückabwicklung einer Proxalto Lebensversicherung
  • Erhalt von 2.700 € Nutzungsentschädigung und Rückerstattung

Weitere Ratgeber Artikel

Scroll to top Icon

Unsere Kunden bewerten helpcheck.de mit einer durchschnittlichen Bewertung von 4.86 von 5 Sternen, basierend auf 1040 Bewertungen.