Allgemeine Rentenanstalt Lebensversicherung kündigen: Mehr erhalten

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Magnus Kaminski

Legal Tech Experte

Stephanie Prinz
Autor: 
Stephanie Prinz

Das Wichtigste in Kürze

  • Sie als Kundin oder Kunde entscheiden, ob und wann Sie Ihre Allgemeine Rentenanstalt Lebensversicherung kündigen. Dem Versicherer steht zwar das Recht zu, Form und Frist vorzugeben, er darf die Kündigungsmöglichkeit aber nicht grundsätzlich ausschließen oder einschränken
  • Bei der Kündigung wird immer der Rückkaufswert, den der Versicherer nach versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnet, ausgezahlt. Er liegt aber wegen zahlreicher Abzüge oft unterhalb der Summe der eingezahlten Versicherungsbeiträge
  • Wurde der Vertrag fehlerhaft policiert, haben Sie eventuell ein „ewiges Widerrufsrecht“, das Sie noch heute ausüben können. Hier erhalten Sie in der Regel eine weitaus höhere Auszahlung, denn der Versicherer darf kaum Kosten vom Vertragsvermögen abziehen

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1Warum immer mehr Kunden ihre Allgemeine Rentenanstalt Lebensversicherung kündigen

Die Gründe, aus denen Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer ihre Allgemeine Rentenanstalt Lebensversicherung kündigen, werden immer wieder statistisch erfasst. Besonders häufig geben Kunden dabei diese Hintergründe an: 

  1. Hohe Kosten: Die Abschluss- und Verwaltungskosten fressen bei den meisten kapitalbildenden Lebensversicherungen nicht nur die Rendite, sondern auch einen Teil der eingezahlten Beiträge auf. Besonders in den ersten Jahren fallen so hohe Gebühren an, dass der Vertrag selbst über die gesamte Laufzeit zum Verlustgeschäft wird. Angesichts der niedrigen Zinsen haben einige Versicherer die Kosten sogar noch erhöht oder neue Gebührenposten hinzugefügt.
  2. Niedrige Zinsen: Die EZB, die den Leitzins vorgibt, hat diesen in den letzten Jahren immer weiter reduziert. Aktuell (2022) liegt er bei 0,25 Prozent, wodurch kapitalbildende Lebensversicherungen schlicht keine Rendite mehr abwerfen. Hinzu kommt, dass die Versicherer niedrige Überschussbeteiligungen auszahlen oder diese sogar streichen, weil sie die Gewinne benötigen, um höher verzinste Altverträge weiterhin zu bedienen. 
  3. Keine Flexibilität: Sind Sie mit der Geldanlage Ihres Versicherers nicht zufrieden, können Sie das Vertragsvermögen bei einer Kapitallebensversicherung nicht einfach umschichten. Vielmehr sind Sie an die Entscheidung der Versicherungsgesellschaft gebunden und müssen die schlechten Konditionen in Kauf nehmen. Besonders im Vergleich zu anderen Anlageformen sind Lebensversicherungen daher enorm unflexibel.

Tipp:

Insgesamt sind die Nachteile so schwerwiegend, dass vom Abschluss einer kapitalbildenden Lebensversicherung mit Garantiezins abzuraten ist. Auch bestehende Verträge sollten Sie auf den Prüfstand stellen und schauen, ob sie sich tatsächlich noch lohnen! 

Nicht oder nur eingeschränkt von der Entwicklung betroffen sind Lebensversicherungen, die nicht dem Vermögensaufbau dienen oder bei denen es keinen Garantiezins gibt (etwa Berufsunfähigkeits-, Risikolebens- und fondsgebundene Lebensversicherungen). Besonders die Policen zur Existenzsicherung sind weiterhin sinnvoll und je nach Lebenssituation sogar unverzichtbar. 

2Lebensversicherung rechtssicher kündigen: So gehen Sie richtig vor 

Als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer entscheiden Sie selbst, wann Sie Ihre Allgemeine Rentenanstalt Lebensversicherung kündigen. Sie müssen dabei allerdings die Form einhalten, die der Versicherer in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) vorgibt. Dabei wird zwischen zwei Formen unterschieden: 

  • Schriftform: Zulässig sind Brief und Fax (= schriftliche Kündigungen)
  • Textform: Neben schriftlichen sind auch elektronische Kündigungen (etwa per Mail oder über das Portal des Versicherers) zulässig

Wichtig:

Möchten Sie Ihre Allgemeine Rentenanstalt Lebensversicherung kündigen, müssen Sie die Kündigung zwingend schriftlich einreichen.

Die vorgegebene Form ist für Sie bindend. Halten Sie sie nicht ein, entfaltet Ihre Kündigung keine Wirksamkeit und der Versicherer muss sie nicht akzeptieren. Dieser Grundsatz gilt unabhängig davon, ob Sie die Kündigungsfrist einhalten oder nicht. Leider weisen nur wenige Versicherer ihre Kunden auf die Unwirksamkeit einer Kündigung hin, wodurch es passieren kann, dass Sie – wenn Sie den Fehler bemerken – die Frist bereits versäumt haben.

Tipp: Werfen Sie immer einen genauen Blick in die AVB, bevor Sie die Kündigung verfassen. Bei den meisten Versicherern gilt nach wie vor die Schriftform, nur wenige Gesellschaften akzeptieren Kündigungen auch per Mail.

Der Inhalt eines Kündigungsschreibens ist weder in den AVB noch im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) näher bestimmt. helpcheck empfiehlt aber, für eine schnelle Bearbeitung Ihres Anliegens mindestens auf folgende Punkte einzugehen bzw. diese zu äußern: 

  1. Achten Sie auf die richtige Adressierung, die in den AVB genannt ist. Nennen Sie außerdem Ihre persönlichen sowie die Vertragsdaten, also vor allem Kunden- und Versicherungsnummer. 
  2. Nutzen Sie den Begriff „Kündigung“, um zu vermeiden, dass der Versicherer Ihren Wunsch falsch auslegt.
  3. Nennen Sie den Kündigungsgrund, soweit dieser erforderlich ist (nur bei außerordentlichen Kündigungen).
  4. Geben Sie einen konkreten Kündigungstermin an oder verwenden Sie den Passus „Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt“. In letzterem Fall endet der Vertrag mit Ablauf der Versicherungsperiode.
  5. Bitten Sie den Versicherer um Berechnung und Auszahlung des Rückkaufswerts sowie darüber hinaus um eine möglichst schriftliche und zeitnahe Kündigungsbestätigung.
  6. Unterschreiben Sie Ihre (schriftliche) Kündigung persönlich.

Sorgen Sie darüber hinaus dafür, dass Sie den Eingang beim Versicherer in Zweifelsfällen beweisen können, da die Beweislast immer beim Absender liegt. Wählen Sie bei Kündigungen auf dem Postweg daher das Einschreiben und bewahren Sie, wenn Sie per Fax kündigen, den Faxbericht auf. Den Nachweis können Sie entsorgen, sobald der Versicherer die Kündigung bestätigt hat. 

3Allgemeine Rentenanstalt Lebensversicherung kündigen: Die einzuhaltenden Fristen

Lebensversicherungen können sowohl ordentlich als auch außerordentlich gekündigt werden. Für beide Fälle gelten die Vorschriften des Versicherungsvertragsgesetzes – ein kurzer Überblick über die wichtigsten Punkte.

Die ordentliche Kündigung

Möchten Sie Ihre Allgemeine Rentenanstalt Lebensversicherung kündigen, müssen Sie neben der Form auch die – ebenfalls in den AVB vorgeschrieben – Kündigungsfrist einhalten. Sie darf nach § 11 Abs.3 VVG ein bis drei Monate dauern, also weder kürzer noch länger bestimmt werden. Die Frist bezieht sich immer auf das Ende der Versicherungsperiode, da Lebensversicherungen sich nur zu diesem Zeitpunkt kündigen lassen (§ 168 Abs.1 VVG).

Hinweis:

Bei der Allgemeine Rentenanstalt Lebensversicherung beträgt die Kündigungsfrist – wie bei nahezu allen Versicherungsgesellschaften – drei Monate. 

Die Versicherungsperiode, auch „Versicherungsjahr“ genannt, beginnt mit dem Abschluss der Lebensversicherung und endet grundsätzlich genau ein Jahr später (§ 12 VVG). Sie dauert also 12 Monate, kann aber durch vertragliche Vereinbarungen auch abweichend bestimmt werden. Die Kündigungsfrist gibt an, bis zu welchem Zeitpunkt Ihre Kündigung den Versicherer spätestens erreichen muss. Dazu zwei Beispiele

  1. Mit dem Versicherer wurde keine abweichende Versicherungsperiode vereinbart. Sie schließen Ihre Lebensversicherung am 01.10. ab, das Versicherungsjahr endet am 30.09. des Folgejahres. Durch die dreimonatige Frist muss Ihre Kündigung spätestens am 30.06., also drei Monate vor dem Ende der Periode, beim Versicherer eingehen.
  2. Wie Beispiel 1, allerdings wurde im Versicherungsschein vereinbart, dass die erste Versicherungsperiode bereits am 31.12. des Abschlussjahres endet. Dadurch beginnt die zweite Periode am 01.01. und endet ebenfalls am 31.12., entspricht also genau dem Kalenderjahr. Ihre Kündigung muss dann drei Monate vor dem Ende des Jahres, also spätestens am 30.09., beim Versicherer eingehen. 

Ein Kündigungsgrund ist bei der ordentlichen Kündigung nicht notwendig. Verpassen Sie die Frist, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein Jahr, sodass Ihre Kündigung erst zum Ende der folgenden Versicherungsperiode wirksam wird.

Die außerordentliche Kündigung

Anders sieht es bei der außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund aus. Diesen müssen Sie angeben, wenn Sie Ihre Allgemeine Rentenanstalt Lebensversicherung kündigen. Eine Sonderkündigung ist nach § 40 Abs.1 und 2 VVG in zwei Fällen möglich:

  • Wenn der Versicherer ohne Leistungsanpassung die Beiträge erhöht
  • Wenn der Versicherer ohne Beitragsanpassung die Leistungen reduziert

Dadurch betrifft das Sonderkündigungsrecht vor allem solche Policen, die mit Bausteinen wie einem BU-Schutz kombiniert wurden. Lässt sich die Zusatzversicherung hier nicht ohne Kündigung der „Hauptpolice“ auflösen, haben Sie für beide Versicherungen das Sonderkündigungsrecht.


Der Versicherer muss Sie einen Monat vor der geplanten Anpassung auf diese hinweisen (§ 40 Abs.1 Satz 2 VVG). Entsprechend haben Sie mindestens so lange Zeit, den Vertrag aufzulösen. Geben Sie unbedingt den Kündigungsgrund an, da der Versicherer sonst von einer ordentlichen Kündigung ausgeht. Versäumen Sie hier die Frist, erlischt das Sonderkündigungsrecht wieder und die Police lässt sich nur ordentlich kündigen. 

4Todesfall beim Versicherungsnehmer – wie geht es jetzt weiter?

Kapitalbildende Lebensversicherungen sehen in der Regel einen vertraglichen Auszahlungszeitpunkt, etwa den 65. Geburtstag, vor. Bis dahin läuft der Vertrag regulär und die Versicherungsnehmerin oder der Versicherungsnehmer zahlt die vereinbarten Beiträge. Stirbt der Kunde nun vor Erreichen dieses Auszahlungstermins, wird die Lebensversicherung – anders als etwa eine Berufsunfähigkeits- oder Krankenversicherung – nicht einfach aufgelöst.

Stattdessen übernimmt die Erbin oder der Erbe den Vertrag mit allen Rechten und Pflichten. Auf der einen Seite erhalten Sie also das Bezugsrecht auf die versicherten Leistungen bzw. die Ablaufleistung, auf der anderen Seite zahlen Sie die Beiträge weiter. Sie treten vollständig in die Rechtsstellung des Verstorbenen ein.

Damit verbunden ist auch das Recht, die geerbte Allgemeine Rentenanstalt Lebensversicherung zu kündigen. Beachten Sie dabei allerdings – zusätzlich zu den oben genannten – noch folgende Punkte

  • Der Versicherer darf die Kündigung nur mit einem Nachweis über den Erbfall bearbeiten. Legen Sie den Erbschein daher bestenfalls direkt mit vor oder reichen Sie ihn nach 
  • Ändern Sie das Bezugsrecht, sollte der Versicherungsnehmer nach § 159 Abs.1 VVG ein abweichendes vereinbart haben
  • Passen Sie außerdem die Bankverbindung an, da wahrscheinlich noch die des Verstorbenen gespeichert ist 

Hinweis zum Bezugsrecht:

Der Versicherungsnehmer kann widerruflich oder unwiderruflich bestimmen, dass eine andere Person als er selbst im Auszahlungszeitpunkt die Ablaufleistung erhält (§ 159 VVG). Dieses Bezugsrecht bleibt auch im Erbfall bestehen, sodass Sie es aktiv ändern müssen. 

5Allgemeine Rentenanstalt Lebensversicherung kündigen: Der Rückkaufswert

Wenn Sie Ihre Allgemeine Rentenanstalt Lebensversicherung kündigen, muss der Versicherer entsprechend § 169 Abs.1 VVG den Rückkaufswert der Police berechnen und auszahlen. Der Rückkaufswert ist – etwas unsachlich ausgedrückt – der „Preis“, zu dem der Versicherer den Vertrag vom Versicherungsnehmer „zurückkauft“. Er wird nach versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnet, folgende Formel (vereinfacht dargestellt) findet Anwendung: 

Formel:

Rückkaufswert = Summe der Beiträge abzüglich aller Risikoanteile (etwa für einen BU-Schutz oder eine Todesfallleistung) – Abschluss- und Verwaltungskosten + Überschüsse und Zinsen – Stornopauschale 

Die Stornopauschale nach § 169 Abs.5 VVG ist eine umstrittene Kündigungsgebühr, die aus Anlass der Kündigung vom Rückkaufswert abgezogen wird. Dieser Abzug ist nur zulässig, soweit er angemessen, beziffert und vereinbart ist. Außerdem darf der Rückkaufswert nach allen Abzügen nicht unterhalb von 50 Prozent der eingezahlten Beiträge liegen. 

Für die Ermittlung des Rückkaufswertes gilt das Stichtagsprinzip, eine Berechnung ist also erst am letzten Tag der Versicherungsperiode möglich und zulässig. Meist dauert es von diesem Zeitpunkt an noch rund eine Woche, bis Sie die Auszahlung überwiesen bekommen. Fragen Sie im Einzelfall einfach bei der Versicherungsgesellschaft nach, wie lange die Bearbeitung Ihrer Kündigung voraussichtlich dauern wird. So erhalten Sie eine verbindliche Auskunft. 

6Allgemeine Rentenanstalt Lebensversicherung – kündigen oder widerrufen?

Wenn Sie Ihre Lebensversicherung loswerden möchten, haben Sie dafür mehrere Möglichkeiten. Auf der einen Seite können Sie die Allgemeine Rentenanstalt Lebensversicherung schlicht kündigen, auf der anderen Seite besteht aber möglicherweise ein „ewiges Widerrufsrecht“. helpcheck gibt einen Überblick über die einzelnen Optionen sowie ihre Vor- und Nachteile.

Die Kündigung: Meist teuer und unrentabel 

Eine Kündigung der Allgemeine Rentenanstalt Lebensversicherung ist zwar vergleichsweise komfortabel, da ein einziges Schreiben an den Versicherer ausreicht und er sich um alles Weitere kümmert. Dieser Komfort ist allerdings mit einigen Nachteilen verbunden, denn die Versicherungsgesellschaft zieht bei der Kündigung alle Vertragskosten „auf einen Schlag“ vom Vertragsvermögen ab. 

Besonders die Abschlusskosten fallen hier ins Gewicht, denn sie werden beim Abschluss auf Grundlage des voraussichtlichen Endvermögens Ihrer Lebensversicherung ermittelt. Auch bei einer vorzeitigen Kündigung, bei der dieses Vertragsvermögen noch lange nicht erreicht ist, wird dieser Kostenblock vollständig abgezogen. Dadurch stehen die Abschlusskosten außer Verhältnis zum tatsächlichen Versicherungsvermögen. 

Das folgende Beispiel zeigt, wie teuer die Kündigung einer Lebensversicherung in der Praxis tatsächlich werden kann: 

Beispiel:

Sie lösen Ihre Allgemeine Rentenanstalt Lebensversicherung, in die Sie 10.000 Euro eingezahlt haben, nach 10 Jahren auf. Der Versicherer hat 1.000 Euro Zinsen gutgeschrieben. Die Abschluss- und Verwaltungskosten liegen zusammen bei 4.000 Euro. Als Rückkaufswert erhalten Sie 7.000 Euro. 

Sie machen also 3.000 Euro Verlust, obwohl Sie mit Ihrer Lebensversicherung eigentlich einen Gewinn von 1.000 Euro erzielt haben. Außerdem macht der Versicherer hier keinen Stornoabschlag geltend, der zu weiteren Verlusten führen würde und durchaus üblich ist.

Daher sollten Sie Ihre Allgemeine Rentenanstalt Lebensversicherung keinesfalls vorschnell kündigen. Lassen Sie den Vertrag zunächst anwaltlich prüfen! 

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Der Widerruf: Ihr Ass im Ärmel 

Grundsätzlich kann die Vertragserklärung zum Abschluss der Lebensversicherung nur innerhalb von 30 Tagen widerrufen werden (§§ 8 Abs.1 und 152 Abs.1 VVG). Voraussetzung für den Beginn dieser Frist ist, dass Sie mindestens folgende Unterlagen und Informationen vom Versicherer erhalten haben (§ 8 Abs.2 VVG):

  • Versicherungsschein (= die eigentliche Police)
  • Pflichtinformationen nach der VVG-InfoV
  • Auszug aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen 
  • Widerrufsbelehrung, die dem Deutlichkeitsgrundsatz entspricht 

Fehlt es an einer dieser Voraussetzungen oder ist die Widerrufsbelehrung unvollständig bzw. fehlerhaft, kann die Widerrufsfrist nach der Definition im VVG nicht beginnen. Daraus resultiert, dass sie auch nicht enden kann. Als Verbraucherin oder Verbraucher haben Sie dann ein „ewiges Widerrufsrecht“, das Sie noch heute ausüben können.

Das Büro einer großen Versicherungsgesellschaft

Wichtig:

Besonders zwischen 1994 und 2007 wurden Schätzungen zufolge mehr als 100 Millionen Versicherungsverträge mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung abgeschlossen. Betroffene Versicherungsnehmer können sie noch heute in vollem Umfang rückabwickeln, auch wenn die originäre Frist längst abgelaufen ist (BGH vom 07.05.2014, Az. IV ZR 76/11). 

Gegenüber der Kündigung hat der Widerruf gleich mehrere Vorteile

  • Er ist zeitlich unbegrenzt ausübbar und wird sofort, nicht wie die Kündigung erst zum Ende der Versicherungsperiode, wirksam 
  • Sie erhalten die gesamte Rendite, die der Versicherer mit Ihren Beiträgen erwirtschaftet hat, unabhängig vom Garantiezins ausgezahlt
  • Der Versicherer darf keine Abschluss- und Stornokosten abziehen, auch der Abzug von Verwaltungskosten ist nur in seltenen Fällen möglich. Die zu Unrecht einbehaltenen Gebühren unterliegen ebenfalls der Verzinsung

So erhalten Sie durch einen Widerruf schnell bis zu 150 Prozent der eingezahlten Beiträge zurück. Lassen Sie die Option daher noch heute prüfen!

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7Allgemeine Rentenanstalt Lebensversicherung widerrufen – Geld jetzt zurückholen! 

Bei helpcheck werden Sie von erfahrenen Fachanwälten für Versicherungsrecht unterstützt, die sich gerne auch Ihrer Police annehmen. Wir prüfen anhand der Vertragsunterlagen, die Sie uns einfach online oder auf dem Postweg zusenden, ob eine Widerrufsmöglichkeit besteht und wie hoch die Auszahlung in diesem Fall wäre. So können Sie Rückkaufswert und Auszahlung beim Widerruf direkt miteinander vergleichen.

Lohnt sich der Widerruf, machen wir ihn beim Versicherer geltend. Alle Kosten, insbesondere die für eventuelle Gerichtsverfahren, übernimmt helpcheck. Nur wenn Sie am Ende tatsächlich eine Auszahlung erhalten, die über dem Rückkaufswert bei Kündigung liegt, fällt ein Erfolgshonorar auf die Differenz an. Es beträgt 29,75 oder 39,75 Prozent, je nachdem, für welches Leistungsmodell Sie sich entschieden haben.

Ihr Vorteil: Sie tragen grundsätzlich keinerlei Kostenrisiko! Ein Honorar fällt nur im Erfolgsfall und auch nur auf den Mehrwert an!

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Häufige Fragen zu Allgemeine Rentenanstalt Lebensversicherung kündigen

Kann ich eine bereits gekündigte Allgemeine Rentenanstalt Lebensversicherung widerrufen?

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Stephanie Prinz ist bei helpcheck seit 2018 im Bereich Business Development tätig. Bereits während Ihres abgeschlossenen Master Studiums der Kommunikationswissenschaften an der RWTH Aachen interessierte Sie sich für Verbraucherrechte und absolvierte im Zuge Ihres Auslandssemester in San Diego, Kalifornien, verschiedene Praktika in aufstrebenden Legal Tech-Unternehmen. Seit 2022 ist sie im Rahmen des helpcheck Online-Ratgebers für die Themen Arbeitsrecht und Finanzen zuständig und kümmert sich um die sprachliche Qualität aller Texte.

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